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ThemaFreistellung für Lehrgänge37 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen707297
Datum21.12.2011 09:3417531 x gelesen
Hallo Forum,
ich wollte an der Stelle mal nachfragen welche Möglichkeiten es außer der Freistellung noch gibt, um Lehrgänge besuchen zu können, ohne seinen Urlaub dafür opfern zu müssen?

Als Erklärung,
mein Arbeitgeber stellt mich für Lehrgänge an der Feuerwehrschule frei, so wie es im Hessichen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vorgesehen ist.
Für Lehrgänge oder Seminare die nicht an der Feuerwehrschule stattfinden, oder durch diese angeboten werden gibt es auch keine Freistellung. Da die Feuerwehrlehrgänge auch nicht "Bildungsurlaubsrelevant" sind, meines Wissens nach zumindest fällt diese Möglichkeit auch flach. Also bleibt erst mal keine andere ALternative, als Urlaub zu nehmen oder evtl. Überstunden abzubauen.
Mir geht es um Lehrgänge und Seminare wie z.B. die Lehrgänge bei den Herstellern der Atemschutzgeräte, die ja alle paar Jahre wiederholt werden müssen (3-5 Tage), Softwareschulungen für Prüfgeräte (3 Tage) oder Seminare im Hause Weber-Hydraulik oder Seminare bei der Unfallkasse.
Bis zu einem gewissen Grad bin ich ja bereit solche Seminare mit Urlaub oder Freizeit abzudecken. Aber alles hat seine Grenzen, da sowohl ich, als auch meine Frau berufstätig sind und wir irgendwie 12 Wochen Schulferien der Tochter abdecken müssen, sind die Tage die ich mir da erlauben kann sehr beschränkt. Geht sicherlich einigen so.

Daher die Frage, wie wird bei euch Kameraden der Besuch oben genannter Seminare ermöglicht, bzw. der Besuch unterstützt (z.B. unbezahlter Sonderurlaub und Verdienstausfallzahlung durch Stadt oder Gemeinde?), ohne dass hierfür der Jahresurlaub geopfert werden muss?
Welche Möglichkeiten gibt es?

Vielen Dank und schon mal einen weihnachtlichen Gruß
Markus


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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt707299
Datum21.12.2011 09:5313451 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Für Lehrgänge oder Seminare die nicht an der Feuerwehrschule stattfinden, oder durch diese angeboten werden gibt es auch keine Freistellung.
Warum? Wenn ich euer HBKG richtig lese, steht da:
Beschäftigte, die während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, sind für die Dauer der Teilnahme unter Gewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. (§11 Absatz 2 Satz 1 HBKG)
Von der Feuerwehrschule steht da nichts. Ausbildungsveranstaltung ist Ausbildungsveranstaltung.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen707300
Datum21.12.2011 10:1413043 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Linus D.Warum? Wenn ich euer HBKG richtig lese, steht da:
"Beschäftigte, die während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, sind für die Dauer der Teilnahme unter Gewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. (§11 Absatz 2 Satz 1 HBKG)"
Von der Feuerwehrschule steht da nichts. Ausbildungsveranstaltung ist Ausbildungsveranstaltung.


... im Grunde richtig, nur dass eben bei Lehrgängen an der HLFS das Land den Lohnausfall trägt. Bei anderen Veranstaltungen wäre es dann die Gemeinde (ist eben aufgrund dieser Regelung bei Ausbildungsveranstaltungen in Hessen eher selten, aber insbesondere bei Aufgabenträgern (z.B. ehrenamtlichen AGW) manchmal halt notwendig).

Gruß
Gerhard


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AutorFran8k H8., Altenstadt / Hessen707301
Datum21.12.2011 10:2212998 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Von der Feuerwehrschule steht da nichts. Ausbildungsveranstaltung ist Ausbildungsveranstaltung.


Stimmt. Allerdings steht da auch:
Privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist das weitergewährte Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit sowie zur betrieblichen Altersversorgung von dem Aufgabenträger zu erstatten.

Diese Regelung dürfte vielen AG das Freistellen ihrer Arbeitnehmer "erleichtern".
Beim Besuch der HLFS zahlt das Land Hessen. Bei anderen Fortbildungen die nicht an der HLFS stattfinden aber im Rahmen einer Tätigkeit in der FF (hier AS-Gerätewart) notwendig sind, würde ich die Kommune in der Pflicht sehen.

gruß,
Frank


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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen707302
Datum21.12.2011 10:2712659 x gelesen
Ja, die Komune in der Pflicht sehen ist gut, aber es ist glaube ich eher eine Goodwill-Aktion, wenn die das tatsächlich machen, oder?

