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Thema | Efassung Temperaturaufschlag Atemschutzgerät | 14 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 695221 | |||
Datum | 05.09.2011 14:49 | 6749 x gelesen | |||
Hallo Laut Herstellerangabe muss z.B. der Lungenautomat der Fa. Dräger nach einem Temperaturaufschlag über 60 °C (Kerntemperatur) zum Hersteller zur Überprüfung eingeschickt werden. Dies ist mein momentaner Wissensstand. Da es ja schwierig ist dies im Einsatz zu messen. Wie handhabt ihr das? Ich habe von Feuerwehren gehört die mit Termoindikatorklebebänder (ka wie die wirklich genannt werden) arbeiten. Die beim erreichen einer bestimmten Temperatur sich verfärben. Diese werden auf den LA geklebt. Hat damit einer Erfahrung von euch? Danke Sascha | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 695240 | |||
Datum | 05.09.2011 18:50 | 4758 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichHat damit einer Erfahrung von euch? Ja - zumindest in der Theorie. Als die Sache mit der Wärmebeaufschlagung aufkam, kam ich auch recht schnell auf die Idee mit den Thermoindikatoren. Zusammen mit einer Lehrkraft einer LFS waren dazu dann schnell ein paar Zeilen verfaßt. Als man dann diese Sache anfing zu verbreiten meldete sich ein Mitarbeiter einer "benannten Stelle" zu dem Thema und erklärte nett, zuvorkommen und äußerst ausführlich das das Bekleben solche Gegenstände ganz doll böse wäre. MkG Marc | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 695244 | |||
Datum | 05.09.2011 20:08 | 4465 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha Heinrich Laut Herstellerangabe muss z.B. der Lungenautomat der Fa. Dräger nach einem Temperaturaufschlag über 60 °C (Kerntemperatur) zum Hersteller zur Überprüfung eingeschickt werden.Wo steht das? Bedienungsanleitung? Danke, viele Grüße Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 695288 | |||
Datum | 06.09.2011 09:16 | 4336 x gelesen | |||
Hallo, ich antworte mal für Sascha: Die Hersteller MSA und Dräger (von den anderen ist es mir nicht bekannt) haben den Atemschutzverantwortlichen einen Brief geschrieben, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Geräte nach Temperaturbeaufschlagung einer genaueren Untersuchung und Wartung zugeführt werden müssen. Da die wenigsten Atemschutzwerkstätten diese Untersuchungen und Wartungen durchführen dürfen, wurde eben geschlussfolgert, dass diese Geräte zum Hersteller zurück müssen. Blöder Weise wurde, zumindest bei MSA (den von Dräger finde ich gerade nicht), der Brief mit "Ergänzung zur Betriebsanweisung" überschrieben ;-( Somit ist dieser Hinweis Teil der Betriebsanweisung und einzuhalten. Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 695289 | |||
Datum | 06.09.2011 09:18 | 4180 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyAls man dann diese Sache anfing zu verbreiten meldete sich ein Mitarbeiter einer "benannten Stelle" zu dem Thema und erklärte nett, zuvorkommen und äußerst ausführlich das das Bekleben solche Gegenstände ganz doll böse wäre. Hallo Marc, ich glaube den Bericht habe ich gelesen. Leider nicht mehr gefunden :-(. Welche "benannte Stelle" war das denn. Exam? Kannst Du mir den Bericht zukommen lassen? Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 695290 | |||
Datum | 06.09.2011 09:27 | 4331 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Marc Dickey Ja - zumindest in der Theorie. Als die Sache mit der Wärmebeaufschlagung aufkam, kam ich auch recht schnell auf die Idee mit den Thermoindikatoren. Zusammen mit einer Lehrkraft einer LFS waren dazu dann schnell ein paar Zeilen verfaßt. Was sind denn das für böse Thermoindikatoren gewesen, mit denen solche Gegenstände beklebt worden? Weil eben solche Gegenstände ja auch gerne mal mit Barcodes beklebt werden, um diese (u.a. in die Prüftsoftware) einzuscannen.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 695294 | |||
Datum | 06.09.2011 10:02 | 4164 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HeinrichLaut Herstellerangabe muss z.B. der Lungenautomat der Fa. Dräger nach einem Temperaturaufschlag über 60 °C (Kerntemperatur) zum Hersteller zur Überprüfung eingeschickt werden. Dies ist mein momentaner Wissensstand. Rührt Dein Wissensstand eventuell da her?! Hinweise für den Umgang mit Pressluftatmern der Feuerwehren nach thermischer Belastung Sicherheitshinweise Weil da steht drin Geschrieben vom AFKzV die Atemschutzgeräte nur in einem Temperaturbereich (Umgebungstemperatur) von 30°C bis + 60°C geprüft werden und für diesen zugelassen sind Hab gestern noch mal im Gerätewart-Handbuch für die Lungenautomaten der PSS-Serie nachgeschaut und zumindest darin keine Hinweise auf die Einsendung nach einer bestimmten Temperaturbeaufschlagung gefunden.... Eigentlich kann man ja nichts falsch machen, wenn man entsprechend der Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern der Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen (Rundschreiben DGUV) vorgeht... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 695297 | |||
