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Thema | Trägt sowas der Tüv ein? | 21 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Manu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern | 630581 | |||
Datum | 22.06.2010 10:23 | 10335 x gelesen | |||
Servus, bin grad beim Stöbern auf folgenden Link gestossen. Trägt sowas der Tüv ein? Muss man dies überhaupt eintragen lassen (Eigentlich doch schon, da sich die Fahrzeugmaße ändern)? Über den Sinn oder Unsinn dieser Verlastung möchte ich an dieser lieber nicht diskutieren. Vielleicht kennt sich da ja jemand aus... Grüße Manu Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 630584 | |||
Datum | 22.06.2010 10:50 | 7126 x gelesen | |||
Der Dampfkessel-Überwachungs-Verein, heute TÜV hat mehr "Zufälle" im Angebot als die Deutsche Lottogesellschaft, von daher ist vieles möglich. Das ein Ingenieur vom DÜV ...sorry, TÜV jedoch seinen Segen gibt das Kennzeichen zu verdecken halte ich für unwahrscheinlich jedoch nicht für ausgeschlossen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 630586 | |||
Datum | 22.06.2010 11:03 | 6674 x gelesen | |||
Es gibt, insbesondere im WF-Bereich, nicht gerade wenige Fahrzeuge mit einer solchen Vorbauverlastung. Von den Abmessungen her ist das i.d.R. auch kein Unterschied zu Vorbaupumpen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mela8nie8 A.8, Kürten / NRW | 630587 | |||
Datum | 22.06.2010 11:20 | 6613 x gelesen | |||
Kenne auch diverse Fahrzeuge im WF-Bereich, die eine derartige Verlastung eines Lüfters aufweisen. Da die Fahrzeuge auch im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, wird diese Verlastung wohl vom TÜV abgenommen sein. Auch bei dem verlinkten Fahrzeug kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich um einen illegalen Anbau handelt, denn dann würde sich FW XY wohl auf ein sehr dünnes Eis begeben... | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 630591 | |||
Datum | 22.06.2010 11:30 | 6468 x gelesen | |||
Hatte der GW-Wunderwuzzi nicht einen noch größeren Vorbau? Finde gerade kein Bild dazu mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 630592 | |||
Datum | 22.06.2010 11:30 | 6486 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Geschrieben von Melanie Honka enn dann würde sich FW XY wohl auf ein sehr dünnes Eis begeben... ... und einbrechen. Ich denke, so blauäugig kan man nicht sein und so ohne Eintragung herumfahren. Man stelle sich die rechtlichen Konsequenzen vor bei einem Unfall..... daran mag ich gar nicht denken... Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 630599 | |||
Datum | 22.06.2010 11:44 | 6202 x gelesen | |||
Hallo, sowas kann sicherlich zulässig sein, jedoch muss dann - das vordere Kennzeichen so montiert werden, dass es erkennbar ist - scharfe Kanten abgedeckt sein also ohne entsprechend ausgepolsterte Abdeckung ist es so wie auf den Bildern gezeigt sicherlich nicht zulässig. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz | 630602 | |||
Datum | 22.06.2010 12:05 | 6061 x gelesen | |||
Wie ist das Ding denn befestigt? Also nicht die -billig wirkende- "Konsole", sondern der Lüfter!? Natürlich alles m e i n e Meinung. | |||||
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Autor | Manu8el 8M., Fürstenfeldbruck / Bayern | 630604 | |||
Datum | 22.06.2010 12:23 | 6053 x gelesen | |||
Danke für die Antworten. Fakt ist also das dies sicher vom Tüv eingetragen werden muss. Ob man es dann macht oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Mercy! Schönen Tag noch. Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 630605 | |||
Datum | 22.06.2010 12:23 | 6138 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf Haas so blauäugig kan man nicht sein und so ohne Eintragung herumfahren manche Augen sind blauer als LED-Blaulichter. Zugunsten der Kameraden der betreffenden Feuerwehr gehe ich aber zunächst mal davon aus, dass mit dem Fzg alles "seine Ordnung hat". MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung Gib jedem Tag die Chance, der beste Deines Lebens zu werden | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 630606 | |||
Datum | 22.06.2010 12:31 | 6032 x gelesen | |||
Hallo Thomas, mit meinem Posting bezog ich micht nicht auf die verlinkte Wehr, da mein Zitat auch sehr allgemeingehalten wurde, durch die Anonymisierung "XY". Teilweise sieht man in der FW-Welt die Abenteuerlichsten um und anbauten, mal mehr bzw, eher weniger legal. Deine Formulierung find ich Witzig: Geschrieben von Thomas Klee manche Augen sind blauer als LED-Blaulichter.= "Ach, was soll den da passieren... wir sind die Feuerwehr, da passieren keine Unfälle!" Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 630615 | |||
Datum | 22.06.2010 13:32 | 5842 x gelesen | |||
Hallo Ralf, hab ich schon richtig verstanden, auch meine Aussage ist absolut nicht auf die betreffende FW bezogen, das habe ich im zweiten Satz ja auch deutlich gemacht. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung Gib jedem Tag die Chance, der beste Deines Lebens zu werden | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 630623 | |||
Datum | 22.06.2010 14:17 | 5678 x gelesen | |||
