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Thema | Erholungsphase nach nächtlichen Einsätzen. | 40 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8an 8M., Dassow / Mecklenburg Vorpommern | 664025 | |||
Datum | 25.01.2011 12:07 | 18440 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, vielleicht könnt ihr mir ja zu folgendem Thema mal die Gesetzeslage erläutern. Wenn man Nachts im Einsatz ist und nächsten Tag arbeiten muss, wie sieht es hier mit den Ruhezeiten aus? Bei Leuten im Büro ist dies, nach meiner Ansicht, unkritischer als zum Beispiel bei Kraftfahrern, die dann zum Beispiel als Maschinisten eingesetzt sind. Ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Folgendes fand ich im Landesbrandschutzgesetz Mecklenburg Vorpommern. §11 (2) Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen (einschließlich einer angemessenen Erholungsphase), Übungen und Lehrgängen entfällt für sie die Pflicht zur Arbeits- und Dienstableistung. Der Arbeitgeber oder Dienstherr ist verpflichtet, für diesen Zeitraum das Arbeitsentgelt oder die Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die ehrenamtliche Tätigkeit üblicherweise erzielt worden wären. Dem privaten Arbeitgeber wird der Betrag auf Antrag durch die Gemeinde erstattet. Beruflich selbständigen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren wird der Verdienstausfall auf der Grundlage einer Verordnung durch die Gemeinde erstattet. Die Teilnahme an Übungen und Lehrgängen ist dem Arbeitgeber oder Dienstherren unverzüglich mitzuteilen. Angemessene Erholungsphase ist ja auch nicht wirklich Aussagekräftig. Kann hier jemand Klarheit schaffen?=) Danke und beste Grüße Christian | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 664030 | |||
Datum | 25.01.2011 12:49 | 14685 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Mundtvielleicht könnt ihr mir ja zu folgendem Thema mal die Gesetzeslage erläutern. Das ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt und wird ganz sicher auf komunaler Ebene nochmal unterschiedlich gehandhabt. Geschrieben von Christian Mundt Bei Leuten im Büro ist dies, nach meiner Ansicht, unkritischer als zum Beispiel bei Kraftfahrern, die dann zum Beispiel als Maschinisten eingesetzt sind. Bei Tätigkeiten, die im Zweifelsfall schlimme Folgen haben können ist das ziemlich selbstverständlich. Aber auch ein Büromensch hat sich Ruhezeit verdient. Fehler dort kosten vielleicht nicht unbedingt Menschenleben, können aber auch große Schäden verursachen. Und der gesundheitliche Aspekt von "Ruhezeit" ist auch nicht zu vernachlässigen. Geschrieben von Christian Mundt
Da wird eben genau das gemacht, was Du oben schriebst: Es wird keine harte Zahl genannt, wie lange man Ruhen muss sondern es wird differenziert. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 664037 | |||
Datum | 25.01.2011 13:05 | 14449 x gelesen | |||
Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Maschinist doch derjenige, der das Auto fährt. Dann muss er das als Fahrzeit/Ladezeit/Arbeitszeit in seine Scheibe eintragen ,bzw. seine Scheibe in das FW Fahrzeug einlegen, und muss sich an die normalen EU Ruhezeitenregelungen halten. Hat er seine Scheibe nicht dabei, handelt er ordnungswidrig. Heutzutage ist das natürlich alles elektronisch aber bestimmt auch nicht viel anders. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 664038 | |||
