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ThemaBund-LF als Ersatz für tägliche Gefahrenabwehr/ war Sparen 2011?30 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Zeitungsartikel Schwäbische Zeitung
  •  
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg669882
    Datum01.03.2011 19:2111446 x gelesen
    Geschrieben von Matthias MartinSchwäbische Zeitung LF10KatS FW Tettnang

    Ich weiß schon, warum ich der Meinung bin dass auch die "roten" ZS-Mittel in blaue Hand gehören.
    Als Löschzug Bund unter der Führung des THW.

    Da kann man nur hoffen, dass das Land in dem speziellen Fall mal spontan auf die Idee kommt, das Fahrzeug in einen anderen Kreis zu stellen. Passiert nicht? Hier im Kreis durfte ein Dekon-P auf Reisen ein paar Landkreise weiter gehen.


    Ansonsten ist das schlicht Politikverarschung...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen669890
    Datum01.03.2011 20:337394 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDa kann man nur hoffen, dass das Land in dem speziellen Fall mal spontan auf die Idee kommt, das Fahrzeug in einen anderen Kreis zu stellen. Passiert nicht? Hier im Kreis durfte ein Dekon-P auf Reisen ein paar Landkreise weiter gehen.

    Nabend!

    unglaublich, Kommunen wälzen ihre Pflichtaufgaben auf den Bund ab. Die BS Komponenten sollte man sich nur zusätzlich in die Garage stellen und nicht als einziges Fahrzeug (es sei denn die Wehr macht nur Kats und sonst nichts, was ja wohl in dem Fall nicht zutrifft). Andernorts warten Wehren dringend auf Ersatz für alte LF 16-TS-Bund weil sie ihre kommunalen LF nicht überörtlich einsetzen können und da ersetzt man einfach ein TSF damit. Mir kommt die Galle hoch!

    Gruß,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP669892
    Datum01.03.2011 20:377265 x gelesen
    Geschrieben von Carsten Kranzunglaublich, Kommunen wälzen ihre Pflichtaufgaben auf den Bund ab....und dieser lässt das fröhlich zu.


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen669895
    Datum01.03.2011 20:427190 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp..und dieser lässt das fröhlich zu.

    Da stellt sich doch glatt die Frage nach dem warum? Wissen die nicht wo die Fahrzeuge hingehen oder sind die Autos eigentlich für eine andere Wehr in dieser Gemeinde bestimmt und werden dann intern verschoben?

    Gruß,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen669899
    Datum01.03.2011 20:567215 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Carsten KranzDa stellt sich doch glatt die Frage nach dem warum? Wissen die nicht wo die Fahrzeuge hingehen oder sind die Autos eigentlich für eine andere Wehr in dieser Gemeinde bestimmt und werden dann intern verschoben?


    ... in der Regel werden die Bundes-Fahrzeuge den Ländern als Komponenten für den KatS (originäre Landesaufgabe) zur Verfügung gestellt. Das Land verteilt i.d.R. die Fzg. auf Landkreisebene. Diese wiederum auf die kommunale Ebene. Ggf. ist es dann auch noch in der kommunalen Entscheidungshoheit in welöcher Ortsteilfeuerwehr das Fahrzeug zum Stehen kommt.
    Das kann m.E. auch mal dann das einzige LF einer Fw sein, wenn im Falle einer heranziehung für den KatS der Grundschutz anderweitig sichergestellt werden kann (z.B. dadurch dass auch von anderen Standorten der Grundschutz (!) gewährleistet werden kann oder dass dann ein anderes Fahrzeug umstationiert wird.

    Ist auch bei Fahrzeugen des Landes-KatS (zumindest in Hessen) die Regel. Die ELW 1 aller Züge, die Hälfte der LFs und die GW-G des GABC-Zuges in Hessen sind z.B. regelmäßig Fahrzeuge der kommunalen Vorhaltung. Wenn die für den KatS-Einsatz abgezogen werden sind die einfach (geplant) nicht mehr da (wie bei jedem anderen Einsatz auch) ... Gilt auch für ELW 2 (der offiiziell im Doppelnutzen zur Verfügung gestellt wird).

