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ThemaGruppenführer anderer Ortswehr22 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen626371
Datum21.05.2010 14:108960 x gelesen
Guten Tach,

ich komme aus dem flachen Niedersachsen....

Ich formuliere meine Frage am besten mit einem Beispiel:

Im Einsatz befinden sich 2 Ortswehren einer Stadt. Die 1.Ortswehr ist für die Brandbekämpfung zuständig die 2.Ortswehr für die Wasserversorgung.

Nun benötigt die 1. Ortswehr noch Atemschutzgeräteträger.

Kann nun der Gruppenführer der 2. Ortswehr einen Atemschutztrupp der 1. Ortswehr überstellen.

Was mir wichtig ist, das nun auch die Verantwortung beim Gruppenführer der 1. Orswehr oder bleibt sie beim Gruppenführer der 2. Wehr obwohl er den Trupps keine befehle gibt.

Gruß
Jann


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP626374
Datum21.05.2010 14:186332 x gelesen
Geht es denn um einen Einsatz? Dann gibt e sauch nur einen Einsatzleiter und der hat natürlich auch die Verantwortung.
Wenn Sie "übertellt" werden hat auch der 1. die Verantwortung das sollte doch selbsterklärend sein oder habe ich Dich da falsch verstanden?


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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen626376
Datum21.05.2010 14:246034 x gelesen
Sehe ich genauso, wenn es im ein und denselben Einsatz geht!
Der Abschnittsleiter für die Brandbekämpfung, in diesem Fall der GF1 hat die Verantwortung für die eingesetzten Atemschutztrupps, egal wo die her kommen und wo sie eingestezt werden, innerhalb seines Abschnitts natürlich.
Wie soll der GF2 die Verantwortung für den Atemschutztrupp übernehmen, wenn er nicht einmal weiß, wo genau seine Mannen eingesetzt werden, da er sich ja um die Wasserversorgung kümmern muss?


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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen626378
Datum21.05.2010 14:265619 x gelesen
ja klar es geht um einen Einsatz.

Ja es gibt nur einen Einsatzleiter das wäre ja der Einsatzleiter der Ortswehr wo es brennt.

Meine Frage ist nur ob man von einer Ortswehr die Feuerwehrangehörigen einem Gruppenfüher einer anderen Ortswehr übertragen kann.

Mit der Einsatzleitung funktioniert dies ja nicht... Da kann ich ja nicht sagen .... Der Gruppenführer der unterstüznenden Feuerwehr ist erfahrener ich übergebe ihm nun die Einsatzleitung. Die Verantwortung für den Einsatz bleibt bei mir. So wurde mir es zumindest von der LFS beigebracht.


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AutorVolk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein626379
Datum21.05.2010 14:275417 x gelesen
Moin,

nach FwDV 7 und GMV liegt die Verantwortung beim einsetzenden GF, also in Deinem Fallbeispiel der GF 1. Ortswehr. Der Trupp wurde ja schließlich auch ihm unterstellt.


MkG
Volker


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AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg626380
Datum21.05.2010 14:275659 x gelesen
Hallo zusammen!

Geschrieben von Markus MiddelSehe ich genauso, wenn es im ein und denselben Einsatz geht!
Der Abschnittsleiter für die Brandbekämpfung, in diesem Fall der GF1 hat die Verantwortung für die eingesetzten Atemschutztrupps, egal wo die her kommen und wo sie eingestezt werden, innerhalb seines Abschnitts natürlich.
Wie soll der GF2 die Verantwortung für den Atemschutztrupp übernehmen, wenn er nicht einmal weiß, wo genau seine Mannen eingesetzt werden, da er sich ja um die Wasserversorgung kümmern muss?


So verstehe ich das genauso. Der 2. GF schickt zwei AGT zum 1. GF. Die sind dann dem 1. GF unterstellt und haben mit dem 2. GF nichts mehr am Hut.

