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ThemaDFV Zum RettAssG6 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • Rettungsassistentengesetz: Position zur Novelle
  •  
    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW688662
    Datum14.07.2011 20:493405 x gelesen
    Der DFV hat ja auch eine Stellungnahme zur Novelle des REttAssG geschrieben.

    Dazu möchte ich einmal meine Meinung kundtun und in der folgenden, regen Diskussion hören, wie der Rest dazu steht.


    > Alleine diese Zahlen dokumentieren eindrucksvoll, wie stark die Feuerwehren
    > im Alltag der Notfallrettung in Deutschland verankert sind.
    Das die weitere Einbindung der Feuerwehren in den REttungsdienst viele Vorteile bietet ist unbestritten, daher bin ich da auch nachwievor dafür.


    > I. Position der Feuerwehren zum Erhalt der Ausbildungsstufe Rettungssanitäter/in
    > Die Ausbildungsstufe Rettungssanitäter/in ist für den Rettungsdienst und Katastrophenschutz
    > in Deutschland unverzichtbar; sie muss in der jetzigen Form in Umfang und Inhalt
    > erhalten bleiben. Wichtig ist weiterhin die gegenseitige Anerkennung der Ausbildung
    > zum/zur Rettungssanitäter/in zwischen den Bundesländern.

    Hatte man etwa vor den Rettungssanitäter abzuschaffen? Davon habe ich bislang nix mitbekommen.
    Der RettSan ist ja Ländersache, durch den gemeinsamen Bund-Länder-Fachausschuss und die seit Jahren unveränderte Empfehlung für die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist das doch z.Zt. sichergestellt.
    Gibt es im Bereich der Rettungssanitäterausbildung da momentan Probleme, von denen ich nch nicht's hörte?


    > Eine wesentliche Forderung ist außerdem, dass die Ausbildung zum/zur
    > Rettungssanitäter/in bei der künftigen Ausbildung zum/zur Rettungsassistent/in
    > angerechnet wird.

    Ok, darüber kann man Reden.
    Aber dass von 520h Ausbildung alle 520h-Ausbildung auf den Theorie-Teil des RettAss-Lehrgang angerechnet werden, (obwohl in den 520h nur 160h Theorie-Unterricht enthalten sind) finde ich fachlich nicht gut.


    > II. Position der Feuerwehren zur Struktur der Ausbildung
    > Neben der jetzt vorgesehenen schulischen Vollzeitausbildung fordern die
    > Feuerwehren eine Ausbildung in Modulen, die eine praxisgerechte Verzahnung
    > zwischen theoretischen und praktischen Inhalten im Rahmen der
    > feuerwehrtechnischen Ausbildung ermöglichen.

    Bin ich dafür und wird sicherlich auch die eine oder andere nicht-Feuerwehr-asubildungsstätter begrüßen.
    Läßt sich ja auch einfach Regeln. "Die Ausbildung kann in Modulform abgehalten werden, wobei die Gesamtdauer der Ausbildung insgesamt X Jahre nicht überschreiten soll"


    > III. Position der Feuerwehren zum Fahren von Einsatzfahrzeuge
    > Die Ausbildung zum Fahren der entsprechenden Einsatzfahrzeuge ist Teil der
    > Ausbildung zum/zur Rettungsassistent/in.

    Was möchte der DFV mir damit sagen?
    Theoretische Unterweisung wie bisher?
    Verpflichtendes Fahrsicherheitstraining?
    Erwerb der Fahrerlaubnis für "Einsatzfahrzeuge" (welche denn genau? C1? C1E? B?) im Rahmen der Ausbildung?


    > IV. Position der Feuerwehren zu künftigen Ausbildungsinhalten
    > Aus Sicht der Feuerwehr muss ein Katalog der Mindestausbildungsinhalte
    > Bestandteil des Gesetzes werden.

    Bestandteil des Gesetzes ist immer schlecht...
    In's Gesetz gehört das Ausbildungsziel rein, die genauen Ausbildungsinhalte wie bisher in eine Verordnung (die RettAssAPrV existiert).
    Auch wenn man es beim jetzigen RettAss nie genutzt hat, so läßt sich der Inhalt einer Verordnung wesentlich einfacher an neue Rahmenbedinungen anpasssen, als ein Gesetzesinhalt.


