alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaKonturmakierung22 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorDenn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen691292
Datum05.08.2011 11:2618508 x gelesen
Moin Moin,

kurze Frage meine Ortswehr bekommt zum Ende diesen Jahres ein neues TLF.
Bei der Bauvorbesprechung Anfang diesen Jahres hat uns der Aufbauer gesagt das im Moment noch an den Richtlinien für Konturmakierung ,etc gearbeitet wird und Stand damals noch nicht klar ist was erlaubt ist bzw was nicht.

Darum bekommen wir unser Fahrzeug jetzt ohne Konturmakierung und wollten selber kleben bzw kleben lassen.

nun hab ich heute hier gelesen "Autokiste

Bei den Lkw bestand die Pflicht zur Konturmarkierung für neue Typzulassungen bereits seit 2007. Sie wird zum 2011er-Stichtag dann entsprechend der europäischen Richtlinie 2007/35/EG ("Angleichung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge an den technischen Fortschritt") für alle Lkw-Neuzulassungen verbindlich.


wobei auf Wiki steht :

Besser sichtbar gemacht werden LKWs ab dem kommenden Jahr mit selbstklebenden reflektierenden Folien. Die so genannten Konturmarkierungen sind seit Jahren in Deutschland erlaubt und sollen ab Juli 2011 entsprechend der europäischen Richtlinie 2007/35/EG (Angleichung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge an den technischen Fortschritt) für neue Typen von Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und für neue Anhänger ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben werden. Für den Bereich der EU soll die Folie ab Oktober 2011 verbindlich sein. Wie beim Tagfahrlicht gilt die Pflicht nur für Neufahrzeuge, eine Vorschrift zur Nachrüstung ist weder bei der Konturmarkierung noch beim Tagfahrlicht vorgesehen.


Was heißt das den jetzt genau bekommen wir unser Fahrzeug dann ohne Makierung nicht zugelassen oder aber gilt das nur für neue Typen von LKW die z.B. MB zulassen will ??

Danke

Gruß


Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder und nicht die meiner Wehr oder sonst wem.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorEric8 E.8, Püttlingen / Saarland691293
Datum05.08.2011 11:3215233 x gelesen
Vielleicht hilft dir auch DASDAS hier weiter.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDenn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen691299
Datum05.08.2011 12:0515006 x gelesen
Hmm,
Danke!

Geschrieben von ---Design112--- Zulassung Konturmarkierung Pflicht für neue Fahrzeuge
Retroreflektierende Umrissmarkierungen an Lkw sind laut UN ECE R 48 in Deutschland bereits seit Jahren erlaubt. Mit Wirkung vom 10. Oktober 2007 sind sie für alle neuen Typzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 6,00 Meter Länge (Seite) und mehr als 2,10 Meter Breite (Heck) Pflicht, dies gilt auch für Feuerwehrfahrzeuge.


Soweit Ok aber zum 01.07.2011 gab es da scheinbar eine Änderung ?
Weiß jemand evtl. mehr ?


Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder und nicht die meiner Wehr oder sonst wem.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW691305
Datum05.08.2011 12:4115443 x gelesen
Geschrieben von Dennie KemkerWas heißt das den jetzt genau bekommen wir unser Fahrzeug dann ohne Makierung nicht zugelassen

m.E. ja, weils für Neuzulassungen gilt, vgl.
http://www.pms-folienwelt.de/page1.php

m.W. gilt DIN 14502-3 auch...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f N8., Lebach / Saarland691306
Datum05.08.2011 12:4714719 x gelesen
Hallo,

Feuerwehrfahrzeuge sind von dieser Reglung ausgenommen, frag mal bei deiner Zulassungsstelle nach.


Gruß aus dem Saarland


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW691307
Datum05.08.2011 12:5914802 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von ---Design112---
Zulassung Konturmarkierung Pflicht für neue Fahrzeuge
Retroreflektierende Umrissmarkierungen an Lkw sind laut UN ECE R 48 in Deutschland bereits seit Jahren erlaubt. Mit Wirkung vom 10. Oktober 2007 sind sie für alle neuen Typzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 6,00 Meter Länge (Seite) und mehr als 2,10 Meter Breite (Heck) Pflicht, dies gilt auch für Feuerwehrfahrzeuge.


Feuerwehrfahrzeuge mit Typgenehmigung gibt es (nahezu) nicht. Die haben alle eine Einzelgenehmigung (zumindestens die großen), AFAIK gilt das sogar für die echten "Serien", wie z.B. die KatS-Fahrzeuge (die nach neuem Recht dann ggf. als Kleinserie gelten o.ä.).

