Thema | Feuerwehrführung nur noch auf Ziet bestellt | 4 Beträge |
Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 669653 |
Datum | 28.02.2011 19:56 | 4053 x gelesen |
Es gab im LBGK RLP, ich glaube im Jahr 2004 eine Änderung, dass die Führung (Wehrführer und Stellv.) nur noch auf eine bestimmte Zeit gewählt ernannt werden. Ich glaube das waren 10 Jahre. Gab es hier auch eine rückwirkende Regelung?
Heißt also müsste ein WF oder Stv., der vor dieser Änderung in Amt und Würden war auch dann (10 Jahre nach der Novellierung) erneut ernannt werden oder wäre in dem Fall noch die Amtszeit bis auf Abberufung oder sonstigem Ausscheiden gegeben?
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 669657 |
Datum | 28.02.2011 20:08 | 2341 x gelesen |
Hallo,
Gusckst du hier: LBKG
§14 und §44 (2) : Spätestens am 31.12.2014 ist die Übergangszeit auch für vorher gewählte Führungskräfte zu Ende une eine Neuwahl erforderlich.
Gruß,
Michael
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 669658 |
Datum | 28.02.2011 20:10 | 2387 x gelesen |
Geschrieben von jürgen schmitzmüsste ein WF oder Stv., der vor dieser Änderung in Amt und Würden war auch dann (10 Jahre nach der Novellierung) erneut ernannt werden So schaut's aus.
Entsprechend geht man von einem ordentlichen Ansturm auf die GF-Lehrgänge in den nächsten Jahren aus, da man dann gehäuft mit Führungswechseln rechnet, wenn diese 10-Jahres-Frist bei den aktuellen Amtsinhabern nahezu flächendeckend endet.
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. Beitrag bewerten |
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Autor | Mark8us 8B., Steinebach / Rheinland-Pfalz | 669930 |
Datum | 02.03.2011 08:18 | 1960 x gelesen |
Hier und da kann man für die ein oder andere Einheit auch vom "Tag der Erlösung" sprechen (ich rede nicht von uns, sondern meine das echt allgemein!)...
Natürlich alles m e i n e Meinung. Beitrag bewerten |
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