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Thema | Kommandantenwahl ohne Mindestalter und Mindestdienstzeit | 11 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Stef8an 8B., Untereuerheim / Bayern | 669298 | |||
Datum | 26.02.2011 22:14 | 8381 x gelesen | |||
Hallo Kameradinnen und Kameraden, heute melde ich mich bei euch um mir Rat einzuholen. Es geht um den Posten des stellvertretenden Kommandanten. Ende diesen Jahres werden bei uns die Kommandanten neu gewählt. Das Problem dabei ist nur, das sich kein Feuerwehrdienstleistender finden lässt, der die geforderten Kriterien laut BayFwG Art.8 Abs. 3 erfüllt und der sich freiwillig für diesen Posten meldet. Nun ich selbst bin sehr engangiert in unserer Feuerwehr, bin immer Feuerwehrbegeistert gewesen und würde mir die Aufgaben des stellv. Kommandanten zutrauen. Das Problem ist nur, ich bin zum Zeitpunkt der Wahl erst 19 Jahre alt und habe dadurch auch noch keine 4 Jahre Aktive Dienstzeit. Somit erfülle ich die Anforderungen an einen Kommandanten laut Art.8 Abs. 3 des BayFwG nicht. Jetzt würde ich gerne Wissen ob es so einen oder ähnlichen Fall vielleicht schon einmal gab, bzw. möchte ich auch einfach einmal eure Meinung zu diesem Thema hören. Mit kameradschaftlichem Gruß Stefan B. | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 669304 | |||
Datum | 26.02.2011 22:29 | 5445 x gelesen | |||
Hallo Stefan, was wären denn die Alternativen? Wenn es keiner macht, musst Du es wohl tun. Dazu kannst du Dich ja dann "vorläufig" zum stv. Kommandanten wählen lassen und eben nach 3 Jahren die Funktion in Amt und Würden übernehmen. Bei fehlender Qualifikation wird es ja genau so gehandhabt. Allerdings soll da eine Frist von einem jahr nicht überschritten werden. Aber Du kannst ja wohl kaum in einem Jahr 3 Jahre Dienstzeit absolvieren ;-) Es müssen halt Gemeinde und KBR mitspielen. Dann seid Ihr auf der sicheren Seite. Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 669305 | |||
Datum | 26.02.2011 22:30 | 5412 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Stefan Braun--- Das Problem dabei ist nur, das sich kein Feuerwehrdienstleistender finden lässt, Hallo, es wird doch jemand wenigstens 4 Jahre aktiven Dienst geleistet haben? Satz Zwei im Absatz fällt dabei moderater aus: "Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, daß der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird." Auf den ersten Blick habt ihr doch recht viele Aktive, oder? | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 669306 | |||
Datum | 26.02.2011 22:32 | 5307 x gelesen | |||
Nachtrag: Abs. 2 Satz 2 und 3 dazu interessant: "Wird innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein geeigneter Nachfolger gewählt, hat die Gemeinde ein geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten." | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Untereuerheim / Bayern | 669311 | |||
Datum | 26.02.2011 23:00 | 5256 x gelesen | |||
Naja die Aktiven werden in letzter Zeit auch immer weniger. Die meisten haben einfach nicht die Zeit bzw. Möglichkeiten das auszuführen und wollen das auch gar nicht. Ich meine falls sich wirklich niemand finden wird und es von Landkreis, KBR nicht genehmigt wird, wird wohl oder übel jemand von der Gemeinde zum Kommandanten berufen werden. Doch dabei sehe ich einfach das Problem, das die Feuerwehr darunter leidet wenn der Leiter der Feuerwehr das ganze als Belastung und Übel ansieht und deswegen die Arbeit nicht gut ausführt. | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Traunstein / Bayern | 669312 | |||
Datum | 26.02.2011 23:17 | 5134 x gelesen | |||
Da noch etwas Zeit ins Land geht bis zur Wahl, würde ich mich offensiv verhalten und mal mit deinem Kommandanten, KBR und/oder KBM darüber unterhalten. Sollten diese deinem Anliegen positiv gegenüberstehen dann das auch über die Gemeinde abklären das dies auch nach dem Gesetz wasserdicht ist. Auf jeden Fall mußt Du die Initiative ergreifen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 669349 | |||
