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ThemaOnline Petition, die Nächste! ...psst! Ein 'Kunde' möchte schlafen!48 Beträge
RubrikJux + Tollerei
 
AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen712198
Datum27.01.2012 17:3825045 x gelesen
N´abend!

Soeben gefunden:
Petition

Weiß jemand ob die ersten Hersteller es schon geschafft haben, SoSi-Anlagen zu bauen, die leiser als das Fahrzeug sind, das darunter geschraubt wurde?


Gruß Jan

PS: Verschwendet die BW eigentlich noch mein Steuergeld damit, das sie auf Blechscheiben schießt? ;-)


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt712200
Datum27.01.2012 18:0218494 x gelesen
Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man meinen, das wäre ein Scherz.

Zwei Dinge sind unendlich...


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen712207
Datum27.01.2012 19:2518320 x gelesen
Geschrieben von Jan K.
Soeben gefunden:
Petition

Geschrieben in der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 55 Abs. 3 StVZO wie folgt zu ergänzen:

Zur Begrenzung der Lautstärke gilt Abs. 2 S. 2 bis 3. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt in entsprechender Anwednung eine Begrenzung auf 80dB (A).


Wir sollten drüber schmunzeln, mehr nicht. Eben weil wir das doch gut kennen:
§35 StVO
§35 (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Also => Ablage P


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW712208
Datum27.01.2012 19:3417878 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Petitio N.§ 55 Abs. 3 StVZO

Geschrieben von Lars T.§35 StVO

und was möchtest du uns nun damit sagen?

grübelnd,
Henning


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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen712209
Datum27.01.2012 19:3517721 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Lars T.Wir sollten drüber schmunzeln, mehr nicht

Deshalb hab ichs auch unter J&T eingestellt.

Die Dummheit beginnt m.E. mit der Forderung von 80 dB(A)!
Ich geh mal davon aus das das Fahrgeräusch von dem LF auf Single-AT-Bereifung schon lauter ist!
Und der LuftOtto ist bei mehr als Standgas definitiv lauter als die dann erlaubte SoSi-Anlage! :-)

Gruß Jan


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen712211
Datum27.01.2012 19:4417691 x gelesen
Ach Scheibenkleister, ich hab das blöde "Z" in der StVZO übersehen...


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP712216
Datum 27.01.2012 20:1521912 x gelesen
Mal rein politisch-philosophisch-poetisch betrachtet:

Der Hauptpetent regt also an, die Rechtsnorm § 55 Abs. 3 StVZO:
Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
wie folgt zu ergänzen:
Zur Begrenzung der Lautstärke gilt Abs. 2 S. 2 bis 3. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt in entsprechender Anwendung eine Begrenzung auf 80dB (A).
Zur Abgrenzung der Lautstärke würden somit § 55 Abs. 2 S. 2 bis 3 StVZO gelten:
Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.(Mit dieser Schallquelle ist die Einrichtung für Schallzeichen gemeint, "deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen", die i.d.R. als Hupe ausgeführt ist, aber das wisst ihr ja sicher schon, daher zurück zum Unwesentlichen)

Folgt man nun dem Ansinnen des Hauptpetenten, würde das bedeuten: Die Tröte darf von 6 bis 22 Uhr so hupen wie die Tröte trötet. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr aber muss die Tröte leiser tröten wie die Hupe hupen darf.

Dies wäre aber ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Alle Kraftfahrzeugseinrichtung für Schallzeichen sind gleich) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wonach eine Kraftfahrzeugseinrichtung für Schallzeichen wegen ihrer Rasse nicht benachteiligt werden darf. So wie die Hupe hupen darf, muss die Tröte tröten dürfen. Alles andere ist nicht akzeptabel.
Es ist vielmehr dringendst darauf hinzuwirken, dass sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für die weitere Gleichstellung von Hupe und Tröte einsetzt. Die Tatsache, das Hupen nur hupen und Tröten nur tröten, wirft diese Kraftfahrzeugsschallzeicheneinrichtungsgesellschaft doch ins Mittelalter zurück. Dieses Land braucht Stellen, die sich dafür einsetzen, dass auch Hupen Tröten lernen können, und Tröten Hupen. Und auch die Anzahl gleichzeitig erklingender Tröten und/oder Hupen an einem Kraftfahrzeug muss unbegrenzt sein, bei allem Respekt für die katholische Kirche. Erst, wenn diese Gleichstellung erreicht und die Diskriminierung besiegt ist, darf man sich mit solchen leisen Details wie der Lautstärke beschäftigen.