    Ich verstehe die Aufregung daher nicht ganz ...

    Gruß
    Gerhard


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    AutorMark8us 8A., Wasserburg Bodensee / Bayern669906
    Datum01.03.2011 22:066928 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Gerhard BayerDas kann m.E. auch mal dann das einzige LF einer Fw sein, wenn im Falle einer heranziehung für den KatS der Grundschutz anderweitig sichergestellt werden kann (z.B. dadurch dass auch von anderen Standorten der Grundschutz (!) gewährleistet werden kann oder dass dann ein anderes Fahrzeug umstationiert wird.

    Sieht wohl ganz so aus, Zitat von der Website der FF Tettnang:

    "Die Freiwillige Feuerwehr Tettnang ist eine Institution der Stadt. Sie gliedert sich auf in drei Abteilungen mit insgesamt 8 Löschzügen.

    - Abteilung Stadt mit 4 Löschzügen inkl. LZ Kau

    - Abteilung Langnau mit 2 Löschzügen

    - Abteilung Tannau mit 2 Löschzügen"

    So wie ich das verstehe, ist der LZ Kau organisatorisch und taktisch Teil der Abteilung Stadt, zu der wohl das LF-Kats kommen wird. Der LZ Kau ist wohl mehr als ausgelagerte "Fahrzeugbox" anzusehen.

    Gruß
    Markus


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen669908
    Datum01.03.2011 22:146913 x gelesen
    Geschrieben von Markus AugstenSo wie ich das verstehe, ist der LZ Kau organisatorisch und taktisch Teil der Abteilung Stadt, zu der wohl das LF-Kats kommen wird. Der LZ Kau ist wohl mehr als ausgelagerte "Fahrzeugbox" anzusehen.

    Da kenn ich was von (wie bei uns)........dann habe ich nichts gesagt. Es soll halt nur nicht sein, dass Bundeskomponenten das Defizit an kommunalen Fahrzeugen ausgleichen. Aber es scheint ja alles i.O. zu sein.

    Gruß,
    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen669986
    Datum02.03.2011 12:466562 x gelesen
    Mahlzeit,
    Geschrieben von Gerhard BayerDas kann m.E. auch mal dann das einzige LF einer Fw sein, wenn im Falle einer heranziehung für den KatS der Grundschutz anderweitig sichergestellt werden kann (z.B. dadurch dass auch von anderen Standorten der Grundschutz (!) gewährleistet werden kann oder dass dann ein anderes Fahrzeug umstationiert wird.
    Einziges LF im Gerätehaus? Stelle ich mir sehr problematisch vor. Wenn ich da so an die richtigen KatS- Einsätze der letzten Jahre denke (Waldbrand, Hochwasser), da waren diese Autos teilweise tagelang nicht im Ort.
    In solchen Situationen soll dann jemand ein Reserve LF 10 in der Ecke stehen haben und das ausleihen?
    Das halte ich für sehr zweifelhaft und denke eher an einen "Grundschutz nach spitzen Bleistift".

    Viele Grüsse

    Klaus


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen669990
    Datum02.03.2011 13:096397 x gelesen
    Geschrieben von Klaus KilianEinziges LF im Gerätehaus? Stelle ich mir sehr problematisch vor. Wenn ich da so an die richtigen KatS- Einsätze der letzten Jahre denke (Waldbrand, Hochwasser), da waren diese Autos teilweise tagelang nicht im Ort.
    In solchen Situationen soll dann jemand ein Reserve LF 10 in der Ecke stehen haben und das ausleihen?
    Das halte ich für sehr zweifelhaft und denke eher an einen "Grundschutz nach spitzen Bleistift".


    Moin,

    wenn der Grundschutz durch eine Nachbarwehr in diesem Fall sicher gestellt werden kann, stellt sich für den Sparer doch eher die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Wehr......

    Gruß,
    Carsten


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen669992
    Datum02.03.2011 13:096348 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Klaus KilianEinziges LF im Gerätehaus? Stelle ich mir sehr problematisch vor. Wenn ich da so an die richtigen KatS- Einsätze der letzten Jahre denke (Waldbrand, Hochwasser), da waren diese Autos teilweise tagelang nicht im Ort.

