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Thema | Ärger in der Schule nach FW-Einsatz | 78 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Bjoe8rn 8B., Hage / NS | 629701 | |||
Datum | 15.06.2010 16:39 | 27677 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, folgendes wurde mir vorhin zugetragen: Bei einem Grossbrand in unserer Gemeinde vor ca. zwei Wochen war einer unserer Kameraden (18 Jahre, Berufsschüler) von Abends 18:00 Uhr bis Morgens 05:00 Uhr im Feuerwehreinsatz. Den Schulunterricht trat er um 08:00 Uhr nicht an. Am selben Morgen wurde in der Klasse ein nicht angekündigter Test geschrieben. Durch sein Fehlen wurde dem Schüler eine "6" eingetragen. Erst als er heute sein Zeugnis erhielt fiel ihm auf, dass es statt einer erwarteten "3" eine "5" auf dem Zeugnis hat, was dafür sorgt das dieser Kamerad nun keinen "erweiterten Abschluß" erhält. - Eine Nachürpfung war dem Kameraden nicht möglich da er auch nach dem Test nicht über selbigen informiert wurde - Eine Schreiben des Ortsbrandmeisters bezgl. der Tätigkeit im EInsatz wurde ignoriert Was kann der Schüler tun, um das aus meiner Sicht ungerechtfertigte Verhalten der Berufsschule zu beanstanden? Wer het ähnliches erlebt? Persönlich bin ich schockiert wie hier wieder das Ehrenamt mit Füßen getreten wird. Auch ich war während meiner Berufschulzeit zwei mal im Einsatz und hatte damit NIE Probleme mit Schule/Lehrkräften... Gruss aus Ostfriesland... Björn | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 629703 | |||
Datum | 15.06.2010 16:44 | 22607 x gelesen | |||
Bei der zuständigen Behörde vorstellig werden und auf das Brandschutzgesetz hinweisen. Dort steht ein Passus wie "dürfen keine Nachteile entstehen". Vorher nachlesen. Statt vom OBM einen Bescheid am besten einen von der zuständigen Behörde mitbringen. Ggf auch nicht scheuen, die Presse einzuschalten. Bei solch gravierenden Folgen eventuell auch Rechtsbeistand suchen, und entsprechend fordernd auftretten. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Kleinsendelbach / Bayern | 629704 | |||
Datum | 15.06.2010 16:45 | 21907 x gelesen | |||
Hallo, hatte er sich nicht abgemeldet bei der Schule? Normalerweise muss man doch bescheidsagen wenn man nicht kommt. Normalerweise müsse man der BS voll eins reinwürgen. Wenn selbst ein offizielles Schreiben ignoriert wird, finde ich das eigendlich unmöglich! Ich weis ja nicht wie das bei euch geregelt ist, aber in Bayern gibt es im Feuerwehrgesetz einen Abschnitt indem steht, dass Feuerwehrdienstleistende aufgrund eines Einsatzes etc. nicht benachteiligt oder zur Rechenschaft gezogen werden dürfen, wenn sie Aufgrund ihrer Tätigkeit zu spät, oder garnicht zur Arbeit erscheinen. Gruß Flo | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 629705 | |||
Datum | 15.06.2010 16:47 | 22145 x gelesen | |||
Da mir der Edit Knopf fehlt: Zusätzlich mit der zuständigen Handleskammer Kontakt aufnehmen, falls zuständig. Hatte bei meiner HK Prüfung auch durch Klageandrohung eine kostenlose Nachprüfung bekommen. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 629706 | |||
Datum | 15.06.2010 16:48 | 21344 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Bjoern Bittner Was kann der Schüler tun, um das aus meiner Sicht ungerechtfertigte Verhalten der Berufsschule zu beanstanden? Wer het ähnliches erlebt? Verwaltungsgericht, klagen. Punkt. AFAIK dürfte Zeugnisse und Co auch unter die Verwaltungsreform mit Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Nds fallen. Folglich IIRC 4 Wochen Zeit dagegen zu klagen. Geschrieben von Bjoern Bittner Durch sein Fehlen wurde dem Schüler eine "6" eingetragen. IMHO nicht gerechtfertigt. Geschrieben von Bjoern Bittner - Eine Schreiben des Ortsbrandmeisters bezgl. der Tätigkeit im EInsatz wurde ignoriert Keinerlei Reaktion oder "interessiert uns nicht"? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 629707 | |||
Datum | 15.06.2010 16:49 | 21419 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Burkhardthatte er sich nicht abgemeldet bei der Schule? Normalerweise muss man doch bescheidsagen wenn man nicht kommt. Man muss für seine Fehlzeiten eine Entschuldigung erbringen, das kann auch im Nachhinein sein. Das wäre in dem Fall ja recht einfach, kurzes Schreiben der Verwaltung. Die Tatsache das er von dem Test nichts erfahren hat (wo war er als die Dinger zurückgegeben wurden?) ist mehr als ärgerlich. Denn da hätte man einen Ansatz gehabt. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 629709 | |||
Datum | 15.06.2010 16:50 | 21964 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Sucker
Das sollte sinnigerweise über die Rechtsabteilung der Kommune laufen. @Fragesteller In welchem Bundesland hat sich das zugetragen? Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8B., Hage / NS | 629710 | |||
Datum | 15.06.2010 16:53 | 21767 x gelesen | |||
Hallo! Niedersachsen... Gruss Bjoern | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 629731 | |||
Datum | 15.06.2010 18:16 | 21170 x gelesen | |||
Hallo Das Problem ist, dass der Betroffene wahrscheinlich noch schulpflichtig ist (i.d.R insgesamt 13 Jahre). Und Schulpflicht hat generell Vorrang vor Feuerwehreinsätzen. Die meisten Schulen - wie auch meine - erlauben allerdings das Fernbleiben vom Unterricht, wenn ein Feuerwehresatz vorliegt/-lag. Wichtig zur Erörterung des Problems wäre zu wissen, ob sich der Betroffene morgens bei der Schule telefonisch abgemeldet hat, da sonst ein unentschuldigtes Fehlen vorliegt und dies (bei uns) u.U. eine nicht erbrachte Leistung (-->Note 6/0 Punkte) zur Folge haben kann. Geschrieben von Bjoern Bittner Eine Nachprüfung war dem Kameraden nicht möglich da er auch nach dem Test nicht über selbigen informiert wurdeDas halte ich für äußerst kritisch, da ein Recht auf vollständige Information über Zensuren existiert. Geschrieben von Bjoern Bittner Eine Schreiben des Ortsbrandmeisters bezgl. der Tätigkeit im Einsatz wurde ignoriertZumindest eine Antwort wäre schon zu erwarten, egal ob positiv oder nicht. Möglicherweise sind der Schule aber die Hände gebunden, da wie gesagt die Schulpflicht Vorrang hat. Geschrieben von Bjoern Bittner Was kann der Schüler tun, um das aus meiner Sicht ungerechtfertigte Verhalten der Berufsschule zu beanstanden?Ich würde mich zuerst mal an den MB (Ministerialbeauftragten) (wenn es das so in Niedersachsen gibt) wenden. MfG Linus | |||||
