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Thema | Umbau Feuerlöscher --> Übungslöscher | 27 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 645505 | |||
Datum | 20.09.2010 15:59 | 11482 x gelesen | |||
Hallo zusammen, hat jemand von euch schon einen herkömmlichen Feuerlöscher zu einem selbst mit Wasser (evtl. Schaumzusatz) und Druckluft befüllbaren Übungslöscher umgebaut? Was ist hierbei zu beachten? Eignet sich jeder Löscher dazu oder nur vorherige Wasserlöscher? Für eure Hinweise schonmal Danke! Grüße Magnus | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 645506 | |||
Datum | 20.09.2010 16:07 | 9499 x gelesen | |||
Grundsätzlich ist jeder Dauerdrucklöscher für Flüssiglöschmittel dafür geeignet, ein Umbau ist gar nicht nötig. Befüllt wird der Feuerlöscher direkt über das Gewinde des Schlauchanschlusses, hierfür benötigt man einen passenden Druckluftadapter. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 645507 | |||
Datum | 20.09.2010 16:09 | 9379 x gelesen | |||
Hallo Gerrit, danke für den Hinweis. Bisher war mir nur Lösung des unter-Druck-Setzens mittels eines zusätzlichen (Auto-)Ventils bekannt. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 645510 | |||
Datum | 20.09.2010 16:13 | 9347 x gelesen | |||
Es wäre für mich zu umständlich, wenn ich jeden Feuerlöscher, den ich teste erstmal umbauen müsste | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 645512 | |||
Datum | 20.09.2010 16:24 | 9302 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit LamadeEs wäre für mich zu umständlich, wenn ich jeden Feuerlöscher, den ich teste erstmal umbauen müsste ...das denke ich mir :) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 645535 | |||
Datum | 20.09.2010 17:28 | 9290 x gelesen | |||
Die wahren Vorteile dieser Befüllung liegen aber im Bereich der Pulverlöscher hier kann sich beim Einführen der Armatur in den Löscher ein Pfropf bilden und das Steigrohr verstopfen, dies kann dann zu einer Fehlfunktion führen. Befülle ich den Feuerlöscher über das Steigrohr wird der Pfropf herausgedrückt, wahrnehmbar durch einen deutlichen Knall und einen springenden Feuerlöscher (bis zu 5cm hoch), täte ich das nicht könnte ich den Feuerlöscher nur über die Sicherungsbohrungen entlüften, was nicht ganz ungefährlich ist. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 645748 | |||
Datum | 21.09.2010 17:38 | 8964 x gelesen | |||
Hallo, ich hab zwar in diesem Thread einiges über Aufbau und Funktion eines Feuerlöschers gelernt (wofür ich wirklich dankbar bin!), dennoch würde ich mich freuen, wenn es jemanden gäbe, der vom Umbau(-versuch) eines herkömmlichen Löschers zu einem leicht befüllbaren Übungsgerät berichten kann. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 648788 | |||
Datum | 12.10.2010 12:16 | 9246 x gelesen | |||
Wieviel Bar druck hat den so ein Dauerdrucklöscher? Hast du Minimax zuhaus bricht bei dir kein Feuer aus... ... doch Minimax ist ein großer Mist, wenn du nicht zuhause bist. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 648792 | |||
Datum | 12.10.2010 12:48 | 8889 x gelesen | |||
Unterschiedlich je nach Hersteller. Die besseren haben i.d.R. 18 bar | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 648793 | |||
Datum | 12.10.2010 12:51 | 8957 x gelesen | |||
ich sollte dazufügen, bei Pulverlöschern, bei Flüssiglöschern ist es i.d.R weniger. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 648796 | |||
Datum | 12.10.2010 13:07 | 8950 x gelesen | |||
Hat bestimmt auch damit was zu tun wie voll (Löschmittel) der gemacht wird. Wie sieht das mit der Rechtsgrundlage aus. Soweit ich weiss müssen doch alle Behälter ab 10 Bar druck regelmäßig geprüft werden. Wenn dem so ist. Dann könnte ich doch den Löscher mit 9 Bar ohne Prüfung betreiben. Hast du Minimax zuhaus bricht bei dir kein Feuer aus... ... doch Minimax ist ein großer Mist, wenn du nicht zuhause bist. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 648801 | |||
