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ThemaVerkehrsausschuss des Bundestages befürwortet Feuerwehrführerschein7 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • Bundestag: Spezielle Ausbildungsprüfung für Feuerwehr-Fahrer geplant
  •  
    AutorProf8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen674057
    Datum23.03.2011 17:384723 x gelesen
    Liebe Leser des Forums,

    heute hat der Bundestag die folgende, im Wortlaut wiedergegebene Pressenotiz zum Feuerwehrführerschein veröffentlicht:

    Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
    Berlin: (hib/MIK/jbi) Für Fahrer von schweren Feuerwehrfahrzeugen soll es eine spezielle Ausbildungsprüfung geben. Dies beschloss der Verkehrsausschuss am Mittwochvormittag, in dem er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (17/4981) in geänderter Fassung einstimmig annahm.

    Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Technischen Hilfswerks sowie des Katastrophenschutzes aufrecht zu erhalten, soll danach eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder dieser Dienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf Grundlage einer speziellen Ausbildungsprüfung geschaffen werden. Diese sieht eine interne Einweisung und eine Prüfungsfahrt vor.

    Seit 1999 ist für das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ein Führerschein der Klasse C 1 erforderlich, schreibt die Regierung. Da die Einsatzfahrzeuge aus technischen Gründen schwerer geworden seien, würden selbst kleinere Fahrzeuge in der Regel die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen überschreiten. Für diese Fahrzeuge ständen immer weniger Fahrer zur Verfügung. Nach Schätzung des Deutschen Feuerwehrverbandes seien bundesweit 16.000 Fahrzeuge betroffen, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigte würden, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten.

    Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP änderte der Ausschuss einstimmig, dass nicht nur interne Mitarbeiter, sondern auch externe Fahrlehrer die Prüfung abnehmen dürfen. Die SPD beantragte erfolglos, dass die Prüfung von Fahrlehrern abgenommen werden müsse. Die Sprecherin wies darauf hin, dass dadurch keine ?erheblichen? Kosten entstehen würden.

    Über den Gesetzentwurf muss das Plenum des Bundestages noch abschließend entscheiden.


    Meine bescheidene Ansicht dazu:

    Alle bisherigen Einwürfe aus der Praxis der Feuerwehren haben die CDU/CSU/FDP-Koalition nicht umstimmen können. Der erweiterte Feuerwehrführerschein wird nahezu unverändert kommen und wir alle müssen in den einzelnen Bundesländern mit unterschiedlichen Ausbildungsverordnungen und deren Umsetzung leben.


    Nur wer heil ankommt, kann retten.

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen674061
    Datum23.03.2011 18:022781 x gelesen
    Juhu, jetzt ist er endlich da.... "duckundwech" ;-))

    Gruß aus Oberlausitz


    Kommentar des Wertungsrichters: Hier pfeift nur eine Pfeife, und die bin ich!

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW674064
    Datum23.03.2011 18:122955 x gelesen
    Geschrieben von Prof. Dr. Dieter MüllerAlle bisherigen Einwürfe aus der Praxis der Feuerwehren

    die Verbände habens aber ganz anders zur Politik kommuniziert!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorProf8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen674066
    Datum23.03.2011 18:172920 x gelesen
    ... gegen Lügen ist bekanntlich kein Kraut gewachsen ...


    Nur wer heil ankommt, kann retten.

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 674070
    Datum23.03.2011 18:262908 x gelesen
    Der Drops war gelutscht als die Bayern die 4,75 to wollten. Da war schon klar das es erst in Richtung 7,5to geht. Dann werden einige Ausnahmen ausgebügelt.

    Und dann in Richtung 9to ..

    Wenn die EU jetzt nix macht.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz674076
    Datum23.03.2011 18:372797 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschUnd dann in Richtung 9to ..

    Nur bis 9 t, da sind dann keine Grenzen gesetzt...

    Ich bin mir sicher (ich fürchte), dass auch diese Öffnung kommen wird, vorausgesetzt die nächsten paar Jahre passieren keine schweren Unfälle der FW-FS-Fahrer.

    Die ersten Rufe der Kameraden, die ihren FS selbst zahlen müssen (zumindest den größten Teil) erhallen bereits - und die Kommunen werden natürlich auch auf diesen (kostengünstigen) Zug aufspringen.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg676347
    Datum08.04.2011 10:292308 x gelesen
    Es ist soweit:

    Der Deutsche Bundestag hat den "Feuerwehrführerschein" für Fahrzeuge bis 7,5 to beschlossen.


    Aus der Pressemitteilung:
    Fahrberechtigung für Fahrer von Einsatzfahrzeugen:
    Einstimmig hat der Bundestag am 7. April einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (17/4981) der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (1/5355) beschlossen. Damit wurde eine Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes geschaffen, damit diese Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen auf der Grundlage einer besonderen Ausbildung und Prüfung fahren dürfen. Immer mehr Einsatzfahrzeuge hatten in der Vergangenheit die zulässige Gesamtmasse von bis zu dreieinhalb Tonnen überschritten und durften von Inhabern der alten Führerscheinklasse 3 nur noch dann gefahren werden, wenn diese die Fahrprüfung vor 1999 abgelegt hatten. Seit 1999 ist für Fahrzeuge von dreieinhalb bis siebeneinhalb Tonnender Führerschein der Klasse C1, für Fahrzeuge mit mehr als siebeneinhalb Tonnen der Klasse C erforderlich. Aufgrund dieser Anforderungen mussten für bundesweit 16.000 Einsatzfahrzeuge fünf oder mehr Fahrer zur Verfügung stehen, um eine Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten. Einen Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (17/2766), in dem das Problem ausgegriffen und eine Sonderfahrberechtigung für schwerere Einsatzfahrzeuge gefordert worden war, erklärte der Bundestag einvernehmlich für erledigt.



    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.helferportal.org

    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    xxx

     23.03.2011 17:38 ., Bautzen
     23.03.2011 18:02 Jens7 N.7, Ohorn
     23.03.2011 18:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     23.03.2011 18:17 ., Bautzen
     23.03.2011 18:26 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     23.03.2011 18:37 Thom7as 7K., Hermeskeil
     08.04.2011 10:29 Udo 7B., Aichhalden
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