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ThemaHaftung, war: Griff in die Getränkekasse3 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW670779
Datum08.03.2011 09:003968 x gelesen
Geschrieben von Richard Schrank- Finanzamt - schon bei ersten Verdachtsmomenten geklärt und über Steuerberater abgeglichen
- Höhe des Fehlbetrages - mehrere tausend Euro über knapp 3 Jahre aber kein Gewinn, sondern Umsatz
- Verwaltung der Getränkekasse - laut Verwaltungsratsbeschluss eigenverantwortlich auf die beiden Vorsitzenden übertragen und somit auch in deren ausschließlicher Verantwortung und jetzt natürlich auch Haftung.
- Kasse ohne Gewinnerzielung, separat vom Vereinsvermögen und vollständig getrennt verwaltet. Sollten doch geringe Überschüsse vorhanden gewesen sein, wurden diese dem Vereinsvermögen übergeben.
- Strafanzeige und Strafantrag sind gestellt. Mehr kann nun von Seiten der Feuerwehr nicht mehr getan werden. Dafür gibt es die Judikative.


M.E. sehr gute Reaktion - und nochmal danke für die Stellungnahme, das hilft sicherlich hier vielen weiter - und sei es nur zum nochmaligen Nachdenken, eigenen Handelns mit diversen Kassen o.ä....

Allen Vorständen/Vorsitzenden sei angeraten, sich nochmal (ggf. bei ihren eigenen Steuerberatern/Anwälten) darüber zu informieren, wie weit sie ggf. auch persönlich haften, wenn da was aus dem Ruder läuft.
Das ist m.W. insbesondere für NICHT eingetragene Vereine ein größeres Problem, als den meisten bewusst sein dürfte...
Allerdings haftet der Vorstand von "e.V." in einigen Fällen ggf. auch, u.a. dann wenns um Steuerprobleme geht. (Das war jetzt bei Euch eindeutig nicht der Fall, aber ich kenne einige Feuerwehren da war das schon bittere Diskussion bzw. könnte eine werden...)
http://www.ehrenamt-ostallgaeu.de/fileadmin/oalehrenamt/Vorstandshaftung_wlsb.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorRich8ard8 S.8, Kolbermoor / Bayern670806
Datum08.03.2011 12:531758 x gelesen
Danke erst einmal für den Zuspruch. Hier einen klaren Weg zu gehen war sicherlich nicht einfach - aber m.E. der einzig richtige, zumal angebotene Lösungsvorschläge nicht angenommen wurden.
Das Thema Haftung und Verantwortung in einem Verein wird sicherlich von vielen Vorsitzenden oder Verantwortlichen unterschätzt. Hier kann man wirklich nur empfehlen - vor Übernahme eines Amtes - sich umfänglich zu erkundigen.

In dem sachlichen Rummel ist die persönliche Komponente etwas zu kurz gekommen. Der "Täter" war immerhin fast 37 Jahre wirklich aktiv in der Feuerwehr. Trotz einer nicht zu diskutierenden Straftat darf der Mensch dahinter nicht ausser Acht gelassen werden.
Trotz rechtlicher Konsequenzen und der dienstrechtlichen Entlassung aus der Feuerwehr werden wir als Hilfsorganisation dennoch für eventuell erforderliche Unterstützung sorgen.

Mit Grüßen an den interessierten Leser

Richard Schrank
Feuerwehr Kolbermoor


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz670810
Datum08.03.2011 13:131686 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Richard SchrankIn dem sachlichen Rummel ist die persönliche Komponente etwas zu kurz gekommen. Der "Täter" war immerhin fast 37 Jahre wirklich aktiv in der Feuerwehr. Trotz einer nicht zu diskutierenden Straftat darf der Mensch dahinter nicht ausser Acht gelassen werden.

Das ist wohl wahr, ist aber leider überall normal geworden, dass nur noch die Tat selbst und nicht die Gründe, die dazu geführt haben gesehen werden (wollen).

Geschrieben von Richard Schrankwerden wir als Hilfsorganisation dennoch für eventuell erforderliche Unterstützung sorgen.

Meine Hochachtung.
So stelle ich mir als "alter Haudegen" Kameradschaft vor.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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 07.03.2011 22:27 Rich7ard7 S.7, Kolbermoor Griff in die Getränkekasse der Feuerwehr Kolbermoor
 08.03.2011 09:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 08.03.2011 12:53 Rich7ard7 S.7, Kolbermoor
 08.03.2011 13:13 Thom7as 7K., Hermeskeil
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