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ThemaSprungpolster 6025 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorHelm8ut 8M., Stuttgart / Württemberg658624
Datum17.12.2010 13:1213502 x gelesen
Ich habe vor kurzem ein Video des GW- Sprungretter der Fw Düsseldorf gesehen. Bei diesem Beitrag wurde dann diskutiert, was darauf verlastet sei und die Antwort war: ein Sprungpolster 60.
Nach kurzer Recherche im Internet fand ich dann auch heraus, dass es sowas wirklich gibt. Weil ich hab das nicht so wirklich geglaubt.

Jetzt ist meine Frage: Hat jemand ein Sprungpolster mit so einer Sprunghöhe schoneinmal eingesetzt und ist da auch jemand reingesprungen? Weil um ehrlich zu sein, kann ich mir nicht vorstellen, dass man den Sprung überlebt. Außerdem gehört da ja eine ungeheure Überwindung dazu, aus so einer Höhe zu springen. Und hat eventuell jemand davon ein Bild, wo es bei einem Einsatz aufgebaut ist? Ist ja schon relativ groß.

Danke


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Autorkarl8 M.8, Miltenberg / Bayern658629
Datum17.12.2010 13:4211243 x gelesen
Geht es hier um das nicht genormte "System Esser", das auf dem GW-Höhenrettung der FW Düsseldorf verladen ist? Laut verschiedenen Internetseiten hat es tatsächlich eine theoretische Rettungshöhe von 60m. Meiner Meinung nach währe es wahrscheinlich ein großes Problem für den Springenden, da die Fläche des Sprungpolsters von ca. 7.50*5,50m aus dem 20. OG mehr oder weniger wie ein Punkt aussieht. Ich gehe stark davon aus, das dieses System in Deutschland noch nicht für solche Höhen eingesetzt wurde.

mfg


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Autorkarl8 M.8, Miltenberg / Bayern658632
Datum17.12.2010 14:0010764 x gelesen
Zu den Bildern:
Link
auf der 7. Seite

Außerdem sind die 60m nur eine theoretische Rettungshöhe und bezieht sich vermutlich auf die Belastbarkeit des Sprungretters durch einen hinein fallenden Körper.


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AutorHelm8ut 8M., Stuttgart / Württemberg658634
Datum17.12.2010 14:0210731 x gelesen
Um welches System es sich handelt weiß ich nicht. Ich hab nur bezüglich der Diskussion im Netz gesucht und ein paar Seiten gefunden, die das Sprungpolster anbieten. Mir kommt die Größe für eine solche Höhe auch recht klein vor. In der Diskussion wurde aber geschrieben, dass das SP 60 Maße von 16x16 m hat. Aber so eine Größe habe ich bisher bei keinem Hersteller gefunden.

Vor allem kann ich mir nicht vorstellen, dass man einen Sprung aus einer solchen Höhe wirklich abfangen kann.


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen658636
Datum17.12.2010 14:3010868 x gelesen
Aus einer solchen Höhe den Sprungretter zu treffen ist m.E. unmöglich, es spielen zu viele Faktoren eine Rolle.

Das treffen des Polsters ist weder für den Springenden noch für die Bedienmannschaft aus einer solchen Höhe zu planen.

Absprungwinkel
Absprungrichtung
Absprungkraft
Seitenwinde

wirken sich mit zunehmender Höhe immer mehr aus

Bei der 60m Angabe handelt es sich um eine theoretische Angabe.