Servus, möglicherweise wird das Gestell auch nur bei Bedarf "eingehäng" o.ä. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 630638 | |||
Datum | 22.06.2010 15:08 | 5547 x gelesen | |||
Hallo Wir haben bei der BW auf diversen Unimogs SEA´s frontverlastet die sind bis auf wenige ausnahmen alle eingetragen. Einer unserer BW eigenen Prüfer sagte das es von der Größe abhängt ob es eingetragen werden muss und ob es fest mit dem Fzg verbunden ist. Christian | |||||
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Autor | Timo8 S.8, Busdorf / SH | 630655 | |||
Datum | 22.06.2010 16:11 | 5610 x gelesen | |||
Interessant finde ich die gesamte Beladung des Fahrzeuges. Heutzutage macht man sich Gedanken wie das alles auf ein Auto passt (eingebaute FPN, Stromerzeuger, FPNP und Rettungsgerät). :-) Warum passte das den nun nicht auf ein HLF > xx Tonnen... :-) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 630715 | |||
Datum | 22.06.2010 21:36 | 5447 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Melanie Honka Auch bei dem verlinkten Fahrzeug kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich um einen illegalen Anbau handelt, denn dann würde sich FW XY wohl auf ein sehr dünnes Eis begeben. Was auf den Bildern zu sehen ist, ist definitiv illegal. Selbst wenn das irgendjemand eingetragen haben sollte, bleibt es illegal. Grundsätzlich (neben der Sichtbarkeit des vorderen Kennzeichens...) würde _ich_ mir für so eine Konstruktion eine gepolsterte Haube wünschen, weiterhin wäre der Abstand der seitlichen Kenntlichmachung vom neuen vorderen Fahrzeugende zu prüfen, ggf. müsste die Zulässigkeit des Betriebs ohne Ladung überdacht werden. Mehr Details (Abrundung von Kanten etc.) sind aus der Ferne anhand der Bilder nicht seriös zu beurteilen. Machbar ist das bestimmt, und wenn man das Kennzeichen versetzt hätte, wären wohl (bis auf die seitliche Kenntlichmachung, die ggf. einfach anzupassen ist) die meisten weiteren Kriterien in weiten Grenzen Ermessenssache und man könnte sich über die Bilder vielleicht wundern, aber erstmal nicht aus der Ferne schon ein Problem erkennen *Zaunpfahl wieder wegleg*. Bei neueren Fahrzeugen müsste man ggf. die Anwendung und Einhaltung der EG-Fußgängerschutz-Richtlinie und den Sichtbereich des Frontspiegels prüfen. (da kann ich aber auswendig nichts zu sagen, ist bei dem hier diskutierten 1994er Fahrzeug auch nicht relevant) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Joch8en 8W., Nellmersbach / Baden Württemberg | 630730 | |||
Datum | 22.06.2010 22:01 | 5610 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeDas ein Ingenieur vom DÜV ...sorry, TÜV jedoch seinen Segen ... halte ich für unwahrscheinlich jedoch nicht für ausgeschlossen Wir hatten jetzt erst den umgekehrten Fall. Die 2-Mann-Haspel an unserem LF (BJ 1990), wie üblich ohne eigene Beleuchtung, steht lt. dem letzten Prüf-Ing. um 2 cm zu weit von den Rücklichtern am Fahrzeugheck ab. Nach seiner Auffassung hätte die jetzt mit einem zusätzlichen Rücklicht ausgestattet werden müssen. Die letzten knapp 20 Jahre hatte das keiner bemängelt... nach langem hin und her haben wir die Plakette wieder bekommen, auch ohne eine Beleuchtungseinrichtung an der Haspel zu montieren. Es gibt nichts, was es nicht gibt... MkG Jochen http://feuerwehr.leutenbach.de | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 630868 | |||
Datum | 23.06.2010 23:25 | 5141 x gelesen | |||
Wie war das denn noch mit "die Ladung darf nach vorne nicht herausragen"? Heinrich | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 630870 | |||
Datum | 24.06.2010 00:16 | 5034 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Heinrich Brinkmann Wie war das denn noch mit "die Ladung darf nach vorne nicht herausragen"? tut sie doch nicht? Die vordere Fahrzeugbegrenzung ist die Platte der Halterung, und der Lüfter ragt nicht darüber hinaus. Scheint mir genau passend gebaut ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Dettingen / Baden-Württemberg | 630873 | |||
Datum | 24.06.2010 06:47 | 4900 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannWie war das denn noch mit "die Ladung darf nach vorne nicht herausragen"?Dann würde jede Drehleiter nicht durch die HU kommen:-) Mit den ein oder anderen Änderungen (Kennzeichen sichtbar machen, Prallschutz, etc.) geht das bestimmt durch. Alle alten LF8 oder LF 16-TS habens doch auch geschafft. StVZO, § 30c Vorstehende Außenkanten, Frontschutzsysteme (1) Am Umriß der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden. (2) Vorstehende Außenkanten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Jedem das Seine-mir das Meiste! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 630875 | |||
Datum | 24.06.2010 07:36 | 4944 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Florian Edel Geschrieben von Heinrich Brinkmann Mal abgesehen davon, dass die Vorschriften zur Beladung Betriebsvorschriften und keine Bauvorschriften sind und deswegen bei der HU eigentlich keine Rolle spielen: Der Leitersatz (und auch der Korb) der DL sind keine Ladung, sondern Fahrzeugteil. Tatsächlich schreibt aber §22 StVO vor: (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen. Gruß, Henning | |||||
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