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ThemaFehlzeiten B 1 in NRW3 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW663895
Datum24.01.2011 09:113195 x gelesen
Hallo zusammen,
ich habe mir die VAPmD-Feu mehrfach durchgelesen, kann aber nichts über Fehlzeiten finden.
Wer kann mir weiterhelfen?
Wo finde ich etwas über die maximalen Fehlzeiten während der Grundausbildung?
Wie habt ihr das geregelt? Wie lange darf jemand krank (arbeitsunfähig) sein um weiter an der Ausbildung teilzunehmen?
Oder anders gefragt. Ab welcher Fehlzeit wird der Teilnehmer von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorChri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP663905
Datum24.01.2011 12:041557 x gelesen
Also wenn sich nichts geändert hat dann ist es im WW-Kreis so das alles was mehr als 2 Unterrichtsstunden sind in nem anderen Lehrgang nachgehohlt werden muss und mehr als ein WE komplett neu...

Christian


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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW663915
Datum24.01.2011 12:351606 x gelesen
Hallo,

aus der Praxis waren es in meinen B-Lehrgängen immer so bis zu 10%.
Also 10 Tage Lehrgang = max. 1 Tag, bei 40 Tagen max. 4 Tage. Teilabschnitt z.B. 32Std. = 3,2 Std. usw.
Bis zu diesen Fehlzeiten konnten das die Ausbilder wohl irgendwie selber regeln. Bei allem was darüber gelegen hätte, musste der Leiter des IdF NRW bzw. der jeweiligen BF (beim GAL) entscheiden.
Wir hatten aber niemanden der in den Grenzbereich gekommen ist. Die 10% hat man immer mal "irgendwo gehört". Bb das einfach nur gängige Praxis ist oder wirklich irgendwo steht, kann ich Dir nicht sagen.

Gruß, Eric


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www.ff-vohwinkel.de

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 24.01.2011 09:11 Hube7rt 7K., Erkelenz
 24.01.2011 12:04 ., Nentershausen
 24.01.2011 12:35 ., Wuppertal
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