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Autor | Stef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen | 629732 | |||
Datum | 15.06.2010 18:28 | 20874 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus DrescherUnd Schulpflicht hat generell Vorrang vor Feuerwehreinsätzen. Kannst du das belegen? | |||||
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Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 629733 | |||
Datum | 15.06.2010 18:35 | 20770 x gelesen | |||
ja, würde ich auch gern sehen! Man hat hier 2 Pflichten: 1. Die (evtl.) Schulpflicht (auf der BS mit 18, deutet für mich daraufhin, dass evtl. eine 2-jährige BFS besucht wird/wurde, nach einer allgemeinbildenden Schule ist nach einem Jahr auf der Berufsfachschule oder ähnlichem die Schulpflicht erfüllt, diese Aussagen gelten allerdings nur für BW) auf der einen Seite 2. Die Pflicht, sich beim Alarm schnellstmöglich am Gerätehaus bzw. Einsatzort (wenn es das gibt direkte an die ES) einzufinden Was hat bei diesen BEIDEN Pflichten vorrang! MkG Kevin Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 629734 | |||
Datum | 15.06.2010 18:41 | 20442 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan UphoffKannst du das belegen?Ich hab mich leicht vertan. Tut mir leid. Wie die Lage in NI ist weis ich nicht/habe nichts gefunden, bei uns sind aber Schüler nach BayFwG freizustellen. Das Problem des unentschuldigten Fehlens bleibt aber im Raum stehen. MfG Linus | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 629735 | |||
Datum | 15.06.2010 18:41 | 20266 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus DrescherDas Problem ist, dass der Betroffene wahrscheinlich noch schulpflichtig ist (i.d.R insgesamt 13 Jahre). in Bayern? Ansonsten dürfte dieser Link für Björn hilfreich sein: Niedersächsisches Schulgesetz. Außerdem gibt es Leute, die gerne mal behaupten, daß ein Berufsschultag ein "ausgelagerter Arbeitstag" ist. Das deckt sich in etwa auch mit diesem Passus aus dem verlinkten Gesetz: Geschrieben vom Niedersächsischen Schulgesetz (2) Ausbildende und ihre Beauftragten habenHervorhebung durch mich Zur Lösung des Problems wäre die Einstellung des Arbeitgebers zum ehrenamtlichen Engagement des Azubis wichtig. Wenn der Arbeitgeber kein Problem damit hat, dürfte der Drops gelutscht sein. Nicht zuletzt gibt es ja auch immer wieder mal Firmen, die ihre Azubis wg. "wichtiger betrieblicher Abläufe" zeitweise von Berufsschule abmelden.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 629736 | |||
Datum | 15.06.2010 18:42 | 20572 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin LeguttkyWas hat bei diesen BEIDEN Pflichten vorrang! Ich würde aufgrund des Grundsatzes lex specialis derogat legi generali davon ausgehen, daß das Brandschutzgesetz vorrangig zu betrachten ist. MkG Marc | |||||
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Autor | Andr8eas8 T.8, Finsterau / Bayern | 629738 | |||
Datum | 15.06.2010 18:46 | 20398 x gelesen | |||
In Bayern darf man mit 18 von der Schule gehen bei Einsätzen. Voraussetzung abgeschlossener Grundlehrgang. Bay. FwG Art. 9 (4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit. Andreas | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 629739 | |||
Datum | 15.06.2010 18:52 | 20366 x gelesen | |||
Vielleicht sollte man dann doch erstmal noch mehr Infos bekommen, bevor man hier die grossen Geschütze ausgepackt werden. Es gibt da noch ein paar Fragen die mich dazu interessieren würden: -Ist das Zeugnis relevant? z. B. sind Zwischenzeugnisse aus dem 1 und 2 Lehrjahr oft für eine Endnote und somit für den Abschluss irrelevant. Wenn nicht relevant, wärs ein Sturm im Wasserglas, da keine Relevanz. -Wieso hat der Schüler sich nicht schon vorher über seine Noten informiert? ich kenne das aus meiner Ausbildungszeit noch, das man schon vorher seine Noten gesagt bekommt, gerade die, die durch Testate und mündliche Bewertungen entstehen. Wieso hat der Schüler sich nicht selbst beim entsprechende Lehrer bezüglich des Testats gemeldet? Redet die Klasse nicht miteinander oder hat man versucht, sich das "durchzumogeln"? -Wann wurde den der Schrieb des OBM abgegeben und bei wem? Wenns im Sekretariat war mit dem Kommentar "für die Akte" ist es logisch das es keiner registriert hat. Persönliche Meinung: Bei einem den Abschluss betreffenden Zeugnis die Schulleitung umgehend um ein Gespräch bitten, ebenso die HK/IHK, die haben entsprechende Schlichtungsstellen. Allerdings befürchte ich das hier noch was ganz anderes gelaufen ist, da der Vorgang "entschuldigt einen Test gefehlt gibt Note 6" für mich eher nach verdrehten Tatsachen aussieht aus nach Offenlegung aller Fakten. Denn wenn das immer so wäre, da hätte ich nur Sechser im Zeugnis gehabt. Ein anderen Punkt ist folgender, das Berufsschüler sich nicht in der Schule krankmelden, sondern im ausbildenden Betrieb und dieser wiederrum die Schule informieren (so ists auf jeden Fall bei uns geregelt). Ich stell mal hier ganz kätzerisch die Frage in den Raum: "Wird hier versucht, schlechte Noten mit Hilfe der Feuerwehr rein zu waschen?" | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 629741 | |||
Datum | 15.06.2010 18:53 | 20276 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin LeguttkyWas hat bei diesen BEIDEN Pflichten vorrang! Hallo, meiner bescheidenen Meinung nach, diejenige, bei der ich am Wenigsten zu verlieren habe. Wenn was wichtiges in der Schule ist (Test, Schulaufgabe o.ä.), dann gehe ich ganz brav zur Schule und mach´das. Kein FM (SB) ist so wichtig, dass er nicht zu ersetzen wäre. Auch nicht bei einem größeren Einsatz. Bei dem oben geschilderten Einsatz ist es natürlich auch saublöd gelaufen. Aber heute kann man doch schnell mal in der Schule anrufen und sich entschuldigen. Mit SMS geht das wahrscheilich nicht:-( Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 629744 | |||
