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Thema | Sprungpolster 60 | 25 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Helm8ut 8M., Stuttgart / Württemberg | 658624 | |||
Datum | 17.12.2010 13:12 | 13502 x gelesen | |||
Ich habe vor kurzem ein Video des GW- Sprungretter der Fw Düsseldorf gesehen. Bei diesem Beitrag wurde dann diskutiert, was darauf verlastet sei und die Antwort war: ein Sprungpolster 60. Nach kurzer Recherche im Internet fand ich dann auch heraus, dass es sowas wirklich gibt. Weil ich hab das nicht so wirklich geglaubt. Jetzt ist meine Frage: Hat jemand ein Sprungpolster mit so einer Sprunghöhe schoneinmal eingesetzt und ist da auch jemand reingesprungen? Weil um ehrlich zu sein, kann ich mir nicht vorstellen, dass man den Sprung überlebt. Außerdem gehört da ja eine ungeheure Überwindung dazu, aus so einer Höhe zu springen. Und hat eventuell jemand davon ein Bild, wo es bei einem Einsatz aufgebaut ist? Ist ja schon relativ groß. Danke | |||||
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Autor | karl8 M.8, Miltenberg / Bayern | 658629 | |||
Datum | 17.12.2010 13:42 | 11243 x gelesen | |||
Geht es hier um das nicht genormte "System Esser", das auf dem GW-Höhenrettung der FW Düsseldorf verladen ist? Laut verschiedenen Internetseiten hat es tatsächlich eine theoretische Rettungshöhe von 60m. Meiner Meinung nach währe es wahrscheinlich ein großes Problem für den Springenden, da die Fläche des Sprungpolsters von ca. 7.50*5,50m aus dem 20. OG mehr oder weniger wie ein Punkt aussieht. Ich gehe stark davon aus, das dieses System in Deutschland noch nicht für solche Höhen eingesetzt wurde. mfg | |||||
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Autor | karl8 M.8, Miltenberg / Bayern | 658632 | |||
Datum | 17.12.2010 14:00 | 10764 x gelesen | |||
Zu den Bildern: Link auf der 7. Seite Außerdem sind die 60m nur eine theoretische Rettungshöhe und bezieht sich vermutlich auf die Belastbarkeit des Sprungretters durch einen hinein fallenden Körper. | |||||
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Autor | Helm8ut 8M., Stuttgart / Württemberg | 658634 | |||
Datum | 17.12.2010 14:02 | 10731 x gelesen | |||
Um welches System es sich handelt weiß ich nicht. Ich hab nur bezüglich der Diskussion im Netz gesucht und ein paar Seiten gefunden, die das Sprungpolster anbieten. Mir kommt die Größe für eine solche Höhe auch recht klein vor. In der Diskussion wurde aber geschrieben, dass das SP 60 Maße von 16x16 m hat. Aber so eine Größe habe ich bisher bei keinem Hersteller gefunden. Vor allem kann ich mir nicht vorstellen, dass man einen Sprung aus einer solchen Höhe wirklich abfangen kann. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 658636 | |||
Datum | 17.12.2010 14:30 | 10868 x gelesen | |||
Aus einer solchen Höhe den Sprungretter zu treffen ist m.E. unmöglich, es spielen zu viele Faktoren eine Rolle. Das treffen des Polsters ist weder für den Springenden noch für die Bedienmannschaft aus einer solchen Höhe zu planen. Absprungwinkel Absprungrichtung Absprungkraft Seitenwinde wirken sich mit zunehmender Höhe immer mehr aus Bei der 60m Angabe handelt es sich um eine theoretische Angabe. Bis zu dieser Höhe könnte das Sprungpolster ein festgelegtes Gewicht aus dem freien Fall abbremsen, eine praktische Handhabung für Rettungen aus dieser Höhe ist m.E. unmöglich Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 658640 | |||
Datum | 17.12.2010 14:48 | 10610 x gelesen | |||
Dieser war bis 60m zugelassen und wurde an einem Tag der offenen Tür ,aus sem Korb der Drehleiter auf 30m vorgeführt. Das Resultat war eine aufgeplatzte Diensthose und die Äusserung:" Einmal reicht " Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | karl8 M.8, Miltenberg / Bayern | 658643 | |||
Datum | 17.12.2010 14:57 | 10491 x gelesen | |||
Meiner Meinung nach sehr bedenklich, da es nicht zugelassen ist zu Übungszwecken in ein Sprungpolster zu springen! (Übungspuppen natürlich ausgenommen bis zu einer bestimmten Höhe) mfg | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 658645 | |||
Datum | 17.12.2010 14:58 | 10526 x gelesen | |||
Jo, aber was macht man nicht alles für die Öffentlichkeit.:-) Außerdem waren es ja die wilden 80er. Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 658646 | |||
Datum | 17.12.2010 15:00 | 10445 x gelesen | |||
zu dieser Zeit war es so viel ich weiß auch noch gestattet, das Sprungverbot kam wenn ich mich recht erinnere erst Mitte der '90er Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 658649 | |||