Gegenfrage: Wieso soll sich der 2. GF dafür rechtfertigen was der 1. GF evtl. verbockt hat?

Das ist mein "Rechtsempfinden" zu deinem geschilderten Fall.

Mkg
Ralf Haas, Seebach (Baden)


"Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....."

"Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955)

Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...!

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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen626382
Datum21.05.2010 14:295453 x gelesen
Geschrieben von Volker Tanknach FwDV 7 und GMV liegt die Verantwortung beim einsetzenden GF, also in Deinem Fallbeispiel der GF 1. Ortswehr. Der Trupp wurde ja schließlich auch ihm unterstellt.

Jo das habe ich auch gefunden.... Bloß darf man einer anderen Ortswehr seine Truppen unterstellen. Gibt es da vielleicht etwas schriftliches zu? Vielleicht irgendwo in einer DV..


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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen626383
Datum21.05.2010 14:305537 x gelesen
Geschrieben von Ralf HaasWieso soll sich der 2. GF dafür rechtfertigen was der 1. GF evtl. verbockt hat?

Das ist ganz logisch!!!!
Aber Recht und logik sind ja oft 2 ganz verschiedene Dinge ...*hihi*


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AutorVolk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein626384
Datum21.05.2010 14:355353 x gelesen
Das läuft doch wohl wie bei nachbarschaftlicher Löschhilfe. Da unterstellt sich Deine Wehr doch auch dem zuständigen (Nachbar-)Einsatzleiter. Oder könnt ihr da machen, was ihr wollt?


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AutorJann8 F.8, Leer - Bingum / Niedersachsen626385
Datum21.05.2010 14:365435 x gelesen
Stimmt klinkt logisch...


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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen626387
Datum21.05.2010 14:395380 x gelesen
Schon klar.
Also ich denke, klar kann ich die Verantwortung für die eingesetzten Kräfte auf einen anderen GF übertragen.
Wie soll denn das sonst bei Großschadenslagen mit 100 oder nochmehr Einsatzkräften aussehen, dann hätte ich ja auf einmal für einen abschnitt auf einmal mehrere verantwortliche GF oder ZF, nur weil die eingesetzten Trupps aus unterschiedlichen Wehren kommen.
Wie würde dass dann aussehen, wenn ich gemischte Trupps habe, soll ja auch mal vorkommen.


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AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg626388
Datum21.05.2010 14:405390 x gelesen
Geschrieben von Jann FreeseAber Recht und logik sind ja oft 2 ganz verschiedene Dinge ...*hihi*

Recht haben und recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe.

Mkg
Rafl Haas, Seebach (Baden)


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP626391
Datum21.05.2010 14:515276 x gelesen
Geschrieben von Jann FreeseMit der Einsatzleitung funktioniert dies ja nicht... Da kann ich ja nicht sagen .... Der Gruppenführer der unterstüznenden Feuerwehr ist erfahrener ich übergebe ihm nun die Einsatzleitung. Die Verantwortung für den Einsatz bleibt bei mir. So wurde mir es zumindest von der LFS beigebracht.
Kann nur für RLP sprechen. Die Einsatzleitung muss die Gemeinde geregelt haben. In der Regel der zuerst eintreffende GF bzw. Einheitsführer der zustädigen FW.
Wenn Du einem Erfahreneren GF die EL übergibst (was ja durchaus Sinn macht) dann hat er die Verantwortung! Die bleibt dann nicht bei dir..., ich glaube Du wirfst da was durcheinander.


