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ThemaStromerzeuger aus dem Baumarkt19 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
Autorjürg8en 8s., Trier / RLP667223
Datum14.02.2011 23:099885 x gelesen
Da bin ich doch vom Glauben abgefallen: kürzlich bei einer TSF-Einheit gesehen, weil man doch genre Licht haben möchte hat man sich Halogenstrahler beschafft. Für den Strom sorgt dann ein kleiner Stromerzeuger aus dem Baumarkt...

Sollte sowas erlaubt sein? Was kann passieren, Was spricht dagegen?


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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen667229
Datum14.02.2011 23:277149 x gelesen
Bin mir zwar nicht sicher, ob das noch aktuell ist, aber dient sicher als Anhaltspunkt, was die Anforderungen betrifft.
Deweiteren gibt es noch einiges mehr, was zu beachten wäre. Z.B. die vorgeschriebenen Prüfungen gemäß UVV. Gilt für Stromerzeuger, Leitungen, Steckverbidungen und Leuchten..
Das wurde erst kürzlich hier ausgiebig diskutiert.


Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer)
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Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)667233
Datum14.02.2011 23:586748 x gelesen
Hallo,
das ist ja wirklich unglaublich! Was fällt denen nur ein!
Das ist ja wohl der größte Skandal seit der Beichte einer größeren Feuerwehr, dass sie Gartenunkrautspritzen als Kleinlöschgerät missbrauchen, und das ganz ohne Normung!
Und wieder fragt sich nicht nur Inge, die Mutter der Nation:
Geschrieben von jürgen schmitzSollte sowas erlaubt sein? Was kann passieren, Was spricht dagegen?

Warum sollten handelsübliche Geräte nicht für den Feuerwehreinsatz geeignet sein? Braucht der Handwerker Florian Schlaucherl zum abflexen eines Gartentürchens in der Dämmerung ein SEA, dann kauft er sich halt das, das er für diesen Zweck als geeignet ansieht und hofft darauf, dass es so hergestellt ist, dass er sich nicht beim ersten Anwerfen mit dem Seilzug stranguliert bevor er durch nicht vorhandene Isolierung einen Schlag bekommt und darauf durch geschicktes Fallen generatorwärts seine Nase in den laufenden Motor werkelt. (Könnte ja durchaus sein, oder?)
Zwickt er sich beim beleuchteten Flexen seinen Finger ins Türl, sodass dieser feuerwehrmäßig gewaltsam unter Einsatz gleichen Gerätes und Lichtes entfernt werden müsste, dann wär plötzlich normativ die nicht nur idioten- und soldatensichere sondern sogar feuerwehrsichere Riesentruhe nach DIN erforderlich. Macht das Sinn?
Ich glaube, am besten macht man mal eine Gefährdungsanalyse. Und wenn die für das betreffende Gerät mit entsprechendem Einsatzzweck positiv ausfällt, warum nicht kaufen? Wir haben so einen kleinen Kobold für das abgesetzte Betreiben des Powermoons auf dem HLF.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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AutorDani8el 8S., Preetz / Schleswig-Holstein667234
Datum15.02.2011 00:006935 x gelesen
Wenn die Normen beachtet werden, spricht ja nichts dagegen. Was nur nicht zu empfhelen ist, da die geräte nicht für diese Art Belastung gedacht und gebaut sind.


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AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern667240
Datum15.02.2011 01:196740 x gelesen
Geschrieben von Daniel SchillingWenn die Normen beachtet werden, spricht ja nichts dagegen. Was nur nicht zu empfhelen ist, da die geräte nicht für diese Art Belastung gedacht und gebaut sind.

Hmmm das müsstest du näher erläutern. Welche besondere Art von Belastung tritt hier auf?
Brennen die Birnen im Feuerwehreinsatz heller? Heißer?
Braucht ein Watt Feuerwehrstrom mehr Leistung vom Aggregat als im Normalbetrieb?

Wenn ich mir so die Otto-Normal Baufirma hier auf unsren Straßen ansehe, die mit solche handelsüblichen (und damit unheiligen) Aggregaten arbeiten, dann bin ich mir sicher, DAS ist eine Belastung für solche Geräte.
Nicht der 1-2 malige Einsatz im Jahr bei einer TSF Wehr, die einfach nicht ganz im Dunklen stehen möchte.