Datum | 17.12.2010 15:03 | 10432 x gelesen | |||
yep, das stimmt,es wurde sogar das Sprungtuch noch lebendig besprungen,wenn ich mich richtig erinnere war das so ein Vetter Teil, das auch TV-Produktionen,für ihre Monsterstunts hergenommen haben, aber in dieser Zeit waren wir ja noch bei ein paar anderen Sachen selbstmörderisch veranlagt :-) Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Max 8G., London / UK | 658660 | |||
Datum | 17.12.2010 15:56 | 10526 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Schillerselbstmörderisch veranlagt apropos: Ich glaube ja nicht, dass das hier wirklich geholfen haette: http://www.metro.co.uk/news/850649-police-use-bouncy-castle-to-help-save-suicidal-man | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658662 | |||
Datum | 17.12.2010 16:11 | 11082 x gelesen | |||
Geschrieben von Silvan FaustGeht es hier um das nicht genormte "System Esser", das auf dem GW-Höhenrettung der FW Düsseldorf verladen ist? Auf dem GW-H ist das SP 23, System Lorsbach verlastet... Das System Esser ist (noch) auf dem GW Sprung ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 658663 | |||
Datum | 17.12.2010 16:13 | 10249 x gelesen | |||
Frei nach Uderzo und Goscinny: Die spinnen die Briten:-) Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | karl8 M.8, Miltenberg / Bayern | 658664 | |||
Datum | 17.12.2010 16:15 | 10361 x gelesen | |||
Ich kenne das System in England nicht, aber wäre es nicht einfacher und besser gewesen die Feuerwehr zu alamieren anstatt ein Hüpfburgenverleih kommen zu lassen um die Burg aufzubauen? Oder habe ich etwas falsch verstanden? mfg | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 658666 | |||
Datum | 17.12.2010 16:25 | 10273 x gelesen | |||
Na,wahrscheinlich hat der Drache eine abschreckende Wirkung auf den Suizidanten gehabt,tarnen und täuschen sozusagen. Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | karl8 M.8, Miltenberg / Bayern | 658668 | |||
Datum | 17.12.2010 16:37 | 10280 x gelesen | |||
Wahrscheinlich :) und die Kreaturen innen erst, da möchte man wirklich nicht reinspringen. Wie kann man nur von seitens der Polizei auf solche ideen kommen? *kopfschüttel* | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 658689 | |||
Datum | 17.12.2010 19:01 | 10208 x gelesen | |||
Hätte wahrscheinlich besser funktioniert wenn die das Teil auf dem Kopf aufgestellt hätten, dann wäre mehr Energie des Aufpralls durch die Verformung/Einknicken der Hüpfburg aufgenommen worden als nur durch den Boden. Dann hätte man so etwas ähnliches gehabt wie der Schlauchrahmen des Systems Lorsbach mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 658898 | |||
Datum | 20.12.2010 01:31 | 10324 x gelesen | |||
Hallo, ich kann mich erinnern, dass beim Stadtfeuerwehrtag 1977 bei der Fa. Nattermann (heute Rhone-Poulenc-Rorer) die Fa. Esser diesen damals ziemlich neuartigen Sprungretter vorstellte. Ein Stuntman machte stündlich Vorführungen und sprang vom Dach des Bürohochhauses (ich glaube 11-stöckig) der damaligen Fa. Nattermann in den Sprungretter. Gruss Kai | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 673592 | |||
Datum | 21.03.2011 14:16 | 11589 x gelesen | |||
Die Feuerwehr Bad Homburg hat für die Rettung von Personen aus Hochhäusern bis 60 m einen neuen Typ Sprungretter angeschafft. Link 1 Link 2 Neben den Einsatztaktischen Problemstellungen (Aufstellflächen, Aufbau vor dem Fenster) ist die Begründung der Beschaffung interesant. Doch wenn Menschen oberhalb von 23 Metern von Feuer eingeschlossen sind, stießen die Retter mit ihren DrehleiterFahrzeugen bislang an ihre Grenzen, wie Homburgs Feuerwehr-Chef Daniel Guischard erläuterte Entweder wird versucht bauordnungsrechtliche Verfehlungen der letzten Jahrzehnte zu kompensieren (selbst die hessische Hochhausrichtlinie von 1955 fordert zwei bauliche Rettungswege) oder jemand hat die grundsätzliche Konzeption des Bauordnungsrechtes nicht verstanden. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 673600 | |||
