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Thema | Atemschutzstrecke | 20 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Gunn8ar 8F., Altefähr / M-V | 656520 | |||
Datum | 02.12.2010 10:21 | 8887 x gelesen | |||
Liebe KameradInnen, betreffs der Teilnahmepflicht an der Belastungsübung in der Atemschutzstrecke wird immer wieder die These vertreten, diese könne im Fall von Realeinsätzen oder Übungen im Brandübungshaus entfallen (übrigens in den verschiedensten FW's). In der FwDv 7 findet sich hierzu folgende Aussage: "Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens • eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer AtemschutzÜbungsanlage und • eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren. Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen." Daraus geht m.E. eindeutig hervor, dass durch einen Realeinsatz oder den Besuch des Brandübungshauses nicht die Belastungsübung entfallen kann. Lediglich die Einsatzübung könnte dadurch abgegolten werden. Das ist m.E. auch logisch, denn bei der Belastungsübung geht es um eine Überprüfung, ob ich mit einer bestimmten Menge Luftvorrat eine fest definierte Arbeit (Endlosleiter etc.) und eine definierte Strecke unter einem künstlich erzeugten Stress (Dunkelheit, enge Kriechstrecke, Röhre etc.) bewältige. Diese Bedingungen sind aber nicht bei Übungen im Brandübungshaus oder im Realeinsatz von vornherein und vergleichbar gegeben. Wie seht Ihr dieses Problem? Für fachlich weiterhelfende Beiträge bin ich dankbar, auch wenn ich jetzt nicht noch einmal geprüft habe, ob dieses Problem schon einmal im Forum verhandelt wurde. | |||||
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Autor | Mark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz | 656523 | |||
Datum | 02.12.2010 10:31 | 6304 x gelesen | |||
Moin, ganz eindeutig: Strecke und Einsatz/Einsatzübung! Natürlich alles m e i n e Meinung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 656524 | |||
Datum | 02.12.2010 10:33 | 6289 x gelesen | |||
Das ist doch eindeutig. Die Belastungsübung (Atemschutzstrecke) muss sein. Aber die Einsatzübung kann entfallen, wenn man einen Einsatz unter PA hatte. Wobei speziell die eine Einsatzübung bzw. der eine Einsatz im Jahr sehr wenig ist. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 656531 | |||
Datum | 02.12.2010 11:09 | 6154 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas KolbeAber die Einsatzübung kann entfallen, wenn man einen Einsatz unter PA hatte. Das ist so pauschal schlicht falsch. Bitte genau lesen, was da steht. "Die Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren." Das Zauberwort ist "...entsprechender Art und Umfang...". Dann fragen wir uns als nächstes: Was soll es entsprechen? Dann schauen wir mal ein paar Zeilen oberhalb der Ausnahme und finden dort die Tabelle 2 die da sagt: "In der Aus- und Fortbildung müssen insbesondere folgende Tätigkeiten geübt werden: ..." Und wer das alles (oder wesentliche Teile davon incl. Selbst-/ Kameradenrettung) bei einem AT-Einsatz hinter sich gebracht hat, dem erlasse ich gerne die 2. Pflichtübung. Wer aber nur irgend wo ein bißchen Feuer aus gemacht hat (und sei es ein noch so heißer Kellerbrand gewesen), der hat eben nicht die Inhlate nach Tabelle 2 der FwDV 7 "in entsprechender Art und Umfang..." absolviert, wodurch die Möglichkeit zur Ausnahme entfällt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 656534 | |||
Datum | 02.12.2010 11:22 | 5980 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDann schauen wir mal ein paar Zeilen oberhalb der Ausnahme und finden dort die Tabelle 2 die da sagt: Generell gebe ich dir Recht, aber die ganzen Tätikeiten wird kein Mensch mit einem Flascheninhalt üben können. Das werden schon eher 3-4 Übungen sein. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 656535 | |||
Datum | 02.12.2010 11:22 | 5855 x gelesen | |||
Da sind wir einer Meinung. Das kann Schließt bei mir ein, das das erfüllt wird. Wir sehen zu, das die AGT etwa gleichmäßig bei Übungen zum Einsatz kommen, aber mehr als einmal im Jahr und mit den entsprechenden Inhalten. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 656542 | |||
