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ThemaVerkehrsregelung28 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen718073
Datum15.03.2012 13:2711414 x gelesen
Der Thüringer Landtag berät in der kommenden Woche über die Zulässigkeit der Verkehrsregelung durch die Feuerwehr:
Info Thüringer Feuerwehrverband


OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla


"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP718075
Datum15.03.2012 13:418448 x gelesen
Aber nur bei "gemeindlichen Veranstaltungen". Naja...

Ich hatte beim ersten Lesen schon Angst, ich würde jetzt meine Wetten verlieren, dass RLP das nächste Feuerwehrverkehrsdienstland wird.


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW718080
Datum15.03.2012 14:268502 x gelesen
Geschrieben von Rico H.Der Thüringer Landtag berät in der kommenden Woche über die Zulässigkeit der Verkehrsregelung durch die Feuerwehr:
Info Thüringer Feuerwehrverband



Oha!
Verkehrsregelung...

Dabei würde es mir persönlich schon reichen, wenn man als Feuerwehr endlich rechtlich eindeutig eine spitzwinklige Absicherung, also verschwenkte Querabsperrung, ordentlich auf Straßen durchführen dürfte [0]


Bei schlechter Sicht und Dunkelheit gehört IMHO ein Lichtsystem und nicht nur wahllos blitzendes/leuchtendes/blinkendes Zeug dahin.
Wild umherblitzende Leuchten sind im Bereich einer spitzwinkligen Absicherung ja rechtlich kein Problem.
Für die Verkehrsteilnehmer die auf diese Absperrung hinzufahren ist das aber ziemlich doof.
Zumindest im Rahmen von ordentlich eingerichteten Baustellen ist wildes durcheinander Blitzen und Blinken doof (sagt die RSA-95). Warum sollte es bei einer spitzwinkligen Absicherung nur weil die jetzt von der Feuerwehr durchgeführt wird nicht doof sein?
Solch ein Lichtsystem [1] gilt aber als für die Feuerwehr verbotene Verkerhslenkung.

Ich war erschrocken, als ich letztens sogar die Meinung hörte, dass eine spitzwinklige Absperrung mittels Leitkegel [2] wie sie in der FwDV1 Auf Seite 149 gezeigt ist eine unzulässige Verkehrslenkung sei. Die Begründung war im wesentlichen, dass es bezüglich der Verkehrslenkung genauso zu sehen sei, wie ein Lauflicht und daher verboten wäre.
Jetzt ist es mindestens ab gefahrenen 50km/h ziemlich doof einfach eine unverschwenkte Querabsperrung hinzustellen. Mehr mag in der akuten Anfangsphase eines Einsatzes oft nicht gehen, aber es dabei zu balssen halte ich für nicht gut.


Was hat das alles mit der Verkehrsregelung bei Veranstaltungen zu tun?
Nix. Da könnte man ja durchaus auch im Rahmen einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde tätig werden. Andere Vehrkehrsregelnde Maßnahmen bei Umzügen, Baustellen und ähnlichem werden ja auch angeordnung und $jemand macht es dann.


Grüße

Manuel


[0]
Absicherungen der Feuerwehr falllen definitionsgemäß nicht unter die Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenverkehr. Diese Richtlinien gibt es aber aus guten Gründen, Erkentnisse von Untersuchungen und Versuchen des BASt sind dort hinein geflossen. Da kann es sicherlich nicht schaden, wenn man sich als Feuerwehr die eine oder andere Systematik zu eigen macht.

[1]
Die bei der Feuerwehr verwendeten Blitzleuchten können, wenn überhaupt, nur Führungslicht (es leuchten nacheinander alle auf).
Ein Leuchtmodus, der nach RSA nicht erlaubt ist. Da mir kein tragbares Absicherungssystem bei Feuerwehren bekannt ist, dass Aufbaulicht kann, halte ich persönlich ein Führungslicht immer noch besser, als wildes Blinken und Blitzen.
Zur gültigkeit der RSA bei FEuerwehren: Siehe [0]

[2]
Appropos Leitkegel:
Vollreflektierende Leitkegel sind nun absolut nicht's neues mehr. Ich habe bei Feuerwehren auch schon länger keine teilreflektierenden Kegel mehr gesehen. Ebenso sind 50cm Leitkegel bei dern Feuerwehren sicherlich üblich. Auch wenn für Autobahnen 75mm Leitkegel nach RSA vorgesehen sind, dürften 50cm Leitkegel besser als gar keine Leitkegel sein.
Grundsätzlich sollte man jedoch schauen, ob man in Einheiten die für Autobahnen oder ähnliche Straßen zuständig sind nicht doch noch Platz für ein paar 75cm Leitkegel findet.
Die Normanforderung für lediglich 4 Leitkegel halte ich für zuwenig! Eine vernünftige spitzwinklige Absicherung eines Fahrstreifens braucht schon 6 [3]! Da man die Leitkegel ineinander stapeln kann, dürfte der zusätzliche Höhenbedarf von 10cm doch irgendwie machbar sein!?

