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Thema | Dienstgrad stv. Gruppenführer | 46 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8an 8W., Holzminden / Niedersachsen | 712352 | |||
Datum | 29.01.2012 19:35 | 17552 x gelesen | |||
Welchen Dienstgrad bekommt in Niedersachsen der stv. Gruppenführer in einer Schwerpunktfeuerwehr. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 712354 | |||
Datum | 29.01.2012 19:38 | 13510 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Christian W. stv. Gruppenführer ?? Was ist das denn? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint / Niedersachsen | 712355 | |||
Datum | 29.01.2012 19:43 | 13340 x gelesen | |||
Unabhängig von der Gliederung der Wehr in NDS. trägt der Stellvertretende Gruppenführer den Dienstgrad Löschmeister, also muß er zwingen den Lehrgang Gruppenführer 1+2 haben | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Holzminden / Niedersachsen | 712360 | |||
Datum | 29.01.2012 19:57 | 12974 x gelesen | |||
Ich kannte das noch so das der Gruppenführer Hauptlöschmeister wird und der Stellvertreter Oberlöschmeister. Ist bei den anderen Ämtern ja auch so das der Stellvertreter einen Dienstgrad niedrieger ist. Und nicht 2. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 712361 | |||
Datum | 29.01.2012 19:59 | 11764 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n P.Geschrieben von Christian W."stv. Gruppenführer" Ich nenne das mal die "Verwaltungsfunktion Gruppenführer", sprich die FA (SB) einer Feuerwehr werden in verschiedene Gruppen eingeteilt, in denen man i.d.R. den Dienstbetrieb durchführt. Diese Gruppenführer werden gerne auch mal gewählt. Das hat jedoch herzlich wenig mit der "einsatzspezifischen Funktion Gruppenführer" zu tun, auch wenn viele das anders sehen. Denn woher weiß ich, ob der "gewählte Gruppenführer" zum Einsatz erscheint und was mache ich, wenn der nicht erscheint....?! Ansonsen kann dem TO da Feuerwehr-Verordnung Nds. in der Anlage 2 geholfen werden. Geschrieben von Martin M. Unabhängig von der Gliederung der Wehr in NDS. trägt der Stellvertretende Gruppenführer den Dienstgrad Löschmeister, also muß er zwingen den Lehrgang Gruppenführer 1+2 haben Mit Verlaub gesagt ist das Quatsch. Ein (stellv.) Gruppenführer hat nicht automatisch den Dienstgrad "Löschmeister". Den kann er nur bekommen, wenn die dafür nötigen Voraussetzungen gem. der Feuerwehrverordnung erfüllt und dafür reicht noch nicht mal allein der Gruppenführer-Lehrgang (Teil 1 und 2). Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Olaf8 S.8, Wendschott / Nds | 712362 | |||
Datum | 29.01.2012 20:01 | 11366 x gelesen | |||
Wir in Niedersachsen wählen auch die Gruppenführer und Stellvertreter . LG Olaf | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 712363 | |||
Datum | 29.01.2012 20:05 | 12477 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian W.Ich kannte das noch so das der Gruppenführer Hauptlöschmeister wird Das würde aber der FwVO entsprechen, denn die sagt: Löschmeister = stellvertretender Führer der taktischen Einheiten Hauptlöschmeister = Führer der Löschgruppe (warum man hier einmal ganz allgemein taktische Einheit und einmal spezifisch von der Gruppe schreibt, muß ich auch nicht verstehen...) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 712364 | |||
Datum | 29.01.2012 20:09 | 11940 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Das würde aber der FwVO entsprechen, denn die sagt: Es gibt ja in größeren Wehren ggf. verschiedene taktische Einheiten.... Gruß Sven | |||||
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Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 712367 | |||
Datum | 29.01.2012 20:14 | 11460 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian W.Welchen Dienstgrad bekommt in Niedersachsen der "Bekommt" schon mal nicht, du meinst sicher welcher Dienstgrad auf Grund dieser Funktion erreicht werden kann. Wie schon beschrieben "LM"...laut VO Gruß Sven | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint / Niedersachsen | 712368 | |||