Datum | 25.01.2011 13:09 | 14157 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeWenn ich das richtig verstanden habe ist der Maschinist doch derjenige, der das Auto fährt. Dann muss er das als Fahrzeit/Ladezeit/Arbeitszeit in seine Scheibe eintragen ,bzw. seine Scheibe in das FW Fahrzeug einlegen, und muss sich an die normalen EU Ruhezeitenregelungen halten. Dann zeig´mir mal welches Feuerwehr-Fahrzeug (ausser denen die zusätzlich als Fahrschul-LKW für einen richtigen Führerschein verwendet werden) denn ein EU-Kontrollgerät hat? Selbst wenn Feuerwehrfahrzeuge nicht unter die Fahrzeitenregelung, da sie nicht kommerziell verwendet werden. Oder hat jeder Berufskraftfahrer in seinem PKW auch ein EU-Kontrollgerät oder ein Fahrerkartengerät? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 664039 | |||
Datum | 25.01.2011 13:11 | 14017 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannSelbst wenn Feuerwehrfahrzeuge nicht unter die Fahrzeitenregelung, da sie nicht kommerziell verwendet werden. Soll heissen: Selbst wenn fallen Feuerwehrfahrzeuge nicht unter die Fahrzeitenregelung, da sie nicht kommerziell verwendet werden. Edit-Funktion? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Fran8k S8., München / Bayern | 664040 | |||
Datum | 25.01.2011 13:12 | 13755 x gelesen | |||
Hallo, bei uns ist das so geregelt, dass man z.B. die entgangene Schlafzeit nachholen kann. War z.B. ein Alarm nacht um drei, und ich muss um 8 im Büro/Schule oder sonstwo sein, habe ich Anrecht auf den entgangenen Schlaf. Also Einsatz von drei bis sieben Uhr = 3,5 Stunden (mal angenommen ich hätte um 6:30 Uhr aufstehen müssen - weil dann wäre ich eh aufgestenaden). Was das mit den Kraftfahrern angeht, sehe ich das ein wenig anders - kann mic haber auch irren. Die Lenkzeiten eines FW Fahrzeuges gelten nicht als Arbeitszeit bei Kraftfahrern - so wird bei uns z.B. auch kein Fahrtenschreiber mehr genutzt. Bitte um Verbesserung, wenn ich falsch liege. Gruß Frank Meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 664041 | |||
Datum | 25.01.2011 13:14 | 14026 x gelesen | |||
Warum ist das den nicht kommerziell? Sind die FW Fahrzeuge denn privat? | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 664042 | |||
Datum | 25.01.2011 13:15 | 13914 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeWarum ist das den nicht kommerziell? Sind die FW Fahrzeuge denn privat? Wird mit den Feuerwehrfahrzeugen Geld verdient? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 664043 | |||
Datum | 25.01.2011 13:20 | 13751 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeWarum ist das den nicht kommerziell? Sind die FW Fahrzeuge zum gewerblichen Güterverkehr bestimmt ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Strasburg (Uckermark) / M-V | 664044 | |||
Datum | 25.01.2011 13:22 | 14067 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian--- Angemessene Erholungsphase ist ja auch nicht wirklich Aussagekräftig. Der Fachausschuss „Sozialwesen“ des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) hat Richtwerte für die Bemessung des Umfangs von Ruhe- und Erholungspausen in einer Empfehlung konkretisiert. Diese ist vom Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) zur Kenntnis genommen und den Bundesländern zur Bekanntgabe empfohlen worden. Ein bischen kannste dazu auch auf der Seite der HFUK-Nord unter "Themenbereich B 5: Gesundheit und Fitness im Feuerwehrdienst" nachlesen. Es wurde auch mal argumentiert, dass das Arbeitsrecht gelten soll(te), allerdings weiß ich nicht, was dort steht. Zumindest stellt aber die Empfehlung eine Richtschnur dar. Gruß Witschi(Dirk) aus Strasburg (Um.) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 664045 | |||
Datum | 25.01.2011 13:25 | 13847 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWird mit den Feuerwehrfahrzeugen Geld verdient? Genau diese Frage kam mir auch zuerst. Dann kamen mir aber die doch recht häufigen gebührenpflichtigen Einsätze in den Sinn. Besser also man läßt es so schwammig wie hier bereits angedeutet und vertraut auf die Verantwortung und Eigenverantwortung. Hat diese Frage schon mal wer klären lassen oder sich aus Interesse kundig gemacht? Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 664046 | |||