Bis zu dieser Höhe könnte das Sprungpolster ein festgelegtes Gewicht aus dem freien Fall abbremsen, eine praktische Handhabung für Rettungen aus dieser Höhe ist m.E. unmöglich


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorKlau8s S8., München / Bayern658640
Datum17.12.2010 14:4810610 x gelesen
Dieser war bis 60m zugelassen und wurde an einem Tag der offenen Tür ,aus sem Korb der Drehleiter auf 30m vorgeführt.
Das Resultat war eine aufgeplatzte Diensthose und die Äusserung:" Einmal reicht "


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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Autorkarl8 M.8, Miltenberg / Bayern658643
Datum17.12.2010 14:5710491 x gelesen
Meiner Meinung nach sehr bedenklich, da es nicht zugelassen ist zu Übungszwecken in ein Sprungpolster zu springen! (Übungspuppen natürlich ausgenommen bis zu einer bestimmten Höhe)

mfg


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AutorKlau8s S8., München / Bayern658645
Datum17.12.2010 14:5810526 x gelesen
Jo, aber was macht man nicht alles für die Öffentlichkeit.:-) Außerdem waren es ja die wilden 80er.


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen658646
Datum17.12.2010 15:0010445 x gelesen
zu dieser Zeit war es so viel ich weiß auch noch gestattet, das Sprungverbot kam wenn ich mich recht erinnere erst Mitte der '90er


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorKlau8s S8., München / Bayern658649
Datum17.12.2010 15:0310432 x gelesen
yep, das stimmt,es wurde sogar das Sprungtuch noch lebendig besprungen,wenn ich mich richtig erinnere war das so ein Vetter Teil, das auch TV-Produktionen,für ihre Monsterstunts hergenommen haben, aber in dieser Zeit waren wir ja noch bei ein paar anderen Sachen selbstmörderisch veranlagt :-)


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

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AutorMax 8G., London / UK658660
Datum17.12.2010 15:5610526 x gelesen
Geschrieben von Klaus Schillerselbstmörderisch veranlagt

apropos: Ich glaube ja nicht, dass das hier wirklich geholfen haette:
http://www.metro.co.uk/news/850649-police-use-bouncy-castle-to-help-save-suicidal-man


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW658662
Datum17.12.2010 16:1111082 x gelesen
Geschrieben von Silvan FaustGeht es hier um das nicht genormte "System Esser", das auf dem GW-Höhenrettung der FW Düsseldorf verladen ist?

Auf dem GW-H ist das SP 23, System Lorsbach verlastet...

Das System Esser ist (noch) auf dem GW Sprung


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKlau8s S8., München / Bayern658663
Datum17.12.2010 16:1310249 x gelesen
Frei nach Uderzo und Goscinny: Die spinnen die Briten:-)


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Autorkarl8 M.8, Miltenberg / Bayern658664
Datum17.12.2010 16:1510361 x gelesen
Ich kenne das System in England nicht, aber wäre es nicht einfacher und besser gewesen die Feuerwehr zu alamieren anstatt ein Hüpfburgenverleih kommen zu lassen um die Burg aufzubauen? Oder habe ich etwas falsch verstanden?

mfg


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AutorKlau8s S8., München / Bayern658666
Datum17.12.2010 16:2510273 x gelesen
Na,wahrscheinlich hat der Drache eine abschreckende Wirkung auf den Suizidanten gehabt,tarnen und täuschen sozusagen.


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

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Autorkarl8 M.8, Miltenberg / Bayern658668
Datum17.12.2010 16:3710280 x gelesen
Wahrscheinlich :) und die Kreaturen innen erst, da möchte man wirklich nicht reinspringen. Wie kann man nur von seitens der Polizei auf solche ideen kommen? *kopfschüttel*


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW658689
Datum17.12.2010 19:0110208 x gelesen
Hätte wahrscheinlich besser funktioniert wenn die das Teil auf dem Kopf aufgestellt hätten, dann wäre mehr Energie des Aufpralls durch die Verformung/Einknicken der Hüpfburg aufgenommen worden als nur durch den Boden. Dann hätte man so etwas ähnliches gehabt wie der Schlauchrahmen des Systems Lorsbach


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorKai 8H., Köln / NRW658898
Datum20.12.2010 01:3110324 x gelesen
Hallo,

ich kann mich erinnern, dass beim Stadtfeuerwehrtag 1977 bei der Fa. Nattermann (heute Rhone-Poulenc-Rorer) die Fa. Esser diesen damals ziemlich neuartigen Sprungretter vorstellte.
Ein Stuntman machte stündlich Vorführungen und sprang vom Dach des Bürohochhauses (ich glaube 11-stöckig) der damaligen Fa. Nattermann in den Sprungretter.

