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ThemaRauchwarnmelder in Treppenräumen7 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorMart8in 8G., zz. Reutlingen / 682231
Datum23.05.2011 21:015147 x gelesen
Hallo,

ein 2 Jahre altes Wohnhaus mit insgesamt sechs Wohneinheiten soll mit Rauchwarnmeldern im Treppenraum ausgestattet werden. Insgesamt sind 4 Stockwerte (-1 EG +2) vorhanden. Im UG sind keine Wohneinheiten.
Wie viele Rauchmelder sollten im Treppenraum installiert werden, ist ein Rauchwarnmelder im 2. OG ausreichend oder sollte auf jeder Ebene einer vorhanden sein?
Vielen Dank.
MfG
Martin


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen682234
Datum23.05.2011 21:193705 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin Münich
Wie viele Rauchmelder sollten im Treppenraum installiert werden, ist ein Rauchwarnmelder im 2. OG ausreichend oder sollte auf jeder Ebene einer vorhanden sein?
Tipps, Empfehlungen und vieles mehr ist auf
www.rauchmelder-lebensretter.de
zu finden.
Zu beachten sind auch die länderspezifischen Gesetze.


Davon abgesehen, würde ich allein nach GMV in jedem Geschoß und in den einzelnen Wohneinheiten entsprechend Rauchmelder installieren.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland682235
Datum23.05.2011 21:233723 x gelesen
Geschrieben von Martin MünichWie viele Rauchmelder sollten im Treppenraum installiert werden, ist ein Rauchwarnmelder im 2. OG ausreichend oder sollte auf jeder Ebene einer vorhanden sein?

Hallo!

Installationsbeispiel

Meines Wissens lautet die Empfehlung für eine möglichst frühe Detektion einen auf jedem Treppenpodest.

Erschien mir auch immer schlüssig, denn wenn der Rauch durch die dichtschließende Tür der Nutzungseinheit gedrückt wird, ist der Brand dort vermutlich recht fortgeschritten.

Wenn es nun im EG brennt, der Rauchwarnmelder aber im zweiten OG hängt, ist der Rauch bis dahin zwangsläufig verdünnt / abgekühlt, es braucht also deutlich mehr Austritt im EG für die Detektion im 2. OG statt im EG. Bis der Rauchwarnmelder im zweiten OG kommt, könnte dann schon die dichtschließende Tür so durchgebrannt sein, dass der Treppenraum als Fluchtweg schon mal wegfällt.

Bei T 30, die heute standardmäßig auch als RS gekauft werden sollte, als Abschluss der Nutzungeinheit zum Treppenraum kann man drüber streiten. Ich sehe es da als fast noch wichtiger an da der Rauch hier noch später durchtritt und die Brandausbreitung in der Nutzungseinheit folglich recht heftig sein könnte.

Hilft Dir das weiter?

BTW: als Faustformel habe ich im Kopf, das ein Rauchmelder etwa 5*5 m entsprechend 25 m² Deckenfläche in einer Wohnung überwachen kann, wenn es wirklich eine Früherkennung sein soll.


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg682239
Datum23.05.2011 21:563596 x gelesen
Wir haben bei uns im Haus (UG,EG,1.OG,DG,Giebel) lauter Rauchmelder mit Funkmodul. In jedem Stockwerk vor den Wohnungstüren und in den Wohnungen. D.h. bei Rauch im Keller geht erst dieser und kurz darauf alle Rauchmelder an. So hörst Du auch im Giebel wenn es brennt und kannst das Haus verlassen bevor das Treppenhaus verraucht ist


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

WICHTIGER HINWEIS!
Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung.

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AutorManu8el 8S., Heiligenhafen / Schleswig-Holstein682264
Datum24.05.2011 02:523630 x gelesen
Eigentlich m.W. nach auf jeder Ebene , aber ich glaube das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden .
Ich wohne (S-H,Lkr.Ostholstein) in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen (UG,EG und 1.OG) , bei uns sind nur die Whg. mit jeweils 1 Rauchwarnmelder ausgerüstet worden und auf den Fluren sucht man sie vergebens.Dazu muß ich sagen das unser Vermieter leider Billigmist aus dem Baumarkt besorgt hat und wir im Januar diesen Jahres doch sehr überrascht waren das sich überhaupt in dieser Richtung was tut.