Datum | 25.01.2011 13:27 | 13835 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzHat diese Frage schon mal wer klären lassen oder sich aus Interesse kundig gemacht? Für Feuerwehrfahrzeuge, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, und etliche andere gibt es im EU-Recht Sondergenehmigungen die besagen, dass diese von der Pflicht ein EG-Kontrollgerät zu führen und zu verwenden ausgenommen sind. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8J., Langenfeld (Rheinl.) / NRW | 664047 | |||
Datum | 25.01.2011 13:30 | 13617 x gelesen | |||
In der Verordnung (EG) 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten) steht:Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 664048 | |||
Datum | 25.01.2011 13:32 | 13707 x gelesen | |||
Das mit dem EG-Kontrollgerät ist mir schon klar. Ich meinte eher wie es im Schadensfall der Hauptbeschäftigung mit der Nachfrage nach Fahrzeiten und "Ladezeiten" aussieht, so es jemand weiß und "Herr Lehrer ich weiß was" spielt. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Berlin / Berlin | 664050 | |||
Datum | 25.01.2011 13:36 | 13574 x gelesen | |||
Hallo zusammen, führt ein bischen vom eigentlichen Thema weg, aber ich glaube den Richtlinien für die Lenk- und Ruhezeiten ist es egal ob mit dem KFZ Geld verdient wird oder nicht. Es geht um das grundsätzliche Führen eines solchen Fahrzeuges. Fahrzeuge der Fw sind aber nach europäischem Recht ausgenommen, wenn die Fahrt nicht gewerblich ist und humanitären Zwecken dient. Somit erklärt sich warum in den meisten Fahrzeugen kein Kontrollgerät enthalten ist. Der normale Dienstbetrieb wird bei den wenigsten Feuerwehren die Problematik entsprechender Fahrzeiten mit sich bringen, insofern stellt sich die Frage ja eigentlich auch nicht. Interessant wird es bei überörtlichen Einsätzen mit entsprechenden Anmarschwegen und -zeiten. Und da steht dann wieder der GMV des Marschführers aus meiner Sicht über der EU-Verordnung - selbst wenn ich keine Ruhezeitenkontrolle habe kann selbiger eigentlich nicht das Interesse haben übermäßig lange Marschphasen anzuweisen. Zum einen ist das Verlegen im Marschverband an sich schon anstrengend und eine Ausnahmesituation, wenn man dann auch noch bedenkt das viele Kraftfahrer nur bei der Fw "große" Autos fahren sollte erst recht angestrebt werden nicht zu lange Strecken zu fahren. Außerdem können bei entsprechender Ablösung mehr Leute auch dabei praktische Erfahrungen sammeln. Zurück zum eigentlichen Thema : wenn meine Kameraden die ganze Nacht unterwegs waren ( natürlich in Sachen Feuerwehr ) dann bekommen sie darüber die entsprechende Bescheinigung und können die dann bei ihrem Arbeitgeber abliefern. Ich empfehle immer mit Sinn und Verstand Ruhezeit in Anspruch zu nehmen, ein jeder muß das natürlich auch im bezug auf den eigenen Job beurteilen. Manchmal führt das dann dazu das man gar nicht erst zum Alarm fährt oder früher geht. Und mal ehrlich - wer die ganze Nacht Wasserschäden beseitigt hat sollte auch bei einem Bürojob überlegen ob er sich das antun will. Sodann, viele Grüße SteSe | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 664051 | |||