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AutorOlaf8 B.8, Dessau-Roßlau / Sachsen-Anhalt626394
Datum21.05.2010 15:095226 x gelesen
Moin,
einfach mal vernetzt denken. Meine OF, Deine OF, dieses Denken stammt aus der Zeit "Das ist mein Feuer!" Wozu gehören "Meione/ Deine OF"? Richtig, zur Feuerwehr der Samt-Gemeinde, und das ist die große Familie, wo die Kräfte von A nach B verschoben werden können, wie es der Einsatz erfordert bzw. zulässt. Also nicht nur in den DVs suchen, auch die Satzungen der Gemeindefeuerwehr regelt entsprechendes.
Gruß
Olaf


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern626403
Datum21.05.2010 16:315328 x gelesen
Wehr A ist in ihrem Gemeindegebiet im Einsatz. Der Einsatzleiter kommt folglich von der Wehr A (z.B. ein GF)

Nun kommt eine zweite Wehr unterstützend hinzu (Wehr B). Im Regelfall hat die Einsatzleitung über Gerät und Einsatzkräfte der Einsatzleiter der Wehr A. (vorausgesetzt die Wehr B ist nicht größer, verfügt über höherwertige Einsatzmittel oder ist eine BF, deren Einsatzleiter die Einsatzleitung übernehmen kann, oder bei gleichwertigen FF der Rang- /Ausbildungshöhere) ).

Braucht der EL (=GF) der Wehr A nun einen AGT-Trupp der Wehr B, so fordert er ihn bei der Führungskraft der Wehr B an. Verantwortung für den Einsatz des Trupps der Wehr B liegt beim EL aus A, der Gesamtverantwortlich für den Einsatz ist. der GF der Wehr B kümmert sich weiter um seine Leute z.B: Atemschutzüberwachung etc. - aber als "Auftragsempfänger" der Wehr A.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg626406
Datum21.05.2010 16:585296 x gelesen
Hallo Volker!

Geschrieben von Volker Leistevorausgesetzt die Wehr B ist nicht größer, verfügt über höherwertige Einsatzmittel oder ist eine BF, deren Einsatzleiter die Einsatzleitung übernehmen kann

Was hat die größe der Wehr mit der Durchführung der Einsatzleitung zu tun? *amkopfkratz*
Wieso muß ein GF oder ZF die Einatzleitung einer größeren Wehr übernehmen, wenn der Einsatz funktioniert und keine gravierenden Fehler gemacht werden? Wenn z.B. der KBM eintrifft, dann KANN er die Einsatzleitung übernehmen oder dem Einsatzleiter beratend zur Seite stehen. Er MUSS nicht die Einsatzleitung übernehmen von einem Gebäude das er nicht kennt.

Geschrieben von Volker LeisteBraucht der EL (=GF) der Wehr A nun einen AGT-Trupp der Wehr B, so fordert er ihn bei der Führungskraft der Wehr B an. Verantwortung für den Einsatz des Trupps der Wehr B liegt beim EL aus A, der Gesamtverantwortlich für den Einsatz ist.

Zustimmung!

Geschrieben von Volker Leisteder GF der Wehr B kümmert sich weiter um seine Leute z.B: Atemschutzüberwachung etc. - aber als "Auftragsempfänger" der Wehr A.

Nein! Das sehe ich anders. Mit der Unterstellung des Trupps von der Wehr B der Wehr A geht auch die Komplette Verantwortung des Trupp, incl. Atemschutzüberwachung, in die Wehr A über. Wieso soll die Wehr B die Atemschutzüberwachung durchführen wenn sie z.B. bei der Wasserstelle drei Straßen weiter ist? Der GF der Wehr B hat gar keine Kontrolle über seinen Trupp den er der Wehr A geschickt hat!

Mkg
Ralf Haas, Seebach (Baden)


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Autorwern8er 8n., reischach / bayern626408
Datum21.05.2010 17:245049 x gelesen
Hallo Volker

Fall: Wehr B ist ausserhalb ihres Gemeindegebiets

Geschrieben von Volker LeisteIm Regelfall hat die Einsatzleitung über Gerät und Einsatzkräfte der Einsatzleiter der Wehr A.
genau

Geschrieben von Volker Leiste(vorausgesetzt die Wehr B ist nicht größer, verfügt über höherwertige Einsatzmittel
tut nichts zur Sache, Einsatzleitung bleibt gemäß BayFwG bei Wehr A.

