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Themamildere Strafe auf Einsatzfahrt67 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt627794
Datum03.06.2010 11:4213980 x gelesen
Hi,

es steht natürlich ausser Frage und wurde auch schon zur Genüge disskutiert, dass man als FA auf dem Weg zum Gerätehaus im Einsatzfall keine Sonderrechte hat, sich also an die StVO zu halten hat.

Es steht aber auch ausser Frage dass jeder in einem solchen Fall 50 im Ort, 100 auf der Landstrasse fährt und bis zum Schluss der durchgezogenen Mittellinie wartet um zu überholen. All dies ist aber nicht rechtens.

Kennt ihr Fälle in denen ein FA (weniger grob-d.h nicht mit 150 an der Schule vorbei) gegen die StVO verstossen hat, aber aus Verständnis der Polizei eine mildere Strafe erhalten hat, weil er ja auf dem Weg zu einem Einsatz war??

gruss
stephan


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP627795
Datum03.06.2010 11:4710200 x gelesen
Geschrieben von Stephan Reiles steht natürlich ausser Frage,[...] dass man als FA auf dem Weg zum Gerätehaus im Einsatzfall keine Sonderrechte hatNein, nein, nein...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen627796
Datum03.06.2010 11:4810051 x gelesen
Geschrieben von Stephan Reiles steht natürlich ausser Frage und wurde auch schon zur Genüge disskutiert, dass man als FA auf dem Weg zum Gerätehaus im Einsatzfall keine Sonderrechte hat, sich also an die StVO zu halten hat.

So gesagt und gelesen schlicht falsch.

Geschrieben von Stephan ReilEs steht aber auch ausser Frage dass jeder in einem solchen Fall 50 im Ort, 100 auf der Landstrasse fährt und bis zum Schluss der durchgezogenen Mittellinie wartet um zu überholen. All dies ist aber nicht rechtens.

Hää?

Geschrieben von Stephan ReilKennt ihr Fälle in denen ein FA (weniger grob-d.h nicht mit 150 an der Schule vorbei) gegen die StVO verstossen hat, aber aus Verständnis der Polizei eine mildere Strafe erhalten hat, weil er ja auf dem Weg zu einem Einsatz war??

Wenn es sie denn gibt, wird dir das allgemein nicht helfen. Das sind immer Einzelentscheidungen.

Zu 35 und 38 findest du hier aber schier Unmengen an Daten.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW627797
Datum03.06.2010 11:499842 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Stephan Reiles steht natürlich ausser Frage und wurde auch schon zur Genüge disskutiert, dass man als FA auf dem Weg zum Gerätehaus im Einsatzfall keine Sonderrechte hat

richtig ist hier nur, dass das Thema schon zur Genüge diskutiert wurde.

Die Forums-Suche sollte dein Freund sein.

Gruß,
Henning


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AutorTilm8an 8M., Bensheim-Wilmshausen / Hessen627798
Datum03.06.2010 11:509701 x gelesen
ich kenne den fall, das ein FA mit dem privatauto auf der bundesstraße (50km/h erlaubt) deutlich schneller war und von einem stationären blitzer geblitzt wurde. die polizei hat dies aber nicht weiterverfolgt,d a der StabI der polizei mitteilte, dass der fa sich auf dem weg zum feuerwehrgerätehaus wegen einem einsatz befand


<< Ich gebe nur meine private Meinung wieder >>

"Leute, die sich die Finger verbrennen, verstehen nichts vom Spiel mit dem Feuer." Oscar Wilde

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz627801
Datum03.06.2010 11:519705 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stephan Reiles steht natürlich ausser Frage und wurde auch schon zur Genüge disskutiert, dass man als FA auf dem Weg zum Gerätehaus im Einsatzfall keine Sonderrechte hat, sich also an die StVO zu halten hat.
Wow... Wieder einer, der es anscheinend nicht verstanden hat.

Geschrieben von Stephan ReilKennt ihr Fälle in denen ein FA (weniger grob-d.h nicht mit 150 an der Schule vorbei) gegen die StVO verstossen hat, aber aus Verständnis der Polizei eine mildere Strafe erhalten hat, weil er ja auf dem Weg zu einem Einsatz war??
Ich weis keinen. Ich wüsste aber auch nicht, warum ein Einsatz strafmildernd sein sollte?!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt627804
Datum03.06.2010 12:009693 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerWow... Wieder einer, der es anscheinend nicht verstanden hat.

nur gut dass ich für neue Informationen immer offen bin. Was habe ich denn in meinem eigenen Auto für Extrarechte von meiner Wohnung ----> zum Gerätehaus. nach meinem Verständnis gilt §35 und 38 für u.a. Feuerwehren, d.h für mich wenn ich in dem roten Auto sitze und nicht vorher.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP627805
Datum03.06.2010 12:059489 x gelesen
Du bist auch vorher "Feuerwehr".


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen627806
Datum03.06.2010 12:069216 x gelesen
Hallo,

geschrieben von :
es steht natürlich ausser Frage und wurde auch schon zur Genüge disskutiert, dass man als FA auf dem Weg zum Gerätehaus im Einsatzfall keine Sonderrechte hat, sich also an die StVO zu halten hat.
Nein, das steht natürlich nicht außer Frage. Zur Genüge diskutiert stimmt allerdings, viel Spaß bei der Forumssuche.


Kennt ihr Fälle in denen ein FA [...]
Jein. Mildere Strafe nicht, aber gar keine.


Und BTW:
Es steht aber auch ausser Frage dass jeder in einem solchen Fall 50 im Ort, 100 auf der Landstrasse fährt und bis zum Schluss der durchgezogenen Mittellinie wartet um zu überholen. All dies ist aber nicht rechtens.
Doch, 50 km/h innerorts, 100 außerorts und keine durchgezogenen Linien überfahren ist sogar höchst rechtens, oder hat sich da grade was geändert? ;-)


Gruß

Daniel


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AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt627807
Datum03.06.2010 12:149437 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDu bist auch vorher "Feuerwehr".

und woher soll der vor und der hinter mir das wissen?
Ihr wollt mir also verklickern dass ich Sonderrechtsparagrafen auch auf mein Privat-Kfz wenigstens zum Teil anwenden kann??


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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg627808
Datum03.06.2010 12:159407 x gelesen
Etwas Interessantes zum Lesen der Landesfeuerwehrschule BW: http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/show/1294793/SonderrechtePrivatfahrzeugeUebung.pdf

Grundsätzlich stehen jeden FM, egal ob im Privat- oder im Feuerwehrfahrzeug, Sonderrechte zu. Zumindest bei uns in BW wird jedoch ausdrücklich davon abgeraten diese privat zu nutzen, da man es nicht kenntlich machen kann.

Wegerechte dagegen stehen nur den Feuerwehrfahrzeugen zu - wegen des dafür nötigen Einsatzes von Blaulicht und Sondersignal.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt627809
Datum03.06.2010 12:159073 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandDoch, 50 km/h innerorts, 100 außerorts und keine durchgezogenen Linien überfahren ist sogar höchst rechtens, oder hat sich da grade was geändert? ;-)

ach Mensch.. ihr wisst doch wie ichs meine ;)


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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg627810
Datum03.06.2010 12:159394 x gelesen
Geschrieben von Stephan Reilund woher soll der vor und der hinter mir das wissen?

Das ist grundsätzlich mal egal. Du hast Sonderechte.

Geschrieben von Stephan ReilIhr wollt mir also verklickern dass ich Sonderrechtsparagrafen auch auf mein Privat-Kfz wenigstens zum Teil anwenden kann??

Sonderrechte stehen Dir vollständig zu. Nur die Wegerechte halt nicht.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz627811
Datum03.06.2010 12:169141 x gelesen
Geschrieben von Stephan Reilnur gut dass ich für neue Informationen immer offen bin. Was habe ich denn in meinem eigenen Auto für Extrarechte von meiner Wohnung ----> zum Gerätehaus.
Liest eigentlich jemand dieFAQ, bevor er schreibt?!