Viel spannender als die Frage der rechtlichen Notwendigkeit (taktisch ist die eigentlich kaum zu bestreiten) ist die Frage, ob man die Markierung überhaupt ECE-gerecht ausführen kann bzw. will (und was genau die ECE erlaubt bzw. vorschreibt, z.B. bezüglich der Farbe rot...).

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW691309
Datum05.08.2011 13:4514602 x gelesen
Geschrieben von Josef NeisesHallo,

Feuerwehrfahrzeuge sind von dieser Reglung ausgenommen, frag mal bei deiner Zulassungsstelle nach.


Gruß aus dem Saarland


So pauschal gillt das nicht, ich habe gerade das Problem mit unseren MTW und OV PKW
in Baden Württemberg gibt es nur für die Polizei


Gunnar


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDenn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen691311
Datum05.08.2011 14:1414638 x gelesen
Danke!Werde ich mal so weiter geben.

Müsste dann aber nicht eigentlich der Aufbauer das Fahrzeug kostenlos mit Makierung liefern?
Muss sein Fahrzeug ja Zulassen können oder ?

Gruß


Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder und nicht die meiner Wehr oder sonst wem.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP691314
Datum05.08.2011 14:1514561 x gelesen
Das kommt darauf an, ob/wie es in der Ausschreibung/Bestellung festgelegt wurde.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW691322
Datum05.08.2011 15:3914458 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gunnar KreidlGeschrieben von Josef Neises
"Feuerwehrfahrzeuge sind von dieser Reglung ausgenommen, frag mal bei deiner Zulassungsstelle nach.
"
So pauschal gillt das nicht, ich habe gerade das Problem mit unseren MTW und OV PKW
in Baden Württemberg gibt es nur für die Polizei


Die "Ausnahme" von der Pflicht (!) zur Ausrüstung bei neuen Typgenehmigungen stimmt vor allem weil (und nur dann wenn) Fw-Fahrzeuge keine Typ- sondern Einzelgenehmigungen bekommen.

Ein MTW oder PKW kommt aber nicht in den Bereich der Pflicht (zu kurz, zu schmal). Damit ist man aber auch nicht im Bereich der Erlaubnis und damit ist es für diese Fahrzeuge vom Grundsatz her erstmal verboten.

Eine Ausnahme von dem Verbot (!) nicht zugelassener LTE (dazu zählen auch rückstrahlende Mittel) ist eine andere Baustelle. Eine pauschale Ausnahme für Feuerwehrfahrzeuge gibt es da nicht. Je nach Bundesland und/oder zuständiger Zulassungsstelle oder Bezirksregierung ist es einfacher oder schwerer...

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKons8tan8tin8 S.8, Runkel / Hessen691654
Datum07.08.2011 19:0514390 x gelesen
Hallo zusammen,

um mal für alle etwas Licht ins Dunkel zu bringen hier ein Link welcher eigentlich keine Fragen mehr offen lässt: Link

Die ECE104 sowie die seit Juli 2011 geltende Regelung ist bindend für alle Neuzulassungen von Fahrzuegen ab 7,5 to zGG oder einer Fahrzeuggesamtlänge von mehr als 6m. Dabei spielt es keine Rolle ob das Fahrzeug blaue Pickel auf dem Dach hat oder im Fernverkehr eingesetzt wird.

Lediglich die Ausnahmegenehmigungen der einzelnen Bundesländer erlauben/ermöglichen auch ein Umsetzten der DIN 14502-3 - Konturmarkierung in tagesleuchtgelb fluoreszierend abweichen von der ECE104.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW691675
Datum07.08.2011 22:0514349 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Konstantin Staacksum mal für alle etwas Licht ins Dunkel zu bringen hier ein Link welcher eigentlich keine Fragen mehr offen lässt: Link

Erstmal stellt diese Seite Behauptungen auf, ohne sie im Detail zu begründen.

Das lässt durchaus ein paar Fragen offen, s. unten...

Geschrieben von Konstantin StaacksFahrzuegen ab 7,5 to zGG oder einer Fahrzeuggesamtlänge von mehr als 6m. Dabei spielt es keine Rolle ob das Fahrzeug blaue Pickel auf dem Dach hat oder im Fernverkehr eingesetzt wird.

Das sehe ich deutlich anders:

Nach meinem Verständnis ist aufgrund von §3 Absatz 3 Nummer 2 der EG-FGV die Anwendung der EG-Genehmigung (Typ- oder Einzelgenehmigung) für Feuerwehrfahrzeuge fakultativ (ebenso steht es in der RiLi 2007/46/EG, die durch die EG-FGV in nationales Recht umgesetzt wurde).

Im Gegensatz zum Fernverkehrs-LKW darf also für das Feuerwehrfahrzeug weiterhin eine nationale Genehmigung nach §21 StVZO erteilt werden. Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist dann nach §19(1) StVZO, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig nach den Regelungen der StVZO ist (und der EG-Verordnung über das EG-Kontrollgerät, die für Fw-Fahrzeuge aber nicht anzuwenden ist).