Datum | 25.01.2011 13:38 | 13709 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzIch meinte eher wie es im Schadensfall der Hauptbeschäftigung mit der Nachfrage nach Fahrzeiten und "Ladezeiten" aussieht, so es jemand weiß und "Herr Lehrer ich weiß was" spielt. Das nennt man Zwickmühle:-) Natürlich wäre jeder Kraftfahrer verpflichtet die Fahrzeiten im Einsatzfahrzeug, ja selbst Fahrten mit dem PKW zum LKW im Kontrollgerät einzutragen. Praktisch macht das aber keiner, weil das die Lenkzeit verkürzt und da macht kaum ein Arbeitgeber mit, ergo wirds nicht gemacht. Wenn der Fahrer im Schadensfall dumm genug ist sich dahingehend zu vermaulieren... selber schuld. Wenn sich Dritte zu dem Thema äußern, müssen Sie s gegebenenfalls beweißen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Dassow / Mecklenburg Vorpommern | 664053 | |||
Datum | 25.01.2011 13:42 | 13653 x gelesen | |||
Also ich hoffe, dass das verlinken hier erlaubt ist, denn ich habe eine sehr informative Seite hierzu gefunden. Die sogar mit einer Zusammenfassung aufwartet. hier Hoffe das hilft im allgemeinen etwas weiter. | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 664054 | |||
Datum | 25.01.2011 13:46 | 13438 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannFür Feuerwehrfahrzeuge, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, und etliche andere gibt es im EU-Recht Sondergenehmigungen die besagen, dass diese von der Pflicht ein EG-Kontrollgerät zu führen und zu verwenden ausgenommen sind. Unabhängig davon sind Feuerwehrfahrzeuge in der Regel nicht als Lastkraftwagen zugelassen. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 664055 | |||
Datum | 25.01.2011 13:48 | 13603 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterNatürlich wäre jeder Kraftfahrer verpflichtet die Fahrzeiten im Einsatzfahrzeug, ja selbst Fahrten mit dem PKW zum LKW im Kontrollgerät einzutragen. Unabhängig davon, wie ich mich frage wie ich meinen Weg im Privat-PKW zum LKW, gerade mit den neueren Fahrerkarten, eintragen soll (wo eigentlich genau?: Warum sollte das nicht mit Artikel3, Abschnitt h der Verordnung 561 ausgenommen sein? | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Strasburg (Uckermark) / M-V | 664056 | |||
Datum | 25.01.2011 13:53 | 13820 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Aus dem Link von Christian--- Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat eine Fachempfehlung zu "Erholungs- bzw. Ruhezeiten für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren nach Einsätzen" veröffentlicht, die über diese Internetseite des DFV abgerufen werden kann. Hier werden keine festen Zeiten genannt, sondern es obliegt in der Regel dem Einsatzleiter, die benötigten Ruhezeiten festzulegen. Auf eine starre Regelung wurde bewusst verzichtet, da die Dauer der Einsätze, die an die Feuerwehrangehörigen gestellten physischen und psychischen Anforderungen sowie die persönlichen Folgen des Einsatzgeschehens von Einsatz zu Einsatz sehr unterschiedlich sind. Somit kann der Einsatzleiter unter Berücksichtigung der konkreten Einsatzbedingungen für jeden Feuerwehrangehörigen individuell und nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderliche Ruhe- und Erholungszeit festlegen. Dies erscheint mir auch vernünftig (auf starre Regeln zu verzichten). Befreiung von der Arbeitspflicht ist ehe ein geben und nehmen, da helfen auch keine §§. Gruß Witschi(Dirk) aus Strasburg (Um.) | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 664061 | |||
Datum | 25.01.2011 14:43 | 13668 x gelesen | |||
Hallo zusammen, für BaWü gibts das hier: Ruhezeiten IM BaWü Auch nichts genaues, immerhin ein "Hinweis" "Ein Anhaltspunkt für die Dauer der Ruhezeit sollte die Zeit der geopferten Nachtruhe sein." Ich wende das für unsere Feuerwehr so an: Jede Stunde zwischen 22 und 6 Uhr (Einsatz- und Rüstzeit) wird an 6 Uhr dran gehängt. Kann aber kein Muß für den FA. Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 664063 | |||
Datum | 25.01.2011 14:47 | 13432 x gelesen | |||
Wird bei uns in der WF genauso gehandhabt. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 664064 | |||
