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ThemaGründe für MTW-Beschaffung18 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorRafa8el 8B., Ockenheim / RLP629205
Datum13.06.2010 12:2515097 x gelesen
Hallo Zusammen,

in unserer Ortgemeinde soll in kürze ein MZF1-RLP (3,5t) als Ersatz für einen VW-Pritschenwagen beschafft werden. Im Rahmen der Vorbesprechungen mit unserer Wehrleitung wurde uns gesagt das dieses MZF1 mit Staffelkabine beschafft werden soll, da der MTW der vermutlich in 5 bis 8 Jahren den Geist aufgibt nicht Ersatzbeschafft werden wird. Grund hierfür ist das ohne entsprechende Begründung keine Zuschussmittel gezahlt werden und eine Beschaffung rein aus VG-Mitteln nicht möglich sei. Ich suche nun nach entsprechenden Argumenten für eine Ersatzbeschaffung des MTW die zum einen von unserer Wehrleitung so wie dem Kreis akzeptiert werden.

Zum Hintergrund: Wir sind eine B2 Gemeinde mit aktuell einem TSF, einem TSF-W, einem MTW so wie einem VW-Pritschenwagen. Sollte das TSF (Baujahr 87) kaputt gehen so soll auch dieses nicht ersetzt werden. Nach Norm Stünde uns dann ein MLF (StLF in anderen Bundesländern) zu. Auch hier hätten wir nur eine Staffelkabine. Als Fuhrpark hätten wir dann noch diese MLF und ein MZF-1. Bei rund 25 Mann wären 9 Sitzplätze (bei Truppkabine auf dem MZF) doch sehr wenig. Wir würden allerdings die Truppkabine bevorzugen da wir so 270Kg mehr Zuladung beim MZF hätten (bei einer Staffelkabine bleiben zwischen 450 und 600Kg übrig)
Vielen Dank schon im Voraus für eure Vorschläge.

Gruß,
Rafael


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen629207
Datum13.06.2010 12:3510027 x gelesen
Geschrieben von Rafael BungertBei rund 25 Mann wären 9 Sitzplätze (bei Truppkabine auf dem MZF) doch sehr wenig.

Zu wenig für was? Hinsichtlich der für Einsätze benötigten Anzahl an FA und auch der üblicherweise zu erwartenden Anzahl an bei Einsätzen erscheinender FA ist das eigentlich ausreichend.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW629209
Datum13.06.2010 12:4010117 x gelesen
Geschrieben von Rafael BungertWir sind eine B2 Gemeinde mit aktuell einem TSF, einem TSF-W, einem MTW so wie einem VW-Pritschenwagen. Sollte das TSF (Baujahr 87) kaputt gehen so soll auch dieses nicht ersetzt werden. Nach Norm Stünde uns dann ein MLF (StLF in anderen Bundesländern) zu. Auch hier hätten wir nur eine Staffelkabine. Als Fuhrpark hätten wir dann noch diese MLF und ein MZF-1. Bei rund 25 Mann wären 9 Sitzplätze (bei Truppkabine auf dem MZF) doch sehr wenig. Wir würden allerdings die Truppkabine bevorzugen da wir so 270Kg mehr Zuladung beim MZF hätten (bei einer Staffelkabine bleiben zwischen 450 und 600Kg übrig)

zu MZF-1 (also 3,5-Tonner mit ggf. sogar noch LBW) findest Du hier jede Menge Kommentare/Diskussionen.

Aber braucht Ihr wirklich soviel Kleinfahrzeuge. Was steht in der Umgebung? Wie weit weg?
Gäbe es ggf. eine Kooperationsmöglichkeit mit anderen für die Nutzung des MTF?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg629212
Datum13.06.2010 12:449800 x gelesen
Geschrieben von Rafael BungertBei rund 25 Mann wären 9 Sitzplätze (bei Truppkabine auf dem MZF) doch sehr wenig.