[3]
Probiert es einfach mal aus. Nehmt euch einen 3,5m breiten Fahrstreifen und stellt mit 4 Leitkegel eine verschenkte Querabsperrung auf. Das schaut euch dann mal aus verschiedenen Entfernung aus sicht des anderen Verkehrsteilnehmers an und fahrt dann einmal mit dem PKW draufzu und vorbei.
Ja, ich weiß dass für kurzeitge Arbeitsstellen RSA-konform auch 4 Leitkegel ausreichen würden (aber auch nur tagsüber bei guter Sicht!). Deutlich besser sind tatsächlich 6 Leitkegel.

[4]
Jetzt hab ich soviel dazu geschrieben, und das alles ohne überhaupt von Heckwarnanlagen und deren Richtungsweisung durch Aufbaulicht auf größere Entfernungen zu schreiben, die gerade auf Autobahnen dem herannahenden Verkehrsteilnehmer extrem hilfreich ist. Auch steht in diesem Posting nicht's zur Ausbildung der Absicherungen und dass ein Führungslicht dann auch wirklich in die richtige Richtung zeigen muss. [5]

[5]
Dafür jede menge Fußnoten :-)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW718087
Datum15.03.2012 15:298295 x gelesen
Geschrieben von Manuel S.Ich war erschrocken, als ich letztens sogar die Meinung hörte, dass eine spitzwinklige Absperrung mittels Leitkegel [2] wie sie in der FwDV1 Auf Seite 149 gezeigt ist eine unzulässige Verkehrslenkung sei. Die Begründung war im wesentlichen, dass es bezüglich der Verkehrslenkung genauso zu sehen sei, wie ein Lauflicht und daher verboten wäre.

die Meinung wird von etlichen Protagonisten aus Feuerwehren und Ministerien seit Jahren verbreitet...
Das sind die gleichen, die richtungsweisende Heckwarnanlagen für die Fw für lebensgefährlichen Unfug halten, weil man die ja "falsch schalten könnte".... (jedem Straßenmeistereimitarbeiter traut man das aber schon zu.... - sagt viel zur "Wertschätzung"...)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW718100
Datum15.03.2012 16:428014 x gelesen
Kurz vorweg:
Ich persönlich und privat befürworte ausdrücklich die RSA-ähnliche Verwendung von richtungsweisenden Heckwarnanlagen [1] an Feuerwehrfahrzeugen.

Geschrieben von Ulrich C.Das sind die gleichen, die richtungsweisende Heckwarnanlagen für die Fw für lebensgefährlichen Unfug halten, weil man die ja "falsch schalten könnte".... (jedem Straßenmeistereimitarbeiter traut man das aber schon zu.... - sagt viel zur "Wertschätzung"...)

Ich konnte als privater Verkehrsteilnehmer leider schon mehrfach die falsch geschaltete Heckwarnanlage an einem Feurwehrfahrzeug sehen.
Ein falsch gerichtetes Aufbaulicht oder ein falsch gerichteter Blinkpfeil ist mir dagegen noch nicht untergenommen.

Bei Feuerwehrs müsste dahingehend tatsächlich noch eine gewisse sensibilisierung erfolgen.
Ich schaue einmal in die Glaskugel und vermute mal die Ursache für die Fehlbedienungen:
Sie liegen zum großen Teil in den Bedienelementen der Technik!
Es ist halt doof, wenn man die Heckwarnanlage fest auf eine bestimmte Richtung schalten kann und man sie dann vom Fahrersitz aus einschaltet. Damit mag man in 50% der Fälle richtig liegen, aber nur in 50%.
Besser wäre es, wenn die Anlage beim Einschalten grundsätzlich in einer richtungsneutralen Verwendung stehen würde und man dann bewußt eine Richtungsweisung einstellen muss. Dann würde man deutlich häufiger richtig liegen :-)


Grüße

Manuel



[1]
Einen Blink-Pfeil wird es an normalen Feuerwehrfahrzeugen wohl nicht geben können.
Aber so z.B. Aufbaulicht anstelle von Lauflicht.
Weitwarnende Leuchten gleichzeitig blitzend anstelle abwechselnd
und bekanntes, gelbes Signalbild und nicht soetwas, wie die Polizei hier in NRW auf ihrem Autodach verbaut hat und sie versuchen zur Verkehrswarnung zu verwenden.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW718103
Datum15.03.2012 17:168062 x gelesen
Geschrieben von Manuel S.Ich konnte als privater Verkehrsteilnehmer leider schon mehrfach die falsch geschaltete Heckwarnanlage an einem Feurwehrfahrzeug sehen.

echt?
Wo - und wieso ist das so geschaltet, wo es doch in den meisten Ländern unzulässig ist?


Geschrieben von Manuel S.Ein falsch gerichtetes Aufbaulicht oder ein falsch gerichteter Blinkpfeil ist mir dagegen noch nicht untergenommen.

tja, die Verkehrssicherungsanhänger sind ja auch in einigen Bundesländern (mindestens aber in Bayern) auch für die Fw erlaubt - und in anderen Ländern baut man Ausfahrschilder auf Autos...

