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ThemaZuständigkeit für RettD in Ba-Wü, war: Probleme die 15 Minuten einz4 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg682367
Datum24.05.2011 16:252471 x gelesen
Viel interessanter finde ich in dem verlinkten Beitrag auf der HP des IM Ba-Wü den Übergang der Zuständigkeit für den RettD vom Sozialministerium zum IM.

Das wäre der erste Schritt zu einem einheitlichen Fw/ RettD/ KatS Gesetz.
Und einheitlichen FüKräftekennzeichnungen.
Und zwingend der Bau con ILtS


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg682370
Datum24.05.2011 16:311300 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerViel interessanter finde ich in dem verlinkten Beitrag auf der HP des IM Ba-Wü den Übergang der Zuständigkeit für den RettD vom Sozialministerium zum IM.

Hallo,

dass diese Koalitionsvereinbarung tatsächlich geklappt hat, habe ich fast nicht für möglich gehalten.

Geschrieben von Christian FischerDas wäre der erste Schritt zu einem einheitlichen Fw/ RettD/ KatS Gesetz.
Und einheitlichen FüKräftekennzeichnungen.
Und zwingend der Bau con ILtS


Und auch für BaWü die Chance die "örtlichen Gegebenheiten" zu einem zukunftsorientierten Hilfeleistungssystem auszubauen. Es bleibt spannend:-)

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorFerd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg682380
Datum24.05.2011 17:011337 x gelesen
Moin.

Geschrieben von innenministerium.baden-wuerttemberg.de Im Südwesten gilt eine Hilfsfrist von 15 Minuten für den Rettungswagen als auch den Notarzt bis zum Eintreffen am Notfallort. Diese soll über ein Jahr hinweg in 95 Prozent der Einsätze eingehalten werden


Nochmal für mich zum Verständnis.

Die Hilfsfrist beträgt doch lt. Gesetz 10 Minuten und soll 15 Minuten nicht überschreiten ?!

MfG Ferdi


Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun

Dieter Nuhr

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg682500
Datum24.05.2011 22:221373 x gelesen
Geschrieben von Ferdinand HolubaNochmal für mich zum Verständnis.
Die Hilfsfrist beträgt doch lt. Gesetz 10 Minuten und soll 15 Minuten nicht überschreiten ?!


Hallo Ferdinand,

Du brauchst nicht an Dir zweifeln und hast aus meiner Sicht vollkommen recht!! Das was sich in BaWü in den letzten vier Jahrzehnten bezüglich des RD abgespielt hat, war hardcore-Fix und Foxi mit menschenverachtender Vereinspolitik. Nimm nur die schlechtesten Daten vom Hamburger RD, um hier beispielloser Klassenprimus zu sein.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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 24.05.2011 13:40 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Probleme die 15 Minuten einzuhalten
 24.05.2011 16:25 Chri7sti7an 7F., Wernau
 24.05.2011 16:31 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 24.05.2011 17:01 ., Hamburg
 24.05.2011 22:22 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
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