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Thema | Abschließen der Eingangstür bei Mehrfamilienhäusern | 39 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 700941 | |||
Datum | 02.11.2011 22:12 | 16973 x gelesen | |||
Weiß jemand, ob es ein Gesetz oder eine Empfehlung gibt, ob man eine Haupteingangstür eines Mehrfamilienhauses über Nacht (22-6 Uhr) zuschließen soll/darf? Es geht um ein Haus mit 10 Wohnungen. Seit kurzem hat die Hausverwaltung angeordnet, daß die Tür nachts abgeschlossen werden muß. Meiner Meinung macht das keinen Sinn. Ich sehe da zuviele negative Gründe. Hat da jemand Erfahrungen mit? Danke schon mal für eure Antworten. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 700942 | |||
Datum | 02.11.2011 22:22 | 14727 x gelesen | |||
Normale Hauseingangstüren sind in unter 2 Min. auf. | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 700943 | |||
Datum | 02.11.2011 22:23 | 14610 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeNormale Hauseingangstüren sind in unter 2 Min. auf. Aber bevor die Feuerwehr überhaupt da ist müssen die Bewohner ja auch die Möglichkeit haben sich selber zu retten. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 700944 | |||
Datum | 02.11.2011 22:23 | 14492 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck Daniel Seit kurzem hat die Hausverwaltung angeordnet, daß die Tür nachts abgeschlossen werden muß. Abgeschlossen, oder geschlossen? Letzteres habe ich auch hier vorgegeben. Das heißt, dass ich die Tür nicht aufkeilen oder entriegeln [1] darf, also die Tür immer von Außen her verschlossen ist. Kann es sein, dass das gemeint ist? [1]: also den kleinen Hebel am Schnapper verschieben MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 700945 | |||
Datum | 02.11.2011 22:27 | 14476 x gelesen | |||
Ja, aber darum geht es mir nicht. Ich find es einfch nur Quatsch. Angenommen in einer Wonung, blödester Fall EG, ist Feuer, Treppenhaus verraucht langsam, in der Hektik denkt keiner an den Schlüßel. Die Haustür ist abgeschlossen und weil wir alle so Gewissenhaft sind, schließen wir unsere Wohnungstüren. Beispiel zwei, es wohnen drei ältere Ehepaare in dem Haus. Bei einer alleinstehenden war des öfteren der RD. Andere Parteien, alle jünger, sind weg. Am WE durchaus möglich. Wer macht außer der Feuerwehr die Tür dann auf? Gibt noch mehr was mir da einfallen würde... | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 700946 | |||
Datum | 02.11.2011 22:28 | 14367 x gelesen | |||
ABgeschlossen. Aufgekeilt wird die nur Samstags bei der Kehrwoche kurz... Ist ne Tür, die auf jeden Fall alleine ins Schloß fällt... | |||||
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Autor | Tors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen | 700947 | |||
Datum | 02.11.2011 22:29 | 14312 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus DrescherKann es sein, dass das gemeint ist? Ich vermute, dass abgeschlossen , also verriegelt gemeint ist. Das habe ich beruflich auch schon mehrfach erlebt. "Gutes Zureden" und Argumentation mit GMV hat hier oftmals auch nicht geholfen. Leider habe ich dazu bisher auch noch nichts Zitierfähiges gefunden, aber für mich überwiegen da auch die negativen Gründe. Und es gibt genug Möglichkeiten, einen Hauseingang so zu sichern, das man leicht raus- aber nur schwer hineinkommt. Gruß Torsten Schild | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 700948 | |||
Datum | 02.11.2011 22:31 | 14089 x gelesen | |||
Okay verriegelt ist der bessere Ausdruck. Tür zu, und zusätzlich abschließen... Das meinte ich. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 700949 | |||
Datum | 02.11.2011 22:36 | 13993 x gelesen | |||
Was steht in der Hausordnung die ist doch in Ba-Wü eigentlich gängig und üblich. Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.) Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 700950 | |||
Datum | 02.11.2011 22:44 | 13872 x gelesen | |||