Geschrieben von Stephan Reilnach meinem Verständnis gilt §35 und 38 für u.a. Feuerwehren, d.h für mich wenn ich in dem roten Auto sitze und nicht vorher.
Ich kann §38 im Privat-PKW nicht in Anspruch nehmen, §35 in Teilen jedoch schon.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz627812
Datum03.06.2010 12:179115 x gelesen
Geschrieben von Stephan Reilach Mensch.. ihr wisst doch wie ichs meine ;)
Nein, wir können nicht riechen wie du denkst...


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt627816
Datum03.06.2010 12:269333 x gelesen
dankeschön!

jetz weiss ich alles was ich wollte.

danke auch an die anderen, die mich freundlich darauf hingewiesen haben, wo ich mir vor threaderöffnung infos beschaffen kann. sry dass ich mich erst vor kurzem angemeldet hab. aber langsam weiss ich wies läuft..


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen627833
Datum03.06.2010 13:279024 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Daniel MetzgerIch kann §38 im Privat-PKW nicht in Anspruch nehmen, §35 in Teilen jedoch schon.


Warum in Teilen? Welche Teile darf ein LF denn mehr? Du hast mit deinem Pkw dich immer noch so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet wird - das gilt aber im LF genauso, schließlich wird ja §1 der STVO weder im LF noch im Auto außer Kraft gesetzt. Gut, mit blauem geblinkte ohne Tröte kann das LF andere Teilnehner zunächst freundlich bitten, bevor man sie dann akustisch zur Seite fordert. Aber das ist ja schon eher Wege- als Sonderrecht, nur erstmal Anwohnerfreundlich erbeten. Wobei blau ohne Sound nach so mancher Meinung wiederum eigentlich ganz pöhse unzulässig ist. Ist aber egal, Wegerecht nach §38 hast im Pkw mangels SoSi ja eh nicht.


Und an de Ausgangs-Poster:
Gibt aber noch einen Fallstrick - wenn wer in der Wehr festlegt, dass generell kein dringliches Gebot bestünde, auf der Anfahrt von §35 STVO Gebrauch zu machen. Sofern dass nun wiederum der Polizei oder der Srafzettelfraktion der Kommune bekannt ist, könnte es interessant werden. Ebenso andersherum, wenn es dadurch nachweislich zu einem unnötig verzögerten Einsatz und dadurch unnöti vergrößerten Schaden kommt für den Anordner dieser Regelung. Ist dann aber weniger dein Problem. Nur stehst bei klarer DA, keine Sonderechte zu gebrauchen im Zweifelsfall erstmal etwas dumm dar. Das ist dann aber eine Fw-interne Anordnung, nach StVO hättest du prinzipiell die Rechte. Nur schön beachten, was im verbleibenden §1 so steht.

Gruß,
Thorben


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 627836
Datum03.06.2010 13:389134 x gelesen
Hallo!

Natürlich stehen Dir Sonderrechte nach § 35 StVO. Aber!!!!

Ich zitiere mal den Absatz 1 des § 35 StVO:

„Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“

Der Teilsatz, „soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist“, wird Dir in gewissen Situationen nicht unbedingt zum Vorteil ausgelegt.

Sich auf Absatz 5 des § 35 StVO zu berufen wird wohl der Sache nicht gerecht, da im Sinne des Gesetzes Feuerwehr und Rettungsdienst zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Ach ja, wer von den anderen Verkehrsteilnehmern soll bitte erkennen das Du Sonderrechte in Anspruch nimmst?
Das wird dann bei Unfällen im Bereich „rechts vor links“ so richtig lustig.

Aber genug zu den Paragraphen. In der rauen Wirklichkeit verzichtet man seitens der Pol gerne mal auf eine Strafverfolgung wenn folgende Grundsätze eingehalten werden:

- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 20 km/h
- Es darf nicht zu einer Gefährdung dritter kommen
- Es darf nicht auf Grund der Geschwindigkeitsübertretung zu einem Unfall kommen
- Keine eklatanten Fahrfehler


Wenn Du also mit Tempo 70 (zum Beispiel) durch eine Tempo 30 Zone „fliegst“ wirst Du weder von Seiten der Pol, noch von Seiten der Verwaltung oder Wehrleitung auf wenig Verständnis stoßen.

Solltest Du nun auf der Fahrt zum Gerätehaus mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall mit Personenschaden verursachen, wird der Staatsanwalt sehr genau untersuchen ob die Eile wirklich dringend geboten war. Das geht mit schöner Regelmäßigkeit ins Auge.

(Infos stammen direkt von der Polizei)

Nun mal eine Frage an Dich, welchen Zeitvorteil würde es für Dich bringen, wenn Du statt mit 50 km/h mit 70 km/h zum Gerätehaus fährst.
Anders herum, was bringt es mir, wenn ich erster am Gerätehaus bin und dann noch drei oder vier Minuten warten muss bis das erste Fahrzeug ausrückefahig ist.

Mein Tipp, man muss nicht alle Rechte in Anspruch nehmen die einem zustehen. Nicht das Du der nächste bist, der hier einen Jammerthreat eröffnet weil er auf der Fahrt zum Gerätehaus einen Unfall hatte oder geblitzt wurde; und dafür seine Strafe erhielt.

Also vor dem Einschalten des Motors, Hirn einschalten. Man hat schneller die Pappe weg wie man glaubt, und man kann geschehenes nicht Rückgängig machen!

Gruß vom Berg

Jakob


Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen627837
Datum03.06.2010 13:408899 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlNur stehst bei klarer DA, keine Sonderechte zu gebrauchen im Zweifelsfall erstmal etwas dumm dar. Das ist dann aber eine Fw-interne Anordnung, nach StVO hättest du prinzipiell die Rechte.

Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass du maximal Fw-intern "dumm dar stehst"?! Eine DA kann ja nicht Bundesrecht beeinflussen, oder?


"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 627840
Datum03.06.2010 13:498948 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thorben GruhlGibt aber noch einen Fallstrick - wenn wer in der Wehr festlegt, dass generell kein dringliches Gebot bestünde, auf der Anfahrt von §35 STVO Gebrauch zu machen.

Genau das wird in den meisten Wehren der Fall sein.
Solange der FA (SB) nicht bei der Alarmierung über die Art des Einsatzes informiert werden kann, werden die Verantwortlichen einen Teufel tun. Nicht jeder einsatz ist so zeitkritisch.
Ich wüsste nicht, das es von besonderer Dringlichkeit wäre, zum Beispiel eine Katze vom Baum zu holen, einen vollgelaufenen Keller auzupumpen usw.

Gerade deshalb, weil ein Staatsanwalt und evtl. ein Gutachter mehr Zeit haben bestimmte Einsatzsituationen zu beurteilen, kann ich den Führungskräften nur abraten ihren FA (SB) freizustellen diese "Sonderrechte" mit dem Privat-PKW in anspruch zu nehmen.

Bei uns gilt das Wort des Wehrleiters, im Alarmfall darf nicht zu den Gerätehäusern "gerast" werden.

Geschrieben von Thorben GruhlSofern dass nun wiederum der Polizei oder der Srafzettelfraktion der Kommune bekannt ist, könnte es interessant werden.

Spätestens wenn der erste geblitzt wurde oder es zu einem Unfall kam, wird eine solche Tatsache bekannt werden. Dann viel Spass!!

Geschrieben von Thorben GruhlEbenso andersherum, wenn es dadurch nachweislich zu einem unnötig verzögerten Einsatz und dadurch unnöti vergrößerten Schaden kommt für den Anordner dieser Regelung.

Das ist schwerer Nachzuweisen als man denkt und wird wohl eher eine der seltensten Ausnahmen sein.

Geschrieben von Thorben Gruhl.....nach StVO hättest du prinzipiell die Rechte.

Es steht ja nirgends geschrieben das ich immer alle REchte in Anspruch nehmen muss die mir zustehen.

