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Thema | Fahrzeugarten (war: Kommune verweigert Zulassung) | 4 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 705216 | |||
Datum | 04.12.2011 12:51 | 3579 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Julian H. Geschrieben von Sebastian K. Klar kann man als Privatperson z.B. ein "SoKfz Wohnmobil" zulassen. Für Einsatzfahrzeuge legt aber §19(2a) StVZO fest, dass die Betriebserlaubnis nur für die Dauer der Dienstzeit in der entsprechenden Behörde Bestand hat. Da würde man als Privatperson schonmal eine Ausnahmegenehmigung brauchen. (Die Zulässigkeit der SoSi-Anlage hängt formal übrigens nicht an der Zulassung als SoKfz, das wird aber örtlich bisweilen so gehandhabt) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 705333 | |||
Datum | 04.12.2011 22:16 | 1702 x gelesen | |||
Ich kann das so aus § 19 StVZO nicht rauslesen. Für Bundeswehr und Polizei sind die Behörden eindeutig genannt. Feuerwehr und Katastrophenschutz sind jedoch keine Behörden sondern Aufgaben, die in D von verschiedenen Behörden und auch Privaten wahrgenommen werden. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 705335 | |||
Datum | 04.12.2011 22:24 | 1544 x gelesen | |||
§19(2a) StVZO § 19 Abs. 2a (Betriebserlaubnis für ausgemusterte Fahrzeuge der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Polizei, der Feuerwehr oder des Katastrophenschutzes) Die Betriebserlaubnis erlischt nicht für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes oder des Katastrophenschutzes bestimmt sind, wenn diese bereits am 28. Februar 1999 nicht mehr für das Militär, den Bundesgrenzschutz, die Polizei, den Brand- oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt, sondern für einen anderen Halter zugelassen waren. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 705338 | |||
Datum | 04.12.2011 22:50 | 1808 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marcus M. Ich kann das so aus § 19 StVZO nicht rauslesen. Für Bundeswehr und Polizei sind die Behörden eindeutig genannt. Feuerwehr und Katastrophenschutz sind jedoch keine Behörden sondern Aufgaben, die in D von verschiedenen Behörden und auch Privaten wahrgenommen werden. Ja. Wenn aber der Halter weder eine entsprechende Behörde ist noch ein entsprechender privater Aufgabenträger (sprich: er keine anerkannte Werkfeuerwehr unterhält und auch keine Bestätitung der Behörde hat, dass das Fahrzeug nur für Zwecke der öffentlichen Feuerwehr eingesetzt wird), dann gehört er halt nicht dazu. Gruß, Henning | |||||
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