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ThemaWiederaufnahme eines überführten Brandstifters in die FF45 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen710654
Datum16.01.2012 19:439860 x gelesen
Hallo Forum,

es handelt sich um einen aktiven Kameraden einer FF, der der neunfachen Brandstiftung mit jeweils geringem Schaden(Waldbodenbrände) überführt wurde. Er stammt aus sozial schwierigen familiären Verhältnissen.

In wie weit ist es zulässsig eine solche Person wieder als aktives Mitglied in eine FF(Seine vorherige) einzusetzen. Für die Zeit bis zum Urteilsspruch war er suspendiert.

Das Strafmaß wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Es geht dabei nur um rein rechtliche Belange.

Gruß
Olf


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü710655
Datum16.01.2012 19:567653 x gelesen
Hi,

also euer Feuerwehrgesetz spricht, wie vermutlich die anderen 15 auch, von "charakterlichen Eignung" und schließt Personen aus die "infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,".

Von daher würde ich mal eher auf ein "nein" tippen, weil die charakterliche Eignung dürfte auf Grund der Vorfälle wohl nicht gegeben sein.
Was den Richterspruch angeht kommt es eben auf das Urteil an.


Gruß Andi


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AutorDomi8nik8 T.8, Freudenburg / Rheinland-Pfalz710656
Datum16.01.2012 19:577336 x gelesen
Hallo,

da du aus Sachsen kommst, würde ich da den § 18 des BRKG als Anhaltspunkt nehmen.

Dieser regelt ja den Eintritt in die FF.

Da findet man im Abs. 2, 3. Halbsatz, dass der Bewerber "charakterlich geeignet" sein muss. Im Satz 4 findet man als Rechtsfolge die Entlassung aus dem Dienst, wenn die in Abs. 2 genannten Eigenschaften nicht mehr vorliegen.

Weiterhin beschäftigt sich der Absatz 3 mit der Ungeeinetheit für den Dienst in der FF. Da du schreibst, dass er verurteilt wurde, müsste nun geklärt werden, ob durch diesen Richterspruch die "Fähigkeit zum Bekleiden öffentlicher Ämter" noch gegeben ist (§ 18 Abs. 3 Nr. 1 BRKG).

Gruß
Dominik


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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen710657
Datum16.01.2012 20:027083 x gelesen
Hallo Olf,

im Sächs.BRKG steht unter §18 Abs2. wer charakterlich geeignet ist....
Absatz 3 dürfte auch interessant sein. Siehe hier.

BR Jens


Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg710658
Datum16.01.2012 20:036834 x gelesen
Hallo Olf!

Das SächsBRKG hat mir jetzt beim Überfliegen nichts offenbart, was dir weiterhelfen könnte.

Ich kann dir nur sagen, dass in Ba-Wü Personen die wegen Brandstiftung nach §§ 306 und 306c StGB verurteilt wurden, nicht aufgenommen werden dürfen bzw. vom Feuerwehrdienst ausgeschlossen werden müssen. (§§ 10 und 12 Feuerwehrgesetz BW)


Gruß
Olaf

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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen710659
Datum16.01.2012 20:056901 x gelesen
Danke, das ging ja schnell und geht mit meiner Meinung einher.

Gruß
Olf


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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW710660
Datum16.01.2012 20:096853 x gelesen
Hallo Olf,

wesentlich aussagekräftiger als das Brandschutzgesetz ist m.E. die Laufbahnverordnung

Geschrieben von Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). (4) Ein Ausschluss kann vorgenommen werden bei:
1. rechtskräftiger Verurteilung nach vorsätzlich begangener Straftat,


Da eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt und ich mal mutmaße das es sich um Vorsatz handelt sehe ich den o.g. Tatbestand als erfüllt an.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt710661
Datum16.01.2012 20:116703 x gelesen
Geschrieben von Olf R.In wie weit ist es zulässsig eine solche Person wieder als aktives Mitglied in eine FF(Seine vorherige) einzusetzen. Für die Zeit bis zum Urteilsspruch war er suspendiert.

