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ThemaKein Versicherungschutz bei Feuerwehr-Personensuche19 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMich8ael8 S.8, Nieheim / NRW718744
Datum22.03.2012 20:1610312 x gelesen
Wichtige Meldung aus dem Kreis Paderborn von heute aus der Tagespresse: Versicherungschutz bei Feuerwehr-Personensuche nach einer vermissten Person nur dann, wenn die Feuerwehr von der Polizei angefordert und die Einsatzkosten vom Kreis ersetzt werden.
Die Tageszeitung Westfalenblatt nformiert weiter, das die Freiwillige Feuerwehr für derartige Einsätze nach dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz primär nicht zuständig ist. Das Gesetz sehe vor, dass die Polizei die Freiwillige Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe anfordere. Dennoch soll aber geholgfen werden. Feuerwehr-Kameraden genössen nur dann Versicherungsschutz, wenn sie von der Polizei angefordert und die Einsatzkosten vom Kreis ersetzt werden.
Meine Meinung dazu, Kameraden aufpassen. Wie schnell knickt einer mit dem Fuss um oder stürzt im Dunkeln und dass ohne Versicherungsschutz. Eine Gesetzeslücke die schnell geschlossen werden muss. Ich bin aber auch dafür, das man vermisste schnell suchen muss vor allem wenn es kalt ist. Aber nachdenken sollten wir auf jeden Fall darüber.


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW718746
Datum22.03.2012 20:267241 x gelesen
Geschrieben von Michael S.Die Tageszeitung Westfalenblatt nformiert weiter, das die Freiwillige Feuerwehr für derartige Einsätze nach dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz primär nicht zuständig ist.

Soweit ist das sicher richtig, aber das örtliche Ordnungsamt = Stadt ist zuständig. Und somit sind städtische Mitarbeiter (Feuerwehr) auch versichert.

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS718747
Datum22.03.2012 20:287197 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael S.Meine Meinung dazu, Kameraden aufpassen. Wie schnell knickt einer mit dem Fuss um oder stürzt im Dunkeln und dass ohne Versicherungsschutz. Eine Gesetzeslücke die schnell geschlossen werden muss. Ich bin aber auch dafür, das man vermisste schnell suchen muss vor allem wenn es kalt ist. Aber nachdenken sollten wir auf jeden Fall darüber.

Also erstmal halte ich das für ganz großen Quatsch.

Was mich aber noch mehr wundert ist diese furchtbare Angst vorm Verlust des Versicherungsschutzes. Also mal angenommen man würde wirklich "keinen Versicherungsschutz" haben, dann passiert genau das was passiert wenn ich zuhause umknicke oder stürze. Also selbst wenn die Unfallkasse nicht dafür aufkommt, dann sind wir immernoch (fast) alle Krankenversichert (sei es nun gesetzlich, privat oder über den Dienstherren).

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP718748
Datum22.03.2012 20:337020 x gelesen
Geschrieben von Michael S.Die Tageszeitung WestfalenblattEinen komischen Versicherungsträger habt ihr da. Falls ihr noch einen anderen habt, fragt den.


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg718749
Datum22.03.2012 20:337117 x gelesen
Geschrieben von Julian H. Also selbst wenn die Unfallkasse nicht dafür aufkommt, dann sind wir immernoch (fast) alle Krankenversichert (sei es nun gesetzlich, privat oder über den Dienstherren).


Richtig. Es muß keiner Angst haben, dass er auf der Krankenhausrechnung selbst sitzen bleibt.

Aber: Krankenkasse zahlt gesund machen. Unfallkasse hat das Ziel arbeitsfähig und Teilhabe am Leben zu ermöglichen.
In sofern sind da schon Leistungsunterschiede. Das muß man einfach im Hinterkopf haben.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorJürg8en 8R., Brakel / NRW718750
Datum22.03.2012 20:416863 x gelesen
Was hat der Versicherungsschutz mit der Kostenerstattung zu tun?
Ob die Gemeidne die entstanden Kosten in Rechnung stellt oder nicht,
kann/darf doch nichts mit dem Versicherungsschutz zu tun haben.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional718752
Datum22.03.2012 21:146958 x gelesen
Tach, Post!