Geschrieben von Volker Leisteoder ist eine BF, deren Einsatzleiter die Einsatzleitung übernehmen kann
Einsatzleitung kann zur BF wechseln.

Geschrieben von Volker Leisteoder bei gleichwertigen FF der Rang- /Ausbildungshöhere) ).

Tut in diesem Fall nichts zur Sache, ausser er ist KBM aufwärts.

Geschrieben von Volker LeisteBraucht der EL (=GF) der Wehr A nun einen AGT-Trupp der Wehr B, so fordert er ihn bei der Führungskraft der Wehr B an. Verantwortung für den Einsatz des Trupps der Wehr B liegt beim EL aus A, der Gesamtverantwortlich für den Einsatz ist. der GF der Wehr B kümmert sich weiter um seine Leute z.B: Atemschutzüberwachung etc. - aber als "Auftragsempfänger" der Wehr A.

Sehe ich, zumindest für Bayern genauso.

mkg

WErner


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AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen626428
Datum21.05.2010 19:215027 x gelesen
Geschrieben von Ralf HaasMit der Unterstellung des Trupps von der Wehr B der Wehr A geht auch die Komplette Verantwortung des Trupp, incl. Atemschutzüberwachung, in die Wehr A über. Wieso soll die Wehr B die Atemschutzüberwachung durchführen wenn sie z.B. bei der Wasserstelle drei Straßen weiter ist? Der GF der Wehr B hat gar keine Kontrolle über seinen Trupp den er der Wehr A geschickt hat!



Formell sei vielleicht noch gesagt, das die Führungskraft der Wehr B mit seinen AGT´lern zur Führungskraft Wehr A geht bzw. die Führungskraft Wehr A darüber in Kenntnis setzt, das er ihm die AGT´ler überstellt.


MfG

Andreas

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AutorOlaf8 B.8, Dessau-Roßlau / Sachsen-Anhalt626433
Datum21.05.2010 20:225146 x gelesen
Moin,
nach meinem Verständnis geht hier evtl. etwas durcheinander.
Grds. ist sicherlich der 1. GF vor Ort der Einsatzleiter. Aber das Aufwachsen der Einsatzleitung gem. DV 100 bedeuted, dass beim Anschwellen der Einsatzkräfte über eine Gruppe hinaus ein ZF den Einsatz zu übernehmen hat, ggf. ist entsprechend nachzufordern. Deshalb muss der OrtsBM/ -WL/-WF einer Stützpunktwehr (jedenfalls in Nds. und ehem. in LSA) ZF sein.
Die Führungskompetenz der BF hat- jedenfalls in Niedersachsen, wenn ich mich richtig erinnere, und in Sachsen-Anhalt- an der Gemeinde-/Stadtgrenze ihr Ende. Wird die BF in den Landkreis zur Unterstützung gerufen, untersteht sie dort dem örtlich zuständigen Einsatzleiter. Das wäre je nach eingesetzten Kräften eben ein Zug- oder Verbandsführer.
Aber das hat mit dem Abgeben eines Trupps von einem zum anderen GF nichts zu tun. Der abgebende GF ist dann ansich aus der Verantwortung raus, es sei denn, er konnte erkennen, dass der übernehmende GF mit der Lage überfordert war... Das ist dann die Fürsorgepflicht des GF für seine eigenen Leute.
Gruß
Olaf


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen626459
Datum21.05.2010 23:094947 x gelesen
N'abend,

Geschrieben von Jann Freese
Meine Frage ist nur ob man von einer Ortswehr die Feuerwehrangehörigen einem ruppenfüher einer anderen Ortswehr übertragen kann.


Selbstverständlich.

