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ThemaUnterbrandmeister NRW87 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorPete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen646109
Datum23.09.2010 20:2930789 x gelesen
Hallo zusammen.

Wie bei vielen Freiwilligen Feuerwehren kann es ja vorkommen das mal kein Brandmeister (NRW) oder höher bei den Einsätzen zu verfügung steht. Und Fahrzeuge ohne Gruppenführer ausrücken. Diese Funktion übernimmt dann bei uns die dienstranghöchste Kraft die da ist.

Frage ist nun ob man einen Unterbrandmeister (NRW) dieses Untersagen darf?

Mit freundlichen Grüßen

Peter


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW646110
Datum23.09.2010 20:3227193 x gelesen
Geschrieben von Peter OberheidenWie bei vielen Freiwilligen Feuerwehren kann es ja vorkommen das mal kein Brandmeister (NRW) oder höher bei den Einsätzen zu verfügung steht. Und Fahrzeuge ohne Gruppenführer ausrücken. Diese Funktion übernimmt dann bei uns die dienstranghöchste Kraft die da ist.

Frage ist nun ob man einen Unterbrandmeister (NRW) dieses Untersagen darf?


klar kann die Wehrleitung definieren bzw. eben vorgeben, dass immer ein ausgebildeter GF auf dem LF o.ä. sitzen muss...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW646114
Datum23.09.2010 21:0526723 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Peter OberheidenDiese Funktion übernimmt dann bei uns die dienstranghöchste Kraft die da ist.

Frage ist nun ob man einen Unterbrandmeister (NRW) dieses Untersagen darf?


Warum nicht? Du kannst es auch einem ausgebildeten GF untersagen!! Er hat die Qualifikation, aber der Kommandant entscheidet über die Funktionsausübung. Und wenn der Commander der Meinung ist, dass jemand nicht fürs vorne rechts geeignet ist, dann rückt er auch nicht vorne rechts aus. Gilt auch und erst recht für Leute, die die Quali nicht haben.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorPete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen646116
Datum23.09.2010 21:2026372 x gelesen
Danke. Für die Antworten. Steht das im FSHG? Und wenn ja wo?


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AutorMark8us 8S., Nideggen / NRW646120
Datum23.09.2010 21:4126043 x gelesen
Ergibt sich aus §11 FSHG - Erläuterungen.

Der Leiter der Feuerwehr - nach den gesetzlichen Bestimmungen Wehrführer genannt - ist der Gemeinde gegenüber
-für die innere Organisation
-die ständige Einsatzbereitschaft
-für den Einsatz der Feuerwehr

verantwortlich.

die innere Organisation - u.a.

die Auswahl und Ausbildung von geeigneten Führungskräften.

usw.usw.usw

Gruß..


Gegen leichte Depressionen hilft ein Bad mit ätherischen Ölen. Bei schweren Depressionen hilft ein Bad mit Föhn.

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AutorMela8nie8 A.8, Kürten / NRW646121
Datum23.09.2010 21:4426078 x gelesen
Mal abgesehen von der Frage, ob man dies einem UBM untersagen darf, käme ich als UBM schon alleine nicht auf die Idee, überhaupt GF Aufgaben zu übernehmen, da mir die Ausbildung dafür fehlt! Nicht umsonst gibt es einen GF-Lehrgang.

Die mit dieser Aufgabe verbundene Verantwortung würde ich ohne entsprechende Qualifikation nicht auf mich laden, schließlich bin ich anschließend der(die)jenige, dem "an die Karre gepisst" wird, wenn bei einem solchen Einsatz etwas passieren sollte...

Spätestens beim Staatsanwalt kommt dann die unangenehme Frage: "Wie, sie haben eine Gruppe geführt? Sie haben doch gar nicht die entsprechende Ausbildung!"


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AutorPete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen646123
Datum23.09.2010 21:5025871 x gelesen
Hallo.

Wie hand ihr das denn? Tagsüber nur sechs Einsatzkräfte ,aber keine davon eine Führungskraft? Rückt ihr dann nicht aus? Einsatzleiter vom Dienst,Hauptamtliche Kräfte usw. rücken parallel aus?

Gruß Peter


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS646124
Datum23.09.2010 21:5925897 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter OberheidenRückt ihr dann nicht aus?

genau so.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS646125
Datum23.09.2010 22:0125706 x gelesen
Ergänzend:

Wenn man keinen mit der passenden Fahrerlaubnis hat nimmt man ja auch nicht einen mit der nächst niedrigeren.


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen646127
Datum23.09.2010 22:0425268 x gelesen
GF von Nachbarwehr leihen. Kann man üner Funk schon mal "anmelden".


MkG
Thomas

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW646129
Datum23.09.2010 22:1225878 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingGeschrieben von Peter Oberheiden"Rückt ihr dann nicht aus?"

genau so.


„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW646130
Datum23.09.2010 22:1625374 x gelesen
Geschrieben von Melanie Honkapätestens beim Staatsanwalt kommt dann die unangenehme Frage: "Wie, sie haben eine Gruppe geführt? Sie haben doch gar nicht die entsprechende Ausbildung!"

Dann frag doch einfach mal den Staatsanwalt, wo steht , dass der Einsatzleiter grundsärtzlich eine Gruppenführerqualifikation haben muss. Ich hab den § noch nicht gefunden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW646137
Datum23.09.2010 22:3825634 x gelesen
Prost Mahlzeit.

Geschrieben von Adrian Horbert„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

"Wer als FM(SB) im Einsatz das Feuerwehrauto nicht zur E-Stelle fährt (z.B. weil ihm die notwendige Fahrerlaubnis fehlt), der kommt für ein Jahr ins Gefängnis."

War es das, was du sagen wolltest?

grübelnd,
Henning

P.S.: ich in da übrigens deutlich anderer Meinung....


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW646139
Datum23.09.2010 22:4425156 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adrian HorbertDann frag doch einfach mal den Staatsanwalt, wo steht , dass der Einsatzleiter grundsärtzlich eine Gruppenführerqualifikation haben muss. Ich hab den § noch nicht gefunden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Der Einsatzleiter muss mindestens Gruppenführer sein, häufig (wenn ein Zug oder mehr im Einsatz ist) auch Zugführer oder mehr.

Aber schon der GF unterhalb des EL muss auch GF gelernt haben, so geschrieben in §14 der "UVV Feuerwehr", in Verbindung mit der FwDV2 und für die speziellen Fälle natürlich auch die FwDV7, Nummer 4 mit Tabelle 1.

Gruß,
Henning


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW646140
Datum23.09.2010 22:4625412 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Adrian HorbertDann frag doch einfach mal den Staatsanwalt, wo steht , dass der Einsatzleiter grundsärtzlich eine Gruppenführerqualifikation haben muss. Ich hab den § noch nicht gefunden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Ich könnte wesentlich besser mit der Frage des Staatsanwalts leben "warum sind Sie nicht ausgerückt" weil das vornehmlich nicht mein eigenes Problem sondern ggf. das der Gemeinde ist. Die Frage des Staatsanwalts "warum haben Sie sich ohne Qualifikation angemaßt einen Einsatz zu führen, den Sie aufgrund ihrer falschen Entscheidungen in den 1. Minuten vor die Wand gefahren haben und es a) zu einer massiven Schadenausweitung gekommen ist oder schlimmer b) jemand (sei es ein eigener Kamerad oder ein Bürger, dem wir eigentlich helfen wollten) zu Schaden gekommen ist". Das ist fahrlässig und führt im schlimmsten Fall hierzu § 222 StGB

Woher kommt eigentlich die Ansicht, dass mancher UBM meint, ohne weiteres eine Einsatzleiterfunktion übernehmen zu können? Man kommt ja auch nicht auf die Idee, nem Anwärter nen PA anzuziehen, was grundsätzlich auch nicht so kompliziert ist...

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW646141
Datum23.09.2010 22:5025320 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyWoher kommt eigentlich die Ansicht, dass mancher UBM meint, ohne weiteres eine Einsatzleiterfunktion übernehmen zu können? Man kommt ja auch nicht auf die Idee, nem Anwärter nen PA anzuziehen, was grundsätzlich auch nicht so kompliziert ist...