    ... wenn die Feuerwehr im (normalen) Einsatz ist - wieviele Einsatzmittel und Kräfte sind dann dann noch für den Zeiteinsatz da (Steigerung: wieviele Kräfte tagsüber) ?

    Wie meinst Du wie der Grundschutz für eine 25.000 Ew Gemeinde mit zwei Feuerwehrstandorten aussieht wenn z.B. der tagsüber von beiden Standorten gemeinsam gestellte Hilfeleistungszug auf der zugewiesenen BAB im Einsatz ist ?
    Richtig: Fw der Nachbargemeinde unter in Kauf genommener Nichteinhaltung der Hilfsfrist. Kommt wieviel mal im Jahr vor ? Angenommen: 1* bei 100 Einsätzen/a = Zielerreichungsgrad 99%. Das ist weit mehr als für den RD gefordert ...

    Wie löst das die Gemeinde x das Problem wenn das einzige TSF, TSF-W, LF am Standort wegen irgendwas (ungeplant) in der Werkstatt steht ?

    Gruß
    Gerhard


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen669993
    Datum02.03.2011 13:156309 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Carsten Kranzwenn der Grundschutz durch eine Nachbarwehr in diesem Fall sicher gestellt werden kann, stellt sich für den Sparer doch eher die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Wehr......

    ... ihr müßtet Euch mal langsam einig werden was ihr wollt: Einerseits fordert Ihr Reserven für den KatS, andererseits bestreitet ihr die Notwendigkeit jedes Standortes der nicht aus Grundschutzgedanken heraus zwingend erforderlich ist.

    Gruß
    Gerhard


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen669998
    Datum02.03.2011 13:316199 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... ihr müßtet Euch mal langsam einig werden was ihr wollt: Einerseits fordert Ihr Reserven für den KatS, andererseits bestreitet ihr die Notwendigkeit jedes Standortes der nicht aus Grundschutzgedanken heraus zwingend erforderlich ist.

    Moin,

    mmmmh, ich sehe das aus niedersächsischer Sicht: Ein notwendiger Feuerwehrstandort hat primär von der Kommune mit dem für den Grundschutz notwendigen Mitteln ausgestattet zu werden. Eine BS-Komponente des Bundes soll diese Aufgaben nicht übernehmen sondern zusätzlich vorhanden sein. Klar werden auch kleine Standorte, die eventuell sogar Personal für den Kats stellen können nicht überflüssig. Nur könnte das Beispiel Schule machen und anderen Kommunen als Rechtfertigung dienen, ihre Wehren nicht mehr mit kommunalen Fahrzeugen auszustatten. Nur mal so allgemein.......

    Gruß,
    Carsten


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW670000
    Datum02.03.2011 13:456210 x gelesen
    Geschrieben von Carsten KranzKlar werden auch kleine Standorte, die eventuell sogar Personal für den Kats stellen können nicht überflüssig. Nur könnte das Beispiel Schule machen und anderen Kommunen als Rechtfertigung dienen, ihre Wehren nicht mehr mit kommunalen Fahrzeugen auszustatten. Nur mal so allgemein.....

    Ach wirklich? Mensch in welcher Welt lebst du? Sowas gibt es doch schon solange es Bundfahrzeuge gibt. Ich kenne eine größere Feuerwehr da war das LF 16 TS das zweite Fahrzeug hinter dem TroLF. Und der Vorgänger dieses LF 16TS stand in einer Ortsteilwehr. Wenn wir jedesmal wenn irgendwas als negatives Beispiel für jemand anderen dienen könnte, das auch wirklich unterlassen, dann macht die Feuerwehr nur noch Ausbildung nach der alten FWDV4 und der FWDV 13.

    So langsam ist es wirklich hier nervig, weil jedes zweite Thema landet bei falscher Ausbildung, die Feuerwehr ist unfähig, Ausschreibungen sind sinnlos weil eh immer getürkt, kleine Standorte sind überflüssig und Bundfahrzeuge sollte es auch nicht geben, weil die werden ja schon umgebaut wenn sie noch in Bonn stehen und werden von den Gemeinden missbraucht weil sie sich kommunale Fahrzeuge sparen können.