Mal von den Lehrgängen wegen Atemschutzgerätewart abgesehen, die sind vielleicht die mit der stärksten Begründung, aber dennoch gibts ja auch noch viele andere durchaus sinnvolle und wichtige Seminare die eben nicht durch die Feuerwehrschulen angeboten werden.
Wie siehts hier aus, welche Lösungen gibts da?


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen707308
Datum21.12.2011 10:5812578 x gelesen
Moin!

Na da hab ich doch gerade ein dejavue`
Das Problem habe ich auch mit einem AG. Seit meiner aktiven Zeit musste ich meine ganzen Lehrgänge über meinen Jahresurlaub abdecken. Als ich 2 Wochen am Stück für den GF brauchte, selbst da stellte sich mein Chef quer. Ging ihm nicht um die Bezahlung... er vertritt die Meinung, das ich ja _noch_ mehr fehlen würde, als nur der Jahresurlaub und die Überstunden... :-(
Mir wurde mal gesagt, das man wohl auch für Fw.Lehrgänge mindestens eine Woche Bildungsurlaub einreichen könnte. Bislang bin ich mir auch nicht sicher, ob das geht?! Weiß da jemand mehr zu?


MkG
Patricia

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg707309
Datum21.12.2011 11:0512260 x gelesen
Hallo Markus,

Geschrieben von Markus M.Ja, die Komune in der Pflicht sehen ist gut, aber es ist glaube ich eher eine Goodwill-Aktion, wenn die das tatsächlich machen, oder?Wird leider oft so gesehen.
Wenn die Komune aber eine gut ausgebildete Feuerwehr will, halte ich das in einem gewissen Rahmen für Ihre Aufgabe.

Geschrieben von Markus M.Mal von den Lehrgängen wegen Atemschutzgerätewart abgesehen, Hier ist es meines Erachtens klar Pflicht der Kommune.

aber dennoch gibts ja auch noch viele andere durchaus sinnvolle und wichtige Seminare die eben nicht durch die Feuerwehrschulen angeboten werden.
Wie siehts hier aus, welche Lösungen gibts da?
Es kann sicher nicht jeder überall hin gehen. Aber die Wehr kann einen Plan für die Multiplikatoren- Ausbildung aufstellen. Hätte auch den Vorteil das mehrere Intersierte FWA in den Genuss solcher Weiterbildungen kommen. (Motivation!)

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorFran8k H8., Altenstadt / Hessen707310
Datum21.12.2011 11:0612236 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Ja, die Komune in der Pflicht sehen ist gut, aber es ist glaube ich eher eine Goodwill-Aktion, wenn die das tatsächlich machen, oder?

Es kann aber auch niemand von dir verlangen, eine für deine Tätigkeit in der Feuerwehr benötigte Fortbildung, auf eigene Kosten bzw. auf Kosten deines Arbeitgebers zu besuchen.

Es geht in deinem Fall ja um kein "08/15 Kaffeetrinker Seminar" sondern die Kommune hat ja was davon. Wenn du oder auch deine Kameraden ihre Tätigkeit als ASG aufgrund fehlender Fortbildungen nicht mehr wahrnehmen können (oder auch dürfen), muss sich die Verwaltung spätestens dann was überlegen.

Natürlich hängt das ganze auch ein wenig vom Politischen Stellenwert der Feuerwehr in der Kommune und vom Durchsetzungsvermögen eures StBi´s ab.

gruß,
Frank


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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen707312
Datum21.12.2011 11:1612275 x gelesen
Was die Pflichtlehrgänge angeht, kann ich dem Zustimmen, da sehe ich das auch so, meine damit den AGW-Lehrgang an der Schule und die Lehrgänge beim Gerätehersteller, um überhaupt an den Geräten rumschrauben zu dürfen.