Sicherlich sind die Steckverbindungen anders, aber selbst hier kann ich beim Baumarktkauf auf die IP Schutzart achten.

Klingt vielleicht blöd, aber manchmal kann der Blick in die "reale" Welt hilfreich sein... Ohne, dass man gleich das Augenlicht verliert.

Wer Ironie findet, darf sie behalten.


Alles meine private und persönliche Meinung!

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AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern667241
Datum15.02.2011 01:346486 x gelesen
Geschrieben von jürgen schmitzSollte sowas erlaubt sein?

Ich kenne die DIN 14685 für Stromerzeuger der Feuerwehr jetzt nicht in und auswendig, aber wenn das Gerät den Vorgaben entspricht? Warum nicht?

Geschrieben von jürgen schmitzWas kann passieren
Es könnte plötzlich hell sein an der Einsatzstelle. ;)

Geschrieben von jürgen schmitzWas spricht dagegen?
Ein Großteil des Forums denk ich! :)

Und für das Forum: Nein ich möchte ihn nicht aufziehen!

Aber ich (der eigentlich schon für eine normgerecht ausgestattete Feuerwehr ist) finde, ab und an sollte man auch mal einer ungewöhnlichen Lösung eine Chance lassen.
Ich kenne Feuerwehren, die haben sie zu ihren Schnelleinsatzzelten kleine Hondaaggregate gekauft. Alles zusammen verstaut, mobil und überall einsetzbar von 1-2 Mann.
Ich seh da jetzt nicht DAS große Problem.
Aber ich lass mich natürlich gerne aufklären.


Alles meine private und persönliche Meinung!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW667243
Datum15.02.2011 07:336628 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslWarum sollten handelsübliche Geräte nicht für den Feuerwehreinsatz geeignet sein?

weil sie seltenst dafür gebaut sind!


Geschrieben von Franz-Peter Lösslder Handwerker Florian Schlaucherl zum abflexen eines Gartentürchens in der Dämmerung ein SEA, dann kauft er sich halt das, das er für diesen Zweck als geeignet ansieht und hofft darauf, dass es so hergestellt ist, dass er sich nicht beim ersten Anwerfen mit dem Seilzug stranguliert bevor er durch nicht vorhandene Isolierung einen Schlag bekommt und darauf durch geschicktes Fallen generatorwärts seine Nase in den laufenden Motor werkelt. (Könnte ja durchaus sein, oder?)

kennt jemand die Unfallzahlen durch elektrischen Strom im Handwerk?
Kann mir vorstellen, dass die nicht unerheblich sind...


Geschrieben von Franz-Peter LösslIch glaube, am besten macht man mal eine Gefährdungsanalyse. Und wenn die für das betreffende Gerät mit entsprechendem Einsatzzweck positiv ausfällt, warum nicht kaufen? Wir haben so einen kleinen Kobold für das abgesetzte Betreiben des Powermoons auf dem HLF.

Sicht der Unfallkassen dazu:
http://www.hfuknord.de/wDeutsch/pdf/Stisi/StiSi-GeraeteAusruestung-tragbare-Stromerzeuger-Beschaffung-und-Pruefung.pdf
http://www.unfallkasse-nrw.de/index.php?eID=tx_mm_bccmsbase_zip&id=16540614314d521c976294e

ICH glaube, dass an der Stelle mit Strom/Spannung etc. nicht zu spaßen ist und man sich sehr gut überlegen muss, was wozu da ist. Warum man auf dem HLF keinen "richtigen" Stromerzeuger mitführt, verstehe ich aber überhaupt nicht!

Wer garantiert denn, dass gerade beim HLF der "Moppel" mobil nicht doch beweglich bei Regen eingesetzt wird (weil das Auto mit der tollen Dynawattanlage - oder eingebautem Stromerzeuger oder... nicht nah genug heran gefahren werden kann) und er dafür auch geeignet ist?
Das kann man für ELW 1 vielleicht noch anders sehen, aber auch dann muss man gut überlegen, ob alle Anwender wissen, was sie damit tun...