Bis dahin bleiben maximal die Fragen zu klären, ob bei einer Tröte mit zwei Hupen als Gleichstellungsbeauftragte Korruptionsverdacht besteht, und was sich manche Hauptpetenten morgens in den Kaffee tröten. Die Lautstärke, mit der diese Frage, besonders die erste, gestellt werden, sollte zumindest bei Anwesenheit der Tröte aber 80db(A) echt nicht überschreiten, denn sonst gibt's vermutlich Ärger.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW712217
Datum27.01.2012 20:2917652 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Jan K.Deshalb hab ichs auch unter J&T eingestellt.

Da ist es auch gut aufgehoben.

Geschrieben von Jan K.Die Dummheit beginnt m.E. mit der Forderung von 80 dB(A)!
Ich geh mal davon aus das das Fahrgeräusch von dem LF auf Single-AT-Bereifung schon lauter ist!


Auf die Schnelle nur herauszufinden: Atego 1325 Allrad/Single: 82 dB(A) Fahrgeräusch...

Aber grundsätzlich finde ich die Idee der begrenzten Lautstärke für nächtliche Einsätze nicht schlecht. Die Sache ist nur nicht konsequent zu Ende gedacht:

Auch mit einer nächtlichen Lautstärke von maximal 80 dB(A) kann das Rettungswesen ohne Einschränkungen funktionieren!

Es muss jedoch unbedingt gleichzeitig für alle Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben werden, dass zu den fraglichen Zeiten der Betrieb von Autoradios usw. verboten wird und nur mit geöffneten Fenstern gefahren werden darf. (Verstoß mindestens 40 EUR und zwei Punkte).
Dann würde das wohl so gehen.

kann man die Petition irgendwie erweitern? ;-)

Gruß,
Henning


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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland712218
Datum27.01.2012 20:3217398 x gelesen
ROFL, wo nimmst Du die nur immer her? :-D


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AutorDirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen712220
Datum27.01.2012 20:3617349 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Krupp Die Tröte darf von 6 bis 22 Uhr so hupen wie die Tröte trötet. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr aber muss die Tröte leiser tröten wie die Hupe hupen darf.


Dies sicherzustellen ist natürlich ganz einfach. Er wird eine Euronorm geben, in der festgelegt wird das die Sondersignalanlage über einen DCF77-Empfänger jeweils die aktuelle Uhrzeit empfängt und darüber den jeweiligen maximalen Schalldruck erzeugt. Die Funktionsfähigkeit dieser Anlage muss natürlich regelmäßig überprüft werden, weshalb auch in der Zeit von 22 - 6 Probefahrten mit Sondersignal durchzuführen sind.


Gruss aus Thüringen

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW712221
Datum27.01.2012 20:4917283 x gelesen
Noch mal alle zusammen und ganz laut:


So wie die Hupe hupen darf, muss die Tröte tröten


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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW712222
Datum27.01.2012 20:5217455 x gelesen
Ich bin für ein generelles Verbot von Elektrohörnern!

Presslufthörner hören sich viel besser an. ;-)


Meine HP: OT112.de Neu: jetzt auch mit Newsfeed.

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen712223
Datum27.01.2012 20:5417372 x gelesen
Geschrieben von Henning K.
Aber grundsätzlich finde ich die Idee der begrenzten Lautstärke für nächtliche Einsätze nicht schlecht.


Zumindest von der WA-50 weiß ich, daß es einen Schalteingang für Tag/Nacht gab, mit dem der Signalpegel um 10(?) dB abgesenkt werden konnte.
Grundsätzlich ist das erstmal nicht verkehrt, zumal die Sichtbarkeit der RKL bei Dunkelheit deutlich besser ist und das SoSi-FZG schon rein optisch wesentlich früher wahrgenommen werden kann.

