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Thema | Rauchwarnmelder in Treppenräumen | 7 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Mart8in 8G., zz. Reutlingen / | 682231 | |||
Datum | 23.05.2011 21:01 | 5147 x gelesen | |||
Hallo, ein 2 Jahre altes Wohnhaus mit insgesamt sechs Wohneinheiten soll mit Rauchwarnmeldern im Treppenraum ausgestattet werden. Insgesamt sind 4 Stockwerte (-1 EG +2) vorhanden. Im UG sind keine Wohneinheiten. Wie viele Rauchmelder sollten im Treppenraum installiert werden, ist ein Rauchwarnmelder im 2. OG ausreichend oder sollte auf jeder Ebene einer vorhanden sein? Vielen Dank. MfG Martin | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 682234 | |||
Datum | 23.05.2011 21:19 | 3705 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Martin Münich Wie viele Rauchmelder sollten im Treppenraum installiert werden, ist ein Rauchwarnmelder im 2. OG ausreichend oder sollte auf jeder Ebene einer vorhanden sein? Tipps, Empfehlungen und vieles mehr ist auf www.rauchmelder-lebensretter.de zu finden. Zu beachten sind auch die länderspezifischen Gesetze. Davon abgesehen, würde ich allein nach GMV in jedem Geschoß und in den einzelnen Wohneinheiten entsprechend Rauchmelder installieren. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 682235 | |||
Datum | 23.05.2011 21:23 | 3723 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin MünichWie viele Rauchmelder sollten im Treppenraum installiert werden, ist ein Rauchwarnmelder im 2. OG ausreichend oder sollte auf jeder Ebene einer vorhanden sein? Hallo! Installationsbeispiel Meines Wissens lautet die Empfehlung für eine möglichst frühe Detektion einen auf jedem Treppenpodest. Erschien mir auch immer schlüssig, denn wenn der Rauch durch die dichtschließende Tür der Nutzungseinheit gedrückt wird, ist der Brand dort vermutlich recht fortgeschritten. Wenn es nun im EG brennt, der Rauchwarnmelder aber im zweiten OG hängt, ist der Rauch bis dahin zwangsläufig verdünnt / abgekühlt, es braucht also deutlich mehr Austritt im EG für die Detektion im 2. OG statt im EG. Bis der Rauchwarnmelder im zweiten OG kommt, könnte dann schon die dichtschließende Tür so durchgebrannt sein, dass der Treppenraum als Fluchtweg schon mal wegfällt. Bei T 30, die heute standardmäßig auch als RS gekauft werden sollte, als Abschluss der Nutzungeinheit zum Treppenraum kann man drüber streiten. Ich sehe es da als fast noch wichtiger an da der Rauch hier noch später durchtritt und die Brandausbreitung in der Nutzungseinheit folglich recht heftig sein könnte. Hilft Dir das weiter? BTW: als Faustformel habe ich im Kopf, das ein Rauchmelder etwa 5*5 m entsprechend 25 m² Deckenfläche in einer Wohnung überwachen kann, wenn es wirklich eine Früherkennung sein soll. Gruß aus dem Saarland Jo | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg | 682239 | |||
Datum | 23.05.2011 21:56 | 3596 x gelesen | |||
Wir haben bei uns im Haus (UG,EG,1.OG,DG,Giebel) lauter Rauchmelder mit Funkmodul. In jedem Stockwerk vor den Wohnungstüren und in den Wohnungen. D.h. bei Rauch im Keller geht erst dieser und kurz darauf alle Rauchmelder an. So hörst Du auch im Giebel wenn es brennt und kannst das Haus verlassen bevor das Treppenhaus verraucht ist Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Heiligenhafen / Schleswig-Holstein | 682264 | |||
Datum | 24.05.2011 02:52 | 3630 x gelesen | |||