Wenns schief geht, sollte man sehr gut erklären können, warum das dann in jedem Fall so passiert wäre, kann man das nicht, gibts Ärger...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg667246
Datum15.02.2011 08:356057 x gelesen
Du darfst alles, wenn du jemanden hast, der es verantwortet und im Schadenfall den Geldbeutel aufmacht.

Wenn das Gerät den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen entspricht, steht dem sicher nichts entgegen.
Wenn es allerdings eines der baumarktüblichen Billig-Endverbraucher-Geräte ist, sehe ich die Verwendung ein klein wenig kritisch.

Zitate aus der Anleitung eines solchen Endverbraucher-Gerätes (hat ein Nachbar privat):
Schutzart: IP23 ... Elektrischer Schutz: Schutztrennung ... Niemals bei Regen oder Schnee betreiben ... Zur Ableitung statischer Aufladungen ist eine Erdung des Gehäuses nötig ... Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestimmungsgemäß nicht für den gewerblichen, handwerklichen
oder industriellen Einsatz konstruiert wurden ... An das Gerät darf nicht mehr als ein Verbraucher angeschlossen werden ...

Lustisch ... oder!?

Lesetipps: BGI 600, BGI 608, BGI 867 (über http://www.publikationen.dguv.de/)

Die Infos dann in Verbindung mit den einschlägigen Vorgaben der Feuerwehr-Unfallkassen in eine Gefährdungsbeurteilung rein ... was da rauskommt, passt dann.

Bei allem anderen: siehe Satz 1. :)


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern667248
Datum15.02.2011 08:475988 x gelesen
Gegen das Betreiben einer Beleuchtungseinheit aus einem Fachgeschäft welches nicht originär dem Feuerwehrbedarf zugerechnet wird kann nichts eingewendet werden. ABER: Die Komponenten müssen entsprechend aufeinander angepasst und der Bestimmung entsprechend genutzt werden.

Besonders ber Betrieb bei erhöhter Luftfeuchtigkeit bis hin zum Regenfall kann hier schnell Grenzen setzen. Wasser und Strom tun sich selten gut... Leider zeigt die Erfahrung aber, das es meist genau diese Umweltbedingungen sind, bei denen z.B. Beleuchtungsgeräte gebraucht werden.

Stromerzeuger, die nicht der DIN entsprechen erfüllen oft auch nicht die Anforderungen an die Schutzmaßnahmen (Schutztrennung mit Potentialausgleich) bei Feuerwehrgeräten. Dann könnte es schon mal unangenehm werden, wenn ich den Strahler der am FW-Aggregat noch super ging, anfasse wenn er an einem solchen Gerät hängt...

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg667251
Datum15.02.2011 08:586172 x gelesen
Geschrieben von Joachim GebhardtSicherlich sind die Steckverbindungen anders, aber selbst hier kann ich beim Baumarktkauf auf die IP Schutzart achten.

Da gibt es meist nur diese merkwürdigen "Maschinensteckdosen" mit Deckel, die im geschlossenen Zustand zwar meist IPX4 garantieren (aber nicht unbedingt auch müssen).
Im gesteckten Zustand aber können (oder wollen) noch nicht einmal die Hersteller sagen, ob die Kombination Steckdose-Stecker jetzt IPX4, IPX3, IPX2 oder gar nichts erfüllt.
(Gut, ABL-Sursum hat mittlerweile eine mit Dichtring und garantiert auch im gesteckten Zustand IPX4 ... aber die sind auch die Einzigen - und die hab ich noch nie an einem Baumarktgerät gesehen - dürfte am Preis liegen.)


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorJörg8 P.8, Panketal / Brandenburg667264
Datum15.02.2011 10:375888 x gelesen
Hallo Jürgen,
ich denke, wenn man so ein Baumarkt-Stromerzeuger hat, benutzt man ihn auch bei Regen oder Schnee. Gerade auch bei längeren Einsätzen, wenn das Wetter umschlägt. Wer will dafür schon die Verantwortung übernehmen.

