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Thema | gelbes Faltsignal | 22 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Andr8eas8 Z.8, Sankt Augustin / NRW | 681577 | |||
Datum | 19.05.2011 12:02 | 10548 x gelesen | |||
Hallo, kann mir jemand sagen, ob ein gelbes Faltsignal zur Verkehrsabsicherung zugelassen ist, oder nur die mit weißer Farbe. Gruß | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 681583 | |||
Datum | 19.05.2011 12:21 | 8244 x gelesen | |||
Hallo Andreas Hier LINK kannst du nachlesen, wie es allgemein geregelt ist. Soweit ich es noch im Hinterkopf habe, kommt es nicht auf die Innenfläche an. Sie könnte sogar fehlen. Das heißt weder Farbe noch Beschriftung wären problematisch. Hab gerade wenig Zeit alles noch mal genau durchzulesen. In der Grobübersicht wurde ich aber in meiner Vermutung bestätig. Ich würde sagen: zulässig! Gruß Jörg | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 681586 | |||
Datum | 19.05.2011 12:26 | 8099 x gelesen | |||
Da Faltsignale in der Regel keine Zulassung für die Verwendung im Straßenverkehr haben, ist es egal welche Farbe das Teil hat ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 681600 | |||
Datum | 19.05.2011 14:43 | 7764 x gelesen | |||
...und diese Zulassung wird das Faltsignal auch nie bekommen, denn es entspricht weder in der Aufstellhöhe noch der Standsicherheit den geltenden Regeln. Nebenbei: Ich hatte nur 140 km/h auf dem Tacho, als ich bei Dunkelheit zwischen dem linken und dem rechten Fahrstreifen auf der Autobahn die langgestreckten Reste eines solchen vom Fahrtwinde mitgerissenen und überfahrenen Faltdr(ei)ecks entdeckte. Wenn Ihr auf die Autobahn müsst, dann schaut nach Klemmhalterungen für die Leitplanke. Wenn Ihr außerorts tätig seid, dann ist neben der Straße eh nicht genug Platz, ein Faltsignal aufzustellen oder das Straßenbegleitgrün ist so hoch, dass es kaum mehr rausschaut. Hier ist der FM(SB) mit der Warnflagge viel effektiver. ...meine ganz private Meinung Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 681602 | |||
Datum | 19.05.2011 14:48 | 7733 x gelesen | |||
Aus vielen Gründen ist das Faltsignal eben kein Warndreieck, zum Beispiel - die Größe von 500mm +/- 50mm - die senkrechte Aufstellung +/-5° | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 681620 | |||
Datum | 19.05.2011 15:41 | 7604 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas HeckmannWenn Ihr auf die Autobahn müsst, dann schaut nach Klemmhalterungen für die Leitplanke. Oder Gewicht beim kauf mitbestellen KLICK und auf der Autobahn dann noch einen Euroblitz oben drauf packen! Gruß Michael | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 681632 | |||
Datum | 19.05.2011 16:27 | 7481 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Tiedemann Oder Gewicht beim kauf mitbestellen KLICK und auf der Autobahn dann noch einen Euroblitz oben drauf packen! und unbedingt die retroreflektierende Ausführung nehmen! Gelb hinterlegte Verkehrzeichen scheint es in manchen Bundesländern als Versuch zu geben (ich habe das schon als Kurventafel und als Hintergrund von Andreaskreuzen gesehen). Wo das örtlich üblich ist, kann man das ggf. auch für Einsatzstellen der Feuerwehr so machen, ansonsten würde ich das vorgesehene Signalbild mit weissem Hintergrund empfehlen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 681637 | |||
Datum | 19.05.2011 16:53 | 7448 x gelesen | |||
Euroblitz, hmmm .... was meinst du wohl wo die Lampe samt Batterien / Akkus landet, wenn da jemand gegen das Dreibein himmelt - immerhin hängen da zwischen 1,5 (Batterien) bzw. 3,5 kg (Akku) in 70-90 cm Höhe ... Auf Leitbaken oder Leitkegeln sind aus gutem Grund nur Leuchten mit abgesetztem Batteriekasten zulässig. Die Flugweite von den zugelassenen(!) Warnleuchten bzw. deren Resten bei einer Autobahnbaustelle ist schon ziemlich beachtlich (geil, wenn der LKW hinter dir so eine Bake platt macht und die Reste an der Beifahrerseite vorbeifliegen), das mit den Akkus oder Batterien dürfte nicht lustig werden. Daneben stellen ja, aber nicht oben drauf. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 681638 | |||