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AutorThom8as 8W., Glauchau / Sachsen682265
Datum24.05.2011 06:183590 x gelesen
Guten Morgen,

vorab kurz ein zwei Dinge zum vorbeugenden Brandschutz.

Geschrieben von Martin Münich
ein 2 Jahre altes Wohnhaus ...

Daraus folgere ich mal, dass
- die Wohnungseingangstüren dicht- und selbstschließend 1) sind?
- die Türen zum Keller- sowie Dachgeschoss (sofern vorhanden) feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend 2) sind?
- es sich mindestens um ein Gebäude der GK 3 handelt und daher tragende Teile der Treppe im TR entweder aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen oder mindestens feuerhemmend sind?

Demnach dürfe es ein Feuerchen, bei funktionierender Selbstschließung durchaus schwierig haben, bis es mit ausreichend Rauch in den Treppenraum gelangt. Gelangt dennoch in den Treppenraum, ist etwas ganz dolle schief gegangen. Feuer im Treppenraum selbst ist i. d. R. auszuschließen, da dieser als Flucht- und Rettungsweg bzw. Angriffsweg der FW brandlastarm (keine mobilen, durch Nutzer eingebrachten Brandlasten) sein sollte. Daher sei mir die Frage erlaubt, warum überhaupt den Treppenraum ausstatten?

Hinsichtlich der Rauchmelder kamen ja schon diverse Hinweise / Links. Dazu vielleicht noch, dass je nach Bundesland Rauchwarnmelder in Wohnungen (bei Neubau / Umnutzung / etc.) bauaufsichtlich gefordert werden oder eben auch nicht ...

Diese Forderung ist in den betreffenden Bundesländern i. d. R. in der LBO mit einem ähnlichen Wortlaut wie dem Folgenden (hier: ThürBO § 46, Abs. 4) festgehalten:

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Dahingehend auch die Frage - Sind die Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet? Wenn ja wie? Wenn nein, ist es ratsamer, diese auszustatten, da hier neben Brandlasten auch ausreichend Zündquellen vorhanden sind.


Sollte der Treppenraum zusätzlich zu den Wohnungen ausgestattet werden sollen, empfiehlt es sich unter Beachtung der Anforderungen an die Türen, in jedem Geschoss einen Rauchmelder anzuordnen, da sonst u. U. wertvolle Zeit vergeht, bis sich der eingedrungene Qualm vom KG / EG bis ins 2. OG bewegt hat.




Fußnoten ;)

1) Als dichtschließende Türen werden im Allgemeinen sowohl stumpf einschlagende als auch gefälzte Türen bezeichnet, die ein dreiseitig umlaufendes Dämpfungsprofil aufweisen.

2) Hinter den Begriffen "feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend" verbirgt sich eine Tür mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten sowie Rauchschutz nach DIN 18095.


mit kameradschaftlichem Gruß

Thomas

P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ...

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AutorHolg8er 8H., Bad Kissingen / Bayern690095
Datum26.07.2011 20:343321 x gelesen
Also Standardrauchmelder haben bis zu einer Raumhöhe von 6m eine Überwachungsfläche von 60qm. Dabei ist zu beachten dass die max. Entfernung zur nächstgelegenen Zimmerecke 5,7m nicht überschreiten soll. Daraus folgt dass der nächste Rauchmelder in max. 11,4m Entfernung zum vorherigen installiert werden soll (gilt nicht für Flure bis zu einer Breite von 3m). Bis denn.


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 23.05.2011 21:01 Mart7in 7G., zz. Reutlingen
 23.05.2011 21:19 Lars7 T.7, Oerel
 23.05.2011 21:23 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 26.07.2011 20:34 Holg7er 7H., Bad Kissingen
 23.05.2011 21:56 Chri7sti7an 7H., Karlsruhe
 24.05.2011 02:52 Manu7el 7S., Heiligenhafen
 24.05.2011 06:18 Thom7as 7W., Glauchau
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