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ThemaUnterflurhydranten - Kennzeichnung bei Verstoß gegen Norm laut DVGW19 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen639583
Datum12.08.2010 10:4615566 x gelesen
Hallo

eine Frage an alle die mir dies beantworten können , evtl. haben wir ja einen Wasserwerker unter uns oder Feuerwehren die ähnliches Problem betrifft und da ggf. schon Erfahrungen haben.

Wenn Unterflurhydranten, welche als Löschwasserentnahmestelle vorgesehen sind(roter Rand am Kennzeichnungsschild) ,die Abgabemengen laut DVGW-Arbeitsblatt nicht erfordern, MÜSSEN diese dann anders oder überhaupt noch gekennzeichnet werden bzw. muss dann die rote Umrandung definitiv weg, weil ja in dem Moment irreführend - es ist nicht mit der Wassermenge zu rechnen die eigentlich erreicht werden soll?

Gibts da irgendwelche Vorschriften bzw.rechtliche Grundlagen für die Kennzeichnung die das ausdrücklich so vorschreiben?

Danke schon mal für eure Antworten!

MkG

Lars


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY639588
Datum12.08.2010 11:1212582 x gelesen
Hallo Lars,

das verstehe ich jetzt nicht.
Auf keinem Hydrantenschild, das mir bekannt ist, ist eine "Wassermenge" angegeben, die der Hydrant abgibt. Die einzigen Daten die darauf sind, sind die NW des Rohres und die "Koordinaten" in Meter vom Schild ausgehend. Kannst du mich da mal aufklären.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorRonn8y F8., Arensdorf / Brandenburg639594
Datum12.08.2010 11:4812311 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerAuf keinem Hydrantenschild, das mir bekannt ist, ist eine "Wassermenge" angegeben, die der Hydrant abgibt. Die einzigen Daten die darauf sind, sind die NW des Rohres und die "Koordinaten" in Meter vom Schild ausgehend. Kannst du mich da mal aufklären.

Ich denke mal es ging eher um die Kennzeichnung mit dem roten Rand.
Zum Beispiel bei Hydranten, die nur eine Wassermenge bringen, die für Feuerwehrs nicht ausreichend ist und die eigentlich nur zum spülen der Leitungen durch den Wasserversorger dienen.

Evtl. wäre die Frage, besser gestellt wenn sie lauten würde: Dürfen Hydranten welche nicht gleichzeitig für den Brandschutz nutzbar sind, genauso gekennzeichnet sein oder müssen (diese um Verwechslungen vorzubeugen) andere Schilder haben?


Wie immer nur meine ganz private Meinung...

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen639598
Datum12.08.2010 12:1412169 x gelesen
Geschrieben von Ronny Flack
Evtl. wäre die Frage, besser gestellt wenn sie lauten würde: Dürfen Hydranten welche nicht gleichzeitig für den Brandschutz nutzbar sind, genauso gekennzeichnet sein oder müssen (diese um Verwechslungen vorzubeugen) andere Schilder haben?
Hört sich in der Tat besser an... :-)

Geschrieben von Anton Kastner
Auf keinem Hydrantenschild, das mir bekannt ist, ist eine "Wassermenge" angegeben, die der Hydrant abgibt.
Jein, es geistern "Daumenwerte" durch die Feuerwehrwelt, denen zu Folge ein Hydrant in einem Verästelungssystem das 5-6fache und bei einem Ringleitungssystem das 10-12fache des Leitungsdurchmessers in Litern pro Minute liefert.

Hab ich mal so gehört.... :-)


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen639646
Datum12.08.2010 15:5612083 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannJein, es geistern "Daumenwerte" durch die Feuerwehrwelt, denen zu Folge ein Hydrant in einem Verästelungssystem das 5-6fache und bei einem Ringleitungssystem das 10-12fache des Leitungsdurchmessers in Litern pro Minute liefert.

Diese 5-7 Regel ist eher für den UFH und die 10-12 ist ÜFH. So geisters und ist auch mehrfach so geschrieben :-).