    Bei unserer FF mit 26 Fahrzeugen ersetzt das noch vorhandene Bundfahrzeug SW 2000 einen kommunalen, das ebenfalls vorhandene LF 16TS wurde kürzlich von der Stadt übernommen und den der JF und als Reservefahrzeug. Falls der Sw2000 mal vom Bund abgezogen wird, muß man halt sehen wie man ihn ersetzt. Bis dahin wäre es aber eine Verschwendung von Steuergeldern noch einen kommunalen SW zu beschaffen.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen670002
    Datum02.03.2011 13:506253 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Carsten KranzAndernorts warten Wehren dringend auf Ersatz für alte LF 16-TS-Bund weil sie ihre kommunalen LF nicht überörtlich einsetzen können

    Wieso das nicht??


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    AutorFran8k S8., München / Bayern670005
    Datum02.03.2011 14:046245 x gelesen
    Geschrieben von Klaus KilianMahlzeit,
    Geschrieben von Gerhard Bayer
    Das kann m.E. auch mal dann das einzige LF einer Fw sein, wenn im Falle einer heranziehung für den KatS der Grundschutz anderweitig sichergestellt werden kann (z.B. dadurch dass auch von anderen Standorten der Grundschutz (!) gewährleistet werden kann oder dass dann ein anderes Fahrzeug umstationiert wird.

    Einziges LF im Gerätehaus? Stelle ich mir sehr problematisch vor. Wenn ich da so an die richtigen KatS- Einsätze der letzten Jahre denke (Waldbrand, Hochwasser), da waren diese Autos teilweise tagelang nicht im Ort.


    Hallo Klaus,
    wer besetzt denn das Fahrzeug wenn es zum UÖ-KS-Einsatz unterwegs ist? Wahrscheinlich die Kameraden die es einrichten können - oder?
    Wie viele Kameraden bleiben da bei den meisten Wehren noch übrig - abzüglich kranker, alter und der allgegenwärtigen Karteileichen?

    Gruß
    Frank


    Meine persönliche Meinung!
    Wer Fehler im Text findet, darf diese gerne behalten!

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen670012
    Datum02.03.2011 14:196137 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannAch wirklich? Mensch in welcher Welt lebst du? Sowas gibt es doch schon solange es Bundfahrzeuge gibt.

    Moin!

    Ich lebe in einer heilen wahrhaft paradiesischen Feuerwehrwelt in der es an fast nichts mangelt, weil die Kommune ihren Pflichtaufgaben trotz knapper Kassenlage nachkommt und in der Bundfahrzeuge Bundfahrzeuge bleiben...zusätzlich zum kommunalen Fuhrpark. Sie stehen dann mit Personal für den Kats-Einsatz zur Verfügung. Das vorhandene kommunale LF, welches mal für die "örtlichen Gegebenheiten" beschafft wurde, kann dann den Grundschutz in der Gemeinde sicherstellen.

    Gruß,

    Carsten


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW670019
    Datum02.03.2011 14:526091 x gelesen
    Geschrieben von Carsten KranzDas vorhandene kommunale LF, welches mal für die "örtlichen Gegebenheiten" beschafft wurde, kann dann den Grundschutz in der Gemeinde sicherstellen.

    Und mit welchem Personal?

    Gruß

    Thomas


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen670020
    Datum02.03.2011 14:536073 x gelesen
    Hallo.

    Geschrieben von Frank Sewingwer besetzt denn das Fahrzeug wenn es zum UÖ-KS-Einsatz unterwegs ist? Wahrscheinlich die Kameraden die es einrichten können - oder?
    Wie viele Kameraden bleiben da bei den meisten Wehren noch übrig - abzüglich kranker, alter und der allgegenwärtigen Karteileichen?
    Bei uns besetzen zu solchen Einsätzen die Angehörigen des KatS.- Zuges des Landkreises aus den verschiedensten Feuerwehren so einem Fhz. Somit fehlen der jeweiligen Fw nur Einzelne.

