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ThemaUmbau Feuerlöscher --> Übungslöscher27 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern645505
Datum20.09.2010 15:5911482 x gelesen
Hallo zusammen,

hat jemand von euch schon einen herkömmlichen Feuerlöscher zu einem selbst mit Wasser (evtl. Schaumzusatz) und Druckluft befüllbaren Übungslöscher umgebaut?

Was ist hierbei zu beachten?
Eignet sich jeder Löscher dazu oder nur vorherige Wasserlöscher?


Für eure Hinweise schonmal Danke!


Grüße
Magnus

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen645506
Datum20.09.2010 16:079499 x gelesen
Grundsätzlich ist jeder Dauerdrucklöscher für Flüssiglöschmittel dafür geeignet, ein Umbau ist gar nicht nötig. Befüllt wird der Feuerlöscher direkt über das Gewinde des Schlauchanschlusses, hierfür benötigt man einen passenden Druckluftadapter.


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern645507
Datum20.09.2010 16:099379 x gelesen
Hallo Gerrit,

danke für den Hinweis. Bisher war mir nur Lösung des unter-Druck-Setzens mittels eines zusätzlichen (Auto-)Ventils bekannt.


Grüße
Magnus

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen645510
Datum20.09.2010 16:139347 x gelesen
Es wäre für mich zu umständlich, wenn ich jeden Feuerlöscher, den ich teste erstmal umbauen müsste


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern645512
Datum20.09.2010 16:249302 x gelesen
Geschrieben von Gerrit LamadeEs wäre für mich zu umständlich, wenn ich jeden Feuerlöscher, den ich teste erstmal umbauen müsste

...das denke ich mir :)


Grüße
Magnus

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen645535
Datum20.09.2010 17:289290 x gelesen
Die wahren Vorteile dieser Befüllung liegen aber im Bereich der Pulverlöscher hier kann sich beim Einführen der Armatur in den Löscher ein Pfropf bilden und das Steigrohr verstopfen, dies kann dann zu einer Fehlfunktion führen.
Befülle ich den Feuerlöscher über das Steigrohr wird der Pfropf herausgedrückt, wahrnehmbar durch einen deutlichen Knall und einen springenden Feuerlöscher (bis zu 5cm hoch), täte ich das nicht könnte ich den Feuerlöscher nur über die Sicherungsbohrungen entlüften, was nicht ganz ungefährlich ist.


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern645748
Datum21.09.2010 17:388964 x gelesen
Hallo,

ich hab zwar in diesem Thread einiges über Aufbau und Funktion eines Feuerlöschers gelernt (wofür ich wirklich dankbar bin!), dennoch würde ich mich freuen, wenn es jemanden gäbe, der vom Umbau(-versuch) eines herkömmlichen Löschers zu einem leicht befüllbaren Übungsgerät berichten kann.


Grüße
Magnus

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AutorSasc8ha 8H., Augsburg / Bayern648788
Datum12.10.2010 12:169246 x gelesen
Wieviel Bar druck hat den so ein Dauerdrucklöscher?


Hast du Minimax zuhaus bricht bei dir kein Feuer aus...
... doch Minimax ist ein großer Mist, wenn du nicht zuhause bist.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen648792
Datum12.10.2010 12:488889 x gelesen
Unterschiedlich je nach Hersteller.

Die besseren haben i.d.R. 18 bar


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen648793
Datum12.10.2010 12:518957 x gelesen
ich sollte dazufügen, bei Pulverlöschern, bei Flüssiglöschern ist es i.d.R weniger.


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AutorSasc8ha 8H., Augsburg / Bayern648796
Datum12.10.2010 13:078950 x gelesen
Hat bestimmt auch damit was zu tun wie voll (Löschmittel) der gemacht wird.

Wie sieht das mit der Rechtsgrundlage aus. Soweit ich weiss müssen doch alle Behälter ab 10 Bar druck regelmäßig geprüft werden. Wenn dem so ist. Dann könnte ich doch den Löscher mit 9 Bar ohne Prüfung betreiben.


