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ThemaPA Geräte --- Brandübungscontainer26 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen624916
Datum11.05.2010 22:1910273 x gelesen
Moin,
ich bin mal wieder auf eine wie ich finde komische Ausage getroffen.

"Atemschutzgeräte dürfen nach einem Durchgang im Brandübungscontainer (feststoff befeuert). Nicht mehr im Atemschutzeinsatz getragen werden. Die Geräte dürfen nun nur noch zur Ausbildung im Container verwendet werden."

Weiß jemand was darüber?

Gruß
Jann


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW624917
Datum11.05.2010 22:218141 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Jann Freese"Atemschutzgeräte dürfen nach einem Durchgang im Brandübungscontainer (feststoff befeuert). Nicht mehr im Atemschutzeinsatz getragen werden. Die Geräte dürfen nun nur noch zur Ausbildung im Container verwendet werden."

So ein Schwachsinn!! Werden die nach nem richtigen Zimmerbrand auch weggeschmissen???


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen624918
Datum11.05.2010 22:227949 x gelesen
Geschrieben von Christian RiekeSo ein Schwachsinn!! Werden die nach nem richtigen Zimmerbrand auch weggeschmissen???

Ja so ziehmlich genau das selbe habe ich dazu auch gesagt! *hihi*


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AutorMart8in 8G., Straß / Bayern624920
Datum11.05.2010 22:288022 x gelesen
Achtung:
Atemschutzgeräte, die im Innenangriff verwenden verwendet wurden dürfen dannach nur noch im Innenangriff verwendet werden...
Schlage hiermit vor, wir legen uns für jeden Atemschutzeinsatz extra Geräte an, könnte so ausschauen:
Innenangriff Wohnung
Innenangriff Haus
PKW-Brand
LKW-Brand
usw...

ach ja, wir wollen den Brandübungsontainer nicht vergessen...
aber mal im Ernst, ich halte diese Aussage für völligen Schwachsin!


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern624921
Datum11.05.2010 22:357637 x gelesen
Hallo,


sagt wer steht wo?
Ich Tipp mal auf bombensicheres Auftreten bei voller Ahnungslosigkeit.