Datum | 12.10.2010 13:33 | 8873 x gelesen | |||
Druckgeräterichtlinie Tragbare Feuerlöscher sind insgesamt Überwachungsbedürftige Anlage per definition | |||||
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Autor | Jörg8 W.8, Dortmund / NRW | 648803 | |||
Datum | 12.10.2010 14:03 | 10241 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Magnus Hammerl hat jemand von euch schon einen herkömmlichen Feuerlöscher zu einem selbst mit Wasser (evtl. Schaumzusatz) und Druckluft befüllbaren Übungslöscher umgebaut? nimm Wasser- oder Schaumdauerdruckgeräte, da brauchste nix umbauen. Sicherlich kann man auch Aufladegeräte umbauen, aber wozu? Ein Übungslöscher kostet ca. 70 € Das steht, denke ich, in keinem Verhältnis zum Arbeits- und Materialaufwand beim Selbstbau. mkG Jörg Wißmann ___________________________________________________ Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 648813 | |||
Datum | 12.10.2010 14:45 | 8972 x gelesen | |||
Hallo,, Geschrieben von Sascha Horand Wenn dem so ist. Dann könnte ich doch den Löscher mit 9 Bar ohne Prüfung betreiben. Richtig, darfst Du. Diesen Löscher (ich empfehle übrigens den Kombi-Löscher von Lösch-Meister) kannst Du beim Händler deines Vertrauens übrigens in der Stadt mit einem Porsche abholen, der mit einem Moped-Kennzeichen versehen ist, weil Du ja nicht schneller als 50 fährst. Sollte dich die Polizei aufhalten und nach dem Waffenschein für die Knarre im Handschuhfach fragen, dann antworte einfach: "Den brauch ich nicht, weil ich will ja nicht schießen". So, genug der derben Scherze. Solltest Du einen Übungslöscher auch nur mit 9 bar betreiben, dann musst du trotzdem die Instandhaltungsanweisungen bzw. "Wartungs-, Prüf- und Füllanleitung" befolgen, die Du vom Hersteller mitbekommst. Es kann vorkommen, dass darin steht, dass z.B. die Verschlussmutter mit einem Drehmomentschlüssel festzuziehen ist. Kleiner Tipp: solltest Du gerade nicht den richtigen im Haus haben, hilft vielleicht das hier weiter. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 648818 | |||
Datum | 12.10.2010 15:06 | 8740 x gelesen | |||
Die 9 bar die ihm im Kopf rumschweben stammen noch von der Druckbehälterverordnung, die seit 1999 nicht mehr gilt. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 648822 | |||
Datum | 12.10.2010 15:16 | 8810 x gelesen | |||
Das mit dem Drehmoment Schlüssel ist ja geil. OK das ist schon gut 10 Jahre her. Dann hat sich das ja auch geklärt. Aber so weit ich weiss gibt es die "A"Feuerlöscher zum selber füllen schon fertig. KA wie viel die kosten. Hast du Minimax zuhaus bricht bei dir kein Feuer aus... ... doch Minimax ist ein großer Mist, wenn du nicht zuhause bist. | |||||
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Autor | Mart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg | 648827 | |||
Datum | 12.10.2010 15:34 | 8798 x gelesen | |||
Nachdem jeder Feuerlöscher der DIN EN3 entsprechen muß, und da ja auch drin steht, dass es sich um Druckbehälter handelt, würde ich da gar nie dran rumschrauben. Wenn du ne Feuerlöscherübung machst, und dabei passiert Irgendwas, Irgendwem, dann möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Denn der Hersteller des "neuen" Feuerlöschers bist dann du, und nicht mehr der eigentliche Hersteller. (Produkthaftung) Die Firma aus Bad Urach, und auch andere, haben z.B. Übungslöscher im Angebot. Die sind geprüft, eindeutig als Sonderlöscher (Übungslöscher) gekennzeichnet. Da steht, zum Beispiel auch drin, wann man den Behälter prüfen oder in Augenschei nehmen muß. Kostenpunkt für einen Übungslöscher ca. 70€ zzgl.MwSt Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 648837 | |||