Datum | 02.12.2010 11:43 | 5815 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas KolbeWir sehen zu, das die AGT etwa gleichmäßig bei Übungen zum Einsatz kommen, aber mehr als einmal im Jahr und mit den entsprechenden Inhalten. Das ist dann wieder zulüssig ;-) Wenn man die Masse der Vorgaben der Tabelle 2 in mehreren Übungen abhandelt, dann kommt man ja in Summe auf das Ergebnis. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 656547 | |||
Datum | 02.12.2010 12:01 | 5938 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherGenerell gebe ich dir Recht, aber die ganzen Tätikeiten wird kein Mensch mit einem Flascheninhalt üben können. 90% davon packe ich Dir in eine einzige (Atemschutznotfall-)Übung. Lediglich das mit Behälter und Leiter wird je nach Rahmenbedingungen schwierig. Aber der Rest - Trupp geht mit STK/ C-Leitung in einem Objekt mit Ebenewechsel vor - Nullsicht durch mit Überschuhen verblendete Masken - Unterwegs "Ghettoblaster" mit Störlärm (da reicht altersgruppenabhängig Technomusik oder Volksmusik,...) - Lose gespannte (ausgemusterte) Feuerwehrleinen und andere kleine Hindernisse unterwegs - Schluß des Flaschenventils durch den begleitenden Ausbilder - "Festhängen" des AGT mit kurzem Stahlseil durch den begleitenden Ausbilder - Suche nach dem verunglückten AGT - Zwischendurch Rückmeldungen auch für die AT-Überwachung - Vor Ort Beurteilung der Lage des AGT - Einsatz der AT-Notfallausrüstung (Rettungsmulde, Ersatz-PA zur Luftversorgung,...) - Verunglückter AGT wird den Angriffsweg zurück gerettet Wenn Du ihn jetzt noch irgend wo mit der Leiter vor Beginn des o.g. Ablaufs in das ÜbObjekt einsteigen läßt, dann hast Du sogar das noch drin. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 656559 | |||
Datum | 02.12.2010 12:29 | 5759 x gelesen | |||
Grundsätzlich sehe ich das Ganze genauso und kann Deinem beispiel folgen. Dennoch hier meine Frage, von wievielen Atemschutzgeräteträgern redest Du, die in euren Verantwortungs- und Betreuungsbereich fallen? Mit wievielen Trupps bist Du in der Lage die oben beschriebene Übung in einem, vor allem für die Ausbilder und Organisatoren akzeptablen Zeitrahmen durchzuziehen? | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 656560 | |||
Datum | 02.12.2010 12:29 | 5649 x gelesen | |||
Wie andere schon geschrieben haben und es hier auch steht (Hervorhebung durch mich) Geschrieben von FwDV 7 "Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens Damit ist eigentlich alles gesagt. Es sei denn die betreffende FW meint man müsste sich nicht an FwDV halten. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 656565 | |||
Datum | 02.12.2010 12:54 | 5823 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus MiddelMit wievielen Trupps bist Du in der Lage die oben beschriebene Übung in einem, vor allem für die Ausbilder und Organisatoren akzeptablen Zeitrahmen durchzuziehen? Pro Abend 2 Trupps. Dafür erforderlich 2 Ausbilder (bzw. 1 Ausbilder + 1 Helfer; Ausbilder ist hier nicht = Ausbilder für den Atemschutz nach FwDV 2). Und als Steigerung noch einen echten FM als verunglückter AGT (alternativ: Realdummie mit PA und Maske), was auch den AGT ab und zu gut tut, damit sie wissen wie es ist da hilflos zu liegen und gerettet zu werden. d.h. bei 40 AGT sind das 10 Termine (+ ggf. 2 Reserve). Das ist dann 1 Termin pro Monat. Wenn man mehr AGT hat, dann kann man auch mehr Ausbilder rekrutieren und mehr Termine machen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 656575 | |||
Datum | 02.12.2010 14:14 | 5578 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerPro Abend 2 Trupps. Dafür erforderlich 2 Ausbilder (bzw. 1 Ausbilder + 1 Helfer; Ausbilder ist hier nicht = Ausbilder für den Atemschutz nach FwDV 2). Ein Termin pro Monat für Dich als "Ausbilder", aber ja nur ein Termin für den AGT im Jahr, oder nich? Klingt für mich jetzt ein bißchen wenig. Wann wird was ausgebildet (ggf. spezielle Themen wie SiTr (Rettungs-Pack etc), (Überdruck)-Belüftung, HSR-Training)? Wann wird das Ausgebildete "abgefragt" bzw. weiter verfestigt? Wie hoch ist im Gegensatz dazu die Einsatzbelastung/-routine? Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 656581 | |||