Gruß vom Berg

Jakob


Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 627843
Datum03.06.2010 13:548858 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Alexander WeißDas heißt im Umkehrschluss aber auch, dass du maximal Fw-intern "dumm dar stehst"?! Eine DA kann ja nicht Bundesrecht beeinflussen, oder?

Nein, kann sie nicht. Aber im § 35 StVO steht ausdrücklich: ".....soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Wenn also im Falle eines Falles keiner diese Dringlichkeit bestätigen kann, weil evtl. schon ausrechend Leute am GH waren oder die ersten Einsatzfahrzeuge schon unterwegs, dann hat man mit Zitronen gehandelt.

Manchmal verstehe ich es nicht, dass sich verschiedene Kollege so weit aus dem Fenster lehnen. Schon mal daran gedacht was der Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten kann? Schon mal daran gedacht was los ist, wenn man jemanden zum Krüppel fährt weil man der erste beim der Ölspur sein wollte?

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt627846
Datum03.06.2010 14:039040 x gelesen
ich unterschreibe dir sofort alles was du geschrieben hast!

nur gibt es in meiner FF folgende Situation:
20 Aktive selten mehr als 12 gleichzeitig zur Verfügung, tagsüber nur 2-3
5 AGTs, alle Berufsbedingt ausserorts.
Es wird also immer Personalmangel vorhanden sein und jede Hand wird helfen können.

wir leben in einer ländlichen Region, also fällt die Situation Stadtverkehr eh flach.

also WENN ich mal in der Nähe z.b. bei meiner Freundin im 10 km entfernten Ort bin und alarmiert werde, kann ich dann mit 120 durch die 70er Zone fahren ,wenn ich weit und breit kein anderes Fahrzeug sehe.

seit heute Morgen weiss ich dass ich tatsächlich Sonderrechte habe, dich ich durchaus einsetzen kann, WENN ich absolut wasserdicht und bombenfest eine sichere Fahrt hinlege.

DARUM gings mir bei der Eröffnung des Threads.

gruss


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AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt627847
Datum03.06.2010 14:118785 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldBei uns gilt das Wort des Wehrleiters, im Alarmfall darf nicht zu den Gerätehäusern "gerast" werden.

ich unterscheide immer noch zwischen schnell fahren und gefährlich fahren..

Man KANN jemandem zum Vorwurf machen, zu schnell gefahren zu sein und man SOLL jemandem zum Vorwurf machen, dass er gefählich gefahren ist.


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AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen627848
Datum03.06.2010 14:118792 x gelesen
Ok, das ist natürlich korrekt, wenn keiner die Dringlichkeit bestätigt, bzw. generell abspricht, hast du natürlich ein Argumenationsproblem.

Ich glaube du hast mich aber auch etwas missverstanden. Ich bin sicher kein Verfechter von Einsatz-Raserei, aber ich halte es für falsch die Leute mit falschen oder unvollständigen Informaitonen zu versorgen nur weil man der Meinung ist, sie verstehen es sowieso nicht.
Man sollte bei der ganzen Diskussion auch nicht vergessen, dass Sonderrechte nicht nur "Raserei" und Vorfahrtsfragen betrifft. Falls man als FA beim Einsatz mal im Parkverbot in der Nähe des Gerätehauses steht, wüsste man vielleicht schon gerne über die Rechtslage bescheid. Oder man befährt mit seinem LKW vielleicht eine Straße die aus Lärmschutzgründen für LKW gesperrt ist, oder, oder, oder...

MkG,
Alex


"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 627849
Datum03.06.2010 14:138963 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Stephan Reil ....kann ich dann mit 120 durch die 70er Zone fahren ,wenn ich weit und breit kein anderes Fahrzeug sehe.

Mein ganz persönlicher Tipp, bleib mal lieber unter 100 km/h. Das ist immer so die Schallgrenze.

Geschrieben von Stephan Reil WENN ich absolut wasserdicht und bombenfest eine sichere Fahrt hinlege.

Problem ist das "WENN".

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 627850
Datum03.06.2010 14:158747 x gelesen
Hallo!

Schon klar, aber in der Frage ging es ja um die Geschwindigkeit.

Halteverbote, Ein- und Durchfahrtverbote gehören zwar dazu, sind aber ein anderes Thema.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt627851
Datum03.06.2010 14:188923 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldProblem ist das "WENN".

vollkommen korrekt. die Ursprungsfrage basierte auf wenn JA, darf ich DANN?

Geschrieben von Jakob TheobaldMein ganz persönlicher Tipp, bleib mal lieber unter 100 km/h. Das ist immer so die Schallgrenze.

und das beantwortet die Frage^^. =)

gruusss


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 627853
Datum03.06.2010 14:258865 x gelesen
Hallo!

Wenn Du die 10 km mit 120 km/h fährst brauchst Du so knappe 9 Minuten. Mit 90 km/h knappe 11 Minuten (geschätzt, gerade Strecke, durchgehende Geschwindigkeit). Drei Minuten reissen es wirklich nicht heraus. ;-)

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen627854
Datum03.06.2010 14:328844 x gelesen
Hallo,

von anderem erstmal abgesehen - geschrieben von Stephan Reil:
ich unterschreibe dir sofort alles was du geschrieben hast!
Ich nicht.


also WENN ich mal in der Nähe z.b. bei meiner Freundin im 10 km entfernten Ort bin und alarmiert werde
Moment! Personalmangel hin oder her, 10 km entfernt ist nicht in der Nähe. Zumindest ich würde diese Entfernung als zu weit einschätzen, um überhaupt noch rechtzeitig anzukommen und / oder entscheidend zu Einsatzerfolg beitragen zu können.


kann ich dann mit 120 durch die 70er Zone fahren ,wenn ich weit und breit kein anderes Fahrzeug sehe.
Nein, eben nicht. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50 (!) km/h wird Dir nur mit sehr viel Glück als "absolut wasserdicht und bombenfest sicher hingelegte Fahrt" attestiert werden (zumal 70er Zonen ja auch nicht zum Spaß eingerichtet werden), regelmäßiger wird das wohl verneint werden.


Gruß

Daniel


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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen627858
Datum03.06.2010 14:468750 x gelesen
Geschrieben von Stephan Reilnur gibt es in meiner FF folgende Situation:
20 Aktive selten mehr als 12 gleichzeitig zur Verfügung, tagsüber nur 2-3
5 AGTs, alle Berufsbedingt ausserorts.
Es wird also immer Personalmangel vorhanden sein und jede Hand wird helfen können.


Und da kommt es explizit auf dich an?
Da hat eher deine Kommune ein Problem. Suchbegriff ist Organisationsverschulden wenn bekannt immer zu wenig da sind und keine Abhilfe jedweder Art geschaffen wird.

Geschrieben von Stephan Reilalso WENN ich mal in der Nähe z.b. bei meiner Freundin im 10 km entfernten Ort bin und alarmiert werde, kann ich dann mit 120 durch die 70er Zone fahren ,wenn ich weit und breit kein anderes Fahrzeug sehe.

Das "Tieffliegen" mit 50 mehr, wird dir immer negativ ausgelegt werden.

Und noch ganz kurz zur DA:
Das Verbot für FA zur Nutzung der SoRe durch eine Dienstanweisung mußte aber bisher noch keiner gerichtlichen Prüfung standhalten, oder? Weil nach meiner Meinung der Hinweis mit Bruch von Bundesrecht nicht so verkehrt war.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern627867
Datum03.06.2010 15:018728 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldAch ja, wer von den anderen Verkehrsteilnehmern soll bitte erkennen das Du Sonderrechte in Anspruch nimmst?
Das wird dann bei Unfällen im Bereich „rechts vor links“ so richtig lustig.

Wenn du mit Sonderrechten fährst, darfst du niemandem die Vorfahrt nehmen, das fiele ins Wegerecht. Man darf z.B. über die rote Ampel fahren. Aber dabei darf keine andere Person auch nur vom Gaspedal gehen müssen.