    > Neben den medizinischen Ausbildungsinhalten müssen folgende
    > rettungsdienstrelevante Themen Bestandteil der Ausbildung sein:
    > Staatsbürgerkunde, Ordnungsrecht, Katastrophenschutzrecht, rettungsdienstlich
    > relevante Rechtsnormen, Führungslehre, Gefahren an der Einsatzstelle,
    > Zusammenwirken mit anderen Kräften der Gefahrenabwehr (z. B.
    > Polizei, Feuerwehr u. a.), allgemeinbildende Inhalte, interkulturelle
    > Berufskunde, Umgang mit belastenden Situationen, Grundlagen der
    > psychosozialen Notfallversorgung (PSNV), Grundlagen der Disposition
    > von Rettungsdiensteinsätzen, besondere Einsätze mit hohem
    > Organisationsaufwand (adipöser Patient, Suiziddrohung in schwierigen Lagen,
    > CBRN-Lagen, Wasserrettungslagen, Höhen- und Tiefenrettungslagen, Höhlenrettung, usw.).

    Wie Umfangreich hätte der DFV es denn gerne?
    Sicherlich, Führungslehre ist im RettAss-Lehrgang mit drinnen (oder wie unterrichtet man MANV ohne Führungslehre?) und könnte sicherlich etwas umfangreicher sein (Aber dazu müsste man mal klären, für welche Führungsebene der RettAss-Neu qualifiziert werden soll).
    "Grundlagen der Disposition von Rettungsmitteln" ist sicherlich nicht verkehrt.
    Jeder Leidstellendisponent ist mal draußen gefahren, aber viele RettAss fahren zig Jahre Rettungsdienst ohne mal eine Leidstelle ovn Innen gesehen zu haben oder mal mit einem Disponenten gesprochen zu haben. Wenn man 'draußen' ungefähr weis, wie 'drinnen' gearbeitet wird, kann das Reibungspunkte reduzieren. Ja.
    "Besondere Einsätze mit hohem Organisationsaufwand": Wenn ich wüsste, was der DFV vom RettAss-Neu bei diesen Lagen erwartet, könnte ich schreiben was ich von dieser Forderung halte. Denn dass kann ja von "Erkennen, Spezialkräfte anfordern, Absichern, Erstmaßnahmen mti den Mitteln eins Rettungswagens" bishin zu "Soll so ziemlich alles selbst organisieren können" alles sein.
    Ersteres kenne ich so aus der RettAss-Ausbildung.
    Der Rest? Also den kann man sicherlich umfangreicher machen, aber er ist Bestandteil der Ausbildung. Oder soll der etwa raus?


    > V. Position der Feuerwehren zur Qualifikation der Leitung an den Rettungsdienstschulen
    > Die Feuerwehren begrüßen die Diskussion zur Anhebung der Qualität der Schulleiter/innen.
    > Die Aufgaben der Schulleitung erfordern fachliche, organisatorische und berufspädagogische
    > Qualifikationen sowie die Eignung und Befähigung zur Personalführung.
    Richtig!


    > Der/die Schulleiter/in müssen daher eine mehrjährige Qualifizierung durch schulische
    > und betriebliche Ausbildung durchlaufen wie der Ausbildungsweg zum gehobenen
    > feuerwehrtechnischen Dienst. Diese Berufsausbildung sollte durch die Weiterbildung
    > zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen (IHK) ergänzt werden,
    > sofern sie sie nicht einschließt.

    Ich dachte mir ja schon, dass "Die Feuerwehren" die absolute Forderung nach einem Pädagogen als Schulleiter so nicht stehen lassen konnten.
    So wird daraus vermutlich in der Praxis: "Macht jemand aus dem gD". Das "sollte durch die Weiterbildung zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen (IHK) ergänzt werden" wird vermutlich kaum jemand durchführen.
    Der "Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK) ist eine 6 Monatige Ausbildung. Das hat mit einem "Pädagogischen Hochschulstudium" jetzt nicht soviel zu tun.
    An Rettungsdienstschulen braucht vielleicht nicht jeder Ausbilder ein studierter Pädagoge zu sein, allerdings braucht es meiner Meinung nach _dringend_ nicht nur eine medizinisch fachliche Supervision (durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienstschule) sondern auch eine pädagogisch-fachliche Supervision.
    Ob das unbedingt der Leiter der Rettungsdienstschule selbst machen muss, wurde ja in diversen Arbeitsgruppen kontrovers diskutiert. (Lösungen ähnlich geregelt des ÄL-RD-Schule halte ich für durchaus möglich, wenngleich eine 'dreichfachspitze' auch wesentliche nachteile bringt).
    Sollte sich die Forderung des DFV jedoch so durchsetzen, würde das vermutlich bedeuten dass nur in sehr wenigen Rettungsdienstschulen der Feuerwehren mehr pädagogische Kompetenz vorhanden ist, als es jetzt der Fall ist.
    An diesem Punkt der DFV-Empfehlung störe ich persönlich mich am meisten.
    Rettungsdienstschulen der Feuerwehren sind ja meist teil einer BF. Eine BF meist teil einer größeren Stadtverwaltung. Da wird sich doch sicherlich ein geeigneter Pädagoge finden lassen, der zusätzlich zu einem (nicht vielleicht sondern tatsächlich vorhandenem) Aus- und Weiterbildungspädagogen vor Ort eine gewisse pädagogische Supersion durchführt.