Geschrieben von Manuel S.Besser wäre es, wenn die Anlage beim Einschalten grundsätzlich in einer richtungsneutralen Verwendung stehen würde und man dann bewußt eine Richtungsweisung einstellen muss. Dann würde man deutlich häufiger richtig liegen :-)

Nö - besser wäre es, gleich nur Leute einzustellen bzw. zu halten, die den Unterschied zwischen rechts/links und maximalblinkend kennen und unterscheiden können...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW718105
Datum15.03.2012 17:337809 x gelesen
Ich weiß das jetzt vermutlich der eine oder Andere gleich in die Tastatur beißt, aber

Geschrieben von Ulrich C.Nö - besser wäre es, gleich nur Leute einzustellen bzw. zu halten, die den Unterschied zwischen rechts/links und maximalblinkend kennen und unterscheiden können...
Da müßte der Einstellende oder Haltende das ja erstmal selbst können oder?

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW718107
Datum15.03.2012 17:387916 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Geschrieben von Ulrich C.
Nö - besser wäre es, gleich nur Leute einzustellen bzw. zu halten, die den Unterschied zwischen rechts/links und maximalblinkend kennen und unterscheiden können...

Da müßte der Einstellende oder Haltende das ja erstmal selbst können oder?


So traurig das ist - wenn wir das nicht gewährleisten können, ist es zu wünschen, dass möglichst keine Einsätze anfallen - bevor noch was passiert... (Ergo ist DIESE Fw dann überflüssig!)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW718111
Datum15.03.2012 18:227694 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Nö - besser wäre es, gleich nur Leute einzustellen bzw. zu halten, die den Unterschied zwischen rechts/links und maximalblinkend kennen und unterscheiden können...

Da habe ich eine andere Meinung zu!
Sicherlich ist Ausbildung und Befähigung sehr wichtig.

Allerdings ist doch unstrittig, dass es jede mögliche Fehlbedienung auch irgendwann mal geben wird. Daher gilt es mögliche Fehlbedienungen soweit möglich technisch zu verhindern. [1]
Du bist doch i.d.R. auch ein Fan von "so einfach und wenig Möglichkeiten wie möglich".

Das Szenario: "Anlage steht nach links weisend", Anlage wird abgeschaltet (und steht immer noch links weisend), beim nächsten Einsatz steht das LF(SB) aber am linken Fahrbahnrand, Anlage wird eingeschaltet und zack weist es in die falsche Richtung.
Wenn dann noch irgendetwas dazwischen kommt "Komm mal ganz schnell her!" ist es schon passiert.
Das ganze ohne deinen Hinweis, dass der Bediener links von Rechts nicht unterscheiden könnte.

Also ist meine persönliche Anforderung: Beim Einschalten einer Verkehrswanlage muss diese automatisch zunächst im richtungsneutralen Betrieb sein.


Grüße

Manuel

[1]
POKA YOKE ist das STichwort. Also Dumme/unglückliche (je nach Übersetzung) Fehler vermeiden.
Beispiele?

Schonmal daran gedacht, warum beim Geldautomaten das Geld erst nach der Karte rauskommt?
Weil man Geld haben will vergessen bei gleichzeitiger Freigabe von Geld und Karte deutlich mehr Leute die Karte, als das Geld (das kaum vergessen wurde). Außerdem ist "Karte vergessen" i.d.R. schlimmer als Geld vergessen.

Weil du die Ausbildung ansprachst:
Warum werden (in guten KRankenhäuser) nur beklebte Blutentnahmeröhrchen befüllt und nicht erst befüllt und dann beklebt?
Ganz einfach: Weil ständig irgendwas piept, klingelt oder jemand ruft. Und zack, liegt ein unbeschriftetes Blutröhrchen rum.
Macht nix? Doch. So passieren viele Verwechslungen!

Nochwas aus der Medizin:
Eigentlich sollte man eine arterielle Verweilkanüle eindeutig von einer Venösen Verweilkanüle unterscheiden können. Trotzdem wurden fälschlicherweise Medikamete in diesen arteriellen Zugang gespritzt. Obwohl die von Farbe und Lage eindeutig arteriell waren.
Abhilfe: man produzierte nur noch arterielle Kanülen ohne Zuspritzmöglichkeit! (war ebend nicht immer so)

Und nochwas aus dem Alltag:
Tankdeckel gehören vor dem Losfahren wieder auf den Tankstutzen. Klar.
Funktioniert aber deutlich besser, wenn die am Tankstutzen festgebunden sind.

Beispiele aus der Medizin von Fehlern, die eigentlich nicht passieren sollten, aber trotzdem passierten gibt's jede Menge. In vielen Dingen lies sich einfach für technische Abhilfe sorgen. Eine Gefahr weniger.


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen718122
Datum15.03.2012 18:537606 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Manuel S.:
Da habe ich eine andere Meinung zu!
Sicherlich ist Ausbildung und Befähigung sehr wichtig.