Das Strafmaß wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Sofern das Strafmaß über 1 Jahr war, ja. Allerdings eben auch "nur" für 5 Jahre.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen710665
Datum16.01.2012 20:416677 x gelesen
Geschrieben von Andreas B.wesentlich aussagekräftiger als das Brandschutzgesetz ist m.E. die Laufbahnverordnung

Andreas,

die gibt es meines Wissens aber nicht für Sachsen. Da hat ja jedes BL eigene Verordnungen. Aber ich denke mal § 18 unseres Gesetzes ist aussagefähig genug.

BR Jens


Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorStef8an 8H., Wolfenbüttel / Niedersachsen710673
Datum16.01.2012 21:326543 x gelesen
Hallo Olf,

ich würde diese Frage einfach an das Rechtsamt der Gemeinde (oder wie es bei Euch heißt) weiterleiten. Die Frage kann nur die Gemeinde als Dienstherr wirklich klären.

In diesem Zusammenhang erinnere ich noch an den Satz: "Wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein..."

Vielleicht sind diese "kleinen" Taten Vorboten von Schlimmerem. Aber wer weiß das?
Eine Wiederaufnahme bringt diesen Kameraden vielleicht wieder auf die richtige Spur.
Was passiert, wenn er kein "Ziel" mehr hat und von allen gemieden wird?
Es wurde schon geschrieben: "Er stammt aus sozial schwierigen familiären Verhältnissen"

Verhalten wir uns (privat oder als Feuerwehr) richtig, wenn wir ihn endgültig verurteilen/abschieben?

Jeder muss die Antwort für sich finden. Allerdings sollte man sich etwas Zeit lassen und nicht gleich heute ein Urteil sprechen, sondern das Ganze ein bisschen sacken lassen...


Mit kameradschaftlichem Gruß
Stefan


------------------------------------------------------------

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW710677
Datum16.01.2012 22:006388 x gelesen
Stimmt, Du hast Recht. Jetzt fällts mir auch auf das ich die falsche Verordnung gelesen, zitiert und verlinkt habe.

Asche auf mein Haupt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg710691
Datum16.01.2012 23:416399 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Olf R.neunfachen Brandstiftung mit jeweils geringem Schaden

Tatsächlich wegen Brandstiftung, also § 306 StGB? Das ist wichtig, weil es sich dabei dann um ein Verbrechen im Sinne von § 12 StGB handelt (Mindeststrafe 1 Jahr Gefängnis), anders als z.B. bei Sachbeschädigung (kann auch durch Zündeln begangen werden).

Geschrieben von Olf R.Das Strafmaß wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie hoch war die verhängte Strafe genau? Die Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (wie schon zutreffend gepostet § 45 StGB) verlangt ein "Verbrechen" und eine verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Grundsätzlich sieht Euer § 18 Abs. 2 Brandschutzgesetz vor, dass niemand Dienst tun darf, dem die "charakterliche Eignung" fehlt. Hierbei handelt es sich um einen so genannten unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Auslegung die Feuerwehr (bzw. die Gemeinde) einen gewissen Auslegungsspielraum hat. Der Spielraum ist allerdings bei "Null", wenn die Bedingungen in § 18 Abs. 3 erfüllt sind, also Verbrechen, >= 1 Jahr Freiheitsstrafe oder vom Gericht ausdrückliche Aberkennung der Besetzung öffentlicher Ämter. Dann ist es für den FA gleich zu Ende. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann sich die Feuerwehr /Gemeinde überlegen, ob die charakterliche Eignung noch gegeben ist. Das sollte man (egal in welche Richtung) schriftlich dokumentieren und zwar so, dass man da "keine roten Ohren" bekommt, wenn man das hinschreibt. Rein subjektiver erster Eindruck: es ist schwieriger zu begründen, warum er bleiben sollte.

Gruß
Sven


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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen710875
Datum17.01.2012 19:345980 x gelesen
Geschrieben von Sven T.Wie hoch war die verhängte Strafe genau?

weniger als nichts. Es wurde gar kein Strafmaß festgelegt. Das würde dann geschehen, wenn die 1,5 Jahre Bewährung nicht bestanden werden. Ich weiß nicht ob ich das verstehen will...


Ansonsten vielen Dank für die sachlichen Antworten. Schön das es sowas doch noch gibt und schwer scheint es auch nicht zu sein. :-)

Gruß
Olf


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü710879
Datum17.01.2012 19:395921 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Olf R.weniger als nichts. Es wurde gar kein Strafmaß festgelegt. Das würde dann geschehen, wenn die 1,5 Jahre Bewährung nicht bestanden werden. Ich weiß nicht ob ich das verstehen will...