Aber Seminare bei der Unfallkasse, oder aktuell bin ich drüber gestolpert, bei der EXAM:
http://www.bg-exam.de/seminare-und-schulungen/43-atemschutz.html

sind nicht zwinged erforderlich, aber die Lehrgänge
- Leiter Atemschutz
- oder Unfälle mit Atemschutzgeräten / Umgang mit Zubehör am PA (Holster, Totmannwarner etc.)
hören sich für mich mehr als sinnvoll an! Aber hier der Stadt oder Gemeinde klar zu machen da jemanden hinschicken zu wollen, wo dann zu den Lehrgangskosten auch noch der Verdienstausfall und ggf. das Hotel dazu kommt halte ich für sehr schwierig.
Da reden wir dann aber ind er SUmme schon allein von 8 Tagen urlaub, dass muss mans einer Familie erstmal verkaufen.


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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen707313
Datum21.12.2011 11:2112493 x gelesen
Genau das wäre ja meine Frage, oder zumindest ein Lösungsansatz.
Meines Wissens gewähren die AG´s nur Bildungsurlaub für Seminare, die nach dem Bildungsurlaubsgesetz entsprechend erfasst sind.
So z.B.:
- Rettung der Wattwürmer in der Nordsee
- Englischkurs auf Malta
- usw.
Nein, Spaß auch die Seminare haben sicher ihre Berechtigung.
Weiter kann man Bildungsurlaub von einem auf das andere Jahr übertragen, so dass max. 10 Tage pro Jahr möglich sind.
Aber das man eine Woche Bildungsurlaub auch für die Feuerwehr machen kann, höre ich zum ersten mal. Wäre schön wenn´s so wäre, besser als nix.


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen707314
Datum21.12.2011 11:2912128 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Markus M.Aber hier der Stadt oder Gemeinde klar zu machen da jemanden hinschicken zu wollen, wo dann zu den Lehrgangskosten auch noch der Verdienstausfall und ggf. das Hotel dazu kommt halte ich für sehr schwierig.

wieso, schon mal ausprobiert? Wie wäre es, dazu mal ein Konzept zu schreiben, die Notwendigkeit begründen, den Nutzen darstellen, dass ganze dann im Vorfeld (also vor den Haushaltsplanungen für das kommende Jahr) mal über den Dienstweg einzureichen und im Falle von Rückfragen mit vernünftigen Argumenten parat zu stehen?

Im Falle der Feuerwehrschulen oder der Geräteeinweisungen der Hersteller ergibt sich eine Notwendigkeit ja aus den entsprechenden Verordnungen und Vorschriften, bei allem was darüber hinaus geht braucht man eben gute Gründe. Wenn man die vorbringt, warum sollten die per se nicht akzeptiert werden?

Ich höre solche "Beschwerden" immer mal wieder. Oft greift da aber der "Bedarfsträger" zu kurz: Mal beim Feuerwehrsachbearbeiter anrufen und hoffen, dass dieser mal schnell den entsprechenden Haushaltsposten aufmacht, funktioniert in unseren deutschen Verwaltungsstrukturen nur selten.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorJuli8a S8., Schramberg / BW707315
Datum21.12.2011 11:3312419 x gelesen
Die Bildungsurlaubsberechtigung muss der Seminarveranstalter bei den jeweiligen zuständigen Landesstellen vor Seminarbeginn bzw Ausschreibung beantragen. Dann wird geprüft, ob das Seminar dafür geeinget ist. Wenn dies gewährleistet wurde, kann der AN vor Seminarbeginn den Bildungsurlaub dafür beantragen.


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern707316
Datum21.12.2011 12:0512203 x gelesen
Ist zwar OT, aber
Bildungsurlaubsberechtigung ist ja wirklich ein sehr schöner Begriff. Muss ich mir fürs Weihnachtliche Scrabble-Spiel merken :)


Grüße
Magnus

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben707319
Datum21.12.2011 12:2912116 x gelesen
Hallo Markus,

Geschrieben von Markus M.bei der EXAM

obwohl ich Herrn Wessels als unbedingt empfehlenswert erachte, werden denn "Leiter Atemschutz"Lehrgänge nicht auch bei HLFS angeboten?

Bei den FUK-Seminaren könnte ich mir gut vorstellen, dass so etwas als Bildungsurlaub durchgehen könnte. Außerdem gehören die auch zur DGUV und jede BG sieht es gerne wenn ein Mitgliedsbetrieb Mitarbeiter auf eine sicherheitsrelevante Fortbildung schickt. So würde ich eine Argumentation jedenfalls aufziehen.

Gruß Knut

P.S.: Wenn die Gemeinde sich bei den AGW-Lehrgängen querstellt, frag doch einfach mal bei dem Atemschutzdienstleister Deines Vertrauens nach, was Deine Arbeit bei Ihm kosten würde. Das sind dann Zahlen, die Deine Kommunalverwaltung sicher davon überzeugen werden dich als "billige" Arbeitskraft alle 5 Jahre auf Lehrgang zu schicken. Ach ja, vergiss Porto, bzw. Transportkosten nicht!


Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: https://www.xing.com/profile/Knut_Kobbe?sc_o=mxb_p oder https://www.k-serv.eu

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen707320
Datum21.12.2011 12:3612160 x gelesen
Eventuell kannst du den Bildungsurlaub dafür nutzen

Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
in der Fassung vom 28. Juli 1998

§ 1
Grundsätze

(1) Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Beschäftigungsstellen im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Ausbildungsstellen und Werkstätten für Behinderte.

(2) Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Bildungsurlaub für zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte dient allein der politischen Bildung.

(5) Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes soll Beschäftigte in die Lage versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu können. Neben der Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Ehrenamtes ist Beschäftigten zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftspolitischer Zusammenhänge zu vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen. Als Ehrenämter im Sinne dieses Gesetzes gelten nur solche, die in Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens oder in sonstigem besonderen Gemeinwohlinteresse ausgeübt werden. Die Regelungen dieses Gesetzes gelten nicht für Ehrenämter, für die nach anderen Regelungen Vergütung, Ersatz des Verdienstausfalls oder Entschädigung für die Zeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung gewährt wird. Die Bereiche ehrenamtlicher Tätigkeit, für deren Schulung ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, werden durch Rechtsverordnung festgelegt.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen707321
Datum21.12.2011 12:3912053 x gelesen
Geschrieben von Gerrit L.(2) Bildungsurlaub dient der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung (Qualifizierung und Fortbildung) für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Bildungsurlaub für zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte dient allein der politischen Bildung.

(5) Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes soll Beschäftigte in die Lage versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu können. Neben der Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Ehrenamtes ist Beschäftigten zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftspolitischer Zusammenhänge zu vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen. Als Ehrenämter im Sinne dieses Gesetzes gelten nur solche, die in Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens oder in sonstigem besonderen Gemeinwohlinteresse ausgeübt werden. Die Regelungen dieses Gesetzes gelten nicht für Ehrenämter, für die nach anderen Regelungen Vergütung, Ersatz des Verdienstausfalls oder Entschädigung für die Zeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung gewährt wird. Die Bereiche ehrenamtlicher Tätigkeit, für deren Schulung ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht, werden durch Rechtsverordnung festgelegt.


Na da steht es doch eindeutig ;-)
Danke!
Nur wen muss man da noch genau ansprechen/beantragen? Daraus bin ich nicht so ganz schlau geworden, bei Julias Beitrag


MkG
Patricia

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen707322
Datum21.12.2011 12:4311997 x gelesen
§5

(1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung schriftlich mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen.

Hessisches Bildungsurlaubsgesetz


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen707323
Datum21.12.2011 12:5311996 x gelesen
Zumindest die Landesfeuerwehrschule sollte ein anerkannter Träger sein

Rechtsverordnung zum Bildungsurlaubsgesetz


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen707328
Datum21.12.2011 13:1111911 x gelesen
Ist sie aber nicht, vor allem nicht automatisch... Seminare der JF in Cappel dagegen sind praktisch immer berechtigt.

Vermutlich ist in den meisten Lehrgängen der HLFS zuwenig staatspolitische Bildung dabei...

Ausserdem kommt natürlich der folgende bereits zitierte Absatz zum Tragen:

"Die Regelungen dieses Gesetzes gelten nicht für Ehrenämter, für die nach anderen Regelungen Vergütung, Ersatz des Verdienstausfalls oder Entschädigung für die Zeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung gewährt wird."


Grüße

Lüder Pott

...deshalb trinkt mehr Ouzo!

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AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen707332
Datum21.12.2011 13:3111931 x gelesen
Mein AG hat keine Probleme damit mich zu Lehrgängen bei der BG zu schicken, solange die für mein Aufgabenfeld relevant sein könnten.
Wäre ich nun Mitarbeiter unserer Werkfeuerwehr, hätte ich sicher auch keine Probleme damit für solche Seminare freigestellt zu werden. Bin ich aber nicht, also was kümmerts meinen Arbeitgeber, wenn ich BG-Lehrgänge besuche, die nicht in seinem Interesse stehen? Kann ich rein unternehmerisch gedacht auch durchaus nachvollziehen.