Gruß
CS





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AutorChri8sti8an 8M., Oberraden / RLP624923
Datum11.05.2010 22:418112 x gelesen
Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
und zivile Verteidigung des AK V der Innenministerkonferenz
– Arbeitsgruppe Pressluftatmer –
AFKzV
21.12.2006
Hinweise für den Umgang mit Pressluftatmern der Feuerwehren nach thermischer
Belastung – Sicherheitshinweise –
In jüngster Vergangenheit ist es zu Unfällen bei Atemschutzeinsätzen gekommen, deren
Umstände im Einzelnen noch nicht abschließend geklärt sind. Bei einer in Verbindung mit
dem Unfall in Göttingen durchgeführten Untersuchung der dort verwendeten Lungenautomaten
wurde von der EXAM BBG Prüf- und Zertifizier GmbH jedoch zwischenzeitlich festgestellt,
dass bei einem Lungenautomaten Verformungen im Inneren durch thermische
Belastung aufgetreten waren. Das Auftreten dieser Verformungen konnte in Versuchen
unter thermischer Belastung nachvollzogen werden und hat dabei zu Fehlfunktionen
geführt.
Die EXAM BBG Prüf- und Zertifizier GmbH stellte hierzu in einer E-Mail am 04. Dezember
2006 fest, dass „bei Pressluftatmern je nach
- Höhe der Umgebungstemperatur,
- Höhe der Veratmung und
- Länge der Einsatzzeit
Fehlfunktionen (z. B. Abströmen oder Blockieren von Lungenautomaten) nicht auszuschließen
sind.“ Sie hat mit gleicher eMail darauf hingewiesen, dass „die Atemschutzgeräte
nur in einem Temperaturbereich (Umgebungstemperatur) von – 30°C bis + 60°C
geprüft werden und für diesen zugelassen sind“ 1.
Dadurch kann bei den Feuerwehren der Eindruck entstehen, dass Pressluftatmer nicht
mehr für den Innenangriff im Brandeinsatz verwendet werden dürften. Diese Schlussfolgerung
trifft aber nicht zu. Sowohl die EXAM BBG Prüf- und Zertifizier GmbH als auch
1 Siehe hierzu auch den „Hinweis zur Nutzung von Atemschutzgeräten“ der EXAM BBG Prüf- und
Zertifizier GmbH unter http://www.wde.bg-exam.de/index.php?option=com_frontpage&Itemid=1.
– 2 –
die Hersteller erklären, dass die bei der Feuerwehr verwendeten Pressluftatmer für den
Innenangriff im Brandeinsatz, d. h. unter thermischer Belastung, geeignet sind.
Der Ausschuss Feuerwehr, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) hat auf
Grund der Versuchsergebnisse und zur Vermeidung von Irritationen in den Feuerwehren
gemeinsam mit den Herstellern, der Fachgruppe Feuerwehren und Hilfeleistung des
Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) und der EXAM BBG Prüf- und Zertifizier GmbH
kurzfristig die aktuelle Situation bewertet und die Notwendigkeit von kurz- und
mittelfristigen Konsequenzen geprüft. Dies ergab folgendes Ergebnis:
Die verbesserte Ausbildung und die verbesserte Schutzkleidung haben in den letzten
Jahren zu einer Verhaltensänderung der Einsatzkräfte im Brandeinsatz geführt. In der
Folge kann dies zu einer extremen thermischen Belastung von Atemschutzgerät und –
geräteträger im Einsatz führen. Wichtig ist daher,
• dass die Feuerwehren die Einsatzgrenzen der Atemschutzgeräte kennen und
beachten und
• die bisherigen Anforderungen der für den Brandeinsatz relevanten Normen zur
persönlichen Schutzausrüstung dahingehend zu überprüfen, ob sie noch dem durch
die verbesserte Ausbildung und die verbesserte Schutzkleidung geänderten
Verhalten der Einsatzkräfte im Brandeinsatz gerecht werden; ggf. ist ein
Anforderungsprofil zu den thermischen Anforderungen zu erstellen.
Die Bewertung der Prüfergebnisse der EXAM BBG Prüf- und Zertifizier GmbH erlaubt die
grundsätzliche Feststellung, d a s s P r e s s l u f t a tme r a u c h w e i t e r h i n f ü r d e n
I n n e n a n g r i f f i m B r a n d e i n s a t z v e r w e n d e t w e r d e n d ü r f e n . D e n
A t e m s c h u t z g e r ä t e t r ä g e r n u n d d e n v e r a n t w o r t l i c h e n F ü h r u n g s -
k r ä f t e n m ü s s e n a b e r d i e E i n s a t z g r e n z e n d e r P r e s s l u f t a t m e r
b e k a n n t u n d b e w u s s t s e i n .
Die Einsatzkräfte müssen hierbei - wie bei allen anderen Einsatzentscheidungen auch -
zwischen der Notwendigkeit bzw. der Brisanz des Einsatzauftrages und den Risiken bzw.
den Einsatzgrenzen - hier von Pressluftatmern - abwägen.
– 3 –
G r u n d s ä t z l i c h i s t j e d e u n n ö t i g e G e f ä h r d u n g d e r A t e m s c h u t z -
g e r ä t e t r ä g e r z u v e r m e i d e n u n d d a s E i n s a t z r i s i k o i s t z u
m i n i m i e r e n .
Zur Orientierung der Einsatzkräfte wird diesbezüglich auf folgendes hingewiesen:
• B e i B r a n d e i n s ä t z e n i s t j e d e u n n ö t i g e t h e r m i s c h e B e l a s t u n g
d e s P r e s s l u f t a t m e r s z u v e r m e i d e n .
Beispielsweise soll ein längerer Aufenthalt in brennenden Räumen nur dann
erfolgen, wenn der Einsatzauftrag nicht anderweitig erfüllt werden kann.
• T r e t e n i m B r a n d e i n s a t z e x t r e m e t h e r m i s c h e B e l a s t u n g e n a u f ,
i s t d e r R ü c k w e g a n z u t r e t e n .
Dies gilt beispielsweise, wenn sich Helmvisiere verformen, wenn die Temperaturbelastung
auf Grund einer Wärmequelle durch die Schutzkleidung hindurch über
das gewohnte Maß hinaus verspürt wird, wenn eine direkte Beflammung oder
Bestrahlung der Atemschutzgeräte erfolgt oder wenn eine außergewöhnliche
Wärmeströmung vorhanden ist.
Bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse aus Forschung und Normung ist darüber hinaus
folgendes zu beachten:
1. Atemschutzgeräte, die im Einsatz einer extremen thermischen Belastung (siehe
oben) ausgesetzt waren, müssen entsprechend gekennzeichnet und einer Atemschutzwerkstatt
zugeführt werden. Dort müssen – neben den nach Einsätzen
üblichen Prüfungen – zusätzlich alle Teile des Pressluftatmers sorgfältigst geprüft
werden. Dazu ist es auch notwendig, den Lungenautomaten zu zerlegen, um
insbesondere die darin enthaltenen Einzelteile gezielt auf Beschädigungen hin
prüfen zu können. Die Einzelteile sind auf Sicht zu prüfen und nach anschließender
Montage des Lungenautomaten ist dieser auf Dichtheit und Funktion zu prüfen.
Diese Überprüfungen können nur die vom Hersteller autorisierten Atemschutzgerätewarte
bzw. die Hersteller selbst durchführen.
2. Übungen in Brand-Übungsanlagen mit thermischer Belastung sollen nur mit
Pressluftatmern durchgeführt werden, die ausschließlich für den Übungsbetrieb
– 4 –
vorgehalten werden. Eine Verwendung dieser Geräte im Einsatz soll ausgeschlossen
werden. Die im Übungsbetrieb eingesetzten Geräte müssen am Gerät
und auf den Atemluftflaschen mit dem Hinweis „ÜBUNGSGERÄT – NICHT IM
EINSATZ VERWENDEN“ gekennzeichnet sein. Die für Pressluftatmer üblichen
Prüfbedingungen bleiben hiervon unberührt.
Werden Einsatzgeräte in der Ausbildung verwendet, sind diese vor einer
Wiederverwendung im Einsatz wie unter Punkt 1 beschrieben zu behandeln.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW624924
Datum11.05.2010 22:417789 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jann Freese"Atemschutzgeräte dürfen nach einem Durchgang im Brandübungscontainer (feststoff befeuert). Nicht mehr im Atemschutzeinsatz getragen werden. Die Geräte dürfen nun nur noch zur Ausbildung im Container verwendet werden."