Ich vermute mal das hier.


Gruß Andi


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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland710904
Datum17.01.2012 21:016063 x gelesen
Geschrieben von Stefan H.In diesem Zusammenhang erinnere ich noch an den Satz: "Wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein..."

Vielleicht sind diese "kleinen" Taten Vorboten von Schlimmerem. Aber wer weiß das?
Eine Wiederaufnahme bringt diesen Kameraden vielleicht wieder auf die richtige Spur.
Was passiert, wenn er kein "Ziel" mehr hat und von allen gemieden wird?
Es wurde schon geschrieben: "Er stammt aus sozial schwierigen familiären Verhältnissen"

Verhalten wir uns (privat oder als Feuerwehr) richtig, wenn wir ihn endgültig verurteilen/abschieben?


Hast Du Kinder? Würdest Du für die einen verurteilten Kinderschänder als Babysitter nehmen, damit er noch einem eine Chance von der Gesellschaft bekommt?

Aus der Perspektive des Zweckes einer Feuerwehr:

Die Aufgabe einer Feurwehr ist es, Sicherheit zu bieten und auch zu vermitteln.
Wie willst Du mit einem Brandstifter in den Reihen glaubhaft vermitteln, dass diese Feuerwehr den Schutz der ihr anvertrauten Bürger ernst nimmt?

(Wenn ich jetzt schriebe, dass die meisten Massenmörder auch aus sozial schwierigen familiären Verhältnissen stammen würd ich vermutlich als Zyniker bezeichnet, deshalb tue ich das natürlich nicht.)

Ein weiterer Gesichtspunkt:
Es gibt genug andere Bereiche ehrenamtlichen Engagements, die sich nicht originär mit dem Aufgabenbereich befassen, der Inhalt der Verfehlung war.
Warum kann es nicht ehrenamtliche Pflasterkleberei sein?

Es gibt genug Menschen, die in der Feuerwehr sein möchten und die es nicht können ohne dass sie sich etwas zu schulden kommen ließen. Die müssen auch damit klar kommen. Vermutlich hatte sogar der eine oder andere davon eine schwere Kindheit...

Schließlich gibt es sogar Organisationen, denen die Vorgeschichte egal ist und die nach dem Prinzip "lasset die Kindlein zu mir kommen" agieren. Je nach Präferenz und körperlicher Fittness besteht auch hier reichlich Auswahl zwischen verschiedensten Glaubensrichtungen oder der Fremdenlegion.

Insofern: Sinnvollere Alternativen gibt es reichlich, seriöse Gründe dafür sehe ich keine.


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorKlau8s S8., München / Bayern710908
Datum17.01.2012 21:125944 x gelesen
Hast du noch andere greifende Argumente ausser Vorurteile ? Ausser einen Brandstifter zur Mordmaschine degradieren ?



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland710914
Datum17.01.2012 21:325931 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Klaus S.Hast du noch andere greifende Argumente ausser Vorurteile ?

Ja, stehen im Text. Und Deine Weigerung diese zu lesen macht Dich mindestens so vorurteilsbehaftet wie mich...

Geschrieben von Klaus S.Ausser einen Brandstifter zur Mordmaschine degradieren ?

Wo habe ich das getan?

Abegsehen davon sieht der Gesetzgeber diese Möglichkeit durchaus vor.


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorKlau8s S8., München / Bayern710916
Datum17.01.2012 21:375883 x gelesen
Geschrieben von Josef M.Ja, stehen im Text. Und Deine Weigerung diese zu lesen macht Dich mindestens so vorurteilsbehaftet wie mich...

:-)

Geschrieben von Josef M.Wo habe ich das getan?

Fremdenlegion ?
Ansonsten ruhig bleiben, geht auf den Blutdruck und das wollen wir ja nicht.



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


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AutorKlau8s S8., München / Bayern710918
Datum17.01.2012 21:415863 x gelesen
Geschrieben von Josef M.macht Dich mindestens so vorurteilsbehaftet wie mich...

Stimmt, ich habe Vorurteile gegenüber Menschen die voreingenommen, keinem eine zweite Chance bieten.