Datum | 29.01.2012 20:14 | 11244 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Lars Tiedemann---
OK TM 1+2, 2 Technische Lehrgänge, TF,GF 1+2. min. 5 Jahre Dienstzeit um LM zu werden | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 712369 | |||
Datum | 29.01.2012 20:23 | 11723 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven N.Es gibt ja in größeren Wehren ggf. verschiedene taktische Einheiten.... Den selbsständigen Trupp und die Staffel hast Du nicht nur in größeren Feuerwehren. Aber so wie das da steht, können wir ja mal folgendes konstruieren: Hauptfeuerwehrmann = Führer der taktischen Einheit "selbstständiger Trupp" Löschmeister = stellv. Führer der taktischen Einheit (selbstständiger Trupp) Macht das Sinn?! Nö... Wenn ich böse bin, dann würde ich sagen, daß dieser ganze Verwaltungs- und Dienstgradkram überflüssig ist. Hilft im Einsatz nämlich nicht die Bohne... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 712371 | |||
Datum | 29.01.2012 20:30 | 11501 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Den selbsständigen Trupp und die Staffel hast Du nicht nur in größeren Feuerwehren. Die Führungskräfte haben aber OLM als Zieldienstgrad und stellv. halt LM.... Über Sinn brauchen wir hier nicht diskutieren.. ;-) Gruß Sven | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint / Niedersachsen | 712372 | |||
Datum | 29.01.2012 20:31 | 11364 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Tiedemann Wenn ich böse bin, dann würde ich sagen, daß dieser ganze Verwaltungs- und Dienstgradkram überflüssig ist. Hilft im Einsatz nämlich nicht die Bohne... Stimmt da hast du Recht es kommt eher darauf an ob derjenige der das sagen im Einsatz hat auch fachlich geeignet ist. Es gibt genug GF die sich an manche sachen nicht rantrauen wo derjenige einfacher kompetenter ist der von Berufswegen die Erfahrung hat z.b. ELektriker, KFZ Mechaniker, oder Waldarbeiter | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 712373 | |||
Datum | 29.01.2012 20:32 | 11283 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n P.?? Du weißt doch, dass "die da oben" in ihrem Land "friedensmäßige" Gliederungen haben. d.h. die Zahl der FüKräfte bemißt sich nach einer Papiergliederung, die nichts mit dem Einsatz zu tun hat. Auf Lehrgänge werden die Personen geschickt die gewählt wurden. Und dann bekommen die auch den entsprechenden Dienstgrad. Ich habe den Sinn dieses Systems der friedensmäßigen/ verwaltungsmäßigen Gliederung aus der Man Ausbildungen und Tätigkeiten für den Einsatzfall ableitet nie verstanden... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint / Niedersachsen | 712375 | |||
Datum | 29.01.2012 20:35 | 11234 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDu weißt doch, dass "die da oben" in ihrem Land "friedensmäßige" Gliederungen haben. d.h. die Zahl der FüKräfte bemißt sich nach einer Papiergliederung, die nichts mit dem Einsatz zu tun hat. Auf Lehrgänge werden die Personen geschickt die gewählt wurden. Und dann bekommen die auch den entsprechenden Dienstgrad. Wie sieht es denn diesbezüglich im Ländle aus ? | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 712379 | |||
Datum | 29.01.2012 20:38 | 11158 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Olaf S.: Wir in Niedersachsen wählen auch die Gruppenführer und Stellvertreter. Nein, machen wir nicht. Das hängt immer von der entsprechenden Satzung der Gemeindefeuerwehr ab und es kann auch sein, daß nur wehrintern gewählt wird (auch wenn in der Satzung nichts davon steht). Lediglich die Orts- und Gemeindebrandmeister sowie deren Stellvertreter werden qua Gesetz auf "Vorschlag der Wehr" (das ist die "Wahl") ins Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 712386 | |||
Datum | 29.01.2012 20:48 | 11155 x gelesen | |||