Nö, habe eben nochmal geschaut, es gibt zwar ein Fortbildungsseminar für Atemschutzgerätewarte, aber kein spezielles für Leiter Atemschutz an der HLFS. Oder habe ich´s übersehen?

Das liebe Geld, klar ist immer ein Argument, ist halt schade, dass man in solche Argumente immer erst Arbeit stecken muss, weil ansonsten kein Einsehen zu bewirken ist.


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AutorSeba8sti8an 8S., Gochsheim / Bayern707335
Datum21.12.2011 13:5611832 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Ja, die Komune in der Pflicht sehen ist gut, aber es ist glaube ich eher eine Goodwill-Aktion, wenn die das tatsächlich machen, oder?
Wieso soll das eine Goodwill-Aktion sein?
Wenn die Gemeine qualifiziertes Personal haben möchte, dann muss sie dafür eben auch etwas Geld in die Hand nehmen.


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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen707338
Datum21.12.2011 14:0511988 x gelesen
Moin Markus

Geschrieben von Markus M.Ja, die Komune in der Pflicht sehen ist gut, aber es ist glaube ich eher eine Goodwill-Aktion, wenn die das tatsächlich machen, oder?Nein, im HBKG steht "ist .. zu erstatten". Wenn die Kommune dich also auf einen Lehrgang schickt, für den dich dein Arbeitgeber freistellen muss (egal wo der Lehrgang steigt), dann muss sie diesem auch deinen Lohn ersetzen.

Wie wäre folgender Ansatz: Dein SBI meldet dich für einen Lehrgang an. Das macht man normalerweise nur, wenn man für den jeweiligen FA einen Bedarf erkannt hat, diesen Lehrgang zu besuchen... oder weil es sogar als Pflicht irgendwo festgeschrieben ist. In diesem Moment entscheidet er denknotwendig über deine Freistellung durch den Arbeitgeber (wegen "ist freizustellen") und auch über die Erstattung deines Lohnausfalls (wegen "ist zu erstatten"). Da er Ehrenbeamter der Stadt ist, sehe ich da auch kein Problem. Ihm (und der Stadt) muss halt klar sein, dass die Anmeldung zum Lehrgang diese Folgen automatisch nach sich zieht - und vor diesem Hintergrund muss er dann bewerten, ob der Lehrgang für dich wirklich nötig, sinnvoll, wünschenswert (oder bezahlbar...) ist. Es kann nicht sein, dass die Anmeldung gemacht wird, und der FA dann selbst sehen muss, woher Urlaub und Lohnersatz kommen. Wer A sagt, muss auch B sagen.
Also: Anmelden lassen, mit Arbeitgeber die Freistellung klären, Lohnersatz beim SBI einreichen.

Gruß,
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen707342
Datum21.12.2011 14:2912037 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patricia K.Mir wurde mal gesagt, das man wohl auch für Fw.Lehrgänge mindestens eine Woche Bildungsurlaub einreichen könnte. Bislang bin ich mir auch nicht sicher, ob das geht?! Weiß da jemand mehr zu?

.. und was soll das in Richtung AG helfen ? Da bist Du auch - zusätzlich zu Deinem normalen Urlaub - weg. Und Vepflichtung der Freistellung durch den AG besteht doch bei beiden ! Beim Bildungsurlaub müßte er m.E., zusätzlich noch das Gehalt weiterzahlen - ohne Erstattung.

Gruß
Gerhard


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben707352
Datum21.12.2011 15:5011947 x gelesen
Geschrieben von Markus M.Nö, habe eben nochmal geschaut, es gibt zwar ein Fortbildungsseminar für Atemschutzgerätewarte, aber kein spezielles für Leiter Atemschutz an der HLFS. Oder habe ich´s übersehen?

Hab es auch nicht gefunden, zumindest nicht in der Form in der es in Bayern ausgebildet wird. Also doch zu Exam ;-)

Geschrieben von Markus M.wenn ich BG-Lehrgänge besuche, die nicht in seinem Interesse stehen?

Tja, einen Bezug zum Geschäft sollten die Lehrgänge schon haben. Vielleicht lässt sich mit ein wenig Phantasie ja einer herstellen? Ich denke da zunächst an die Grundlagenseminare.

Gruß Knut


Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: https://www.xing.com/profile/Knut_Kobbe?sc_o=mxb_p oder https://www.k-serv.eu

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen707359
Datum21.12.2011 18:1112006 x gelesen
Geschrieben von Gerhard B... und was soll das in Richtung AG helfen ? Da bist Du auch - zusätzlich zu Deinem normalen Urlaub - weg.