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorSven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW710920
Datum17.01.2012 21:465922 x gelesen
Hallo @all,

Geschrieben von Olf R.der neunfachen Brandstiftung mit jeweils geringem Schaden(Waldbodenbrände) überführt wurde.

...jau, respekt.


Geschrieben von Olf R.Er stammt aus sozial schwierigen familiären Verhältnissen.

...traurig, aber was können die 9 Waldböden dafür?


Geschrieben von Olf R.ist es zulässsig eine solche Person wieder als aktives Mitglied in eine FF

Muuuuhahaha, sorry, aber daran darf man eigentlich keinen Gedanken dran verschwenden.
Vielleicht zündelt er beim nächsten male nen Keller an, weil es ja mit den Waldböden ja nicht wirklich geklappt hat. Geschrieben von Olf R.geringem Schaden(Waldbodenbrände)

.....und ich stimme der Argumentation von Josef M. voll zu.


Grüße, Sven

Ups, ich vergaß. Alles meine private Meinung!!!


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY710921
Datum17.01.2012 21:465845 x gelesen
Servus,

aber wie Josef schon sagt, muss die 2. Chance nicht bei der Feuerwehr sein. Ich könnte bei keiner Feuerwehr Mitglied sein, die einen verurteilten Brandstifter in ihren Reihen hat.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKlau8s S8., München / Bayern710924
Datum17.01.2012 21:525873 x gelesen
Jo Anton, das bleibt dir überlassen, da ich sozial angehaucht bin und mit solchen und ähnlichen Leuten zu tun habe aber den Fall eh nicht beurteilen kann, schreib ich mal nix mehr dazu ,nach dem Motto Recht haben heisst nicht Recht bekommen,



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


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AutorSven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW710925
Datum17.01.2012 21:535823 x gelesen
Geschrieben von Klaus S.ch habe Vorurteile gegenüber Menschen die voreingenommen, keinem eine zweite Chance bieten.


sorry, aber ich kann ihm ggf. menschlich ne 2. Chance geben, aber bei 9 Waldbodenbränden, darf diese Person in der Feuerwehr keine 2. Chance bekommen.
Was wäre dann, wenn er die 2. Chance vergeigt und es kommen diesmal Personen zu schaden? Boah, darf ich gar nicht dran denken.

Grüße, Sven


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AutorKlau8s S8., München / Bayern710926
Datum17.01.2012 21:545819 x gelesen
Geschrieben von Sven W.Was wäre dann, wenn er die 2. Chance vergeigt und es kommen diesmal Personen zu schaden? Boah, darf ich gar nicht dran denken.


Ich auch nicht, stell dir mal vor er nutzt die Chance , was bricht denn da für eine Feuerwehrwelt(meinung) zusammen



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


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AutorSven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW710928
Datum17.01.2012 22:055775 x gelesen
Geschrieben von Klaus S.was bricht denn da für eine Feuerwehrwelt(meinung) zusammen

...hier im Forum bestimmt keine, weil soetwas bekommen wir ja nicht zu lesen ob es geklappt hat.

Geschrieben von Klaus S.stell dir mal vor er nutzt die Chance

...soetwas kann ich mir leider nicht wirklich vorstellen, bei so einer vielzahl von Brandstiftungen.
Ich muß aber irgendwie auch meine Feuerwehr (Ansehen usw. ) schützen. Brennen bei denen demnächst Container o.ä., kannst Dir ja bestimmt vorstellen, was die Bevölkerung sagt. "Och, dat war bestimmt der von der Feuerwehr....."

Grüße, Sven


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP710934
Datum17.01.2012 22:205791 x gelesen
Geschrieben von Sven W.Brennen bei denen demnächst Container o.ä., kannst Dir ja bestimmt vorstellen, was die Bevölkerung sagt. "Och, dat war bestimmt der von der Feuerwehr....."Je nach Ortsgröße stellt sich die Frage, weiß das die Bevölkerung überhaupt?
Oder die, was und wieviel weiß die Feuerwehr überhaupt?
Ich sehe das grundsätzlich auch so wie Josef, aber das läuft halt unter der Bedingung, dass man es weiß. Feuerwehrangehörige können ganz andere Dinge im Führungszeugnis stehen haben (oder eben auch nicht, und trotzdem verbrochen), ohne dass man davon weiß.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorKlau8s S8., München / Bayern710939
Datum17.01.2012 23:065665 x gelesen
Geschrieben von Sven W.Ich muß aber irgendwie auch meine Feuerwehr (Ansehen usw. ) schützen. Brennen bei denen demnächst Container o.ä., kannst Dir ja bestimmt vorstellen, was die Bevölkerung sagt. "Och, dat war bestimmt der von der Feuerwehr....."