Hallo,Wie sieht es denn diesbezüglich im Ländle aus ? Soweit mir bekannt, gibt es dort nur eine - unverbindliche - Empfehlung zu den Dienstgraden vom LFV. Liegt also, mehr oder weniger, im Ermessen der jeweiliegen Wehr. Grade das wollte man wohl mit der sog. Wehrgliederung in Nds. vermeiden. Ob das sinnvoll ist bzw. sich als sinnvoll erwiesen hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. M.E. könnte man darauf sehr gut verzichten und die Dienstgrade einfach an die Ausbildung knüpfen, was auch der Sache an sich wesentlich gerechter werden würde. Mal sehen, in der letzten Zeit wurde ja schon einiger Balast und Folklore in Nds. über Bord geworfen. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 712388 | |||
Datum | 29.01.2012 20:52 | 11091 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin M.Wie sieht es denn diesbezüglich im Ländle aus ? Bin zwar nicht aus dem Ländle, sondern aus Franken (also rein rechtlich gesehen aus Bayern), denke aber, dass unser System auch in diese Richtung geht: Gewählt werden bei uns (auf öffentlich-rechtlicher Seite) der Kommandant und sein Stv. Die besuchen dann die entsprechenden Lehrgänge. Zum GF-Lehrgang wird geschickt, wer für geeignet befunden wird. Beim Einsatz einigt man sich eben, wer GF ist. (Bzw. ordnet das der Komm. an, wenn er da ist.) Probleme hat es dabei bei uns noch nie gegeben. Ich kenne in meinem Lkr. nur eine Feuerwehr, die eine verwaltungsmäßige Einteilung von Mannschaft und Fkr. vornimmt, was aber daran liegt, dass dort ein wochenweise wechselndes Schichtsystem für kleine und mittlere Einsätze gefahren wird. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 712390 | |||
Datum | 29.01.2012 20:54 | 11020 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Martin M. Wie sieht es denn diesbezüglich im Ländle aus ? Ist im § 8 "Leitung der Feuerwehr" im Abs. 4 des FwG BaWü geregelt: "(4) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden durch den Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten bestellt." Wie viele Unterführer (ZF/GF) eine FF im Ländle hat und wie sich die Feuerwehr gliedert legt jede Gemeinde in ihrer örtlichen Feuerwehrsatzung fest. Gewählt werden lt. § 8 Abs. 2 nur der ehrenamtlich tätige FW-Kommandant und seine Stellvertreter auf die Dauer von fünf Jahre. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 712391 | |||
Datum | 29.01.2012 20:54 | 11037 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Ruhland t. M.E. könnte man darauf sehr gut verzichten und die Dienstgrade einfach an die Ausbildung knüpfen, was auch der Sache an sich wesentlich gerechter werden würde. Mal sehen, in der letzten Zeit wurde ja schon einiger Balast und Folklore in Nds. über Bord geworfen. Da hast du voll und ganz recht aber die Verordnung wurde erst mitte 2010 überarbeitet | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 712392 | |||
Datum | 29.01.2012 20:56 | 11089 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin M.Wie sieht es denn diesbezüglich im Ländle aus ? Ganz einfach. Man kann auf Lehrgang schicken, wen man für geeignet und sinnvoll (z.B. Tagesverfügbarkeit) hält. Die Grenze ist die Kapazität der Landesfeuerwehrschule und das sich daraus ergebende Landkreiskontingent das für die Wehren reichen muß. Rein theoretisch könne man jeden FM einer Wehr auf den GrFü-Lehrgang schicken. Der FM mit Lehrgang wird dann vom Kommandanten (und je nach Satzung Zustimmung Ausschuß) dazu ermächtigt diese Funktion im Einsatz wahrzunehmen (d.h. im Auftrag der Gemeinde tätig zu werden). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 712395 | |||
Datum | 29.01.2012 20:59 | 11010 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer
Würde in NDS auch gehen nur kann nicht jeder den entsprechenden Dienstgrad bekommen | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 712397 | |||
Datum | 29.01.2012 21:00 | 11016 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Bin zwar nicht aus dem Ländle, sondern aus Franken (also rein rechtlich gesehen aus Bayern), denke aber, dass unser System auch in diese Richtung geht: Ach ja. Dienstgrade vergibt der Kommandant so ziemlich nach Gutdünken, es gibt nur eine Anlage in der VollzBekBayFwG (S. 44), die die Normalstärken der FFs vorgibt. Erfahrungsgemäß interessiert sich aber dafür kaum jemand. (Im Grunde ist da so eine verwaltungsmäßige Einteilung schon zu erkennen. Nachdem davon aber nirgendwo anders in den rechtlichen Grundlagen davon etwas steht, macht das fast keiner.) Praktisch wird man i.d.R. nach dem GF-Lehrgang zum LM befördert, und es soll wohl eine ungeschriebene Regel sein, dass man als ausgebildeter Verbandsführer zum BM wird. Alles andere dazwischen liegt beim Kommandanten. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 712399 | |||