'nur noch' ist gut.

Der Brandcontainer bedeutet eine besondere Beanspruchung auch für die Ausrüstung. Wenn sie für einen normalen Einsatz schon nicht mehr geeignet ist, dann doch bitteschön erst recht nicht für den Container!

Tatsache ist aber, dass Atemschutzgeräte nach einer besonderen thermischen Belastung (die im Container eigentlich immer, im echten Einsatz aber eher selten auftritt) einer besonderen Überprüfung unterzogen werden müssen. Vermutlich hat da jemand etwas missverstanden oder die Information wurde auf ihrem Laufweg sinnentstellend verändert, siehe stille-Post...

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW624926
Datum11.05.2010 22:527643 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Henning KochTatsache ist aber, dass Atemschutzgeräte nach einer besonderen thermischen Belastung (die im Container eigentlich immer, im echten Einsatz aber eher selten auftritt) einer besonderen Überprüfung unterzogen werden müssen.

Da gehe ich mit. Was mir aber gerade einfällt: Gab es da nicht mal ein Schreiben mit dem Vorschlag, solche Geräte als Übungsgeräte zu kennzeichnen?? Das ging ja eigentlich schon in Richtung des Thread-Openers... Auch wenn ich es für übertrieben halte ...


Gruß,
Christian Rieke

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW624928
Datum11.05.2010 23:027623 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian Rieke Gab es da nicht mal ein Schreiben mit dem Vorschlag, solche Geräte als Übungsgeräte zu kennzeichnen?? Das ging ja eigentlich schon in Richtung des Thread-Openers... Auch wenn ich es für übertrieben halte ...