Datum | 02.12.2010 15:07 | 5560 x gelesen | |||
Ich ziehe meinen Hut vor demjenigen, der das bei euch organisiert. Ich stelle mir das gerade vor, Liste aushängen, wo sich die Leute für einen Termin eintragen, Übungsobjekt finden, in dem sich die Leute nicht so gut auskennen, für min. 10 Termine. Absprache mit den Kameraden der AGW, dass für diese Termine entsprechendes Gerät benötigt wird. Dann stehen die ersten Termine an, die ersten Kameraden rufen an und wollen ihren Termin verlegen oder müssen absagen. Der Organisator hängt nun am Telefon und versucht entsprechenden Ersatz zu bekommen.... So würde das leider Gottes mit Sicherheit bei uns laufen. Wir hatten am vergangenen Samstag ein Atemschutzseminar organisiert, welches in unserem alten leerstehenden Krankenhaus stattgefunden hat. Das Ganze gegliedert als Stationsausbildung: - gemeinsame Einführung und Unterweisung nach UVV + FWDV7 im Schulungsraum, anschließende Fahrt zum Übungsobjekt, und Einteilung in 3 Gruppen für weitere Stationen - Station1: Umgang und Handling WBK, Möglichkeiten Retten und Selbstretten, Atemschutzüberwachung - Station2: Gerät und Maske angelegt, LA nicht angeschlossen, Sicht mit Aufsatzschildern vermindert, Ausbildung systematisches Absuchen von Räumen - Station3: Komplette Ausrüstung angelegt, im ehemaligen OP-Bereich ohne Fenster und vernebelt, Ausbildung Räume absuchen, koordination mehrer Trupps untereinander, drei vermisste Personen An diesem Tag wurden 36 Masken, Flaschen und Geräte benötigt, für den kommenden Samstag ist eine weitere Veranstaltung geplant, für die sich Stand heute 34 Personen gemeldet haben. Unsere Führung akzeptiert diese Veranstaltung und rechnet diese als Streckendurchgang an. In meinen Augen ist hier zumindest der Lern- und Ausbildungseffekt höher, als in einer Strecke, die jeder aus dem ff kennt und die teilweise in nicht mal 20 Minuten absolviert wird. Im Anschluss wird es für einige Nachzügler nochmal Ausweichtermine geben, die dann allerdings den "normalen" Streckenduchgang machen werden., da einfach der Organisationsaufwand sonst zu hoch ist und sich glaube ich kaum noch jemand findet, der bereit ist als Ausbilder sich einen weiteren Samstag in der Advetnszeit um die Ohren zu hauen. Aber sone Gelegenheit bekommt man eben nicht ständig und somit nutzen wir sie so gut es geht. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 656582 | |||
Datum | 02.12.2010 15:11 | 5515 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannEin Termin pro Monat für Dich als "Ausbilder", aber ja nur ein Termin für den AGT im Jahr, oder nich? Das ist nur die 2. Pflichtübung nach FwDV 7. Geschrieben von Lars Tiedemann Wann wird was ausgebildet (ggf. spezielle Themen wie SiTr (Rettungs-Pack etc), (Überdruck)-Belüftung, HSR-Training)? Im Rahmen einer Erstausbildung (3 Samstage) für jeden frischen AGT. Geschrieben von Lars Tiedemann Wann wird das Ausgebildete "abgefragt" bzw. weiter verfestigt? Das muß bei dem o.g. Konzept in den regulären Ausbildungen laufen. Wie gesagt. Es ging mir nur daum aufzuzeigen, dass man die Anforderungen der FwDV 7 im Bezug auf die Pflichtfortbildung vorschriftsmäßig an einem Übungsabend in einer praktischen Übung (ggf. vorgeschaltet sogar noch die jährliche Unterweisung) erledigen kann. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 656583 | |||
Datum | 02.12.2010 15:17 | 5370 x gelesen | |||
Das ist ja eine gute Ausbildungsveranstaltung, aber das als Streckendurchgang anzuerkennen verstößt eindeutig gegen die FwDV 7. Da kann man nur hoffen, dass nichts passiert. Sonst sieht es schlecht für die Führung aus. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 656584 | |||