MfG

Frank


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional712225
Datum27.01.2012 21:1817335 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian K.Dies wäre aber ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Alle Kraftfahrzeugseinrichtung für Schallzeichen sind gleich) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wonach eine Kraftfahrzeugseinrichtung für Schallzeichen wegen ihrer Rasse nicht benachteiligt werden darf. So wie die Hupe hupen darf, muss die Tröte tröten dürfen. Alles andere ist nicht akzeptabel.

Genau. In dem Fall sofort vorm Europäischen Gerichtshof für Maschinenrechte klagen!


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein712227
Datum27.01.2012 22:3317183 x gelesen
Geschrieben von Frank S.Grundsätzlich ist das erstmal nicht verkehrt, zumal die Sichtbarkeit der RKL bei Dunkelheit deutlich besser ist und das SoSi-FZG schon rein optisch wesentlich früher wahrgenommen werden kann.


Es würde ja schon reichen Nachts auf Pressluft zu verzichten!


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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken712228
Datum27.01.2012 22:5417127 x gelesen
Aber Presslufttröten haben eine Richtwirkung, das macht nur Sinn (äh Spaß) wenn man auf einen Häuserblock zufährt.

Tomy


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein712229
Datum27.01.2012 23:0417060 x gelesen
oder hinter einem Geländewagen Cabrio, innerorts, kurz vor Mitternacht.....

statt Elektro, gleich Pressluft.....


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AutorTim 8R., Hof / Bayern712230
Datum28.01.2012 00:0217105 x gelesen
Geschrieben von René H.
oder hinter einem Geländewagen Cabrio, innerorts, kurz vor Mitternacht.....

statt Elektro, gleich Pressluft....


Ich hab schon von Fahrzeugen gehört, die haben nur Pressluft...da kann man gar nicht wählen ;-)


P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder?

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg712233
Datum28.01.2012 08:3817125 x gelesen
Hallo

eine starke Demokratie kann auch solche Dummheiten ertragen ...


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken712234
Datum28.01.2012 08:4416953 x gelesen
Hi,

gibt es eigentlich in der StVZO Vorgaben, wie laut das Sondersignal mindestens sein muss? Oder steht da nur so ein Gummi wie 'deutlich wahrnehmbar' o.ä.?

Tomy


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY712235
Datum28.01.2012 09:0417029 x gelesen
Servus Jürgen,

bist du jetzt durch deinen Besuch in unserer Hauptstadt neu gestählt für die Demokratie? ;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen712237
Datum28.01.2012 09:2917020 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Frank S.... daß es einen Schalteingang für Tag/Nacht gab, mit dem der Signalpegel um 10(?) dB abgesenkt werden konnte.

Ich seh es schon ganz deutlich vor mir .....!

Feuerwehr-Markt 2017:
"Verkaufe SoSi Hella RTK 13 S/L - T/N - H/D/B - J/C/M/B/A - H/T/F/V/AM! Zustand wie neu!"

Zur Erklärung:

S/L
Schallausbreitung für Stadt/Land

T/N
Lautstärke Tag/Nacht

H/D/B
Blitz in Hell/Dunkel/Blindenschrift

J/C/M/B/A
Tonfolge für Juden/Christen/Moslems/Buhddisten/Atheisten

H/T/F/V/AM
Design der Bedienelemente für Homosexuelle/Transsexuelle/Frauen/Vegetarier/andere Minderheiten als ausklappbares Sonderbedienteil

;-)

Gruß Jan


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW712245
Datum28.01.2012 14:2916471 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Neumann T.gibt es eigentlich in der StVZO Vorgaben, wie laut das Sondersignal mindestens sein muss? Oder steht da nur so ein Gummi wie 'deutlich wahrnehmbar' o.ä.?

In der StVZO steht erstmal, dass so ein Einsatzhorn bauartgenehmigt sein muss.

In der Fahrzeugteileverordnung steht, wie man an so eine Bauartgenehmigung kommt.

In den technischen Anforderungen zur Fahrzeugteileverordnung ist dann endlich erläutert, welche Anforderungen einzuhalten sind.