Ich gestehe, das ich mich dazu nicht auskenne. Alles nur hören/sagen.
Mir wurde mal gesagt, das der AG wohl keinen BU abschlagen kann und genehmigen _muss_!?


MkG
Patricia

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW707362
Datum21.12.2011 18:2312006 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Patricia K.Mir wurde mal gesagt, das der AG wohl keinen BU abschlagen kann und genehmigen _muss_!?

Wenn dich die Konfrontation mit dem Arbeitgeber nicht schreckt:
Dann kannst du den Umweg über den Bildungsurlaub auch gleich lassen, nach Feuerwehrrecht muss er dich auch freistellen...

Gruß,
Henning


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AutorFlor8ian8 H.8, Jesteburg / Niedersachsen707363
Datum21.12.2011 18:2811945 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Weiss--- Wer A sagt, muss auch B sagen.
Also: Anmelden lassen, mit Arbeitgeber die Freistellung klären, Lohnersatz beim SBI einreichen.

So und nicht anders und dies sollte wohl Bundesweit so geregelt sein.

(Außer wer jetzt in den einzelnen Ländern nun die Kosten trägt "Bund, Kreis, Gemeinde etc." )
Dem AG kann es ja wohl egal sein wo ich einen Lehrgang mache, wenn es von
der Feuerwehrführung für notwendig gehalten wird und die Kosten für den FM
mit den zuständigen Behörden geklärt sind.

Und wenn Fortbildungen wie z.B.für den ASGW gefordert sind und diese nicht von zuständigen
Aufsichtsbehörden/Ämtern bezahlt werden, dann müssen diese dann selber sehen wie
diese Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Aber die meisten wissen sicher das dies viel viel teurer wird :)

Und normalen Urlaub nehmen, geht meiner Meinung garnicht!
Wenn ich einen Lehrgang machen soll muss auch der Rest für mich geregelt sein.

Bei uns gibt es in der Hinsicht keine Probleme und ich bin pro Jahr ca. 5-10 Tage
auf Lehrgängen, Seminaren etc. (Dieses Jahr waren es sogar mal 15) und
auch einige weitere Kameraden von uns.

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!
Und hat somit nichts mit meiner Führung und dem
Landkreis zu tun.

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen707364
Datum21.12.2011 18:2811990 x gelesen
Geschrieben von Henning K.nach Feuerwehrrecht muss er dich auch freistellen...


Du weißt genauso gut wie ich, das dies manchen AG gerade herzlich juckt!


MkG
Patricia

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW707369
Datum21.12.2011 18:4312029 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patricia K.Du weißt genauso gut wie ich, das dies manchen AG gerade herzlich juckt!

Genau.

Wenn dich die Konfrontation nicht stört, zieh es durch und kläre es notfalls auf dem Rechtsweg.

Wenn du aber (wie wohl die meisten Arbeitnehmer) ein halbwegs erträgliches Arbeitsklima bevorzugst:
Wo ist der Unterschied zwischen "er muss mich für die Feuerwehr freistellen, auch wenn er nicht will!" und "er muss mich für Bildungsurlaub freistellen, auch wenn er nicht will!"??

grübelnd,
Henning


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Autormarc8 D.8, detmold / nrw707382
Datum22.12.2011 00:3411876 x gelesen
Hallo Markus,
hallo alle anderen.

