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Thema | Fehlzeiten B 1 in NRW | 3 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 663895 | |||
Datum | 24.01.2011 09:11 | 3195 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich habe mir die VAPmD-Feu mehrfach durchgelesen, kann aber nichts über Fehlzeiten finden. Wer kann mir weiterhelfen? Wo finde ich etwas über die maximalen Fehlzeiten während der Grundausbildung? Wie habt ihr das geregelt? Wie lange darf jemand krank (arbeitsunfähig) sein um weiter an der Ausbildung teilzunehmen? Oder anders gefragt. Ab welcher Fehlzeit wird der Teilnehmer von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 663905 | |||
Datum | 24.01.2011 12:04 | 1557 x gelesen | |||
Also wenn sich nichts geändert hat dann ist es im WW-Kreis so das alles was mehr als 2 Unterrichtsstunden sind in nem anderen Lehrgang nachgehohlt werden muss und mehr als ein WE komplett neu... Christian | |||||
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Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 663915 | |||
Datum | 24.01.2011 12:35 | 1606 x gelesen | |||
Hallo, aus der Praxis waren es in meinen B-Lehrgängen immer so bis zu 10%. Also 10 Tage Lehrgang = max. 1 Tag, bei 40 Tagen max. 4 Tage. Teilabschnitt z.B. 32Std. = 3,2 Std. usw. Bis zu diesen Fehlzeiten konnten das die Ausbilder wohl irgendwie selber regeln. Bei allem was darüber gelegen hätte, musste der Leiter des IdF NRW bzw. der jeweiligen BF (beim GAL) entscheiden. Wir hatten aber niemanden der in den Grenzbereich gekommen ist. Die 10% hat man immer mal "irgendwo gehört". Bb das einfach nur gängige Praxis ist oder wirklich irgendwo steht, kann ich Dir nicht sagen. Gruß, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | |||||
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