Ringleitung an jeder Stelle gleicher Druck, Verästelung nicht.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen639742
Datum13.08.2010 10:5812676 x gelesen
Hallo Anton,

natürlich steht auf dem Hydrantenschild nicht die Wassermenge die dieser abgibt.

Dennoch gibt es Richtwerte bzw. Vorschriften die dieses regeln.

Laut DVGW-Arbeitsblatt 405 gibts doch bestimmte Normen für Hydrantenleistung welche zur Löschwasserversorgung eingeplant sind, z.B. für reine Wohngebiete muß der Hydrant z.B. 48 m³/Std. Wasser mind. 2 Stunden lang abgeben können, sprich Hydrant auf 80 er Rohr müsste in diesem Fall 60 Minuten lang 800 Liter Wasser/Minute abgeben können um auf die geforderten 48m³/Std. zu kommen.

Nach Faustformel zur Bestimmung von Hydrantenleistung bei anliegendem Druck von 4 bar sollte bei Rohrdurchmesser DN 80 x 10 also 800 l /Minute abgeben, bei 100 er Leitung wären das 1000 l / Minute.


Und Hydranten welche eigentlich zur Löschwasserversorgung dienen sollen, sind doch mit dem Hinweisschild welches rot umrandet ist gekennzeicht.
Daher die Frage ob diese dann immer noch so gekennzeichnet werden dürf(t)en, wenn eben der Hydrant auf 80 er Leitung z.B.nur noch 385 l/Minute und somit nur noch knapp 23 m³/Std bringt?

Oder ob dann eben die Kennzeichnung als Löschwasserentnahmestelle entfallen MUSS sprich rote Umrandung von der Kennzeichnung des Hydranten weg?Gibts da irgendwo Regelwerke bzw. Vorschriften die dieses vorschreiben, das der Wasserversorger oder die Gemeinde entsprechende Hydrantenkennzeichnung verändern müssen sobald der Hydrant die Normen zur Löschwasserversorgung nicht mehr erfüllt?

Gruß Lars


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AutorNico8 M.8, Güstrow / Mecklenburg-Vorpommern639801
Datum13.08.2010 14:3911757 x gelesen
Moin,

bei uns kommt es gerade im ländlichen Raum häufiger vor, dass Hydranten Ihre Richtwerte deutlich unterschreiten. Mittlerweile werden diese Hydranten vom Versorger anstelle der roten mit einer blauen Kennzeichnung versehen.

Meine Recherche dazu hat aber auch nichts Konkretes ergeben. Und Ersatz wurde bzw. wird bisher auch nicht geschaffen, sodass die FF'n im größeren Notfall erstmal vor einem Problem stehen. IMHO wird dieses Problem von unserer Seite viel zu wenig herausgestellt, viel zu häufig glaubt man, mit Pendelverkehr da schon Herr der Sache zu werden. Ich hab da schon mathematisch große Probleme, rechtlich möchte ich das gar nicht einordnen.

Gibts Gemeinden mit ähnlichen Problemen, die da in Zusammenarbeit mit der Kommune Lösungen erarbeitet haben? Von Löschwasserbehältern über Löschteiche bis hin zu Tiefbrunnen gibts ja schon Möglichkeiten. Welche hat sich in finanzieller und praktischer Hinsicht am meisten bewährt?


Gruß
Nico
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Mein Text, meine Meinung!

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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW639817
Datum13.08.2010 15:3311623 x gelesen
Geschrieben von Nico MertelGibts Gemeinden mit ähnlichen Problemen, die da in Zusammenarbeit mit der Kommune Lösungen erarbeitet haben?

Gemeinde / Kommune: Das ist doch wohl das Selbe. Und falls Du auf die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Feuerwehr abheben möchtest, da sollten wir uns die Zuständigkeiten mal genauer betrachten: Eine angemessenen Löschwassermenge sicher zu stellen, ist Aufgabe der Gemeinde. Eine wichtige sogar, steht nämlich in den meisten Brandschutzgesetzen relativ weit vorne (idR § 1(2) ... ). Damit gilt: Wasserversorger und Feuerwehr sind eigentlich erst mal raus ...