Hast du Minimax zuhaus bricht bei dir kein Feuer aus...
... doch Minimax ist ein großer Mist, wenn du nicht zuhause bist.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen648801
Datum12.10.2010 13:338873 x gelesen
Druckgeräterichtlinie

Tragbare Feuerlöscher sind insgesamt Überwachungsbedürftige Anlage per definition


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AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW648803
Datum12.10.2010 14:0310241 x gelesen
Mahlzeit,

Geschrieben von Magnus Hammerlhat jemand von euch schon einen herkömmlichen Feuerlöscher zu einem selbst mit Wasser (evtl. Schaumzusatz) und Druckluft befüllbaren Übungslöscher umgebaut?


nimm Wasser- oder Schaumdauerdruckgeräte, da brauchste nix umbauen.

Sicherlich kann man auch Aufladegeräte umbauen, aber wozu? Ein Übungslöscher kostet ca. 70 € Das steht, denke ich, in keinem Verhältnis zum Arbeits- und Materialaufwand beim Selbstbau.


mkG
Jörg Wißmann
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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)648813
Datum12.10.2010 14:458972 x gelesen
Hallo,,
Geschrieben von Sascha HorandWenn dem so ist. Dann könnte ich doch den Löscher mit 9 Bar ohne Prüfung betreiben.
Richtig, darfst Du. Diesen Löscher (ich empfehle übrigens den Kombi-Löscher von Lösch-Meister) kannst Du beim Händler deines Vertrauens übrigens in der Stadt mit einem Porsche abholen, der mit einem Moped-Kennzeichen versehen ist, weil Du ja nicht schneller als 50 fährst. Sollte dich die Polizei aufhalten und nach dem Waffenschein für die Knarre im Handschuhfach fragen, dann antworte einfach: "Den brauch ich nicht, weil ich will ja nicht schießen".

So, genug der derben Scherze. Solltest Du einen Übungslöscher auch nur mit 9 bar betreiben, dann musst du trotzdem die Instandhaltungsanweisungen bzw. "Wartungs-, Prüf- und Füllanleitung" befolgen, die Du vom Hersteller mitbekommst. Es kann vorkommen, dass darin steht, dass z.B. die Verschlussmutter mit einem Drehmomentschlüssel festzuziehen ist. Kleiner Tipp: solltest Du gerade nicht den richtigen im Haus haben, hilft vielleicht das hier weiter.


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen648818
Datum12.10.2010 15:068740 x gelesen
Die 9 bar die ihm im Kopf rumschweben stammen noch von der Druckbehälterverordnung, die seit 1999 nicht mehr gilt.


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AutorSasc8ha 8H., Augsburg / Bayern648822
Datum12.10.2010 15:168810 x gelesen
Das mit dem Drehmoment Schlüssel ist ja geil.

OK das ist schon gut 10 Jahre her. Dann hat sich das ja auch geklärt.

Aber so weit ich weiss gibt es die "A"Feuerlöscher zum selber füllen schon fertig. KA wie viel die kosten.


Hast du Minimax zuhaus bricht bei dir kein Feuer aus...
... doch Minimax ist ein großer Mist, wenn du nicht zuhause bist.

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AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg648827
Datum12.10.2010 15:348798 x gelesen
Nachdem jeder Feuerlöscher der DIN EN3 entsprechen muß, und da ja auch drin steht, dass es sich um Druckbehälter handelt, würde ich da gar nie dran rumschrauben.
Wenn du ne Feuerlöscherübung machst, und dabei passiert Irgendwas, Irgendwem, dann möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Denn der Hersteller des "neuen" Feuerlöschers bist dann du, und nicht mehr der eigentliche Hersteller. (Produkthaftung)

Die Firma aus Bad Urach, und auch andere, haben z.B. Übungslöscher im Angebot. Die sind geprüft, eindeutig als Sonderlöscher (Übungslöscher) gekennzeichnet. Da steht, zum Beispiel auch drin, wann man den Behälter prüfen oder in Augenschei nehmen muß.

Kostenpunkt für einen Übungslöscher ca. 70€ zzgl.MwSt


Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern648837
Datum12.10.2010 16:408739 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin LurgerNachdem jeder Feuerlöscher der DIN EN3 entsprechen muß
Muss das ein Übungslöscher auch noch? Das ist ja kein Löschgerät im herkömmlichen Sinne mehr...