Haben diese Dinger überhaupt einen Anschluss für den Potentialausgleich? Obwohl ich auch gehört habe, das der Potentialausgleich nicht mehr gemacht wird.

Gruß Jörg


Das ist meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen667283
Datum15.02.2011 12:495683 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Knut Kobbe
Stromerzeuger, die nicht der DIN entsprechen erfüllen oft auch nicht die Anforderungen an die Schutzmaßnahmen (Schutztrennung mit Potentialausgleich) bei Feuerwehrgeräten. Dann könnte es schon mal unangenehm werden, wenn ich den Strahler der am FW-Aggregat noch super ging, anfasse wenn er an einem solchen Gerät hängt...


Du glaubst doch nich wirklich, dass die Dinger 'nen geerdetes Netz fahren? (Wäre aber vielleicht gar nicht mal so schlecht. Nullung + 30er RCD. Ob nun mit echtem Erdbezug oder schwebend ist fast egal). Die bieten im dümmsten Fall Schutztrennung, haben aber mehrere Steckdose. Ganz tolle Idee, wer beachtet schon den nach drei Wochen eh nicht mehr vorhandenen AUfkjleber, nur ein Gerät anzuschließen? Bestenfalls wird es noch als nur ein Gerät betrieben (aber weitere ausgeschaltet angeschlossen) beachtet, was aber uach niemandem wirklich hilft. Also hast auch bei den Billig-Dingern ein mehr oder minder erdfreies Netz. Da ändert sich für deinen Strahler erstmal gar nichts. Soltle der nen Fehler haben + weiteren Fehler im Netz würde er am DIN-Moppel im idealfall ne Abschaltung erzwingen. Unter Realbedingungen ist das bei zwei Trommeln aber auch nur noch Glückssache, je nach Typ (ich meine keine Billigimporte...) auch schlichtweg Broken by Design.


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen667284
Datum15.02.2011 12:545529 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jörg Priebe
Haben diese Dinger überhaupt einen Anschluss für den Potentialausgleich?


Was willst du da mit wem ausgleichen?

Gruß,
Thorben


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen667285
Datum15.02.2011 13:015878 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Udo Burkhard
Da gibt es meist nur diese merkwürdigen "Maschinensteckdosen" mit Deckel, die im geschlossenen Zustand zwar meist IPX4 garantieren (aber nicht unbedingt auch müssen).
Im gesteckten Zustand aber können (oder wollen) noch nicht einmal die Hersteller sagen, ob die Kombination Steckdose-Stecker jetzt IPX4, IPX3, IPX2 oder gar nichts erfüllt.


Wie auch? Mit Eurostecker, mit Konturenstecker oder vielleicht einem Steckernetzteil drin? Solange da ein Schuko-Gummistecker oder höherwertiger drinnesteckt, sollte es ausreichend dicht sein. Wenn du mit nem Schlauch draufhältst, ist auch der Deckel über den Automaten, der Generatorklemmkasten oder ein Achslager nicht mehr zuverlässig dicht. Regensicher geht damit aber durchaus noch. Ansonsten die IP 68-Dosen doch am Moppel rein mechanische Verriegelung, sofern man sich denn die Mühe macht auch wirklich zu schrauben. Das dürfte bei Billig-Moppeln de rkleinsten Kritikpunkt sein, ob da nun mil-Schukodosen dranne sind oder gewöhnliche irgednwo zwischen IP44...IP56.


Gruß,
Thorben


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern667304
Datum15.02.2011 13:585534 x gelesen
Servus,

was die Billigdinger machen weiss ich ehrlich gesagt nicht, damit habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt. Mein Beitrag bezieht sich eigentlich auf die um ca. 1/3 günstigeren Modelle führender Hersteller, welche auch noch die gleiche Typenbezeichnung ohne den Zusatz "DIN" haben. Da diese Geräte optisch 100% identisch aussehen, wollte ich einem Kunden (Feuerwehrschule) einen solchen anbieten. Aussage des Herstellers sinngemäß: Das Gerät verfügt zwar über die Schutztrennung mit Potentialausgleich, es kann aber sein dass die Werte nicht mit den nach DIN geforderten übereinstimmen. (Nachdem das Gerät eh in einen Abroller sollte und dort an eine eigene Unterverteilung mit entspr. Schutzmaßnahmen kam war das egal...)