Jetzt mal ganz ehrlich: Was für eine Ausbildung und Befähigung? Es geht hier um links und rechts, und nicht mal das muß man zur Schaltung eigentlich wissen - stehe ich auf mehrsprurigen Straßen am Straßenrand, sollen die anderen zur Straßenmitte vorbeifahren, und umgekehrt.

Sicherlich sollte man mögliche Fehlbedienungen ausschließen, ich kenne allerdings auch keine Anlage, an der sie in der genannten Form vorkommen kann. Und selbst wenn es solche Anlagen gibt, von vorne nur ein-aus, blinkt dann in der vorgewählten Richtung (was ich nicht bezweifele), wäre es doch wohl ein leichtes, diese Anlagen anders zu schalten.

Was ich an der Sache schon fast - bzw. im Klartext ziemlich - unverschämt finde ist, daß man offensichtlich Feuerwehrleuten nicht zutraut, die richtige Laufrichtung an den Anlagen einzustellen, ihnen unterstellt, dafür zu blöd zu sein.

Das ist a) eine bodenlose Unverschämtheit, da es hier um einen einfach zu bewerkstelligen, erheblichen Sicherheitsgewinn geht, und b) ein Paradebeispiel für "Vorschriftenschwachsinn", der mir hier ganz typisch deutsch vorkommt: Weil die Feuerwehren in den meisten Ländern den Verkehr nicht "lenken" dürfen, dürfen sie keine Warnanlagen benutzen, die eine grobe Richtung weisen könnten? Oder noch besser: Weil die Gefahr einer Fehlbedienung ja so immens ist, müssen (mußten?) zum Teil sogar Klappen vor den Dingern sein? Das ist doch Wahnsinn und absoluter Schwachsinn, bei dem man sich als normal denkender Mensch an sich nur an den Kopf fassen kann! "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen..." oder: Wir stehen uns immer öfter selbst im Weg (dumm im Weg herum, weil wir, vor allem in der höheren Bürokratie, ein wahres Heer von Bedenkenträgern haben).


Gruß

Daniel


PS: Ein weiteres "schönes" Beispiel für öffentlichen absoluten Schwachsinn wäre übrigens das - vormals ganz schön angedachte und in Österreich und der Schweiz wohl auch ganz erfolgreiche - Wechselkennzeichen! Was da jetzt kommt (wohl kommen soll), ist mit absolutem Schwachsinn nur noch sehr schmeichelnd beschrieben...!


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP718123
Datum15.03.2012 18:577631 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Ich weiß das jetzt vermutlich der eine oder Andere gleich in die Tastatur beißt, aber
Aus der Schublade hätte ich auch noch einen:

Geschrieben von Manuel S.Besser wäre es, wenn die Anlage beim Einschalten grundsätzlich in einer richtungsneutralen Verwendung stehen würde und man dann bewußt eine Richtungsweisung einstellen muss. Dann würde man deutlich häufiger richtig liegen :-)

Geschrieben von Ulrich C.Nö - besser wäre es, gleich nur Leute einzustellen bzw. zu halten, die den Unterschied zwischen rechts/links und maximalblinkend kennen und unterscheiden können...
Am besten wäre es doch, nur Leute am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, die vorausschauend fahren, sich von ein paar Blinkelämpchen nicht gleich das Hirn ausblinken lassen und vernünftig reagieren, denn dann können die Feuerwehrblinkelämpchenbediener so blöd sein wie sie wollen. Und ihre Chefs, Einsteller und Halter auch.


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW718124
Datum15.03.2012 18:597705 x gelesen
Hallo,

warum kann das dann der gemeine Straßenwachtmeister ("Straßenkehrer") sowohl mit Hinweisschildern (ganz ohne Elektrik, nur mit Verkehrszeichen, gern auch drehbar) oder mit Verkehrssicherungsanhänger?

Wieso glauben immer mehr, dass mit noch mehr Technik noch mehr Fehler aufzuhalten wären, wo doch irgendwie das Gegenteil der Fall zu sein scheint?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW718125
Datum15.03.2012 19:067536 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.warum kann das dann der gemeine Straßenwachtmeister ("Straßenkehrer") sowohl mit Hinweisschildern (ganz ohne Elektrik, nur mit Verkehrszeichen, gern auch drehbar) oder mit Verkehrssicherungsanhänger?

Nungut, auf der Diskussionebene habe ich tatsächlich verloren.

Ich erwähnte ja, dass ich ausdrücklich für richtungsweisende Verkehrswananlagen bei Feuerwehrs bin.
Ich sagte nicht, dass ich Feuerwehren das nicht zutraue.

Tja, und dann hatte ich die augenscheinlich wahnsinnige Idee durch eine klitzekleine Funktion eine potentiell gefährliche und im Alltag vorkommende Fehlbedienung zu vermeiden.
Das Problem ist ebend nicht, dass der Feuerwehrmann wie von dir vermutet nicht rechts von links unterscheiden könnte. Das traue ich allen zu.
Das Problem ist, dass die Anlage "vom letzten mal" noch auf der falschen Richtung steht, weil sie ebend nicht automatisch in einem richtungsneutralen Modus startet.
Das ist für dich zuviel mehr an Technik?
Gerätschaften die nach Abschaltung in den Ausgangszustand zurückfahren gibt's doch auch bei Feuerwehrs genug.
Kleines beispiel am Rande? Die Ausschaltung des Federweges wird bei einer DL auch automatisch wieder deaktiviert. Könnte man auch sagen "braucht nicht automatisch, kann der Feuerwehrmann doch auch einfach von Hand auf den Knopf drücken".
Warum geht das trotzdem automatisch? weil es vergessen werden würde!