Warum?
Bei Personalfaktor von 3 habt Ihr noch zwei Mann zu wenig, um selbst die genannte Kombination zu rechtfertigen.

Und gehe bitte nicht vom planmäßigen Termin für den Übungsdienst aus, sondern vom Alarm am Dienstag Vormittag um 10:30 Uhr innerhalb der ersten 10-15 Minuten nach Alarm.


Ein MTW ist vor allem für reinen Personaltransport gedacht. Ich halte nicht viel davon, damit zusätzliches Personal aus taktischer Sicht (d.h. eine zweite Gruppe) zu planen die dan mit dem Material eines MLF oder aus der Gittelbox eines Hilfs-LF (z.B. auf MZF, GW-L,...) arbeitet.

Mit dem MTW fahre ich mit der JF durch die Gegend, mache Personalaustausch an Einsatzstellen (d.h. frisches Personal hin, das bisherige Personal zurück ins Feuerwehrhaus zum Duschen/ Umkleiden,...),...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz629214
Datum13.06.2010 12:539808 x gelesen
Hallo,

da ihr schon B2 eingestuft seit, als was seit ihr denn bei den T-Gefahren usw. eingestuft bzw. was müsst ihr da in den ersten 8 Minuten vorhalten? Die B-Gefahren alleine betrachten geht ja so einfach nicht.


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.de

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland629217
Datum13.06.2010 13:039420 x gelesen
Hallo,

so, interessante Fragestellung, aber die Ausgangslage ist mir nicht so ganz klar:


T-Bereiche? wohl T1 oder?
sonstiges an Gefahrenpotential?

Ihr habt aktuell 4 Fahrzeuge - also 6+6+9+3, also 24 Plätze
in Zukunft: MLF und MZF-1 mit 6+3=9, da MTW und TSF wegfallen - wo bleibt denn das TSF-W?
Warum ein MLF und kein herkömmliches LF 10/10? Ist das preislich so viel günstiger ?
Ist die Zuladung wirklich nötig - d.h. habt Ihr Material gewogen?


Ansonsten noch der Hinweis, der auch schon vorher gegeben wurde: denkt mal an die 3-fach-Besetzung der taktische Fahrzeuge, also bei 9 Plätzen sollten dann 27 FA da sein.

so denn, viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern629226
Datum13.06.2010 13:209296 x gelesen
Hallo Rafael,

wie du den vorangegangenen Kommentaren entnehmen kannst, werden technisch / taktische Argumente wohl rausfallen, wenn sich euer Kreis ein bischen auskennt.

Was allerdings oftmals ein Argument pro MTF ist, ist eine evtl bestehende JF.
Allerdings ist auch das kein ko-Argument. (Sprinter Sportverein, andere Wehr, usw)

Es wird also nicht einfach werden...

Grüße,

Albert


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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz629231
Datum13.06.2010 13:389248 x gelesen
Geschrieben von Paul BohlenT-Bereiche? wohl T1 oder?

scher zu sagen, die Einstufungsvorraussetzungen sind bei B2 und T2in der FwVo jeweils fast der selbe Text:

B2
Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen, gewerblich genutzte bauliche Anlagen
(Werkstätten über 300 m² Geschossfläche, Lagerplätze über 1.500 m²,
Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten), geringer Durchgangsverkehr, ausgedehnte Wälder

T2
Gebäude mit 3 bis 5 Vollgeschossen, gewerblich genutzte bauliche Anlagen
(Werkstätten über 300 m² Geschossfläche, Lagerplätze über 1.500 m²,
Beherbergungsbetriebe mit mehr als 8 Betten), geringer Durchgangsverkehr.



Geschrieben von Paul BohlenWarum ein MLF und kein herkömmliches LF 10/10? Ist das preislich so viel günstiger ?