Gruss Kai


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AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg673592
Datum21.03.2011 14:1611589 x gelesen
Die Feuerwehr Bad Homburg hat für die Rettung von Personen aus Hochhäusern bis 60 m einen neuen Typ Sprungretter angeschafft.

Link 1

Link 2

Neben den Einsatztaktischen Problemstellungen (Aufstellflächen, Aufbau vor dem Fenster)
ist die Begründung der Beschaffung interesant.

Doch wenn Menschen oberhalb von 23 Metern von Feuer eingeschlossen sind, stießen die Retter mit ihren DrehleiterFahrzeugen bislang an ihre Grenzen, wie Homburgs Feuerwehr-Chef Daniel Guischard erläuterte

Entweder wird versucht bauordnungsrechtliche Verfehlungen der letzten Jahrzehnte zu kompensieren (selbst die hessische Hochhausrichtlinie von 1955 fordert zwei bauliche Rettungswege) oder jemand hat die grundsätzliche Konzeption des Bauordnungsrechtes nicht verstanden.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW673600
Datum21.03.2011 15:059647 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas HackenschmidtEntweder wird versucht bauordnungsrechtliche Verfehlungen der letzten Jahrzehnte zu kompensieren (selbst die hessische Hochhausrichtlinie von 1955 fordert zwei bauliche Rettungswege) oder jemand hat die grundsätzliche Konzeption des Bauordnungsrechtes nicht verstanden.

Oder jemand hat begriffen, dass die baulichen Rettungswege (wenn sie denn funktionieren) nur den Bewohnern der nicht betroffenen Wohnungen helfen können und möchte dem hier auch schon als "Normtoten" bezeichneten Unglücksraben, der sich zur falschen Zeit an der falschen Stelle (nämlich mit dem Feuer zwischen sich und der Wohnungstür) aufgehalten hat doch noch retten (bzw. das zumindestens versuchen können, die Erfolgschancen dürften mit so einem Gerät noch geringer sein als mit dem SP16).

Ein Sprungrettungsgerät ist doch auch niemals "zweiter Rettungsweg über Gerät der Feuerwehr" sondern immer nur letzter Ausweg, wenn alles andere nicht klappt!

Gruß,
Henning


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional673602
Datum21.03.2011 15:139670 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas HackenschmidtDoch wenn Menschen oberhalb von 23 Metern von Feuer eingeschlossen sind, stießen die Retter mit ihren DrehleiterFahrzeugen bislang an ihre Grenzen, wie Homburgs Feuerwehr-Chef Daniel Guischard erläuterte

Entweder wird versucht bauordnungsrechtliche Verfehlungen der letzten Jahrzehnte zu kompensieren (selbst die hessische Hochhausrichtlinie von 1955 fordert zwei bauliche Rettungswege) oder jemand hat die grundsätzliche Konzeption des Bauordnungsrechtes nicht verstanden.


Da ich mit dem berteffenden Feuerwehr-Chef zusammen studiert und wir zig Stunden in Vorlesungen zum Thema Baulicher Brandschutz verbracht haben sei dir versichert, dass er sich im Bauordnungsrecht recht gut auskennt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg673618
Datum21.03.2011 16:299627 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDa ich mit dem berteffenden Feuerwehr-Chef zusammen studiert und wir zig Stunden in Vorlesungen zum Thema Baulicher Brandschutz verbracht haben sei dir versichert, dass er sich im Bauordnungsrecht recht gut auskennt.


Gut, wenn die Gebäude über zwei bauliche Rettungswege verfügen und es nur um den "Normtoten" im 20. OG geht, dann wird hier, auch in Anbetracht der begrenzten Einsatzmöglichkeiten des Sprungretter, Geld für einen Einsatzfall ausgegeben, der vermutlich sehr selten ist und dabei auch nur bedingt zum Erfolg führt. Außerdem dürfte es den Normtoten, im Zuge der Einführung der Rauchwarnmelderpflicht, ja theoretisch bald nicht mehr geben.