Habe ich zuletzt Mittwoch morgen gemacht. Ich war Fahrzeugführer des TLF 24/50 bei einem Standardfeuer mit Menschenleben in Gefahr und habe den Truppmann unseres Fahrzeugs mit PA ausrüsten lassen und ihn zusammen mit dem Truppmann der DLK (die nicht eingesetzt werden brauchte bzw. aufgrund der Lage des Objektes nicht eingesetzt werden konnte) dem Fahrzeugführer des ersteingetroffenen TLF 16/25 der örtlich zuständigen Stützpunktwehr unterstellt. Nach Beteiligung am Innenangriff kam der TrM dann wieder zu meinem Fahrzeug zurück.

Wenn wir größere Einsätze mit Beteiligung z.B. mehrerer Fachzüge und Fachgruppen der Stadt-FF fahren, sind z.B. komplette Fahrzeuge aus z.B. Ortswehr A-Dorf dem Fachzugführer aus B-Dorf unterstellt, nach AAO vorgeplant.

Völlig normal also, nichts spricht dagegen. Wichtig ist eine einheitliche Ausbildung und eine einheitliche, vorgeplante Führungsstruktur.

Funktioniert sogar in Niedersachsen. Wenn man will und kann.

MkG, Sven


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AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt626463
Datum22.05.2010 00:325156 x gelesen
Geschrieben von Olaf Braunund ehem. in LSA

Wieso ehemals. Diese Voraussetzung steht in der Laufbahnverordnung, da hat sich nichts geändert. Lediglich die Unterteilung in Grundausstattung, Stützpunkt und Schwerpunkt gibt es nicht mehr.
In der Lauflaufbahnverordnung steht immer noch Zitat:

Geschrieben von ---LVO-FF--- §3 (4) LVO-FF "Zur Wehrleiterin oder zum Wehrleiter darf nur berufen werden, wer den Lehrgang ,,Leiter einer Feuerwehr" und die nachfolgend genannte Führungsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat:
1. Gruppenführerin oder Gruppenführer, wenn die Einsatzstärke der Feuerwehr regelmäßig nicht die Stärke einer Gruppe übersteigt oder
2. Zugführerin oder Zugführer, wenn die Einsatzstärke der Feuerwehr regelmäßig nicht die Stärke eines erweiterten Zuges übersteigt oder
3. Verbandsführerin oder Verbandsführer, wenn die Einsatzstärke der Feuerwehr die Stärke eines erweiterten Zuges übersteigt."



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AutorOlaf8 B.8, Dessau-Roßlau / Sachsen-Anhalt626640
Datum24.05.2010 00:435004 x gelesen
Wohl wahr, ich wollte nur als kurzes Beispiel den Stützpunkt nehmen, nicht die Wehr, die regelmässig sonstwie ausrückt.
Olaf


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 21.05.2010 14:10 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 21.05.2010 14:18 jürg7en 7s., Trier
 21.05.2010 14:24 Mark7us 7M., Idstein
 21.05.2010 14:27 Ralf7 H.7, Seebach
 21.05.2010 14:30 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 21.05.2010 14:40 Ralf7 H.7, Seebach
 21.05.2010 14:26 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 21.05.2010 14:39 Mark7us 7M., Idstein
 21.05.2010 14:51 jürg7en 7s., Trier
 21.05.2010 23:09 Sven7 B.7, Peine
 21.05.2010 14:27 ., Appen
 21.05.2010 14:29 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 21.05.2010 14:35 ., Appen
 21.05.2010 14:36 Jann7 F.7, Leer - Bingum
 21.05.2010 15:09 Olaf7 B.7, Dessau-Roßlau
 21.05.2010 16:31 Volk7er 7L., Erlangen
 21.05.2010 16:58 Ralf7 H.7, Seebach
 21.05.2010 19:21 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
 21.05.2010 17:24 wern7er 7n., reischach
 21.05.2010 20:22 Olaf7 B.7, Dessau-Roßlau
 22.05.2010 00:32 Maik7 Z.7, Naumburg
 24.05.2010 00:43 Olaf7 B.7, Dessau-Roßlau
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