Es ist schon erstaunlich, wie du hier Dinge verdrehst.
Ich nehme an es geht um diesen Artikel. Darin behauptet das Westfalenblatt keineswegs, bei einer Personensuche gäbe es keinen Versicherungsschutz, sondern ein Bürgermeister. Das geht aus dem entsprechenden Absatz auch ganz klar hervor.

Im übrigen ist für diese Frage deine Unfallkasse (UK-NRW) der richtige Ansprechpartner (UK-NRW. Aus eigener Erfahrung: Da arbeiten sehr nette und hilfsbereite Leute) und nicht irgendein Zeitungsartikel.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt718753
Datum22.03.2012 21:236559 x gelesen
Geschrieben von Michael S.Feuerwehr-Kameraden genössen nur dann Versicherungsschutz, wenn ...
Herrschen denn so deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Unfallkassen? Weil die KUVB schreibt hier was alles versichert ist. (So ziemlich alles und vor allen IMMER.) Da steht nichts davon, in welchem Rahmen/durch wen angeordnet der Einsatz stattfindet.
Das einzige was passieren kann, ist dass jemand in Regress genommen wird, das aber auch nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP718756
Datum22.03.2012 21:336406 x gelesen
Nachdem ich mittlerweile diesen weiteren Bericht, und den Link von Christi@n gelesen habe, möchte ich doch schwer hoffen, dass der eigentliche Grund für den "leicht missverständlichen" Themenbeginn nicht mal wieder in dem altbekannten Kreisbranddurcheinander des Kreises Paderborn liegt, und wir hier bald wieder die kryptographischsten Texte bewundern dürfen.


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt718757
Datum22.03.2012 21:366402 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.öchte ich doch schwer hoffen, dass der eigentliche Grund für den "leicht missverständlichen" Themenbeginn nicht mal wieder in dem altbekannten Kreisbranddurcheinander des Kreises Paderborn liegt
Den Gedanken hatte ich irgendwie auch...


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen718769
Datum 23.03.2012 02:119093 x gelesen
Hallo,

ich bin wieder mal fasziniert:

Feuerwehrleute fürchten nichts! Feuer sowieso nicht, schnelle Fahrten mit Blaulicht und noch schnellere Fahrten ohne, zum Gerätehaus, auch nicht und komplexe Herausforderungen jeglicher technischer Art erst recht nicht! Mehr noch: Um ihrer Furchtlosigkeit auch nach außen hin Geltung zu verschaffen, wanden sich Feuerwehrleute nicht selten in Gewänder mit plakativen Slogans wie "Wo andere rausrennen, rennen wir rein!" Recht so!

Aber fürchten Feuerwehrleute wirklich gar nichts? - Doch, seit jeher geht ein Schreckgespenst in Feuerwehrkreisen um! Es gibt da eine Sache, die offensichtlich alle Feuerwehrleute fürchten, wie der Teufel das Weihwasser: Der fehlende Versicherungsschutz! Schon allein das Wort "Versicherungsschutz" führt schnell zu wahrem Zähneklappern und Schweißausbrüchen. Vom Anbeginn der Ausbildung an wird dem werdenden Feuerwehrmitglied eingeimpft: Tuhst Du dies - kein Versicherungsschutz! Unterläßt Du jenes - kein Versicherungsschutz! Und eine neuere Variante des alten Leitsatzes lautet: Stellt Dir Deine Kommune dies oder jenes nicht - tja mein Lieber, leider kein Versicherungsschutz! Untermauert wird diese Urangst durch mehr oder weniger sporadisch veröffentlichte Urteile zum Thema (die mehr oder weniger zutreffend sind) und natürlich Beiträge in der einschlägigen Fachpresse (wie in diesem Fall). So kommt es, dass die Chimäre des "fehlenden Versicherungsschutzes" gleich einer Monstranz durch Generationen von Feuerwehrleuten (und Führungskräften) getragen wird und einfach nichts von ihrer Strahlkraft verlieren will.

Glücklicher Weise gibt es jedoch (mindestens) einen Rufer, der regelmäßig verkündet: "Fürchtet euch nicht! Siehe, ich verkündige euch große Freude, die allem (Feuerwehr-) Volk widerfahren wird: Es besteht doch Versicherungsschutz!" Nun möchte ich besagten Rufer sicherlich nicht in den Status eines Engels versetzen oder gar mit einem Messias gleichsetzen, doch ich freue mich jedes Mal, wenn die Sprache auf den "fehlenden Versicherungsschutz" kommt, und / oder in diesem Zusammenhang gar der Untergang des dt. Feuerwehrwesens skizziert wird, über die Beiträge von Christian P., der nicht müde wird, auch den größten Unfug richtig zu stellen. Auch von dieser Hartnäckigkeit bin ich regelmäßig fasziniert. Ansonsten gibt es da inzwischen so ein FAQ...