Kann auch sein, dass ich dich falsch verstanden habe, und du nun gegen elektronische Warnmittel (so mit Strom und Leuchtmittel) bist und die obigen Verkehrsschilder propagierst.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW718126
Datum15.03.2012 19:097614 x gelesen
Geschrieben von Manuel S.Das Problem ist, dass die Anlage "vom letzten mal" noch auf der falschen Richtung steht, weil sie ebend nicht automatisch in einem richtungsneutralen Modus startet.
Das ist für dich zuviel mehr an Technik?


oh mein Gott, was machen wir dann damit?
http://www.verkehrssicherungen.info/Nissen/Fahrbare-Absperrtafeln-fuer-Autobahnen-und-Schnellstrassen-nach-TL-Absperrtafeln

Automatisch immer als Anhänger (oder Aufstellschild!) in Nullstellung drehen lassen?

Meine Güte, bleib doch auf dem Teppich!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW718127
Datum15.03.2012 19:147609 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Jetzt mal ganz ehrlich: Was für eine Ausbildung und Befähigung? Es geht hier um links und rechts, und nicht mal das muß man zur Schaltung eigentlich wissen - stehe ich auf mehrsprurigen Straßen am Straßenrand, sollen die anderen zur Straßenmitte vorbeifahren, und umgekehrt.


Ulrich schrieb ja, dass man nur Leute einstellen soltle die Links und Rechts unterscheiden könnten, und dass dann alles andere egal wäre.
Und das halte ich durchaus für wichtig. ICh traue es aber allen Leuten die ich im Feuerwehrdienst bisher kennen gelernt hatte zu.

Geschrieben von Daniel R.Sicherlich sollte man mögliche Fehlbedienungen ausschließen,
Augenscheinlich ja nicht.
Ulrich beispielsweise findet das augenscheinlich nicht gut.

Geschrieben von Daniel R.ich kenne allerdings auch keine Anlage, an der sie in der genannten Form vorkommen kann. Und selbst wenn es solche Anlagen gibt, von vorne nur ein-aus, blinkt dann in der vorgewählten Richtung (was ich nicht bezweifele), wäre es doch wohl ein leichtes, diese Anlagen anders zu schalten.
I.d.R. sind solche Anlagen doch so verbaut:
Hinten die Wahleinrichtung, vorne nur ein/aus.
Vorne kann man nicht die Richtung einstellen.
Und bei den drei mir bekannten Heckwarnanlagen ist es nicht möglich, die Fehlbedienung "ich hab noch vom letzten mal eine Richtugn ausgewählt und vergesse die im Einsatzstress zu ändern" möglich.

Geschrieben von Daniel R.Was ich an der Sache schon fast - bzw. im Klartext ziemlich - unverschämt finde ist, daß man offensichtlich Feuerwehrleuten nicht zutraut, die richtige Laufrichtung an den Anlagen einzustellen, ihnen unterstellt, dafür zu blöd zu sein.
H A L T !

Mir das jetzt in den Mund zu legen ist sowas von F A L S C H !

Geschrieben von Manuel S. Ich persönlich und privat befürworte ausdrücklich die RSA-ähnliche Verwendung von richtungsweisenden Heckwarnanlagen [1] an Feuerwehrfahrzeugen.
Das würde ich nicht tun, wenn ich den Feuerwehrleuten nicht zutrauen würde, die richtige Laufrichtung einzustellen.
Es wird halt gelegentlich einfach vergessen die richtige einzustellen. Das passiert. Und das sollte man mit einem kleinen technischen Kniff verhindern.


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW718129
Datum15.03.2012 19:187509 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Meine Güte, bleib doch auf dem Teppich!

Ich bin grade eher auf Laminat, aber nungut.

Der Punkt, dass ich sowas von für Richtungsweisung bin hat hier scheinbar keiner gelesen.

Dafür sind wir jetzt an dem Punkt, dass man hier im Forum meint, dass ich Feuerwehrleuten den Unterschied zwischen rechts und links nicht zutrauen würde.

Und warum das alles?
WEil ich, live und in Farbe, genau diese geschilderte Fehlbedienung mehrfach sehen konnte und ich daher die augenscheinlich total wahnsinnige Idee hatte, diese Fehlbedienung technisch zu verhindern.
Gut, Fehlbedienungen verhindern zu wollen ist eine doofe Idee. Muss ich wohl einsehen.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW718131
Datum15.03.2012 19:257590 x gelesen
Geschrieben von Manuel S.WEil ich, live und in Farbe, genau diese geschilderte Fehlbedienung mehrfach sehen konnte und ich daher die augenscheinlich total wahnsinnige Idee hatte, diese Fehlbedienung technisch zu verhindern.

ich hab schon mal gefragt, wo Du das mehrfach gesehen haben willst...

