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ThemaAusbildereignung8 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorStef8fen8 R.8, Ilsfeld / Baden Württemberg625710
Datum17.05.2010 18:234346 x gelesen
Ich hab irgendwo gelesen, dass die Ausbildung zum "Ausbilder Grundausbildung und Truppführer" anerkannt wird als Ersatz für den Meister Teil 4. Weiß jemand ob das stimmt und wo das steht?

Mit kameradschaftlichem Gruß

Steffen


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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg625717
Datum17.05.2010 18:452851 x gelesen
Salü,

was Du suchst steht in Verwaltungsvorschrift über die Aus- unf Fortbildung von Feuerwehrangehörigen (BW): http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show/1113139/VwVFwAusbildung%202004.pdf

Punkt 2.3.2 Ausbilder

Als Ausbilder auf Kreisebene dürfen nur Personen tätig werden, die den entsprechenden Ausbilderlehrgang der Landesfeuerwehrschule mit Erfolg besucht haben.

Die Landesfeuerwehrschule kann auf Antrag auch andere geeignete Personen als Ausbilder zulassen.

[...]


Ob Deine Qualifikationen ausreichen müsste über einen Antrag an die LFS geprüft werden.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg625720
Datum17.05.2010 18:582811 x gelesen
Nach nochmaligem Lesen deines Posts: Du meinst es gerade umgekehrt, richtig?

Falls ja: Sorry, dann kann ich Dir nicht helfen.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen625723
Datum17.05.2010 19:052784 x gelesen
Geschrieben von Steffen RothWeiß jemand ob das stimmt und wo das steht?

Dürfte nur klappen wenn die Ausbildung zum "Ausbilder Grundausbildung und Truppführer" mit einer Prüfung vor der HWK/IHK endet und dabei die von diesen geforderten Inhalte für die Ausbildereignung abgeprüft werden. Und das dürfte meines Wissens nach nirgendwo der Fall sein...

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorStef8fen8 R.8, Ilsfeld / Baden Württemberg625724
Datum17.05.2010 19:082672 x gelesen
Ja ich meine es andersrum.
Ich habe irgendwo gelesen dass es geht, und könnte mich schwarz ärgern dass ich nicht mehr weiß wo.
Und zwar ohne Prüfung vor HWK/IHK


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen625726
Datum17.05.2010 19:312598 x gelesen
Geschrieben von Steffen RothIch habe irgendwo gelesen dass es geht, und könnte mich schwarz ärgern dass ich nicht mehr weiß wo.
Und zwar ohne Prüfung vor HWK/IHK


Das würde jedoch mindestens mal bedeuten, daß in der Fw-Prüfung die Inhalte nach AEVO mit abgeprüft werden würden. Das halte ich jedoch für wenig wahrscheinlich. Würde nämlich, dann wenn diese Inhalte nicht im Fw-Ausbilder-Lehrgang behandelt wurden (was wiederum sehr wahrscheinlich ist) zu einer hohen Durchfallerquote führen (welche wie üblich nicht gewollt ist).

MkG
Marc


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AutorMich8ael8 G.8, Sangerhausen / Sachsen-Anhalt625731
Datum17.05.2010 20:212508 x gelesen
Hallo
ich kann dir mit großer Sicherheit sagen das der Ausbilderlehrgang bei der Feuerwehr (1 Woche an der Landesfeuerwehrschule) nicht für den Meister Teil 4 reicht. Ich habe beides erst vor kurzer Zeit abgeschlossen. Hatte auch erst den Ausbilderlehrgang bei der Feuerwehr gemacht und dann den Meister Teil 4. Habe da auch angefragt ob dabei nicht irgendwie was anerkannt werden kann. Es ist aber nicht möglich, da einfach bei weiten beim Feuerwehrlehrgang nicht auf die Inhalte eingegangen wird wie beim Meister Teil 4. Wenn man sich die Prüfungen anschaut auch klar, Meister Teil 4 (3 Stunden) Feuerwehr (45 Minuten)


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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern625737
Datum17.05.2010 20:402602 x gelesen
Servus,

ich gehe mal davon aus, dass das nicht funktioniert. Allerdings musst du das bei deiner HWK/IHK anfragen. Das entscheidet jede Kammer nach belieben!
Es lohnt sich auch, mal verschiedene Kammern anzufragen. Da kann man nebenbei auch richtig viel Geld sparen!
Ich z.B. habe 3/4 in Nürnberg gemacht und 1/2 in Schweinfurt. Da hätte ich auch gerne 3 und 4 gemacht, allerdings hätte ich erst Computerkurse machen müssen, während die HWK Mittelfranken das Informatikwissen der Realschule anerkannte


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
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 17.05.2010 18:23 Stef7fen7 R.7, Ilsfeld
 17.05.2010 18:45 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 17.05.2010 18:58 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 17.05.2010 19:05 ., Bad Hersfeld
 17.05.2010 19:08 Stef7fen7 R.7, Ilsfeld
 17.05.2010 19:31 ., Bad Hersfeld
 17.05.2010 20:21 Mich7ael7 G.7, Sangerhausen
 17.05.2010 20:40 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
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