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ThemaResidenzpflicht für FF-Führungskräfte21 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü670933
Datum08.03.2011 20:5510714 x gelesen
Hallo,

da es bei einer wohlbekannten FF in meiner näheren Umgebung zu folgendem"Problem" kam, die Frage: Wie wird dies in anderen FF gehandhabt, insbesondere bei den "größeren", also mit dementsprechendem Einsatzaufkommen ? Die FF Celle und Lüneburg lösen dies meines Wissens nach ja durch einen BvD.


Gruß Andi


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü670937
Datum08.03.2011 21:067489 x gelesen
...achso, wenn es einen in den Rems-Murr-Kreis zieht:



Ausschreibung


Könnte Jürgen eigentlich in die Job-Börse einstellen....*duckundrenn*



Gruß Andi


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz670939
Datum08.03.2011 21:137322 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Rometschda es bei einer wohlbekannten FF in meiner näheren Umgebung zu folgendem"Problem" kam, die Frage: Wie wird dies in anderen FF gehandhabt, insbesondere bei den "größeren", also mit dementsprechendem Einsatzaufkommen ? Die FF Celle und Lüneburg lösen dies meines Wissens nach ja durch einen BvD.
In der dir wohlbekannten FF liegt das Hauptproblem laut verlinktem Bericht wohl aber nicht in der Abwesenheit bei Einsätzen, sondern an einer mangelhaften Amtsführung im organisatorischen Bereich.
Ein BvD-System entlastet IMHO nur den Einsatzleitdienst, die Amtsführung muss der Wehrführer/Kommandant/Stadtbrandmeister dennoch selbst machen.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü670940
Datum08.03.2011 21:197007 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Daniel MetzgerIn der dir wohlbekannten FF liegt das Hauptproblem laut verlinktem Bericht wohl aber nicht in der Abwesenheit bei Einsätzen, sondern an einer mangelhaften Amtsführung im organisatorischen Bereich.
Ein BvD-System entlastet IMHO nur den Einsatzleitdienst, die Amtsführung muss der Wehrführer/Kommandant/Stadtbrandmeister dennoch selbst machen.



Ist die Frage was da zuerst da war, die Henne oder das Ei, sprich welches Problem ergab sich durch welches. Gab es zuerst die Probleme durch die Abwesenheit bei Einsätzen und dadurch dann "Unzufriedenheit" in der Mannschaft, oder,oder,oder...?

Gruß Andi


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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern670956
Datum08.03.2011 22:446926 x gelesen
Hallo Andreas,

in Kempten gibt es auch einen ehrenamtlichen Einsatzleitdienst. In Dachau gibt es eine Bereitschaftsdienst wo es unter anderem einen Gruppenführer vom Dienst außerhalb der normalen Arbeitszeit gibt.

Darüber hinaus sind mir in Landkreisen Absprachen in der Inspektion bekannt. D.h. es wird immer geschaut, dass einer im Lande ist.


Schöne Grüße

Florian


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern670968
Datum09.03.2011 08:086670 x gelesen
Bei den meisten FF ist der Kommandant garnicht kündbar weil nicht angestellt...

Wen der Kommandant wegzieht wird die Mannschaft schon die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Macht er seine Sache weiter gut (außerhalb des Einsatzleitdienstes) wird wohl der 2. mit den Gruppenführern die Aufgaben vor Ort übernehmen...

Dass der Kommandant wegzieht und sein Amt nicht abgibt ist m.E. aber eher unwahrscheinlich, denn das sind ja meist Leute die im Ortsgeschehen stark verwurzelt sind.

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorStef8an 8S., Weisendorf / Bayern670983
Datum09.03.2011 09:266512 x gelesen
vielleicht versteh ich dich jetzt ja falsch, aber:

Geschrieben von Knut KobbeDass der Kommandant wegzieht und sein Amt nicht abgibt

... ist doch eigentlich gar nicht möglich, oder? Für Bayern wäre z.B. im BayFwG Art. 6 Abs. 2 geregelt, wer überhaupt Dienst in der Feuerwehr machen kann / darf. Und dazu muss er entweder in der Gemeinde wohnen oder arbeiten. In begründeten Ausnahmefällen wäre noch ein Wohnsitz in der Nachbargemeinde möglich.