Datum | 27.02.2011 09:40 | 5105 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BraunJetzt würde ich gerne Wissen ob es so einen oder ähnlichen Fall vielleicht schon einmal gab, bzw. möchte ich auch einfach einmal eure Meinung zu diesem Thema hören. Solche Fälle gibts immer mehr. Als erstes muss sich die Gemeinde (Träger des Brandschutzes in Deutschland!) fragen, wie es um den Bedarf so aussieht? Ihr seid einer von 4 Ortsteilen einer Gemeinde http://de.wikipedia.org/wiki/Grettstadt. Benötigt dieser Ortsteil zwingend eine eigene schlagkräfte Fw, weil Risiken/Entfernungen so sind, dass das nötig ist? Gibt es Sonderaufgaben, die im Gemeindeverbund erledigt werden müssen? Werden bei Bedarf Atemschutzgeräteträger an andere gestellt? Wenn nur eines davon bejaht wird, muss alles daran gesetzt werden, den Standort zu unterhalten, oder eine andere Lösung zu finden. Ist davon nichts zutreffend, oder kann problemlos eine andere Lösung gefunden werden, wird der Standort früher oder später zu schließen sein... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 669366 | |||
Datum | 27.02.2011 11:20 | 4708 x gelesen | |||
Hallo Stefan, ich finde es problematisch wenn Du mit Deinen 19 Jahren so ein Amt ausüben willst. Du musst Dir aber selber die Frage stellen, stehen die Kameraden auch hinter Dir, oder bist Du nur das kleinste Übel. Sonst passiert es ganz schnell das man versucht Dich zu demontieren wenn Du nicht das machst was einzelne von Dir fordern. Ich weiß nicht was Du Beruflich machst, ob Du noch dabei bist eine Ausbildung weiter Bildung zu machen. Daher überlege Dir gut ob Du das Amt wirklich ausfüllen kannst und das nicht nur die nächsten 12 Monate. Persönlich habe ich sehr gute Erfahrung mit einen sehr jungen Zugführer gemacht, der jetzt über 12 Jahre im Dienst ist und einer der besten Führungskräfte ist die ich kennen lernen durfte. Voraussetzung war die Unterstützung der Mannschaft, der Willen sich Fachlich weiter zu bilden und man hat Ihn auch eine gewisse Zeit zugestanden wo er sich in das Amt einarbeiten konnte. Gunnar | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 669451 | |||
Datum | 27.02.2011 16:34 | 4687 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar Kreidlich finde es problematisch wenn Du mit Deinen 19 Jahren so ein Amt ausüben willst. So plakativ würde ich das nicht sehen. Wir haben hier in unserer VG einen Wehrführer der sein Amt auch mit 19 oder 20 übernommen hat. Er macht das jetzt schon seit über 15 Jahren und das in einer Art und Weise an der sich ältere, "reifere" Führungskräfte eine Scheibe abschneiden können. Es muss also nicht schlecht sein, er hat seine Chance verdient. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 669863 | |||
Datum | 01.03.2011 17:49 | 4258 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BraunDas Problem dabei ist nur, das sich kein Feuerwehrdienstleistender finden lässt, der die geforderten Kriterien laut BayFwG Art.8 Abs. 3 erfüllt und der sich freiwillig für diesen Posten meldet. Warum nicht? Was ist mit dem Amtsinhabern? Was machst du so beruflich bzw. hast die nächste Zeit so vor? Alternative: Der Amtsinhaber stellt sich wieder zur Wahl, du wirst eingearbeitet und unterstützt die Führung und wenn deine 4 Jahre rum sind tritt er vom Amt zurück.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | |||||
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Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 669975 | |||
Datum | 02.03.2011 11:38 | 4119 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Florian Besch Warum nicht? Was ist mit dem Amtsinhabern?Interessante Fragen? Die haben doch Pflichten in ihrem Amt! Wenn die Nachfolgerproblematik für Amtsträger mit funktionsbedingten Qualifikationen nicht rechtzeitig geklärt wurde, wurde doch etwas falsch gemacht. Neben der Altersproblematik dürfte es doch noch ein wesentlich gravierenderes Problem mit der fachlichen Eignung geben? Welche fachliche Qualifikation muss man als Kommantant in deiner Fw mitbringen und wo stehst Du jetzt? Ganz nebenbei ist es wieder einmal genial, mit welcher Kreativität in manchen Beiträgen versucht wird, elementarste bayerische Gesetzesforderungen zu umgehen oder auszuhebeln. Ob es sein kann, dass der Gesetzgeber mit seiner Forderung von 4 Jahren nach dem 18. Gebutstag genau das verhinder will, was Du vorhast? MfG Klaus | |||||
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