Außerdem hab ich Beispiele genannt, wo elektronische Lösungen nicht funktionieren, weil die Pylonen oder der Drehpfeil manuell auf- bzw. eingestellt werden müssen.

Ergo nutzt es wenig, hier nur technisch anzugreifen. Du musst an den Verstand und die Ausbildung appelieren - und den Rest leider aussondern...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW718136
Datum15.03.2012 19:337517 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Außerdem hab ich Beispiele genannt, wo elektronische Lösungen nicht funktionieren, weil die Pylonen oder der Drehpfeil manuell auf- bzw. eingestellt werden müssen.

Ergo nutzt es wenig, hier nur technisch anzugreifen. Du musst an den Verstand und die Ausbildung appelieren - und den Rest leider aussondern...


Wie ich schon schrieb: Verstand und Ausbildung sind wichtig. Denn eine gescheite Verkehrsabsicherung ist mitnichten trivial.

Bei Pylonen sehe ich das PRoblem nicht:
Die müssen zwangsläufig nach Einsatzende auf "0-Stellung" gestellt werden. Nämlich gestapelt im Geräteraum.
Die wird keiner falsch aufstellen.
Genau wie keiner die falsche Richtung einstellen wird. Die Fehlbedienung ist ja, dass die Richtungseinstellung nicht gemacht wird, und man noch die, die vom letzten Einsatz noch eingestellt ist (Eine Dienstanweisung "Nach Einsatzende wieder auf richtungsneutralen Modus zurückschalten bringt dir auch nicht soviel) ebend die falsche richtung ist.
Dass die Forderung nach einer Bedieneinrichtung mit einer möglichen Fehlbedienung weniger hier im Forum so schlimm ist, hätte ich ehrlich gesagt nicht gedacht.

Da die neueren Steuergeräte für Heckwarnanlagen komplett Mikroprozessor gesteuert sein dürften, halte ich eine technische Lösung von Seiten des Herstellers hier für deutlich einfacher möglich, als bei dem Richtungspfeil.
ABer du hast natürlich recht: Wenn man eine Fehlbedienung bei Variante A technisch nicht verhindern kann, sollte man es bei Variante B auch nicht tun, auch wenn es da ginge.


Manuel


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein718141
Datum15.03.2012 20:057455 x gelesen
Geschrieben von Manuel S.Und nochwas aus dem Alltag:
Tankdeckel gehören vor dem Losfahren wieder auf den Tankstutzen. Klar.
Funktioniert aber deutlich besser, wenn die am Tankstutzen festgebunden sind.



Inzwischen hat sich Idiotensicherung 2.0 durchgesetzt.

zwangsbedienung mit dem Zündschlüssel....


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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW718144
Datum15.03.2012 20:317471 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Sicherlich sollte man mögliche Fehlbedienungen ausschließen, ich kenne allerdings auch keine Anlage, an der sie in der genannten Form vorkommen kann.
Ich schon. Verbaut in einem LF 16/12 Bj 99.
Auf dem Armaturenbrett befinden sich ein Taster um die Warnanlage einzuschalten und ein Wahlschalter mit dem Stellungen Linksweisend - Mitte - Rechtsweisend.

Wir verwenden, mal abgesehen von versehentlichen Fehlbedienungen durch Anwahl einer Laufrichtung (was ich jetzt nicht ausschleißen kann), nur die neutrale Blinkfunktion.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen718152
Datum15.03.2012 21:567468 x gelesen
Geschrieben von Manuel S.Es wird halt gelegentlich einfach vergessen die richtige einzustellen

Hängt wohl mit mangelndem Wissen zusammen. Viele Feuerwehrler kommen mit dem Argument "Hauptsache es blinkt und blitzt". Dem Straßenwärter wird die verkehrslenkende Funktion eingeimpft, zB auch der Unterschied zwischen gelbem Kreuz und rechtsweisender Pfeil wird praktisch immer richtig eingesetzt...


Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen718156
Datum15.03.2012 23:347644 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Manuel S.:
H A L T !

Mir das jetzt in den Mund zu legen ist sowas von F A L S C H !

Tut mir leid! Habe ich etwas mißverständlich geschrieben und Du etwas falsch verstanden! Ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, daß Du richtungsweisende Verkehrswarnanlagen befürwortest (evtl. aber eben mit einer Sicherheitschaltung gegen Fehlbedienung).

Ich bezog mich eher auf unseren Gesetzgeber, die Ländergesetz- und Verordnungsgeber und das Heer der Bedenkenträger. Was hier passiert - richtungsweisende Verkehrsleitanlagen generell nicht, böse, gefährlich und verboten, weil der gemeine Feuerwehrmann sie falsch bedienen könnte - ist meiner Meinung nach wirklich, ich kann es nicht schmeichelhafter ausdrücken, lächerlicher Schwachsinn!

