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ThemaMängel beim Brandschutz (in Alten- und Pflegeheimen)4 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen670942
Datum08.03.2011 21:285644 x gelesen
N´abend,

zum o.g. Thema lief gerade ein Beitrag in der Sendung frontal21 im ZDF.

Begleittext frontal21
In vielen Alten- und Pflegeheimen in Deutschland wird der Brandschutz vernachlässigt, weil es keine einheitlichen Richtlinien gibt. Frontal 21 berichtet über die schwersten Brandkatastrophen der vergangenen Monate mit mehreren Toten. Vor allem in älteren Heimen verzichten die Betreiber vielfach auf die Installation von Brandmelde- oder Sprinkleranlagen - nur um Geld zu sparen, kritisieren Brandschutzexperten.
Werner Thon von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) beklagt gegenüber Frontal21: "Alte Menschen sind im Brandfall auf Hilfe angewiesen. Leider gibt es in Deutschland im baulichen Brandschutz keine einheitliche Regelung, die aus Sicht der Feuerwehr aber dringend notwendig wäre." Obwohl die Bauminister der Länder schon 2004 den gemeinsamen Entwurf für ein Brandschutzgesetz in Altenheimen vorgelegt haben, ist er bis heute nicht umgesetzt.

Keine Vorschriften für Sprinkleranlagen

Nur in Nordrhein-Westfalen ist eine Brandschutzrichtlinie für Altenheime in Vorbereitung, die im Frühjahr dieses Jahres in Kraft treten soll. Doch auch in dieser Vorschrift werden selbsttätige Sprinkleranlagen nur empfohlen, sie sind nicht vorgeschrieben.

"Sachwerte sind in Deutschland besser geschützt als die Leben alter Menschen. In jedem Hochregallager müssen Sprinkleranlagen eingebaut sein, in Altenheimen aber nicht", so Eugen Brysch, Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, im Interview mit Frontal21. Seiner Statistik nach sterben Jahr für Jahr durchschnittlich 20 Menschen bei Bränden in Altenheimen.


Für die, die den Beitrag die Sendung verpaßt haben, wird der Beitrag sicher bald in der Mediathek zu finden sein.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorMart8in 8G., zz. Reutlingen / 670949
Datum08.03.2011 22:053660 x gelesen
Link zum Video


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AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg670957
Datum08.03.2011 22:454123 x gelesen
Ja es ist richtig, es gibt für Altenheime keine einheitliche Verordnung. Jedoch entbindet es weder den Planer noch die genehmigenden Stelle davon, sich über die brandschutztechnische Konzeption Gedanken zu machen. Alten- und Pflegeheime sind in der Regel Sonderbauten und in den meisten Landesbauordnungen ist ganz klar aufgeführt, dass für Sonderbauten besondere Anforderungen gestellt werden dürfen. Das bestehende Gebäude teilweise keine anlagentechnischen Maßnahmen haben fällt unter den Bestandsschutz und ist, wie bei jedem anderen Gebäudetyp, bauordnungsrechtlich toleriert.

Die Behauptung, dass es nur in NRW Brandschutzrichtlinien gibt, ist schlicht falsch. Es gibt auch in Brandenburg, Rheinland Pfalz, Baden Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg entsprechende rechtlich Grundlagen. Weiterhin wird gerade von der IS-ARGEBAU ein Musterrichtlinie für kleinere Wohngruppen erarbeitet, die zu mindestens für diese Wohnformen einen einheitlichen Rahmen vorgibt.

Der Verweis auf 20 Brandtote in Alten- und Pflegeheimen ist bei einer Zahl von 400 Brandtoten insgesamt und im Vergleich zu anderen Todesarten in meinen Augen überhaupt nicht bedenklich.


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AutorRain8er 8E., Grafenrheinfeld / Bayern671013
Datum09.03.2011 12:213439 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas HackenschmidtJedoch entbindet es weder den Planer noch die genehmigenden Stelle davon, sich über die brandschutztechnische Konzeption Gedanken zu machen

Wenn man sieht, was teilweise geplant und genehmigt wird, während bei anderen Bauvorhaben unverhältnismäßig überzogen wird, können einem schon mal die Haare ausgehen.
Leider wird zu wenig darauf geachtet, was man plant und vor allem, welches Schutzziel angestrebt wird.

Geschrieben von Andreas HackenschmidtDas bestehende Gebäude teilweise keine anlagentechnischen Maßnahmen haben fällt unter den Bestandsschutz und ist, wie bei jedem anderen Gebäudetyp, bauordnungsrechtlich toleriert.
Das ist so nicht ganz richtig, mit dem Bestandsschutz. Was toleriert wird, ist die eine Sache.
Bestandsschutz fällt aber in dem Moment, wo Gefahr für Leib und Leben besteht. Dann ist der Brandschutz dahingehend, entsprechend dem Schutzziel anzupassen.

Wobei ich persönlich die Forderung nach Sprinkleranlagen in einem Altenheim für etwas zu hoch gegriffen finde.
Da gibt es bessere und vor allem auch günstiger Lösungen, um gerade Bestand den Brandschutz höher zu bringen.


Rainer Endres


*wie immer nur meine Meinung*
Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reisen.
Art 5 GG gilt auch für FM (SB)

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 08.03.2011 21:28 Lars7 T.7, Oerel
 08.03.2011 22:05 Mart7in 7G., zz. Reutlingen
 08.03.2011 22:45 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
 09.03.2011 12:21 Rain7er 7E., Grafenrheinfeld
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