Datum | 19.05.2011 17:08 | 7354 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Auf Leitbaken oder Leitkegeln sind aus gutem Grund nur Leuchten mit abgesetztem Batteriekasten zulässig. Da haben wir wieder das Feuerwehr-Problem: Die meisten Absicherungen von Feuerwehrs (und anderen BOS) sind weit von jeder RSA und TL entfernt. Teilweise, weil es schlichtweg materiell (und ggf. personell) nicht geht, teilweise weil die Regeln halt auch nicht gelten und schon garnicht für 'unsere' Szenarien vorgesehen sind. Teilweise ist das aber auch völlig unverständlich: Warum nutzt man z.B. heute noch nicht-vollreflektierende Leitkegel ohne schweren Fuß?? Letztlich macht jeder munter, was er will. Das gilt wie hier beschrieben für die technische Ausführung, aber leider auch für die verwendeten Signalbilder. (Besonders schlecht finde ich in dem Zusammenhang die aktuellen Warnanlagen der NRW-Autobahnpolizei *schauder*) Da machen dann Hersteller dolle Vergleiche, die aber bestenfalls für einen Fußgänger gelten und nichts mit dem zu tun haben, was ein Fahrzeugführer im Scheinwerferlicht sieht. IMNSHO: Wenn wir das Problem des Signalbildes und einer halbwegs einheitlichen Systematik gelöst haben, können wir auch über Details der technischen Ausführung weiter nachdenken... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 681642 | |||
Datum | 19.05.2011 17:57 | 7267 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardEuroblitz, hmmm .... Bei dem KLICK Einsatz, haben die Euroblitz auf dem Boden gestanden als Absicherung zu den gesperrten Fahrbahnen. Dann hat ein LKW Fahrer nicht aufgepasst und hat zwei Euroblitz rasiert, die sind auch Meterweit geflogen. Von daher... Gruß Michael | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 681643 | |||
Datum | 19.05.2011 18:04 | 7174 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael TiedemannBei dem KLICK Einsatz, haben die Euroblitz auf dem Boden gestanden als Absicherung zu den gesperrten Fahrbahnen. Dann hat ein LKW Fahrer nicht aufgepasst und hat zwei Euroblitz rasiert, die sind auch Meterweit geflogen. Von daher... Das Problem ist das Du bei dem Euroblitzer auf den Fakltsignal ein Problem bekommst wenn es zu Sach oder Personenschäden kommt , beim Euroblitzer auf den Boden nicht. Wir arbeiten seit einen Jahr an einer Projektgruppe Autobahndienst mit den zuständigen Kollegen der Autobahnpolizei und den Leuten von der Autobahnmeisterei , und es ist erschrecken das heute noch Material beschafft wird das nicht mal eine BAST Nummer hat Gunnar Kreidl | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 681644 | |||
Datum | 19.05.2011 18:19 | 7242 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlDas Problem ist das Du bei dem Euroblitzer auf den Fakltsignal ein Problem bekommst wenn es zu Sach oder Personenschäden kommt , beim Euroblitzer auf den Boden nicht. Du meinst wenn der durch die Gegend fliegende Euroblitz jemand anderen trifft? Wenn es grob fahrlässig ist, eine Blitzleuchte auf das Faltsignal zu montieren, sollte man den Zapfen dringend entfernen. Denn dieser Zapfen verleitet dann IMO bewußt zur mißbräuchlichen Verwendung. | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 681647 | |||
Datum | 19.05.2011 19:05 | 7247 x gelesen | |||
