News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Residenzpflicht für FF-Führungskräfte | 21 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 670933 | |||
Datum | 08.03.2011 20:55 | 10714 x gelesen | |||
Hallo, da es bei einer wohlbekannten FF in meiner näheren Umgebung zu folgendem"Problem" kam, die Frage: Wie wird dies in anderen FF gehandhabt, insbesondere bei den "größeren", also mit dementsprechendem Einsatzaufkommen ? Die FF Celle und Lüneburg lösen dies meines Wissens nach ja durch einen BvD. Gruß Andi | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 670937 | |||
Datum | 08.03.2011 21:06 | 7489 x gelesen | |||
...achso, wenn es einen in den Rems-Murr-Kreis zieht: Ausschreibung Könnte Jürgen eigentlich in die Job-Börse einstellen....*duckundrenn* Gruß Andi | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 670939 | |||
Datum | 08.03.2011 21:13 | 7322 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Rometsch da es bei einer wohlbekannten FF in meiner näheren Umgebung zu folgendem"Problem" kam, die Frage: Wie wird dies in anderen FF gehandhabt, insbesondere bei den "größeren", also mit dementsprechendem Einsatzaufkommen ? Die FF Celle und Lüneburg lösen dies meines Wissens nach ja durch einen BvD. In der dir wohlbekannten FF liegt das Hauptproblem laut verlinktem Bericht wohl aber nicht in der Abwesenheit bei Einsätzen, sondern an einer mangelhaften Amtsführung im organisatorischen Bereich. Ein BvD-System entlastet IMHO nur den Einsatzleitdienst, die Amtsführung muss der Wehrführer/Kommandant/Stadtbrandmeister dennoch selbst machen. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 670940 | |||
Datum | 08.03.2011 21:19 | 7007 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Daniel Metzger In der dir wohlbekannten FF liegt das Hauptproblem laut verlinktem Bericht wohl aber nicht in der Abwesenheit bei Einsätzen, sondern an einer mangelhaften Amtsführung im organisatorischen Bereich. Ist die Frage was da zuerst da war, die Henne oder das Ei, sprich welches Problem ergab sich durch welches. Gab es zuerst die Probleme durch die Abwesenheit bei Einsätzen und dadurch dann "Unzufriedenheit" in der Mannschaft, oder,oder,oder...? Gruß Andi | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 670956 | |||
Datum | 08.03.2011 22:44 | 6926 x gelesen | |||
Hallo Andreas, in Kempten gibt es auch einen ehrenamtlichen Einsatzleitdienst. In Dachau gibt es eine Bereitschaftsdienst wo es unter anderem einen Gruppenführer vom Dienst außerhalb der normalen Arbeitszeit gibt. Darüber hinaus sind mir in Landkreisen Absprachen in der Inspektion bekannt. D.h. es wird immer geschaut, dass einer im Lande ist. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
| |||||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 670968 | |||
Datum | 09.03.2011 08:08 | 6670 x gelesen | |||
Bei den meisten FF ist der Kommandant garnicht kündbar weil nicht angestellt... Wen der Kommandant wegzieht wird die Mannschaft schon die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Macht er seine Sache weiter gut (außerhalb des Einsatzleitdienstes) wird wohl der 2. mit den Gruppenführern die Aufgaben vor Ort übernehmen... Dass der Kommandant wegzieht und sein Amt nicht abgibt ist m.E. aber eher unwahrscheinlich, denn das sind ja meist Leute die im Ortsgeschehen stark verwurzelt sind. Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8S., Weisendorf / Bayern | 670983 | |||
Datum | 09.03.2011 09:26 | 6512 x gelesen | |||
vielleicht versteh ich dich jetzt ja falsch, aber: Geschrieben von Knut Kobbe Dass der Kommandant wegzieht und sein Amt nicht abgibt ... ist doch eigentlich gar nicht möglich, oder? Für Bayern wäre z.B. im BayFwG Art. 6 Abs. 2 geregelt, wer überhaupt Dienst in der Feuerwehr machen kann / darf. Und dazu muss er entweder in der Gemeinde wohnen oder arbeiten. In begründeten Ausnahmefällen wäre noch ein Wohnsitz in der Nachbargemeinde möglich. Aber alles was weiter weg ist, geht laut Gesetz nicht und ist auch nicht wirklich sinnvoll. Alles nur meine ausschließlich private Meinung | |||||
| |||||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 671008 | |||
Datum | 09.03.2011 12:13 | 5934 x gelesen | |||
Genau, davon mal abgesehen! Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
| |||||
Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 671015 | |||
Datum | 09.03.2011 12:31 | 5911 x gelesen | |||
Ich habe gerade eine Satzung meiner Zweitwehr durchgeblättert und dort ist festgehalten, dass ein FA i) Bewohner der Stadt/Gemeinde sein muss (d.h. er muss nicht direkt im Stadtteil der Wehr wohnen) ii) regelmäßig im Stadtteil für Einsätze und Übungen zur Verfügung stehen. iii) als Führungskraft im Stadtteil der FF wohnen muss Folglich wäre es hier gar nicht möglich, dass der WeFü wegzieht und gleichzeitig WeFü bleibt. MkG Johannes Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 671020 | |||
Datum | 09.03.2011 12:51 | 5911 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Johannes Martin Ich habe gerade eine Satzung meiner Zweitwehr durchgeblättert und dort ist festgehalten, dass ein FA Naja, eine rechtliche Betrachtung des ganzen wäre da sehr interessant. Gem HBKG gibt es pro Gemeinde genau EINE Feuerwehr. und dann heißt es da auch noch: Dabei sollen Feuerwehrangehörige die in § 12 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 genannten Führungsfunktionen ausschließlich bei der Gemeindefeuerwehr ihres ersten Wohnsitzes übernehmen. D.h. ich kann durchaus in einer Ortsteilwehr Wehrführer sein udn in einem ganz anderen Ortsteil wohnen. Rechtlich einwandfrei und teilweise auch mit riesen Distanzen verbunden... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 671037 | |||
