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Thema | Brandschutzbeauftragter - Pflicht? | 7 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Andr8eas8 M.8, Trier / RLP | 665282 | |||
Datum | 02.02.2011 17:31 | 7874 x gelesen | |||
Hallo, ich habe die Forumssuche schon genutzt nur leider keine passende Antwort gegeben. Ich hatte heute mit meinem Chef ein Gespräch zum Thema Brandschutzbeauftragter. Wir hatten bis vor kurzem einen Brandschutzbeauftragten der aber nun in Rente gegangen ist. Jetzt möchte mein Chef wissen ob wir überhaupt einen Brandschutzbeauftragten benötigen. Wenn ja wo das steht! Hier vlt. ein paar kurze Infos: - ca. 500 Mitarbeiter auf 3 Standorte - Standort 1 ca. 400 Mitarbeiter ( 2 miteinander Verbundene Gebäude jeweils 4 Etagen, große Aktenlager im Keller sonst nur Büros) - Standort 2 ca. 30 Mitarbeiter ( 2 Etagen nur Büros) - Standort 3 ca. 70 Mitarbeiter (4 Etagen Büros + Medizinische Untersuchungsräume) Das ganze findet in Rheinland-Pfalz statt. Jetzt die frage: Wo steht das wir einen Brandschutzbeauftragten benötigen? Vielen Dank für eure Mühe. Gruß Es handelt sich um meine PRIVATE MEINUNG! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 665286 | |||
Datum | 02.02.2011 18:03 | 5401 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas MüllerJetzt die frage: Wo steht das wir einen Brandschutzbeauftragten benötigen? Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie - IndBauRL -) Fassung März 2000 Rheinland-Pfalz 5.12.3 Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5 000 m² hat einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Einhaltung der betrieblichen Brandschutzanforderungen, die sich insbesondere aus dieser Richtlinie sowie der Baugenehmigung einschließlich der Bauunterlagen ergeben, zu überwachen und dem Betreiber festgestellte Mängel zu melden. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelnen schriftlich festzulegen. Ggf. steht das auch in Eurem eigenen Brandschutzkonzept ;-) Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 665287 | |||
Datum | 02.02.2011 18:12 | 5158 x gelesen | |||
Es kann prinzipiell eine -bauaufsichtliche Forderung beispielsweise als Auflage im Bauschein, der Baugenehmigung bzw. Bestandteil des Brandschutzkonzeptes als Teil der Baugenehmigung -bauordnungsrechtliche Forderung beispielsweise bei Sonderbauten wie Industriebetrieben mit einer Gebäudegrundfläche aller Etagen von mehr als 5000 m², Krankenhäusern, Verkaufstätten mit entspr. Grundfläche etc. (Fordeungsgrundlage sind die Forderungen in den jeweiligen Sonderbauverordnungen z.B. Muster-Industriebauverordnung, VerkStättV etc.) oder aber versicherungsrechtliche Forderung als Bestandteil des Versicherungsvertrages mit Sach-bzw. Feuerversicherern sein. Gruß, Tim | |||||
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Autor | Tim 8B., Blieskastel / Saarland | 665288 | |||
Datum | 02.02.2011 18:15 | 5005 x gelesen | |||
korrigiere mich... ...Muster-Industriebaurichtlinie, M-IndBauR Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987 | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Trier / RLP | 665341 | |||
Datum | 02.02.2011 22:35 | 4965 x gelesen | |||
Vielen Dank für eure Antworten. Dann schau ich mal was er morgen sagt. Aber da wir nur eine Verwaltung sind weiß ich nicht ob bei uns die Industrie sache greift! Es handelt sich um meine PRIVATE MEINUNG! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 665345 | |||
Datum | 02.02.2011 22:44 | 5481 x gelesen | |||
Was steht in Eurem Brandschutzkonzept? Was steht in Eurer Baugenehmigung? Was steht in Euren Brandschauprotokollen? Erst nachlesen, vielleicht erledigt sich die Diskussion dann ganz von selbst. Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Manu8el 8B., Bad Kreuznach / Rheinland Pfalz | 669372 | |||
Datum | 27.02.2011 11:38 | 5491 x gelesen | |||
Hallo, viele Feuerversicherer gewähren einen Nachlass wenn ein betrieblicher Brandschutzbeauftragter benannt ist Infos könnt ihr da bei eurem Versicherer einholen. Brandschutzbeauftrage können laut vfdb-Richtlinie 12-09/01 in jedem Betrieb eingesetzt werden besonderst notwendig sind sie jedoch in Betrieben in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Nachzulesen ist dies alles unter folgenden Seiten http://www.sicherheitserziehung-nrw.de/uploads/media/Brandschutzbeauftragte_vfdb12_09-01.pdf oder http://minimax.de/de/dienstleist/schulungen/brandschutzbeauftragte/ Gruß | |||||
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