Aber alles was weiter weg ist, geht laut Gesetz nicht und ist auch nicht wirklich sinnvoll.


Alles nur meine ausschließlich private Meinung

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671008
Datum09.03.2011 12:135934 x gelesen
Genau, davon mal abgesehen!

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen671015
Datum09.03.2011 12:315911 x gelesen
Ich habe gerade eine Satzung meiner Zweitwehr durchgeblättert und dort ist festgehalten, dass ein FA

i) Bewohner der Stadt/Gemeinde sein muss (d.h. er muss nicht direkt im Stadtteil der Wehr wohnen)

ii) regelmäßig im Stadtteil für Einsätze und Übungen zur Verfügung stehen.

iii) als Führungskraft im Stadtteil der FF wohnen muss

Folglich wäre es hier gar nicht möglich, dass der WeFü wegzieht und gleichzeitig WeFü bleibt.


MkG
Johannes

Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen671020
Datum09.03.2011 12:515911 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Johannes MartinIch habe gerade eine Satzung meiner Zweitwehr durchgeblättert und dort ist festgehalten, dass ein FA

i) Bewohner der Stadt/Gemeinde sein muss (d.h. er muss nicht direkt im Stadtteil der Wehr wohnen)

ii) regelmäßig im Stadtteil für Einsätze und Übungen zur Verfügung stehen.

iii) als Führungskraft im Stadtteil der FF wohnen muss

Folglich wäre es hier gar nicht möglich, dass der WeFü wegzieht und gleichzeitig WeFü bleibt.


Naja, eine rechtliche Betrachtung des ganzen wäre da sehr interessant.
Gem HBKG gibt es pro Gemeinde genau EINE Feuerwehr. und dann heißt es da auch noch:
Dabei sollen Feuerwehrangehörige die in § 12 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 genannten Führungsfunktionen
ausschließlich bei der Gemeindefeuerwehr ihres ersten Wohnsitzes übernehmen.

D.h. ich kann durchaus in einer Ortsteilwehr Wehrführer sein udn in einem ganz anderen Ortsteil wohnen. Rechtlich einwandfrei und teilweise auch mit riesen Distanzen verbunden...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern671037
Datum09.03.2011 13:315712 x gelesen
Geschrieben von Stefan Süß... ist doch eigentlich gar nicht möglich, oder? Für Bayern wäre z.B. im BayFwG Art. 6 Abs. 2 geregelt, wer überhaupt Dienst in der Feuerwehr machen kann / darf. Und dazu muss er entweder in der Gemeinde wohnen oder arbeiten. In begründeten Ausnahmefällen wäre noch ein Wohnsitz in der Nachbargemeinde möglich.

Es handelt sich in dem Thread um einen hauptamtlichen Kdt., insofern würde er dann schonmal da arbeiten und die Voraussetzung wäre erfüllt.
Das es nicht toll ist steht auf einem anderen Blatt.


Gruß
CS





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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen671049
Datum09.03.2011 14:055607 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerEs handelt sich in dem Thread um einen hauptamtlichen Kdt., insofern würde er dann schonmal da arbeiten und die Voraussetzung wäre erfüllt.
Das es nicht toll ist steht auf einem anderen Blatt.


Noch dazu ist-sofern die im I-Net zu findende Satzung noch aktuell ist-ein Wohnsitz im Gebiet von Weinstadt überhaupt nicht notwendig.
Deshalb nach meiner Meinung auch die zweite Begründung mit den Nachlässigkeiten im Dienst, ansonsten wären die Ihn nicht so los geworden.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen671058
Datum09.03.2011 14:185585 x gelesen
Wo genau steht, dass FA mit Führungsfunktion nach §12 den Erst-Wohnsitz in der Gemeinde haben sollen?


MkG
Johannes

Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen671069
Datum09.03.2011 14:305635 x gelesen
Hallo,

eschrieben von Johannes MartinWo genau steht, dass FA mit Führungsfunktion nach §12 den Erst-Wohnsitz in der Gemeinde haben sollen?

... siehe HBKG § 10 Abs. 2 Satz 7.

Gruß
Gerhard


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671073
Datum09.03.2011 14:325539 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayer... siehe HBKG § 10 Abs. 2 Satz 7.