    Ich bin auf eure Ansichten dazu gespannt.

    Grüße

    Manuel


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen688670
    Datum14.07.2011 21:412041 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtErwerb der Fahrerlaubnis für "Einsatzfahrzeuge" (welche denn genau? C1? C1E? B?) im Rahmen der Ausbildung?

    Ja, das ist gemeint (sprich: kann nicht Zugangsvoraussetzung sein). Für RTW wohl C1.

    Geschrieben von Manuel SchmidtDa wird sich doch sicherlich ein geeigneter Pädagoge finden lassen,

    So viele gibts im Kommunaldienst davon nicht. Das Lehrpersonal der öff. Schulen kommt vom Land, und ob es bei VHS oder komm. Studieninstituten zwingend viele Pädagogen gibt, wage ich mal in Frage zu stellen...


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW688672
    Datum14.07.2011 21:521910 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigam
    Geschrieben von Manuel Schmidt
    > Erwerb der Fahrerlaubnis für "Einsatzfahrzeuge" (welche denn genau? C1? C1E? B?)
    > im Rahmen der Ausbildung?
    Ja, das ist gemeint (sprich: kann nicht Zugangsvoraussetzung sein). Für RTW wohl C1.

    Ah, ok.
    Das ist z.Zt. ja auch nicht Vorraussetzung für die Ausbildung zum RettAss.
    Wohl aber aber oft vorraussetzung um eine Anstellung zu finden.
    Von daher befürworte ich es ausdrücklich, wenn C1 Ausbildungsinhalt werden würde. Ich halte nix davon, wenn Azubis notwendige Qualifikationen mitbringen müssen. ass es nicht nur jetzt im RD so ist, weis ich. Gut finde ich das aber längst nicht.


    Geschrieben von Andreas Bräutigam
    > Da wird sich doch sicherlich ein geeigneter Pädagoge finden lassen,
    So viele gibts im Kommunaldienst davon nicht. Das Lehrpersonal der öff. Schulen kommt vom Land, und ob es bei VHS oder komm. Studieninstituten zwingend viele Pädagogen gibt, wage ich mal in Frage zu stellen...

    Ok, da bin ich dann leider einem Irrtum aufgesessen. Ich hätte gerade in Städten die ein "Schulamt" haben auch Pädagogen vermutet.
    Mir ist bekannt, dass es momentan kaum eine einer Feuerwehr angegliederte Schule (egal ob Rettungsdienst oder Brandschutz) gibt, die von einem Pädagogen geleitet wird.
    Im Bereich der Rettungsdienstschulen ist das abseits der Fw-Schulen immer mehr auf dem Vormarsch. Die Erfahrungen der letzten Jahre würde ich positiv beurteilen.
    Daher begrüße ich ausdrücklich, wenn für Rettungsdienstschulen eine Pädagogische Leitung (wie auch immer geartet) vorgeschrieben wird.
    Allerdings halte ich die Ausbildung zum geprüften Aus- und Weiterbildugnspädagogen (selbst wenn sie oder eine vergleichbare Ausbildung) Pflicht wäre auch zusammen mit einer "Berufsausbildung" zum gD nicht für geeignet eine pädagogische Leitung oder pädagogische Supervsion wahrzunehmen.
    (Wenngleich der "Aus- und Weiterbildungspädagoge (IHK)" zum ist-Zustand schon eine deutliche Verbesserung wäre).


    Grüße

    Manuel


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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland688684
    Datum14.07.2011 23:071934 x gelesen
    nur eine Schnellantwort:

    RS behalten? Ja auf jeden Fall. Manche stehen leistungsfähig wirklich leider unterm RA - andere haben nicht die Zeit und das Geld für die Vollausbildung und manchmal reicht ein RS aus.

    Anerkennung der 520 Stunden? Vielleicht der theoretischen. Krankenhaus und RTW Zeit auf keinen Fall. Bleiben 160 Stunden. Vielleicht kann man da später in die Ausbildung einsteigen und einen Monat Geld sparen. (Die von Mebino werden mich das nächste Mal killen, wenn ich sie treffe).

    Pädagogen? Klar - 6 Monate Zusatzausbildung sind für alle schon machbar, wenn sie eine Schule leiten wollen. Studium auf Lehramt? Nein.