Vielleicht kann ja mal einer posten welche Schutzmaßnahmen ein Billigstromerzeuger hat. Ich denke mal Fehlerstromabschaltung?

Gruß Knut

P.S.: Was ich glaube oder nicht gehört ins Philisophie-Forum ;-)


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg667374
Datum15.02.2011 20:555465 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlSolange da ein Schuko-Gummistecker oder höherwertiger drinnesteckt, sollte es ausreichend dicht sein.
Definiere "ausreichend dicht".

Aus der eigenen schmerzhaften Erfahrung heraus: Bei Regen sind auch normale CEE-Stecker nicht unbedingt ausreichend dicht ... zwickelte ganz ordentlich ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg667375
Datum15.02.2011 21:085225 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeVielleicht kann ja mal einer posten welche Schutzmaßnahmen ein Billigstromerzeuger hat. Ich denke mal Fehlerstromabschaltung?

Gute Frage, sollte eigentlich die Schutzmaßnahme "Schutztrennung" sein, deshalb auch nur ein Verbraucher - aber sicher bin ich mir bei den Billigteilen a la "China Export" nicht wirklich, das das Ganze auch im Ernstfall funktioniert.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen667376
Datum15.02.2011 21:095317 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thorben Gruhl
Die bieten im dümmsten Fall Schutztrennung, haben aber mehrere Steckdose.
Mal davon ab das Schutztrennung alles andere als "Dumm" ist, woher nimmst Du den Rest?
Auch die "Baumarktdinger" unterliegen einer Norm, wenn man sie denn einhält -> DIN 6280.
Und haben die mehr als eine Steckdose muß auch dort Schutztrennung mit Potentialausgleich vorhanden sein.
Haben sie nur eine und er pfiffige FA nimmt den "Verteiler" wird in diesem schon ein Quasi-PA erwirkt.

Soltle der nen Fehler haben + weiteren Fehler im Netz würde er am DIN-Moppel im idealfall ne Abschaltung erzwingen.
Ob Du es glaubst oder nicht, auch für die "kleine" Norm verlangt die Sicherheit nach VDE 0100-728 bei Überlast <50V Klemmenspannung oder Abschaltung bei 1,5Ohm Schleifenwiderstand.

Was anders ist:
Feuerwehr: Generator min. IP44, Schaltkasten min. IP43
"Hobby": Alles min: IP23 (x3 ist aber auch schon gegen Regen bis 60° zur Vertikalen)

Bei Fw weiter: bessere Spannungs- und Frequenzkonstanz und besondere EMV-Grenzen für BOS 2&4m.
Anforderungen an die Laufzeit, Trageeinrichtung und Gewicht (auch wer will denn das noch, es geht heute doch um kW)

Für diverse "Nebenaufgaben" kann so ein kleiner, leichter! und nebenbei billiger Knilch schon sinnvoll sein.

Denn die Steckdosen in IP67 beim "Richtigen" sind wegen dem Rest-IP nicht deshalb wichtig, sondern eigentlich für Kupplungen im "Freien Feld" kompatibel.
Einen Euro-Stecker oder Steckernetzteil kann man nämlich auch in einer IP67-Steckdose versenken.
Ausbildung wird nicht immer durch "gefahrlose Technik" ersetzt.


mkg hwk

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen667378
Datum15.02.2011 21:455302 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Hanswerner Kögler
Mal davon ab das Schutztrennung alles andere als "Dumm" ist, woher nimmst Du den Rest?

Dumm wird's, wenn es nicht bei ST bleibt. Aber schon ein übliches Halogenstativ wäre ein Fall von STmmV statt ST...

Auch die "Baumarktdinger" unterliegen einer Norm, wenn man sie denn einhält -> DIN 6280.

Ja, WENN. Das ist ja das Problem, mit den Baumarkt-Dingern. Die Norm ist nicht im geringsten verbindlich. Es gibt definitiv Exemplare, die z.B. Schuko + CEE blau enthalten und dann im Handbuch steht "Anschluss von nur einem Betriebsmittel zulässig".BTST, mal schauen ob ich noch Fotos davon ausgraben kann. Da ist dann auch kein Sicherungsautomat, ein zweipoliger noch viel weniger (wobei das erst bei mehreren Automaten parallel technisch relevant wird). Bestenfalls 'nen rückstellbarer Thermnoschutz, wenn überhaupt...