Datum | 15.06.2010 18:58 | 20340 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Tallowitz Bay. FwG Art. 9 Hat Jemand einen Kommentar zum NBrandSchG zur Hand und kann Nachsehen ob §11 Abs. 1 sinngemäß auf Schüler zu übertragen ist? Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 629746 | |||
Datum | 15.06.2010 19:02 | 20127 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian EcksteinIch stell mal hier ganz kätzerisch die Frage in den Raum: Diese Frage stellt sich mir so ähnlich auch, in der Form , dass ich gerne wüsste wie viele bzw. wenige Leistungen erbracht wurden, dass eine einzige 6 zwei Schritte an der Endnote ausmachen kann. Nebenbei: Ketzerei hat nichts mit Katzen zu tun ;-) MfG Linus | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 629747 | |||
Datum | 15.06.2010 19:05 | 20080 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus Drescherhat nichts mit Katzen zu tun ;-) ALF, möchtest Du die Katze gedünstet ? *g* mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 629748 | |||
Datum | 15.06.2010 19:08 | 20141 x gelesen | |||
Geschrieben von Bjoern Bittnereine "6" eingetragen. Ein gewaltiger Abstieg durch nur einen, in Zahl; 1, "vermasselten" Test. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 629750 | |||
Datum | 15.06.2010 19:13 | 20092 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffALF,steht für ausserirdische Lebens form sein richtiger Name ist Gordon Shamway Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Andr8eas8 O.8, Münstertal / Baden Württemberg | 629753 | |||
Datum | 15.06.2010 19:17 | 20108 x gelesen | |||
Find ich eigentlich schon eine Frechheit auch von den zuständigen Lehrern oder dem Rektor. Um auf das alte Beispiel zurück zu kommen: Was wäre wenn von dem Lehrer das haus gebrannt hätte, wäre es dann auch besser gewesen in die Schule zugehen?. Falls man in diesem Fall echt machtlos sein sollte, kann ich nur sagen: Zum Glück leben wir in einem funktionierenden Rechtsstaat. Meine eigene Meinung http://www.jugendfeuerwehr-muenstertal.de (Webmaster) | |||||
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Autor | Andr8eas8 O.8, Münstertal / Baden Württemberg | 629757 | |||
Datum | 15.06.2010 19:21 | 20075 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeEin gewaltiger Abstieg durch nur einen, in Zahl; 1, "vermasselten" Test. Keine Seltenheit vorallem in Berufsschulen. Meine eigene Meinung http://www.jugendfeuerwehr-muenstertal.de (Webmaster) | |||||
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Autor | Clau8s K8., Wetzlar / Hessen | 629760 | |||
Datum | 15.06.2010 19:27 | 20069 x gelesen | |||
Hallo Björn, hier hakt es einfach an zu vielen Stellen. 1. Wieso hat er offenbar die 6 nicht mitbekommen? Fehlte er auch bei Rückgabe und Notenbekanntgabe eine Woche oder wann auch immer später? 2. Eine 6 ist nur dann möglich, wenn er völlig unentschuldigt gefehlt hat. Ein FW-Einsatz ist vielleicht keine Spitzenentschuldigung, aber eine, die man nicht so ohne weiteres ignorieren kann seitens der Schule. 3. Wegen eines Tests hat er statt einer 3 eine 5 bekommen? Ich könnte jetzt ausrechnen, welche Gewichtung ein einziger Test dann haben muss, ist aber müßig, denn ...auch auf die Gefahr hin, dem Schüler unrecht zu tun - ich fürchte er macht es sich doch etwas einfach. Ich kenne das sowohl aktiv als auch passiv, es ist halt immer sehr einfach die schlechte Note auf Ungerechtigkeit zu schieben statt zu schauen, ob man nicht selber was verbockt hat. Hier sind mehr der Ungereimtheiten zu viele vorhanden. Und nun? - über den Betrieb, ggf. dann über die Kammer Gesprächstermin einfordern - falls Fristen im Raum stehen: Widerspruch einlegen - ggf. Rechtsweg Sollte der Kamerad das ablehnen kann sich jeder denken, an welcher Stelle die Auslegung da von wem sehr flexibel gehandhabt wurde ;-) Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Egestorf / Niedersachsen | 629767 | |||
Datum | 15.06.2010 19:44 | 20418 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Ich würde aufgrund des Grundsatzes lex specialis derogat legi generali davon ausgehen, daß das Brandschutzgesetz vorrangig zu betrachten ist Ist so zu verneinen. Der o.g. Grundsatz regelt lediglich ob eine Norm vorrangig bzw. nachrangig anzuwenden ist. Bei diesem Normenkonflikt zwischen Schulgesetz und Brandschutzgesetz findet er keine Anwendung, beide kommen nebeneinander zur Anwendung. Ich würde gegen das Zeugnis Anfechtungswiderspruch erheben. Nach § 8a III Nr. 2 Nds.AGVwGO dürfte der ja hier noch möglich sein oder irre ich mich da? Vorher jedoch Rücksprache mit Samtgemeinde und Betrieb halten. Könnte ja auch sein, dass sich die Angelegenheit mit netten, kleinen Telefongesprächen zwischen Samtgemeinde und/oder Betrieb auf der einen Seite und der Berufsschule auf der anderen Seite erledigt... Obwohl ich den Sprung von 3 auf 5 nur aufgrund des einzelnen Tests auch sehr ungewöhnlich finde! | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 629768 | |||
Datum | 15.06.2010 19:45 | 20145 x gelesen | |||
Geschrieben von Bjoern BittnerBei einem Grossbrand in unserer Gemeinde vor ca. zwei Wochen war einer unserer Kameraden (18 Jahre, Berufsschüler) von Abends 18:00 Uhr bis Morgens 05:00 Uhr im Feuerwehreinsatz. Den Schulunterricht trat er um 08:00 Uhr nicht an. Auch auf die Gefahr hin, dass ich gesteinigt werde: Wenn er sich gegen Mitternacht hätte herauslösen lassen, dann - hätte er 6 Stunden lang ehrenvoll gekämpft und - anschließend noch einige Stunden schlafen können um dann - am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Vermutlich war das Interesse an der Berufsschule nicht wirklich hoch. Geschrieben von Bjoern Bittner Wer het ähnliches erlebt? Ich habe mal einen Termin beim Kieferorthopäden gehabt. Der Termin dauerte unplanmäßig deutlich länger, so dass ich zu einer (angekündigten) Mathearbeit nicht erschien (erscheinen konnte). Die Lehrerin stellte sich dann (trotz Bestätigung vom Arzt, dass das unplanmäßig deutlich länger geworden war) auf den Standpunkt, dass das ein Absichtliches Fernbleiben war und hat die Arbeit dann mit "6" gewertet (und sich das auch von der Schulleitung gegenzeichnen lassen). Ich habe das so hingenommen, da ich schon damals davon ausging, dass das System Schule sich gegen jeden Angriff auf seine Autorität maximal wehren wird. Später habe ich festgestellt, dass sich eigentlich jedes System gegen Veränderung wehrt, aber das ist ein anderes Thema ... MfG/MkG Uwe S. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 629782 | |||