Datum | 06.09.2011 10:41 | 4103 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannEigentlich kann man ja nichts falsch machen, wenn man entsprechend der Hinweise für die Praxis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern Das Problem ist hierbei jedoch, was die Atemschutzwerkstatt falsch machen kann. Die wenigsten Atemschutzwerkstätten verfügen über autorisierte Personen im Sinne der BGI/GUV-I 8674, können daher die vom Hersteller geforderten Wartungsmaßnahmen (z.B. Kontrolle des Steuerkolbens beim LA96) garnicht durchführen. Die Idee, durch thermaktive Elemente eine tatsächliche Wärmebeaufschlagung über das zulässige Mass hinaus sicher (?) zu detektieren ist erstmal nicht schlecht. Letztendlich ist man aber erst wirklich auf "der sicheren Seite" , wenn man den PA, oder zumindest den LA, nach einer Wärmeeinwirkung (also z.B. einem Brandeinsatz, entspr. dem "Hinweis für die Praxis....") in eine entsprechend autorisierte Atemschutzwerkstatt bringt. Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 695301 | |||
Datum | 06.09.2011 12:13 | 3989 x gelesen | |||
Hallo Knut, Danke für die Antwort. Kannst Du mir den zukommen lassen oder sagen wo ich den finden? Bin nächsten Monat bei Dräger in Stuttgart und mache da das GW-Seminar Grundüberholung Lungenautomaten. Werd da mal nachfragen. Hab da auch noch ein paar andere Themen bei denen ich irgendwie aufm Schlauch stehe. Danke, Tom Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 695304 | |||
Datum | 06.09.2011 12:49 | 3996 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut KobbeDie Idee, durch thermaktive Elemente eine tatsächliche Wärmebeaufschlagung über das zulässige Mass hinaus sicher (?) zu detektieren ist erstmal nicht schlecht. Eigentlich ist diese Idee überflüssig weil in den Gerätewart-Handbüchern von einer Prüfung/Wartung nach jedem Gebrauch geschrieben wird, egal ob die Teile der Atemschutzausrüstung thermisch beaufschlagt wurden oder nicht. Die DGUV hat das Ganze nun etwas verifiziert und somit das offiziell gemacht, was z.B. in Nds. schon Gang und Gäbe war. Nichts desto trotz wird vermutlich niemand etwas dagegen haben Atemanschluß, PA und LA trotzdem nach jedem Gebrauch zu prüfen. (Außer vielleicht die, die "arbeitsfaul" sind.) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 695324 | |||
Datum | 06.09.2011 17:10 | 3740 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Tiedemannweil in den Gerätewart-Handbüchern von einer Prüfung/Wartung nach jedem Gebrauch geschrieben wird Die Prüfung/Wartung der Geräte ist aber eine reine Dichtigkeits-/ÜD-Prüfung. Nach einem Brandeinsatz tut man aber gut daran, einige Teile der Ventilbaugruppen genauer unter die Lupe zu nehmen. Das darf aber nicht jeder Atemschutz-Gerätewart. Auch wird es auch in NDS einige Atemschutzwerkstätten geben, die garkeine Veratmungsprüfung durchführen können, da die Geräte hierfür unverhältnismäßig teuer ist. Diese wird aber von den Herstellern verlangt. Es ist also sehr wohl ein Unterschied zwischen der "normalen" Wartung nach einer Übung, oder dem was eigentlich nach einer Wärmebeaufschlagung des Gerätes zu erfolgen hat. Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 695340 | |||
Datum | 06.09.2011 19:08 | 3739 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannWeil eben solche Gegenstände ja auch gerne mal mit Barcodes beklebt werden, um diese (u.a. in die Prüftsoftware) einzuscannen.. So was findet der Mann auch böse. Ebenso Holster an PA-Bebänderungen etc... MkG Marc | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 695346 | |||
Datum | 06.09.2011 19:44 | 3652 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeySo was findet der Mann auch böse. Ebenso Holster an PA-Bebänderungen etc... Hatte er denn wenigstens auch eine Lösung parat und verraten, wie´s dann bei ihm läuft? Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Ergolding / Bayern | 695349 | |||
Datum | 06.09.2011 19:52 | 3673 x gelesen | |||
mit Barcodes beklebt werdenGeschrieben von Marc Dickey So was findet der Mann auch böseDie verkaufen die doch selber...??? Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-) | |||||
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