Eigentlich m.W. nach auf jeder Ebene , aber ich glaube das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden . Ich wohne (S-H,Lkr.Ostholstein) in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen (UG,EG und 1.OG) , bei uns sind nur die Whg. mit jeweils 1 Rauchwarnmelder ausgerüstet worden und auf den Fluren sucht man sie vergebens.Dazu muß ich sagen das unser Vermieter leider Billigmist aus dem Baumarkt besorgt hat und wir im Januar diesen Jahres doch sehr überrascht waren das sich überhaupt in dieser Richtung was tut. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 682265 | |||
Datum | 24.05.2011 06:18 | 3590 x gelesen | |||
Guten Morgen, vorab kurz ein zwei Dinge zum vorbeugenden Brandschutz. Geschrieben von Martin Münich ein 2 Jahre altes Wohnhaus ... Daraus folgere ich mal, dass - die Wohnungseingangstüren dicht- und selbstschließend 1) sind? - die Türen zum Keller- sowie Dachgeschoss (sofern vorhanden) feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend 2) sind? - es sich mindestens um ein Gebäude der GK 3 handelt und daher tragende Teile der Treppe im TR entweder aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen oder mindestens feuerhemmend sind? Demnach dürfe es ein Feuerchen, bei funktionierender Selbstschließung durchaus schwierig haben, bis es mit ausreichend Rauch in den Treppenraum gelangt. Gelangt dennoch in den Treppenraum, ist etwas ganz dolle schief gegangen. Feuer im Treppenraum selbst ist i. d. R. auszuschließen, da dieser als Flucht- und Rettungsweg bzw. Angriffsweg der FW brandlastarm (keine mobilen, durch Nutzer eingebrachten Brandlasten) sein sollte. Daher sei mir die Frage erlaubt, warum überhaupt den Treppenraum ausstatten? Hinsichtlich der Rauchmelder kamen ja schon diverse Hinweise / Links. Dazu vielleicht noch, dass je nach Bundesland Rauchwarnmelder in Wohnungen (bei Neubau / Umnutzung / etc.) bauaufsichtlich gefordert werden oder eben auch nicht ... Diese Forderung ist in den betreffenden Bundesländern i. d. R. in der LBO mit einem ähnlichen Wortlaut wie dem Folgenden (hier: ThürBO § 46, Abs. 4) festgehalten: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird." Dahingehend auch die Frage - Sind die Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet? Wenn ja wie? Wenn nein, ist es ratsamer, diese auszustatten, da hier neben Brandlasten auch ausreichend Zündquellen vorhanden sind. Sollte der Treppenraum zusätzlich zu den Wohnungen ausgestattet werden sollen, empfiehlt es sich unter Beachtung der Anforderungen an die Türen, in jedem Geschoss einen Rauchmelder anzuordnen, da sonst u. U. wertvolle Zeit vergeht, bis sich der eingedrungene Qualm vom KG / EG bis ins 2. OG bewegt hat. Fußnoten ;) 1) Als dichtschließende Türen werden im Allgemeinen sowohl stumpf einschlagende als auch gefälzte Türen bezeichnet, die ein dreiseitig umlaufendes Dämpfungsprofil aufweisen. 2) Hinter den Begriffen "feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend" verbirgt sich eine Tür mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten sowie Rauchschutz nach DIN 18095. mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | |||||
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Autor | Holg8er 8H., Bad Kissingen / Bayern | 690095 | |||
Datum | 26.07.2011 20:34 | 3321 x gelesen | |||
Also Standardrauchmelder haben bis zu einer Raumhöhe von 6m eine Überwachungsfläche von 60qm. Dabei ist zu beachten dass die max. Entfernung zur nächstgelegenen Zimmerecke 5,7m nicht überschreiten soll. Daraus folgt dass der nächste Rauchmelder in max. 11,4m Entfernung zum vorherigen installiert werden soll (gilt nicht für Flure bis zu einer Breite von 3m). Bis denn. | |||||
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