Datum | 21.03.2011 15:05 | 9647 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Hackenschmidt Entweder wird versucht bauordnungsrechtliche Verfehlungen der letzten Jahrzehnte zu kompensieren (selbst die hessische Hochhausrichtlinie von 1955 fordert zwei bauliche Rettungswege) oder jemand hat die grundsätzliche Konzeption des Bauordnungsrechtes nicht verstanden. Oder jemand hat begriffen, dass die baulichen Rettungswege (wenn sie denn funktionieren) nur den Bewohnern der nicht betroffenen Wohnungen helfen können und möchte dem hier auch schon als "Normtoten" bezeichneten Unglücksraben, der sich zur falschen Zeit an der falschen Stelle (nämlich mit dem Feuer zwischen sich und der Wohnungstür) aufgehalten hat doch noch retten (bzw. das zumindestens versuchen können, die Erfolgschancen dürften mit so einem Gerät noch geringer sein als mit dem SP16). Ein Sprungrettungsgerät ist doch auch niemals "zweiter Rettungsweg über Gerät der Feuerwehr" sondern immer nur letzter Ausweg, wenn alles andere nicht klappt! Gruß, Henning | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 673602 | |||
Datum | 21.03.2011 15:13 | 9670 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Hackenschmidt Doch wenn Menschen oberhalb von 23 Metern von Feuer eingeschlossen sind, stießen die Retter mit ihren DrehleiterFahrzeugen bislang an ihre Grenzen, wie Homburgs Feuerwehr-Chef Daniel Guischard erläuterte Da ich mit dem berteffenden Feuerwehr-Chef zusammen studiert und wir zig Stunden in Vorlesungen zum Thema Baulicher Brandschutz verbracht haben sei dir versichert, dass er sich im Bauordnungsrecht recht gut auskennt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 673618 | |||
Datum | 21.03.2011 16:29 | 9627 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDa ich mit dem berteffenden Feuerwehr-Chef zusammen studiert und wir zig Stunden in Vorlesungen zum Thema Baulicher Brandschutz verbracht haben sei dir versichert, dass er sich im Bauordnungsrecht recht gut auskennt. Gut, wenn die Gebäude über zwei bauliche Rettungswege verfügen und es nur um den "Normtoten" im 20. OG geht, dann wird hier, auch in Anbetracht der begrenzten Einsatzmöglichkeiten des Sprungretter, Geld für einen Einsatzfall ausgegeben, der vermutlich sehr selten ist und dabei auch nur bedingt zum Erfolg führt. Außerdem dürfte es den Normtoten, im Zuge der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht, ja theoretisch bald nicht mehr geben. Sollte hingegen wirklich der zweite bauliche Rettungsweg fehlen, dann ist die Beschaffung einer möglichen "Alternative" zur Rettung durch die Feuerwehr sicherlich der falsche Weg. Hier ist ganz klar die Bauaufsicht gefordert. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 673619 | |||
Datum | 21.03.2011 16:42 | 9601 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Hackenschmidt Gut, wenn die Gebäude über zwei bauliche Rettungswege verfügen und es nur um den "Normtoten" im 20. OG geht, dann wird hier, auch in Anbetracht der begrenzten Einsatzmöglichkeiten des Sprungretter, Geld für einen Einsatzfall ausgegeben, der vermutlich sehr selten ist und dabei auch nur bedingt zum Erfolg führt. Ack. Das ist quasi eine politische Entscheidung, die man vor Ort treffen und begründen muss. Aus der Ferne mag ich das nicht kritisieren (und das liegt nicht daran, dass wir auch so ein Gerät vorhalten). Geld für seltene Einsatzfälle auszugeben ist bei der Feuerwehr ja nicht ganz unüblich ;-) (über was für eine Summe für Beschaffung und Wartung reden wir eigentlich bei so einem Gerät?) Geschrieben von Andreas Hackenschmidt Sollte hingegen wirklich der zweite bauliche Rettungsweg fehlen, dann ist die Beschaffung einer möglichen "Alternative" zur Rettung durch die Feuerwehr sicherlich der falsche Weg. Hier ist ganz klar die Bauaufsicht gefordert. Nur der Vollständigkeit halber: Ich gehe davon aus, dass bundesweit _ein_ baulicher Rettungsweg reicht, wenn es sich dabei um einen Sicherheitstreppenraum handelt? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 673670 | |||
Datum | 21.03.2011 19:12 | 9460 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas HackenschmidtSollte hingegen wirklich der zweite bauliche Rettungsweg fehlen, dann ist die Beschaffung einer möglichen "Alternative" zur Rettung durch die Feuerwehr sicherlich der falsche Weg. Hier ist ganz klar die Bauaufsicht gefordert. Der Krux bei der Sache ist aber das zwar zwei vertikale Rettungswege gefordert sind. Es aber in der Horizontalen nicht so deutlich geschrieben steht WIMRE. Gruß Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 673848 | |||
Datum | 22.03.2011 17:05 | 9535 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Hauptvogel Der Krux bei der Sache ist aber das zwar zwei vertikale Rettungswege gefordert sind. Es aber in der Horizontalen nicht so deutlich geschrieben steht Wo und was steht nicht deutlich geschrieben? | |||||
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