In der StVZO wird die Konturmarkierung aber lediglich erlaubt und nicht vorgeschrieben.

Auch die hier zitierten Bezüge auf die §§13 (Einzelgenehmigung) und 39 (Übergangsvorschriften) der EG-FGV können in Bezug auf Feuerwehrfahrzeuge nicht überzeugen, da diese ja schon in der zu Grunde liegenden RiLi 2007/46/EG als Ausnahme ausdrücklich genannt werden.


Letztlich darf die Frage, ob eine Konturmarkierung für neue Fw-Fahrzeuge nun wirklich vorgeschrieben ist oder nicht aber für die Praxis eigentlich keine Bedeutung haben: Es gibt IMNSHO keinen vernünftigen Grund, auf eine Konturmarkierung zu verzichten.

Spannender ist eher die Frage, wie (ob) man die Konturmarkierung auch wirklich ECE-gerecht umsetzt (umsetzen will).

Geschrieben von Konstantin StaacksLediglich die Ausnahmegenehmigungen der einzelnen Bundesländer erlauben/ermöglichen auch ein Umsetzten der DIN 14502-3 - Konturmarkierung in tagesleuchtgelb fluoreszierend abweichen von der ECE104.

Ack.

Mir ist derzeit _keine_ allgemeine Umsetzung der DIN-14502-3 in das Verkehrsrecht bekannt. In Folge ist eine Heckmarkierung nach dieser Norm grundsätzlich erstmal unzulässig und bedarf einer Ausnahmegenehmigung! (die es für einzelne Bundesländer AFAIK schon gibt). Vielleicht setzt sich ja mal der DFV dafür ein, dass man wenigstens die Anwendung dieser DIN rechtlich absichert...

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW691678
Datum07.08.2011 22:1314459 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIn Folge ist eine Heckmarkierung nach dieser Norm grundsätzlich erstmal unzulässig und bedarf einer Ausnahmegenehmigung!

Erstaunlich ist, dass der TÜV in NRW das wie n-fach geschrieben völlig anders zu sehen scheint, vgl. die Ratinger und unsere Erfahrungen....


Geschrieben von Henning KochVielleicht setzt sich ja mal der DFV dafür ein, dass man wenigstens die Anwendung dieser DIN rechtlich absichert...

Glaubst Du dran, dass
- er das macht?
- wenn er es machen würde, dass das einen interessiert?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW691680
Datum07.08.2011 22:2114238 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Ulrich CimolinoErstaunlich ist, dass der TÜV in NRW das wie n-fach geschrieben völlig anders zu sehen scheint,

nein, erstaunlich ist das nicht.

Eben so wenig wie es erstaunlich ist, dass andere Bundesländer explizit Ausnahmegenehmigungen erteilt haben. Die ja nach deiner Sichtweise komplett überflüssig wären.

Geschrieben von Ulrich CimolinoGlaubst Du dran, dass
- er das macht?


leider nein...

Geschrieben von Ulrich Cimolino- wenn er es machen würde, dass das einen interessiert?

Da die bestehenden Vorschriften schon niemanden so recht interessieren: nein, geänderte Vorschriften werden auch niemanden groß interessieren. Klingt blöd, ist aber leider so.

Deswegen ist die ganze Diskussion hier letztlich auch nur für den interessant, der vom Hersteller seines Fahrzeuges eine "kostenlose" Konturmarkierung haben will, ohne das explizit in die Ausschreibung geschrieben zu haben.

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMaxi8mil8ian8 M.8, Saarlouis / Saarland735227
Datum21.08.2012 15:3812631 x gelesen
Hallo, ich häng mich hier mal ran

in diesem Fahrzeugprofil: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/100477/Heros_Herne_6443/photo/222713#/222713

steht folgender Satz:

"Weiterhin ist die heckseitig nun rote Konturbeklebung des Fahrzeuges zu erwähnen, welche aufgrund einer neuen EU-Richtlinie nicht mehr weiß sein darf."

Stimmt das? In der ECE 104 steht dass die Heckbeklebung rot sein kann.
Gab es da wirklich eine Änderung oder wurde da etwas falsch verstanden?

Gruß
Max Martin

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen735302
Datum22.08.2012 11:4112385 x gelesen
Geschrieben von Maximilian M."Weiterhin ist die heckseitig nun rote Konturbeklebung des Fahrzeuges zu erwähnen, welche aufgrund einer neuen EU-Richtlinie nicht mehr weiß sein darf."

War die beim THW die letzten Jahre nicht in gelb?