Yep, wer geht den schon den steinigeren Weg, da bin ich bei dir ,leider



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen710942
Datum17.01.2012 23:265694 x gelesen
Geschrieben von ---Josef M.--- § 306b Besonders schwere Brandstiftung
(1) Wer durch eine Brandstiftung nach § 306 oder § 306a eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter in den Fällen des § 306a

1.
einen anderen Menschen durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt,
2.
in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken oder
3.
das Löschen des Brandes verhindert oder erschwert.


Hey Jo, das scheint ja aber in seinem Fall nicht vorzuliegen, weshalb sonst hat er eine so geringe Strafe? Und Olf schrieb ja im Eingangsthread, das er leichte Vegetationsbrände gelegt hat.
Das soll aber nicht heißen das ich das jetzt befürworte....
Ich wäre wohl auch eher für ein NEIN...

BR Jens


Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen710943
Datum17.01.2012 23:285648 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Je nach Ortsgröße stellt sich die Frage, weiß das die Bevölkerung überhaupt?

Naja, bei Olf seinem Örtchen schon....denke mal er schreibt das hier als FF´ler.

BR Jens


Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt710951
Datum18.01.2012 00:145696 x gelesen
Von welchem Alter sprechen wir denn überhaupt? Für gewöhnlich sind ja brandstiftende Feuerwehrler eher jünger. (Die Mehrheit dürfte unter 21 sein.) Beim vorliegenden Fall kann ich mich nicht dessen erwehren, dass der Begriff "jugendlicher Leichtsinn" in meinem Kopf herumschwirrt.

Aber meine Meinung entscheidet ja sowieso nicht. Das muss m.E. - sofern es rechtlich überhaupt infrage kommt - vor allem die Mannschaft mit entscheiden. Kam man vorher mit ihm klar? Kann das weiterhin so sein?

Zum Verlauf des Threads: Ich finde den Vergleich Brandstiftung ohne Personen- und nennenswerten Sachschaden zu sexuellem Missbrauch Minderjähriger etwas misslungen...


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen710955
Datum18.01.2012 00:265642 x gelesen
Wir dürfen auch nicht vergessen, dass das hier der Grundgedanke des Strafrechtes ist, hierzu ist eine Isolierung aus dem öffentlichen Leben eher kontrproduktiv.

Resozialisierungsgedanke

Geschrieben von ---Sven W.--- sorry, aber ich kann ihm ggf. menschlich ne 2. Chance geben, aber bei 9 Waldbodenbränden, darf diese Person in der Feuerwehr keine 2. Chance bekommen.
Was wäre dann, wenn er die 2. Chance vergeigt und es kommen diesmal Personen zu schaden? Boah, darf ich gar nicht dran denken.


Und was ist wenn er das macht, weil er eben nicht aufgenommen wird und von allen ausgegrenzt wird. Nichtsdestotrotz eine schwierige Entscheidung. ABer ich würde davon abraten von vornherein gleich abzulehnen sondern würde erstmal offen auf denjenigen zugehen


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü710965
Datum18.01.2012 07:465585 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Olf R.Ansonsten vielen Dank für die sachlichen Antworten. Schön das es sowas doch noch gibt und schwer scheint es auch nicht zu sein. :-)


Zu früh gefreut Olf.....;-)


Gruß Andi


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW710966
Datum18.01.2012 07:505592 x gelesen
Geschrieben von Linus D.Zum Verlauf des Threads: Ich finde den Vergleich Brandstiftung ohne Personen- und nennenswerten Sachschaden zu sexuellem Missbrauch Minderjähriger etwas misslungen...

Meine Zustimmung

Ich bin etwas Zwiegespalten, denn in Jungen Jahren habe ich auch Mist gebaut und - ja - wegen mir musste auch mal die Feuerwehr kommen und das Sofa löschen.