Datum | 25.01.2011 14:47 | 13400 x gelesen | |||
Gewerblich ist man ganz schnell: Der Handwerker der zum Kunden Fährt handelt gewerblich Der Vertreter der zum Kunden fährt auch Der Gxxgle fahrer der die Straßen abfilmt auch Der Busfahrer auch Der Schneeräumer der Straßengesellschaft GmbH auch Nun hat der Gesetzgeber damals auch dargelegt, das in vielen Fällen das Aufzeichnungsgerät nicht notwendeig ist, weil die Fahrzeuge eng überwacht werden. So ist ein Linienbus befreit/ erleichtert weil eine Liste geführt und überwacht wird wer/wann den Bus von/nach fährt. Ähnlich verhält es sich mit der FW anscheinend. Die Überwachung erfolgt über Dienstpläne usw. Das Fehlen von Überwachung hat aber nix mit dem Einhalten von Vorschriften zu tun. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 664065 | |||
Datum | 25.01.2011 14:49 | 13444 x gelesen | |||
Und was ist wenn der Arbeitgeber vom Fahrer den Unfallschader ersetzt bekommen will und dann den Einsatz der letzten Nacht in der Zeitung lesen kann? | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 664066 | |||
Datum | 25.01.2011 15:03 | 13235 x gelesen | |||
Hallo #Harald, Geschrieben von Harald Schramke Und was ist wenn der Arbeitgeber vom Fahrer den Unfallschader ersetzt bekommen will und dann den Einsatz der letzten Nacht in der Zeitung lesen kann? Wie meinst du das? Ich überlege mir gerade, was die Lenkzeit eher "belastet": a) ich fahre mit dem PKW um Gerätehaus,Fahre das Einsatzfahrzeug als Maschinist zur Einsatzstelle und wieder zurück, inkl. Bedienung der Aggregate... b) ich renne nach Alarm zur Gerätehaus, gehe unter Atemschutz in den Innenangriff usw.... Grüße Magnus | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 664067 | |||
Datum | 25.01.2011 15:04 | 13304 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Harald Schramke Nun hat der Gesetzgeber damals auch dargelegt, das in vielen Fällen das Aufzeichnungsgerät nicht notwendeig ist, weil die Fahrzeuge eng überwacht werden. So ist ein Linienbus befreit/ erleichtert weil eine Liste geführt und überwacht wird wer/wann den Bus von/nach fährt. Welchen Gesetzgeber meinst du? FPersG: § 1 Anwendungsbereich. (1)... (2) Dieses Gesetz gilt nicht für Mitglieder des Fahrpersonals 1. von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr, der Feuerwehr und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, der Polizei und des Zolldienstes, (das FPersG ist die Grundlage für die FPersV) VO (EG) Nr. 561/2006: Art. 3. Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen: (...) c) Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegt; Gruß, Henning | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 664084 | |||
Datum | 25.01.2011 16:50 | 13231 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtUnabhängig davon, wie ich mich frage wie ich meinen Weg im Privat-PKW zum LKW, gerade mit den neueren Fahrerkarten, eintragen soll (wo eigentlich genau?: Das hat jetzt zwar nicht direckt was mit dem Thema zu tun, aber das geht. Nach dem stecken der Fahrerkarte und der Eingabe des Startlandes kommt die Option zusätzliche Zeiten, damit sind Ladezeiten, tanken und eben auch Zeiten für PKW etc. gemeint. Diese Zeiten werden dann vom Kontrollgerät automatisch von der verfügbaren Lenkzeit abgezogen. | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 664086 | |||
Datum | 25.01.2011 16:55 | 13208 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeÄhnlich verhält es sich mit der FW anscheinend. Die Überwachung erfolgt über Dienstpläne usw. es geht bei der Ausnahmeregelung auch und im besonderen darum, dass Fahrer von Einsatzfahrzeugen nicht an der jetzt vorgeschriebenen Kraftfahrerweiterbildung teilnehmen müssen. Warum eigentlich nicht? Ah ja kostet Geld! Macht zwar nicht dümmer aber wir stehen eh über den Dingen... ;-( | |||||