Datum | 29.01.2012 21:02 | 11074 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin M.Würde in NDS auch gehen nur kann nicht jeder den entsprechenden Dienstgrad bekommen Dienstgrad hängt 1. an der Qualifikation und ggf. "Stehzeit" für Mannschaft sowie Personal mit Ausbildung GrFü und ZFü 2. an der Funktion - aber nur für Kommandanten und Stellvertreter (waruaf man m.E. auch verzichten können sollte). Ich persönlich könnte auf dieses ganze DIenstgradgedöns komplett verzichten und nur die FUnktionne TrM, TrFü, GrFü, ZFü, VerbFü benennen und ggf. kennzeichnen (Streifen am Helm = Quaulifikation). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Klint LK Cuxhaven / Niedersachsen | 712402 | |||
Datum | 29.01.2012 21:04 | 10998 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer
Du Sprichst mir aus der Seele | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 712403 | |||
Datum | 29.01.2012 21:05 | 11108 x gelesen | |||
Warum eigentlich nicht, denn den "Stellenkegel" aus der alten Nds. MindeststärkenVO gibt es in der neuen Nds. FwVO nicht mehr. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 712423 | |||
Datum | 29.01.2012 21:34 | 10987 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Ludger F.: Warum eigentlich nicht, denn den "Stellenkegel" aus der alten Nds. MindeststärkenVO gibt es in der neuen Nds. FwVO nicht mehr. Doch, die Verleihung der Dienstgrade ist weiterhin an die Funktion gebunden, siehe §8 FwVO. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 712425 | |||
Datum | 29.01.2012 21:41 | 10980 x gelesen | |||
Aber wo steht denn etwas über die maximale Anzahl. Früher gab es den Stellenkegel. Und heute? Wo ist eine Obergrenze bei der Anzahl festgelegt? | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 712432 | |||
Datum | 29.01.2012 21:56 | 11461 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Lars T.: Aber so wie das da steht, können wir ja mal folgendes konstruieren: Könne wir das tatsächlich konstruieren? - Auch nö! Führer der taktischen Einheit "selbstständiger Trupp" = Ausbildung GF (§ 2 FwVO) und Dienstgrad OLM (Anlage 2 FwVO). Dass die-/ derjenigen ggf. dann erst befördert werden muß, HFM -> LM -> OLM, ist dafür ja unerheblich. geschrieben von Sven N.: Die Führungskräfte haben aber OLM als Zieldienstgrad und stellv. halt LM... Ergänzung: Führerin oder Führer der Löschgruppe - HLM Führerin oder Führer der Löschstaffel oder des Selbständigen Löschtrupps - OLM Stellvertretende Führerin oder stellvertretender Führer der taktischen Einheiten - LM Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 712436 | |||
Datum | 29.01.2012 22:03 | 11085 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Ludger L.: Aber wo steht denn etwas über die maximale Anzahl. Früher gab es den Stellenkegel. Und heute? Wo ist eine Obergrenze bei der Anzahl festgelegt? Die (maximale) Anzahl bemisst sich nach wie vor an den vorhandenen taktischen Eiheiten (Fahrzeugen). Angenommene Aussattung LF 8 und TLF 8 = HLM, OLM + 2 x LM, zzgl. OBM (OrstBM) und BM (Stellv.). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 712439 | |||
Datum | 29.01.2012 22:14 | 11120 x gelesen | |||
Woher nimmst Du die Ergänzung "maximale"? §3 (2) 4 spricht doch im Gegensatz dazu explizit nur von einer Mindestreserve. Kann es sein, dass Du da was reininterpretierst, was nirgends in der aktuellen FwVO steht? In der alten MindeststärkenVO war das anders, aber die gilt nicht mehr. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 712445 | |||