    Supervision durch z.B. Leiter Rettungsdienst? Auf jeden Fall. Je mehr gekoppelt an die Realität, desto schneller werden Ausbildungslücken, Schwächen, Systemfehler usw. offenbart. Auch wenn man Leute ausbildet, die wahrscheinlich nie im schulischen Rettungsdienstbezirk arbeiten werden. Alleine für Hannover sehe ich viele Schwierigkeiten. Da kommen eine Menge Schüler aus Celle, Hannover, Landkreis Hannover, Peine, Braunschweig, nördliches NRW usw. Alleine diese Leiter Rettungsdienst an einen Tisch zu bekommen ist unmöglich.
    (Evtl. hat Region Hannover ja auch nur einen oder keinen. Adams vielleicht? Ich weiß es nicht.)

    DFV? Nimmt sich für zu wichtig. Fast alle genannten Themen sind doch Bestandteil einer guten RA Ausbildung. THL je nach Lehrgangsort unterschiedlich. Wenn ich bedenke, wie meine feuerwehrtechnische Ausbildung im Notarztkurs war... ich kann mich nur noch an Klebeband an den Fenstern und die CSA erinnern.
    Soll doch der DFV sagen: Wie wollen 40 Stunden und in denen machen wir Punkt A-K und das sind z.B. THL Schere / Spreizer, Tragehilfe, Rettung / Bergung, Drehleiter, Sprungretter, Atemschutz, CSA, Gasmessung, Strom / Wasser oder was sie wollen. Und dann ein festes Skript. Und Feuerwehr Kleinholzhofen kann den Rettungsassis genau die Themen an 5 Tagen vortragen und ist Freitag 15.00 Uhr fertig.
    Aber dann müsste man sich festlegen!

    So, danke für das spannende Thema, habe leider nicht mehr Zeit im Moment.


    Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW688686
    Datum14.07.2011 23:201868 x gelesen
    Hi Frank!

    Immer wieder schön von dir zu lesen.

    Geschrieben von Frank EisenblaetterPädagogen? Klar - 6 Monate Zusatzausbildung sind für alle schon machbar, wenn sie eine Schule leiten wollen. Studium auf Lehramt? Nein.

    Der gemeine Handwerksmeister hat in der Meisterschule mehr unterrichtsstunden über Ausbildung, als der Lehrrettungsassistent.

    Für eine "Pädagogische Supervision", die Forderung geht ja nur um eine Person, ebend den Schullleiter, die dann vermutlich den Rest beraten und deren Unterricht verbessern, neue Anregungen geben soll, dann halte ich die 6-monatige Ausbildung zum "Aus- und Weiterbildungspädagogen (IHK)" für zu wenig.
    Die Forderung "pädagogisches Hochschulstudium" heißt ja nicht zwingend Lehramt. Im pädagogischen Bereich gibt es mittlerweile viele verschiedene Studiengänge (u.a. dank neuer Hochschulfreiheit). Manche sind geeigneter, andere weniger.
    Während andere Schulen entweder Pädagogen einstellen, oder von einem Pädagogen (der im früheren Leben 'nur' Rettungsdienstausbilder war) gegründet wurden, haben die BFs diese Möglichkeit i.d.R. nicht.
    Da bleibt faktisch nur, sich die Kompetenz von außerhalb der Feuerwehr 'einzukaufen' wenn man sie haben möchte.
    Sinnvoll ist es meiner Meinung nach.

    Geschrieben von Frank EisenblaetterSupervision durch z.B. Leiter Rettungsdienst? Auf jeden Fall. Je mehr gekoppelt an die Realität, desto schneller werden Ausbildungslücken, Schwächen, Systemfehler usw. offenbart.
    Der "ärztliche Leiter Rettungsdienstschule" durch einen "in deR Notfallmedizin erfahrenen Arzt" der "im Rettungsdienst aktiv mitwirken" muss ist ja heute schon muss.
    Dieser Arzt kann auch gleichzeitig ärztlicher Leiter des RD-Bereiches sein, muss aber nicht.

    Geschrieben von Frank EisenblaetterSo, danke für das spannende Thema, habe leider nicht mehr Zeit im Moment.
    Spannend finde ich dsa Thema auch.
    Wenn es mit der Novellierung noch 9 Jahre dauert, habe ich eine Wetter gewonnen und bekomme 30l Bier.



    Grüße

    Manuel


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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland688687
    Datum14.07.2011 23:341937 x gelesen
    zumindest mit der Einkaufsmöglichkeit Pädagoge sind wir einer Meinung. Prima Sache für eine Teilzeitstelle 5-10%. Ich denke, die Forderung ist für die Katz. Da fallen mir einige Schulen ein, die mindestens auf einem Auge blind sind, aber andererseits genau die Pädagogen Anforderungen erfüllen.

    Und nur 9 Jahre bis Novellierung? D.h. dazwischen liegen 8 Ski Freizeiten... das wird nichts.


    Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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     14.07.2011 20:49 ., Dortmund
     14.07.2011 21:41 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     14.07.2011 21:52 ., Dortmund
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     14.07.2011 23:20 ., Dortmund
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