MfG Linus

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW627874
Datum03.06.2010 15:149023 x gelesen
Geschrieben von Jochen PetzingerSonderrechte stehen Dir vollständig zu.

Vorsicht denkt an den Abs. 8 !


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen627884
Datum03.06.2010 16:028791 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Jakob Theobald:
Wenn Du die 10 km mit 120 km/h fährst brauchst Du so knappe 9 Minuten. Mit 90 km/h knappe 11 Minuten (geschätzt, gerade Strecke, durchgehende Geschwindigkeit). Drei Minuten reissen es wirklich nicht heraus.
Hmm, also gerechnet brauche ich bei rein theoretischen konstanten 120 km/h exakt 5 min für die 10 km, bei 90 km/h 6 min 40 sek. Und drei Minuten entscheiden zumindest bei meiner Wehr nicht ganz selten, nach einer gewissen Vorlaufzeit natürlich, ob das erste Fahrzeug noch da ist oder der Löschzug bereits komplett weg.

Macht aber in diesem Fall nichts, weil 10 km in der Realität, nicht auf schnurgrader Strecke mit konstanter Geschwindigkeit, sondern mit Kurven, 70er Zone, Bebauung (Wohnung, Gerätehaus -> innerorts 50km/h), die Vorlaufzeit Alarmierung - Start nicht zu vergessen, kaum in weniger als 10 bis 15 Minuten zu schaffen sein werden. Da wird das Verständnis für Geschwindigkeitsübertretungen von 50 km/h und dergleichen denkbar gering sein.


Gruß

Daniel


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen627886
Datum03.06.2010 16:168733 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Daniel Ruhland
Nein, eben nicht. Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50 (!) km/h wird Dir nur mit sehr viel Glück als "absolut wasserdicht und bombenfest sicher hingelegte Fahrt" attestiert werden (zumal 70er Zonen ja auch nicht zum Spaß eingerichtet werden), regelmäßiger wird das wohl verneint werden.


Jein. ich kenne diverse Stellen einer sehr gut ausgebauten Landesstraße, wo durchgängig noch vier Autos nebeneinander Platz haben und Abzweigungen zumeist auf 70 reduziert sind. Im Sommer auch notwendig (gut, die Realität sieht dann so aus, das ein Großteil der Fahrer von 120 auf 100 geht...) im Winter aber ettliche hundert Meter weit einsehbar, ob ohnehin nicht vorfahrtsberechtigter Querverkehr droht.
Ich halte es nicht unbedingt begrüßenswert, da durch die Gegend zu rasen, sehe das größte Risiko aber eigentlich darin, dass der Fahrer dort sich selbst vor den Baum setzt. Muss er dann wissen, ob er das eingeht. 'ne zwingend einhergehende Fremdgefährdung würd ich da nicht konstruieren wollen, folglich kann man eigentlich auch erst einmal nichts machen, wenn man §35 als gegeben ansieht.

Geschrieben von Daniel RuhlandMoment! Personalmangel hin oder her, 10 km entfernt ist nicht in der Nähe. Zumindest ich würde diese Entfernung als zu weit einschätzen, um überhaupt noch rechtzeitig anzukommen und / oder entscheidend zu Einsatzerfolg beitragen zu können.

Ack.


Gruß,
Thorben


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen627892
Datum03.06.2010 16:408666 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jakob Theobald
Genau das wird in den meisten Wehren der Fall sein.
Solange der FA (SB) nicht bei der Alarmierung über die Art des Einsatzes informiert werden kann, werden die Verantwortlichen einen Teufel tun. Nicht jeder einsatz ist so zeitkritisch.
Ich wüsste nicht, das es von besonderer Dringlichkeit wäre, zum Beispiel eine Katze vom Baum zu holen, einen vollgelaufenen Keller auzupumpen usw.

Gerade deshalb, weil ein Staatsanwalt und evtl. ein Gutachter mehr Zeit haben bestimmte Einsatzsituationen zu beurteilen, kann ich den Führungskräften nur abraten ihren FA (SB) freizustellen diese "Sonderrechte" mit dem Privat-PKW in anspruch zu nehmen.


IMHO ist der gebrauch von §35, sofern er konform zu diesem erfolgt, eben keine Abwägung, ein nennenswert höheres Risiko einzugehen. Da sehe ich, solange man prinzipiell für dringliche Einsatzszenarien eine Berechtigung von §35 für Pkw anerkennt, wenig Probleme, bei unklarer Alarmierungslage die Nutzung von §35 zu gestatten. Wenn dort etwas ursächlich passiert, ist ohnehein erst einmal der Fahrer dafür verantwortlich, dass er eben nicht die Zugeständnisse aus §35 genutzt sondern sie übertreten hat. Daraus ein generelles Sonderrechtsverbot zu konstruieren, ist IMHO recht weit hergeholt, jedenfalls was eine mögliche Haftung der FüKr betrifft.


Geschrieben von Jakob Theobald

Es steht ja nirgends geschrieben das ich immer alle REchte in Anspruch nehmen muss die mir zustehen.

Richtig. Und gerade die Geschwindigkeitsthematik wird in den meisten Fällen nur minimale "Vorteile" bringen. Nur endet das doch in der Realität in den meisten fällen mit einem generellen Verbot der Sonderrechte, gerne noch mit igendwelchen Obskuren rechtsverweisen untermalt. Da frag ich mich doch, wie bescheuert hält man eigentlich FA? Einerseits traut man ihnen zu, mit ein paar Minuten Atemluft zu zweit auf sich gestellt in eine äußerst lebensfeindliche Umgebung vorzugehen, aber nicht zu kapieren das §35 keine Lizenz zum Rasen ist und man für daraus resultierenden Mist ganz klar geradestehen muss?

Muss es so ein Gemurkse sein?:
Geschrieben von Bericht einer Fw zu Vekehrsverhalten-Infoabend
X [externer Verkehrsausbilder] ging dann zum Hauptthema des Abends über, den Paragrafen 35, denn der § 35 regelt die Sonderrechte bei der Teilnahme im Straßenverkehr. Dabei galt es auch einige altbackene Vorurteile auszuräumen. Y [Fw] verlas eine Infoschrift aus der hervorging, dass auf dem Weg zum Feuerwehrgerätehaus auch bei Alarmierungen die Straßenverkehrsordnung einzuhalten ist.


Welche Infoschrift für Nds ist das? Irgendwer 'nen lLnk parat?

Gruß,
Thorben


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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern627893
Datum03.06.2010 16:438764 x gelesen
aber wenn alle weg sind, dann ist das doch gut für den "Kunden"! Oder sind die anderen in Deiner Wehr solche Deppen, dass Du sie nicht alleine loslassen kannst? Mir ist es völlig wurscht geworden, ob ich erster oder letzter oder gar nicht dabei bin. Der Faktor Zeit und Personal wir m.E. völlig überschätzt.
Ich wette, in den meisten Wehren in Deutschland werden die durch Raserei gewonnenen 120 Sekunden wieder durch schlechte Ausbildung und Unsicherheit bei Entscheidungen verloren.


Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorHerm8ann8-Bi8llu8ng 8M., Braunschweig / Niedersachsen627896
Datum03.06.2010 16:508681 x gelesen
Geschrieben von Thorben Gruhl Welche Infoschrift für Nds ist das? Irgendwer 'nen lLnk parat?

Vermutlich geht es um dieses Info-Blatt der FUK:
Sonderrechte im Privatfahrzeug Stand: 02/2003


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen627910
Datum03.06.2010 18:188704 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Frank Eisenblaetter:
aber wenn alle weg sind, dann ist das doch gut für den "Kunden"
Ja, hab ja auch nichts anderes geschrieben. Den Rest hast Du wohl mal ganz gründlich falsch verstanden bzw. geht die Teilantwort mal ganz zielgenau am Thema vorbei. Ich habe nichts dergleichen geschrieben, auch nichts, was das nur vermuten lassen könnte.