Datum | 02.12.2010 15:17 | 5443 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus MiddelIch stelle mir das gerade vor, Liste aushängen, wo sich die Leute für einen Termin eintragen, Übungsobjekt finden, in dem sich die Leute nicht so gut auskennen, für min. 10 Termine. Ja, das ist spannend. Wobei als Objekt kann man das Feuerwehrhaus nehmen. Wenn man da etwas kreativ ist, dann erkennt man das unter Nullsicht nicht wieder ;-) Geschrieben von Markus Middel Absprache mit den Kameraden der AGW, dass für diese Termine entsprechendes Gerät benötigt wird. Dann stehen die ersten Termine an, die ersten Kameraden rufen an und wollen ihren Termin verlegen oder müssen absagen. Der Organisator hängt nun am Telefon und versucht entsprechenden Ersatz zu bekommen.... Ja, so kann das sein ;-) Geschrieben von Markus Middel An diesem Tag wurden 36 Masken, Flaschen und Geräte benötigt, für den kommenden Samstag ist eine weitere Veranstaltung geplant, für die sich Stand heute 34 Personen gemeldet haben. Definiere "Streckendurchgang". Ist damit die Belastungsübung oder die Einsatzübung gemeint? Und ja, solche Workshops sind sinnvoll und notwendig. Sind aber m.E. für die Absolvierung der Pflichtfortbildung vergleichsweise aufwendig. Wenn man mein geschildertes Schema nimmt hat man auch den Vorteil, dass jeder AGT 1 x im Jahr zwingend das selbe AGT-Notfalltraining absolviert. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 656591 | |||
Datum | 02.12.2010 15:49 | 5521 x gelesen | |||
Streckendurchgang ist die "normale" Belastunsübung. Laufband, Endlosleiter, Kriechstrecke etc. Unsere Veranstaltung ist wie gesagt ein "Seminar" zusätzlich gibt es selbstverständlich über das Jahr Objektübungen, bei denen möglichst immer andere AGT´s eingesetzt werden. teilweise werden diese Übungen von mehreren Ortsteilen gemeinsam gemacht, teiweise aber auch in den Wehren allein. Diese Seminare sind in unseren Augen in sofern sinnvoll, als das einige Vorgehensweisen vereinheitlicht ausgebildet werden können, als Beispiel, das Absuchen und markieren von Räumen. So können wir allen AGT´s eine einheitlich Vorgehensweise beibringen und hoffen, dass bei gemeinsamen Einsätzen eine gemeinsame "Sprache" gesprochen wird. Im vergangenen Jahr haben wir etwas ähnliches gemacht, da bestanden die Stationen aus: - Theorie UVV, wie auch in diesem jahr - Einweisung in der Atemschutzwerkstatt an den neuen Atemschutzgeräten - Sicherheitstrupptasche, Inhalt mögliche Verwendung etc. - "Normale" belastungsübung in der Strecke - Einsatzmöglichkeiten und Umgang mit dem Hohlstrahlrohr Ich vertraue unserer Führung und ich denke sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Es ist eben schwierig, eine Vorschrift, ist eine Vorschrift, da gibts in der Regel nur schwarz und weiß. Mir stellt sich halt die Frage, nach dem Unterschied einer solchen Veranstaltung zur Belastungsübung. Aktuell absolviert bei den Seminaren jeder Geräteträger zwei Übungen, die jeweils ca. 20 Minuten gedauert haben, einmal mit angelegtem LA und einmal ohne. Einmal Nullsicht, da dunkle Räume und Nebelmaschine und einmal nahezu Nullsicht durch Ausetzschilder. Ich sehe den Unterschied darin, dass ich bei der Belastungsübung eine klar definierte Arbeit verrichte und somit einen Vergeilch heranziehen kann. Dafür sind eben Vorschriften da, etwas klar zu definieren, dennoch halte ich die Veranstaltung für gut und sinnvoll, das hat auch das Feedback der Absolventen gezeigt. Dies mindert sicherlich nicht das Risiko, aber wie ich schon schrieb, ich vertraue unserer Führung dass sie sehr genau wissen, was sie verantworten können und was nicht. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 656594 | |||