Soweit ich weiß kann die Hausordnung von jeder Wohngemeinschaft nach deren Interessen/Vorstellungen gemacht werden. Und eben von den Eigentümern bei der Eigentümerversammlung zugestimmt werden, oder auch nicht (die mindestens geforderte Anzahl der Eigentümer muß natürlich anwesend und gewährleistet sein). Aber ein Gesetzestext, der gerade den Fall vorschreibt, oder auch verbietet hab ich nirgends gefunden. | |||||
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Autor | Jens8 H.8, Riegelsberg / Saarland | 700951 | |||
Datum | 02.11.2011 22:46 | 13994 x gelesen | |||
ich denke es geht hierbei um das absperren der türe. ein einfaches "zufallenlassen" in die falle gilt soweit ich weis versicherungstechnisch bei einem einbruch z.b. nicht als ge/verschlossene tür, gleich zu setzten etwa mit gekippten fenstern. wenn diese besagte tür der einzige, über das treppenhaus zu erreichende fluchtweg sein sollte, müsste diese dann wohl von innen mit einer panik-entrigelung versehen sein. beispiel: http://www.sicherheit-nach-mass.de/2005/katalog2008/10.Fluchtwegesicherung.pdf wobei ja eine "richtige" fluchtür nach DIN EN 179 und ( 1125 ) nach außen öffnen sollte und binnen 1 sec frei gegeben werden muss ohne einen schlüssel zu benutzen.... | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 700952 | |||
Datum | 02.11.2011 22:48 | 13855 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten Schildch vermute, dass abgeschlossen , also verriegelt gemeint ist. Das habe ich beruflich auch schon mehrfach erlebt. "Gutes Zureden" und Argumentation mit GMV hat hier oftmals auch nicht geholfen. Leider habe ich dazu bisher auch noch nichts Zitierfähiges gefunden, aber für mich überwiegen da auch die negativen Gründe. Und es gibt genug Möglichkeiten, einen Hauseingang so zu sichern, das man leicht raus- aber nur schwer hineinkommt. Zitierfähig wäre hier alles, was darauf hinweist, dass Flucht- und Rettungswege nicht verschlossen, verstellt, verengt oder sonst irgendie deren Nutzung beeinträchtigt werden darf. Wikipedia hat zu dem Thema diesen Satz im Angebot: Gewisse Bauordnungen oder Verordnungen lassen gegebenenfalls auch einen Verschluss von Flucht- oder Rettungswegen in Deutschland zu. Allerdings gibt es auch Vorschriften und einschlägige Normen, die einen Verschluss zu jeglichem Zeitpunkt verbieten! Für Thüringen kann man mit §17 in Verbindung mit §31a der ThürBO argumentieren §17: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. 31a: (1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Be-triebsstätten, müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. Nach §17 muss die Rettung (da rein zähle ich auch die Selbstrettung) möglich sein, eine abgeschlossene Tür erschwert dieses. 31a schreibt 2 Rettungswege vor, die ins Freie führen, eine verschlossene Tür führt nicht ins Freie, das tut nur eine Tür, die man öffnen kann. Ähnliche §§ finden sich sicher auch in anderen Bauordnungen. Eine Formulierung wie: "Hauseingangstüren dürfen nicht abgeschlossen werden" wirst du in der Form nirgendwo finden. | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 700954 | |||
Datum | 02.11.2011 22:54 | 13910 x gelesen | |||
Versicherungstechnisch ist das normal damit gedeckt, daß jeder Mieter/Eigentümer ja seine Tür zur Wohnung abschließen und nicht nur zumachen kann... Und daß mit der Panikentriegelung vermute ich, klappt bei abgeschlossenen Türen nicht. Wie gesagt, die Tür ist nicht nur ins Schloß gefallen, sondern zusätzlich abgeschlossen... | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 700955 | |||
Datum | 02.11.2011 22:55 | 14334 x gelesen | |||
Ich meinte natürlich durch den Einbrecher;) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 700957 | |||
Datum | 02.11.2011 22:57 | 13857 x gelesen | |||
Es gibt Schließbleche, die auch wenn Abgeschlossen ist durch die Türklinke von innen zu öffnen sind. Kosten 30-40 und machen Sicher. | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 700958 | |||
Datum | 02.11.2011 22:59 | 13720 x gelesen | |||
Okay, das kannte ich nicht... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 700959 | |||