Dieses Schreiben hat dein Namensvetter zeitgleich mit meinem Beitrag zitiert.

Dieser Teil des Schreibens war mir tatsächlich nicht in Erinnerung geblieben, insofern ist an der ursprünglich vorgetragenen Version wirklich etwas dran. Wenngleich ich das Schreiben weiterhin so verstehe, dass nach der "besonderen Überprüfung" auch die Geräte aus der Übung wieder im Einsatz verwendet werden dürfen, und ich weiterhin bei meiner Meinung bleibe, dass bei der Realbrandausbildung die Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Geräte nicht geringer sein dürfen als im Einsatz.

Allerdings scheint da bezüglich der Anforderungen jemand eine andere Meinung zu vertreten, der in solchen Dingen mehr zu sagen hat als ich ;-)

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern624930
Datum11.05.2010 23:107496 x gelesen
Geschrieben von Henning KochWenngleich ich das Schreiben weiterhin so verstehe, dass nach der "besonderen Überprüfung" auch die Geräte aus der Übung wieder im Einsatz verwendet werden dürfen,

Richtig, die Geräte müssen halt ordentlich gewartet und geprüft werden.
Und wie man sieht wird so einiges falsch weiter gegeben ......


Viele Grüße
Christian





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AutorPatr8ick8 K.8, Soest / NRW624932
Datum11.05.2010 23:167545 x gelesen
moin,

Geschrieben von Henning KochWenngleich ich das Schreiben weiterhin so verstehe, dass nach der "besonderen Überprüfung" auch die Geräte aus der Übung wieder im Einsatz verwendet werden dürfen,

Also ich würde folgende Sätze da anders deuten:
Geschrieben von Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
und zivile Verteidigung des AK V der Innenministerkonferenz
– Arbeitsgruppe Pressluftatmer – 2. Übungen in Brand-Übungsanlagen mit thermischer Belastung sollen nur mit
Pressluftatmern durchgeführt werden, die ausschließlich für den Übungsbetrieb
– 4 –
vorgehalten werden. Eine Verwendung dieser Geräte im Einsatz soll ausgeschlossen
werden. Die im Übungsbetrieb eingesetzten Geräte müssen am Gerät
und auf den Atemluftflaschen mit dem Hinweis „ÜBUNGSGERÄT – NICHT IM
EINSATZ VERWENDEN“ gekennzeichnet sein.

Wobei sich hier natürlich die Frage stellt, ob damit jetzt eine Übung pro Jahr gemeint ist - was dann einem regulären Zimmerbrand gleichzusetzen wäre - oder eben ein sehr intensiver Übungsbetrieb welcher das Risiko kumuliert indem er im Zeitraffer 50 Jahre Zimmerbrände simuliert!

Des weiteren sehe ich
Geschrieben von Henning Kochdass bei der Realbrandausbildung die Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Geräte nicht geringer sein dürfen als im Einsatz. natürlich sehr ähnlich, wenngleich die Situation ( z.B. Unfall Göttingen ) natürlich eine gänzlich andere SEIN SOLLTE ! als in einem vernünftigen Simulationscontainer. ( insbesondere bezüglich Rückzugsweg und technischer Reservekapazitäten bei Extremsituationen )


Some say...

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg624942
Datum12.05.2010 03:397317 x gelesen
Geschrieben von Henning Kochund ich weiterhin bei meiner Meinung bleibe, dass bei der Realbrandausbildung die Anforderungen an die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Geräte nicht geringer sein dürfen als im Einsatz.

Wobei natürlich zu beachten ist das die AUSBILDUNG unter kontrollierten Verhältnissen stattfindet/ stattfinden sollte.

Gruß Ralf


www.ffw-drebkau.de

Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg624943
Datum12.05.2010 03:417529 x gelesen
Danke für die Aufkärung, die ich ablolut nachvollziehen kann, solch fundierte Aussagen wünsche ich mir hier öfter.