Weil es ihm auf dem TF Lehrgang so erzählt wurde und er ja vor einer Gruppe stand um Befehle zu geben?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS646142
Datum23.09.2010 22:5125121 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning KochAber schon der GF unterhalb des EL muss auch GF gelernt haben, so geschrieben in §14 der "UVV Feuerwehr", in Verbindung mit der FwDV2 und für die speziellen Fälle natürlich auch die FwDV7, Nummer 4 mit Tabelle 1.

Und eben diese FwDV'en sind in NRW verbindlich eingeführt.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW646143
Datum23.09.2010 22:5325316 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Thomas EdelmannWeil es ihm auf dem TF Lehrgang so erzählt wurde und er ja vor einer Gruppe stand um Befehle zu geben?

Ist das bei Euch so? Bei uns nicht, deswegen heißt es ja Truppführer, weil man seinem Trupp Befehle gibt und nicht einer Gruppe. Merkwürdig...

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW646145
Datum23.09.2010 22:5725627 x gelesen
Nein, das habe ich nicht gesagt. Meine Antwort bezieht sich ganz konkret auf das Fallbeispiel, das nicht ausgerückt wird, wenn keiner mit GF-Qualifikation im Auto sitzt. Und da bin ich derzeit noch der Meinung, dass § 323c anwendbar ist, bis mich eine stichhaltig vom Gegenteil überzeugt.

Grüße

Adrian


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW646147
Datum23.09.2010 23:0225297 x gelesen
Hm. Du kommst bei einer Dienstfahrt mit deinem Fahrzeug, vielleicht ein Truppfahrzeug und du als UBM und deine zwei Kollegen als sagen wir mal OFM an einem Brand vorbei. Du hälst sicher an, willst ja nicht nach § 323c StGB dran sein. Du meldest das natürlich der Leistelle und ihr fangt an, zu helfen. Ich glaube, dass erfüllt sicher die Definition, dass du nun im Einsatz bist.

Wer ist in diesem Moment dann nur der Einsatzleiter?

Viele Grüße


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW646148
Datum23.09.2010 23:1225433 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Adrian HorbertNein, das habe ich nicht gesagt. Meine Antwort bezieht sich ganz konkret auf das Fallbeispiel, das nicht ausgerückt wird, wenn keiner mit GF-Qualifikation im Auto sitzt.

Wo siehst du konkret den Unterschied?

Geschrieben von Adrian Horbert Und da bin ich derzeit noch der Meinung, dass § 323c anwendbar ist, bis mich eine stichhaltig vom Gegenteil überzeugt.

Ich habe wenig Hoffnung, da eine im Vorfeld zementierte Meinung zu ändern.

Der 323c verlangt aber ausdrücklich nicht, Unzumutbares zu tun oder gegen wichtige Pflichten zu verstoßen (insbesondere: Einhaltung von Rechtsvorschriften, die zum Schutz von Leben und Gesundheit dienen wie StVG/FeV, UVV/FwDV).

Im Einzelfall kann es notwendig (und dann auch zulässig) sein, von den Spielregeln abzuweichen. Das muss dann aber eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter unter Notstandsgesichtspunkten erfolgen. (und diese Entscheidung sollte man spätestens hinterher auch begründen können, was im Regelfall nicht gelingen wird...)

Gruß,
Henning


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS646149
Datum23.09.2010 23:1525451 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning Koch
Im Einzelfall kann es notwendig (und dann auch zulässig) sein, von den Spielregeln abzuweichen. Das muss dann aber eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter unter Notstandsgesichtspunkten erfolgen. (und diese Entscheidung sollte man spätestens hinterher auch begründen können, was im Regelfall nicht gelingen wird...)


Und es wird umso schwerer zu rechtfertigen, wenn parallel hauptamtliche Kräfte ausrücken, wie im ursprünglichen Beispiel.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW646150
Datum23.09.2010 23:1625275 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Adrian HorbertHm. Du kommst bei einer Dienstfahrt mit deinem Fahrzeug, vielleicht ein Truppfahrzeug und du als UBM und deine zwei Kollegen als sagen wir mal OFM an einem Brand vorbei. Du hälst sicher an, willst ja nicht nach § 323c StGB dran sein. Du meldest das natürlich der Leistelle und ihr fangt an, zu helfen. Ich glaube, dass erfüllt sicher die Definition, dass du nun im Einsatz bist.

Ich hoffe mal nicht, dass dann die Kameraden ohne Atemschutz oder ohne Sicherheitstrupp kopflos in das brennende Gebäude rennen, weil sie Angst vor einer Bestrafung wegen unterlassener Hilfeleistung haben. Falls doch, ist bei der Ausbildung (und vermutlich auch bei der Grundeinstellung zur Thematik) ganz gründlich was schief gelaufen!!

Geschrieben von Adrian HorbertWer ist in diesem Moment dann nur der Einsatzleiter?

Derjenige, der faktisch das Kommando über die beiden anderen hat.

Das war einfach.

Das ist aber dann auch wieder ein Einzelfall, der unter Notstandsgesichtspunkten zu betrachten ist und kein regulärer Einsatz.

Gruß,
Henning

P.S.: rein praktisch würde es mich aber auch nicht wundern, wenn es in so einem Fall faktisch keinen Einsatzleiter gibt sondern jeder das tut, was er für richtig hält.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW646152
Datum23.09.2010 23:2225451 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Julian HolsingUnd es wird umso schwerer zu rechtfertigen, wenn parallel hauptamtliche Kräfte ausrücken, wie im ursprünglichen Beispiel.

Grundsätzlich Ack., wenn es um die Übernahme einer sicherheitsrelevanten Funktion ohne die dafür notwendige Qualifikation geht.

Allerdings bleibt dann auch die hier schon angesprochene Möglichkeit, aus mehreren alarmierten Einheiten vor Ort eine ordnungsgemäß besetzte Einheit zusammenzustellen.

Ebenfalls kann es auch dann im Einzelfall immer noch sinnvoll/notwendig/gerechtfertigt sein, unter Notstandsgesichtspunkten bis zum Eintreffen der weiteren Einheiten Erstmaßnahmen unter teilweiser Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen.

Gruß,
Henning


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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW646153
Datum23.09.2010 23:2325307 x gelesen
Geschrieben von Henning KochWo siehst du konkret den Unterschied?

Ich sehe den Unterschied wie du auch schreibst in der Unzumutbarkeitseinschränkung, noch stärker in der Einschränkung "ohne erhebliche eigene Gefahr", die aus dem Führen eines Fahrzeuges ohne Ausbildung unstrittig hervorgeht.

Das der UBM mit seinem Fahrzeug ohne GF die Halle verlässt, da sehe ich keine klar geltende Rechtsvorschrift, wenn die bereits genannte Kombi verschiedener UVVen und DVen tatsächlich verbietet, dass der Einsatzleiter keiner ohne GF-Lehrgang sein, dann vermute ich eher, dass dies aus Notstandsgesichtspunkten zu argumentieren ist.

Geschrieben von Henning KochIch habe wenig Hoffnung, da eine im Vorfeld zementierte Meinung zu ändern.


Ich werf nicht so schnell den Betonmischer an. Ne nachvollziehbare Diskussion auf Faktenbasis kann mich leicht überzeugen, dass es OK ist, wenn das Fahrzeug nicht ausrückt. Kennt jemand vielleicht irgendwelche Fälle, wo sowas mal real vor Gericht geklärt wurde? Ansonsten ist vielleicht auch eh die Diskussion praxisfern.


Viele Grüße


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorPete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen646156
Datum23.09.2010 23:5725365 x gelesen
Geschrieben von ---Henning Koch--- Ebenfalls kann es auch dann im Einzelfall immer noch sinnvoll/notwendig/gerechtfertigt sein, unter Notstandsgesichtspunkten bis zum Eintreffen der weiteren Einheiten Erstmaßnahmen unter teilweiser Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen.


Kann ja auch von zuständiger Ortswehr + Hauptamtliche Kräfte gehen. Und die haben aufjeden Fall einen Gruppenführer dabei


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW646158
Datum24.09.2010 00:0325639 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Peter OberheidenEbenfalls kann es auch dann im Einzelfall immer noch sinnvoll/notwendig/gerechtfertigt sein, unter Notstandsgesichtspunkten bis zum Eintreffen der weiteren Einheiten Erstmaßnahmen unter teilweiser Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen.

Wann wäre denn ein solcher Einzelfall? Bestätigte Menschenrettung? Na dann Prost Mahlzeit, wenn dann auch noch auf dem ersteintreffenden Fahrzeug ein UBM sitzt, der nicht mal die Ausbildung für sowas hat. Damit ist so manch ausgebildeter GF schon überfordert.