Datum | 02.11.2011 22:59 | 13849 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeEs gibt Schließbleche, die auch wenn Abgeschlossen ist durch die Türklinke von innen zu öffnen sind. Nennt sich Panikschloss und ist für alle elektrischen Betriebsräume vorgeschrieben. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 700961 | |||
Datum | 02.11.2011 23:04 | 13858 x gelesen | |||
Ich kenn mich damit jetzt nicht wirklich aus, aber würde sich sowas in ne Schließanlage eines Mehrfamilienhauses integrieren lassen? Ich versteh den ganzen Aufwand halt nicht. Wenn jeder ein bisschen darauf achtet und an der Tür steht, bis sie zu ist, könnte man sich da salles sparen... Also in diesem Fall Mehrfamilienhaus meine ich. Bisschen off topic, aber wir haben bei der Arbeit ein Raum der sich nach ner Gewissen Zeit nicht mehr öffnen lässt. Kein elektricher Betriebsraum, aber ein Serverraum... Fiel mir grad so ein... | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 700963 | |||
Datum | 02.11.2011 23:08 | 13828 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hauck Daniel Ich kenn mich damit jetzt nicht wirklich aus, aber würde sich sowas in ne Schließanlage eines Mehrfamilienhauses integrieren lassen? Wieso nicht? Man siehe hier. Das ist ja unabhängig vom eingebauten Schloss. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 700964 | |||
Datum | 02.11.2011 23:08 | 13688 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingDas ist ja unabhängig vom eingebauten Schloss. Ich meinte natürlich damit den Schließzylinder. Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 700965 | |||
Datum | 02.11.2011 23:12 | 13683 x gelesen | |||
Naja ich seh schon, da wird die Hausverwaltung eh net mitmachen... Denen ist wichtiger daß der Rasen saftig grün ist ;-) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 700966 | |||
Datum | 02.11.2011 23:13 | 13709 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck Daniel ch kenn mich damit jetzt nicht wirklich aus, aber würde sich sowas in ne Schließanlage eines Mehrfamilienhauses integrieren lassen? Ja, es muss nr das passende Schließblech eingebaut werden. Ist 10 Minuten Arbeit. Geschrieben von Hauck Daniel Ich versteh den ganzen Aufwand halt nicht. Ich auch nicht, Alle Haustüren für Mehrfamilinhäuser die ich kenne sind Ratz Fatz aufgehebelt Das Panikschloss, so heist das richtig ist ein wenig schwierig. Die Tür lässt sich ja immer wieder öffnen. Die Tür wird also scheinbar nicht abgeschlossen. | |||||
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Autor | Phil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland | 700967 | |||
Datum | 02.11.2011 23:18 | 13746 x gelesen | |||
Hallo , das Thema gab es hier schon öfters. Die Suche ist hier dein Freund. Aber ich habe sie mal für dich benutzt. das hier sollt dir weiter helfen. Gruß Philip | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Glauchau / Sachsen | 700968 | |||
Datum | 02.11.2011 23:23 | 13717 x gelesen | |||
N'Abend, vielleicht hilft Dir ja das ein wenig weiter. Klick mich, ich bin ein Link 1 und das hier Klick mich, ich bin auch ein Link 2 mit kameradschaftlichem Gruß Thomas P.S. Da es anscheinend notwendig ist - das ist alles meine eigene Meinung und nicht die irgend eines Anderen ... | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 700969 | |||
Datum | 02.11.2011 23:24 | 13638 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck Daniel Naja ich seh schon, da wird die Hausverwaltung eh net mitmachen Dann wird ein Notausgang verschlossen. das dürfte in jedem Bundesland verboten sein. Es gab da mal einen Vorfall, da wurde so eine Tür mit einem Auto eingefahren weil der Flur bereits verraucht war und die Menschen in der Falle saßen. Ist schon etwas her, aber vieleicht weis da jemand genaues. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 700970 | |||
Datum | 02.11.2011 23:25 | 13679 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald Schramke
Könntest du das mal erklären? Ansonsten habe ich in "meinen" Häusern das Abschließen (mit dem Schlüssel verriegelt) der Haustür untersagt. Jeder darf seine Wohnungs- und Kellertür abschließen und somit kann ausser dem "Treppengeländer" versicherungstechnisch nichts geklaut werden.....doch ein PG12 ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 700972 | |||
