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Thema | Ersatzansprüche bei Unfällen mit Privatwagen von Angehörigen der FF? | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | NIch8ola8s K8., Wiesbaden / Hessen | 717005 | |||
Datum | 05.03.2012 17:41 | 4783 x gelesen | |||
Der Titel sagt es ja schon. Habe ich in Hessen einen Ersatzanspruch bei selbstverschuldetem Unfall mit dem privaten PKW auf der Fahrt nach Einsatz von der Wehr zum Wohnort? Danke für ein Feedback! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 717033 | |||
Datum | 05.03.2012 19:40 | 3355 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von NIcholas K. Der Titel sagt es ja schon. Habe ich in Hessen einen Ersatzanspruch bei selbstverschuldetem Unfall mit dem privaten PKW auf der Fahrt nach Einsatz von der Wehr zum Wohnort? Prinzipiell ja (HBKG, § 11 Abs. 7) MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 717042 | |||
Datum | 05.03.2012 21:29 | 3050 x gelesen | |||
Hallo Nicholas, in diesem Fall wäre das also ein Wegeunfall. Eine versicherte Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit. Im Allgemeinen sind also die Wege zum Dienst und zu allen dienstlichen Veranstaltungen versichert. Dies gilt auch für den Heimweg. Dabei ist die Schuldfrage nicht ausschlaggebend für Leistungen. Was allerdings problematisch ist, sind die damit zusammenhängenden Sachschäden. Eine Regulierung ist normalerweise nicht Aufgabe der gesetzlichen Versicherungsträger. Einige Unfallkassen ersetzen auf Antrag aber Sachschäden, wenn diese im Zusammenhang mit der Dienstausübung in einer freiwilligen Feuerwehr aufgetreten sind. Viele Gemeinden sind aber auch angehalten worden zusätzliche Haftpflicht oder Unfallabsicherungen für Ihre Feuerwehr abzuschließen um Lücken im gesetzlichen Kontext zu schliessen. Ob und wer leistet solltest du erst einmal bei deinem Dienstherren erfragen und kann so pauschal nicht beantwortet werden. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Nds | 717049 | |||
Datum | 05.03.2012 22:03 | 2837 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan J.Viele Gemeinden sind aber auch angehalten worden zusätzliche Haftpflicht oder Unfallabsicherungen für Ihre Feuerwehr abzuschließen um Lücken im gesetzlichen Kontext zu schliessen. Bei uns in Niedersachsen sind die Gemeinden über den Komunalen Schadenausgleich versichert. Eigene Sachschäden werden, wenn sie in Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit stehen, darüber abgewickelt. Habe selber schon zweimal Schäden an meinem PKW ersetzt bekommen. Wie es in anderen Bundesländern geregelt ist, kann ich nicht sagen. Gruß, Lüke | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 717056 | |||
Datum | 05.03.2012 22:53 | 2709 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüke F.Wie es in anderen Bundesländern geregelt ist, kann ich nicht sagen.ist in RLP auch so, aber das ist von Kasse zu Kasse eben unterschiedlich geregelt (nicht jedes Bundesland hat eine eigene Kasse) "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 717062 | |||
Datum | 05.03.2012 23:47 | 2686 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Lüke F. Bei uns in Niedersachsen sind die Gemeinden über den Komunalen Schadenausgleich versichert. Wobei es bei bestehendem Rechtsanspruch auf Entschädigung aber egal ist, ob sich die Gemeinde gegen dieses Risiko versichert hat oder nicht! Hat sie es nicht, muss sie halt "selber bezahlen". Interessant ist eine solche Versicherung für den Geschädigten vor allem dann, wenn sie über den gesetzlichen Anspruch hinaus Leistungen bietet. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 717121 | |||
Datum | 06.03.2012 17:55 | 2411 x gelesen | |||
Moin zusammen! Dazu kann ich von zwei ähnlichen Vorfällen berichten: 1. Ein Feuerwehrmann fuhr mit seinem Privat-PKW zum Dienst im Feuerwehrhaus. Sein PKW stand auf dem Parkplatz des Feuerwehrhauses. Nach dem Dienst stellte der Feuerwehrmann fest, dass ein Unbekannter die Beifahrerseite seines PKW`s mit einem spitzen Gegenstand aufgeritzt hatte. Der Wagen musste neu lackiert werden. Die kompletten Lackierkosten übernahm der Kommunale Schadensausgleich (KSA) in Hannover. 2. Ein Feuerwehrmann fuhr mit seinem Fahrrad zu einer Brandsicherherheitswache. Das Fahrrad hat er im Hof der Veranstaltungsstätte abgestellt. Nach dem Ende stellte er fest, dass das Fahrrad gestohlen wurde. Auch dieser Schaden wurde vom KSA übernommen. Da das Fahrrad schon etliche Jahre alt war, hat der KSA eine Wertminderung geltend gemacht. Eine Mitgliedschaft im KSA ist für die Kommunen freiwillig. Es soll Kommunen geben, die sich anderweitig versichert haben. Das müsste jeder interessierte Feuerwehrmann für seine Kommune mal prüfen. Schöne Grüße aus Ostfriesland Bernd Lenz | |||||
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Autor | NIch8ola8s K8., Wiesbaden / Hessen | 717389 | |||
Datum | 08.03.2012 22:44 | 2189 x gelesen | |||
Habe gerade das Okay bekommen. Auch selbstverschuldete Unfälle werden, sofern nicht grob fahrlässig (betrunken) gehandelt, voll ersetzt. Grundsatz: 'Dem Angehörigen der FF darf keinerlei Schaden durch die Ausführung seiner Dienste entstehen' | |||||
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