Geschrieben von Peter Oberheidenunter teilweiser Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen.

Kannst du das mal ein wenig spezifizieren? Ich kann mir das zwar vorstellen, will aber eigentlich nicht glauben, dass du das wirklich so meinst...

Geschrieben von Peter OberheidenKann ja auch von zuständiger Ortswehr + Hauptamtliche Kräfte gehen. Und die haben aufjeden Fall einen Gruppenführer dabei

Das ist sicher was anderes, wenn man dann nur nachrückt.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW646159
Datum24.09.2010 00:2425475 x gelesen
Hallo,

auch wenn die Zitatfunktion etwas anderes behauptet, richten sich die Fragen wohl an mich ;-)

Geschrieben von Katja Midunsky
"Ebenfalls kann es auch dann im Einzelfall immer noch sinnvoll/notwendig/gerechtfertigt sein, unter Notstandsgesichtspunkten bis zum Eintreffen der weiteren Einheiten Erstmaßnahmen unter teilweiser Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen."

Wann wäre denn ein solcher Einzelfall? Bestätigte Menschenrettung? Na dann Prost Mahlzeit, wenn dann auch noch auf dem ersteintreffenden Fahrzeug ein UBM sitzt, der nicht mal die Ausbildung für sowas hat. Damit ist so manch ausgebildeter GF schon überfordert.


Spannend bleibt dann die Frage, ob man etwas schlechter macht. Ist man einfach nur ineffektiv oder setzt den falschen Schwerpunkt, ändert das ja nichts am (ohnehin erfolgenden) Einsatz der "regulären Einheit", nur dass die Zeit bis zu deren Eintreffen für "etwas" genutzt wird.

Macht man etwas schlechter (Stellplatz für DL zuparken, eigene Kräfte übermäßig gefährden, ...) sieht das schon wieder anders aus.

Es muss auch klar sein, dass es ggf. auf "wir schauen schonmal wo es ist und was es ist, bereiten dies oder das vor und drücken den eintreffenden regulären Kräften dann den Schlauch in die Hand" hinauslaufen kann und nicht ein "wir rennen jetzt um jeden Preis rein" sein darf. Wenn man in dem Zusammenhang schonmal eine Leiter ans Fenster stellen und jemanden retten kann, um so besser.

So etwas ist immer eine heikle Sache, Ack.
Deswegen bin ich auch dagegen, mit Verweis auf den 323c StGB so ein Vorgehen zum Regelfall zu erklären.

Geschrieben von Katja Midunsky
"unter teilweiser Vernachlässigung der Sicherheitsvorschriften durchzuführen."

Kannst du das mal ein wenig spezifizieren? Ich kann mir das zwar vorstellen, will aber eigentlich nicht glauben, dass du das wirklich so meinst...


Ganz konkret ging es doch hier um den Einsatz einer Führungskraft ohne die dafür notwendige Ausbildung.
Ich halte das nach den vorhin genannten Vorschriften für verboten.

Gruß,
Henning


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern646162
Datum24.09.2010 00:4625396 x gelesen
Geschrieben von Melanie HonkaMal abgesehen von der Frage, ob man dies einem UBM untersagen darf, käme ich als UBM schon alleine nicht auf die Idee, überhaupt GF Aufgaben zu übernehmen, da mir die Ausbildung dafür fehlt! Nicht umsonst gibt es einen GF-Lehrgang.
Wenn ich mich hier mal einmischen darf: Regelungen, nach denen der Dienstgradhöchste oder Dienstälteste bei felhendem ausgebildeten GF die Einheitsführung übernimmt sind wohl relativ alt. Früher waren die Anforderungen an Fkr. m.E. noch etwas geringer.

Und sowas ist doch auch heute noch bei TSF/TSA-Wehren durchaus anwendbar. Als unausgebildeter Einheitsführer aber z.B. einen IA zu fahren halte ich auch für mehr als kritisch. Hier geht es mehr darum, dass z.B. Einheiten in einer LWV auch mal ohne wirklichen GF auskommen können.

Dass man provisorisch die EL übernimmt ... ich halte es für fragwürdig, aber nicht generell ausgeschlossen.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg646163
Datum24.09.2010 02:3825201 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Adrian HorbertDann frag doch einfach mal den Staatsanwalt, wo steht , dass der Einsatzleiter grundsärtzlich eine Gruppenführerqualifikation haben muss. Ich hab den § noch nicht gefunden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


In HH ist es für die Feuerwehrangehörigen, die sowas nicht mit gesundem Menschenverstand beantworten können, in einer DA geregelt. Und das steht jedem Wehrfüher/ Kommandanten/ Ortsbrandmeister offen.


Beste Grüße Sven

Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW646168
Datum24.09.2010 07:5925470 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDas ist aber dann auch wieder ein Einzelfall, der unter Notstandsgesichtspunkten zu betrachten ist und kein regulärer Einsatz.

ähnlich wie die sonstige Diskussion zu "im Notfall darf von der UVV abgewichen werden" o.ä.

Das ist IMMER eine Einzelfalldiskussion - und die hört logischerweise dann auf, wenn es planbar bzw. die Regel wird...


Geschrieben von Henning KochP.S.: rein praktisch würde es mich aber auch nicht wundern, wenn es in so einem Fall faktisch keinen Einsatzleiter gibt sondern jeder das tut, was er für richtig hält.

und genau das wäre falsch und erhöht das Risiko für alle - und zwar umso mehr, je mehr da herumschwirren...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8H., Nettetal / NRW646178
Datum24.09.2010 08:5124972 x gelesen
Guten Morgen,
Geschrieben von Katja Midunsky
Ist das bei Euch so?
Ja (jedenfalls noch teilweise)

Früher war es mal so, dass beim Truppführerlehrgang die Teilnehmer als Prüflinge vor einer Gruppe stehen mussten, erkunden und Befehle geben mussten. Diese Leistung wurde dann auch benotet.

Vor ein paar Jahren habe ich als Ausbilder die Ausbildung auch mitgestaltet und ich habe einige andere Ausbilder und den Lehrgangsleiter auch davon überzeugen können, dass es zweckmässig ist, auf einem Truppführerlehrgang auch Truppführer auszubilden.
Darauf wurden in den letzten Jahren der GF und der Angriffstruppführer geprüft.
Man muss dazu sagen, dass die Übungsmöglichkeiten es auch zugelassen haben, auf Basis realitätsnaher Übungen einen praxisnahen Wissenstransfer zu gewährleisten und gezielt auch Truppführer ausbilden zu können.

Geschrieben von Katja Midunsky
Bei uns nicht, deswegen heißt es ja Truppführer, weil man seinem Trupp Befehle gibt und nicht einer Gruppe.
Genau dieses Argument habe ich auch dem KBM bei einer Ausbilderbesprechung vorgebracht und er fand dies augenscheinlich auch gut, was dazu führte, dass die Prüfungsregularien (s.o.) geändert wurden.

Der nächste Schritt wäre m.E. der Transfer der Prüfung auf die Truppführer weg vom GF gewesen.

Bevor nun alle über mich herfallen und sich über die Ausbildung bei uns auslassen möchte ich anführen, dass ich nicht mehr Ausbilder bin und darauf auch keinen Einfluss mehr habe. Zu den Gründen möchte ich mich nicht öffentlich äußern, da ich befürchten muss, dass mir erneut Insubordination und Unkameradschaftlichkeit vorgeworfen werden.

Kameradschaftliche Grüsse
Thomas


Dieser Beitrag stellt selbstredend meine persönliche Meinung dar.
Bei Unstimmigkeiten kläre ich diese gern!

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW646255
Datum24.09.2010 14:2325000 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Katja MidunskyIst das bei Euch so?

Mir wurde im Rhein-Erft-Kreis auch beigebracht, dass ein Truppführer den Gruppenführer vertritt sollte kein ausgebildeter GF anwesend sein. Was ich von den jetzt laufenden TF-Lehrgängen so höre, hat sich daran nicht viel geändert, nur dass die GF-Funktion nicht nur im Planspiel (über den Sinn bei TF Lehrgängen kann man sicherlich verschiedener Meinung sein) sondern auch in den praktischen Übungen eingenommen wird, natürlich ohne den Lehrstoff eines F III-Lehrganges am IdF zu vermitteln.
Im ABC-Lehrgang kommt es dann zu solch Kuriositäten, wie Truppführer in der Funktion eines Zugführers.