Am BHP ist das Faltsignal wirklich nicht schlecht, da kann man auch gerne eine Blitzleuchte oder Richtungspfeile draufmachen. Nur hat das Faltsignal, so praktisch dieser Regenschirm auch zu sein scheint, im Straßenverkehr nichts verloren, erst recht nicht bei den hohen Geschwindigkeiten unserer Autobahnen. Stellt Euch mal testweise in eine Autobahnbaustelle, wenn di Lkw mit 80km/h vorbeirauschen. Gut, wenn der Kinnriemen zu ist. Wie soll da so ein armes Faltsignal sicher stehenbleiben? Die einschlägigen Regelungen und die Materialprüfungen der BASt haben schon ihren Sinn. Ich wundere mich nur, dass man bei Stiefel auf die Einhaltung von Normen (zu Recht!) pocht, aber bei einer anderen Schutzeinrichtung, nämlich Einsatzstellenkennzeichnung, es viel entspannter sieht. Natürlich ist es nicht praxisnah, ein halbes Dutzend Fußplatten (a 30kg) und ein paar Schaftrohre nebst Blechschildern zur Einsatzstelle zu karren. Dann nimmt man halt den MZF/ELW1/MTW o.ä. der nahegelegenen Feuerwehr, die keine technische Rettung macht, und stellt den als Vorwarnfahrzeug, zum Beispiel mit einem Dachschild oder einem Rollband am Heckfenster an die Autobahnausfahrt vorher. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 681655 | |||
Datum | 19.05.2011 20:04 | 7109 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas HeckmannAm BHP ist das Faltsignal wirklich nicht schlecht, Ich vergas, dass wir ja auf feuerwehr.de sind. Daher möchte ich meine Aussage dahingehend konkretisieren, dass die Montagezapfen aller Faltsignale die zur Verkehrssicherung eingesetzt werden könnten entfernt werden sollten. (Im übrigen halte ich Blitzleuchten im BHP für keine gute Idee, aber das ist ein anderes Thema) Geschrieben von Thomas Heckmann Nur hat das Faltsignal, so praktisch dieser Regenschirm auch zu sein scheint, im Straßenverkehr nichts verloren, Was kann man denn als Warnmaterial bei Feuerwehr's einsetzen? [1] die normalen Warndreiecke fallen ja auch raus. Aus den gleichen Gründen. Geschrieben von Thomas Heckmann Dann nimmt man halt den MZF/ELW1/MTW o.ä. der nahegelegenen Feuerwehr, die keine technische Rettung macht, und stellt den als Vorwarnfahrzeug, zum Beispiel mit einem Dachschild oder einem Rollband am Heckfenster an die Autobahnausfahrt vorher. ABer nur mit einem Vorwarnfahrzeug ist es ja auch nicht getan. Irgendwann muss man ja doch irgendwas auf die Straße stellen... Manuel [1] Ich frage jetzt mal ganz feuerwehr.de untyptisch nicht aus Ketzerei sondern einfach weil ich gerne wissen würde, was man bei nächsten VU zur warnung des Verkehrs verwenden kann. Bislang bleiben ja eigentlich nur die Blitzleuchten auf dem Boden. Warndreiecke und Bodenhindernisleuchten nach StVO fallen ja auch raus. Die halten auch nur bis zum ersten LKW, der nah dran vorbei fährt. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 681656 | |||
Datum | 19.05.2011 20:07 | 7029 x gelesen | |||
Da bin ich bei dir. Aber solange sich der Bund-Länder-Ausschuss noch nicht mal auf ein einheitliches Signalbild für Einsatzfahrzeuge einigen will ... ganz zu schweigen von Heckwarneinrichtungen und ähnlichen netten Kleinigkeiten ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 681657 | |||
Datum | 19.05.2011 20:09 | 7015 x gelesen | |||
Kommt beim LKW auf's gleiche raus ... die Teile fliegen weg. Beim PKW kann das anders aussehen, da landen die Reste auch gerne mal auf der Windschutzscheibe. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 681665 | |||
Datum | 19.05.2011 21:44 | 6916 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Heckmann Nur hat das Faltsignal, so praktisch dieser Regenschirm auch zu sein scheint, im Straßenverkehr nichts verloren, ... seltsam: wir betreuen seit "Urzeiten" 33 km BAB (A5 und A67) - gut, die haben hier nur mit zwei Fahrstreifenpro Richtung, was die Geschwindigkeiten doch reduziert wenn wg. Fw-Einsatz i.d.R. auf eine Richtungsfahrspur verengt wird. Aber weder hatten wir nennenswerte Probleme mit fliegenden Faltsignalen, noch mit alten Verkehrleitkegeln ohne Balastfuß (die haben wir übrigens immer noch). Nur fliegende Blitzleuchten (aber durch direktes anfahren) hatten wir schon ... Geschrieben von Thomas Heckmann Dann nimmt man halt den MZF/ELW1/MTW o.ä. der nahegelegenen Feuerwehr, die keine technische Rettung macht, und stellt den als Vorwarnfahrzeug, zum Beispiel mit einem Dachschild oder einem Rollband am Heckfenster an die Autobahnausfahrt vorher. ... wozu ? In der Regel generiert sich sowieso (wg. Verkehrsdichte) ein Rückstau (meist schon bevor Fw da ist). Und nein: Fw ist nicht für die Stauabsicherung zuständig (warum sollen wir ständig im EA Aufgaben subsidiär wahrnehmen, die andere originär zuständige "freundlicherweise" im Hauptamt abbauen (hier: 24h Dienstbereitschaft SM/AM)). Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 681670 | |||