Datum | 12.10.2010 16:40 | 8739 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Martin Lurger Nachdem jeder Feuerlöscher der DIN EN3 entsprechen muß Muss das ein Übungslöscher auch noch? Das ist ja kein Löschgerät im herkömmlichen Sinne mehr... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Mart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg | 648843 | |||
Datum | 12.10.2010 16:58 | 8755 x gelesen | |||
Übungslöscher ist Umgangssprache und wird eigentlich Sonderlöscher in den Normen genannt. Die käuflichen Übungslöscher haben meistens die Eignung für die Brandklasse A. Und sind somit wieder in der Norm. Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG | |||||
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Autor | Joha8nne8s C8., Esslingen / BW | 648857 | |||
Datum | 12.10.2010 19:43 | 8878 x gelesen | |||
Hallo Martin Geschrieben von Martin Lurger Übungslöscher ist Umgangssprache und wird eigentlich Sonderlöscher Da liegst du falsch. Übungslöscher sind Übungslöscher und fallen nicht in die Norm rein. Sonderlöscher sind Sonderlöscher und haben nicht im geringsten etwas mit Übungslöschern zu tun. Das sie zufällig die Brandklasse A haben liegt in der Eigenschaft des Löschmittels. Ein Eigenbau ist sehr wohl zulässig, solange sich an entsprechende Regeln der Betriebssicherheitsverordnung gehalten wird. Gruß Johannes | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 648859 | |||
Datum | 12.10.2010 19:57 | 8554 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes CiolkowskiEin Eigenbau ist sehr wohl zulässig, solange sich an entsprechende Regeln der Betriebssicherheitsverordnung gehalten wird. Druckbehälterverordnung ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Joha8nne8s C8., Esslingen / BW | 648860 | |||
Datum | 12.10.2010 20:02 | 8551 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDruckbehälterverordnung ? Negativ, solange du am Behälter nichts änderst. Außerdem gibt es die Druckbehälterverordnung so nicht mehr, sie ist mit in die Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 - 17) eingepflegt worden. Johannes | |||||
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Autor | Joha8nne8s C8., Esslingen / BW | 648861 | |||
Datum | 12.10.2010 20:05 | 8536 x gelesen | |||
Hallo Magnus, laßt dich nicht verwirren. Paket geht Donnerstag raus. Dann wirst du sehen, das du am Behälter nichts umbauen mußt, was die Arbeit erleichtert. Gruß Johannes | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 648864 | |||
Datum | 12.10.2010 20:50 | 8433 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes CiolkowskiGeschrieben von Michael Roleff"Druckbehälterverordnung ?" darauf wollte ich ja hinaus :) Geschrieben von Johannes Ciolkowski Außerdem gibt es die Druckbehälterverordnung so nicht mehr, sie ist mit in die Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 - 17) eingepflegt worden. Spielverderber :) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Joha8nne8s C8., Esslingen / BW | 648865 | |||
Datum | 12.10.2010 20:56 | 8445 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffSpielverderber :) ichmichjetztindieeckestellenundschäm | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 648882 | |||
Datum | 12.10.2010 22:24 | 8503 x gelesen | |||
Dankeschön! :) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 648885 | |||
Datum | 12.10.2010 22:38 | 8383 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDruckbehälterverordnung ? Nachfolger heißt Druckbehälterrichtlinie oder Richtlinie 97/23/EG | |||||
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