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Thema | Erste Hilfe Ausbildung | 7 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8el 8L., Burgdorf/ Han / Niedersachsen | 706614 | |||
Datum | 15.12.2011 15:12 | 4397 x gelesen | |||
Hallo Forum, nein, die Suche war nicht mein Freund :-) Folgendes: Ich bin auf der Suche nach der Vorschrift, die den Kräften der Freiwilligen Feuerwehren (hier: Niedersachsen) vorschreibt, in zeitl. Abständen entweder das Erste Hilfe Training bzw. einen neuen Lehrgang zu absolvieren. Sofern dies nicht Pflicht ist, wird es ja sicherlich eine Empfehlung dazu geben (außer den gesunden Menschenverstand). Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus! Marcel 47% aller deutschen Frauen würden gern mit einem Feuerwehrmann schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07) | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 706663 | |||
Datum | 15.12.2011 20:19 | 2628 x gelesen | |||
Hallo Marcel, als EH-Ausbilder in Hessen kann ich folgendes beitragen: Bei uns zahlt die Unfallkasse Hessen jedem FA (SB) alle zwei Jahre einen (kompletten) Erste Hilfelehrgang (also die 16 UE), sofern dies vom Kreisbrandinspektor vorher abgezeichnet wurde. Der Wehrführer muss die Plätze vorher beantragen, danach kann ich bzw. mein Kreisverband die Ausbildungsveranstaltung mit der UKH abrechnen. Diese Info stammt von unserem hauptamtlichen Ausbildungsbeauftragten in unserem Kreisverband, der einige EH-Lehrgänge für FWen im Jahr bearbeitet. Zwar ist die Relevanz einer hessischen Regelung für Niedersachsen nicht gegeben, aber eventuell kann Dir da Deine zuständige Unfallkasse eine verbindliche Auskunft geben. Wäre vielleicht auch ein Thema für eine FAQ oder eine sonstige Faktensammlung... | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 706841 | |||
Datum | 16.12.2011 16:23 | 2490 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel L.Ich bin auf der Suche nach der Vorschrift, die den Kräften der Freiwilligen Feuerwehren (hier: Niedersachsen) vorschreibt, in zeitl. Abständen entweder das Erste Hilfe Training bzw. einen neuen Lehrgang zu absolvieren. Wäre auch zu schön wenn dies einheitlich geregelt wäre :-( Gemäß FwDV2 gehört der Erste-Hilfe Kurs zur Grundausbildung und soll 16 UE umfassen... Im Teil 2 der Grundausbildung ist nochmals ein Training von 4UE vorgesehen... Gemäß der FwDV ist dann damit das "Soll" erfüllt und du kannst eine Fortbildung letztendlich nur auf Standortebene durchsetzten. Dies wird von der FwDV2 in den Absätzen 1.9 und 1.10 gedeckt. Aus Sicht des Unfallversicherungsträgers kommen zusätzlich noch die UVVen und deren Handlungsempfehlungen hinzu. §15 der GUV-V C53. Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen. Da dies natürlich sehr schwammig ist, hat der Verband der Unfallkassen eine Handlungsanweisung oder Information dazu heraus gegeben. Die GUV-I 8651 geht auf die Erste-Hilfe recht ausführlich ein und fordert auch eine gesicherte Fortbildung (übrigens innerhalb von zwei Jahren). Da dies an der GUV-V A1 Grundsätze der Prävention aufgehängt ist, kann sich der Versicherungsträger auch an den Kosten beteiligen. Vermutlich wird er es auch tun, wenn der für die Einhaltung der UVV verantwortliche Träger der Feuerwehr einfach mal freundlich anfragt :-) Die dazu gehörende Schutzzieldefinition: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Melde Einrichtungen, Sanitätsräume, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel und das erforderliche Personal, insbesondere Ersthelfer und Betriebssanitäter zur Verfügung stehen sowie nach einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.Man muss halt nur dem "Unternehmer" und dessen Beauftragten mal auf die Finger klopfen.... Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Manu8el 8B., Dollern / Niedersachsen | 706843 | |||
Datum | 16.12.2011 17:00 | 2315 x gelesen | |||
Hallo, schau mal hier: FUK Niedersachsen / Erste Hilfe Viele Grüße Manuel | |||||
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Autor | Marc8el 8L., Burgdorf/ Han / Niedersachsen | 706929 | |||
Datum | 17.12.2011 12:56 | 2223 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, für eure Antworten bedanke ich mich sehr herzlich. Ihr wart mir eine super Hilfe! Danke! Grüße, Marcel 47% aller deutschen Frauen würden gern mit einem Feuerwehrmann schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 707057 | |||
Datum | 18.12.2011 10:34 | 2165 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas S.als EH-Ausbilder in Hessen kann ich folgendes beitragen: Bei uns zahlt die Unfallkasse Hessen jedem FA (SB) alle zwei Jahre einen (kompletten) Erste Hilfelehrgang (also die 16 UE), sofern dies vom Kreisbrandinspektor vorher abgezeichnet wurde. Aha.. Die UKS schliesst Feuerwehrangehörige explizit von Erste Hilfe Lehrgänge aus.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 707061 | |||
Datum | 18.12.2011 11:08 | 2267 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel L.Folgendes: Ich bin auf der Suche nach der Vorschrift, die den Kräften der Freiwilligen Feuerwehren (hier: Niedersachsen) vorschreibt, in zeitl. Abständen entweder das Erste Hilfe Training bzw. einen neuen Lehrgang zu absolvieren. Letztlich gar nicht nötig. Die Ausbildung in Erster Hilfe ist letztlich Teil der Truppmannausbildung. Daraus läßt sich schließen, daß dieses Wissen und diese Fähigkeiten auch im Rahmen der darauf folgenden Fortbildung am Standort aufrecht zu erhalten sind. Dies bedeutet jedoch nicht, daß es dann dafür zwingend notwendig ist auf ein externes Unternehmen zurückzugreifen, welches durch die Unfallversicherer entsprechend akkreditiert ist. MkG Marc | |||||
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