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Thema | Atemschutz + Kinnbart? | 7 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jann8ek 8 K.8, Schortens / Niedersachsen | 678308 | |||
Datum | 20.04.2011 21:24 | 5900 x gelesen | |||
moin, wollt mal fragen ob es zulässig ist als ASG Träger einen Kinnbart oder einen normalen bart zu haben ? danke lieben gruß | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 678311 | |||
Datum | 20.04.2011 21:34 | 3469 x gelesen | |||
Jein Es muss garantiert sein, das im Bereich des Dichtrahmens der Bart nicht sitzt. Sprich an den Seiten wo die Koletten sitzen bis runter zum Kinn. MfG Andreas | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 678312 | |||
Datum | 20.04.2011 21:36 | 3404 x gelesen | |||
Geschrieben von J. K.wollt mal fragen ob es zulässig ist als ASG Träger einen Kinnbart oder einen normalen bart zu haben ? Hallo J., Geschrieben von FUK Feuerwehrangehörige, die im Bereich der Dichtlinien des Atemanschlusses (Atem-schutzmaske) einen Bart oder Koteletten tragen, sind als Träger von Atemschutzgerä-ten (Preßluftatmer, Regenerationsgeräte, Filter und andere Geräte in Verbindung mit Vollmasken) nicht geeignet. aus Info-Blatt "Atemschutzgerätträger mit Bart" (pdf, 89kb). Also Bart ja, aber nicht im Bereich des Maskendichtrahmens. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Stef8an 8D., Egestorf / Niedersachsen | 678313 | |||
Datum | 20.04.2011 21:36 | 3282 x gelesen | |||
Moin, mit Bart im Bereich der Dichtlinie der Maske bist du als Atemschutzgeräteträger nicht geeignet (vgl. INFO-Blatt der FUK Nds). | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 678360 | |||
Datum | 21.04.2011 08:27 | 3292 x gelesen | |||
Aufmeiner Lehrgangskarte stand fett: keine Bartträger es wurden auch Kameraden angewiesen am zweiten Tag rasiert zu erscheinen. Nen Schnautzbart könne man sich wachsen lassen. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 678362 | |||
Datum | 21.04.2011 08:35 | 3085 x gelesen | |||
Die Antwort von Lars war erschöpfend und richtig. Besonders beachtenswert finde ich in in diesem Hinweis der FUK übrigens den Unterschied zwischen rasiert und rasiert. Die Dichtheit der Maske wird ja durchaus durch den Schweißfilm der Haut miterreicht und da stören dann die Stoppeln. Vllt. für "Dreitagebart"-Träger interessant.... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 678366 | |||
Datum | 21.04.2011 08:51 | 3692 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzDie Dichtheit der Maske wird ja durchaus durch den Schweißfilm der Haut miterreicht und da stören dann die Stoppeln. Vllt. für "Dreitagebart"-Träger interessant.... ich hab´s ein meinem Lehrunterlagen für den AGT-Lehrgang stehen: erhöhte Leckagewerte wurden bereits nach 12 (!) Stunden festgestellt, dafür braucht´s also noch nicht mal einen Drei-Tage-Bart. Steht auch so in dem Info-Blatt der FUK: Geschrieben von FUK Info-Blatt, "Atemschutzgeräteträger mit Bart" Der Grund für diese Aussage sind die hohen Leckagewerte, die zwischen der behaar-ten Gesichtshaut und dem Dichtrahmen der Atemschutzmaske auftreten. Wie Untersu-chungen gezeigt haben, tritt sogar schon eine meßbare Veränderung der Leckagewerte zwischen frisch rasierten Feuerwehrangehörigen und denen mit einem 12–Stunden–Bart ein. Und nein, eine "Rasierpflicht" z.B. alle sechs Stunden hat deswegen noch keiner gefordert... :-) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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