Gruß Ralf


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AutorChri8sti8an 8M., Oberraden / RLP624950
Datum12.05.2010 07:257530 x gelesen
Kein Thema, dafür ist normalerweise ein forum da
wenn sich alle dran halten.


Es ist wichtig Träume zu haben!
Noch wichtiger ist, dafür zu Kämpfen!!!!!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW624954
Datum12.05.2010 08:037700 x gelesen
Geschrieben von Jann Freese"Atemschutzgeräte dürfen nach einem Durchgang im Brandübungscontainer (feststoff befeuert). Nicht mehr im Atemschutzeinsatz getragen werden. Die Geräte dürfen nun nur noch zur Ausbildung im Container verwendet werden."

geht um die erhöhte thermische Belastung - und um Erfahrungen mit einigen Auswüchsen...

Wir unterscheiden derzeit 3 Gerätetypen in Düdo:
1. Hofübungsgeräte.
Geräte die nur in Bereichen OHNE jedes Risiko an Atemgiften oder Temperatur eingesetzt werden und nicht nach jeder Anwendung einzeln geprüft werden (Flaschenwechsel, LA/Maske werden bei Benutzerwechsel gereinigt/desinfiziert). Geräte und Masken sind deutlich gekennzeichnet.
Hier haben wir ein rel. teuer eingekauftes Gutachten einer einschlägigen Stelle, die das für diesen Anwendungsfall zulässt.
Ein Vorschlag an das Ref. 8, das ins Regelwerk mit aufzunehmen ist bisher nicht weiter verfolgt worden, obwohl alle Ausbildungsstellen mit nennenswertem Durchsatz das gleiche Problem haben....
2. Einsatzgeräte (alles wie immer)
3. Heißausbildungsgeräte
Wie immer UND verkürzte Fristenprüfungen aufgrund der höheren Belastung: Problemfeststellung bisher: keine...
Natürlich können die Geräte nach entsprechender Kontrolle und Prüfung wieder eingesetzt werden. Wäre das anders, dürften diese auch für die Heißausbildung nicht mehr genutzt werden!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS624959
Datum12.05.2010 09:057480 x gelesen
Eigentlich... Die Qualität dieser Antwort wird hier aber nur selten erreicht.

Danke

Da wir auch bald in den Container sollen, ist der hinweis besonders interessant.


Besten Gruß.


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern624960
Datum12.05.2010 09:067297 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KahlDa wir auch bald in den Container sollen, ist der hinweis besonders interessant.

Das Prozedere sollte eigentlich jeder Atemschutzgerätewart wissen und beherrschen, wenn nicht liegt vielleicht da ein Problem?


Viele Grüße
Christian





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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS624961
Datum12.05.2010 09:107354 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerDas Prozedere sollte eigentlich jeder Atemschutzgerätewart wissen und beherrschen, wenn nicht liegt vielleicht da ein Problem?

Dazu möchte ich einfach mal nichts sagen außer: Ich bin mir sicher, dass der Hinweis durchaus angebracht ist ;)

Alles weitere gerne auf einem anderen Komunikationsweg.


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen624964
Datum12.05.2010 10:357290 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorer
Das Prozedere sollte eigentlich jeder Atemschutzgerätewart wissen und beherrschen, wenn nicht liegt vielleicht da ein Problem?
Möglicherweise. Im zitierten Schreiben vom AFKzV steht aber auch
Geschrieben von AFKzV
Dies gilt beispielsweise, wenn sich Helmvisiere verformen, wenn die Temperaturbelastung auf Grund einer Wärmequelle durch die Schutzkleidung hindurch über das gewohnte Maß hinaus verspürt wird, wenn eine direkte Beflammung oder Bestrahlung der Atemschutzgeräte erfolgt oder wenn eine außergewöhnliche Wärmeströmung vorhanden ist.
Da interpretiert dann wieder manch einer, ob nun AGW oder nicht, hinein (hab ich selbst gehört!), daß man nun die Helmvisiere doch mit in den IA nehmen sollte.... also leider unglücklich geschrieben


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen624965
Datum12.05.2010 10:377219 x gelesen
Hi,
also schließe ich nun daraus, das die Geräte nach einer "besonderen Prüfung " weiterhin verwendet werden dürfen. Was meint ihr denn mit einer besonderen Prüfung ? Kann die vom örtlichen agt-wart durchgeführt werden oder müssen die Geräte zur feuerwehrtechnischen zentrale ?