Im Fall des Einsatzhornes verweisen die TA Nr. 32 zur FzTV auf die DIN 14610; zur Lautstärke wird weiterhin festgelegt:
(11) Der A-bewertete Schallpegel muss in der Richtung der größten Schallabstrahlung in 3,5 m Abstand im reflexionsfreien Raum für jeden der beiden Einzelklänge mindestens 110 dB(A) betragen. Hierauf wird eine Toleranz von 3 dB(A) für solche Warneinrichtungen zugelassen, die mindestens 10 Komponenten haben, deren Amplituden die stärkste Komponente um weniger als 10 dB unterschreiten. Im Bereich von 1000 Hz bis 4000 Hz soll mindestens einer der harmonischen Obertöne jedes Klanges den Schallpegel von 104 dB (bezogen auf P0 = 20 Nm2) überschreiten.

Also eigentlich alles ganz einfach, oder? ;-)

Gruß,
Henning

BTW: die TOPAS-Balken können tatsächlich eine Nachtabsenkung von -6 dB(A)...


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein712246
Datum28.01.2012 14:3716320 x gelesen
Geschrieben von Tim R.Ich hab schon von Fahrzeugen gehört, die haben nur Pressluft...da kann man gar nicht wählen ;-)

Aber nicht die RTW unserer BF....


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AutorJoha8nne8s H8., Haard / Bayern712248
Datum28.01.2012 14:4516436 x gelesen
Etwas ähnliches führte neulich bei uns in der Nachbargemeinde auch zu Diskussionen. Gab es aber scheinbar schon öfter hat mir Google gesagt.

Gruß, Johannes


Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP712252
Datum28.01.2012 15:3816317 x gelesen
Nachdem ich gestern mal wieder mit unserem TSF-W mit E-Horn durchs Dorf gefahren bin unterschreibe ich dir das gerne. Ich hab zuerst gedacht da ist was kaputt...


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz712258
Datum28.01.2012 19:4416134 x gelesen
Dein Post ist mal wieder ein Hammer!

Aber beim Satz, geschrieben von Sebastian K.Bis dahin bleiben maximal die Fragen zu klären, ob bei einer Tröte mit zwei Hupen als Gleichstellungsbeauftragte Korruptionsverdacht besteht,, tut mir der Bauch weh vor lachen!!! :D

ROFL!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorNico8 K.8, röllbach / bayern712276
Datum29.01.2012 00:5116031 x gelesen
Naja, wenn sie also schon mit dem lauten Horn ein Problem haben, kommen sie auch mit Sicherheit bald auf die Idee, damit das Blaulicht nachts zu Blau ist.

Die alten Blaulichter drehen sich zu schnell und die neuen Blitzer blitzen viel zu schnell.




Meiner Meinung nach ist das "A B M" auf höchstem Maße.


Alles was ich hier schreibe ist und bleibt meine eigene Meinung!

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland712280
Datum29.01.2012 09:0715995 x gelesen
......oder der der ein neues Eigenheim direkt neben eine Mühle baut die dort schon seit 18XY steht und sich dann über den Lärm beschwert.
......oder diejenigen die ein Haus direkt neben dem Sportplatz kaufen der dort seit 40 Jahren ist und sich dann über den Trainings- und Spielbetrieb aufregt.
......oder die die direkt neben eine Kindergarten/Spielplatz bauen und sich dann wegen der Kinder beschweren.

Mündige Bürger die sich beschweren und Klagen findest du immer. Die machen mir keine Angst, was mich da eher erschreckt sind die Entscheidungen mancher Richter.........


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW712476
Datum30.01.2012 11:0315932 x gelesen
So als jemand dessen letzte Blaulichtfahrt nun 12 Jahre her ist. Wenn ich das noch richtig im Schädel habe, muss die Feuerwehr Blaulicht und Sirene einschalten um sich "freie Bahn zu verschaffen. fehlt die Sirene, hat der Fahrer bei einem Unfall ein Problem mehr. Ich meine, das uns gesagt wurde, das wir nur auf der Sicheren seite wären, wenn wir das Horn durchlaufen lassen, aber wer hält das schon aus?

Wenn das so (noch) richtig ist, was wäre dann zu einem Freibrief für die Fahrer zu sagen. Das Horn ist einzuschalten, wenn der Fahrer es für notwendig hält, wenn nicht ist das halt beim Unfall Pech für alle.