Datum | 29.01.2012 22:44 | 11118 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Ludger F.: Woher nimmst Du die Ergänzung "maximale"? §3 (2) 4 spricht doch im Gegensatz dazu explizit nur von einer Mindestreserve. FwVO §3 (2) 4: (2) 1 Die personelle Mindeststärke einer Ortsfeuerwehr umfasst [...] 4. eine Personalreserve von mindestens 100 vom Hundert, bezogen auf die zu besetzenden Funktionen. Ja, und jetzt? Mindestens doppelte Besetzung der Funktionen, mehr steht da nicht, der Rest richtet sich in erster Linie nach der Anlage 2. Oder meinst Du vielleicht doppelt besetzte Stellvertreter Funktionen, im Sinne von "Mindest Personalreserve"? Das kann man natürlich machen, ging in Einzelfällen aber auch schon vorher. Wenn Du jetzt allerdings auf die Idee kommst, alle GF als Stellverterter-Stellvertreter (-Stellvertreter) einzusetzen und zum LM zu machen, könnte Dir das IM vermutlich erklären, daß das so nun auch wieder nicht gedacht war (ist es m.E. auch nicht). Wenn es überhaupt jemanden interessiert. Und wenn man beispielsweise nur gerne jemanden zum LM o.ä. befördern möchte, ging das auch schon früher eigentlich Problemlos - mit jeder Änderung der Wehrgliederung, jedenfalls auf dem Papier... (da muß(te) man nur mal so flexibel sein...) Gruß Daniel | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 712451 | |||
Datum | 29.01.2012 23:05 | 11174 x gelesen | |||
Ich möchte durch das Hinterfragen, was wirklich vorgegeben ist, verdeutlichen, dass die aktuelle FwVO durchaus Möglichkeiten eröffnet und nicht so starr ist, wie es ab und an (aus anderen Bundesländern) dargestellt wird. Interessant ist hierzu m. E. auch die Erläuterung, die bei der Anhörung der FwVO vom MI beigefügt wurde. Daraus könnte z.B. zumindest interpretiert werden, dass das MI hier seinerzeit schon eine größere Flexibilisierung erreichen wollte. Ich kann zu diesem Thema der Sichtweise von Cristian F. grundsätzlich einiges abgewinnen. Aber die Nds. FwVO ist jetzt so neu, die wird wohl erst einmal so bleiben. Jetzt steht ja erst einmal die Novelle des NBrandSchG an. | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 719269 | |||
Datum | 27.03.2012 12:00 | 10664 x gelesen | |||
Hallo auch allen! Da muss ich ja mal ne ganz blöde Frage einwerfen. es gibt ja sicher noch andere Bundesländer außer Brandenburg, in denen esDienstgrade wie Gemeindebrandmeister / Atmsbrandmeister und Stadtbrandmeister in der Funktion des obersten Löschknechtes gibt. jetzt also meine Frage dazu: welchen Dienstgrad erhält der dann nach Ausscheiden aus der Wehrführung vor Erreichen des "Rentenalters? zur Erklärung: ich habe in meiner Funktion als "Gemeindewehrführer" den Dienstgrad "Gemeindebrandmeister"(GBM) weil Amtsfreie Gemeinde. in Ämtern mit mehreren Dörfern/ Gemeinden heißt der Dienstgrad dann Amtsbrandmeister (ABM) in Städten Stadtbrandmeister (SBM)bei gleicher Funktion als oberster Löschknechtes. ich falle, wenn ich denn irgendwann diese Funktion nicht mehr ausübe und noch nicht in den Ruhestand gehe in meinen alten Dienstgrad zurück, Die Ausnahme wäre wirklich in den Ruhestand zu gehen, dafür habe ich aber noch mehr als 20 Jahre Zeit, dann dürfte ich mich im "GBM a.D. nennen. Wie ist das nun in anderen Bundesländern ? liebe Grüße aus dem Land Brandenburg www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 719274 | |||
Datum | 27.03.2012 12:21 | 10335 x gelesen | |||
RLP hat sich da auch was einfallen lassen: In der Anlage 3 zu §4 Abs. 4 der FwVo heisst es: Die Dienstgrade richten sich nach der Funktion, die die Feuerwehrangehörigen in der Feuerwehr wahrnehmen. Die Dienstgrade bleiben auch nach Aufgabe der jeweiligen Funktion erhalten . Die Dienstgradabzeichen werden gesondert geregelt. Den A.D.lern wird dann nur der Stern bzw. die Sterne abgenommen. Siehe dazu auch hier: http://www.feuerwehr-kettig.de/html/dienstgrad.html Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 719276 | |||
Datum | 27.03.2012 12:27 | 10380 x gelesen | |||
ahja ich müsste bei Abberufung, aus welchen Gründen auch immer (vor Erreichen des 65. Lbensjahres) meine Dienstgradabzeichen GBM) (in Brandenburg ja Schulterstücken) abgeben und würde in meinen alten Dienstgrad (BM) zurückfallen, denn den hatte ich als ich berufen wurde zum Wehrführer. Und mit dem höchsten Dienstgrad GBM / ABM oder eben SBM, (wenn auch vielleicht nur auf zeit) kann ich mich ja nicht nebenbei zum OBM oder HBM befördern, BM bin so gesehen seit fast 20 Jahren. LG Mario www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 719282 | |||