Schöne Grüße
Stephan


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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP646281
Datum24.09.2010 16:0624804 x gelesen
War auch bei meinem TF-Lehrgang nicht anders, anders Bundesland anderer Kreis aber eine ähnliche Ausb. denke das es auch nicht schadet um dem TF der im Notfall mal vorne rechts sitzen muss zu unterstützen...
Ist übrigens eine deutsche Tradition Leute immer eine Stufe höher auszubilden als sie eingesetzt sind...

Christian


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW646282
Datum24.09.2010 16:0824903 x gelesen
Geschrieben von Stephan BreuerPlanspiel (über den Sinn bei TF Lehrgängen kann man sicherlich verschiedener Meinung sein)

Nein kann man nicht, wie ich finde.

Geschrieben von Stephan BreuerTruppführer in der Funktion eines Zugführers.

Schon mal auf die Idee gekommen, "richtigen" / fertigen Gruppen- und Zugführern (die ja eine ABC-Ausbildung haben müssten) eine Chance zum üben bei solchen Gelegenheiten zu geben?

Geschrieben von Stephan Breuerdass ein Truppführer den Gruppenführer vertritt

Früher (ganz früher, als man noch mit vollbesetzten Autos geplant hat), da war der GF ein Oberbrandmeister und der Melder als stellvertretender GF ein "frischer" Brandmeister. Wenn ich mich nicht irre.


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW646283
Datum24.09.2010 16:2124762 x gelesen
Geschrieben von Christian WohlfahrtIst übrigens eine deutsche Tradition Leute immer eine Stufe höher auszubilden als sie eingesetzt sind...

Wir reden aber grade vom Gegenteil, wenn ich nicht irre?!


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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP646287
Datum24.09.2010 16:4224758 x gelesen
richtig das heißt aber nicht das es richtig ist...


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP646297
Datum24.09.2010 17:2724803 x gelesen
Geschrieben von Christian Wohlfahrtdenke das es auch nicht schadet um dem TF der im Notfall mal vorne rechts sitzen muss zu unterstützen...Wenn ich an meine TF-Ausbildung zurückdenke, war Aufgabe des als GF eingesetzten TF-Azubis dort, einen vom Ausbilder vorgesagten Befehl möglichst richtig nachzuplappern. Für eine Notfallfunktionsübernahme bringt das mal gerade gar nichts.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP646299
Datum24.09.2010 17:3624729 x gelesen
Das war evtl. bei euch so bei uns nicht... da wurde auch wenn der TF(GF) Mist gemacht hat ne Übung vor die wand laufen lassen...
Ich finde die Form der Ausbildung gut...!


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP646303
Datum24.09.2010 18:0024747 x gelesen
Das heißt die Übungen waren eine ganz oder teilweise unklare Lage, bei der der TF-GF Teile des Führungsvorganges anwenden musste?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP646310
Datum24.09.2010 19:0024654 x gelesen
Ja, die Gebäude waren schon bekannt aber was genau Lage war war eben nicht bekannt...


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW646314
Datum24.09.2010 19:4324876 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Henning KochEs muss auch klar sein, dass es ggf. auf "wir schauen schonmal wo es ist und was es ist, bereiten dies oder das vor und drücken den eintreffenden regulären Kräften dann den Schlauch in die Hand" hinauslaufen kann und nicht ein "wir rennen jetzt um jeden Preis rein" sein darf.

Ich habe meine Zweifel, dass - bleiben wir bei dem Beispiel der bestätigten Menschenrettung - das ganze nicht in purem Aktionismus endet und letztlich doch eher einfach reingerannt wird. Wer ist schon so "cool" und wartet draußen, wenn die Angehörigen einen auffordern doch nicht rumzustehen sondern endlich was zu unternehmen?

Geschrieben von Henning KochWenn man in dem Zusammenhang schonmal eine Leiter ans Fenster stellen und jemanden retten kann, um so besser.

Hm, wieso fällt mir da gerade unsere allererste Übung beim F3 in Münster ein. Vorne einer am Balkon, der die riesen Welle macht und den GF vom weiteren Erkunden ablenkt, der hierauf prima reinfällt und die Person, die hinten bereits gesprungen ist übersieht...

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW646317
Datum24.09.2010 20:0024814 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Katja MidunskyHm, wieso fällt mir da gerade unsere allererste Übung beim F3 in Münster ein. Vorne einer am Balkon, der die riesen Welle macht und den GF vom weiteren Erkunden ablenkt, der hierauf prima reinfällt und die Person, die hinten bereits gesprungen ist übersieht...

Die Lage scheint es so oder ähnlich zu Beginn jedes FIII zu geben ;-)

Aber was ändert sich in dem Fall?

Rückt keine Einheit zu "behelfsmäßigen Erstmaßnahmen" an, ist die reguläre Einheit ersteintreffend. Wenn die Person hinten zu dem Zeitpunkt bereits gesprungen ist, dann ist das nicht zu ändern.

Trifft nun eine nur bedingt einsetzbare Einheit vorher ein, gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder sie erkennt die Lage und rettet die Person. Dann ist alles gewonnen.
Oder sie erkennt die Lage nicht und kümmert sich um die andere Person. Dann ist aber trotzdem nichts verloren.

Was nicht passieren darf ist, dass die reguläre Einheit sich von der (ggf. unvollständigen) Erkundung der ersten Einheit blenden lässt und deswegen die vielleicht noch mögliche Rettung verpasst.

Gruß,
Henning


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW646319
Datum24.09.2010 20:0724726 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Henning KochDie Lage scheint es so oder ähnlich zu Beginn jedes FIII zu geben ;-)

Und ist wichtige Grundlage, um den Azubis das vollständige Erkunden vor Augen zu führen :-)

Geschrieben von Henning KochTrifft nun eine nur bedingt einsetzbare Einheit vorher ein, gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder sie erkennt die Lage und rettet die Person. Dann ist alles gewonnen.
Oder sie erkennt die Lage nicht und kümmert sich um die andere Person. Dann ist aber trotzdem nichts verloren.


Es sei denn, ein Angehöriger der Person ist Anwalt und fängt an die Frage zu stellen - was wäre wenn derjenige eine GF-Ausbildung gehabt hätte, die richtige Entscheidung getroffen hat und der Gesprunge noch leben würde, wenn man ihn zeitnah entdeckt hätte (vgl. Diskussion zum Fw-Führerschein ;-).

Ich glaube einfach, dass egal wie es ausgeht, die ganze Situation die Gefahr birgt, dass es zu einer Überforderung des UBM kommt, der sich, wenn etwas schief gegangen ist vielleicht ein Leben lang die Frage stellen wird "was wäre wenn..."

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW646321
Datum24.09.2010 20:2224955 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Katja MidunskyEs sei denn, ein Angehöriger der Person ist Anwalt und fängt an die Frage zu stellen - was wäre wenn derjenige eine GF-Ausbildung gehabt hätte, die richtige Entscheidung getroffen hat und der Gesprunge noch leben würde, wenn man ihn zeitnah entdeckt hätte

Im anderen Fall könnte auch jemand die Frage stellen, warum die fünf Leute nicht "einfach hingefahren sind und eine Leiter ans Fenster gestellt haben?!"...

Geschrieben von Katja Midunskyvgl. Diskussion zum Fw-Führerschein ;-).

ungern, sehr ungern ;-)

Geschrieben von Katja MidunskyIch glaube einfach, dass egal wie es ausgeht, die ganze Situation die Gefahr birgt, dass es zu einer Überforderung des UBM kommt, der sich, wenn etwas schief gegangen ist vielleicht ein Leben lang die Frage stellen wird "was wäre wenn..."

Da werde ich nicht widersprechen.

Aber die Situation beginnt bereits in der Remise, und auch der UBM könnte sich hinterher die Frage stellen "warum sind wir nicht einfach hingefahren und haben eine Leiter ans Fenster gestellt?!"...

Feuerwehr ist leider nicht immer einfach.

Gruß,
Henning

P.S.: und ich habe mich auch schon fragen lassen müssen "warum habt ihr denn vor dem Gebäude gewartet und seid nicht einfach reingegangen?!", konnte aber recht einfach mit "weil keine Menschen in Gefahr und wir unterbesetzt waren" antworten...