Ich bin seit 25 Jahren bei der Feuerwehr und bin bei allen Diensten, Veranstaltungen und Einsätzen dabei, soweit es meine Arbeit oder die Familie zuläst. Ja, auch ich habe einen Arbeitgeber. Und da möchte ich jetzt mal die Diskussion hier wieder anheizen. Ich finde, es sollte jeder von uns mal darüber nachdenken, womit wir unser Geld verdienen. Das Einsatzgeld ist zwar ein schönes Zubrot, was ja auch ganz gerne mitgenommen wird, aber meinen Lohn zahlt mein AG. Und mit Deinem Arbeitsverhältnis hast Du Deinem Chef gegenüber auch eine Leistung zu erbringen. Ich finde, es sollte jeder mal darüber nachdenken was in seiner Firma möglich ist und was nicht. In größeren Firmen ist es sicherlich eher möglich, einen Lehrgang zu besuchen, der von der Stadt oder dem Land finanziert wird und der AG dadurch Deinen Lohn bezahlen kann. In kleinen Firmen ist das oft nicht umsetzbar und daher kann ich den AG schon verstehen, wenn er es nicht billigt.
Ich habe mit meine AG die Vereinbarung getroffen, z.B. bei Einsätzen selbst zu entscheiden, ob ich fahre oder nicht. D.h. wenn ich abkömmlich bin, dadurch keine wichtigen Termine verschoben werden müssen, fahre ich. Wobei ich auch noch nach dem Alarmstichwort schaue. Bei einer BMA fahre ich nicht sofort los, sondern warte erst einmal ab, was das HA Personal meldet. Ich habe auch eine Anfahrt von 10 min, was heisst, das ich das erste Fahrzeug nicht erreiche.
Was Lehrgänge betriftt, sollte auch jeder ehrlich mit sich selbst sein. Mus ich diesen Lehrgang besuchen oder kann auch mal jemand anders dort hin gehen. Ich muss nicht alle Lehrgänge besuchen, besser gerecht verteilen. Und noch wichtiger: erst mit dem AG darüber sprechen, dann den Lehrgang annehmen und nicht umgekehrt.

Also, manchmal ist es besser, sich einmal in die Situation des AG zu versetzen und erst dann "meckern".

So, jetzt feuer frei und meinen Artikel zerfetzen.

LG Marc


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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt707384
Datum22.12.2011 06:4811668 x gelesen
Geschrieben von marc D.Das Einsatzgeld ist zwar ein schönes Zubrot
Welches Einsatzgeld? ...


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern707386
Datum22.12.2011 07:3711616 x gelesen
Geschrieben von Patricia K.Du weißt genauso gut wie ich, das dies manchen AG gerade herzlich juckt!

Dann wird ihn der Bildungsurlaub genausowenig jucken und du wirst damit nicht wirklich weiterkommen, zumindest dauerhaft gesehen.
Sollte doch jedem einleuchten denke ich?!


Gruß
CS





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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen707388
Datum22.12.2011 07:5311707 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Patricia K.Du weißt genauso gut wie ich, das dies manchen AG gerade herzlich juckt!

ja. Und zwar deswegen:

Geschrieben von ---Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
§ 5--- (4) Der Bildungsurlaub kann nicht in der von den Beschäftigten vorgesehenen Zeit genommen werden, wenn dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Diese können bei den zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht geltend gemacht werden.

Sprich: Gerade in kleinen Betrieben ist es sicherlich einzusehen, dass der AG Probleme bekommen kann, wenn mal jemand zusätzlich zu Urlaub, Krankheit und sonstwas fehlt. Deshalb kann er sich ggf. auch dahingehend äußern, dass die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub in der gewünschten Zeit nicht klappt. Das heißt dann ggf. dass man das gewünschte Seminar nicht besuchen kann.

Im Übrigen ist die Diskussion um Bildungsurlaub bezogen auf Feuerwehrlergänge sehr theoretisch. Diese sind nämlich in aller Regel keine BU-Maßnahmen, der §1 Abs. 5 des Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub wurde ja bereits zitiert, wie man ein anerkannter Träger wird steht in der BiVTrAnerkV HE. Die Feuerwehrschulen, mit Außnahme der Außenstelle Marburg wenn es um Jugendpflege geht, sind das i.d.R. nicht, und auch die Hersteller von Atemschutzgeräten und TH-Produkten werden das i.d.R. nicht sein.

Somit bleibt der Weg der, den ich weiter oben schon skizziert habe: Wenn es einen dienstlich begründeten Bedarf für eine Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Maßnahmen, für die das Land Lohnfortzahlung gewährt, gibt, dann muss der Dienstherr, sprich die Kommune, davon überzeugt werden, dass er nun den Verdienstausfall und die Kosten der Maßnahme tragen soll. Dafür braucht es i.d.R. ein paar mehr Argumente als "Ich will da aber hin" - wie in jedem "normalen" Job auch. Und eben Haushaltsmittel, die frühzeitig beantragt werden müssen...

Das alles löst aber nicht dein Problem mit dem AG, denn egal wer das am Ende bezahlt, ihm geht es ja um das Fehlen deiner Arbeitskraft, und wenn konstant Geschäft ist und es keine Talzeiten in denen der AG vielleicht froh ist das jemand anderes den Lohn zahlt, wie etwa im Bau-Handwerk, gibt, dann ist das ggf. ein Problem, das so leicht nicht zu lösen ist. Final muss man dann entweder doch Urlaub nehmen oder den AG wechseln...