Eben nicht "Hauptsache es blinkt und blitzt..." Wenn nicht mal hier unterschieden werden könnte, dem gemeinen FA und den Führungskräften zugetraut würde, zu unterscheiden, wäre es um das Feuerwehrwesen wirklich schlecht bestellt! (Moment: Es wird uns ja offensichtlich nicht zugetraut....)


Aus der Praxis: Wir sind für einen "relativ" befahrenen und Unfallträchtigen Abschnitt der BAB 2 zuständig. Nicht immer (für jede Kleinigkeit) wird hier komplett gesperrt, nicht immer ist die Autobahnpolizei zuerst am Einsatzort um zu sperren bzw. zu "leiten", häufig läuft der (dichte) Verkehr auf zwei Spuren weiter.

Vor einigen Jahren nachts zum PKW Brand - stand, brannte bzw. hatte gebrannt auf der Standspur ganz rechts - gefahren. TLF mit Verkehrswarnanlage dahinter gestellt, dahinter die Gradeauspolizei mit Streifenwagen. Dieses TLF hatte (hat) eine nachgerüstetet Warnanalge (Hänsch Rückwärts-Warnsystem RWS 40 Pico mit fünf Leuchtkörpern), die man zwar leider nicht von vorne einschalten kann, aber dafür von hinten absolut verwechslungssicher (Schalter gegeneinander gesperrt) auch richtungsweisend. Auf linksweisend gestellt - Ergebnis: Verkehr lief komplett auf mittlerer und linker Spur, mit rechtzeitiger Einordnung und ohne gefährliche Situationen (war allerdings auch nachts nicht so viel los). Später wurde die Nutzung dieser Funktion untersagt...

Wir hatten übrigens schon relativ früh Rückwärtswarn- bzw. Verkehrsleitanlagen, alle nachgerüstet und in einem Fall auch von innen schaltbar, auch bei noch fahrendem Fahrzeug (hier allerdings "nur" die großen "Pötte" (in Blitztechnik) ohne die Möglichkeit einer Richtungsweisung, wie sie auch bei Fahrzeugen der Autobahnmeistereien oft zu sehen sind). Kam, weil man nach der Verbreiterung der A 2, dem Abschluß der Bauarbeiten, Rindenmulch auf dem Mittelstreifen und an den Randstreifen ausgebracht hatte und wir dann relativ bis sehr viel mit "Mulch-Schwelbränden" dort zu tun hatten.

Nächster Fall im letzten Jahr (oder vorletzten?) mit dem Nachfolger des oben genannte TLF, Verkehrswarnanlage nach den bestehenden Vorschriften eingebaut und geschaltet -> zwar von vorne (und hinten) schaltbar, aber keine Richtungsweisung und Betrieb nur bei eingelegter Feststellbremse / im Stillstand (weil alles andere ja zu gefährlich ist). Einsatz: LKW hatte eine Gelenkwelle "verloren" bzw. sie hatte sich am Achsdifferential gelöst und hing nun auf dem Asphalt, der LKW stand auf dem Standstreifen. Aus irgendwelchen Gründen hatte es gequalmt (deswegen die Alarmierung) und aus irgendwelchen Gründen (kann ich nicht mehr nachvollziehen) konnte der LKW noch langsam aus eigener Kraft bewegt werden. Angekommen - Warnanlage an, erkundet, Lage festgestellt, mit Polizei besprochen -> Plan: LKW auf den etwa 200 - 300 m entfernten Autobahnparkplatz "begleiten", damit er dort instandgesetzt oder von dort abgeschleppt werden kann, jedenfalls aus dem laufenden Verkehr weg ist. Haben wir dann auch so durchgeführt, leider kann an der Warnanlage jedoch nicht nur keine Richtungsweisung eingestellt werden, sondern sie geht selbstverständlich auch noch automatisch aus, sobald die Feststellbremse gelöst wird (weil alles andere ja zu gefährlich ist). Kein so schönes Gefühl, aber immerhin funktionieren die hinteren Blaulichter ja während der Fahrt... (nur so am Rande: Da gab es, um Heckblaulichter allgemein, vor 25 Jahren auch noch ernsthafte Diskussionen drüber und Verbote zu (in Bayern, wenn ich mich recht entsinne)!).

So viel nur dazu.


Gruß

Daniel


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW718159
Datum16.03.2012 00:338227 x gelesen
$Tageszeit.

Geschrieben von ---Ulrich C.--- besser wäre es, gleich nur Leute einzustellen bzw. zu halten, die den Unterschied zwischen rechts/links und maximalblinkend kennen und unterscheiden können...

mit solchen platten Verunglimpfungen wirst du dir beim mittleren Dienst natürlich noch viel mehr Freunde machen...

Geschrieben von Ulrich C.(Ergo ist DIESE Fw dann überflüssig!)

achso.

Na hoffentlich liest DIESE Feuerwehr dann auch im Forum mit und löst sich auf.

*kopfschüttelnd*

Für mich bleibt da nur eins: EOD.