    MfG

    Klaus


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen670024
    Datum02.03.2011 15:106046 x gelesen
    Hallo Thomas,
    Ich nehme mal an, dass Einsaetze im Bereich Kats auch kurzfristig planbar sind und genug Zeit bleibt eine Brandschutzkomponente personell ausreichend zu besetzen. Wenn ich 50 Einsatzkraefte habe, bekomme ich sicherlich sechs bis neun Einsatzkraefte zusammen.
    Gruss, Carsten


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW670032
    Datum02.03.2011 15:546113 x gelesen
    Geschrieben von Carsten KranzWenn ich 50 Einsatzkraefte habe, bekomme ich sicherlich sechs bis neun Einsatzkraefte zusammen.

    Nicht 6 bis 9 sondern 18, denn wenn man den Ansichten hier glauben darf, mußt du ja noch deinen Grundschutz stellen können und dann brauchst du halt die zweiten 6-9 auch Mittwoch morgens um halbzehn.
    Deshalb ist das Konzept mit der kleinen Feuerwehr die sowas macht und dann halt geplant weg ist nicht schlecht.

    Gruß
    Thomas


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    AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen670037
    Datum02.03.2011 16:155976 x gelesen
    Auch Hallo,

    Geschrieben von Gerhard Bayer... wenn die Feuerwehr im (normalen) Einsatz ist - wieviele Einsatzmittel und Kräfte sind dann dann noch für den Zeiteinsatz da (Steigerung: wieviele Kräfte tagsüber) ?Situation hast Du ja selbst im nächsten Zitat beantwortet.

    Geschrieben von Gerhard BayerWie meinst Du wie der Grundschutz für eine 25.000 Ew Gemeinde mit zwei Feuerwehrstandorten aussieht wenn z.B. der tagsüber von beiden Standorten gemeinsam gestellte Hilfeleistungszug auf der zugewiesenen BAB im Einsatz ist ?
    Richtig: Fw der Nachbargemeinde unter in Kauf genommener Nichteinhaltung der Hilfsfrist. Kommt wieviel mal im Jahr vor ? Angenommen: 1* bei 100 Einsätzen/a = Zielerreichungsgrad 99%. Das ist weit mehr als für den RD gefordert ...
    Kommt auf das Gefährdungspotenzial im Ort an, u. U. rückt dann sofort eine andere Wehr zur Sicherstellung an, oder in den meisten Fällen wird´s wohl so ablaufen, wie Du geschrieben hast.
    Geschrieben von Gerhard BayerWie löst das die Gemeinde x das Problem wenn das einzige TSF, TSF-W, LF am Standort wegen irgendwas (ungeplant) in der Werkstatt steht ?
    Dann wird das entsprechende Fhz bei der Leitstelle abgemeldet und es herrscht die gleiche Situation wie im Vorzitat.

    Die Argumentation hat aber doch absolut nichts mit dem Umstand zu tun, dass ein LF des Bundes als LF der
    erforderlichen Grundsicherung verplant wird. Es ist ja nun einmal die Eigenheit der KatS.- Fhz., dass sie ein nettes Zubrot für die örtliche Fw sind, solange sie da sind, andererseits aber unberechenbar sind, da sie der Bund jederzeit zur Hauptaufgabe abziehen kann. Gibt es irgendwo eine VVO wie solche Fhz in den Feuerwehrbedarfsplänen und Ausrückeordnungen verplant werden dürfen?

    Viele Grüsse

    Klaus


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    AutorBern8har8d G8., München / Bayern670039
    Datum02.03.2011 16:206019 x gelesen
    Geschrieben von Frank Wahrscheinlich die Kameraden die es einrichten können - oder?
    Nein, hoffentlich nicht, sondern diejenigen, die sich etliche Monate Wehr- od. Zivildienst gespart haben, und somit im K-Schutz verpflichtet sind. Dafür hat man sie ja.


    Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen670046
    Datum02.03.2011 16:326383 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Kilianandererseits aber unberechenbar sind, da sie der Bund jederzeit zur Hauptaufgabe abziehen kann.

