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ThemaErforderliche Dienstzeit zur Zulassung zum B 3 in BB3 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin627233
Datum29.05.2010 17:064566 x gelesen
Hallo,

in den Teilnahmevoraussetzungen zum B 3 an der LSTE (BB) steht folgendes gschrieben:
<...dass die erforderlichen Dienstzeiten entsprechend der LaufbahnVO Feuerwehr gegeben sind...>

In der FeuLV BB kann ich diesbzüglich keine wirkliche Definition finden.

Weiß da einer mehr?


Freundliche Grüße

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AutorKevi8n 8K., München / Bayern643920
Datum10.09.2010 18:051603 x gelesen
War letztes Jahr zum B3 in Eisenhüttenstadt, da war nie die Rede von Dienszeiten...
Aber Fakt ist das dich ja dein Dienstherr schickt und das macht er nicht wenn du noch in der Probezeit bist...


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AutorMich8ael8 S.8, Beeskow / Brandenburg647490
Datum02.10.2010 16:171346 x gelesen
hier müsst ihr differenzieren zwischen den feuerwehrbeamten die aus bb kommen und denen einer feuerwehr aus dem bundesgebiet. im zweifelsfall herrn wochatz an der lste kontaktieren...


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 29.05.2010 17:06 ., Berlin
 10.09.2010 18:05 Kevi7n 7K., München
 02.10.2010 16:17 Mich7ael7 S.7, Beeskow
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