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ThemaLeiter einer Feuerwehr trotz umzug in einer ander ortschaft8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 E.8, Heiligenstadt / Bayern715639
Datum26.02.2012 10:165069 x gelesen
Hallo

ich habe mal eine Frage. Were es möglich wenn man von seinem wohnort und in der Feuerwehr ist in die nächste Gemeinde wegzieht und in seiner alten Wehr Kommandant werden wenn man dazu gewählt wird?

MFG


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen715649
Datum26.02.2012 11:153348 x gelesen
Sollte in der Satzung eurer Feuerwehr geregelt sein.
Generell aber ist dies vermutlich nicht möglich, bzw. bei uns und ich denke mal bei vielen anderen auch ist es schwammig mit "sie sollen" umschrieben.

Geschrieben von ---Satzung der FF--- (4) Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde angehört, persönlich geeignet ist, die erforderliche Fachkenntnis mittels der geforderten Lehrgänge (§ 7 Abs. 1 FwOVO) nachweisen kann und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Wiederwahl (und Ernennung) ist auch nach dem 55. Lebensjahr möglich. Zudem sollen sie ihre Hauptwohnung in der Gemeinde haben.
Geschrieben von ---Satzung der FF--- (8)Die Wehrführer/die Wehrführerinnen führen die Freiwillige Feuerwehr in den Ortsteilen nach Weisung des Gemeindebrandinspektors/der Gemeindebrandinspektorin. Der Wehrführer/die Wehrführerin wird von den Angehörigen der Einsatzabteilung der Ortsteilfeuerwehr gewählt. Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört. Hinsichtlich der Anforderungen gilt Abs. 4 entsprechend.
BTW: Kennst Du die allgemeinen Regeln zur Grammatik, Interpunktion und Rechtschreibung?


Gruß

Flo

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AutorMich8ael8 G.8, Premenreuth / Bayern715653
Datum26.02.2012 11:582920 x gelesen
Leider nein. In Bayern gibt es die Regelung, das nur Kommandant sein darf, wer auch in diesem Ort oder einer diesem Ort angehörigen Ortschaft wohnhaft ist.
Ich kenne Ausnahmen, diese waren aber zum Zeitpunkt des Umzuges schon KDT.
Es kommt ausserdem darauf an, wie die Kreisführung das handhabt.

Genaue Regeleung steht im BayFwG bzw. desen Veordnung und der Vollzugsbekannmachung.
Das Ganze kannst du unter http://www.stmi.bayern.de/service/gesetze/detail/09292/index.php nachlesen.


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen715654
Datum26.02.2012 12:042698 x gelesen
Ähhm, auf welchen Beitrag beziehst Du dich?
Nutz doch bitte die Zitatfunktion...


Gruß

Flo

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AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland715664
Datum26.02.2012 13:532427 x gelesen
Geschrieben von Florian S.Ähhm, auf welchen Beitrag beziehst Du dich?
Glashaus? Steine?

;-)

Da er in meiner Liste den zweiten Post in diesem Thread veröffentlich hat, wird er sich wohl auf den Eröffnungspost beziehen.


Gruß aus dem Saarland

Tobias
---------------------------------------------------------------

alles nur meine private Meinung

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AutorTobi8as 8L., Riegelsberg / Saarland715665
Datum26.02.2012 13:552372 x gelesen
ahh. Dachte jmd hätte auf deinen Post geantwortet.
Sorry fürs zuspammen. Ich nehme alles zurück. Aber hättest du die Zitatfunktion benutzt Florian wäre ich auch nicht so verwirrt ;-)


Gruß aus dem Saarland

Tobias
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alles nur meine private Meinung

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AutorMich8ael8 G.8, Premenreuth / Bayern715682
Datum26.02.2012 15:422266 x gelesen
Geschrieben von Florian S.Ähhm, auf welchen Beitrag beziehst Du dich?
Nutz doch bitte die Zitatfunktion...


sorry das war erst mein 2.oder 3. Post hier ich werde die Funktion in Zukunft benutzen.

Meine Antwort bezog sich natürlich auf:

Geschrieben von Schmitt MichaelWere es möglich wenn man von seinem wohnort und in der Feuerwehr ist in die nächste Gemeinde wegzieht und in seiner alten Wehr Kommandant werden wenn man dazu gewählt wird?


Edit: In Bayern ist es möglich in 2 Feuerwehren aktives Mitglied zu sein. Du darfst der Feuerwehr an deinen Wohn- und an deinem Arbeitsort beitreten. Wäre also dein derzeitiger Wohnort auch dein Arbeitsort, dürftest du auch nach deinem Umzug in deiner jetzigen Feuerwehr aktiv bleiben.
Ob du auch zum Kdt gewählt werden dürftest ist eine andere Frage.


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY715699
Datum26.02.2012 18:441972 x gelesen
Servus,

wenn´s denn mal so weit kommt, hilft hier vorher ein klärendes Gespräche mit dem Bürgermeister as Chef der Feuerwehr und mit dem KBR. Der kann da auch was dazu sagen.
Ich weiß auf alle Fälle von Kommandanten, die zwar in der gleichen Gemeinde, aber nicht im gleichen Dorf wohnten. So ein großes Problem dürfte das nicht sein.;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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 26.02.2012 10:16 Flor7ian7 E.7, Heiligenstadt
 26.02.2012 11:15 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 26.02.2012 11:58 Mich7ael7 G.7, Premenreuth
 26.02.2012 12:04 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 26.02.2012 13:53 Tobi7as 7L., Riegelsberg
 26.02.2012 13:55 Tobi7as 7L., Riegelsberg
 26.02.2012 15:42 Mich7ael7 G.7, Premenreuth
 26.02.2012 18:44 Anto7n K7., Mühlhausen
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