Der Faktor Zeit und Personal wir m.E. völlig überschätzt.
Ja, nee, ist klar. Zeitweise jeder dritte Beitrag hier dreht sich um Tagesalarmsicherheit, Zukunft der Wehren, - qualifizierte - Personaldecke usw. usf. Und warum verlassen wir dann überhaupt noch die Feuerwache / das Feuerwehrhaus mit Alarm, also Blaulicht und Hörnchen, oder fahren, um nochmal die hier vielzitierten §§ zu nennen, unter Nutzung von § 35 in Verbindung mit § 38 StVO zur Einsatzstelle. Zeit - och... Personal wird überschätzt...??? Wir reden hier aber noch von der selben Sache?

Überhaupt geht dieses Cool-Getuhe und andererseits auch das Oberlehrerhafte, am besten noch belegt durch seltsamste Rechnungen Schätzungen und davon ab auch noch zusätzlichen Laien-Rechtsgutachten etwas auf den... Geist! Wenn Alarm ist, habe ich mich umgehend und schnellstmöglich zum Standort zu begeben. Komme ich dort zu Fuß hin - super, gehts am schnellsten mit dem Fahrrad - auch schön. Bei der Fortbewegung per Pedes werde ich nun einen kleinen Spurt hinlegen und die Fahrt mit dem Rad wird auch nicht unbedingt wie die sonntägliche Radtour ausfallen, in beiden Fälle bin ich jedoch kaum oder doch mindestens wesentlich weniger der Gefahr ausgesetzt, irgendwelche Verkehrsvorschriften zu verletzen. Fahre ich mit dem Auto, komme ich viel eher in die Versuchung, durch die Kraft der Maschine die gesetzten Limits zu verletzen. Und keiner soll mir erzählen, er hätte noch nie zulässige Höchstgeschwindigkeiten oder dergleichen überschritten, es kommt halt nur darauf an, was man draus macht und in welchen Rahmen man sich dabei bewegt (bewegen will).


Ich wette, in den meisten Wehren in Deutschland werden die durch Raserei gewonnenen 120 Sekunden wieder durch schlechte Ausbildung und Unsicherheit bei Entscheidungen verloren.
Was ist das jetzt zuletzt noch? Die achso schlecht ausgebildeten Wehren (wie hast Du oben geschrieben: Das sind also alles solche Deppen!?), Führungskräftebashing? Ach so, jetzt hab ich's: Die gut ausgebildeten mit den fähigen Führungskräften, bei denen Zeit und Personal keine Größen mehr sind und denen das übrigens auch weitgehend wurscht ist, rücken Regelmäßig 2 min später als die "Raserwehren" aus, gucken dann vor Ort aber nicht unfähig Löcher in die Luft.

Alles in allem nicht so besonders hilfreiches Posting... (meins aber wohl auch nicht).


Gruß

Daniel


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 627915
Datum03.06.2010 18:398713 x gelesen
Hallo!

Also die ganz einfache Lösung.

"Fahrt so schnell wie Ihr wollt oder könnt bei Alarm zum Gerätehaus"

Aber macht dann hier bitte keinen Hass-Jammer-Fluch- und Ach-wie-ungerecht-ist-doch-die-Welt-Threat auf wenn es mal ins Auge geht.

Wirklich so einfach?

Dann werden wir noch öfter in den Komunal-Anzeigern lesen, Feuerwehrmann mit 80 km/h in der Tempo 30 Zone geblitzt. Die Eile war wegen eines 30x40 cm großen Ölfelcks auf dem Parkplatz des Supermarktes dringend geboten? Überspitzt?
Nun gut, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

Aber den Kollegen zu erzählen was sie alles dürfen und welche Rechte sie haben ohne auch auf mögliche Konsequenzen hinzuweisen halte ich genau so für verfehlt.

Bei so manchem kann nämlich die berufliche Existenz durch ein Fahrverbot sehr erschwert werden. Die Bußgelder sind auch nicht ohne.

Viele lesen hier sehr gerne nur das heraus, was ihnen angenehm ist. Und das angenehmste habe ich schon geschrieben ("Fahrt so schnell wie Ihr wollt oder könnt bei Alarm zum Gerätehaus").

Gruß vom Berg

Jakob


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Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern627919
Datum03.06.2010 19:288612 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandJa, hab ja auch nichts anderes geschrieben. Den Rest hast Du wohl mal ganz gründlich falsch verstanden bzw. geht die Teilantwort mal ganz zielgenau am Thema vorbei. Ich habe nichts dergleichen geschrieben, auch nichts, was das nur vermuten lassen könnte.

wahrscheinlich wirklich falsch verstanden: Wenn alle raus sind, weil man im Nachbardorf war, dann ist das ein gutes Zeichen für die eigene Wehr. Warum sollte man dann bei einem Alarm rasen?


2. Ich sehe es als Notarzt, dass BF'ler viel gelassener agieren als eine Dorfwehr und den Zeitfaktor beim Fahren vernachlässigen, dafür sitzt nach dem Aussteigen (jeder) Handgriff. Besser als in der Wehr, in der ich selbst aktiv bin.
Irgendjemand muss doch mal aussprechen, was wir in FF Deutschland nicht hören wollen, aber immer mehr sichtbar wird. Sonderrechte für den privaten PKW sind völlig unnötig - die Zeit wird woanders verloren.


Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY627920
Datum03.06.2010 19:338567 x gelesen
Hallo,

ich kann dir nur sagen:
"Fahr´ langsam, es pressiert(eilt)":


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKlau8s S8., München / Bayern627923
Datum03.06.2010 19:488621 x gelesen
Geschrieben von Frank Eisenblaetterrgendjemand muss doch mal aussprechen, was wir in FF Deutschland nicht hören wollen, aber immer mehr sichtbar wird. Sonderrechte für den privaten PKW sind völlig unnötig - die Zeit wird woanders verloren.

Dein Wort in Gottes Gehörgang,beim Lesen kann man die Augen zumachen aber die Ohren? Man bräuchte bloss einen der es laut genug rausschreien kann ,das man s von Berchtesgaden bis Flensburg hört.


Gott zum Gruße Klaus

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern627925
Datum03.06.2010 19:568562 x gelesen
vielleicht sollte ich mit Franz Peter einen Chor aufmachen. Oder eine Schrei Demo auf der Interschutz. Sonderrechte weg für Privat PKW und kleine Wehr gleich kleines Programm.


Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern627926
Datum03.06.2010 19:588537 x gelesen
Jo die Interschutz bissi aufmischen ist eine gute Idee :-)


Gott zum Gruße Klaus

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 627927
Datum03.06.2010 20:098585 x gelesen
Hallo!

Ich zitiere einmal aus einem Urteil, bei dem 2 FA freigesprochen wurden (Oberlandesgericht Stuttgart, Geschäftsnummer:4 Ss 71/2002 und 4 Ss 72/2002)

Nach Auffassung des Senats stehen dem Betroffenen, der als Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr nach Auslösung eines Alarms mit seinem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus fährt, grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO zu, die aber mangels ausreichender Anzeigemöglichkeit ihres Gebrauchs nur im Ausnahmefall nach einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung nach Notstandsgesichtspunkten unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürften, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten sei (§ 35 Abs.1, Abs. 8 StVO). Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweise, seien daher, soweit es um die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit gehe, allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft, was im einen Fall zu bejahen, im anderen Fall aber zweifelhaft sei.

Unabhängig davon hätten sich beide Betroffene in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum nach § 11 Abs. 2 OWiG befunden, da sie durch die Schulungen der Feuerwehr und aufgrund schriftlicher Unterlagen der Polizei der Auffassung waren, dass sie bei ihrer Fahrt Sonderrechte nach § 35 Abs. 1 StVO in Anspruch nehmen können, wenn sie niemanden gefährden, was nach den Feststellungen des Amtsgerichts der Fall war. Es habe ihnen damit jedenfalls die Einsicht gefehlt, etwas Unerlaubtes zu tun. Dafür spreche auch, dass sie mit Schildern auf den Einsatz hingewiesen hätten. Weil diese Ansicht auf der Auskunft kompetenter Stellen beruht habe, sei der Irrtum nicht vermeidbar gewesen.