Grüße
Magnus

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AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg648843
Datum12.10.2010 16:588755 x gelesen
Übungslöscher ist Umgangssprache und wird eigentlich Sonderlöscher in den Normen genannt. Die käuflichen Übungslöscher haben meistens die Eignung für die Brandklasse A. Und sind somit wieder in der Norm.


Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG

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AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW648857
Datum12.10.2010 19:438878 x gelesen
Hallo Martin

Geschrieben von Martin LurgerÜbungslöscher ist Umgangssprache und wird eigentlich Sonderlöscher
Da liegst du falsch.

Übungslöscher sind Übungslöscher und fallen nicht in die Norm rein.
Sonderlöscher sind Sonderlöscher und haben nicht im geringsten etwas mit Übungslöschern zu tun.
Das sie zufällig die Brandklasse A haben liegt in der Eigenschaft des Löschmittels.

Ein Eigenbau ist sehr wohl zulässig, solange sich an entsprechende Regeln der Betriebssicherheitsverordnung gehalten wird.

Gruß

Johannes


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW648859
Datum12.10.2010 19:578554 x gelesen
Geschrieben von Johannes CiolkowskiEin Eigenbau ist sehr wohl zulässig, solange sich an entsprechende Regeln der Betriebssicherheitsverordnung gehalten wird.

Druckbehälterverordnung ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW648860
Datum12.10.2010 20:028551 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffDruckbehälterverordnung ?

Negativ, solange du am Behälter nichts änderst.
Außerdem gibt es die Druckbehälterverordnung so nicht mehr, sie ist mit in die Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 - 17) eingepflegt worden.

Johannes


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AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW648861
Datum12.10.2010 20:058536 x gelesen
Hallo Magnus,

laßt dich nicht verwirren. Paket geht Donnerstag raus. Dann wirst du sehen, das du am Behälter nichts umbauen mußt, was die Arbeit erleichtert.

Gruß

Johannes


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW648864
Datum12.10.2010 20:508433 x gelesen
Geschrieben von Johannes CiolkowskiGeschrieben von Michael Roleff"Druckbehälterverordnung ?"

Negativ, solange du am Behälter nichts änderst.


darauf wollte ich ja hinaus :)

Geschrieben von Johannes CiolkowskiAußerdem gibt es die Druckbehälterverordnung so nicht mehr, sie ist mit in die Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 - 17) eingepflegt worden.

Spielverderber :)


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW648865
Datum12.10.2010 20:568445 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffSpielverderber :)
ichmichjetztindieeckestellenundschäm


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern648882
Datum12.10.2010 22:248503 x gelesen
Dankeschön! :)


Grüße
Magnus

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen648885
Datum12.10.2010 22:388383 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffDruckbehälterverordnung ?

Nachfolger heißt Druckbehälterrichtlinie oder Richtlinie 97/23/EG


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 20.09.2010 15:59 Magn7us 7H., Pöttmes
 20.09.2010 16:07 ., Frankfurt
 20.09.2010 16:09 Magn7us 7H., Pöttmes
 20.09.2010 16:13 ., Frankfurt
 20.09.2010 16:24 Magn7us 7H., Pöttmes
 20.09.2010 17:28 ., Frankfurt
 12.10.2010 12:16 Sasc7ha 7H., Augsburg
 12.10.2010 12:48 ., Frankfurt
 12.10.2010 12:51 ., Frankfurt
 12.10.2010 13:07 Sasc7ha 7H., Augsburg
 12.10.2010 13:33 ., Frankfurt
 12.10.2010 14:45 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 12.10.2010 15:06 ., Frankfurt
 12.10.2010 15:16 Sasc7ha 7H., Augsburg
 21.09.2010 17:38 Magn7us 7H., Pöttmes
 12.10.2010 14:03 ., Dortmund
 12.10.2010 15:34 Mart7in 7L., Illingen
 12.10.2010 16:40 Magn7us 7H., Pöttmes
 12.10.2010 16:58 Mart7in 7L., Illingen
 12.10.2010 19:43 ., Esslingen
 12.10.2010 19:57 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.10.2010 20:02 ., Esslingen
 12.10.2010 20:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.10.2010 20:56 ., Esslingen
 12.10.2010 22:38 ., Frankfurt
 12.10.2010 20:05 ., Esslingen
 12.10.2010 22:24 Magn7us 7H., Pöttmes
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