Geschrieben von Hanswerner KöglerOb Du es glaubst oder nicht, auch für die "kleine" Norm verlangt die Sicherheit nach VDE 0100-728
Nee, die 0100-728 ist seit Jahren zurückezogen... 0100-551 wäre aktuell. Nur blöd, dass VDE/DKE sich auf den Standpunkt stellt, Zusammenstecken von Fertigteilen betrachten wir nur als Betreiben, nicht als errichten. Die ganze 0100 sei somit nicht anzuwenden, das wäre ein Problem von Herstellern und GPSG. Wenn die da was ins Handbuch schreiben, reicht das völlig aus, anderes interessiere höchstens Zivilrechtlich im Nachgang zu Schadensfällen. Warum dann 0100-551 tragbare Moppel kennt und welchen Sinn es hat, Normen mit Leitcharakter wie die 0100-410 - Schutz gegen elektrischen Schlag für verzichtbar zu deklarieren ist dann eine andere Frage. würde aber anderenfalls das Problem aufwerfen, dass insbesondere die Moppelwelt mit der aktuellen 0100-410 kollidiert.

bei Überlast <50V Klemmenspannung
Da es um die Klemmenspannung und nicht die mögliche Berührspannung zwischen zwei Teilen geht, nur bei Asynchronmaschinen realistisch.

oder Abschaltung bei 1,5Ohm Schleifenwiderstand.
Und jetzt rechnen wir zum Vergleich mal den Schleifenwiderstand von FwDV&FUK-konformen 2x50m 2,5² + 2x 10m 1,5² Anschlussleitung nach.
Und gucken obendrein, was ein bestimmter, Fw-gängiger 8kVA-Typ zu 'nem Kurzschlussversuch mit normgerechten 1,5 Ohm sagt. Thermische Auslösung nach ~40 sek. Nein, kein Einbruch unter 50V. Wenn nichtmal die "gute" DIN-Markenware sich zuverlässig an 6280-10 und 14685 hält...

Denn die Steckdosen in IP67 beim "Richtigen" sind wegen dem Rest-IP nicht deshalb wichtig, sondern eigentlich für Kupplungen im "Freien Feld" kompatibel.
Naja, die Stecker passen doch auch in Normale Schuko-Dosen?! Wenn die Automatenklappe 5cm weiter eh nur IP 43 bietet, ist 67 dort nur Spielerei, nebeneffekt mechanische Verriegelung und sie "besser" aus.

Geschrieben von Hanswerner Kögler
Einen Euro-Stecker oder Steckernetzteil kann man nämlich auch in einer IP67-Steckdose versenken.

Klar, aber ein Steckdosenhersteller wird sich schwer tun, auf eine pauschale Frage nach IP-Schutzart im gesteckten Zustand 'ne Festlegung zu treffen, wenn nicht beide beteiligten Teile der Steckverbindung glasklar definiert sein.


Gruß,
Thorben


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 14.02.2011 23:09 jürg7en 7s., Trier
 14.02.2011 23:27 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
 15.02.2011 00:00 Dani7el 7S., Preetz
 15.02.2011 01:19 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
 15.02.2011 08:58 Udo 7B., Aichhalden
 15.02.2011 13:01 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 15.02.2011 20:55 Udo 7B., Aichhalden
 14.02.2011 23:58 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 15.02.2011 07:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.02.2011 01:34 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
 15.02.2011 08:35 Udo 7B., Aichhalden
 15.02.2011 08:47 Knut7 K.7, Nordendorf
 15.02.2011 12:49 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 15.02.2011 13:58 Knut7 K.7, Nordendorf
 15.02.2011 21:08 Udo 7B., Aichhalden
 15.02.2011 21:09 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 15.02.2011 21:45 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 15.02.2011 10:37 Jörg7 P.7, Panketal
 15.02.2011 12:54 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
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