Ich schätze, dass 99 % aller Gemeinden (das betrifft Polititk und Verwaltung) davon überzeugt sind, dass die Löschwasserversorgung Aufgabe des Wasserversorgers ist ... Und außerdem wette ich, dass vielfach die Lieferverträge zwischen Wasserversorger und Gemeinde an dieser Stelle zum Nachteil der Gemeinde windelweich sind oder von den Versorgern einfach missachtet werden.


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW639818
Datum13.08.2010 15:3511548 x gelesen
Geschrieben von Lars Ballhausewenn eben der Hydrant auf 80 er Leitung z.B.nur noch 385 l/Minute und somit nur noch knapp 23 m³/Std bringt?

Eine Lieferleistung unterhalb von 800 l/min scheint mir in den wenigsten Fällen sinnvoll ... siehe auch diese Stellungnahme:

Stellungnahme Löschwasser AGBF NRW


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AutorNico8 M.8, Güstrow / Mecklenburg-Vorpommern639843
Datum13.08.2010 19:1711501 x gelesen
Geschrieben von Marc StolbrinkGemeinde / Kommune: Das ist doch wohl das Selbe. Und falls Du auf die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Feuerwehr abheben möchtest,

Darauf war ich aus, entschuldige meine fehlerhafte Wortwahl.

Geschrieben von Marc StolbrinkEine angemessenen Löschwassermenge sicher zu stellen, ist Aufgabe der Gemeinde. Eine wichtige sogar, steht nämlich in den meisten Brandschutzgesetzen relativ weit vorne (idR § 1(2) ... ). Damit gilt: Wasserversorger und Feuerwehr sind eigentlich erst mal raus ...

Die Feuerwehr bleibt aber nun mal das Fachorgan und sollte zumindest daran beteiligt werden. Was nützen mir zum Beispiel Tiefbrunnen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung, wenn die Feuerwehr die Pumpen nicht betreiben kann, weil ein 5kVA-Aggregat nicht ausreicht oder möglicherweise sogar gar nicht vorhanden ist.


Gruß
Nico
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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen639848
Datum13.08.2010 19:5711476 x gelesen
Geschrieben von Nico MertelDie Feuerwehr bleibt aber nun mal das Fachorgan und sollte zumindest daran beteiligt werden. Was nützen mir zum Beispiel Tiefbrunnen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung, wenn die Feuerwehr die Pumpen nicht betreiben kann, weil ein 5kVA-Aggregat nicht ausreicht oder möglicherweise sogar gar nicht vorhanden ist.

Himmelherrgott, was steht bei dir im BS-Gesetz? Ist die Kommune verantwortlich?
Wenn ja, kann die Feuerwehr doch gern Beteiligung zeigen.

Wie deine Kommund dies allerdings sicherstellt ist bis zum Tag X ihr Problem.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorNico8 M.8, Güstrow / Mecklenburg-Vorpommern639855
Datum13.08.2010 20:2611415 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzIst die Kommune verantwortlich?

Absolut, unbestritten! Es wäre schön, wenn wir jetzt zum Ausgangspunkt meiner Fragestellung kommen würden.:-)


Gruß
Nico
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Mein Text, meine Meinung!

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen639858
Datum13.08.2010 21:0111487 x gelesen
Geschrieben von Nico MertelAbsolut, unbestritten! Es wäre schön, wenn wir jetzt zum Ausgangspunkt meiner Fragestellung kommen würden.:-)

Es gibt außer deiner Kommune niemanden der etwas ändern kann-abgesehen von Auflagen beim Bau/bei der Errichtung-.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorVolk8er 8L., Kamenz / Sachsen639861
Datum13.08.2010 22:5411465 x gelesen
Hallo zusammen,