    Was Du meinst, sind wenn überhaupt THW-Einheiten...

    denn - zum x-ten mal hier im Forum: "Der Bund" zieht nicht an irgendwelchen Löschfahrzeugen bei irgendwelchen Lagen. Die Aufgabe KatS wird abseits der Kernaufgaben des THW operativ vollumfänglich von den Ländern bzw. von den Gemeinden gestemmt, mit ganz wenigen Ausnahmen wie z.B. den ATF. Sprich: Wenn uns die Frage der täglichen Verwendung dieser Fahrzeuge hier genauso egal wäre wie dem vielzitierten Bund, könnten wir alle wieder durchatmen.
    Wenn eine Gemeinde sagt "Ich lass das LF KatS zu hause und fahre den überörtlichen Einsatz lieber mit dem LF 20/16", dann ist das so.
    Und erkennt endlich mal an, dass KatS-Reserven auch dadurch entstehen, dass zwischen zwei rechnerisch zwingend notwendigen, aber auch theoretisch ausreichenden Standorten auf halber Strecke noch ne engagierte Einheit sitzt, die da halt immer schon saß. Warum soll die dann kein LF KatS haben?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen670048
    Datum02.03.2011 16:335981 x gelesen
    jaja, damals....


    Gruß

    A.

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    AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg670057
    Datum02.03.2011 17:025921 x gelesen
    Damals? Na ja...

    Ich kann von einer FF aus meinem Landkreis berichten, die haben seit 2010 ein LF 16-TS zugewiesen bekommen.

    Dort hat man eine Art Besatzungsliste aufgestellt. Beim Einsatz der BSE (Brandschutzeinheit) geht ein Gruppen- oder Zugführer diese Liste ab und stellt somit die erste Besatzung zusammen. Dort sind zum einen Freiwillige Kameraden für den KatS-Einsatz aufgelistet, aber auch die KatS-Dienstleistenden.

    Wenn ich mich recht entsinne, stehen oben die Leute, die zuerst eingesetzt werden können, darunter die ablösenden Besatzungen. Eine interessante Sache, die wahrscheinlich bei uns auch umgesetzt werden wird (wir brauchen "nur" ein TLF 16/25 besetzen).


    Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info


    Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
    Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen670084
    Datum02.03.2011 18:315949 x gelesen
    Geschrieben von Carsten Kranzch sehe das aus niedersächsischer Sicht: Ein notwendiger Feuerwehrstandort hat primär von der Kommune mit dem für den Grundschutz notwendigen Mitteln ausgestattet zu werden.

    In Niedersachsen gibt es aber auch Einheiten für überörtliche Aufgaben im Rahmen des Brandschutzgesetzes "Kreisfeuerwehrbereitschaften". Diese werden nach Erlass aus den örtlichen Einheiten des Grundschutzes gebildet und dürfen diesen um bis zu 50% schwächen.

    Diese Bereitschaften nehmen ja in NdS die KatS Aufgaben im Brandschutz und Hilfeleistung war. Bei uns (WL) sind das über 110 Fahrzeuge. Davon 3 Bundesfahrzeuge 2x LF16TS und Dekon-P.

    Irgend wie sehe ich nicht das sich Land oder Bund übermäßig beteiligen. Die Kommunen helfen sich eben gegenseitig.

    Gruß
    Ingo


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP670096
    Datum02.03.2011 19:285801 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard Glas Nein, hoffentlich nicht, sondern diejenigen, die sich etliche Monate Wehr- od. Zivildienst gespart haben, und somit im K-Schutz verpflichtet sind. Dafür hat man sie ja.Hat man die überall, wo KatS-Fahrzeuge stehen? Und stehen andersrum überall KatS-Fahrzeuge, wo es Wehrersatzdienstleistende gibt?
    (Und wie lange gibt es das überhaupt noch?)


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen670097
    Datum02.03.2011 19:305836 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas Bräutigamdenn - zum x-ten mal hier im Forum: "Der Bund" zieht nicht an irgendwelchen Löschfahrzeugen bei irgendwelchen Lagen.