Das ganze gin nur deswegen gut aus, weil nichts passiert ist!

Also Obacht!!

Nicht jeder Richter hat Verständnis!

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern627929
Datum03.06.2010 20:178553 x gelesen
Servus - die Richter betonen, dass Sonderrechte eigentlich nichts für den Privat PKW sind. Aber FF'ler werden immer falsch dahingehend ausgebildet?

Ich habe die Paragraphen immer anders interpretiert - aber jetzt ist es egal, da ich eh aus Prinzip extra langsam anrücke.


Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW627935
Datum03.06.2010 21:078492 x gelesen
Hallo Stephan,

Geschrieben von Stephan Reilich unterscheide immer noch zwischen schnell fahren und gefährlich fahren..

versuche aber auch zu unterscheiden bzw. zu erkennen, wer alles in einen möglichen "Konfliktfall" zu den Sonderrechten involviert ist und an einer möglichen Verfolgung beteiligt ist.

Die Kette beginnt beim Wehrführer, geht über den Feuerwehrdezernenten, Bürgermeister, dann den Amtsrichter bis hin zum Richter am Oberlandesgericht. Und jeder der beteiligten kann in aller Ruhe (die Du bei einer Alarmierung nicht hast - denke an die hoheitlich gebotene Dringlichkeit!) überlegen, ob Deine Inanspruchnahme von §35 berechtigt war oder nicht. Richter entscheiden nicht nur nach Paragraphen, sondern auch nach ihrem Gewissen (ja, hab ich schwarz auf weiss) und was da, je nach persönlichen Erlebnissen herauskommt, kannst Du auf meiner homepage nachlesen.

Von daher rate ich Dir ebenfalls von der Inanspruchnahme von Sonderrechten ab, aber einfach aus dem Grunde, weil zu viele Leute beteiligt sind, denen man nicht immer über den Weg trauen kann. Viele Köche verderben den Brei - hier stimmts absolut.

Eventuelle Fragen beantworte ich Dir gerne per PN oder Mail (die in der HP) , weil dieses Forum, gerade in Bezug auf §35, ganz besonders "tickt" ;-)

Ich hoffe, Du lernst ein bischen dazu. Reicht ja aus, wenn einer auf die "Schnauze" geflogen ist :-)


Grüßle
Jürgen


Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater

und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz627937
Datum03.06.2010 21:248447 x gelesen
Hallo Thorben,

Geschrieben von Thorben GruhlWarum in Teilen? Welche Teile darf ein LF denn mehr? Du hast mit deinem Pkw dich immer noch so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet wird - das gilt aber im LF genauso, schließlich wird ja §1 der STVO weder im LF noch im Auto außer Kraft gesetzt.
Natürlich hast du recht, grundsätzlich darf man als Angehöriger der Feuerwehr auf dem Weg in´s Gerätehaus Sonderrechte ohne Einschränkungen in Anspruch nehmen.
Ich für mich würde aber gewisse Übertretungen niemals in Betracht ziehen um genau nicht in die Breduille zu kommen um gegen §1 STVO zu verstoßen.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen627939
Datum03.06.2010 21:498419 x gelesen
Hallo Stephan,

denk doch nicht immer nur an zu Hohe Geschwindigkeit etc. Sonderrecht wäre z.B. auch schon, wenn Du Dein Auto mangels ausreichend Parkplätzen am Feuerwehrhaus (gab es z.B. früher bei uns) im Halteverbot abstellst.

Ich bin z.B.einmal an einer roten Ampel auf der Abbiegerspur an allen Autos vorbeigefahren und habe vorne durch das offene Fenster gefragt, ob ich (Bei Grün!) vorfahren dürfte, da ich zum Einsatz muss. Da nicht Einhaltung der vorgegebene Fahrtrichtung (Abbiegespur!), auch Nutzung des §35. Hätte mich die nette Dame nicht vorgelassen, hätte ich Pech gehabt!


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt627946
Datum03.06.2010 22:008411 x gelesen
guter Einwand, aber glaub mir in unserem 200seelen-Dorf gibt es nicht wirklich Prarkprobleme.
ich würde fast bezweifeln wenn ich während des Einsatzes mein Auto quer auf die Strasse stelle, dass das irgendwen behindern würde ;))


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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg627947
Datum03.06.2010 22:098417 x gelesen
Hallo Stephan,

Geschrieben von Stephan Reil20 Aktive selten mehr als 12 gleichzeitig zur Verfügung,Reicht doch für ein Fahrzeug.

Geschrieben von Stephan Reiltagsüber nur 2-3 5 AGTs, alle Berufsbedingt ausserorts.Gut hier kann es knapp werden.

Geschrieben von Stephan Reilalso WENN ich mal in der Nähe z.b. bei meiner Freundin im 10 km entfernten Ort bin und alarmiert werde, kann ich dann mit 120 durch die 70er Zone fahren ,wenn ich weit und breit kein anderes Fahrzeug sehe.Gut §35 StVO nutzen aber Abs. 8 beachten!
Nach meiner Ansicht aber das wichtigste:
Die Gesetze der Physik kennen keine Sonderrechte für Einsatzkräfte!

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg627955
Datum03.06.2010 22:208421 x gelesen
Hallo Jakob, Hallo Forum,

Geschrieben von Jakob TheobaldIch zitiere einmal aus einem Urteil, bei dem 2 FA freigesprochen wurden (Oberlandesgericht Stuttgart, Geschäftsnummer:4 Ss 71/2002 und 4 Ss 72/2002)
......

Ich kenne in etwa die Örtlichkeiten beide hätten nicht unter 10Min ihren Standort erreicht!
Dann sind die ersten Fahrzeuge schon sicher raus, vielleicht ist auch keines mehr da.
Höchste Eile geboten?
Nach meiner Meinung fraglich.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg627994
Datum04.06.2010 00:088642 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffVorsicht denkt an den Abs. 8 !

Problematischer wäre für mich eher der Abs 1, da ich
1. zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unterwegs sein muss und das "Missachten" der StVO zudem
2. dringend zur Erfüllen geboten sein muss.

Da gehe ich konform mit der Auslegung im von mir verlinkten Dokument der LFS BW.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 628002
Datum04.06.2010 01:458591 x gelesen
Hallo!

Stephan lass Dich nicht. :-)

Zumindest tickt das Forum hier so, FA keine Flöhe ins Ohr zu setzen die dazu führen, den FA in evtl. Schwierigkeiten zu bringen.

Ich weiß ja nicht wie lange Du schon hier mitliest. Aber kannst Du Dir vorstellen wie so manche "Jammerthreats" von beim zu tief fliegen erwischten FA`s nerven?
Nicht nur hier, sondern auch in anderen Foren wurde von einem bestimmten Kollegen "Jammerthreat" durchgezogen.

Und als der Schreiber nicht alle Leser bedingungslos auf seine Seite ziehen konnte, keinen rauschenden Beifall und nur ganz wenig seelische und moralische Unterstützung für seinen Kreuzzug als Prinz "Sonderrecht" gegen die ach so ungerechte Justiz bekam, drohte er sogar wild mit seinem Rechtsanwalt.

Noch lustiger wird es, wenn dann diese FA`s sich quer durch die Instanzen klagen und dann immer wieder verlieren.
Manche sind da so mit sich und der Welt unzufrieden, das sie eigene HP`s aufziehen und die Schuld allen und jedem geben, nur sich selbst als Engel sehen.
Nun ja, mangelnde Einsicht in das eigene Fehlverhalten ist schließlich auch ein markanter Charakterzug.