Datum | 27.03.2012 12:51 | 10497 x gelesen | |||
Hallo, in NRW sind Dienstgrad und Dienstgradabzeichen unabhängig von der Funktion (§11 Laufbahnverodnung FF), d.h. nach Ableistung des F-VI kannst Du zum Stadtbrandinspektor befördert werden und bleibst es bis zum Ausscheiden aus der Wehr. Die Funktion "Leiter der Feuerwehr" (LDF) wird durch ein Funktionsabzeichen dargestellt, allerdings trägt der LDF das Funktionsabzeichen ausschließlich auf den Schulterstücken. Bei Niederlegung der Funktion LDF werden wieder die drei silbernen Streifen für den STBI getragen. Gruss Kai | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 719353 | |||
Datum | 27.03.2012 22:13 | 10223 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Kai H. in NRW sind Dienstgrad und Dienstgradabzeichen unabhängig von der Funktion (§11 Laufbahnverodnung FF), d.h. nach Ableistung des F-VI kannst Du zum Stadtbrandinspektor befördert werden und bleibst es bis zum Ausscheiden aus der Wehr. *grübel* ist das jetzt wirklich so? Was ist, wenn der LdF noch keine Dienstkleidung nach dem neuen System hat?! Ich verstehe den entsprechenden Abschnitt der LVO eher so, dass der LdF nur das Funktionsabzeichen, nicht aber ein Dienstgradabzeichen tragen soll. Geschrieben von Kai H. Bei Niederlegung der Funktion LDF werden wieder die drei silbernen Streifen für den STBI getragen. und jetzt wird es spannend: Mit Zustimmung des Dienstherren kann der LdF sein Funktionsabzeichen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weiterhin tragen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Kai 8H., Köln / NRW | 719355 | |||
Datum | 27.03.2012 22:46 | 10015 x gelesen | |||
Hallo Henning, Geschrieben von Henning K. Was ist, wenn der LdF noch keine Dienstkleidung nach dem neuen System hat?! Natürlich liegst Du da richtig, ich hatte nur in Richtung neue Dienstkleidungen gedacht. Geschrieben von Henning K. Mit Zustimmung des Dienstherren kann der LdF sein Funktionsabzeichen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst weiterhin tragen. Auch da hast Du Recht, aber es gibt naürlich auch Situationen, in denen (aus welchen Gründen auch immer) ein LDF vor Eintritt in die Ehrenabteilung die Funktion nicht mehr ausübt -> dann kommen die von mir beschriebenen drei Streifen ins Spiel. Gruss Kai | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 719358 | |||
Datum | 27.03.2012 23:01 | 10165 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario G.ich müsste bei Abberufung, aus welchen Gründen auch immer (vor Erreichen des 65. Lbensjahres) ist das jetzt wirklich schlimm? Ich bin ganz ehrlich, ich habe gar keinen Dienstgrad auf meiner Kleidung, die trage ich auch nur "im Notfall". Ansonsten wirst du mich mit Hupf 2 Hose (gerne auch Modell Oberstdorf, je nach Anlaß) und dienstlich geliefertem T-/Polo-/Sweatshirt finden. Da ist eh kein Platz für Dienstgradabzeichen ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Domi8nic8 W.8, Bad Berka, 99735 Nohra / Thüringen | 719359 | |||
Datum | 27.03.2012 23:08 | 10122 x gelesen | |||
Stellvertretender Gruppenführer ??? Was ist das den ? In Thüringen macht man die Gruppenführerausbildung und wenn man Dienstzeit und Ausbildung abgeschlossen hat, kann man zum Löschmeister befördert werden. Der Bürgermeister ernennt dann amtlich die Personen mit der Gruppenführerausbildung zum Gruppenführer der Wehr. Sicherlich gibt es dann innerhalb der Wehr eine Abmachung wer als Gruppenführer tätig ist wenn mehrere Gruppenführer zum Einsatz erscheinen. Ansonsten kenne ich in einer Freiwilligen Feuerwehr nur den Wehrleiter und sein Stellvertreter, den Ortsbrandmeister + Stellvertreter, den Kreisbrandmeister und Stellvertreter bei Städten galt noch den Stadtbrandinspektor + Stellvertreter. Zugführer und Gruppenführer sind durch Ausbildung nach der FwDv