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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü646326
Datum24.09.2010 20:3424705 x gelesen
Geschrieben von Adrian Horbert„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Und woher weißt du, dass das Ganze ohne erhebliche Gefahr für dich und die Mannschaft vonstatten geht? Ich finde das schon sehr bedenklich. Bevor man sichtlich überfordert vor der Einsatzstelle steht, bleibt man lieber im Stall stehen und alarmiert nach.

Nur mein Meinung.

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP646329
Datum24.09.2010 20:4624606 x gelesen
Wieweit wurde der Führungsvorgang im Lehrgang behandelt?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW646336
Datum24.09.2010 21:3124662 x gelesen
Hallo,

komisch:

Lehrgangsdauer Truppführer lt. FwDV 2: 35 Stunden. Lehrgangsdauer bei uns: rd. 60 Stunden.

Lehrgangsdauer Gruppenführer lt. FwDV 2: 70 Stunden. Lehrgangsdauer in Bayern lt. staatl. Feuerwehrschule Regensburg: 41 Stunden.

Und bei uns wird der Führungsvorgang beim Truppführerlehrgang ausgebildet. In Theorie und Praxis. Nicht bekannt ist mir, welche Ausbildungseinheiten und Lernziele der FwDV 2 in Bayern wegfallen.

Ich habe jedenfalls kein Bauchweh, wenn hiesige UBM in Ausnahmefällen Gruppenführerfunktionen übernehmen.

Schönes föderales Feuerwehrdeutschland.

Grüße vom Niederrhein

Mario


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW646337
Datum24.09.2010 21:3324653 x gelesen
Kleiner Nachtrag: der hier aktuell laufende Truppführerlehrgang hat über 90 Stunden...


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern646390
Datum25.09.2010 16:3824570 x gelesen
Geschrieben von Mario DollLehrgangsdauer in Bayern lt. staatl. Feuerwehrschule Regensburg: 41 Stunden.

Das ist richtig. Und daher gibt es auch einen zweiten Teil, genannt "Aufbaulehrgang Gruppenführer"
Dieser umfasst auch 41 Std. Damit bist du bei 82 Std für den gesamten GF.

Die Inhalte der beiden Lehrgänge kannst du unter Lehrgänge GF und unter Lehrgang Aufbau GF

Warum der TF in NRW nun 60 Std dauert ist mir auch nicht klar. Evtl kann jemand weiterhelfen?

Grüße,
Albert


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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP646394
Datum25.09.2010 16:4824477 x gelesen
Komme beim TF-Lehrgang bei uns auch auf gute 45 Stunden...


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern646415
Datum25.09.2010 19:0024485 x gelesen
Geschrieben von Albert KißlingerDas ist richtig. Und daher gibt es auch einen zweiten Teil, genannt "Aufbaulehrgang Gruppenführer"

Nächstes JAhr wohl eher nicht mehr.


Gruß
CS





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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW646416
Datum25.09.2010 19:0524448 x gelesen
Geschrieben von Albert KißlingerUnd daher gibt es auch einen zweiten Teil, genannt "Aufbaulehrgang Gruppenführer" Dieser umfasst auch 41 Std.
Ist der verpflichtend vor der Übernahme der Funktion "Gruppenführer" oder ist der optional für die, die Lust und Laune haben?

Grüße vom Niederrhein

Mario


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern646424
Datum25.09.2010 20:4424384 x gelesen
Geschrieben von Mario DollIst der verpflichtend vor der Übernahme der Funktion "Gruppenführer" oder ist der optional für die, die Lust und Laune haben?
Letzteres. Und da es irgendwie Probleme an den LFS bzw. zu viele Bewerber für GF ("Einsteigerkurs") gibt sind die Aufbaulehrgänge m.W. 2011 gestrichen.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW646427
Datum25.09.2010 21:1824396 x gelesen
Geschrieben von Albert KißlingerWarum der TF in NRW nun 60 Std dauert ist mir auch nicht klar. Evtl kann jemand weiterhelfen?
Der TF in NRW dauert nicht generell 60 Stunden.

Ich gehe davon aus, dass er überall die Inhalte wie in der FwDV 2 festgeschrieben vermittelt und somit mind. 35 Stunden dauert. Örtlich ist er aber eben auch bedeutend umfangreicher und länger.

Wie man in Bayern in 41 Stunden zum Gruppenführer ausbilden kann und das erforderliche Wissen vermittelt ist mir immer noch schleierhaft.

Grüße vom Niederrhein

Mario


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW646431
Datum25.09.2010 21:5924353 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Mario DollDer TF in NRW dauert nicht generell 60 Stunden.

Stimmt, eigentlich sollte er 80 Stunden dauern.

So lange die Voraussetzungen noch nicht flächendeckend geschaffen worden sind, ist der dritte Teil nur als Empfehlung deklariert und es bleiben 60 Stunden für die Module 1 und 2.

(Stand 2002, in Kraft gesetzt 2005 und auslaufend zum Ende dieses Jahres)

Gruß,
Henning


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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg646439
Datum25.09.2010 23:2324463 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Christian SchorerNächstes JAhr wohl eher nicht mehr.

Das bedeutet, dass es nur noch einwöchige Lehrgänge gibt oder dass alle Lehrgänge gem. DV 2 zwei Wochen dauern?


Beste Grüße Sven

Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern646440
Datum25.09.2010 23:3424396 x gelesen
Geschrieben von Sven KoopmannDas bedeutet, dass es nur noch einwöchige Lehrgänge gibt oder dass alle Lehrgänge gem. DV 2 zwei Wochen dauern?
Das bedeutet, dass es laut Lehrgangsangebot insg. 77 GF-Lehrgänge zu je einer Woche an den 3 SFSn geben wird.
Dieses Jahr waren, bzw. sind es 71 GF-Lehrgänge und 6 Aufbaulehrgänge für "Gruppenführer mit mhrjähriger Einsatzerfahrung". Rechnen wir also kurz nach...


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern646533
Datum26.09.2010 18:0925174 x gelesen
Geschrieben von Sven KoopmannDas bedeutet, dass es nur noch einwöchige Lehrgänge gibt oder dass alle Lehrgänge gem. DV 2 zwei Wochen dauern?

Nein es hat sich erwiesen das wir einfach besser und schneller lernen und eine Woche reicht. :-()

Leider werden die Aufbaulehrgänge ganz gestrichen, bei uns hat grad mal einer den Lehrgang von knapp 10 GF, und es liegt nicht daran das wir keinen schicken wollen, im Gegenteil ......

Aber leider wurde den Schulen angewiesen das andere Dinge wichtiger sind, an den Schulen liegt es wohl eher nicht. Da eine NAchfrage nach den Aufbaulehrgängen da ist glaub ich nicht das hier das letzte Wort gesprochen ist.


Gruß
Christian





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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen646598
Datum26.09.2010 21:4924531 x gelesen
Eigentlich ist es wurscht, denn die Frage, wo denn die Feuerwehr geblieben ist, verbunden mit der Auskunft, man habe zwar alles verfügbar gehabt, nur keinen ausgebildeten GF, dürfte - juristisch und moralisch - DEUTLICH unangenehmer sein als Detailfragen, auf die 8 von 10 Hausfrauen (mangels GF-Ausbildung) überhaupt nicht kommen. Das Einzige, was die mangels GF nicht ausgerückte Feuerwehr schützen könnte ist die Tatsache, dass ihr Nichtausrücken den Betroffenen verborgen bleiben wird und auch keiner nachfragt, wenn rechtzeitig andere da sind.

Geschrieben von Katja MidunskyIch glaube einfach, dass egal wie es ausgeht, die ganze Situation die Gefahr birgt, dass es zu einer Überforderung des UBM kommt, der sich, wenn etwas schief gegangen ist vielleicht ein Leben lang die Frage stellen wird "was wäre wenn..."

Und der UBM stellt sich keine Fragen, wenn nachher 2 Leute erstickt sind, weil eine andere Einheit länger gebraucht hat? Das glaubst Du doch selbst nicht, oder?

