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Thema | Beförderungen nach absolvierten Lehrgängen | 5 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 662918 | |||
Datum | 17.01.2011 15:34 | 4682 x gelesen | |||
Hier vielleicht weiterführend dazu mal eine andere Frage: Wie wird das, aufbauend auf die Ausbildung mit Beförderungen gehandhabt? Ich weiß, es gibt, wahrscheinlich in den Bundesländern unterschiedliche Erlasse, die vorgeben wer, nach welcher Ausbildung zu was befördert werden kann. Mir geht es hier speziell um Beförderungen nach absolvierten Führungslehrgängen (GF, ZF...). Wird jeder, der diesen Lehrgang absolviert hat befördert? Oder werden nur die befördert, die auch tatsächlich die Funktion ausüben? Darf jeder, wenn Plätze vorhanden sind die Führungslehrgänge besuchen, wenn er will? Oder werden ganz gezielt nur Kameraden geschickt, die auch in absebarer Zeit entsprechende Positionen bekleiden soll? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 662919 | |||
Datum | 17.01.2011 15:42 | 3067 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus MiddelIch weiß, es gibt, wahrscheinlich in den Bundesländern unterschiedliche Erlasse, die vorgeben wer, nach welcher Ausbildung zu was befördert werden kann.Garniert mit kreisweiten oder gar kommunalen Eigenheiten (z.B. "Stellenplänen"). Geschrieben von Markus Middel Mir geht es hier speziell um Beförderungen nach absolvierten Führungslehrgängen (GF, ZF...).Letzteres (frag nicht wieso, ich halt da nix von, dies betrifft allerdings FF-Dienstgrade generell). Geschrieben von Markus Middel Darf jeder, wenn Plätze vorhanden sind die Führungslehrgänge besuchen, wenn er will?Wenn man über mehrere Jahre regelmäßig 3 oder 4 (oder noch mehr) entsprechende Lehrgangsplätze anmeldet, und dann hier und da mal 1 Platz tatsächlich zugeteilt bekommt, hat man leider nicht den Spielraum, vernünftig auf Resereve auszubilden, sondern muss sehen, dass der Grundbedarf wenigstens halbwegs gedeckt ist. Da ist es vielerorts schon der Regelfall, dass die Leute eine Funktion schon kommisarisch ausüben, und dann irgendwann auf den Lehrgang gehen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eppelheim / Baden-Württemberg | 662923 | |||
Datum | 17.01.2011 16:34 | 2797 x gelesen | |||
Hi und Hallo, Geschrieben von Markus Middel Ich weiß, es gibt, wahrscheinlich in den Bundesländern unterschiedliche Erlasse, die vorgeben wer, nach welcher Ausbildung zu was befördert werden kann. Richtig, für BaWü gibt es z.B. die "Empfehlung für die einheitliche Regelung der Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg" Geschrieben von Markus Middel Wird jeder, der diesen Lehrgang absolviert hat befördert? Welchen Sinn macht es, jemanden auf einen Lehrgang zu schicken und dann nicht in der entsprechenden Funktion einzusetzen!? Von daher wird bei uns üblicherweise der den Lehrgang besucht hat in dieser Funktion auch eingesetzt und auch entsprechend befördert. Gruss Martin Schumaeker | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 662926 | |||
Datum | 17.01.2011 16:45 | 2755 x gelesen | |||
Moin, ich antworte mal, wie wir das machen - unabhaengig davon ob man das so nachlesen kann. Es werden diejenigen auf Lehrgang geschickt, die das in Zukunft machen sollen/wollen. Da die Fuehrungslehrgaenge kontigentiert und damit Mangelware sind, muss man die wenigen sinnvoll verteilen. D.h. es bleiben immer welche uebrig, die das machten wollen/ sollen und koennten, aber nicht duerfen weil kein Platz da ist... Wer auf Lehrgang war, fuehrt die Funktion auch aus. Auf was sollte man auch warten? Wer die Funktion ausfuehrt, wird auch befoerdert - kostet uns naemlich nichts. Problematisch wird das bei den Brandmeistern, weil nicht unbegrenzt Brandmeister und mehr moeglich sind. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 662980 | |||
Datum | 17.01.2011 21:29 | 2636 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Martin Schumaeker Richtig, für BaWü gibt es z.B. die "Empfehlung für die einheitliche Regelung der Dienstgradabzeichen der Freiwilligen Feuerwehren in Baden-Württemberg" Das sind Empfehlungen, an die man sich halten kann oder nicht; allein in den 11 Wehren unseres Unterkreises gibts es einige FW die nach den "Empfehlungen" befördern und auch die entsprechenden Dienstgrade verleihen und einige Wehren die sich nicht an die "Empfehlungen" halten und nach der alten, aber seit Jahren außer Kraft gesetzten Verwaltungsvorschrift befördern und die damals gültigen Dienstgradabzeichen tragen. Denen sind die vielen Dienstfgrade wie z.B. die Hauptfeuerwehrleuten und Hauptlöschmeister einfach zuviel sind. Ergibt in BaWü manchmals kuriöse Situationen wenn z.B. sich FW-Leute verschiedener FFs mit einer kamesinroten Schwinge treffen und der eine sich "Feuerwehrmann", der andere sich "Oberfeuerwehrmann" nennt. Warum kann man in BaWü nicht eine Regelung verbindlich per Verwaltungsvorschrift vorschreiben ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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