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorBenj8ami8n B8., Goslar / Niedersachsen707425
Datum22.12.2011 17:4211540 x gelesen
Hey Marc

ich sehe das anders. Zum einem bekommt der AG doch den lohnausfall bezahlt und anderer seits profitiert doch der Betrieb von einer leistungsstarken Feuerwehr im Ort.

Außerdem finde ich es echt komisch, wenn man sich seine Einsätze aussucht. Bei den tollen Einsätzen ist man dabei und die weniger guten Einsätze müssen dann die anderen machen. Am Ende kommt dann keiner mehr. Schließlich ist es ja auch so, dass der AG einen bei Alarm freistellen muss. Das scheinen aber viele AGs zu vergessen. Abgesehen davon kommen die meisten BFs ja schon garnicht mehr ohne die FF aus.

Auch von den lehrgängen hat ja die Firma etwas.Es gibt eine reihe von Lehrgängen, die einen auch in der Firma etwas nützen.

MKG Benni


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AutorMarc8us 8M., Reddeber / ST707430
Datum22.12.2011 18:3311441 x gelesen
Ich denke man muss hier zwischen Rechtsanspruch (bzw. Rechtsverpflichtung) und gesellschaftlicher Realität unterscheiden.

Die Branschutzgesetze sind zwar so formuliert, dass AG gezwungen sind den AN freizustellen (in der Regel für Einsatz und Ausbildung), der FA ist durch das Gesetz ja auch gezwungen an eben diesen teilzunehmen (kann FA sich eben nicht aussuchen). Das Recht auf Freistellung ist auch gerichtlich durchsetzbar, aber...

wer macht das? Wer hier auf sein Recht pocht gefährdet seinen Arbeitsplatz. Es gibt halt solche und solche AG. Es ist aus meiner Sicht auch nachvollziehbar, das viele AN an ihrem Arbeistplatz nicht abkömmlich sind. Das sollte jedoch in der FF eindeutig abgestimmt sein. Das heißt man lässt sich von Wehrleiter dann eben von der Einsatzpflicht entbinden.

Zusätzliche Aufgaben in der FF sollte man eben dann auch nur übernehmen, wenn man das OK vom AG hat, notwendige zusätzliche Lehrgänge auch besuchen zu können.


Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP707446
Datum22.12.2011 21:0711537 x gelesen
Geschrieben von Benjamin B. Zum einem bekommt der AG doch den lohnausfall bezahlt Lohnausfall ja. Die anderen Kosten, die er decken muss, und zu deren Deckung der löschende Arbeitnehmer dann nichts beiträgt, darf er sonstwo her holen...


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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Autormarc8 D.8, detmold / nrw707462
Datum22.12.2011 22:5811456 x gelesen
Hallo Sebastian,
da triffst du genau den Nagel auf den Kopf. Ich habe ja bereits geschrieben, das sich jeder einmal in die Lage des AG versetzen sollte, dann würde man vieles mit anderen Augen sehen. Ich muss dazu sagen, dass ich früher einmal selbständig war und auch dann konnte ich nicht alles stehen und liegen lassen, wenn der Melder lief. Es gibt auch Dinge, die dann wichtig sind (wenn ich einem Kunden ein Fenster ausbaue, kann ich nun mal nicht wegfahren, bevor das Loch wieder verschlossen ist). Darüber sollte sich jeder im klaren sein. Und wie gesagt, mit der Feuerwehr verdiene ich nicht das Geld, welches ich zur Ernährung meiner Familie benötige. Und rein rechtlich hin und her, das sind schön formulierte Schriftstücke, die nun mal nicht alle umsetzbar sind. Wenn es auch gesetzlich so sein sollte, dass der AG einen FA bei einem Einsatz freistellen muss, so sollten jeder für sich einen gesunden Mittelweg finden. Wenn man erst arbeitslos ist, wird man feststellen, das man von der Feuerwehr (freiwillig) nicht leben kann. Soweit sollte jeder mal nachdenken. Und nein, ich suche mir die Einsätze nicht aus, aber mittlerweile hat man ein Gespühr dafür, was wann wie los ist und dafür gibt es erst einmal die HA Kräfte, wenn dann mehr ist, kann ich immer noch fahren (wenns die Arbeit zulässt).
Viele Grüße
Marc


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