Da ist mir als Bürger der UBM, der hinfährt und das beste versucht draus zu machen, echt lieber. Dasselbe erwarte ich nämlich von meinen Nachbarn und jedem Passanten in derselben Situation auch. Und JA, ich sehe da auch ganz deutlich eine Anwendung von 323c StGB, denn es sollte durchaus zumutbar sein, hinzufahren und im Rahmen seiner Möglichkeiten etwas zu tun. Das erwarte ich von jedem HiO-RTW hier, von jedem Schul-HLF (die zwar einen GF, aber formal gesehen keine fertig ausgebildete Mannschaft haben) und ganz sicher auch von einer FF-Einheit ohne GF an Bord.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen646602
Datum26.09.2010 21:5624263 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleUnd woher weißt du, dass das Ganze ohne erhebliche Gefahr für dich und die Mannschaft vonstatten geht?

Weil vmtl. alle nicht seit gestern bei der Fw sind und jeder im Rahmen seines TM-Lehrgangs Gefahren der Einsatzstelle gelehrt bekommen hat? Jetzt tut aber mal alle nicht so, als wenn die Damen und Herren GF´s ein dermaßenes Geheimwissen haben, dass ohne sie kein Eingreifen möglich ist. Es soll nicht sein, aber es geht. Und sag mir jetzt keiner, dass es nicht ausgebildete GF gibt, bei denen es völlig wurscht ist, ob die mitfahren oder nicht. Und die Einsätze geschehen trotzdem ohen Tote und Verletzte, oder?


Gruß

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW646603
Datum26.09.2010 21:5924055 x gelesen
Danke!


Es soll ja vorkommen, dann mancher UBM nen besseren EL hergibt wie einige BMler......

Gruß


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen646604
Datum26.09.2010 22:0224265 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyWoher kommt eigentlich die Ansicht, dass mancher UBM meint, ohne weiteres eine Einsatzleiterfunktion übernehmen zu können? Man kommt ja auch nicht auf die Idee, nem Anwärter nen PA anzuziehen, was grundsätzlich auch nicht so kompliziert ist...

Hm, also wenn Du als ausgebildete ZF(?) mit einem Schul-HLF der BF aus Versehen an einem Zimmerbrand mit vermisster Person vorbeikommst, sagst Du auch "Sorry, wir könnten zwar, aber wir dürfen nicht, aber die Kollegen kommen sicher bald.", oder wie?

Dass oder ob sich UBM für die besseren EL halten, ist ein genereller Aspekt. Die führen im Zweifel auch, wenn ein GF daneben steht bzw. machen lieer, was sie für richtig halten.


Gruß

A.

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern646648
Datum27.09.2010 10:2224298 x gelesen
In Bayern gibt es mehrere Probleme:

1) Generationswechsel in den Wehren, der dadurch verstärkt zu einem bedarf an GF-Lehrgängen führt.
2) Lehrkräftemangel. Mein Wissensstand ist, das alle drei SFSen zur Zeit wohl 67 Lehrkräfte haben bei einer Sollzahl die bei ca. 200 Lehrkräften liegen soll.

Dann ist natürlich eine Priorisierung der wichtigsten Lehrgänge erforderlich. Man wird dann natürlich das kleinere Übel wählen. Das ist dann Abbau des Ausbildungsstaus bei GF und wenn der Staub beseitigt ist und dann auch mal genügend Lehrkräfte vorhanden sind, hat man auch wieder Zeit für Aufbaulehrgänge GF.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorChri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern646653
Datum27.09.2010 10:4624314 x gelesen
Geschrieben von Volker Leiste Mein Wissensstand ist, das alle drei SFSen zur Zeit wohl 67 Lehrkräfte haben bei einer Sollzahl die bei ca. 200 Lehrkräften liegen soll.
Wo kommt den diese krasse Unterdeckung her?
Haben die so ne schlechte Stellenbewertung?


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern646654
Datum27.09.2010 10:5024367 x gelesen
Junge Lehrkräfte werden so grottenschlecht bezahlt, dass sie so schnell wie möglich von der SFS abhauen. Mit dem bisherigen Einstiegsgehalt einer Lehrkraft kannst Du definitiv keine Familie ernähren und Du solltest besser noch bei deinen Eltern wohnen, damit Du das Auto bezahlen kannst.
Genauere Zahlen haben mir mal Lehrkräfte erzählt. Ich habe mich geschämt, wie ich das gehört habe.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP646655
Datum27.09.2010 10:5324136 x gelesen
Werden die nicht nach TvÖD bzw. nach Beamtenbesoldungsgesetz bezahlt? Hier an der LFKS sind die meisten Lehrkräfte hFeuD bzw. sogar gFeuD. Was aber auch nicht für einen vollen Stellenplan sorgt..


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP646656
Datum27.09.2010 10:5924254 x gelesen
Der Stellenplan spricht von 136 Sollstellen und gibt einen kleinen Einblick in die Gehaltswelt.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern646657
Datum27.09.2010 11:2424217 x gelesen
Ich gehe davon aus es gibt drei Zahlenwerte:

den Ist-Stand an Lehrkräften (67)
den fachlichen Wunsch (Soll) Stand an Lehrkräften (um die 200)
die im Haushaltsplan genehmigte Stellenzahl an den SFS in Bayern (im Haushalt genehmigt 136)


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern646661
Datum27.09.2010 11:4724231 x gelesen
Geschrieben von Volker Leisteden Ist-Stand an Lehrkräften (67)
den fachlichen Wunsch (Soll) Stand an Lehrkräften (um die 200)
die im Haushaltsplan genehmigte Stellenzahl an den SFS in Bayern (im Haushalt genehmigt 136)

Dabei sollte man mit einberechnen, dass wahrscheinlich in den 136 Stellen diverses Hauspersonal (Köche, Reinigungspersonal) dabei ist. :-(


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Alles was ich schreibe, schreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen - was ja nicht heißen muss, dass es auch wirklich richtig ist.)

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Autorpete8r P8., ingolstadt / bayern646715
Datum27.09.2010 17:5623937 x gelesen
Tach,

leider musste ich das lesen und mich Tod lachen...
Mich wundert in Bayern nichts mehr .....aber das ist kein wunder das in Bayern die Qualität der Führungskräfte und der Feuerwehr in Bayern nicht gerade hoch ist.
Und es ist dann auch kein wunder wenn es noch schlechter wird.
Keine fast keine Lehrgänge mehr an der Schule, und die Kreisbrandmeister kommen aus TSF Feuerwehren...???
Zudem Ein Truppmann Lehrgang der nur Aus Theorie besteht...
Naja Lassen wir und überraschen demnächst geht dann der GF Lehrgang 2,5 Tage


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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken646717
Datum27.09.2010 18:0323795 x gelesen
Geschrieben von peter PeterMich wundert in Bayern nichts mehr .....aber das ist kein wunder das in Bayern die Qualität der Führungskräfte und der Feuerwehr in Bayern nicht gerade hoch ist.

Bitte nicht von Ingolstadt auf den Rest Bayerns schließen.
Geschrieben von peter PeterKeine fast keine Lehrgänge mehr an der Schule

Das Lehrgangsangebot hast du gelesen?

Geschrieben von peter Peterund die Kreisbrandmeister kommen aus TSF Feuerwehren...???

Wo ist das Problem?

Geschrieben von peter Peterleider musste ich das lesen und mich Tod lachen...

Wußte garnicht, daß Tote schreiben können ...


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern646720
Datum27.09.2010 18:0723817 x gelesen
Meinst Du nicht, das Du hier wenig qualifiziert das Thema pauschalierst ?


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern646723
Datum27.09.2010 18:1123796 x gelesen
Wenn ich mir meine TM, TF-Ausbildung ansehe die ich bekommen habe, dann war es fachlich durchaus möglich in 41 h einen GF daraufzusatteln.

Natürlich erfordert das Engagement, die Bereitschaft sich fachlich selbstständig weiterzubilden etc. etc. Wenn Du wissen willst, was bei so einer Ausbildung rauskommt - dann laß uns doch mal wechselseitig unser Fachwissen testen *grins*

Das es GF-Kandidaten gibt, deren kernkompetenz in der Floriansstube ausgelebt wird ist leider auch traurige Gewissheit. Solche Negativbeispiel gibt es in jedem Bundesland.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern646726
Datum27.09.2010 18:1523868 x gelesen
Geschrieben von peter Petermich Tod lachen
Bist du jetzt tot oder der Tod? (SCNR)

Geschrieben von peter Peteraber das ist kein wunder das in Bayern die Qualität der Führungskräfte und der Feuerwehr in Bayern nicht gerade hoch ist.
So allgemein würde ich das jetzt wirklich nicht sagen!

