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Thema | Auschlußkriterium / Einstellungsuntersuchung Werkfeuerwehr | 3 Beträge | |||
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8B., München / Bayern | 625922 | |||
Datum | 18.05.2010 21:01 | 6388 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, Habe eine für mich sehr sehr wichtige Frage.... Aufgrund eines unverschuldeten Motorradunfalles habe im linken Großzehengrundgelenk Athrose. Aufgrund dieser Verletzung sagte der Amtsarzt einer BF schon, dass es mit dieser sehr schlecht für eine Verbeamtung aussieht (da ja hierfür harte Kriterien gelten) Habe aber soweit keine größeren Einschränkungen damit. Von meinem Hausarzt habe ich die G26.3 ohne Probleme bekommen. Nun würde ich euch gerne fragen ob ihr wisst ob diese Verletzung ein Ausschlußkriterium für eine Hauptamltliche Werkfeuerwehr sind? Oder (hab ich nämlich gehört) das in vielen Werkfeuerwehren rein das bestehen der G26.3 ausreicht und keine zusätzliche Einstellungsuntersuchung gemacht wird, wie ist das bei euch bzw. welche Erfahrungen habt ihr? Wie sehen bei euch Einstellungsuntersuchungen aus bzw. wie genau wird bei diesen ins Detail gegangen? (So streng wie bei einer BF?) Über eine Antwort von euch würde ich mich sehr freuen und bedanke mich jetzt schon dafür!! Ich hoffe sehr auf positve Antworten, weil es so ziemlich mein größter Wunsch ist!! Vielen Dank und schöne Grüße Tom | |||||
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Autor | Mela8nie8 A.8, Bergisch Gladbach / NRW | 625950 | |||
Datum | 18.05.2010 23:08 | 3766 x gelesen | |||
Hallo Tom, für deinen speziellen Fall wird Dir hier vermutlich niemand eine treffende Antwort liefern können... Natürlich wird in aller Regel auch bei einer Werkfeuerwehr (zumindest bei denen, die ich kenne) eine Einstellungsuntersuchung erfolgen, denn welche Firma holt sich schon gerne ein "faules Ei" ins Nest? Ob deine spezielle Verletzung nun ein ausschlaggebender Punkt ist, um Dich nicht einzustellen, wird Dir nur der untersuchende Arzt selbst mitteilen können, denn diese Entscheidung liegt letztlich in seinem Ermessen. Da es sich bei einer Einstellungsuntersuchung um einen, von der Firma beauftragten Arzt bzw. Werks- / Arbeitsmediziner handeln wird, wird sich wohl kaum eine Firma über die Empfehlung des Arztes hinweg setzen. Heißt also, wenn der Arzt der Firma mitteilt, dass du die Einstellungsuntersuchung nicht bestanden hast, ist an dem Punkt leider Schluss für Dich. Die G26.3 Untersuchung wird, zumindest bei der Firma wo ich arbeite, direkt in die Einstellungsuntersuchung integriert, man macht also keine zwei getrennten Untersuchungen. Untersucht werden die üblichen Dinge, wie Sehen (räumlich, rot-grün, Sehschärfe), Hören, Gewicht, allgemein der Bewegungsapperat (ggf. Fehlstellungen bei Wirbelsäule, Beinen, Armen, usw.), Gleichgewichtssinn, Blut- und Urin, Belastungs-EKG und Lungenvolumen (hoffe, ich habe jetzt nix vergessen). Wünsche Dir auf alle Fälle viel Erfolg! | |||||
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Autor | Thom8as 8B., München / Bayern | 629944 | |||
Datum | 16.06.2010 17:21 | 3131 x gelesen | |||
Hallo Melanie, vielen Dank für deine sehr hilfreiche und sehr informative Antwort! falls noch jemand, andere Erfahrungen bzw. Informationen zu diesem Thema hat, wäre ich euch sehr dankbar wenn ihr mir diese schreiben würdet. Hängt ziemlich viel Herzblut an der Sache. Vielen Dank | |||||
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