Auch wenn das heutzutage eine schwere Brandstiftung wäre, so ist es eigentlich nur Leichtsinn gewesen. Halt mit Feuer gespielt und verloren. Rückblickend würde ich aber sagen, das ich abgesehen von einigen Körperlichen Schwächen ;), durchaus bei der FF hätte landen können und dort nicht weiter aufgefallen wäre.

Aber

Ich würde mir nicht selbst die Finger verbrennen. Entweder mit verweis auf die Rechtslage von vorne herein ablehnen, oder wenn sein Rückhalt in der Mannschaft sehr groß ist, einen Psychologen hinzu ziehen.

Auch würde ich mir die Brände genauer ansehen. Sind die Brände versehentlich zu groß geworden? War ein eingreifen der Feuerwehr von vorne herein geplant? Sprich hat er versehentlich die Brände verursacht, oder wollte er mit ausrücken? Musste die Feuerwehr überhaupt ausrücken oder hat sich das von selbst erledigt?

Ich würde aber bei der kleinsten Unsicherheit den Schwanz einziehen und den Kameraden an Alternativen verweisen.


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein710971
Datum18.01.2012 08:015547 x gelesen
Aus meiner Geschrieben von Gerrit L. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass das hier der Grundgedanke des Strafrechtes ist, hierzu ist eine Isolierung aus dem öffentlichen Leben eher kontrproduktiv.

Stimmt schon

Aber unter dem Gesichtspunkt das "aktive" Brandstifter aus FW Reihen es immer besonders weit in der Berichterstattung schaffen.

Gibt es 2 Dinge zu bedenken

1. Bei "jeder" Brandstiftung wird dieser Ex Brandstifter erstmal unter Generalverdacht gestellt.

Ist er diesem Druck gewachsen? Und wenn es nur der unbedachte Spruch ist zb: Ob das der X war? Selbst wenn im Gespräch fällt och ich glaube nicht das X das war, ist schon negativ!

2. Die Presse wird das auch jedesmal wieder Ausschlachten. Bei jedem passenden Fall wird die Frage diskutiert werden ob X das war, bzw es wird dann im Arikel stehen das X nicht Schuld war.
Der Supergau wäre ein Rückfall: Blöd berichtet: Verurteilter Feuerwehrbrandstifter zündelt schon wieder.... Wehrleitung unternimmt nix/hat die Wiederaufnahme nicht verhindert


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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg710977
Datum18.01.2012 08:175544 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerrit L.Resozialisierungsgedanke

Der ist sicher gut bei kleinen/ leichten Vergehen. Nur wird es in de damit übertrieben. Dieser Gedanke wird IMNSHO auch oft bei Straftaten angewendet, wo der Täter eine Resozialisierung nicht verdient hat bzw. diese nicht möglich ist.
Es wird leider oft mehr für den Schutz/ Resozialisierung der Täter getan, als für die Opfer von Straftaten.
Wer gibt z.B. dem Geschäftsmann dessen Existenz nach einer Brandstiftung den Bach runter ging noch ne Chance? Oder der Alleinerziehenden Mutter die sich nach der Brandstiftung an Ihrem PKW von der Versicherungssumme kein vernünftiges Fahrzeug mehr kaufen kann.
Für diese Leute ist in de (fast) niemand da. Für die ist es einfach persönliches Pech/ Lebensrisiko. Straftäter sollen aber immer mit Samthandschuhen angefasst werden.
*kopfschüttel*

Gruss Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen710984
Datum18.01.2012 08:385533 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Geschrieben von Olf R."Ansonsten vielen Dank für die sachlichen Antworten. Schön das es sowas doch noch gibt und schwer scheint es auch nicht zu sein. :-)"


Zu früh gefreut Olf.....;-)


Scheint leider so zu sein.

Leute nun kommt mal wieder runter, es ging nur um rechtliche Belange bei dem Thema, nicht um menschliche Apekte.

Mir ist auch klar, das jeder eine 2. Chance verdient hat und das den Opfern weniger Aufmerksamkeit geschenkt wird als den Tätern, aber darum ging es in dem Fall gar nicht.

