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Thema | Haftung, war: Griff in die Getränkekasse | 3 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 670779 | |||
Datum | 08.03.2011 09:00 | 3968 x gelesen | |||
Geschrieben von Richard Schrank- Finanzamt - schon bei ersten Verdachtsmomenten geklärt und über Steuerberater abgeglichen M.E. sehr gute Reaktion - und nochmal danke für die Stellungnahme, das hilft sicherlich hier vielen weiter - und sei es nur zum nochmaligen Nachdenken, eigenen Handelns mit diversen Kassen o.ä.... Allen Vorständen/Vorsitzenden sei angeraten, sich nochmal (ggf. bei ihren eigenen Steuerberatern/Anwälten) darüber zu informieren, wie weit sie ggf. auch persönlich haften, wenn da was aus dem Ruder läuft. Das ist m.W. insbesondere für NICHT eingetragene Vereine ein größeres Problem, als den meisten bewusst sein dürfte... Allerdings haftet der Vorstand von "e.V." in einigen Fällen ggf. auch, u.a. dann wenns um Steuerprobleme geht. (Das war jetzt bei Euch eindeutig nicht der Fall, aber ich kenne einige Feuerwehren da war das schon bittere Diskussion bzw. könnte eine werden...) http://www.ehrenamt-ostallgaeu.de/fileadmin/oalehrenamt/Vorstandshaftung_wlsb.pdf http://de.wikipedia.org/wiki/Verein ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Rich8ard8 S.8, Kolbermoor / Bayern | 670806 | |||
Datum | 08.03.2011 12:53 | 1758 x gelesen | |||
Danke erst einmal für den Zuspruch. Hier einen klaren Weg zu gehen war sicherlich nicht einfach - aber m.E. der einzig richtige, zumal angebotene Lösungsvorschläge nicht angenommen wurden. Das Thema Haftung und Verantwortung in einem Verein wird sicherlich von vielen Vorsitzenden oder Verantwortlichen unterschätzt. Hier kann man wirklich nur empfehlen - vor Übernahme eines Amtes - sich umfänglich zu erkundigen. In dem sachlichen Rummel ist die persönliche Komponente etwas zu kurz gekommen. Der "Täter" war immerhin fast 37 Jahre wirklich aktiv in der Feuerwehr. Trotz einer nicht zu diskutierenden Straftat darf der Mensch dahinter nicht ausser Acht gelassen werden. Trotz rechtlicher Konsequenzen und der dienstrechtlichen Entlassung aus der Feuerwehr werden wir als Hilfsorganisation dennoch für eventuell erforderliche Unterstützung sorgen. Mit Grüßen an den interessierten Leser Richard Schrank Feuerwehr Kolbermoor | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 670810 | |||
Datum | 08.03.2011 13:13 | 1686 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Richard Schrank In dem sachlichen Rummel ist die persönliche Komponente etwas zu kurz gekommen. Der "Täter" war immerhin fast 37 Jahre wirklich aktiv in der Feuerwehr. Trotz einer nicht zu diskutierenden Straftat darf der Mensch dahinter nicht ausser Acht gelassen werden. Das ist wohl wahr, ist aber leider überall normal geworden, dass nur noch die Tat selbst und nicht die Gründe, die dazu geführt haben gesehen werden (wollen). Geschrieben von Richard Schrank werden wir als Hilfsorganisation dennoch für eventuell erforderliche Unterstützung sorgen. Meine Hochachtung. So stelle ich mir als "alter Haudegen" Kameradschaft vor. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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