Datum | 02.11.2011 23:29 | 13639 x gelesen | |||
Wenn ich die unten stehenden Links lese, ist es wohl ne gängige Methode, daß die Haustüren verschlossen werden... Ich weiss wie ich rauskomme, das ist nicht das Problem. | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 700974 | |||
Datum | 02.11.2011 23:31 | 13624 x gelesen | |||
Danke nochmals für die Antworten. Auch wenns wohl schon mal Thema hier war. Ich gestehe ich habe nicht die Suche angewandt ;-) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 700977 | |||
Datum | 02.11.2011 23:51 | 13732 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeGeschrieben von Harald Schramke" Gerne Ich habe mich vor einigen Jahren dazu entschlossen ein Panikschloss in unserem Vereinsheim einzubauen. Die betreffende Tür - der 1. Rettungsweg - war bei einer Feier abgeschlossen und einige Jugendliche wollten dort raus. Dabei beschädigten diese die Tür da sie etwas rabiater wurden. Also baue ich diese Schloss ein und bekomme am laufenden Band Meldungen, das das Schloss kaputt ist. All meine Beteuerungen wurden überhört und ein älteres Mitglied baute auf eigenem Antrieb ein neues Schließblech ein das "funktioniert". Ich also aus der Haut gesprungen und alles wieder zurückgebaut und eine Anleitung an die Tür geheftet. Zwei Tage später eine böse Mail "Der Erwin musste dein Schrott jetzt zwei mal umbauen, die Putzfrau konnte nicht abschließen". Zu guter Letzt musste ich die das Schloß oder ich Karte ziehen. Ich behaupte einige der älteren Mitglieder haben bis heute die Funktion noch nicht kapiert. | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 700982 | |||
Datum | 03.11.2011 07:23 | 13585 x gelesen | |||
Gibt's so ein Panikschloß auch mit einer optischen Anzeige ('offen' - 'verriegelt') ? Wenn nein, dann müsste man es schnellstens entwickeln. Tomy | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 700984 | |||
Datum | 03.11.2011 07:49 | 13579 x gelesen | |||
Guten Morgen! Ist der Fluchtweg eine Rettungseinrichtung? Dann wir diese durch das Abschließen (ohne Panikschloss) unbrauchbar gemacht. Dann ist ggfs. Paragraph 145 Abs. 2 Nr. 2 StGB anwendbar. Ich wünsche einen schönen Tag! | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 700985 | |||
Datum | 03.11.2011 08:00 | 13508 x gelesen | |||
Gute Idee, hätte ich auch selbst drauf kommen können. Ich glaube ich rüste das nach. Einen kleinen Schalter in den Türrahmen rein, LED und Steckernetzteil drann - Fertig. Besser: Kleinen Piezzo Generator in den Türrahmen einbauen, mit einem Kondensator zwischenspeichern und low Current LED drann. Sollte erkennbar aufleuchten. | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 701013 | |||
Datum | 03.11.2011 10:25 | 13266 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald Schramkedie Putzfrau konnte nicht abschließen Leider sind Panikschlösser, oder auch selbstverriegelnde Panikschlösser, die wir im Betrieb mittlerweile in alle Fluchttüren einbauen regelmäßig der Grund, warum der Nachtwächter mitten in der Nach den Bereitschaftsdienst der Firma anruft um einen Sicherheitsdefekt zu melden..... Wir kombinieren die Panikschlösser mittlerweile mit der Einbruchmeldeanlage. Da sowohl Türschließung (Magnetkontakt) als auch Verschluss (Riegelkontakt) geprüft werden, gibt es neben jeder Tür ein LED-Element, dass beide Zustände anzeigt. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Lincoln / Nebraska (USA) | 701034 | |||
Datum | 03.11.2011 14:28 | 13166 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck Daniel Wenn ich die unten stehenden Links lese, ist es wohl ne gängige Methode, daß die Haustüren verschlossen werden... Ich weiss wie ich rauskomme, das ist nicht das Problem. Aus der RD-Praxis ergibt sich da noch ein anderes Problem: Notfall in einer Wonung im xten OG. Patient kann zwar den Türöffner drücken, die Tür ist aber verschlossen. Folge: RD muss irgendwie anderweitig einen Schlüssel auftreiben. Das kostet Zeit. Daher sehe ich keinen Sinn in dieser Abschliesspraxis. -- MfG Stefan | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 701036 | |||