Wenn Ihr unbedingt darüber diskutieren wollt wer, wann, wo, in welchem Umfang... dann macht bitte einen eigenen Thread dazu auf.

Hier ist dazu alles gesagt was wichtig war.

Gruß und Danke nochmals
Olf


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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg710988
Datum18.01.2012 08:435535 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Olf R.Leute nun kommt mal wieder runter, es ging nur um rechtliche Belange bei dem Thema, nicht um menschliche Apekte.

Du wirst nicht verhindern können, dass in einem Forum auch Meinungen kundgetan werden. Wenn es nur um die Beantwortung von Fragen ginge, bräuchte man kein Forum, sondern ein "Helpdesk" (oder ein moderiertes forum bei dem Beiträge nur nach Sichtung freigeschaltet werden).
Im Forum ist es wie im Real-Life. Wenn mehrere Personen zusammen sitzen, wird jeder zu einer Frage seine persönliche Meinung kundtun. Das finde ich auch gut so, solange es ohne persönliche Beleidungen/ Beschimpfungen abgeht bzw. (im Forum) der Thread sich nicht zu stark vom Ursprungsthema entfernt.

Gruss Thorsten


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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland710998
Datum18.01.2012 09:045511 x gelesen
Geschrieben von Sven W.Muuuuhahaha, sorry, aber daran darf man eigentlich keinen Gedanken dran verschwenden.
Vielleicht zündelt er beim nächsten male nen Keller an, weil es ja mit den Waldböden ja nicht wirklich geklappt hat. Geschrieben von Olf R.


aha. Und wenn er nicht mehr in der Feuerwehr ist, zündelt es auch nicht mehr. Oder umgekehrt: Die Mitgliedschaft in der FF war die Ursache dafür, dass er gezündelt hat. War's das, was Du uns damit sagen wolltest?


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein711004
Datum18.01.2012 09:255536 x gelesen
Geschrieben von Frank R.aha. Und wenn er nicht mehr in der Feuerwehr ist, zündelt es auch nicht mehr.

Dann zündelt kein Feuerwehrmann....

Kleiner feiner Unterschied!


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AutorKlau8s S8., München / Bayern711006
Datum18.01.2012 09:295493 x gelesen
Das Ex- macht sich gut vor Feuerwehrmann.



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.


Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg711007
Datum18.01.2012 09:315515 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von René H.Dann zündelt kein Feuerwehrmann....

Kleiner feiner Unterschied!


Das ist dem Geschädigten egal...

Gruss Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen711018
Datum18.01.2012 10:185440 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Dieser Gedanke wird IMNSHO auch oft bei Straftaten angewendet, wo der Täter eine Resozialisierung nicht verdient hat bzw. diese nicht möglich ist.

Wer entscheidet das? Das sollte in den Händen der Legislative und Exekutive liegen und nicht wie in DE bei der BILDgeschwängerten öffentlichen Meinung.

Geschrieben von Thorsten H.Es wird leider oft mehr für den Schutz/ Resozialisierung der Täter getan, als für die Opfer von Straftaten. Wer gibt z.B. dem Geschäftsmann dessen Existenz nach einer Brandstiftung den Bach runter ging noch ne Chance? Oder der Alleinerziehenden Mutter die sich nach der Brandstiftung an Ihrem PKW von der Versicherungssumme kein vernünftiges Fahrzeug mehr kaufen kann.
Für diese Leute ist in de (fast) niemand da. Für die ist es einfach persönliches Pech/ Lebensrisiko.


Da gebe ich dir Recht das ist aber kein Grund den Straftäter, der seine Haft verbüßt hat auch noch für die Schwächen und Lücken in der Gesetzeslage zu bestrafen und schon gleich gar nicht durch Mitbürger.


Geschrieben von Thorsten H.Straftäter sollen aber immer mit Samthandschuhen angefasst werden.

Es geht hier nicht darum Straftäter mit Samthandschuhen anzufassen, damit hast du den Grundgedanken der Resozialisierung überhaupt nicht erfasst, Diese greift erst nach Verbüßung einer Haftstrafe. Der Straftäter hat bereits für seine Straftat gebüßt und damit seine Schuld vor dem Gesetz beglichen.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorFran8k S8., München / Bayern711105
Datum18.01.2012 14:255450 x gelesen
Hallo zusammen,

was wäre denn, wenn der Brandstifter nicht Mitglied einer FF wäre - sondern Beamter der BF?