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Autor | Karl8 K.8, München / Bayern | 664089 | |||
Datum | 25.01.2011 17:05 | 13186 x gelesen | |||
Bei Feuerwehrfahrzeugen entfällt die Lenk und Ruhezeit. Alle Großfahrzeuge der BF München sind mit Fahrtenschreiber ausgerüstet, der Grund zur eigenen Sicherheit-es wird zum Beispiel aufgezeichnet ob das Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet war und betätigt worden ist. In den EU-Geräten ist ausserdem ein Unfalldatenschreiber integriert, der von der BF eigenen Fahrschule ausgewertet wird, im Falle eines Unfalls. | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 664090 | |||
Datum | 25.01.2011 17:25 | 13143 x gelesen | |||
Geschrieben von Karl KeckAlle Großfahrzeuge der BF München sind mit Fahrtenschreiber ausgerüstet, der Grund zur eigenen Sicherheit-es wird zum Beispiel aufgezeichnet ob das Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet war und betätigt worden ist. Das heißt also dann jede Menge Fahrtenschreiberblätter und für (alle) Maschinisten Fahrerkarten. Das ganze alle fünf Jahre für 45€. Respekt! Ihr lasst Euch das ja ne ganze Menge kosten, oder liege ich falsch? Ich meine das in vollem Ernst!!! Gruß Olf | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 664091 | |||
Datum | 25.01.2011 17:29 | 13039 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Olf Richter Geschrieben von Karl Keck Ich kenne das so (allerdings nicht aus München), dass bei Feuerwehrs tatsächlich Fahrtenschreiber (und keine EG-Kontrollgeräte) verbaut werden. Da verbraucht man dann wirklich eine Menge Diagrammscheiben. Manch eine Behörde hat da aber komplett auf UDS umgestellt, den Wert eines zusätzlichen Fahrtenschreibers sehe ich auch nicht so recht. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 664092 | |||
Datum | 25.01.2011 17:32 | 13099 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Olf Richter: es geht bei der Ausnahmeregelung auch und im besonderen darum, dass Fahrer von Einsatzfahrzeugen nicht an der jetzt vorgeschriebenen Kraftfahrerweiterbildung teilnehmen müssen. Meine Güte! Nicht, daß Teile der Diskussion nicht schon blöd - tut mir leid, ich muß es so sagen - genug wären... - Abgesehen davon, daß Feuerwehrfahrzeuge regelmäßig natürlich nicht gewerblich genutzt werden (selbst wenn damit mal ein kostenpflichtiger Einsatz abgewickelt wird), und daß es mit gesundem Menschenverstand betrachtet offen gesagt völlig egal ist, ob ein Berufskraftfahrer in seiner Freizeit bei der FF 5 bis 10 min. zu einer Einsatzstelle und 10 min. wieder zurück gefahren ist (wohlgemerkt: Wenn er dann 5 Stunden an der Pumpe gestanden hat, sollte er sich natürlich ausruhen; das war ja hier ursprünglich auch mal die Frage). - Nein, es geht bestimmt nicht um Kraftfahrerweiterbildung o.ä., schon gar nicht im Besonderen! Feuerwehrfahrzeuge kommen schon immer ohne Kontrollgerät, vulgo Fahrtenschreiber, aus - die Berufskraftfahrerfortbildung gibt es seit wann? Weiter: Das Ding heißt "BKrFQG - Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz", an wen wendet es sich also wohl? Aha, kein an mich als FF-Hansel, der mal ein Feuerwehrfahrzeug durch die Gegend fährt, weil kaum Berufskraftfahrer. Und außerdem: Macht zwar nicht dümmer aber wir stehen eh über den Dingen... ;-( Genau. Ich brenne darauf ein Tagesseminar für 140 Euro z.B. zum Thema Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr, Markt und Image, Sozialvorschriften für den Güterverkehr oder Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi zu besuchen, habe ja sonst nichts zu tun. - Da stehe ich doch gerne mal über den Dingen! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Karl8 K.8, München / Bayern | 664093 | |||