Von mir auch nocheinmal ein Riesen Dankeschön für die super antworten :-)

Gruß Jann


www.feuerwehr-bingum.de
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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern624966
Datum12.05.2010 10:427258 x gelesen
Geschrieben von Jann Freesealso schließe ich nun daraus, das die Geräte nach einer "besonderen Prüfung " weiterhin verwendet werden dürfen. Was meint ihr denn mit einer besonderen Prüfung ? Kann die vom örtlichen agt-wart durchgeführt werden oder müssen die Geräte zur feuerwehrtechnischen zentrale ?

Das kommt drauf an was ihr vor Ort machen könnt.
Habt ihr einen Prüfstand wo ihr die GLA veratmen könnt und jemanden der das bedienen kann?


Gruß
CS





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern624967
Datum12.05.2010 10:437235 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerGLA

LA solls heißen, = Lungenautomat.



Gruß
CS





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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen624977
Datum12.05.2010 11:377133 x gelesen
Moin,

Kommentar von mir dazu, inkl. Link zur Originalveröffentlichung 2006.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen624999
Datum12.05.2010 13:047066 x gelesen
Gla ? Meinst du lungenautomaten ?


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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?625015
Datum12.05.2010 16:327177 x gelesen
Werden Einsatzgeräte in der Ausbildung verwendet, sind diese vor einer
Wiederverwendung im Einsatz wie unter Punkt 1 beschrieben zu behandeln.


Fehlt aber noch.

Bei uns werden die Geräte nach JEDEM Einsatz und JEDER Übung im Container in der Kreis-Atemschutzwerkstatt geprüft, zerlegt, gereinigt und was auch immer nötig ist, um die vom Hersteller geforderte Maßnahme zu ergreifen, das Gerät wieder EINSATZ-tauglich zu bekommen.

Ist das nicht überall so?


http://www.feuerwehr-saal.de

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg625027
Datum12.05.2010 17:307156 x gelesen
Geschrieben von Michael MehrlBei uns werden die Geräte nach JEDEM Einsatz und JEDER Übung im Container in der Kreis-Atemschutzwerkstatt geprüft, zerlegt, gereinigt und was auch immer nötig ist, um die vom Hersteller geforderte Maßnahme zu ergreifen, das Gerät wieder EINSATZ-tauglich zu bekommen.

Ist das nicht überall so?


Theoretisch ist das so. Ganz praktisch wird vielerorts eine neue Buddel drangeschraubt und gut ist. Winken mit den einschlägigen Vorschriften bringt erfahrungsgemäß nichts. Argumente wie immer: haben wir schon immer so gemacht, noch mehr Vorschriften - das richtet das Ehrenamt zugrunde, wer soll den dann die zusätzlich notwendigen PA und LA bezahlen, etc. pp.

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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 11.05.2010 22:19 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 11.05.2010 22:21 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 11.05.2010 22:22 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 11.05.2010 22:28 Mart7in 7G., Straß
 11.05.2010 22:41 Chri7sti7an 7M., Oberraden
 12.05.2010 03:41 Ralf7 H.7, Drebkau
 12.05.2010 07:25 Chri7sti7an 7M., Oberraden
 12.05.2010 09:05 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
 12.05.2010 09:06 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 12.05.2010 09:10 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
 12.05.2010 10:37 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 12.05.2010 10:42 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 12.05.2010 10:43 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 12.05.2010 13:04 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 12.05.2010 10:35 Lars7 T.7, Oerel
 12.05.2010 11:37 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 11.05.2010 22:35 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 11.05.2010 22:41 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.05.2010 22:52 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 11.05.2010 23:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 11.05.2010 23:10 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 11.05.2010 23:16 Patr7ick7 K.7, Soest
 12.05.2010 16:32 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
 12.05.2010 17:30 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.05.2010 03:39 Ralf7 H.7, Drebkau
 12.05.2010 08:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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