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Thema | LZA (BW) PSA | 6 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Stef8fen8 M.8, Siegelsbach / Baden Württemberg | 624531 | |||
Datum | 08.05.2010 23:07 | 4458 x gelesen | |||
Hallo, Wir sind derzeit fleißig am Üben für das Leistungsabzeichen Bronze ( Baden-Württemberg) Hierzu haben sich uns einige Fragen gestellt, die sich nicht eindeutig aus den Vorhanden Richtlinen beantworten lassen. Helme Bei uns gibt es verschiedene Helmtypen die eingesetzt werden, Bullard FXE, Dräger Gallet und der gute Alu Standart DIN Helm. Ich habe von einem Kameraden gehört das es sein kann das es Strafpunkte geben kann wegen der verschienden eingesetzten Helmtypen. Sprich die Mannschaft hat keine einheitliches Erscheinungsbild. Bekanntes Problem ist ja auch das die Helmkennzeichungsbänder nicht passen. In den Richtlinien steht hierzu nur das der Helm die DIN 443 erfüllen mus und Helmtuch oder Nackenschutz vorhanden sein muss. Handlampen/Knickkopflampen Da der jeweilige Truppführer eine Handlampe mitführen muss haben wir uns Gedanken gemacht und wir sind zur Überlegung gekommen uns Knickkopflampen zu zulgen da diese ja immer am" Mann" getragen werden können uns somit muss man nicht immer die Handlampe mit sich rumtragen oder vergessen werden kann. Frage sind diese als "Ersatz" für die Handlampe zugelassen ? Allgemein gelten die Richtlinen wie feste Regeln oder sind diese je nach Wettkampfjury anderst auslegbar ? z.b die Helm Geschichte. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 624536 | |||
Datum | 09.05.2010 08:23 | 2686 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen MaxIch habe von einem Kameraden gehört das es sein kann das es Strafpunkte geben kann wegen der verschienden eingesetzten Helmtypen. Sprich die Mannschaft hat keine einheitliches Erscheinungsbild. Das meinst Du nicht ernst? Geschrieben von Steffen Max Bekanntes Problem ist ja auch das die Helmkennzeichungsbänder nicht passen. die zum Aufkleben, oder die Gummibänder aus Bayern für die Funktion? Für die Funktionskennzeichnung ist anderes besser geeignet (Koller, Westen), weil nicht (bei "Dauertragung") auf den Helm abfärbend und besser sichtbar. Geschrieben von Steffen Max In den Richtlinien steht hierzu nur das der Helm die DIN 443 erfüllen mus und Helmtuch oder Nackenschutz vorhanden sein muss. das reicht m.E. auch völlig aus... Geschrieben von Steffen Max Da der jeweilige Truppführer eine Handlampe mitführen muss haben wir uns Gedanken gemacht und wir sind zur Überlegung gekommen uns Knickkopflampen zu zulgen da diese ja immer am" Mann" getragen werden können uns somit muss man nicht immer die Handlampe mit sich rumtragen oder vergessen werden kann. Frage sind diese als "Ersatz" für die Handlampe zugelassen ? Normativ hat sich schon länger die Fahrzeugbeladung so geändert, dass nicht mehr die erforderliche Anzahl an "Backsteinen" im Fahrzeug vorhanden sein braucht, wenn man andere bessere Lampen hat... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 624550 | |||
Datum | 09.05.2010 09:16 | 2538 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Steffen Max"Ich habe von einem Kameraden gehört das es sein kann das es Strafpunkte geben kann wegen der verschienden eingesetzten Helmtypen. Sprich die Mannschaft hat keine einheitliches Erscheinungsbild." Hallo, diese Problematik gab´s bei uns auch, als der Schutzanzug Bayern II auf Bayern 2000 umgestellt wurde. Da wurde drauf geachtet, dass die Mannschaften einheitliche SA tragen. Gleiches gilt für LAZ Stufe I, denn da hier Jugendliche mitmachen dürfen, stellte sich die Frage, wie man die Jugendlichen ausrüsten soll. Mittlerweile ist es geklärt, dass es keine Strafpunkte gibt, für Jugendliche im Jugendschutzanzug. Helm nach DIN ist natürlich vorgeschrieben. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Karl8-He8inz8 B.8, Bad Mergentheim / BAWÜ | 624558 | |||
Datum | 09.05.2010 10:23 | 2484 x gelesen | |||
Du hast Post | |||||
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Autor | Stef8fen8 M.8, Siegelsbach / Baden Württemberg | 624581 | |||
Datum | 09.05.2010 11:55 | 2404 x gelesen | |||
Wir haben die Version mit den Gumibändern, mir fällt gerade ein Westen haben wir auch. Sollte eigentlich kein Problem darstellen. Zu den Knickkopflampen: Wir haben auf unserem Fahrzeug normale Eisemann HSE7 drauf. 3 Kameraden haben aber zusätzlich eine Knickkopflampe immer an ihrer Jacke. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 624601 | |||
Datum | 09.05.2010 17:15 | 2297 x gelesen | |||
Servus Anton, Geschrieben von Anton Kastner Gleiches gilt für LAZ Stufe I, denn da hier Jugendliche mitmachen dürfen, stellte sich die Frage, wie man die Jugendlichen ausrüsten soll. Mittlerweile ist es geklärt, dass es keine Strafpunkte gibt, für Jugendliche im Jugendschutzanzug. Helm nach DIN ist natürlich vorgeschrieben. bei uns gilt: zugelassene Feuerwehrschutzkleidung muss getragen werden. Die kann dann durchaus mal innerhalb der Gruppe unterschiedlich ausfallen, weil Umstellung auf anderen SA-Typ (z.B. von "Bayern 2000" auf "Oberstdorf"), oder eben Teilnahme von Jugendlichen (im Jugendschutzanzug). Bei Variante III wird ein einheitliches Auftreten oftmals schon deshalb nicht möglich sein, weil die AT-Träger Überhosen und Überjacken tragen... Geschrieben von Anton Kastner Helm nach DIN ist natürlich vorgeschrieben. Eben, aber das muss nicht zwingend die Aluschale sein... Gruß Markus | |||||
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