LF 10/6 (10) wird in RLP erst in B3 Gemeinden nach 8 Minuten gefordert, daher so ohne weiteres nicht bezuschussungsfähig


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

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AutorRafa8el 8B., Ockenheim / RLP629233
Datum13.06.2010 13:469485 x gelesen
Hallo Florian,

unsere Gemeinde ist in T2 eingestuft. Was das Vorhalten angeht müssen wir mal warten bis die neue FwVO in RLP durch ist, denn da ändert sich wohl noch das eine oder andere.

Auf dem aktuellen MZF haben wir das verlastet was halt nicht auf die anderen Autos passt: Kaminfegersatz, Schmutzwasserpumpe, Ölbindemittel etc.

Undere Wehrleitung hatte allerding auch noch die Idee das MZF1 als Logistikfahrzeug für die gesamte VG zu nutzen um z.B. bei großen Unwettern Tauchpumpen zu Verteilen. Und alleine mit 8 Tauchpumpen incl. Zubehör bin ich bei 400Kg...

Gruß,
Rafael


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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz629235
Datum13.06.2010 13:579525 x gelesen
Geschrieben von Rafael Bungertunsere Gemeinde ist in T2 eingestuft. Was das Vorhalten angeht müssen wir mal warten bis die neue FwVO in RLP durch ist, denn da ändert sich wohl noch das eine oder andere.

Dann müsster ihr ja dann auch strenggenommen noch einen Mindestsatz TH vorhalten, oder ist der in 8 Minuten greifbar? Wo sollte der dann drauf?


Geschrieben von Rafael BungertUndere Wehrleitung hatte allerding auch noch die Idee das MZF1 als Logistikfahrzeug für die gesamte VG zu nutzen um z.B. bei großen Unwettern Tauchpumpen zu Verteilen. Und alleine mit 8 Tauchpumpen incl. Zubehör bin ich bei 400Kg...


Genau zu diesem Zweck steht aber doch ein MZF 2 in der VG zur Verfügung, oder seh ich das falsch?
MZF 2 FF Nieder-Hilbersheim


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

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AutorRafa8el 8B., Ockenheim / RLP629237
Datum13.06.2010 14:089264 x gelesen
Zu dem MZF2 ein klares Jain.

Das ist sozusagen ein SW 1000 für lange wegstrecken incl. TS... :-)


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AutorRafa8el 8B., Ockenheim / RLP629239
Datum13.06.2010 14:129293 x gelesen
Stop, Gemeinden Vertauscht. Das bezuschusste MZF2 Steht in Appenheim als SW100 Ersatz, Das MZF2 in Nieder-Hilbersheim wurde dort vom Förderverein Beschafft und ist im Fahrzeugkonzept der VG nicht berücksichtigt...

Sorrry, da war ich mit dem schreiben schneller als mit dem denken :-)


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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz629240
Datum13.06.2010 14:189048 x gelesen
Geschrieben von Rafael BungertZu dem MZF2 ein klares Jain.

Das ist sozusagen ein SW 1000 für lange wegstrecken incl. TS... :-)


OK, dann mal ein möglicher Lösungsansatz:

verwerft das MZF 1 für euch und kauft dafür einen gebrauchten MTW ohne Bezuschussung. MZF 1 mit Bezuschussung liegt auch bei knapp 20.000. Dafür bekommt ihr auch nen gebrauchten MTW.

Transferiert euer überschüssiges Material aufs MZF 2 in Rollcontainern. Die 1000 Meter B-Schlauch und die TS sind da ja sicher auch auf Paletten oder Rollcontainern? Ist ja immerhin ein Logistikfahrzeug.


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz629242
Datum13.06.2010 14:229074 x gelesen
dann halt das überflüssige Material auf dieses MZF 2, macht ja vom Grundsatz her keinen Unterscheid :-)


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Gruß Florian

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland629249
Datum13.06.2010 14:469107 x gelesen
Hallo,

aha, das sieht in der saarländischen Planungs- und AusstattungsVV ein wenig anders aus (größere Ortsverbindungsstraßen, Landstraßen, geringer Durchgangsverkehr - einzelne kleinere Gewerbe- oder Handwerksbetriebe für T2) und fordert dann eine TH-Ausstattung, wie schaut es denn da bei Euch aus?

