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Thema | BY: Weitergabe von Melderegisterdaten Jugendlicher z. Nachwuchswerbung | 14 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 670167 | |||
Datum | 03.03.2011 16:45 | 6779 x gelesen | |||
Hallo zusammen, interessanter Punkt im Tätigkeitsbericht 2010 des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz unter Punkt 6.14: Dürfen die Einwohnermeldeämter Melderegisterdaten Jugendlicher an die Freiwilligen Feuerwehren übermitteln? Diese Frage bekomme ich von vielen Gemeinden gestellt, die solche Meldedaten zur Nachwuchswerbung nutzen wollen. Ich vertrete dazu folgende Rechtsauffassung: Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 670169 | |||
Datum | 03.03.2011 16:50 | 4420 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus Hammerlinteressanter Punkt im Tätigkeitsbericht 2010 des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz Dieses Recht bzw. diese Möglichkeit müsste denn ja auch für alle anderen, die in irgendeiner Form als gemeinnützig anerkannt sind, gelten. Gruss Jürgen Wenzel Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 670171 | |||
Datum | 03.03.2011 16:59 | 4332 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Wenzel Dieses Recht bzw. diese Möglichkeit müsste denn ja auch für alle anderen, die in irgendeiner Form als gemeinnützig anerkannt sind, gelten. Ich denke, dass es hier eher um die "gemeindliche Einrichtung" geht, als um "irgendeine"Gemeinnützigkeit. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 670173 | |||
Datum | 03.03.2011 17:05 | 4248 x gelesen | |||
N' Abend zusammen, Geschrieben von Magnus Hammerl Ich denke, dass es hier eher um die "gemeindliche Einrichtung" geht, als um... Genau darum geht es, es gibt ein Rundmail der Landesjugendfeuerwehr Bayern von letzter Woche dazu. Darin heißt es auch nochmals ganz explizit, dass der Anforderer der Daten nur der Kommandant als Leiter der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr sein kann und nicht z.B. ein Vorstand diese Daten erhält. Es geht eben ganz ausdrücklich nur um die Nachwuchsgewinnung für den aktiven Dienst in der gemeindlichen Einrichtung. Grüße und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung, nix dienstliches! | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 670174 | |||
Datum | 03.03.2011 17:14 | 4205 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlIch denke, dass es hier eher um die "gemeindliche Einrichtung" geht, als um "irgendeine"Gemeinnützigkeit. Ups, das wäre dann nach meinem Empfinden wohl Rechtsmissbrauch, wenn der Datenschutz dann nicht beachtet werden muss, wenn es dem Wohl der Gemeinde gilt. Im Übrigen wirken Fussballvereine, DRK oder THW auch innerhalb und für die Gemeinde nur eben nicht unbedingt in derem Auftrag. Aber gut, ich bin in dem Bereich zu wenig bewandert, um das auch rechtssicher belegen zu können. Gruss Jürgen Wenzel Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 670176 | |||
Datum | 03.03.2011 17:27 | 4124 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Wenzel Dieses Recht bzw. diese Möglichkeit müsste denn ja auch für alle anderen, die in irgendeiner Form als gemeinnützig anerkannt sind, gelten. Es dürfte sich wohl weniger um gemeinnützige Zwecke gehen als vielmehr um die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Denn genau darin unterscheiden sich die Feuerwehren von Kaninchenzüchtern oder Tischtennisvereinen. (Und deshalb habe ich auch immer Probleme damit, die Personalgestellung durch Feuerwehrvereine wie in Bayern zu verstehen. Zum Glück ist das in NRW anders: die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Mit Mann und Maus. Oder besser Auto, Schlauch und Personal.) Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 670178 | |||
Datum | 03.03.2011 17:38 | 4098 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen WenzelUps, das wäre dann nach meinem Empfinden wohl Rechtsmissbrauch, wenn der Datenschutz dann nicht beachtet werden muss, wenn es dem Wohl der Gemeinde gilt. Wenn man überlegt, dass z.B. auch die Rundfunkbetreiber die Daten aus dem Melderegister bekommen, dürfte das eher harmlos sein. -- MfG Stefan | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 670179 | |||
Datum | 03.03.2011 17:38 | 4032 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario DollEs dürfte sich wohl weniger um gemeinnützige Zwecke gehen als vielmehr um die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Denn genau darin unterscheiden sich die Feuerwehren von Kaninchenzüchtern oder Tischtennisvereinen. Ok Mario, denn nehme ich den Fussballverein aus meinem Bsp. heraus. Für mich bleibt es denn trotz gleicher oder ähnlich gelagerter Aufgaben eine unterschiedliche Rechtsauslegung, wenn es den nur für die FF gelten würde. Vielleicht gibt es hier ja einen Rechtskundigen, der für Aufklärung sorgen kann. Gruss Jürgen Wenzel Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 670180 | |||
Datum | 03.03.2011 17:39 | 4087 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Wenzel Ups, das wäre dann nach meinem Empfinden wohl Rechtsmissbrauch, wenn der Datenschutz dann nicht beachtet werden muss, wenn es dem Wohl der Gemeinde gilt. ... nur fehlt es dem o.g. Fußballverein (beim bayrischen BRK wäre ich aufgrund seiner besonderen Rechtsstellung vorsichtig) der nach dem bay. Meldegesetz geforderten Eigenschaft einer "Behörde oder sonstigen öffentlichen Stelle". Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 670189 | |||
Datum | 03.03.2011 19:32 | 4026 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen WenzelUps, das wäre dann nach meinem Empfinden wohl Rechtsmissbrauch, wenn der Datenschutz dann nicht beachtet werden muss, wenn es dem Wohl der Gemeinde gilt. Es geht auch nicht (nur) um das Wohl der Gemeinde, siehe im genannten Art. 28 MeldeG: Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen Grüße Magnus | |||||
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Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 670191 | |||
Datum | 03.03.2011 19:45 | 3912 x gelesen | |||
Hallo Magnus, unabhängig dessen, dass mir die unter Abs. 1 genannten Voraussetzungen nach kurzem Querlesen noch nicht ganz klar geworden sind, hört sich das denn aber auch schon versönlicher an. Mittlerweile habe ich aber auch von einem stillen THW-Mitleser erfahren, dass derartige Daten auch schon an einen THW-OV zwecks Mitgliederwerbung herausgegeben wurden. Gruss Jürgen Wenzel Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 670193 | |||
Datum | 03.03.2011 20:06 | 3932 x gelesen | |||
Was sagt er denn dazu? Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Er ist doch der zuständige Ansprechpartner bei diesen Fragen. Wenn er nichts dazu sagen kann, wäre er die nächste Instanz: Bundesbeauftragter für den Datenschutz Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 670194 | |||
Datum | 03.03.2011 20:12 | 3911 x gelesen | |||
Was soll uns das sagen? Geschrieben von Bach Rüdiger Was sagt er denn dazu? Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Siehe ersten Beitrag: Geschrieben von Magnus Hammerl interessanter Punkt im Tätigkeitsbericht 2010 des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 670198 | |||
Datum | 03.03.2011 20:30 | 4027 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario DollUnd deshalb habe ich auch immer Probleme damit, die Personalgestellung durch Feuerwehrvereine wie in Bayern zu verstehen. Zum Glück ist das in NRW anders: die Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Mit Mann und Maus. Oder besser Auto, Schlauch und Personal.) Dafür geht das hier mit den Vereinen auch nicht immer so wie es sein soll. Ist doch immer wieder drollig wenn auf der Jahreshauptversammlung ein Kassenwart entlastet wird. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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