Datum | 15.06.2010 21:02 | 19906 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Uwe Stegemann Auch auf die Gefahr hin, dass ich gesteinigt werde: Wenn er sich gegen Mitternacht hätte herauslösen lassen, dann Das lässt folgende Schlussfolgerung zu: Alle am Einsatz Beteildigten hatten kein besonders großes Interesse an Ihrem Job. Tut mir leid, aber diese Aussage ist doch von sehr weit hergeholt. Auch wenn es hier im Forum immer so dargestellt wird so ist es doch möglich den angestrebten Abschluss mit guten Noten auf einer Schule/Berufsschule zu erreichen, obwohl man ab und an gefehlt hat (der Grund sei mal dahingestellt). Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 629801 | |||
Datum | 15.06.2010 22:00 | 19767 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Uwe Stegemann Vermutlich war das Interesse an der Berufsschule nicht wirklich hoch. Und wenn schon, wenn sein Einsatz bis in die Puppen dauerte und er dafür ne Entschuldigung (z.B. Schriftstück vom WL) bekam, die er hoffentlich auch abgab, dann weiß doch weder der eine, noch der andere, warum er solang im Einsatz war oder nur Zeit schindete, zwecks 0-Bock. Und da der Test unangekündigt war, ist es zu mindestens nicht vorsätzlich. Ansonsten das gleiche wie vor kurzem hier mit der gekündigten Kameradin. So ist es "Leider heute nunmal. Solange die Nicht-FW-Menschen keine Hilfe brauchen, ist den das "Hobby andere völlig egal, aber wehe wenn ...... Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich auch! :-) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 629804 | |||
Datum | 15.06.2010 22:15 | 19959 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke"Ein gewaltiger Abstieg durch nur einen, in Zahl; 1, "vermasselten" Test. Geschrieben von Andreas Ortlieb Keine Seltenheit vorallem in Berufsschulen. So? Haben es die Lehrer da nicht so mit dem Rechnen? 3 (Jahresfortgang) + 6 (Test) = 9 9 / 2 = 4,5 Mathematisch ist die fünf nur erreichbar, wenn der eine unangesagte Test soviel zählt wie die Summe aller zuvor erbrachten Leistungen. Zumindest in Bayern und Baden-Württemberg zählen Klassenarbeiten/Schulaufgaben mindestens doppelt... Selbst mit einer 3,4 im Fortgang komme ich nur auf 4,7 Gesamtnote, wenn ich den Test gleich wichte wie den Fortgang. Gewichte ich den Jahresfortgang von 3,4 doppelt und den Test einfach ((3,4*2)+6)/3) komme ich auf 4,2. Können wir vielleicht die ganze Wahrheit hören, bevor wir weiterdiskutieren? Das jemand eine Note und einen unangesagten Test nicht mitbekommt kann der Schüler nicht mal seiner Oma erzählen - die hatte zwar noch kein Mobiltelefon und war auch nicht bei Facebook, hat aber vermutlich trotzdem erfahren was in der Klasse abging. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Andr8eas8 O.8, Münstertal / Baden Württemberg | 629805 | |||
Datum | 15.06.2010 22:24 | 19724 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberSo? Haben es die Lehrer da nicht so mit dem Rechnen? Mag sein aber ich persönlich schreibe in einem Jahr in jedem Fach 2 Arbeiten und da macht sich ein Ausrutscher durchaus bemerkbar. Mal ganz von den mindest Arbeiten und Test´s abgesehen. Da hält sich ja wohl kaum eh keiner mehr groß dran. Soviel kann ich nach 13 Jahren Schule sicher sagen. LG Meine eigene Meinung http://www.jugendfeuerwehr-muenstertal.de (Webmaster) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 629806 | |||
Datum | 15.06.2010 22:28 | 19760 x gelesen | |||
Geschrieben von Bjoern BittnerDurch sein Fehlen wurde dem Schüler eine "6" eingetragen. Hat er - wie im Krankheitsfall auch - sein Fehlen entschuldigt? (Die meisten Schulen dürften dafür bekannte und festgelegte Modalitäten haben) Meine (wenigen Feuerwehreinsätze), die mich von der Schule abhielten, waren kein Problem. Sie wurden aber alle unaufgefordert schriftlich durch die Gemeinde entschuldigt und (sofern möglich) wurde kurz vor 8 Uhr im Sekretariat angerufen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 629808 | |||
Datum | 15.06.2010 22:29 | 19633 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke
Was aber durchaus sein kann. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 629809 | |||
Datum | 15.06.2010 22:30 | 19751 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weber
Du setzt eine bestimmte Gewichtung vorraus. Das muss nicht zwangsläufig der Fall sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 629810 | |||
Datum | 15.06.2010 22:31 | 19630 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas OrtliebFind ich eigentlich schon eine Frechheit auch von den zuständigen Lehrern oder dem Rektor. Aber auch nur dann, wenn die was davon wußten. Aus Björns Schilderung geht nicht hervor, ob er sich entsprechend schriftlich Entschuldigt hat. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 629811 | |||
Datum | 15.06.2010 22:32 | 19846 x gelesen | |||
Im vorliegenden Fall war der Test/Hausaufgabenüberprüfung unangekündigt. Deiner Aussage nach dürfte ich diese Woche von 5.00 - 16.00 Uhr an keinem Einsatz teilnehmen da ich zur Arbeit muss und den ein oder anderen Termin habe. Das wäre dann bei 99,9% aller Berufstätigen, Schüler, Studenten der Fall. Für mich sind berufliche/schulische Ausnahmen (nicht abschließende Aufzählung): habe ein Bewerbungsgespräch, ich bin noch in der Probezeit, Abschlussprüfung, Abiprüfung, Gesellenprüfung wichtige Klausur, mein Chef hat grundsätzlich was dagegen, dass ich während der Arbeitszeit Einsätze fahre, Termin beim Big Boss um ggf. über mein berufliches Fortkommen zu sprechen Termin mit wichtigem Kunden Da ich zwar diese Woche ein paar (unwichtige) Termine habe, bei denen ich mich auch von einem Kollegen vertreten lassen kann, werde ich wohl auch Einsätze von 5.00 - 16.00 Uhr fahren. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Andr8eas8 O.8, Münstertal / Baden Württemberg | 629812 | |||
