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ThemaRechtsgrundlage Fahrerbelehrung9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen646489
Datum26.09.2010 12:387917 x gelesen
Tach zusammen,

aufgrund welcher Rechtsgrundlage findet die jährliche Fahrerbelehrung statt? Hat da jemand was zur Hand?

Danke schonmal.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP646490
Datum26.09.2010 12:414815 x gelesen
Da ich "Ausländer" in RLP so eine jährliche Belehrung nicht kenne, tippe ich mal blind auf den Blaulichterlass NRW?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS646491
Datum26.09.2010 12:425102 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan Brüningaufgrund welcher Rechtsgrundlage findet die jährliche Fahrerbelehrung statt? Hat da jemand was zur Hand?

Blaulichterlass NRW Punkt 2.5

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen646492
Datum26.09.2010 12:484850 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppText: Da ich "Ausländer" in RLP so eine jährliche Belehrung nicht kenne, tippe ich mal blind auf den Blaulichterlass NRW?

Das habe ich befürchtet.

Ich bin nämlich mit Feuerwehrleuten (durchaus erfahrenen) in Kontakt gekommen, die wirklich KEINEN blassen Schimmer von der Rechtslage haben. Allerdings aus einem anderen BL.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen646493
Datum26.09.2010 12:484606 x gelesen
Geschrieben von Julian Holsing
Blaulichterlass NRW Punkt 2.5


Danke. Das habe ich gesucht.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen646647
Datum27.09.2010 10:115842 x gelesen
Hallo Stefan,

GUV-V D29 "Fahrzeuge", § 35.

Grüße,


OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla


"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP646702
Datum27.09.2010 17:174149 x gelesen
Das Wörtchen "jährlich" sehe ich da nicht, ich finde noch nicht mal ein "regelmäßig".
Also wird sich die Feuerwehrwelt mit dem Paragraphen nicht lange aufhalten.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg646779
Datum28.09.2010 06:514376 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningIch bin nämlich mit Feuerwehrleuten (durchaus erfahrenen) in Kontakt gekommen, die wirklich KEINEN blassen Schimmer von der Rechtslage haben. Allerdings aus einem anderen BL.

Das wundert dich jetzt ehrlich? Nach all den Jahren hier? Alter Idealist. Ich würde grob schätzen, dass mindestens 50% der Maschinisten nicht mal die §§ 35, 38 StVO sauber erklären können. Und das wird in den nächsten Jahren sicher nicht besser, denn in Zukunft dürfen die ja die jungen Kameraden selbst ausbilden und das Forum vom Feuerwehrmagazin, in dem das wöchentlich diskutiert/erklärt wurde gibts ja nimmer. ;-)

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz646783
Datum28.09.2010 08:214769 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus Weberdass mindestens 50% der Maschinisten nicht mal die §§ 35, 38 StVO sauber erklären können

So optimistisch ?

Ich behaupte, dass diese 50 % diese Vorschrift weder kennen und schon gar nicht sinngemäß wiedergeben können, obwohl dies im Maschninsten-Lehrgang erläutert wird.

Wieviele der Maschinisten diese Vorgaben wirklich kennen, wage ich mir erst gar nicht vorzustellen (ich befürchte, die Ziffer wäre einstellig).

Um jetzt aber nicht nur auf den Maschinisten rumzureiten, wie ist dieser Anteil bei den Führungskräften ?

Wer von uns kennt das nicht: Feuerwehr-Einsatz >>> Blauhorn<<<

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Gib jedem Tag die Chance, der beste Deines Lebens zu werden

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 26.09.2010 12:38 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 26.09.2010 12:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.09.2010 12:48 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
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 28.09.2010 08:21 Thom7as 7K., Hermeskeil
 26.09.2010 12:42 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 26.09.2010 12:48 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 27.09.2010 10:11 Rico7 H.7, Hirschberg
 27.09.2010 17:17 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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