Datum | 25.01.2011 17:36 | 13008 x gelesen | |||
Hallo Olaf, jedes Fahrzeug mit analogem Fahrtenschreiber ist mit Schaublättern ausgerüstet, für die jeweilige Geschwindigkeit. Fahrerkarten hat bei uns kein Fahrer, nur unsere Fahrschule zum auswerten des Datenspeichers. Es ist so, sparen kann man an anderer Stelle. Gruß Karl | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 664095 | |||
Datum | 25.01.2011 17:41 | 13039 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterNach dem stecken der Fahrerkarte und der Eingabe des Startlandes kommt die Option zusätzliche Zeiten, damit sind Ladezeiten, tanken und eben auch Zeiten für PKW etc. gemeint. Diese Zeiten werden dann vom Kontrollgerät automatisch von der verfügbaren Lenkzeit abgezogen. Ah, Danke. Den Umstieg auf die Fahrerkarte habe ich nicht mitgemacht. Du bist also der Meinung, dass alles, was nicht Ruhezeit ist, auch wenn es nicht mit dem gewerblichen Güterverkehr zutun hat (also mit dem privat-PKW vor Arbeitsbeginn zur Arbeitsstätte fahren) von den Lenkzeiten abgezogen werden muss? Das würde ja eine ganz neue Rechtsgrundlage für die Überwachung von Kraftfahrern ermöglichen. Ich interpretierte bislang die 561/2006 anders und kenne auch keinen, der das so praktiziert. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 664097 | |||
Datum | 25.01.2011 17:45 | 13034 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf Richteres geht bei der Ausnahmeregelung auch und im besonderen darum, dass Fahrer von Einsatzfahrzeugen nicht an der jetzt vorgeschriebenen Kraftfahrerweiterbildung teilnehmen müssen. Da gibt es doch gar keine Ausnahmeregelung für. Geschrieben von Olf Richter Warum eigentlich nicht? Weil der Fahrer eines FEuerwehrfahrzeug ebend nicht "Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken" durchführt. Ich darf hierzu auf den Anwendungsbereich im §1 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetzes verweisen. | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 664099 | |||
Datum | 25.01.2011 18:01 | 13121 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandGenau. Ich brenne darauf ein Tagesseminar für 140 Euro z.B. zum Thema Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr, Markt und Image, Sozialvorschriften für den Güterverkehr oder Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi zu besuchen, habe ja sonst nichts zu tun. - Da stehe ich doch gerne mal über den Dingen! Oh, da habe ich wohl ein Wespennest erwischt ;-) Was spricht denn gegen ordentlich ausgebildete Kraftfahrer bei der Feuerwehr? Was ist mit den Themen, die Du unterschlägst? Fahrsicherheitstraining Sitzposition, Spiegeleinstellung Sichtfeld Ladungssicherung Risiken und Notfälle im Straßenverkehr (ach war dabei) für uns nicht relevant? | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 664100 | |||
Datum | 25.01.2011 18:04 | 12946 x gelesen | |||
Geschrieben von Karl Keckjedes Fahrzeug mit analogem Fahrtenschreiber ist mit Schaublättern ausgerüstet, für die jeweilige Geschwindigkeit. Danke! Sicher auch ne Möglichkeit ;-) | |||||
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Autor | Nikl8as 8L., Kettig / RLP | 664101 | |||
Datum | 25.01.2011 18:54 | 12900 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Jürgen Graf--- Jede Stunde zwischen 22 und 6 Uhr (Einsatz- und Rüstzeit) wird an 6 Uhr dran gehängt. Kann aber kein Muß für den FA. und was macht der Schichtarbeiter, der nach einem Einsatz von sagen wir mal 6:30 bis 17 Uhr um 18 Uhr Dienstbeginn hat? | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 664102 | |||