Datum | 15.06.2010 22:36 | 19646 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningAber auch nur dann, wenn die was davon wußten. Aus Björns Schilderung geht nicht hervor, ob er sich entsprechend schriftlich Entschuldigt hat. Muss ich dir Recht geben! Meine eigene Meinung http://www.jugendfeuerwehr-muenstertal.de (Webmaster) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 629813 | |||
Datum | 15.06.2010 22:38 | 19742 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningDu setzt eine bestimmte Gewichtung vorraus. Das muss nicht zwangsläufig der Fall sein. Du bist der Meinung ein unangesagter Test macht ca. 50% des Jahresfortgangs aus? Das kenne ich weder von meiner mittleren Reife (BaWü) noch vom Abi (Bayern). Auch von unseren Azubis in genannten Bundesländern ist mir sowas nicht bekannt - nur vom Studium. Da kommt der Prüfungszeitraum meist auch völlig unerwartet zweimal im Jahr, aber er wird vorab angesagt. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 629817 | |||
Datum | 15.06.2010 22:46 | 19640 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDu bist der Meinung ein unangesagter Test macht ca. 50% des Jahresfortgangs aus? Ja. Hab ich zu meiner Schulzeit auch erlebt. Muss man nicht gut finden, schließe ich aber nicht aus. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 629819 | |||
Datum | 15.06.2010 22:51 | 19723 x gelesen | |||
Da bei mir Attestpflicht nur an Tagen mit angekündigten Leistungserhebungen gefordert wurden, kam ich nie in diese Situation. Denn dann ist man auch rechtzeitig und (einigermaßen) ausgeschlafen erschienen. In allen anderen Fällen reichte eine schriftliche Entschuldigung auf einem Vordruck, mit dem Verweis "Feuerwehreinsatz". Aber so unterschiedlich sind die Schulen nun mal. Ich rate auf jedem Fall zu einem Einspruch über die Rechtsabteilung der Gemeinde. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 629820 | |||
Datum | 15.06.2010 22:52 | 19643 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Markus Weber Du bist der Meinung ein unangesagter Test macht ca. 50% des Jahresfortgangs aus? Du glaubst gar nicht, was alles an kreativer Notengebung möglich ist. Notfalls decken Rektoren auch Notenmanipulationen und hören nicht einmal die im Widerspruch benannten Zeugen, teilen aber mit, dass man die nachträglich verschlechterte mündliche Zwischennote ganz korrekt und nachvollziehbar an einem Tag bekommen haben soll, an dem dieses Fach aber weder regulär noch nach Kopie des Vertretungsplans des betreffenden Datums unterrichtet wurde... Ähnlichkeiten zu realen Vorfällen usw usf... :o) Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 629821 | |||
Datum | 15.06.2010 22:54 | 19662 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberDa bei mir Attestpflicht nur an Tagen mit angekündigten Leistungserhebungen gefordert wurden, kam ich nie in diese Situation. OK. Ich kenne es aus meiner Schullaufbahn nur so, dass jedes Fehlen entschuldigt werden mußte. Selbst zu der Zeit, als man sich die Dinger selbst schreiben durfte. Geschrieben von Adolf Huber In allen anderen Fällen reichte eine schriftliche Entschuldigung auf einem Vordruck, mit dem Verweis "Feuerwehreinsatz". Aber so unterschiedlich sind die Schulen nun mal. Ich denke mal, das sollte einfach vorher abgesprochen werden. Dann gibts auch keine Probleme. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 629822 | |||
Datum | 15.06.2010 22:54 | 19619 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Brüning
nach 20sek goggel; ----------------- Schulinterne Konzepte und Vereinbarungen im Landkreis Emsland Leistungsanforderungen und Leistungsbewertung Mündlicher Anteil 30 % Fachpraktischer Anteil 50 % Schriftlicher Anteil 20 % ----------------- Ich glaube nicht das es da von Schule zu Schule dramatische Unterschiede geben wird Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 629829 | |||
Datum | 15.06.2010 23:07 | 19641 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningIch denke mal, das sollte einfach vorher abgesprochen werden. Dann gibts auch keine Probleme. Absprechen ist sicher die beste Lösung. Muß aber auch nicht immer zum Erfolg führen. Kenne es aus einer sehr großen Schule (Gym OS + kfm BS): Zwar war das ganze mit mehreren Leuten der oberen Ebenen abgesprochen, doch Leute auf den unteren Ebenen taten sich damit schwer. Hatte deswegen auch zweimal Ärger. Waren in beiden Fällen interessanterweise Gutmenschenlehrerinnen mit Doppelnamen. Nach kurzer Andeutung, daß man die Problematik der unentschuldigten Fehlzeiten (ein Paar Stunden Fw + 2 Tage Bw) auch vor dem Verwaltungsgericht klären könnte, war das Problem komischerweise gelöst. MkG Marc | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 629833 | |||
Datum | 15.06.2010 23:15 | 19713 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Gehlennicht abschließende AufzählungAußerdem: muss Referat/Vortrag halten Klausuren aller Art, damit ich sie nicht nachschreiben muss Stegreifaufgabe, wobei ich keine spätere Abfrage riskieren will Vorbereitungsstunde für Klausur MfG Linus | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 629837 | |||
