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Thema | Zuwanderer in NRW (war: Kommandant ohne GF-Lehrgang?) | 7 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 682172 | |||
Datum | 23.05.2011 16:14 | 3983 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Thomas Edelmann Geschrieben von Mario Doll Formal sollte das aber genau am bayrischen GF-Lehrgang liegen. Denn es gibt in der LVO-FF in NRW eine klare Regelung in §7 Absatz 3: Über die Gleichwertigkeit einer außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens erworbenen Qualifikation entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde. Wenn nun in Bayern jemand die GF-Qualifikation erworben hat mit einem Lehrgang, der vom Umfang her die Anforderungen der FwDV2 nicht erfüllt (weil es eben nur Teil 1 war), dann wird das IM die Qualifikation als nicht gleichwertig ansehen. (dass solche Entscheidungen in der Praxis vielleicht ganz anders getroffen werden, steht auf einem anderen Blatt...) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 682182 | |||
Datum | 23.05.2011 16:32 | 2397 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochWenn nun in Bayern jemand die GF-Qualifikation erworben hat mit einem Lehrgang, der vom Umfang her die Anforderungen der FwDV2 nicht erfüllt (weil es eben nur Teil 1 war), dann wird das IM die Qualifikation als nicht gleichwertig ansehen. Da kann ich anders berichten, da meine Lehrgänge aus Bayern alle anerkannt wurden und ich BM in einer NRW Feuerwehr bin. Soweit ich weiß war dem IM in NRW das Zeugnis des GF Lehrgangs genug. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 682184 | |||
Datum | 23.05.2011 16:40 | 2352 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Da kann ich anders berichten, da meine Lehrgänge aus Bayern alle anerkannt wurden und ich BM in einer NRW Feuerwehr bin. Soweit ich weiß war dem IM in NRW das Zeugnis des GF Lehrgangs genug. und du hast nur die eine Woche gemacht? Das ist tatsächlich spannend, weil mir tatsächlich schon andere Entscheidungen berichtet wurden. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 682186 | |||
Datum | 23.05.2011 16:45 | 2345 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochund du hast nur die eine Woche gemacht? 1991 gabs nocht mal die Idee den Aufbaulehrgang anzubieten. Der Schulleiter in Würzburg war ganz stolz das wenigstens sein Bauprogramm jetzt in die Gänge kam, weil die US kaserne nebenan aufgegeben wurde. Geschrieben von Henning Koch Das ist tatsächlich spannend, weil mir tatsächlich schon andere Entscheidungen berichtet wurden. Natürlich, letztlich kommt es auf die Entscheidung des WF an, wenn er nicht will wird das nichts. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 682195 | |||
Datum | 23.05.2011 17:13 | 2330 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannNatürlich, letztlich kommt es auf die Entscheidung des WF an, wenn er nicht will wird das nichts. Naja, vielleicht hat der Wehrführer ja die LVO-FF NW gelesen, wo steht (s.o.): §7 Absatz 3: Über die Gleichwertigkeit einer außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens erworbenen Qualifikation entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde. Und die hat wohl schon mehrfach entschieden, die bayrische GF- Ausbildung nicht mehr ausnahmslos und automatisch anzuerkennen. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 682200 | |||
Datum | 23.05.2011 17:21 | 2326 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Mario Doll Naja, vielleicht hat der Wehrführer ja die LVO-FF NW gelesen, Die Theorie kennen wir ja hier. Aber die Praxis kann auch ganz anders aussehen: "So, du kommst aus Bayern? Du warst da GF? Ja, dann bist du jetzt Brandmeister. *Stempeldrauf* (Fünfzig Liter wären jetzt üblich)". Davon erfährt doch die Aufsichtsbehörde nichts. Oder halt: "So, du hast einen zweiwöchigen GF-Lehrgang in $Bundesland gemacht? Interessiert hier nicht, hier ist NRW und nicht $Bundesland! Du bist Unterbrandmeister. *Stempeldrau* (Warum? Weil ich das sage!)" Natürlich _könnte_ der Neue dann das Verwaltungsgericht bemühen. Aber ob das wirklich hilfreich wäre? Ich glaube nicht. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 682214 | |||
Datum | 23.05.2011 18:11 | 2361 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario DollUnd die hat wohl schon mehrfach entschieden, die bayrische GF- Ausbildung nicht mehr ausnahmslos und automatisch anzuerkennen. Ich habs zwar nicht schriftlich, aber in zumindest einem Fall hat sie wohl gesagt: Mach mal. Und im anderen Fall wurde sie glaub ich nicht mal gefragt. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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