(Obwohl es eigentlich ein interessantes Thema hätte werden können, aber auf diesem Niveau mag ich nicht)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW718160
Datum16.03.2012 06:367457 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Dem Straßenwärter wird die verkehrslenkende Funktion eingeimpft, zB auch der Unterschied zwischen gelbem Kreuz und rechtsweisender Pfeil wird praktisch immer richtig eingesetzt...

dafür erhält er i.d.R. als entsprechend ausgebildeter Mitarbeiter ein Gehalt der EG 5 oder 6 (als "un- bzw. angelernter" EG 3...) .... (wer sich im öffentlichen Dienst etwas auskennt, weiß, was das gerade in Städten heißt - und wen man dafür (heute noch i.d.R. nur noch) bekommt...)

Wenn Fw es nicht schafft, die gleiche Qualität zu liefern, sollte der Brandschutz und die THL vermutlich besser von den Straßenmeistereien übernommen werden!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW718161
Datum16.03.2012 06:397356 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Da gab es, um Heckblaulichter allgemein, vor 25 Jahren auch noch ernsthafte Diskussionen drüber und Verbote zu (in Bayern, wenn ich mich recht entsinne)!).

wie auch zu Frontblitzleuchten, wie auch (aktuell) zu den seitlichen Blaulichtern....

Wir hatten hier schon in der letzten Dekade mehrfach Diskussionen, wir hatten und haben nämlich das gleiche Problem. Langsam fahrende Einsatzfahrzeuge die das müsssen (z.B. GW-Öl mit Streueinrichtung, ÖWSF etc.) bei der Fw dürfen die Einrichtungen (je nach Bundesland) weder haben noch benutzen, die für gleiche Fahrzeuge in "orange" vorgeschrieben sind!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorFran8k R8., Eppelborn / Saarland718166
Datum16.03.2012 07:477217 x gelesen
Geschrieben von Manuel S.Das Szenario: "Anlage steht nach links weisend", Anlage wird abgeschaltet (und steht immer noch links weisend), beim nächsten Einsatz steht das LF(SB) aber am linken Fahrbahnrand, Anlage wird eingeschaltet und zack weist es in die falsche Richtung.

Und das ganze dann aus Spargründen im Führerhaus nur mit einem Lämpchen "an/aus" visualisiert. Und schon isses passiert.


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW718168
Datum16.03.2012 08:317238 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Am besten wäre es doch, nur Leute am Straßenverkehr teilnehmen zu lassen, die vorausschauend fahren, sich von ein paar Blinkelämpchen nicht gleich das Hirn ausblinken lassen und vernünftig reagieren, denn dann können die Feuerwehrblinkelämpchenbediener so blöd sein wie sie wollen. Und ihre Chefs, Einsteller und Halter auch.

Aus eigenenr leidvoller Erfahrung, gehe ich davon aus das die Intelligenz der Autofahrer umgekehrt proportional ihrer Anzahl ist. D. h. ein Autofahrer ist in der Regel noch vernünftig ansprechbar, 10 höhren kaum noch zu und 100 überhaupt nicht.
Und als Einzelbeispiel gerne noch die Akademikerin, die glaubt, wenn die blöde FF die Richtungsfahrbahn aus dem Kreisverkehr absperrt, nimmt man halt die andere Richtungsfahrbahn und man kann dann weiter fahren.

Also wenn man deine Forderung von oben wirklich umsetzen will, hätten wir nach meiner Erfahrung bald keinen Straßenverkehr mehr:-)

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen718207
Datum16.03.2012 12:357768 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.als entsprechend ausgebildeter Mitarbeiter ein Gehalt

Der Mitarbeiter der AM oder SM sitzt auch nur im Vorweiser oder im Blockfahrzeug, so daß die für die richtige Bedienung ihrer Lichtzeichen auch genügend Zeit hat.

In der Feuerwehr herrscht beim Einsatz dann Zeitnot und behaupte ich nochmal oft fehlt die Ausbildung bzw die Sensibilisierung für das Thema.


Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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 15.03.2012 13:27 Rico7 H.7, Hirschberg
 15.03.2012 13:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 15.03.2012 14:26 ., Dortmund
 15.03.2012 15:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.03.2012 16:42 ., Dortmund
 15.03.2012 17:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.03.2012 17:33 Thom7as 7E., Nettetal
 15.03.2012 17:38 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.03.2012 00:33 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 15.03.2012 18:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.03.2012 08:31 Thom7as 7E., Nettetal
 15.03.2012 18:22 ., Dortmund
 15.03.2012 18:53 Dani7el 7R., Peine
 15.03.2012 19:14 ., Dortmund
 15.03.2012 21:56 Lüde7r P7., Kelkheim
 16.03.2012 06:36 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 16.03.2012 12:35 Lüde7r P7., Kelkheim
 15.03.2012 23:34 Dani7el 7R., Peine
 16.03.2012 06:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.03.2012 20:31 ., Haan / Rhld
 15.03.2012 18:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.03.2012 19:06 ., Dortmund
 15.03.2012 19:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.03.2012 19:18 ., Dortmund
 15.03.2012 19:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.03.2012 19:33 ., Dortmund
 15.03.2012 20:05 ., Flensburg
 16.03.2012 07:47 Fran7k R7., Eppelborn
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