Datum | 15.06.2010 23:32 | 19716 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberSo? Haben es die Lehrer da nicht so mit dem Rechnen? Nur so am Rande. Durchschnittsnotenberechnung ist eh immer so eine Sache. Wenn ich mich richtig erinnere, dann ginge das eigentlich nur, wenn eine 1 doppelt so gut wie eine 2 und eine 2 doppelt so gut wie eine 4 wäre, das ist es aber wohl nicht. Gemacht wird es aber dennoch. Geschrieben von Bjoern Bittner … Durch sein Fehlen wurde dem Schüler eine "6" eingetragen. Über die 6 kann er sich beschweren, mit dem Lehrer diskutieren, dem Schulleiter sprechen… usw., im Normalfall (kann also Ausnahmen geben) aber nicht klagen. Bei der Zeugnisnote ist das etwas anderes. Das Zeugnis ist ein Verwaltungsakt. Gegen den kann man Widerspruch einlegen. Frist hierfür ist wahrscheinlich noch immer 4 Wochen. Am Besten einen kurzen Dreizeiler an die Schule verfassen (gerne per Einschreiben oder Empfang bestätigen lassen). Besondere Formen oder eine umfassende Begründung sind von seiner Seite erstmal nicht so wichtig, er ist nur der „dumme“, schutzbedürftige Bürger. Die Schule muss dann reagieren. Sie kann die Note ändern oder muss durch die Aufsichtsbehörde den Fall prüfen lassen. Wie im Einzelfall entschieden wird ist immer schwer zu sagen. Zwei Juristen = drei Meinungen. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege. Meine letzte Verwaltungskundeprüfung ist schon etwas her. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 629847 | |||
Datum | 16.06.2010 07:45 | 19555 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingTut mir leid, aber diese Aussage ist doch von sehr weit hergeholt.Ich finde es generell fragwürdig, eine Einsatzdauer von hier 11h ohne einen Personalaustausch zu bewältigen (bzw. diesen zumindest mal anzubieten). Geschrieben von Markus Weber Können wir vielleicht die ganze Wahrheit hören, bevor wir weiterdiskutieren? Das jemand eine Note und einen unangesagten Test nicht mitbekommt kann der Schüler nicht mal seiner Oma erzählen - die hatte zwar noch kein Mobiltelefon und war auch nicht bei Facebook, hat aber vermutlich trotzdem erfahren was in der Klasse abging.So siehts aus. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 629852 | |||
Datum | 16.06.2010 08:05 | 19744 x gelesen | |||
Ist die BBS 1/2 in Aurich gemeint? Dann soll der Schüler mal zu den dort ansässigen Schulsozialarbeitern gehen. Die sind dort echt Komtetent und können zwischen Schule und Schüler vermitteln. Das bringt meist mehr als sich rechtlich mit der Schule auseinander zusetzen. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 629854 | |||
Datum | 16.06.2010 08:40 | 19662 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Ortlieb Zum Glück leben wir in einem funktionierenden Rechtsstaat Ah ja, wo lebst Du, ich wohne in Deutschland. Vor Gericht und auf hoher See - ist alles in Gottes Hand. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung Gib jedem Tag die Chance, der beste Deines Lebens zu werden | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 629866 | |||
Datum | 16.06.2010 10:07 | 19566 x gelesen | |||
Hi, sollte das wirklich so gelaufen sein, sollte es einige Rechtsmittel geben, die sich nutzen lassen. So richtig fehlt mir aber der Glaube an die Vollständigkeit der Geschichte. 1.) Hat sich der Knabe nicht im Nachhineinn entschuldigt? Hat er nicht irgendwie von dem Test erfahren (Mitschüler.. Rückgabe des Tests etc) und da zeitnah nachgehakt? 2.) Wie kann EIN unangekündigter Test solche Auswirkungen haben? Sicher, dass da normalerweise wirklich eine 3 gestanden hätte? Sicher, dass der Test unangekündigt war? Normalerweise gibt es doch mehr, als eine einzige schriftliche Arbeit, oder? Ziemlich skeptische Grüße Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland | 629878 | |||
Datum | 16.06.2010 11:07 | 19380 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo Horn2.) Wie kann EIN unangekündigter Test solche Auswirkungen haben? Sicher, dass da normalerweise wirklich eine 3 gestanden hätte? Sicher, dass der Test unangekündigt war? Normalerweise gibt es doch mehr, als eine einzige schriftliche Arbeit, oder? Naja, nach dem was ich in der Berufsschule erlebt habe würde ich das nicht für unmöglich halten, die Notenfindung war da teilweise sehr kreativ und da gab es wirklich Noten die aus 1-2 Tests und ner Mitarbeitsnote bestanden, da kann auch eine einzelne Note schon schwere Auswirkungen haben Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung. | |||||
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Autor | Pasc8al 8S., Wietmarschen / Niedersachsen | 629879 | |||
Datum | 16.06.2010 11:08 | 19501 x gelesen | |||
Das erste was mir in den Kopf kam war: Einsatzende: 5.00 Uhr - Schulbeginn 8.00 Uhr. Da hätte er ( selbst wenn es seine Mutter oder sonstwer macht, weil er selber schläft) doch genügend Zeit gehabt sich bei der Schule zu entschuldigen. Die Abgabe des Schreiben vom WL, sollte reichen. Jedoch sehe ich hier glaube ich, ohne jemanden anzugreifen, keinen Zusammenhang. Ich denke doch das die Note und der Einsatz wenig miteinander zu tun hatten. Eine unangekündigter Test, wird niemals so eine große Gewichtung haben, um einen 2-Notensprung zu rechtfertigen. Sollte es sich jedoch wirklich so zugetragen haben - würde ich doch auch ein Gespräch zwischen Schulführung und Wehrführung vorschlagen, und evtl. Stadt/Gemeinde miteinschalten. Ich denke mit ein paar Worten sollte das ganze doch aus der Welt zu schaffen sein. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Besucht unsere FW auf www.feuerwehr-wietmarschen.de | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 629882 | |||
Datum | 16.06.2010 11:28 | 19202 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Ich finde es generell fragwürdig, eine Einsatzdauer von hier 11h ohne einen Personalaustausch zu bewältigen (bzw. diesen zumindest mal anzubieten). Das sind grundsätzliche Fragen. Was spielt das bei bereits eingetretenem Fall für eine Rolle? Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 629887 | |||
Datum | 16.06.2010 11:50 | 19387 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingHat Jemand einen Kommentar zum NBrandSchG zur Hand und kann Nachsehen ob §11 Abs. 1 sinngemäß auf Schüler zu übertragen ist? Explizit ist im Kommentar zu § 11 (1) NBrandSchG von Schülern keine Rede. Es bezieht sich auf Dienst- und Arbeitsverhältnisse, Werkfeuerwehrleute sowie Beamte (Land und Bund). Durch die Bank ist dort von Beschäftigungsverhältnissen, Arbeitsfähigkeit und Arbeitgebern die Rede. Zumindest in der mir vorliegenden 5.Auflage. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 629888 | |||