Sollte hingegen wirklich der zweite bauliche Rettungsweg fehlen, dann ist die Beschaffung einer möglichen "Alternative" zur Rettung durch die Feuerwehr sicherlich der falsche Weg. Hier ist ganz klar die Bauaufsicht gefordert.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW673619
Datum21.03.2011 16:429601 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas HackenschmidtGut, wenn die Gebäude über zwei bauliche Rettungswege verfügen und es nur um den "Normtoten" im 20. OG geht, dann wird hier, auch in Anbetracht der begrenzten Einsatzmöglichkeiten des Sprungretter, Geld für einen Einsatzfall ausgegeben, der vermutlich sehr selten ist und dabei auch nur bedingt zum Erfolg führt.

Ack.

Das ist quasi eine politische Entscheidung, die man vor Ort treffen und begründen muss.
Aus der Ferne mag ich das nicht kritisieren (und das liegt nicht daran, dass wir auch so ein Gerät vorhalten).

Geld für seltene Einsatzfälle auszugeben ist bei der Feuerwehr ja nicht ganz unüblich ;-)

(über was für eine Summe für Beschaffung und Wartung reden wir eigentlich bei so einem Gerät?)

Geschrieben von Andreas HackenschmidtSollte hingegen wirklich der zweite bauliche Rettungsweg fehlen, dann ist die Beschaffung einer möglichen "Alternative" zur Rettung durch die Feuerwehr sicherlich der falsche Weg. Hier ist ganz klar die Bauaufsicht gefordert.

Nur der Vollständigkeit halber:
Ich gehe davon aus, dass bundesweit _ein_ baulicher Rettungsweg reicht, wenn es sich dabei um einen Sicherheitstreppenraum handelt?

Gruß,
Henning


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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg673670
Datum21.03.2011 19:129460 x gelesen
Geschrieben von Andreas HackenschmidtSollte hingegen wirklich der zweite bauliche Rettungsweg fehlen, dann ist die Beschaffung einer möglichen "Alternative" zur Rettung durch die Feuerwehr sicherlich der falsche Weg. Hier ist ganz klar die Bauaufsicht gefordert.

Der Krux bei der Sache ist aber das zwar zwei vertikale Rettungswege gefordert sind. Es aber in der Horizontalen nicht so deutlich geschrieben steht WIMRE.

Gruß Ralf


Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

http://twitter.com/nomex64

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AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg673848
Datum22.03.2011 17:059535 x gelesen
Geschrieben von Ralf Hauptvogel Der Krux bei der Sache ist aber das zwar zwei vertikale Rettungswege gefordert sind. Es aber in der Horizontalen nicht so deutlich geschrieben steht

Wo und was steht nicht deutlich geschrieben?


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 17.12.2010 13:12 Helm7ut 7M., Stuttgart
 17.12.2010 13:42 ., Miltenberg
 17.12.2010 14:00 ., Miltenberg
 17.12.2010 14:02 Helm7ut 7M., Stuttgart
 17.12.2010 16:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 17.12.2010 14:30 ., Frankfurt
 17.12.2010 14:48 ., München
 17.12.2010 14:57 ., Miltenberg
 17.12.2010 14:58 ., München
 17.12.2010 15:00 ., Frankfurt
 17.12.2010 15:03 ., München
 17.12.2010 15:56 Max 7G., London
 17.12.2010 16:13 ., München
 17.12.2010 16:15 ., Miltenberg
 17.12.2010 16:25 ., München
 17.12.2010 16:37 ., Miltenberg
 17.12.2010 19:01 Denn7is 7E., Menden
 20.12.2010 01:31 Kai 7H., Köln
 21.03.2011 14:16 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
 21.03.2011 15:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 21.03.2011 15:13 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 21.03.2011 16:29 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
 21.03.2011 16:42 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 21.03.2011 19:12 Ralf7 H.7, Drebkau
 22.03.2011 17:05 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
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