In diesem Sinne.


Gruß

Daniel


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY718770
Datum23.03.2012 07:066105 x gelesen
Servus,

wie sagt Mr. Spock: Faszinierend"!


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen718771
Datum23.03.2012 07:505990 x gelesen
Geschrieben von Anton K.
wie sagt Mr. Spock: Faszinierend"!
Kein Wunder, Mr. Spock dürfte ja auch einen wie auch immer gearteten intergalaktischen Versicherungsschutz genießen! Was kümmert´s ihn also... ;-)


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshausen / BY718785
Datum23.03.2012 10:155713 x gelesen
Hat zwar mit diesen Thema nichts zu tun.

Der Versicherungsschutz der KUVB ist auch beim An-/Umbau von z.B. Gerätehäusern gegeben. Der Versicherungsschutz ist auch für nicht angehörige einer Feuerwehr (z.B. Familie, Freunde) die ehrenamtlich beim Bau mitwirken gegeben.


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen718807
Datum23.03.2012 13:545789 x gelesen
Geschrieben von Lars T.Mr. Spock

Dieser konnte sich vor allem von Scotty wegbeamen lassen und wusste auch warum: "Beam me up, there is no intelligent life down here"


Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.718809
Datum23.03.2012 14:105674 x gelesen
Geschrieben von Sascha H.
Der Versicherungsschutz der KUVB ist auch beim An-/Umbau von z.B. Gerätehäusern gegeben. Der Versicherungsschutz ist auch für nicht angehörige einer Feuerwehr (z.B. Familie, Freunde) die ehrenamtlich beim Bau mitwirken gegeben.


Generell ist eine Versicherungspflicht bei ehrenamtlichen Tätigkeiten durch die Unfallkasse vorgesehen. Ob jetzt ein Feuerwehrhaus -oder anderes ausgedrückt: staatlich bewilligte Schwarzarbeit - umgebaut wird oder der NABU Vogelkästen aufhängt. Grundsätzlich würde ich empfehlen, zusätzlich immer eine private Unfallversicherung mit abzuschließen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP718810
Datum23.03.2012 14:225767 x gelesen
Geschrieben von Christian B.oder anderes ausgedrückt: staatlich bewilligte SchwarzarbeitAch du liebe Zeit...


...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.718815
Datum23.03.2012 14:415770 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K. Geschrieben von Christian B."oder anderes ausgedrückt: staatlich bewilligte Schwarzarbeit"Ach du liebe Zeit...
Aber Hallo, in Zeiten von Roettgen und Gabriel wo "global" schon die kleinste Einheit ist, darf man selber nicht in der Versenkung verschwinden.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg718853
Datum23.03.2012 22:225361 x gelesen
Rein rechtlich ist der Bürgermeister oberster Feuerwehrmann und gleichzeitig Chef der Ortspolizeibehörde so ist die Anforderung doch eigentlich kein Problem der Boss ist der Gleiche.

wie immer meine private Meinung

mgf Peter


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 22.03.2012 20:16 Mich7ael7 S.7, Nieheim
 22.03.2012 20:26 Stef7an 7H., Essen
 22.03.2012 20:28 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 22.03.2012 20:33 Chri7sti7an 7F., Wernau
 22.03.2012 20:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.03.2012 20:41 Jürg7en 7R., Brakel
 22.03.2012 21:14 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 22.03.2012 21:23 ., Thierstein und Magdeburg
 22.03.2012 21:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 22.03.2012 21:36 ., Thierstein und Magdeburg
 23.03.2012 02:11 Dani7el 7R., Peine
 23.03.2012 07:06 Anto7n K7., Mühlhausen
 23.03.2012 07:50 Lars7 T.7, Oerel
 23.03.2012 13:54 Lüde7r P7., Kelkheim
 23.03.2012 10:15 Sasc7ha 7H., Zusmarshausen
 23.03.2012 14:10 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 23.03.2012 14:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.03.2012 14:41 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 23.03.2012 22:22 Pete7r L7., Trochtelfingen
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