Datum | 09.03.2011 13:31 | 5712 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Süß... ist doch eigentlich gar nicht möglich, oder? Für Bayern wäre z.B. im BayFwG Art. 6 Abs. 2 geregelt, wer überhaupt Dienst in der Feuerwehr machen kann / darf. Und dazu muss er entweder in der Gemeinde wohnen oder arbeiten. In begründeten Ausnahmefällen wäre noch ein Wohnsitz in der Nachbargemeinde möglich. Es handelt sich in dem Thread um einen hauptamtlichen Kdt., insofern würde er dann schonmal da arbeiten und die Voraussetzung wäre erfüllt. Das es nicht toll ist steht auf einem anderen Blatt. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 671049 | |||
Datum | 09.03.2011 14:05 | 5607 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerEs handelt sich in dem Thread um einen hauptamtlichen Kdt., insofern würde er dann schonmal da arbeiten und die Voraussetzung wäre erfüllt. Noch dazu ist-sofern die im I-Net zu findende Satzung noch aktuell ist-ein Wohnsitz im Gebiet von Weinstadt überhaupt nicht notwendig. Deshalb nach meiner Meinung auch die zweite Begründung mit den Nachlässigkeiten im Dienst, ansonsten wären die Ihn nicht so los geworden. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
| |||||
Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 671058 | |||
Datum | 09.03.2011 14:18 | 5585 x gelesen | |||
Wo genau steht, dass FA mit Führungsfunktion nach §12 den Erst-Wohnsitz in der Gemeinde haben sollen? MkG Johannes Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 671069 | |||
Datum | 09.03.2011 14:30 | 5635 x gelesen | |||
Hallo, eschrieben von Johannes Martin Wo genau steht, dass FA mit Führungsfunktion nach §12 den Erst-Wohnsitz in der Gemeinde haben sollen? ... siehe HBKG § 10 Abs. 2 Satz 7. Gruß Gerhard | |||||
| |||||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 671073 | |||
Datum | 09.03.2011 14:32 | 5539 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... siehe HBKG § 10 Abs. 2 Satz 7. Immer diese Angeberei mit dem HBKG! ;-( Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
| |||||
Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 671080 | |||
Datum | 09.03.2011 14:38 | 5503 x gelesen | |||
Da schließt sich dann auch der Kreis ;) Das wurde Januar 2010 geändert und ich habe in einer älteren Version herumgeblättert. Kein wunder, dass ich hierzu nichts gefunden habe. Danke... MkG Johannes Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8S., Weisendorf / Bayern | 671085 | |||
Datum | 09.03.2011 14:47 | 5583 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerEs handelt sich in dem Thread um einen hauptamtlichen Kdt., insofern würde er dann schonmal da arbeiten und die Voraussetzung wäre erfüllt. Das würde diese Voraussetzung natürlich erfüllen lassen, richtig. Das mit dem hauptamtlich hatte ich auch unterschlagen, da ich mich auf Knuts Beitrag bzw. allgemein auf die Wohnorte bei Mitgliedern von FF bezogen hatte. Geschrieben von Christian Schorer Das es nicht toll ist steht auf einem anderen Blatt. Zustimmung. Aber mal ganz davon ab, man lernt ja nie aus, kannte ich persönlich bisher das Modell mit einem hauptamtlichen Kdt. bei sonst reiner FF nicht. Nur eben dann in Verbindung mit einer ständigen Wache o.ä. Gruß Stefan Alles nur meine ausschließlich private Meinung | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 671095 | |||
Datum | 09.03.2011 15:01 | 5459 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan SüßDas würde diese Voraussetzung natürlich erfüllen lassen, richtig. Das mit dem hauptamtlich hatte ich auch unterschlagen, da ich mich auf Knuts Beitrag bzw. allgemein auf die Wohnorte bei Mitgliedern von FF bezogen hatte. Ja er hat da etwas durcheinander in den Thread gebracht. Geschrieben von Stefan Süß Aber mal ganz davon ab, man lernt ja nie aus, kannte ich persönlich bisher das Modell mit einem hauptamtlichen Kdt. bei sonst reiner FF nicht. Lustigerweise hat er in dem Fall den Arbeitsplatz am Ort und könnte das Amt auch ausüben wenn er woanders wohnt. Hatte ich vorher auch nie so weit gedacht, da macht es schon Sinn eine Residenzpflicht im Vertrag zu verankern, oder zumindest eine Maximalentfernung. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
| |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 671116 | |||
Datum | 09.03.2011 15:26 | 5598 x gelesen | |||
Servus, da müßte doch der Admin was dazu sagen können. Er ist doch in der betreffenden Wehr? Oder täusche ich mich da recht fürchterlich? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 671121 | |||
Datum | 09.03.2011 15:37 | 5626 x gelesen | |||
Nicht nur der Admin, auch einige andere User hier. Aber ich denke, ab und zu ist es besser, wenn man sich als Betroffener raushält. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | |||||
| |||||
Autor | Ferd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg | 671137 | |||
Datum | 09.03.2011 17:44 | 5775 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Stefan Süß Aber mal ganz davon ab, man lernt ja nie aus, kannte ich persönlich bisher das Modell mit einem hauptamtlichen Kdt. bei sonst reiner FF nicht. Nur eben dann in Verbindung mit einer ständigen Wache o.ä. Ist zumindest ins BaWü meines Wissens gar nicht mal so selten. Gruß Ferdi Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun Dieter Nuhr | |||||
| |||||
|