Wie weit wäre es da mit einem Resozialisierungswillen des Dienststellenleiters?
Da hinge ja noch um einiges mehr dran? Lebensgrundlage und so!

Was meint ihr?

Gruß
Frank


Meine persönliche Meinung!
Wer Fehler im Text findet, darf diese gerne behalten!

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen711109
Datum18.01.2012 14:405442 x gelesen
Hier mal die Regelung für Bundesbeamte, i.d.R. gilt ähnliches für Landesbeamte oder städtische Beamte

Den allgemeinen Rahmen gibt § 24 Beamtenstatusgesetz:

§ 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

(1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.

(2) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen.


Für Bundesbeamte gilt § 41 Bundesbeamtengesetz:

§ 41 Bundesbeamtengesetz ab 12.02.2009: Verlust der Beamtenrechte

(1) Werden Beamtinnen oder Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.
Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn Beamtinnen oder Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt haben.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg711115
Datum18.01.2012 15:185387 x gelesen
Moin, moin,

Geschrieben von Sebastian K.Je nach Ortsgröße stellt sich die Frage, weiß das die Bevölkerung überhaupt?

In größeren Kommunen übernehmen gerne die Medien die Aufgabe des Dorftratsches. :)

Steinigt mich, aber alleine, dass wir über sowas diskutieren müssen, ist in meinen Augen arg bedenklich. Natürlich hat auch der Kamerad einen Anspruch auf eine Einzelfallentscheidung. Allerdings müsste er schon sehr gute Argumente vorbringen, damit er bei solchen Delikten ein Chance auf Aufnahme hat.

Ich möchte nicht in der Haut des WF stecken, wenn der entsprechende Kamerad zukünftig einen bedeutenden Brand verursacht.


Mit freundlichen und privaten Grüßen

Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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 16.01.2012 19:43 Olf 7R., Hilbersdorf
 16.01.2012 19:56 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 16.01.2012 19:57 ., Freudenburg
 16.01.2012 20:02 Jens7 N.7, Ohorn
 16.01.2012 20:05 Olf 7R., Hilbersdorf
 16.01.2012 20:03 Olaf7 S.7, Hirschberg
 16.01.2012 20:09 ., Haan / Rhld
 16.01.2012 20:41 Jens7 N.7, Ohorn
 16.01.2012 22:00 ., Haan / Rhld
 16.01.2012 20:11 ., Thierstein und Magdeburg
 16.01.2012 21:32 Stef7an 7H., Wolfenbüttel
 17.01.2012 21:01 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 17.01.2012 21:12 ., München
 17.01.2012 21:32 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 17.01.2012 21:37 ., München
 17.01.2012 21:41 ., München
 17.01.2012 21:46 Anto7n K7., Mühlhausen
 17.01.2012 21:52 ., München
 17.01.2012 21:53 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
 17.01.2012 21:54 ., München
 17.01.2012 22:05 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
 17.01.2012 22:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.01.2012 23:28 Jens7 N.7, Ohorn
 18.01.2012 15:18 Sven7 K.7, Hamburg
 17.01.2012 23:06 ., München
 18.01.2012 00:26 ., Frankfurt
 18.01.2012 08:01 ., Flensburg
 18.01.2012 08:17 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 18.01.2012 10:18 ., Frankfurt
 17.01.2012 23:26 Jens7 N.7, Ohorn
 16.01.2012 23:41 Sven7 T.7, Hamburg
 17.01.2012 19:34 Olf 7R., Hilbersdorf
 17.01.2012 19:39 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 18.01.2012 07:46 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
 18.01.2012 08:38 Olf 7R., Hilbersdorf
 18.01.2012 08:43 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 17.01.2012 21:46 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
 18.01.2012 09:04 Fran7k R7., Eppelborn
 18.01.2012 09:25 ., Flensburg
 18.01.2012 09:29 ., München
 18.01.2012 09:31 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 18.01.2012 00:14 ., Thierstein und Magdeburg
 18.01.2012 07:50 Hara7ld 7S., Köln
 18.01.2012 14:25 Fran7k S7., München
 18.01.2012 14:40 ., Frankfurt
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