Ach so: ich weiß auch um die Ignoranz einiger Autofahrer, nach dem Motto, "ich zuerst"


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen712479
Datum30.01.2012 11:5315681 x gelesen
Daumen hoch und eindeutig wieder ein Beitrag für die Frequently asked Stories oder für Fabians Blog


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorSeba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW712491
Datum30.01.2012 14:3915657 x gelesen
Na ich möchte kurz anmerken, dass viele Bürger auch sagen, die Polizei kann das doch auch ohne oder warum fährt die Polizei mit Blaulicht und ohne Horn.

Waurm die Ploizei das tut frage ich mich auch....laut Gesetzteslage gibt es mir keinen bekannten Grund das DIE das dürfen, schliesslich meine ich ohne jetzt hier jeden § zu nennen, besagt das Gestz doch, dass man nur mit Blauchlicht und Martinshorn rumfahren darf.


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW712493
Datum30.01.2012 15:0015536 x gelesen
Geschrieben von Sebastian S.Na ich möchte kurz anmerken, dass viele Bürger auch sagen, die Polizei kann das doch auch ohne oder warum fährt die Polizei mit Blaulicht und ohne Horn.

Das hatte ich damals auch so verstanden, die Unterweisung wurde von einem Polizisten gemacht.

Geschrieben von Sebastian S.besagt das Gestz doch, dass man nur mit Blauchlicht und Martinshorn rumfahren darf.

Genau da ansetzen, Blaulicht besagt freie Bahn und der Fahrer darf zusätzlich nach Lage Martinshorn einsetzen. Bei einem Unfall ist das dann halt auch mal ein eingegangenes Risiko für alle.

PS: Ich bin mit Blaulicht auch in meiner heißesten Zeit niemals in eine Kreuzung einfach rein gefahren, sondern habe immer schön abgebremst. Ging auch.


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AutorSeba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW712495
Datum30.01.2012 15:1215453 x gelesen
Also ich meine freie Bahn gibt es nur wenn das blaue Licht blinkt und das Martinshorn singt.

Da isstes
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Auszug aus § 38 StVO



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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP712505
Datum30.01.2012 16:4915384 x gelesen
Geschrieben von Sebastian S.Na ich möchte kurz anmerken, dass viele Bürger auch sagen, die Polizei kann das doch auch ohne oder warum fährt die Polizei mit Blaulicht und ohne Horn.Die Kundschaft von uns freut sich i.d.R., wenn sie näher kommendes SoSi hört. Die Kundschaft der Polizei reagiert da zuweilen aber etwas anders. Ich meine mich erinnern zu können, dass in irgendwelchen Hinterstubenerlassen deshalb die Vorschriften Polizeieinsätze betreffend schon etwas "lockerer" angesetzt wurden.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW712506
Datum30.01.2012 16:5115285 x gelesen
Geschrieben von Sebastian S.laut Gesetzteslage gibt es mir keinen bekannten Grund das DIE das dürfen, schliesslich meine ich ohne jetzt hier jeden § zu nennen, besagt das Gestz doch, dass man nur mit Blauchlicht und Martinshorn rumfahren darf.

Siehe dazu §38 (2)
Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(Hervorhebung durch mich)

Sowie: Sonderrechte im Straßenverkehr
Insbesondere Seite 6, letzter Absatz und Seite 7.

Das bei ausschließlicher Nutzung von blauem Blinklich das sofortige freie Bahn schaffen nicht angeordnet wird sollte klar sein.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz712511
Datum30.01.2012 17:2615293 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die Kundschaft von uns freut sich i.d.R., wenn sie näher kommendes SoSi hört.

Tut sie. Wir hatten vor kurzem einen ähnlichen Fall bei dem sich eine Anwohnerin über Sirene + Sondersignal nachts um 0330 beschwert hat. Da war sogar einer der vom Brand betroffenen bereit, in einem Zeitungsartikel entsprechend Stellung "pro Feuerwehr" zu beziehen:

http://www.feuerwehr-elmstein.de/html/aktuelles.html

Rheinpfalz_vom_24.01.12.jpg

Also wenn man solche "Probleme" im eigenen Bereich hat, sollte man entsprechend offensiv kommunizieren, warum diese "Ruhestörung" manchmal sein muss. Denn die wenigsten Mitbürger wissen um z.B. die rechtlichen Hintergründe von "Wegerechten" in §38 StVO.