Geschrieben von peter Peterdie Kreisbrandmeister kommen aus TSF Feuerwehren
DIE Kreisbrandmeister schonmal garnicht, das wären dann ja alle. Höchstens hier und da einer bei dem das ja nicht falsch sein muss!

Geschrieben von peter PeterZudem Ein Truppmann Lehrgang der nur Aus Theorie besteht...
Das ist meiner eigenen Erfahrung nach nicht der Fall. Und es käme mir doch sehr komisch vor, wenn dem so wäre.

Ich finde Verallgemeinerungen sind generell Mist!


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Alles was ich schreibe, schreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen - was ja nicht heißen muss, dass es auch wirklich richtig ist.)

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AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern646731
Datum27.09.2010 18:4123993 x gelesen
Geschrieben von peter PeterMich wundert in Bayern nichts mehr .....aber das ist kein wunder das in Bayern die Qualität der Führungskräfte und der Feuerwehr in Bayern nicht gerade hoch ist.

Soso - wie findet denn deine eigene Feuerwehr deine Qualitätseinstufung? Und vor allem - woher nimmst du deinen unermesslichen Erfahrungsschatz aus dem du die Weisheit ziehst, dass die Ausbildungsstände aller Feuerwehren in Bayern niedrig sind. Ganz schön weit aus dem Fenster gelehnt würde ich sagen. Feuerwehrschulen sind zudem nicht alleine für die Ausbildung von Feuerwehrdienstleistenden verantwortlich. Der Hauptteil der Ausbildung findet in der Wehr statt. Auslernen tut man sowieso nie. Der Truppmann-Lehrgang in Bayern übrigens dauert wie du sicher weißt über 70 Stunden und besteht mit ca. 35 Stunden aus Praxis.


Es handelt sich um meine persönliche Meinung !

-- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind --

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern646732
Datum27.09.2010 18:5123943 x gelesen
Geschrieben von Michael Albert
Der Hauptteil der Ausbildung findet in der Wehr statt. Auslernen tut man sowieso nie. Der Truppmann-Lehrgang in Bayern übrigens dauert wie du sicher weißt über 70 Stunden und besteht mit ca. 35 Stunden aus Praxis.
Ach, lass ihn doch... er ist selbst TM/TF-Ausbilder (zumindest hat er den Lehrgang laut seinen eigenen Angaben), dann ist das Ganze schon ein Armutszeignis => in seine Richtung! Denn die Grundlagen sollte er dann schon kennen :-)


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern646733
Datum27.09.2010 18:5524021 x gelesen
Geschrieben von Volker Leiste
Wenn ich mir meine TM, TF-Ausbildung ansehe die ich bekommen habe, dann war es fachlich durchaus möglich in 41 h einen GF daraufzusatteln.
Ging mir auch so... und wir haben den TM- wie den TF-Lehrgang zwischenzeitlich immer wieder angepasst.

Geschrieben von Volker Leiste
Natürlich erfordert das Engagement, die Bereitschaft sich fachlich selbstständig weiterzubilden etc. etc.
Das sollte man von einer (angehenden) Führungskraft durchaus auch erwarten können.

Geschrieben von Volker Leiste
Das es GF-Kandidaten gibt, deren kernkompetenz in der Floriansstube ausgelebt wird ist leider auch traurige Gewissheit.
Leider!

Geschrieben von Volker Leiste
Solche Negativbeispiel gibt es in jedem Bundesland.
Wollen wir wetten? :-)


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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW646757
Datum27.09.2010 20:5124017 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingGeschrieben von Peter Oberheiden"Rückt ihr dann nicht aus?"

genau so.


Geschrieben von ---Spiegel.de--- Die Polizisten, die zuerst am Tatort eintrafen, waren ein Sachbearbeiter aus dem Innendienst, der aus Personalmangel im Sonntags-Spätdienst eingesetzt war, sowie ein sogenannter Polizeifreiwilliger, der ehrenamtlich in seiner Freizeit den Polizeidienst unterstützt und dafür eine kurze Ausbildung durchlaufen hat.

Keiner der beiden Männer hatte eine Amokschulung absolviert.


Speiegel.de

Hatten auch keine passende Ausbildung. Wären die also auch besser nicht hingefahren?

mfg

Adrian


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorDirk8 H.8, Pulheim / NRW647297
Datum30.09.2010 21:5323876 x gelesen
zwischen Dienstgrad und Dienststellung wird unterschieden.
In einer Wehr entscheidet der Leiter der Feuerwehr, wer in seinem Beritt "Führen" kann oder darf. Wenn vorne rechts der Platz frei ist, dann ??? was dann??? sind es nicht vielfach Ängst oder Sorgen die man im einfachen Gespräch mit seinem Gruppenfüher oder Zugführer klären kann? Dafür brauche ich kein FORUM ! Grundsätzlich gibt jeder ohne Angaben der Rechtsgrundlagen oder Quellverzeichnisse im Forum seine private Meinung wieder.
Gruß


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern647357
Datum01.10.2010 11:2623895 x gelesen
Der Leiter der Feuerwehr ist aber rechtlich auch voll verantwortlich für mögliche Folgen seiner Entscheidung. Hat er einen ungeeigneten Kandidaten hierfür ernannt und es geht schief, dann wird sich der Leiter der Feuerwehr juristisch der Frage eines möglichen Organisationsverschuldens, eines möglichen Auswahlverschuldens oder einer fehlenden Wahrnehmung seienr Kontrollpflichten gegenübersehen.
Wenn im jeweiligen Bundesland für eine Funktion eine best. Qualifikation gefordert wird, so ist es "sehr angeraten" diese auch zu erfüllen. Das jeweiliges Brandschutzgesetz, Ausführungsbestimungen, Vollzugsbekanntmachungen, etc. sind zu beachten. De jure kann der Leiter einer Feuerwehr nur in diesen Grenzen entscheiden.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMari8o S8., Egglkofen / Bayern647567
Datum03.10.2010 09:4723801 x gelesen
Hallo Thomas,

denke genauso ist es richtig.

1. Kurze Abstimmung wer Aufgabe des Einheitsführers übernimmt.
2. Info an ILS über Situation (macht man ja auch wenn zum Beispiel zu wenig Atemschutz ausrückt)
3. Erstmaßnahmen ergreifen
4. Einsatzleitung übergeben sobald geeignetes Personal eintrifft (GF größerer/andere Wehr, KBM,...)
4. GF von anderen anrückenden Einheiten ausleihen oder unterstellen

Ich kann mir nicht vorstellen das die Feuerwehr X mit 8Mann, bei einem Einsatz im eigenen Ort, in der Wache bleibt, nur weil der GF fehlt. Das macht man sicher nur einmal....

Andererseits muss man sich dann die Frage stellen: Hab ich genügend GF's und wann sind die in der Regel verfügbar? Also auch ein Punkt der Personalplanung :-)

MKG Mario Sax


Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein!

Mir ist bewusst das ich zu wenig weiß…..deshalb bin ich hier.

Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren.
Dies ist ausschließlich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meiner Wehr oder deren Führung!

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AutorThom8as 8W., Dinslaken / NRW647649
Datum03.10.2010 19:5724121 x gelesen
Geschrieben von Peter OberheidenFrage ist nun ob man einen Unterbrandmeister (NRW) dieses Untersagen darf?Ja, haben wir im Löschzug intern geregelt. Nachdem einige Male das erste LF mit TF (UBM) vorne rechts ausgerückt ist und dem zeitgleich eintreffenden GF quasi „vor der Nase“ weggefahren ist, wurde eine Anweisung verfasst, dass stets ein GF auf dem Fahrzeug sitzen muss (Ausnahme: Bagatellalarme).


MkG
Thomas Wuttge

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AutorPete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen647656
Datum03.10.2010 20:2623727 x gelesen
Hallo.

Unser Problem stellt sich etwas anderes da.Aber mittlerweile hat sich unsere Löschzugführung diesem angenommen.

Gruß Peter


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW648227
Datum07.10.2010 20:0923812 x gelesen
Hi,

Antwort zu spät gesehen. ;-)

Geschrieben von Andreas BräutigamUnd der UBM stellt sich keine Fragen, wenn nachher 2 Leute erstickt sind, weil eine andere Einheit länger gebraucht hat? Das glaubst Du doch selbst nicht, oder?

Hm, sicher nicht in dem Umfang wie mit den persönlichen Eindrücken vor Ort.