    Geschrieben von Andreas BräutigamUnd erkennt endlich mal an, dass KatS-Reserven auch dadurch entstehen, dass zwischen zwei rechnerisch zwingend notwendigen, aber auch theoretisch ausreichenden Standorten auf halber Strecke noch ne engagierte Einheit sitzt, die da halt immer schon saß. Warum soll die dann kein LF KatS haben?

    ... 2*Danke !

    Gruß
    Gerhard


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    AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen670107
    Datum02.03.2011 20:195839 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard GlasDafür hat man sie ja.

    Und nachher wundern sich alle, warum so wenig Leute nach dem Ende der Mindestverpflichtungszeit länger bleiben ...


    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

    *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen670132
    Datum02.03.2011 22:195998 x gelesen
    Moin Ingo,

    Geschrieben von Ingo zum Felde Geschrieben von Carsten Kranz"ch sehe das aus niedersächsischer Sicht: Ein notwendiger Feuerwehrstandort hat primär von der Kommune mit dem für den Grundschutz notwendigen Mitteln ausgestattet zu werden."

    In Niedersachsen gibt es aber auch Einheiten für überörtliche Aufgaben im Rahmen des Brandschutzgesetzes "Kreisfeuerwehrbereitschaften". Diese werden nach Erlass aus den örtlichen Einheiten des Grundschutzes gebildet und dürfen diesen um bis zu 50% schwächen.


    Was hat das mit der notwendigen kommunalen Mindestausstattung zu tun?

    Geschrieben von Ingo zum FeldeDiese Bereitschaften nehmen ja in NdS die KatS Aufgaben im Brandschutz und Hilfeleistung war. Bei uns (WL) sind das über 110 Fahrzeuge. Davon 3 Bundesfahrzeuge 2x LF16TS und Dekon-P.

    Ich war selbst zehn Jahre als Führungskraft (stv ZF) in einer KFB tätig. Bevor die Bundeskomponenten in unsere Bereitschaft kamen, waren dafür kommunale Fahrzeuge eingesetzt. Die konnten dann in den Standorten bleiben um den Grundschutz nicht zu schwächen. Soll heißen: Wir haben unsere Bereitschaft dadurch Fahrzeugmäßig nicht vergrößert.

    Geschrieben von Ingo zum FeldeIrgend wie sehe ich nicht das sich Land oder Bund übermäßig beteiligen. Die Kommunen helfen sich eben gegenseitig.


    Ist ja klar, das ist ja hier auch schon lange so Standart und soll ja auch so bleiben.Es war ja auch nie Aufgabe des Bundes, sich an Aufgaben der Kommunen zu beteiligen.
    Nur: wieviel reine Bundeskomponenten haben wir denn noch in Niedersachsen? Bei uns im LK Celle sind es noch drei (2 LF 16-TS,ein Dekon-P), der Rest ist kommunalisiert, z.T. modifiziert und damit aus dem Rennen. Ich bin der Meinung, dass bundeseigene Fahrzeuge nicht die alleinige Ausstattung eines Feuerwehrstandortes darstellen sollen, sondern ihn bestenfalls ergänzen. Und damit meine ich nicht unselbständige Außenwachen Freiwilliger feuerwehren sondern eigenständige Wehren ohne kommunales (Lösch)Fahrzeug. Ich kenne in Niedersachsen keine Wehr, die dauerhaft nur über ein Bundesfahrzeug verfügt(e), ich lasse mich aber gern eines besseren belehren. Mir ist klar, das dies früher in einigen Gegenden (z.B. Braunschweig mit BF für den Grundschutz) anders war, jedoch hat sich das auch da massiv geändert und wahrscheinlich nicht ohne Grund. Ich rede auch nicht von kommunalisierten LF 16-TS, sondern von Fahrzeugen die nach wie vor Bundeseigentum sind. Diese dürfen laut Feuerwehrverordnung nicht auf den kommunalen Fahrzeugbestand angerechnet werden. Schaut man sich auch mal die normmäßige Beladung, z.B. eines LF 16-TS an, ist der Einsatzwert für das Alltagsgeschäft ja auch eher begrenzt.

    Gruß,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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