Immer diese Angeberei mit dem HBKG! ;-(

Gruß Knut


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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen671080
Datum09.03.2011 14:385503 x gelesen
Da schließt sich dann auch der Kreis ;) Das wurde Januar 2010 geändert und ich habe in einer älteren Version herumgeblättert. Kein wunder, dass ich hierzu nichts gefunden habe. Danke...


MkG
Johannes

Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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AutorStef8an 8S., Weisendorf / Bayern671085
Datum09.03.2011 14:475583 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerEs handelt sich in dem Thread um einen hauptamtlichen Kdt., insofern würde er dann schonmal da arbeiten und die Voraussetzung wäre erfüllt.
Das würde diese Voraussetzung natürlich erfüllen lassen, richtig. Das mit dem hauptamtlich hatte ich auch unterschlagen, da ich mich auf Knuts Beitrag bzw. allgemein auf die Wohnorte bei Mitgliedern von FF bezogen hatte.

Geschrieben von Christian SchorerDas es nicht toll ist steht auf einem anderen Blatt.
Zustimmung.

Aber mal ganz davon ab, man lernt ja nie aus, kannte ich persönlich bisher das Modell mit einem hauptamtlichen Kdt. bei sonst reiner FF nicht. Nur eben dann in Verbindung mit einer ständigen Wache o.ä.

Gruß
Stefan


Alles nur meine ausschließlich private Meinung

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern671095
Datum09.03.2011 15:015459 x gelesen
Geschrieben von Stefan SüßDas würde diese Voraussetzung natürlich erfüllen lassen, richtig. Das mit dem hauptamtlich hatte ich auch unterschlagen, da ich mich auf Knuts Beitrag bzw. allgemein auf die Wohnorte bei Mitgliedern von FF bezogen hatte.

Ja er hat da etwas durcheinander in den Thread gebracht.


Geschrieben von Stefan SüßAber mal ganz davon ab, man lernt ja nie aus, kannte ich persönlich bisher das Modell mit einem hauptamtlichen Kdt. bei sonst reiner FF nicht.

Lustigerweise hat er in dem Fall den Arbeitsplatz am Ort und könnte das Amt auch ausüben wenn er woanders wohnt. Hatte ich vorher auch nie so weit gedacht, da macht es schon Sinn eine Residenzpflicht im Vertrag zu verankern, oder zumindest eine Maximalentfernung.


Gruß
CS





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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY671116
Datum09.03.2011 15:265598 x gelesen
Servus,

da müßte doch der Admin was dazu sagen können. Er ist doch in der betreffenden Wehr? Oder täusche ich mich da recht fürchterlich?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg671121
Datum09.03.2011 15:375626 x gelesen
Nicht nur der Admin, auch einige andere User hier.
Aber ich denke, ab und zu ist es besser, wenn man sich als Betroffener raushält.


Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
-------------------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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AutorFerd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg671137
Datum09.03.2011 17:445775 x gelesen
Moin

Geschrieben von Stefan SüßAber mal ganz davon ab, man lernt ja nie aus, kannte ich persönlich bisher das Modell mit einem hauptamtlichen Kdt. bei sonst reiner FF nicht. Nur eben dann in Verbindung mit einer ständigen Wache o.ä.

Ist zumindest ins BaWü meines Wissens gar nicht mal so selten.

Gruß Ferdi


Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun

Dieter Nuhr

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 08.03.2011 20:55 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 08.03.2011 21:06 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 08.03.2011 21:13 Dani7el 7M., Jockgrim
 08.03.2011 21:19 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 08.03.2011 22:44 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 09.03.2011 08:08 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 09:26 Stef7an 7S., Weisendorf
 09.03.2011 12:13 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 12:31 ., Marburg
 09.03.2011 12:51 Chri7sti7an 7F., Fürth
 09.03.2011 14:18 ., Marburg
 09.03.2011 14:30 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 09.03.2011 14:32 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 14:38 ., Marburg
 09.03.2011 13:31 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 09.03.2011 14:05 Pete7r L7., Frankenberg
 09.03.2011 14:47 Stef7an 7S., Weisendorf
 09.03.2011 15:01 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 09.03.2011 17:44 ., Hamburg
 09.03.2011 15:26 Anto7n K7., Mühlhausen
 09.03.2011 15:37 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
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