Datum | 02.12.2010 16:22 | 5424 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWie gesagt. Es ging mir nur daum aufzuzeigen, dass man die Anforderungen der FwDV 7 im Bezug auf die Pflichtfortbildung vorschriftsmäßig an einem Übungsabend in einer praktischen Übung (ggf. vorgeschaltet sogar noch die jährliche Unterweisung) erledigen kann. Zweifelsohne. Bei der Vorbereitung eines AGT-Übungsdienstes ziehe ich selten die FwDv7 zu rate, sondern überlege mir einfach, was will/muß ich ausbilden, um die AGT wieder gesund nach Hause zu bekommen. "Komischerweise" decken sich die so behandelten Inhalte in vielen Teilen mit den Inhalten der FwDv7... :-) Geschrieben von Christian Fischer Das ist nur die 2. Pflichtübung nach FwDV 7. Demnach gibt es also diverse Übungs-/Ausbildungsdienste, hab ich also nun verstanden! :-) Was anderes hätte ich von Dir auch nicht erwartet.... Geschrieben von Christian Fischer Ja, das ist spannend. Wobei als Objekt kann man das Feuerwehrhaus nehmen. Wenn man da etwas kreativ ist, dann erkennt man das unter Nullsicht nicht wieder ;-) Als Ausbilder muß man eben kreativ (und manchmal auch masochistisch) veranlagt sein...oder frei nach Jan S. aus O. Geschrieben hier von Jan Südmersen SiTr Ausbildung muss recht realitätsnah und brutal sein, damit man überhaupt eine Chance auf Erfolg hat und das kann die übrige AGT-Ausbildung meinetwegen auch sein. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 656595 | |||
Datum | 02.12.2010 16:29 | 5366 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus MiddelStreckendurchgang ist die "normale" Belastunsübung. Dann ist Euer Vorgehen nicht zulässig. Belastungsübung ist Belastungsübung. Eure Veranstaltung könnte die Einsatzübung ersetzen, das wäre bei entsprechender Ausbestaltung OK. Geschrieben von Markus Middel Ich vertraue unserer Führung und ich denke sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Diese Hoffnung habe ich in Feuerwehrdeutschland zwischenzeitlich aufgegeben. Geschrieben von Markus Middel Es ist eben schwierig, eine Vorschrift, ist eine Vorschrift, da gibts in der Regel nur schwarz und weiß. Mir stellt sich halt die Frage, nach dem Unterschied einer solchen Veranstaltung zur Belastungsübung. Die Belastungsübung hat für den Teilnehmer eine genau definierte körperliche Belastung unter kontrollierten Bedingungen als Ziel. Bei einer Einsatzübung kann ich jem nachdem wie sie abläuft und was mein Job ist eine ruhige Kugel schieben und nicht ansatzweise an die geforderte Belastung herankommen. Geschrieben von Markus Middel Aktuell absolviert bei den Seminaren jeder Geräteträger zwei Übungen, die jeweils ca. 20 Minuten gedauert haben, einmal mit angelegtem LA und einmal ohne. Also kann ohnehin nur eine Übung davon als Übung unter AT gewertet werden. Geschrieben von Markus Middel Ich sehe den Unterschied darin, dass ich bei der Belastungsübung eine klar definierte Arbeit verrichte und somit einen Vergeilch heranziehen kann. Genau. Um festzustellen, ob der AGT diese Leistung abrufen kann. Geschrieben von Markus Middel Dafür sind eben Vorschriften da, etwas klar zu definieren, dennoch halte ich die Veranstaltung für gut und sinnvoll, das hat auch das Feedback der Absolventen gezeigt. Euer Fehler ist, dass Ihr sagt "Entweder - Oder". Ihr müßtet sagen "sowohl - als auch". Also Belastungsübung in der Atemschutzübungsanlage und Eure Veranstaltung (sofern diese die Anforderungen der DV 7 erfüllt). Dann wäre der Vorschrift genüge getan. Geschrieben von Markus Middel Dies mindert sicherlich nicht das Risiko, aber wie ich schon schrieb, ich vertraue unserer Führung dass sie sehr genau wissen, was sie verantworten können und was nicht. Verabschiede Dich in der Fläche von dieser Hoffnung... Sonst hätten wir nicht bei jedem Zwischenfall diese weinerliche "aber wir machen das doch nur ehrenamtlich", "was sollen wir denn sonst noch so alles machen",... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pasc8al 8S., Wietmarschen / Niedersachsen | 656603 | |||
Datum | 02.12.2010 17:31 | 5274 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDas muß bei dem o.g. Konzept in den regulären Ausbildungen laufen. Wie habt ihr euer AT Ausbildung den generell aufgeteilt ? Gibt es da ein bestimmtes Schema auf Papier gebracht, damit deine AGT da durchblicken ? Wie habt ihr die Ausbildung aufgeteilt, vorher schon klar wer wann was macht ? Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Besucht unsere FW auf www.feuerwehr-wietmarschen.de | |||||
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