Datum | 19.05.2011 22:47 | 6941 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer.. seltsam: wir betreuen seit "Urzeiten" 33 km BAB (A5 und A67) - gut, die haben hier nur mit zwei Fahrstreifenpro Richtung, was die Geschwindigkeiten doch reduziert wenn wg. Fw-Einsatz i.d.R. auf eine Richtungsfahrspur verengt wird. Aber weder hatten wir nennenswerte Probleme mit fliegenden Faltsignalen, noch mit alten Verkehrleitkegeln ohne Balastfuß (die haben wir übrigens immer noch). Nur fliegende Blitzleuchten (aber durch direktes anfahren) hatten wir schon ... Haben wir auch seit 1978 so auf der A6 gemacht, nur mussten wir uns von den Profis einfach belehren lassen müssen , welches Absicherungsmaterial zulässig ist und was nicht auf der Autobahn Seit dem gehören 5 Horizont Blitzleuchten und 9 kegel schwere Ausführung als Standartbeladung auf das THV Fahrzeug Gunnar Kreidl | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 681672 | |||
Datum | 19.05.2011 22:57 | 6914 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar Kreidlwelches Absicherungsmaterial zulässig ist und was nicht auf der Autobahn Alle Vorschriften der orangen sind fuer blaue aller Art nicht bindend...Lesen darf man das natuerlich, Gedanken machen auch... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 681675 | |||
Datum | 19.05.2011 23:12 | 6917 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Lüder Pott Alle Vorschriften der orangen sind fuer blaue aller Art nicht bindend Das sagst du. Man könnte die VwV zur StVO aber auch anders verstehen... Geschrieben von Lüder Pott Lesen darf man das natuerlich, Gedanken machen auch... Spätestens wenn was passiert ist, wird man mit dem Argument "ja, es gibt anerkannte Regeln für sowas. Aber die gelten für mich nicht, deswegen hab ich mich nicht dran gehalten und es völlig anders gemacht!" nicht unbedingt punkten. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jan 8P., Gelnhausen / Hessen | 681683 | |||
Datum | 20.05.2011 00:04 | 6999 x gelesen | |||
Denn ein Leitkegel ist ja das Verkehrzeichen 610 laut StVO. Unsere Absicherung auf der BAB hier wird nach den Grundregeln der RSA und der BGI800 durchgeführt wie z.b. VSA , 750 mm Verkehrsleitkegel , Fahrzeug mit Warnleuchten und Tafel für die Spur die gesperrt ist als Vorwarnung in 600 m , und halt auch Faltdreiecke mit Blitzleuchte in 300 und 800 auf dem Standstreifen. Uns ist in über 25 Jahren noch NIE einer von diesen um die Ohren geflogen. Dafür ist uns der VSA zusammen geschoben worden. Und in den Bast Leuchten sind teilweise auch die Batterien eingebaut (Quelle: http://www.rsa-95.de/wl12-menu.htm) die Homepage dazu www.rsa-95.de ist da sehr Intressant zu. www.feuerwehr-hailer.de wäre die Seite dazu ;) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 681702 | |||
Datum | 20.05.2011 07:51 | 6947 x gelesen | |||
Die Regelungen der BGI 800 in Verbindung mit den Regelplänen und dem Material nach RSA-95 / ZTV-SA97 ist auf jeden Fall ein guter Ansatz für eine eigene SER. (siehe auch die Diplomarbeit von Andreas Weich zum Thema) Ach so: Die RSA-95 gibt es beim Verkehrsblattverlag u.a. auch als PDF auf CD, Bestell-Nr. C 5707. Geschrieben von Jan Pukl Und in den Bast Leuchten sind teilweise auch die Batterien eingebaut (Quelle: http://www.rsa-95.de/wl12-menu.htm)Wobei TL-Warnleuchten mit eingebauter Batterie nach RSA und ZTV-SA für den Bakenbetrieb auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen nicht zugelassen sind. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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