Und wenn das immer noch nichts hilft, greifen sie sogar verbal öffentlich ihre Vorgesetzten an. Nicht nur auf bestimmten HP`s, nein, ganz offen in Leserbriefen an verschiedene Zeitungen oder in Kommentaren zu Zeitungsartikel (die mit ihrem Fall eigentlich nix zu tun haben). Quasi keine noch so unpassende Gelegenheit auslassen um auf ihr grausames Schicksal hinzuweisen.
Dabei wird von diesen FA`s auch schon mal übersehen, dass das Internet eigentlich nichts vergisst.

Mir ist ein Fall bekannt, in dem ein FA öffentlich seinen Bürgermeister als unwürdig bezeichnet hat, Ehrennadeln für verdiente Ehrenamtler an diese zu verleihen.
Spätestens nach dieser Aktion wäre der betreffende FA bei uns schon zur Auskleidung gebeten worden.

Auch sonst werden keine Möglichkeit auslassen den Bürgermeister oder dessen Partei massiv anzugehen, obwohl ihr Fall schon lange abgeschlossen ist. Nur weil man nicht in der Lage ist, seine Schuld einzusehen. Nun gut, evtl. wird man dann beim nächsten mal etwas ruhiger.

Mein ganz persönlicher Tipp an Dich, Stephan, heute braucht jeder seinen Führerschein. Also fahre auch dementsprechend.

Wenn Du auf der Fahrt zum Gerätehaus etwas zu rasch unterwegs bist, und dann plötzlich "Oma Mayer" mit ihrem Enkel auf Deiner Motorhaube landet, oder es kracht weil Du zu schnell warst oder etwas übersehen hast, dann hast Du alle Zeit der Welt.
So lange alles gut geht, hast Du alle Freunde der Welt. Wenn aber as passiert, wirst Du am Schluss relativ alleine sein.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 628003
Datum04.06.2010 01:548499 x gelesen
Geschrieben von Stephan ReilIhr wollt mir also verklickern dass ich Sonderrechtsparagrafen auch auf mein Privat-Kfz wenigstens zum Teil anwenden kann??

Japp.. z.B. Fahren durch Straßen die eigentlich nur für Anlieger frei sind, Parken im Halteverbot


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 628004
Datum04.06.2010 02:178441 x gelesen
Geschrieben von Stephan Reil
nur gibt es in meiner FF folgende Situation:
20 Aktive selten mehr als 12 gleichzeitig zur Verfügung, tagsüber nur 2-3
5 AGTs, alle Berufsbedingt ausserorts.
Es wird also immer Personalmangel vorhanden sein und jede Hand wird helfen können.


Ist die mangelnde Personaldecke dein Problem das du ggf unter Einsatz deiner Gesundheit, deines Eigentums oder deinem Führerschein lösen musst?


Geschrieben von Stephan Reil
also WENN ich mal in der Nähe z.b. bei meiner Freundin im 10 km entfernten Ort bin und alarmiert werde, kann ich dann mit 120 durch die 70er Zone fahren ,wenn ich weit und breit kein anderes Fahrzeug sehe.


Überleg dir mal warum die Tempo 70 Zone dort eingerichtet ist.. sicher nicht aus Willkür

Verkehrsberuhigung/ Lärmschutz: Dann könnte man überlegen ob man nicht, sofern die beiden anderen Faktoren nicht zutreffen, ein wenig [1] schneller fährt

Gefährliche Einmündung: Kurz die Reaktions und Bremswege überschlagen und dann kann jeder für sich ausmachen ob und wieviel er zu schnell fahren möchte..

Streckenführung: Hier sollte man sich vor Augen führen das kein Paragraph der Welt die Physik aufheben kann


Es gibt in diesem Thema kein Richtig und kein Falsch. Vieles sind Erfahrungswerte die jeder für sich sammeln muss. Der eine hat 3 Ampeln auf der Strecke die nur der Regelung des Verkehrsflusses dienen und kann die bequem überfahren, der andere hat nur Kreuzungsampeln an Hauptverkehrsstraßen.

Schliessen will ich mit 2 Aussagen:

a) ein ehemaliger RD Kollege hat mal gsagt das Sonderrechtsfahrten mit mehr als 90 km/h innerorts (und mal ganz großzüig alles dort wo kein 4 spuriger Ausbau ist) Selbstmord wäre.

b) Langsam ist sicher.. und Sicher ist schnell





[1] JEDER von uns ist irgendwann in irgendeiner Form zu schnell gewesen, wer was anderes behauptet lügt in meinen Augen.


Grüße, BeschFl

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AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW628049
Datum04.06.2010 10:288626 x gelesen
So ein Mist - letzte Nacht war wieder Forenmärchenstunde und ich hab´s verpasst.
Gut, dass man Rasenbrandmeister´s Gute-Nacht-Geschichten auch noch am Tage lesen kann.

Tja Stephan,
wenn Du es jetzt schaffst, Märchen, Unwahrheiten und politisches Geplänkel auszusortieren und die Dummschwätzer Nachtreter zu isolieren, bleiben Dir noch ein paar sachliche und vernünftige Informationen, die Dir als Antwort dienen können.

Und ja, es gibt die Polizisten, die auch mal von einer Strafverfolgung absehen ebenso, wie es Richter gibt, die den §35 richtig anwenden.


Grüßle
Jürgen


„Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz628053
Datum04.06.2010 10:528346 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschÜberleg dir mal warum die Tempo 70 Zone dort eingerichtet ist.. sicher nicht aus Willkür

Leider immer öfter zur Beschaffung von Einnahmen für die Kommunen

Geschrieben von Florian BeschLangsam ist sicher.. und Sicher ist schnell

Volle Zustimmung, nicht nur bei der (An)-Fahrt !

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Gib jedem Tag die Chance, der beste Deines Lebens zu werden

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg628062
Datum04.06.2010 11:288595 x gelesen
Geschrieben von Jürgen KahlTja Stephan,
wenn Du es jetzt schaffst, Märchen, Unwahrheiten und politisches Geplänkel auszusortieren und die Dummschwätzer Nachtreter zu isolieren, bleiben Dir noch ein paar sachliche und vernünftige Informationen, die Dir als Antwort dienen können.


Nachdem das nicht dein erster Ausfall hier war werde ich dich jetzt sperren. Alles weitere bitte mit Jürgen klären, du kennst ja das Prozedere.

Gruß,
Markus


Markus Weber
Team www.FEUERWEHR.de

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz628063
Datum04.06.2010 11:308448 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberNachdem das nicht dein erster Ausfall hier war werde ich dich jetzt sperren.
Danke Markus!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW628065
Datum04.06.2010 11:478388 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberNachdem das nicht dein erster Ausfall hier war werde ich dich jetzt sperren. Alles weitere bitte mit Jürgen klären, du kennst ja das Prozedere.


welchen Sinn hat das im Wiederholungsfall ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern628067
Datum04.06.2010 11:568364 x gelesen
3A Verfahren anwenden, Appell, Abmahnung, Abflug.


Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 628069
Datum04.06.2010 12:098510 x gelesen
Hallo!

Siehst Du Stephan, wie manche Leute reagieren.

Geschrieben von Jürgen KahlSo ein Mist - letzte Nacht war wieder Forenmärchenstunde und ich hab´s verpasst.
Gut, dass man Rasenbrandmeister´s Gute-Nacht-Geschichten auch noch am Tage lesen kann.


Wenn Kommentare und Meinungen aufkommen, die einigen Leuten nicht in den Kram passen wird nicht etwa mit Argumenten geantwortet, nein, man versucht zunächst die "Gegner" lächerlich zu machen. Lässt tief blicken.

Geschrieben von Jürgen KahlTja Stephan,
wenn Du es jetzt schaffst, Märchen, Unwahrheiten und politisches Geplänkel auszusortieren und die Dummschwätzer Nachtreter zu isolieren, bleiben Dir noch ein paar sachliche und vernünftige Informationen, die Dir als Antwort dienen können.


Nur wirst Du diese Antworten nicht auf irgendwelchen Homepages finden die von ihrem Betreiber für einen persönlichen Rachefeldzug gegen die Wehrleitung und den Bürgermeister genutzt wird.
Ich verlinke mal auf die Seite www.sonderrecht.eu.
Nicht das mir der Vorwurf gemacht wird, ich hätte aus dem Internet irgendwelche gefälschte oder überarbeitete PDF eingestellt.