.Stimmt das? In der ECE 104 steht dass die Heckbeklebung rot sein kann.
Gab es da wirklich eine Änderung oder wurde da etwas falsch verstanden?


Da gab es doch mal die Regelung, das Rückstrahler, wo evtl. ja auch die Folie zählt, nach vorne weiß, zur Seite gelb und nach hinten rot sein müssen.

Wobei mir aufgefallen ist, das unser alter RTW (noch in rot) die Markierung rundherum in roten Punten hat, während die neuen gelben Fz dementsprechend in gelb sind. Auch unsere PKW´s (Kodw, NEF) haben so eine Markierung. Das scheint aber alles über eine Ausnahmegenehmigung bzw. Einzelabnahme zu laufen, denn auch die Seitenbeklebung bei den RTW´s ("Herzrytmus", Beschriftung) und LF´s (Stadtsilhouette) sind rückstrahlend. Oft sieht man ja auch die "112" als Rückstahlenden aufkleber an den Fahrzeugen. Wobei dieses ja alles keine Konturmarkierung ist.

Gruß
Heinrich

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k S8., Bergkamen / NRW735304
Datum22.08.2012 12:1312230 x gelesen
Hallo zusammen,

eine Frage die mich noch interessiert im Zusammenhang mit der Konturmarkierung:

Das Markierungsmaterial muss nach ECE R 104 zugelassen sein?

Und muss die Zulassung auf dem Markierungsmaterial sichtbar angebracht sein?

Hintergrund der Frage: Die Btd-LKW NRW wurden alle umgebaut. Neben der Nachrüstung mit LBW und zusätzlichen Lampen etc wurde auch eine Markierung in Schwefelgelb seitlich aufgebracht. Die hat, nachdem ich 3 mal ums Auto gegangen bin an keiner Stelle einen entsprechenden Vermerk, während andere Fahrzeuge (GW-SAN NRW in goldgelb und KTW-B NRW in weiß) diese Zulassung auf dem Markierungsband eingeprägt haben.

Ist das nun "Pfusch am Bau", oder darf das so sein?

mit kameradschaftlichen Grüßen

Frank

ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein735306
Datum22.08.2012 12:2312108 x gelesen
Ich kenne es nur so das jede Lichttechnische Einrichtung ne Zulassung haben muß, die auch am Objekt wieder gegeben sein muß

Das spricht also für Pfusch am Bau

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen735315
Datum22.08.2012 14:1111989 x gelesen
Oder es wurde eine Ausnahmegenhmigung erteilt.

So etwas ist für andere reflektierende Markierungen auch schon erfolgt: Hier
Kann jemand etwas dazu sagen, der sich mehr in den Regularien von NRW auskennt?

Gruß

Mario

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü735325
Datum22.08.2012 15:5611986 x gelesen
Hallo zusammen,

Antwort TÜV Süd Prüfstelle für Feuerwehrfahrzeuge (12/2011):

Konturmarkierung ist in Baden-Württemberg für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 to Gesamtgewicht vorgeschrieben, bis 7,5 to Gesamtgewicht geduldet.

Konturmarkierung wirkt mindestens nach hinten und zur Seite, nach vorne wenn möglich.

Farben sind weiß und gelb, nach hinten auch rot.

Manfred

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen735342
Datum22.08.2012 17:0111978 x gelesen
Geschrieben von Manfred K.Konturmarkierung wirkt mindestens nach hinten und zur Seite, nach vorne wenn möglich.

Nach vorne ist eigentlich wohl ziemlich klar verboten...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW735354
Datum22.08.2012 17:5111899 x gelesen
ziemlich verständlich beschrieben;
reflexia.


PS
Link linkt nicht
http://www.reflexia.de/finish/5/28/0.html

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 05.08.2011 11:26 Denn7ie 7K., Sudwalde
 05.08.2011 11:32 ., Püttlingen
 05.08.2011 12:05 Denn7ie 7K., Sudwalde
 05.08.2011 12:59 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.08.2011 12:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 05.08.2011 14:14 Denn7ie 7K., Sudwalde
 05.08.2011 14:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.08.2011 12:47 Jose7f N7., Lebach
 05.08.2011 13:45 ., Wüstenrot
 05.08.2011 15:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.08.2011 19:05 Kons7tan7tin7 S.7, Runkel
 07.08.2011 22:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.08.2011 22:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 07.08.2011 22:21 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 22.08.2012 15:56 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 22.08.2012 17:01 Lüde7r P7., Kelkheim
 22.08.2012 17:51 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 21.08.2012 15:38 Maxi7mil7ian7 M.7, Saarlouis
 22.08.2012 11:41 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 22.08.2012 12:13 Fran7k S7., Bergkamen
 22.08.2012 12:23 ., Flensburg
 22.08.2012 14:11 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Clausthal
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt