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Thema | Anforderungen an Rettungswege/Einrichtungn für die U3 Betreuung | 2 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Jörg8 W.8, Essen / NRW | 655493 | |||
Datum | 23.11.2010 18:25 | 3344 x gelesen | |||
Hallo, zur Zeit werden sehr viele Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren (U3) eingerichtet, u.a in "normalen Wohnungen. Hat jemand von Euch Dokumente (Erlasse, Positionspapiere, Handlungsempfelungen der Bauministerien, etc.), in denen z.B. besondere Anforderungen an den 2. Rettungsweg bei der Unterbringen in Obergeschossen gestellt werden? Evtl. durch eine Begrenzung der Gruppen auf max. x Kinder bei 2. RW über Leitern oder generelle Forderung eines 2. baulichen Rettungsweg? Wird der Einbau von Heimrauchmeldern (in den Bundesländern, in denen es noch keine Pflicht ist) gefordert? Gibt es da etwas? Ich wäre sehr dankbar für die Übersendung derartiger Papiere an: joerg.wackerhahn@feuerwehr.essen.de Gruß Jörg Wackerhahn | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 655510 | |||
Datum | 23.11.2010 20:05 | 1577 x gelesen | |||
Ich kenne nur dieses Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium des Innern. Die darin benannte Grenze von 10 Kindern halte ich jedoch für etwas zu hoch. Ich würde, wie bei der Beurteilung von Wohngruppen für ältere oder behinderte Menschen, den Vergleich zu einer "normalen" Wohnnutzung ziehen und da ist die Grenze für mich gefühlt, in Abhängigkeit der baulichen Substanz und der Ausgestalltung der Rettungswege, irgendwo zwischen 4 - 8 Kindern. Alles was darüber geht entspricht meiner Meinung nach nicht dem Standardrisiko der Bauordnung und sollte einen zweiten baulichen Rettungsweg erhalten. Gruß Andreas Hackenschmidt | |||||
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