Datum | 03.11.2011 14:41 | 13141 x gelesen | |||
Ja seh ich ganz genauso... | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg | 701142 | |||
Datum | 04.11.2011 12:33 | 13132 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck Daniel Aufgekeilt wird die nur Samstags bei der Kehrwoche Gibts doch nur bei uns in BaWü ;-) Spaß bei Seite: Bei vielen Versicherungen wird dies tatsächlich gefordert, zumindest im EFH. Wie das bei Mehrfamilienhäusern ist kann ich nicht sagen... Feuerwehr: Schnell. Professionell. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 701148 | |||
Datum | 04.11.2011 13:42 | 13009 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel WeissGibts doch nur bei uns in BaWü ;-) Wie? Die Kehrwoche wird mittlerweile sogar von den Versicherungen gefordert, nicht nur von den Nachbarn, jetzt bin ich baff duck und renn Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 701153 | |||
Datum | 04.11.2011 14:22 | 12900 x gelesen | |||
Der Unterschied zwischen Ein und Mehrfamilienhaus besteht doch darin, dass die Tür im Einfamilienhaus direkt in die Wohnung geht. Im Mehrfamilienhaus ist zusätzlich eine Wohnungs- oder Kellertür abgeschlossen. Wobei die für einen Einbrecher auch keinerlei Hindernis darstellen. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 701689 | |||
Datum | 08.11.2011 23:51 | 13162 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hauck D. Weiß jemand, ob es ein Gesetz oder eine Empfehlung gibt, ob man eine Haupteingangstür eines Mehrfamilienhauses über Nacht (22-6 Uhr) zuschließen soll/darf? Sollte wohl eher heißen ... über Nacht nicht zuschließen soll? Empfehlung: ja, --> GMV, Beiträge lesen, in einer Forums-Archiv-CD suchen, da müssten auch einge Beiträge von vor 2007 darüber drin stehen. Gesetz: Baurechtlich wirst Du dazu erst mal nix explizites finden. In der Regel kann man sich aus veröffentlichten Privatmeinungen oder aus Kommentaren mit Verweis auf Gesetze etwas zusammenreimen, mir ist aber keine eindeutige Regelung bekannt. Zumindest in Bayern gibts eine Aussage der Obersten Baubehörde, dass für das entsprechende Verbot aus § 22, Abs. 2 VVB die "größere Anzahl von Personen" im Bereich der Sonderbauten (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten) gesehen wird. Für Wohngebäude ergibt sich nach Angaben der OBB ein entsprechendes Verbot erst für Hochhäuser aus Nr. 5.2.2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Bauaufsichtlichen Behandlung von Hochhäusern Traurig, dass wir dafür ein Gesetz bräuchten (genauso wie für Rauchwarnmelder) und der GMV nicht ausreicht. Es ist genausowenig gesetzlich vorgeschrieben, die Eingangstüre abzusperren wie es gesetzlich verboten ist, sich Rauchwarnmelder zu kaufen. Ein weiteres Beispiel zur grotesken Situation, falls der erste Rettungsweg nicht nutzbar ist, ist der zweite Rettungsweg. Das Baurecht sieht vor, dass eine anleiterbare Stelle vorhanden sein muss, also die Anleitermöglichkeit, aber nicht mehr, dass tatsächlich die Leiter bei der Feuerwehr verfügbar sein muss. Wer die TSA- und TSF-Dichte in manchen Landstrichen mit nur 2-teiliger Steckleiter oder ganz ohne Steckleiter (aber dafür mit Schlauchberg auf dem TSA-Dach) kennt, dem könnte bei dem Gedanken ganz übel werden. Dazu habe ich schon von Feuerwehr-Führungskräften im Rahmen von baurechtlichen Prüfungen die Ausrede gehört "es gibt im Gemeindegebiet ja eine Feuerwehr mit Steckleiter". Genau diese Führungskräfte müssten alle mal in der Situation sein, zuschauen zu müssen und auf das Rettungsgerät warten zu müssen, während oben am Fenster einer schreit. Ich nehme an, dass dann schnell ein Leiterlein beschafft wird. Wenn man also das Absperren der Tür gesetzlich verbietet sollte man meiner Ansicht nach auch jede Feuerwehr zur Vorhaltung und zum Mitführen von 4 Steckleiterteilen gesetzlich verpflichten. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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