Datum | 16.06.2010 11:51 | 19136 x gelesen | |||
Das diese Möglichkeit nicht gegeben war, glaube ich genauso wenig, wie - dass keine Entschuldigungsmöglichkeit (auch hinterher) gegeben war, - dass keine Bekanntgabe der Noten vor dem Meldeschluss zur Nachprüfung erfolgte. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 629890 | |||
Datum | 16.06.2010 12:04 | 19244 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Lorenz Naja, nach dem was ich in der Berufsschule erlebt habe würde ich das nicht für unmöglich halten, die Notenfindung war da teilweise sehr kreativdas kenne ich so nicht, irgendwie waren die Noten auf dem Zeugnis vorher schon recht klar und solche Sprünge sind schon erstaunlich - vor allem, wenn man "überraschenderweise" so was erst mit dem Zeugnis erfährt? (also wir haben alle Test etc. zurückbekommen und besprochen und spätestens nach dem ersten Halbjahr haben die "internen" Informationskanäle funktioniert, auch ohne Handy) Oder könnte es sein, dass hier die Feuerwehr als letzte Rettung dienen sollte? so denn, übrigens hat ein klärendes Gespräch meistens eine positive Wirkung, die Klagekeule kann man später ziehen, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Pete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland | 629891 | |||
Datum | 16.06.2010 12:10 | 19303 x gelesen | |||
Tag, Geschrieben von Paul Bohlen also wir haben alle Test etc. zurückbekommen und besprochen und spätestens nach dem ersten Halbjahr haben die "internen" Informationskanäle funktioniert, auch ohne Handy) Das diese Kommunikation nicht geklappt haben soll wundert mich auch, normalerweise müsste man ja irgendwie davon erfahren (Mitschüler, Rückgabe, Notenbesprechung, etc.) Nur das die Jahresnoten (und damit ggf. die Abschlussnoten) sich teilweise aus sehr wenige Einzelleistungen ergibt habe ich selbst schon erlebt und ist scheinbar häufiger der Fall. Gruß Peter Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung. | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 629901 | |||
Datum | 16.06.2010 13:21 | 19626 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Linus Drescher Das Problem des unentschuldigten Fehlens bleibt aber im Raum stehen. Ne. Variante 1 Schüler schreibt sich eine Entschuldigung. Er ist 18 und der Test war nicht angemeldet, also ist die Entschuldigung ausreichend. Variante 2:Geschrieben von Björn Bittner Eine Schreiben des Ortsbrandmeisters bezgl. der Tätigkeit im EInsatz wurde ignoriert Spätestens das Schreiben ist eine Entschuldigung und sollte sogar dann reichen, wenn der Schüler vom Test gewusst hätte. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 629904 | |||
Datum | 16.06.2010 13:59 | 19263 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienNe. Variante 1 Schüler schreibt sich eine Entschuldigung. Er ist 18 und der Test war nicht angemeldet, also ist die Entschuldigung ausreichend. Ich meinte, dass wir bisher immernoch nicht wissen, ob er sich abgemeldet hat, oder nicht. MfG Linus | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 629906 | |||
Datum | 16.06.2010 14:07 | 19051 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul Bohlenso denn, übrigens hat ein klärendes Gespräch meistens eine positive Wirkung, die Klagekeule kann man später ziehen, Klar, sollte man als Erstes probieren. Man muss aber darauf achten, dass keine Fristen verstreichen. Auf einigen Zeugnissen steht das mit dem Widerspruch und der Frist auch drauf. Für einen Widerspruch muss man im Allgemeinen entweder etwas schreiben oder für den Widerspruch persönlich erscheinen und das zu Protokoll geben. Beides sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, dann hat man erstmal wieder Zeit. Geschrieben von Bjoern Bittner …, was dafür sorgt das dieser Kamerad nun keinen "erweiterten Abschluß" erhält… Was auch immer damit genau gemeint ist, es schient ja um etwas zu gehen. Wie von einigen Vorgeschlagen ist sich Hilfe/Beistand vor Ort zu holen sicher nicht verkehrt. Kann man über den Wehrführer beim Rechtsamt, dem Sozialarbeiter der Schule oder halt einem Anwalt (ggf. gibt es da ja auch Prozesskostenhilfe, das wird einem der Anwalt dann sagen können) versuchen. Welche Erfolgsaussichten man damit hat, das kommt natürlich darauf an, wie der Fall sich nun wirklich zugetragen hat und wie ihn die entscheidenden Personen beurteilen. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 629909 | |||
Datum | 16.06.2010 14:34 | 19045 x gelesen | |||
Hallo! Um welches Fach ging es denn? Wenn ich mich an meine Berufsschulzeit erinnere, gab es nicht nur ein Fach wo gegen Schuljahresende ein Test geschrieben wurde und der sich im Ergebniss nicht selten mit der Note auf dem Zeugniss deckte. Da hier einige Infos fehlen folgender Gedankengang: Ich habe aus verschiedenen Anlässen (Arbeit im Betrieb, Feuerwehr etc.) an dem ein oder anderen Test teilgenommen. Ich konnte dieses immer mit den Lehreren regeln. Warum soll das hier nicht gehen???? ;-) Gruß | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8B., Hage / NS | 629921 | |||
Datum | 16.06.2010 15:38 | 19306 x gelesen | |||
HALLO an Alle... UPDATE! So, unsere Gemeinde hat heute morgen dem Schüler ein weiteres Schreiben mitgegeben. Heute gegen Nachmittag gab es dann wohl ein längeres Gespräch zwischen Schulamt und Schulleitung. Fazit: Die Schule möchte dies auf dem "kleinen Dienstweg" klären und entschuldigt sich für das Verhalten und die Aussagen der Lehrkräfte... Man nehme die 6 aus der Wertung bzw. gibt dem Schüler, der übrigends auf "3" stand, die Möglichkeit die Arbeit nachzuschreiben. Trotz des wohl guten Ausgangs zeigt dieser Vorfall, wie das Ehrenamt immer mehr zur Qual wird und man es uns immer schwerer macht, unsere "Arbeit" mit Spass zu verrichten :( Danke alles Teilnehmern für die vielen Hinweise, ich werde dies auch zum Anlass nehmen in den Einstiegslehrgängen der JF dieses Thema zu behandeln... LG... Bjoern | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8B., Hage / NS | 629924 | |||
Datum | 16.06.2010 15:41 | 18957 x gelesen | |||