Datum | 25.01.2011 18:59 | 12939 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterWas spricht denn gegen ordentlich ausgebildete Kraftfahrer bei der Feuerwehr? Was ist mit den Themen, die Du unterschlägst? Wichtig ist auch für Feuerwehrangehörige, die neu die Fahrerlaubnisklasse C1 oder C erwerben, dass Sie die Notwendige Grundqualifikation für Berufskraftfahrer erwerben. Ich bin ja durchaus dafür, dass Feuerwehrkräfte angemessen ausgebildet sind. Ob man für Maschinisten von Feuerwehrfahrzeugen alles anwenden muss, was für den Berufskraftfahrer gilt, nur weil man ebenso einen LKW fährt? Nunja, ich denke ich kenne die Forums-Antwort darauf. "Natürlich muss man, weil wir fahren ja mit Sonersignal!" Ich sehe das nicht so. Einige Inhalte sind durch das System "LKW" bedingt. Diese kann und sollte man auch bei der Feuerwehr unterrichten [interessanterweise scheint es Feuerwehren zu geben, die mehr von ihren Maschisten verlangen als Bremse und Gaspedal zu finden. [Ich vermute sogar, dass die Fahrschulen in der Ausbildung zur Klasse C einiges davon sogar unterrichten]]. Aber vieles, was für den Berufskraftfahrer wichtig ist, ist für den Feuerwehrdienst IMO total über. Wobei: vielleicht könnte ich mir mal überlegen, wir man mit einem LF illegale Einwanderer einschmuggeln kann. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 664175 | |||
Datum | 26.01.2011 08:36 | 12811 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Olf Richter: Oh, da habe ich wohl ein Wespennest erwischt ;-) Nö, an sich nicht. Ganz einfach, weil es mich nichts angeht, da nix mit Berufskraftverkehrzu tun. Eine Meinung habe ich dazu aber schon. Was spricht denn gegen ordentlich ausgebildete Kraftfahrer bei der Feuerwehr? Was ist mit den Themen, die Du unterschlägst? Ok, ich fasse die angebotenen Seminarthemen noch mal zusammen: - Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr - Markt und Image - Sozialvorschriften für den Güterverkehr - Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi - Fahrsicherheitstraining - Sitzposition, Spiegeleinstellung - Sichtfeld - Ladungssicherung - Risiken und Notfälle im Straßenverkehr Außer dem Fahrsicherheitstraining, daß von / bei vielen Wehren inzwischen angeboten wird (so auch bei uns) und im begrenzten Maße dem Thema Ladungssicherung - für Wehren mit GW-L evtl. interessant, für den Rest eher nicht - finde ich die Themen für Fahrer von Einsatzfahrzeugen ziemlich uninteressant und entbehrlich; erst recht als Tagesseminar! Mal ehrlich, bzgl. der von Dir genannten Themen: Sitzposition und Spiegeleinstellung, Sichtfeld - als Tagesseminar ?! Geht's noch? Was wird da vermittelt? Nicht zu hoch zu tief, zu nah zu weit vom Lenkrad und Rückenschonend sitzen, es gibt einen toten Winkel (ohhhh....), Scheibenwischer wechseln und keine Stofftiere auf dem Armaturenbrett? Ganz ehrlich, für so was ist mir meine (Frei-) Zeit zu schade. Bei Feuerwehrs kann man wirklich schon genug Zeit mit Ausbildung verbringen, dann aber bitte nicht für derlei Unfug. Und das hat auch wenig mit "ordentlich ausgebildeten Kraftfahrern" zu tun. Und in diesem Sinne auch noch was zur bereits erwähnten Meinung dazu, meiner persönlichen: Diese Kinkerlitzchen - man schaue sich die überwiegenden Zahl der "Themen" nur mal an! - wird wenig bis gar nichts dazu beitragen, Unfälle zu verhindern oder die Straßen wirklich sicherer zu machen. Mir scheint es sich hierbei vielmehr um eine "Konjunkturmaßnahme" für die Ausbildungsberechtigten, Fahrschulen und Prüforganisationen (meine Beispiele waren vom TÜV Süd ! - erster Treffer bei Google), zu handeln. Das hört man hinter vorgehaltener Hand übrigens auch von eben diesen... Gruß Daniel | |||||
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