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AutorStep8han8 R.8, Querfurt/OS / Sachsen-Anhalt712518
Datum30.01.2012 18:0115434 x gelesen
Geschrieben von Sebastian S.die Polizei kann das doch auch ohne

Da fallen mir doch spontan 2 selbsterlebte Ereignisse ein:

1. Ich auf dem Linksabbiegestreifen in einer Reihe abbiegender Fahrzeuge. Vor mir wird Rot, ich bleibe stehen. Ein StW auf der rechteren der beiden Geradeausstreifen (die noch grün hatten, aber in die Richtung fuhr sonst keiner) zieht nach links (Rot) und fährt den Abbiegern hinterher. Wenig später sehe ich den StW mit einem Kunden am Straßenrand.

2. Ich auf Rechtsabbiegespur stehe an Roter Ampel. Beobacht, wie Geradeausspur Rot wird, jemand meint noch drüber fahren zu müssen. Dummerweise war 20 m hinter ihm ein StW der dann natürlich auch noch hinterher musste.

Ich will die Pol-Kollegen nicht anprangern, sicher hatte deren Handlung ihren Grund, allerdings geschahen beide Aktionen ohne blau, ohne Horn, und ziemlich zügig.

Direkt an der Kreuzung Tröte anmachen, 10sec warten, dass es ja alle mitbekommen haben, und dann fahren wäre auch sicher nicht zweckmäßig, Aber ganz ohne, dürfen die denn das? Oder ist das ein weiterer Fall von solange nix passiert ist alles io?

Grüße SR


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg712533
Datum30.01.2012 19:5215343 x gelesen
Der Unterschied zwischen § 35 Abs. 1 StVO und § 38 Abs. 1 StVO ist dir bekannt und bewusst?

§ 35 Abs. 1 StVO befreit "die Polizei" bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Vorschriften der StVO, wenn dies geboten und erforderlich ist;
§ 38 Abs 1 StVO fordert, das beim Einsatz von Blaulicht und Signalhorn die anderen Verkehrsteilnehmer unverzüglich Platz schaffen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW712546
Datum30.01.2012 21:4515290 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Udo B.Der Unterschied zwischen § 35 Abs. 1 StVO und § 38 Abs. 1 StVO ist dir bekannt und bewusst?

Die Verbindung der beiden ist dir bekannt?

Geschrieben von Udo B.§ 35 Abs. 1 StVO befreit "die Polizei" bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Vorschriften der StVO, wenn dies geboten und erforderlich ist;
§ 38 Abs 1 StVO fordert, das beim Einsatz von Blaulicht und Signalhorn die anderen Verkehrsteilnehmer unverzüglich Platz schaffen.


Die StVO-VwV fordert, dass die Inanspruchname von Sonderrechten wenn möglich und zulässig durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn anzuzeigen ist.

Ganz so einfach ist es also nicht mit der Trennung von beidem, jedenfalls nicht für Behörden!

Gruß,
Henning


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg712561
Datum31.01.2012 01:0615162 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Harald S.Blaulicht besagt freie Bahn

das bezweifle ich stark!

Blaulich alleine gibt keine freie Bahn!


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg712564
Datum31.01.2012 07:0115086 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Die Verbindung der beiden ist dir bekannt? Sicherlich.

Geschrieben von Henning K.Die StVO-VwV fordert, ...
Ganz so einfach ist es also nicht mit der Trennung von beidem, jedenfalls nicht für Behörden!
"... sollte, wenn möglich und zulässig, ... ".

Der Streifenführer im genannten Beispiel wird mit Sicherheit sehr sorgfältig abgewogen haben, ob die plötzliche und unerwartete Zuschaltung im Kreuzungsberich nicht eher eine Gefährdung darstellt und die Kreuzungsdurchfahrt ohne Signal sicher und ohne Gefährdung Dritter möglich ist.

Das Thema "polizeiliche Einsatztaktik" lassen wir jetzt mal bewusst außen vor (mögliche Flucht der Zielperson durch zu frühe Zuschaltung des Einsatzhorns).


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW712566
Datum31.01.2012 07:2915170 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Udo B.Das Thema "polizeiliche Einsatztaktik" lassen wir jetzt mal bewusst außen vor

gerne.