Hi! Auch hier nochmal der Hinweis: Eine Entschuldigung lag vor! Gruss Bjoern | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8B., Hage / NS | 629925 | |||
Datum | 16.06.2010 15:44 | 19005 x gelesen | |||
Hallo! Nein, es handelt sich um "die andere BBS" im Landkreis ;) Bjoern | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8B., Hage / NS | 629926 | |||
Datum | 16.06.2010 15:45 | 19048 x gelesen | |||
Moin Ingo :) zu 1) Der Schüler hat sich vor Unterrichtsbeginn entschuldigen lassen zu 2) Es handelte sich um ZWEI "6"en, eine schriftlich und eine mündlich. Ist aber, wie jetzt unten beschrieben wohl VORERST vom Tisch... Bjoern | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8B., Hage / NS | 629927 | |||
Datum | 16.06.2010 15:48 | 19063 x gelesen | |||
Hallo! Genau dieser Weg ist nun beschritten worden, ich informier Euch weiter. Fakt ist, der Schüler hat an besagtem Freitag ZWEI 6en für schriftl./mündl. erhalten obwohl er VOR Unterrichtsbeginn entschuldigt wurde... Bjoern | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8B., Hage / NS | 629930 | |||
Datum | 16.06.2010 15:50 | 19243 x gelesen | |||
Hallo! Es ging um das Fach E-Technik / Elektronik mit an diesem Freitag stattfindender schriftl./Mündl. Prüfung... Bjoern | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 629931 | |||
Datum | 16.06.2010 15:53 | 18999 x gelesen | |||
Hoi, Geschrieben von Bjoern Bittner zu 1) Der Schüler hat sich vor Unterrichtsbeginn entschuldigen lassen Dann war es wirklich ein selten dämliches Verhalten der Schule, bzw. der entsprechenden Lehrkräfte... Gut, dass sich die Sache bereinigt hat. MFG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 629932 | |||
Datum | 16.06.2010 15:57 | 19171 x gelesen | |||
Hallo Björn, da habe ich mehr wie einen Test (auch unangemeldet(diese kamen ja meist nach einem Fehlerverhalten der Klasse zusammen)) geschrieben. Für mich aus der Ferne schwer nachvollziehbar, warum ein Test die Note so runterziehen sollte. Gab es ein direktes Gespräch mit dem Lehrer? Gruß | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8B., Hage / NS | 629933 | |||
Datum | 16.06.2010 15:59 | 18921 x gelesen | |||
Hi Martin! Siehe andere Beiträge von mir, ZWEI 6en... Jein, Gespräch folgte zwischen Schulamt unserer Gemeinde (auf FWler *g*) und Schulleitung der BBS... Gruss Bjoern | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 629935 | |||
Datum | 16.06.2010 16:00 | 18847 x gelesen | |||
Geschrieben von Bjoern Bittner
Das widerspricht sich aber jetzt mit den anderen Äußerungen hier, das er von nichts gewußt hat. Und wenn ne Prüfung ansteht, sollte doch wohl bekannt sein.... > und dann kann ich halt am Abend zuvor nicht zum Einsatz rennen, auch wenn es nur mal ne BMA sein sollte. Ich habe vor Prüfungen anderes zu tun gehabt als Feuerwehr.... Kommentar des Wertungsrichters: Hier pfeift nur eine Pfeife, und die bin ich! Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 629936 | |||
Datum | 16.06.2010 16:02 | 18966 x gelesen | |||
Hallo! Und beide waren unangekündigt? War es nicht so, das nur Lernstandskontrollen unangekündigt sein dürfen? Gruß | |||||
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Autor | Klau8s F8., Malchow / Mecklenburg | 629941 | |||
Datum | 16.06.2010 16:52 | 19165 x gelesen | |||
Geschrieben von Bjoern BittnerErst als er heute sein Zeugnis erhielt fiel ihm auf, dass es statt einer erwarteten "3" eine "5" auf dem Zeugnis hat, was dafür sorgt das dieser Kamerad nun keinen "erweiterten Abschluß" erhält Von 3 auf 5 durch eine 6??? Na das stimmt ja wohl nicht... da muss ja nochmehr passiert sein. Außerdem hätte der Schüler die Schule informieren müssen | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 629951 | |||
Datum | 16.06.2010 17:53 | 19089 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan DrewesObwohl ich den Sprung von 3 auf 5 nur aufgrund des einzelnen Tests auch sehr ungewöhnlich finde! Ich halte den Fw-Einsatz und den verpassten Test auch eher für eine billige Ausrede für den verpatzten Schulabschluss. An einem Test hängen keine zwei Notenstufen (schon gar nicht, wenn es um einen höherwertigen Schulabschluss gibt); und dass man von seinen Klassenkameraden nicht erfährt, dass es einen Test gegeben hat, klingt auch etwas lebensfremd. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 629976 | |||
Datum | 17.06.2010 07:40 | 19018 x gelesen | |||
Geschrieben von Bjoern BittnerTrotz des wohl guten Ausgangs zeigt dieser Vorfall, wie das Ehrenamt immer mehr zur Qual wird Also das kann ich in diesem Vorfall irgendwie gar nicht erkennen. Er zeigt vielleicht, auf welche Situationen man sich vor einem Einsatz alles einstellen kann und sollte. Geschrieben von Bjoern Bittner Man nehme die 6 aus der Wertung bzw. gibt dem Schüler, der übrigends auf "3" stand, die Möglichkeit die Arbeit nachzuschreiben.Später heißt es: zwei 6. Wurde jetzt eine zurückgenommen, die andere nicht? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Andr8eas8 O.8, Münstertal / Baden Württemberg | 630067 | |||
Datum | 17.06.2010 19:47 | 18785 x gelesen | |||
War das jetzt ein Witz oder hast du das wirklich nicht ganz verstanden? Meine eigene Meinung http://www.jugendfeuerwehr-muenstertal.de (Webmaster) | |||||
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Autor | Bjoe8rn 8B., Hage / NS | 633172 | |||
Datum | 10.07.2010 15:17 | 18550 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, die Geschichte nimmt (noch) kein Ende. Die Schule hat sich nun doch geweigert das Zeugnis umzuschreiben, mittlerweile wurde durch die Gemeinde das Kultusministerium eingeschaltet und dem Schüler die volle rechtliche Unterstützung zugesichert. Auch der Landkreis ist nun in die Sache involviert. Sollte alles nichts fruchten geht das ganze nächste Woche an die Presse... Ich informiere Euch weiter... LG Bjoern | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 633270 | |||
Datum | 10.07.2010 22:07 | 18298 x gelesen | |||
Na, Hurra. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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