in den Feuerwehrschulen zu erwerben. Geschrieben von Christian W. Welchen Dienstgrad bekommt in Niedersachsen der laut der Niedersächsischen Feuerwehrverordung hat der stellv. Führer einer Gruppe nach erfolgreicher Gruppenführerausbildung den Dienstrang Löschmeister, der Führer einer Gruppe mind. Oberlöschmeister. Wenn ein stellvertretender Gruppenführer aber schonmal die Funktion des Gruppenführer ausgeübt hat und den Dienstrang Oberlöschmeister oder Hauptlöschmeister hat behält er seinen Dienstrang. Mit kameradschaftlichen Gruß Dominic Wenkel FFw Bad Berka, FFw Nohra | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 720122 | |||
Datum | 03.04.2012 13:15 | 10172 x gelesen | |||
Nein, Daran ist garnichts schlimm. ich wollte lediglich wissen wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird und habe zur besseren Anschaulichkeit der Thematik aufgezeigt wie das bei uns im Land Brandenburg ist. liebe Grüße, Mario www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Fred8eri8ck 8P., Kellinghusen / Schleswig-Holstein | 720135 | |||
Datum | 03.04.2012 15:02 | 10113 x gelesen | |||
nur mal interessehalber..... warum sind die Dienstgrade so wichtig?!? wer wird danach "bezahlt" ??? ( außer BF ) nur schön das "Silber oder Gold" zutragen??? Im Einsatz trägt sie ja eigentlich keiner.. Warum nicht ähnlich wie andere große Einheiten das machen..... http://de.wikipedia.org/wiki/Dienststellungen_des_Technischen_Hilfswerks dann gibts auch keine ewig langen diskussionen darumber | |||||
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Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 773826 | |||
Datum | 29.09.2013 21:49 | 7868 x gelesen | |||
Hallo, Ich steig da gerade nicht mehr durch: Was sollte der Einheitsführer/Fahrzeugfführer (nicht OrtsBM oder Stv) )einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung haben? Wenn es streng nach dem IST Bestand geht, steht hier ein TSF-W mit einer Staffel, also kann es nur einen OLM geben richtig? MfG AlexD1979 | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 773829 | |||
Datum | 29.09.2013 22:03 | 7870 x gelesen | |||
Geschrieben von Alex D.Hallo, Hallo Alex, bei der Fragestellung wird es etwas lustig... Ganz streng nach der NDS FwVO gilt: a) Der stellvertretende Führer der taktischen Einheit ist (maximal) Löschmeister b) Der Führer der taktischen Einheit "Staffel" oder "selbstständiger Trupp" ist/kann Oberlöschmeister sein c) der Führer der taktischen Einheit "Gruppe" kann Hauptlöschmeister sein Da jede Ortsfeuerwehr aber mindestens eine Löschgruppe aufzustellen hat, hat deren Gruppenführer als maximalen Dienstgrad den Hauptlöschmeister (bzw 1. HLM...). Der stellvertretende Gruppenführer kann dann entweder als Stellvertreter gesehen werden (LM) oder aber als Staffelführer (OLM)... Dabei ist aber zu beachten, dass die FwVO nur Wahlämter kennt. Es gibt also in ihr keine Führungspersonen (= Personen mit abgeschlossenem Führungslehrgang/-lehrgängen), die kein Wahlamt ausüben. Selbst wenn also jemand ausgebildeter Gruppenführer ist, aber das Wahlamt noch nie bekleidet hat, darf er streng nach Verordnung nicht zum Löschmeister befördert werden. Geschrieben von Alex D. Wenn es streng nach dem IST Bestand geht, steht hier ein TSF-W mit einer Staffel, also kann es nur einen OLM geben richtig? Auslegungssache, s.o. Gruß Felix Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 773847 | |||
Datum | 29.09.2013 23:33 | 7963 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario G.ich wollte lediglich wissen wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird und habe zur besseren Anschaulichkeit der Thematik aufgezeigt wie das bei uns im Land Brandenburg ist. In Nds wird unterschieden in Dienstgrad- und Fuktionsabzeichen. Den Diesnstgrad behält man, auch wenn man die Funktion nicht mehr hat. Nur das Funktionsabzeichen wird abgelegt. So kann es schon mal sein, das man im laufe der Jahre mehrere OBM in einer FF hat, die alle mal OrtsBM waren, aber nun nicht mehr sind. Gruß Heinrich | |||||
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