Geschrieben von Florian PaganettiLF 10/6 (10) wird in RLP erst in B3 Gemeinden nach 8 Minuten gefordert, ok, dann also ne Nummer kleiner ..,

was ist denn nun mit dem TSF-W , bleibt das oder nicht?

viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorRafa8el 8B., Ockenheim / RLP629253
Datum13.06.2010 14:529091 x gelesen
Laut Norm muss in einer B2 Gemeinde entweder ein MLF oder ein TSF und ein TSF-W stehen. Ich denke also das wenn das TSF ausfällt das TSF-W nicht stehen bleibt sondern in eine andere gemeinde geht, wenn ein LF zu uns kommt. Ist aber alles noch Zukunftsmusik.

Das MZF1 steht für diese Jahr im Haushalt und soll bis September bestellt werden.

Zu der TH: Meines Wissens nach steht in der neuen Verordnung für ne T2 Gemeinde ein Hilfeleistungssatz drin. Wo der dann hin soll wissen wir auch nicht. In der Stützpunktwehr 4 Km entfernt steht zwar ein RW (bald ein HLF) aber die 8 inuten ab Alarmierung halte ich für nicht haltbar. Das müssen wir dann aber mal nachmessen...


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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz629254
Datum13.06.2010 14:549026 x gelesen
Geschrieben von Paul Bohlenaha, das sieht in der saarländischen Planungs- und AusstattungsVV ein wenig anders aus (größere Ortsverbindungsstraßen, Landstraßen, geringer Durchgangsverkehr - einzelne kleinere Gewerbe- oder Handwerksbetriebe für T2) und fordert dann eine TH-Ausstattung, wie schaut es denn da bei Euch aus?


war hier schon mal Thema was und wie usw. Dazu für ein wenig mehr Klarheit dieses Dokument aus 2007


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP629460
Datum14.06.2010 15:5810251 x gelesen
Geschrieben von Rafael BungertZu der TH: Meines Wissens nach steht in der neuen Verordnung für ne T2 Gemeinde ein Hilfeleistungssatz drin.Kein "richtiger" Hilfeleistungssatz, sondern ein "Mindestsatz Technische Hilfe", bestehend aus:
- Stromerzeuger 5kVa
- Beleuchtungsgeräte
- hydr. Kombigerät
- Gerät zum Trennen von Verbundglasscheiben
- Motorsäge mit Zubehör
- Tauchpumpe.
Ergo: Nix Hilfeleistungssatz, sondern eher von allem ein wenig (wenig Strom, wenig Licht, wenig Unwetter, weniger als wenig VU-Eignung), Verladebeispiele sind MLF und MZF1.
Ein "richtiger" Hilfeleistungssatz wird in T2 in 25min nach Erstalarm gefordert.
Quelle (vor knapp 3 Jahren hieß es dort schon "im Vorgriff auf die neue FwVO" - langsam könnte die nun doch mal aus dem Hut gezaubert werden...)


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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 13.06.2010 12:25 Rafa7el 7B., Ockenheim
 13.06.2010 12:35 ., Bad Hersfeld
 13.06.2010 12:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 13.06.2010 12:44 Chri7sti7an 7F., Wernau
 13.06.2010 12:53 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 13.06.2010 13:46 Rafa7el 7B., Ockenheim
 13.06.2010 13:57 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 13.06.2010 14:08 Rafa7el 7B., Ockenheim
 13.06.2010 14:12 Rafa7el 7B., Ockenheim
 13.06.2010 14:22 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 13.06.2010 14:18 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 13.06.2010 13:03 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 13.06.2010 13:38 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 13.06.2010 14:46 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 13.06.2010 14:52 Rafa7el 7B., Ockenheim
 14.06.2010 15:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 13.06.2010 14:54 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
 13.06.2010 13:20 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
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