Geschrieben von Andreas BräutigamDa ist mir als Bürger der UBM, der hinfährt und das beste versucht draus zu machen, echt lieber.

Als Bürger vielleicht, aber mir weder als Juristin noch als Führugskraft.

Geschrieben von Andreas BräutigamUnd JA, ich sehe da auch ganz deutlich eine Anwendung von 323c StGB, denn es sollte durchaus zumutbar sein, hinzufahren und im Rahmen seiner Möglichkeiten etwas zu tun.

Bei welchen Funktionen willst du denn die Grenze ziehen? Welche Positionen meinst du denn kann man ohne Ausbildung noch "irgendwie" ausfüllen?

Ich schicke nen AGTrupp ohne Truppführer rein, oder einen DL-Maschinisten-Azubi, oder einen AGT, der gerade keine gültige G26 hat, fahre trotz Lappen weg das LF zur Einsatzstelle oder hab gar keinen Lkw-Führerschein. Ist doch alles irgendwie zumutbar, denn wir haben ja Hilfspflichten und müssen wenigstens versuchen irgendwas zu tun.
Truppführer kann doch eh jeder, der ein paar Einsätze unter PA gemacht hat, G26 ist doch eh alles übertrieben, in dem Moment gibt es schon keinen Herzinfarkt. Der AGT-Azubi weiß schon wie man die Gerät und Maske anlegt und hat nen erfahrenen ATrFü an seiner Seite. Und LF fahren ist doch nicht so schwer, man fährt doch schon ein paar Jahre Pkw. Gerade mal für einen Monat den Lappen weg ist doch auch kein Problem, man muss doch was tun. Dann brauchen wir auch nicht mehr über den neuen Feuerwehrführerschein zu diskutieren. Man muss doch im Rahmen der Zumutbarkeit was tun...

Sorry. Auch wenn ich das jetzt überspitzt formuliert habe, aber das geht mir deutlich zu weit.

Geschrieben von Andreas BräutigamDasselbe erwarte ich nämlich von meinen Nachbarn und jedem Passanten in derselben Situation auch.

Was, dass sie Dinge tun, für die sie nicht ausgebildet sind?

Und alles wegen einer vermeintlichen Hilfspflicht? Wenn du so weit gehen willst, dann auch konsequent mit Garantenstellung und dann reden wir von Totschlag durch Unterlassen...

Geschrieben von Andreas BräutigamDas erwarte ich von jedem HiO-RTW hier, von jedem Schul-HLF (die zwar einen GF, aber formal gesehen keine fertig ausgebildete Mannschaft haben) und ganz sicher auch von einer FF-Einheit ohne GF an Bord.

Mit dem Unterschied, dass der RTW und das Schul-LF vor Ort sind oder irgendwo vorbei kommen. Die werden aber bestimmt nicht vom Stall aus dort hin geschickt. Wer vor Ort ist muss natürlich etwas tun. Und genau das wird dann gefährlich.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen648233
Datum07.10.2010 20:4923649 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyUnd genau das wird dann gefährlich.

Und genau das sehe ich so pauschal nicht. Dafür ist mir übrigens auch die FF-GF-Ausbildung nicht umfangreich und vielfältig genug (was zum Großteil in der Natur der Sache liegt, nicht an Defiziten der Ausbildungseinrichtungen!).


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorGerh8ard8 K.8, Bad Gandersheim / Niedersachsen650149
Datum21.10.2010 20:1023859 x gelesen
Hallo,

ich weiß nicht wie das in NRW geregelt ist, aber ich denke nicht.
Wenn kein höherer Dienstgrad da ist hat der mit dem höchsten Dienstgrad solange die Führung bis entweder von der eigenen Wehr oder einer Nachbarwehr ein Dienstgrad höherer da ist an dem der, der den Einsatz bis dahin geleitet hat übergibt.

MkG
Gerhard Kiehne
stelv. OBM Wolperode


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 23.09.2010 20:29 Pete7r O7., Kerpen
 23.09.2010 20:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 23.09.2010 21:05 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 23.09.2010 21:20 Pete7r O7., Kerpen
 23.09.2010 21:41 Mark7us 7S., Nideggen
 23.09.2010 21:44 Mela7nie7 A.7, Kürten
 23.09.2010 21:50 Pete7r O7., Kerpen
 23.09.2010 21:59 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 23.09.2010 22:01 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 23.09.2010 22:12 Adri7an 7H., Lippstadt
 23.09.2010 22:38 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.09.2010 22:57 Adri7an 7H., Lippstadt
 23.09.2010 23:12 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.09.2010 23:15 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 23.09.2010 23:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.09.2010 23:57 Pete7r O7., Kerpen
 24.09.2010 00:03 Katj7a R7., Köln
 24.09.2010 00:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.09.2010 19:43 Katj7a R7., Köln
 24.09.2010 20:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.09.2010 20:07 Katj7a R7., Köln
 24.09.2010 20:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 26.09.2010 21:49 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 07.10.2010 20:09 Katj7a R7., Köln
 07.10.2010 20:49 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 23.09.2010 23:23 Adri7an 7H., Lippstadt
 24.09.2010 20:34 Alex7and7er 7H., Weissach
 26.09.2010 21:56 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 26.09.2010 21:59 ., Dinslaken
 27.09.2010 20:51 Adri7an 7H., Lippstadt
 23.09.2010 22:04 Thom7as 7G., Steyerberg/Voigtei / Nds.
 03.10.2010 09:47 Mari7o S7., Egglkofen
 23.09.2010 22:16 Adri7an 7H., Lippstadt
 23.09.2010 22:44 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 23.09.2010 22:51 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 23.09.2010 22:46 Katj7a R7., Köln
 23.09.2010 22:50 Thom7as 7E., Nettetal
 23.09.2010 22:53 Katj7a R7., Köln
 23.09.2010 23:02 Adri7an 7H., Lippstadt
 23.09.2010 23:16 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 24.09.2010 07:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 24.09.2010 08:51 Thom7as 7H., Nettetal
 24.09.2010 14:23 Step7han7 B.7, Wesseling
 24.09.2010 16:06 ., Nentershausen
 24.09.2010 16:21 Marc7 S.7, Borken
 24.09.2010 16:42 ., Nentershausen
 24.09.2010 17:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.09.2010 17:36 ., Nentershausen
 24.09.2010 18:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.09.2010 19:00 ., Nentershausen
 24.09.2010 20:46 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.09.2010 21:31 Mari7o D7., Nettetal
 24.09.2010 21:33 Mari7o D7., Nettetal
 25.09.2010 16:38 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 25.09.2010 16:48 ., Nentershausen
 25.09.2010 19:00 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 25.09.2010 23:23 Sven7 K.7, Hamburg
 25.09.2010 23:34 ., Thierstein
 26.09.2010 18:09 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 27.09.2010 10:22 Volk7er 7L., Erlangen
 27.09.2010 10:46 Chri7sti7an 7S., Dietenhofen
 27.09.2010 10:50 Volk7er 7L., Erlangen
 27.09.2010 10:53 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 27.09.2010 10:59 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.09.2010 11:24 Volk7er 7L., Erlangen
 27.09.2010 11:47 ., Thierstein
 27.09.2010 17:56 pete7r P7., ingolstadt
 27.09.2010 18:03 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
 27.09.2010 18:07 Volk7er 7L., Erlangen
 27.09.2010 18:15 ., Thierstein
 27.09.2010 18:41 Mich7ael7 A.7, Würzburg
 27.09.2010 18:51 Mark7us 7R., Höhenrain
 25.09.2010 19:05 Mari7o D7., Nettetal
 25.09.2010 20:44 ., Thierstein
 25.09.2010 21:18 Mari7o D7., Nettetal
 25.09.2010 21:59 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.09.2010 18:11 Volk7er 7L., Erlangen
 27.09.2010 18:55 Mark7us 7R., Höhenrain
 24.09.2010 16:08 Marc7 S.7, Borken
 26.09.2010 22:02 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 24.09.2010 02:38 Sven7 K.7, Hamburg
 24.09.2010 00:46 ., Thierstein
 30.09.2010 21:53 Dirk7 H.7, Pulheim
 01.10.2010 11:26 Volk7er 7L., Erlangen
 03.10.2010 19:57 Thom7as 7W., Dinslaken
 03.10.2010 20:26 Pete7r O7., Kerpen
 21.10.2010 20:10 Gerh7ard7 K.7, Bad Gandersheim
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