Weil solche (oder ähnliche) Gründe für die nicht-polizeilichen Einsatzfahrer nur in den seltensten Fällen zutreffen (klassisches Beispiel: der angedrohte Suizid), hängen gerade für diese die Sonderrechte und das Sondersignal noch enger zusammen als für die Polizei...

Gruß,
Henning


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg712578
Datum31.01.2012 09:2215042 x gelesen
Ich denke, wir sind uns einig ... :)

Die Schwierigkeit ist häufig genug, genau DAS den HiOrg/FW-Fahrern, und letztendlich auch der Bevölkerung zu vermitteln.
"Grantler", denen es keiner Recht machen kann, wird es immer und überall geben ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen712617
Datum31.01.2012 16:5014962 x gelesen
Moin!

Einfach köstlich! Noch eine Frage hierzu:
Geschrieben von Sebastian K.Bis dahin bleiben maximal die Fragen zu klären, ob bei einer Tröte mit zwei Hupen als Gleichstellungsbeauftragte Korruptionsverdacht besteht,

Ist jetzt eine Tröte mit nur einer Hupe eine Halbe Tröte oder doch schon eine ganze Hupe?
Letzterer Fall würde ja die Hupe voll diskriminieren, da eine Tröte doppelt soviel wert wäre wie eine Hupe und damit nicht gleichberechtigt, äh.. gleichgestellt!

Fragen über Fragen!

Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW712680
Datum31.01.2012 23:4814862 x gelesen
Prost.

Geschrieben von Dirk W.Ist jetzt eine Tröte mit nur einer Hupe eine Halbe Tröte oder doch schon eine ganze Hupe?

eine Amazone.

Gruß,
Henning


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP713349
Datum07.02.2012 12:1015392 x gelesen
Guter Beitrag vom "Firefox"-Blogger:
http://firefox05c.wordpress.com/2012/02/06/lautstarkebegrenzung-fur-martinhorner/#more-2596


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen718918
Datum25.03.2012 11:0514590 x gelesen
Morgääähn!

Gottseidank gibt es noch verantwortungsvolle Bürger die ihren GMV nutzen und dem Bundestagspetitionsauschuß eine Petition gegen die obige Petition einreichen!
Deutschland wird gerettet werden!
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die StVZO hinsichtlich dem Schalldruck von Sondersignalanlagen für Einsatzfahrzeuge ("Martinshorn") nicht zu ändern und damit die entsprechende Petition (Weiland, Martin) mit negativem Ergebnis zu prüfen.

Wer war nochmal gegen großkalibrige Dienstwaffen für FM? ;-)

Gruß und ruhiges Rest-WE
Jan


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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 27.01.2012 17:38 Jan 7K., Niederlungwitz
 27.01.2012 18:02 ., Thierstein und Magdeburg
 27.01.2012 19:25 Lars7 T.7, Oerel
 27.01.2012 19:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.01.2012 19:44 Lars7 T.7, Oerel
 27.01.2012 19:35 Jan 7K., Niederlungwitz
 27.01.2012 20:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.01.2012 20:54 Fran7k S7., Nossen
 27.01.2012 22:33 ., Flensburg
 28.01.2012 09:29 Jan 7K., Niederlungwitz
 27.01.2012 20:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 27.01.2012 20:32 Fran7k R7., Eppelborn
 27.01.2012 20:36 Dirk7 H.7, Schlotheim
 27.01.2012 20:49 Hara7ld 7S., Köln
 27.01.2012 21:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 28.01.2012 19:44 Dani7el 7M., Jockgrim
 30.01.2012 11:53 ., Frankfurt
 31.01.2012 16:50 Dirk7 W.7, Algermissen
 31.01.2012 23:48 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.01.2012 20:52 Olaf7 T.7, Dortmund
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 27.01.2012 23:04 ., Flensburg
 28.01.2012 00:02 Tim 7R., Hof
 28.01.2012 14:37 ., Flensburg
 28.01.2012 15:38 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 28.01.2012 08:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.01.2012 09:04 Anto7n K7., Mühlhausen
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 30.01.2012 11:03 Hara7ld 7S., Köln
 30.01.2012 14:39 Seba7sti7an 7S., Recklinghausen
 30.01.2012 15:00 Hara7ld 7S., Köln
 30.01.2012 15:12 Seba7sti7an 7S., Recklinghausen
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 30.01.2012 16:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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