Hier mal der Link mit einem direkten persönlichen verbalen Angriff auf den Bürgermeister (man beachte besonders den letzten Satz). Ein weiterer Link zeigt sehr deutlich, dass keine Gelegenheit ausgelassen wird auf sein Schicksal hinzuweisen und gleich noch der Partei des Bürgermeisters noch einen mit auf den Weg zu geben.

Zu diesem Thema gibt es noch weitere Informationen in diversen anderen Foren. Nicht immer mit positiven Beifallgeklatsche. Wie man hier sehen kann, ist Beifall und Unterstützung auch sehr mager ausgefallen.
Dies hat wohl mit zur Verbitterung mancher Personen beigetragen.

Hier noch mal ein Link der sehr tief blicken lässt. Hat eigentlich direkt nichts mit der Feuerwehr zu tun, man beachte aber die Kommentare zu dem Artikel weiter unten.

Wie sagte ich bereits? Das Internet vergisst nichts.

So, und nachdem Du jetzt vieles, aber nicht alles (kann und darf leider nicht alles öffentlich zu diesem Thema schreiben) gelesen hast, kannst Du Dir eine Meinung über HP-Betreiber, Rasenbrandmeister und Dummschwätzer bilden.

Übrigens, wer wegen massiver Geschwindigkeitsübertretung verurteilt wurde, und dann in einem öffentlichen Forum folgenden Text in seiner Signatur führt:

„Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer“

Lässt bei mir doch irgendwie leichte Zweifel an seiner Eignung als Ratgeber für Sonderrechtsfragen im weiteren Bezug auf Geschwindigkeitsübertretungen aufkommen.

Gruß vom Berg

Jakob


Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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AutorStep8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt628178
Datum04.06.2010 22:288269 x gelesen
hallo Leute!

vielen Dank dass ihr euch solche Sorgen um mich macht. Aber wie ihr gemerkt habt, hatte ich vorher keine Ahnung hatte, dass ich überhaupt Rechte habe.

ich werde meine neuen Erkenntnisse natürlich NICHT als freifahrtschein interpretieren, v.a. da wir ja alle berufsbedingt hin und wieder mit Unfällen, die weniger glimpflich ausgehen, zu tun haben..

das finde ich selbstverständlich nicht erstrebenswert und werde es stets zu verhindern versuchen! =)

gruusss!


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AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü628186
Datum04.06.2010 22:558300 x gelesen
Hallo Stephan,

noch nen Kommentar von mir:

Du bist nach Alarmierung in Deinem privaten PKW von allen Paragraphen der StVO befreit, nicht nur vom Parkverbot, Anliegerstrasse, etc., solange die drei Voraussetzungen gegeben sind.(befreite Organisation, Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, Gebot der Dringlichkeit).
Aber wie Du gelernt hast: Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei paar Stiefel.

Wenn Du noch mehr lernen willst, dann versuch mal zu erfahren, woher der Begriff "Wegerecht" stammt. Den gibts nämlich eigentlich gar nicht. Zumindest steht der Begriff in keinem einzigen Gesetz.

Gruß aus Pliezhausen
Lothar Reichenecker


Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen628192
Datum04.06.2010 23:388204 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Lothar Reichenecker:
Wenn Du noch mehr lernen willst, dann versuch mal zu erfahren, woher der Begriff "Wegerecht" stammt. Den gibts nämlich eigentlich gar nicht. Zumindest steht der Begriff in keinem einzigen Gesetz.
Ich will (auch) lernen und bitte daher um einen weiteren Kommentar. Wie lautet denn juristisch die Bewertung von Rechtsbegriffen, die nicht im Gesetz stehen?


Gruß

Daniel


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AutorLoth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü628194
Datum04.06.2010 23:578337 x gelesen
Geschrieben von ---Daniel Ruhland--- Wie lautet denn juristisch die Bewertung von Rechtsbegriffen, die nicht im Gesetz stehen?



Jetzt überforderst Du mich aber. Ich glaube Du weisst es und erklärst es mir. Auch ich habe noch nicht ausgelernt.

Gruß aus Pliezhausen
Lothar Reichenecker


Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen

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 03.06.2010 11:42 Step7han7 R.7, Querfurt
 03.06.2010 11:47 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.06.2010 11:48 Pete7r L7., Frankenberg
 03.06.2010 11:49 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.06.2010 11:50 Tilm7an 7M., Bensheim-Wilmshausen
 03.06.2010 11:51 Dani7el 7M., Jockgrim
 03.06.2010 12:00 Step7han7 R.7, Querfurt
 03.06.2010 12:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.06.2010 12:14 Step7han7 R.7, Querfurt
 03.06.2010 12:15 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 03.06.2010 15:14 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 04.06.2010 00:08 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 04.06.2010 01:54 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.06.2010 12:15 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 03.06.2010 12:26 Step7han7 R.7, Querfurt
 03.06.2010 13:38 Jako7b T7., Bischheim
 03.06.2010 14:03 Step7han7 R.7, Querfurt
 03.06.2010 14:13 Jako7b T7., Bischheim
 03.06.2010 14:18 Step7han7 R.7, Querfurt
 03.06.2010 14:25 Jako7b T7., Bischheim
 03.06.2010 16:02 Dani7el 7R., Peine
 03.06.2010 16:43 ., Diepersdorf
 03.06.2010 18:18 Dani7el 7R., Peine
 03.06.2010 18:39 Jako7b T7., Bischheim
 03.06.2010 19:28 ., Diepersdorf
 03.06.2010 19:48 ., München
 03.06.2010 19:56 ., Diepersdorf
 03.06.2010 19:58 ., München
 03.06.2010 20:09 Jako7b T7., Bischheim
 03.06.2010 20:17 ., Diepersdorf
 03.06.2010 22:20 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 03.06.2010 14:32 Dani7el 7R., Peine
 03.06.2010 16:16 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 03.06.2010 14:46 Pete7r L7., Frankenberg
 03.06.2010 22:09 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 04.06.2010 02:17 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.06.2010 10:52 Thom7as 7K., Hermeskeil
 03.06.2010 15:01 ., Thierstein
 03.06.2010 12:16 Dani7el 7M., Jockgrim
 03.06.2010 13:27 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 03.06.2010 13:40 Alex7and7er 7W., Linden
 03.06.2010 13:54 Jako7b T7., Bischheim
 03.06.2010 14:11 Alex7and7er 7W., Linden
 03.06.2010 14:15 Jako7b T7., Bischheim
 03.06.2010 13:49 Jako7b T7., Bischheim
 03.06.2010 14:11 Step7han7 R.7, Querfurt
 03.06.2010 21:07 ., Castrop-Rauxel
 03.06.2010 16:40 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 03.06.2010 16:50 Herm7ann7-Bi7llu7ng 7M., Braunschweig
 03.06.2010 21:24 Dani7el 7M., Jockgrim
 03.06.2010 21:49 ., Lüneburg
 03.06.2010 22:00 Step7han7 R.7, Querfurt
 03.06.2010 12:06 Dani7el 7R., Peine
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 03.06.2010 12:17 Dani7el 7M., Jockgrim
 03.06.2010 19:33 Anto7n K7., Mühlhausen
 04.06.2010 01:45 Jako7b T7., Bischheim
 04.06.2010 22:28 Step7han7 R.7, Querfurt
 04.06.2010 22:55 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 04.06.2010 23:38 Dani7el 7R., Peine
 04.06.2010 23:57 Loth7ar 7R., Pliezhausen
 04.06.2010 10:28 ., Castrop-Rauxel
 04.06.2010 11:28 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 04.06.2010 11:30 Dani7el 7M., Jockgrim
 04.06.2010 11:47 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 04.06.2010 11:56 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.06.2010 12:09 Jako7b T7., Bischheim
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