mal zur Sachlage in Sachsen. Für die Löschwasserversorgung ist immer die Kommune und nie das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) zuständig, es sei den, es existiert ein Vertrag zwischen der Kommune und dem WVU oder die Kommune ist selbst das WVU.
Das bedeutet, die Kommune muß die Kosten auch bei Neuerrichtung und Ersatz von Hydranten dem WVU bezahlen. Das WVU legt sein Netz für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung aus und nicht für die Löschwasserversorgung.
Soll die Löschwasserversorgung ausschließlich über Hydranten sichergestellt werden, so hat sich die Kommune an den Kosten der Inverstition zu beteiligen und zwar in der Höhe, die den Betrag der TW-Leitung für die TW-Versorgung übersteigt.
Bsp.: Invetskosten für Tw-versorgung 100 TEuro, Investkosten TW-Versorgung + Löschwassersicherstellung 150 TEuro, dann ist der Anteil der Kommune 50 TEuro.
Woher höhere Kosten? Z.B. Größere Leitungsdimension, Druckerhöhungstationen, etc.

Allerdings besteht die Möglichkeit Löschwasserentnahmestellen zu kombinieren um auf die geforderte Wassermenge zu kommen. So zum Beispiel Löschteich + Hydrant.

Beste Grüße aus Sachsen

Volker


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz639869
Datum14.08.2010 00:1811499 x gelesen
Hier schon mal reingeschaut? Ist eigentlich das Umfangreichste zu dem Thema was ich kenne..

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorStef8an 8K., Fulda / Hessen639898
Datum14.08.2010 11:2711317 x gelesen
Hallo,

ich kenne nur die Kennzeichung von Hydranten welche nicht für die Feuerwehr gedacht sind mit einem blauen Rahmen.

Gruß
Stefan


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen640017
Datum15.08.2010 14:0611153 x gelesen
Hallo,

ja , natürlich,benutze ich teilweise auch für die Ausbildung!


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen640018
Datum15.08.2010 14:1211141 x gelesen
Hallo,
darauf zielte meine Frage ja ab,
ob die Hydranten dann - wenn/weil nicht mehr für die Feuerwehr im eigentlichen Sinne verwendbar(bringen nicht die Leistung nach DVGW 405 )- nicht auch anders gekennzeichnet werden müssen, also wie von dir beschrieben mit blauem Rand?

Für mich als Ortskundiger bzw. OrtsBm kein Problem,da weiß ich welcher Hydrant welche Leistung ca. erzielt, als Feuerwehr die evtl. bei uns "zu Besuch" ist würde dann ggf. Problem entstehen, weil die eben nicht wissen das der Hydrant eben nicht annähernd 800 l/Min bringt.

Gruß

Lars


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen640020
Datum15.08.2010 14:5711194 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Lars Ballhause
Laut DVGW-Arbeitsblatt 405 gibts doch bestimmte Normen für Hydrantenleistung welche zur Löschwasserversorgung eingeplant sind, z.B. für reine Wohngebiete muß der Hydrant z.B. 48 m³/Std. Wasser mind. 2 Stunden lang abgeben können,


Muss DER Hydrant oder müssen in x m erreichbare Hydranten in Summe oder muss die LWV-Gesamtsituation hergeben können?

Gruß,
Thorben


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 12.08.2010 10:46 Lars7 B.7, Zwinge
 12.08.2010 11:12 Anto7n K7., Mühlhausen
 12.08.2010 11:48 Ronn7y F7., Arensdorf
 12.08.2010 12:14 Lars7 T.7, Oerel
 12.08.2010 15:56 Pete7r L7., Frankenberg
 13.08.2010 10:58 Lars7 B.7, Zwinge
 13.08.2010 14:39 Nico7 M.7, Güstrow
 13.08.2010 15:33 Marc7 S.7, Borken
 13.08.2010 19:17 Nico7 M.7, Güstrow
 13.08.2010 19:57 Pete7r L7., Frankenberg
 13.08.2010 20:26 Nico7 M.7, Güstrow
 13.08.2010 21:01 Pete7r L7., Frankenberg
 13.08.2010 15:35 Marc7 S.7, Borken
 15.08.2010 14:57 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 13.08.2010 22:54 Volk7er 7L., Kamenz
 14.08.2010 00:18 Stef7an 7J., Birlenbach
 15.08.2010 14:06 Lars7 B.7, Zwinge
 14.08.2010 11:27 Stef7an 7K., Fulda
 15.08.2010 14:12 Lars7 B.7, Zwinge
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