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Thema | Schichtsysteme - akuteller Stand? | 10 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 671174 | |||
Datum | 10.03.2011 05:04 | 7310 x gelesen | |||
Hi, im Gespräch mit den australischen Kollegen interessieren sich diese oft für unsere Schichtsysteme (hier wird 10 h Tagschicht, 14 h Nachtschicht, 2 Tage, 2 Nächte, 4 Tage frei gefahren). Ich kann dann immer nur sagen, dass lange Zeit 24er populär waren, aber dann die EU-Entscheidung kam und nun verschiedene Systeme gefahren werden. Hat sich denn inzwischen ein "Roster" als brauchbar herausgestellt oder wird immer noch mit opt-out etc. gearbeitet? mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 671187 | |||
Datum | 10.03.2011 09:49 | 4351 x gelesen | |||
...bei uns Opt Out Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 671269 | |||
Datum | 10.03.2011 15:24 | 4169 x gelesen | |||
Hallo, bei uns opt-out. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Kars8ten8 K.8, Senden / NRW | 671271 | |||
Datum | 10.03.2011 15:34 | 4091 x gelesen | |||
Wir arbeiten 48 Std. /Woche im 24 Std. -Dienst | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW | 671272 | |||
Datum | 10.03.2011 15:58 | 3993 x gelesen | |||
....wir haben die 48 Std. Woche. 2 Wochen 24 Std. Dienst 1 Woche Tagesdienst ...dann wieder von vorne........ Grüße Sven | |||||
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Autor | Kars8ten8 K.8, Senden / NRW | 671273 | |||
Datum | 10.03.2011 15:59 | 3956 x gelesen | |||
7-8 Dienste a 24 Std. | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 671292 | |||
Datum | 10.03.2011 17:28 | 3808 x gelesen | |||
Eine Frage an die Hessen im Forum: Nach § 1 Absatz 2 der HAZVO sind Zitat: Die Arbeitszeit darf hierbei zehn Stunden am Tag und fünfundfünfzig Stunden in der Woche nicht überschreiten; die oberste Dienstbehörde kann bei dringendem dienstlichem Bedürfnis Abweichungen zulassen, jedoch dürfen zwölf Stunden am Tag nicht überschritten werden. Wenn die Arbeitszeit auf zwölf Stunden am Tag begrenzt ist und nach den Definitionen in der ganzen EU-Regelungen Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist, stellt sich die Frage: Welche rechtliche Begründung lässt überhaupt noch Schichtlängen von mehr als 12 Stunden zu? Wie regeln die Berufsfeuerwehren in Hessen aufgrund des Rechtsrahmen den o.g. Sachverhalt? Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 671311 | |||
Datum | 10.03.2011 19:58 | 3587 x gelesen | |||
Vielleicht beginnen deshalb einige Feuerwehren ihren 24h-Dienst am Mittag? Dann verteilt sich das ja auf zwei Kalendertage. Die Frage wäre dann auch, ist mit Tag Kalendertag oder 24h gemeint? Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 671322 | |||
Datum | 10.03.2011 21:05 | 3580 x gelesen | |||
Hallo Rüdiger, schau doch einmal in eure AZVOFeu. Bei uns wird in aktive und passive Arbeitszeit unterteilt. Also Arbeit und Bereitschaft, was machen und abwarten :-) Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 671342 | |||
Datum | 11.03.2011 07:22 | 3477 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerWie regeln die Berufsfeuerwehren in Hessen aufgrund des Rechtsrahmen den o.g. Sachverhalt? Jedenfalls NICHT über die HAZVO, denn: § 85 HBG (1) Die Arbeitszeit wird durch Rechtsverordnung der Landesregierung geregelt. Die Arbeitszeit der Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr, der Forstbeamten, der Lehrer und Erzieher an öffentlichen Schulen, der beamteten Musiker der Staatlichen Bühnen des Landes Hessen, der Polizeivollzugsbeamten und der Beamten des Justizvollzugsdienstes regelt die oberste Dienstbehörde. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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